Menu Expand

Cite BOOK

Style

Bannehr, C. (2020). Der europäische Pflichtverteidiger. Die Anforderungen an Prozesskostenhilfe in nationalen und transnationalen Strafverfahren aus europäischer Perspektive. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55829-2
Bannehr, Carolin. Der europäische Pflichtverteidiger: Die Anforderungen an Prozesskostenhilfe in nationalen und transnationalen Strafverfahren aus europäischer Perspektive. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55829-2
Bannehr, C (2020): Der europäische Pflichtverteidiger: Die Anforderungen an Prozesskostenhilfe in nationalen und transnationalen Strafverfahren aus europäischer Perspektive, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55829-2

Format

Der europäische Pflichtverteidiger

Die Anforderungen an Prozesskostenhilfe in nationalen und transnationalen Strafverfahren aus europäischer Perspektive

Bannehr, Carolin

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 259

(2020)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Carolin Bannehr (geb. Castorf): Studium der Rechtswissenschaften von 2008 bis 2013 an der Bucerius Law School (Hamburg) und an der Waseda Law School (Tokio). 2013 Erste Juristische Prüfung. Referendariat im Bezirk des Kammergerichts. 2016 Zweite Juristische Prüfung. 2018 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit als angestellte Strafverteidigerin im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin. 2019 Promotion. Seit 2020 Richterin in Berlin.

Abstract

Aus Anlass der Ende 2016 erlassenen Richtlinie über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren (PKH-RL) untersucht die Arbeit, ob und inwiefern die Europäisierung durch europäische Menschenrechtsinstrumente und Richtlinien den Zugang des Beschuldigten zu strafrechtlicher Prozesskostenhilfe verbessern kann. Dazu wird zunächst eine europäische Konzeption strafrechtlicher Prozesskostenhilfe erarbeitet, deren Grundlage die menschenrechtlichen Garantien von Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK und Art. 48 Abs. 2 GRCh sind und die um die Inhalte und Garantien der PKH-RL ergänzt werden. Ausgehend von dieser europäischen Konzeption ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Status quo des deutschen Rechts der notwendigen Verteidigung möglich. Aus diesem Vergleich kann eine Verbesserung des Zugangs und der Wirksamkeit strafrechtlicher Prozesskostenhilfe für den Beschuldigten eines Strafverfahrens abgeleitet werden.»The European Public Defender - Requirements for legal aid in national and transnational criminal proceedings from a European perspective«

The thesis investigates whether Europeanisation, i.e. the influence of the ECHR, the CFR and the EU Directive 2016/1919, improves the status of defence rights at the EU and the national level. After establishing a European concept of legal aid, derived from the guarantees of the ECHR, the CFR and EU Directive 2016/1919, the effects of this concept of a »European public defender« are exemplified by investigating the effects on the German system of legal aid in criminal proceedings.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 17
Kapitel 1: Einleitung 19
A. Einführung und Forschungsansatz 19
I. Erkennbare Mängel strafrechtlicher Prozesskostenhilfe auf mitgliedstaatlicher Ebene – am Beispiel Deutschlands 20
II. Verschlechterung dieser Situation über die zusätzliche Dimension transnationaler Strafverfolgung in der EU 23
1. Erhöhte Schutzbedürftigkeit des Beschuldigten bei grenzüberschreitender Strafverfolgung 25
2. Notwendigkeit der Erstreckung strafrechtlicher Prozesskostenhilfe auf grenzüberschreitende Verfahren 29
III. Europäisierung der Pflichtverteidigung als Verbesserung der Verteidigungsrechte in den Mitgliedstaaten? 31
IV. Forschungsfrage 32
V. Gang der Untersuchung 33
B. Definitionen und thematische Begrenzungen 35
I. Das Strafverfahren 35
II. Nationalität und Transnationalität – Rechtshilfe 35
1. Nationalität und Transnationalität 35
2. Rechtshilfe 37
III. Strafrechtliche Prozesskostenhilfe – Pflichtverteidigung – notwendige Verteidigung? 40
IV. Das Prozesssubjekt des Strafverfahrens 42
C. Methodik 43
Kapitel 2: Die menschenrechtliche Konzeption strafrechtlicher Prozesskostenhilfe 45
A. Die Konzeption der EMRK 46
I. Strafrechtliche Prozesskostenhilfe als Rückgrat der Verteidigungsrechte in Art. 6 Abs. 3 EMRK 46
II. Voraussetzungen strafrechtlicher Prozesskostenhilfe 47
1. Rechtspflegeinteresse als primär im staatlichen Interesse stehende Voraussetzung 48
a) Betrachtung der potenziellen Folgen eines Strafverfahrens gegen den Angeklagten 50
b) Betrachtung der Umstände des Strafverfahrens im Verhältnis zu den konkreten Fähigkeiten des Angeklagten 53
aa) Objektive Komplexität des Verfahrens 54
bb) Abgleich mit den persönlichen Fähigkeiten des Angeklagten 55
(1) Feststellung der an den Angeklagten zu stellenden Anforderungen 55
(2) Bewertung der Kompetenzen des Angeklagten 56
2. Bedürftigkeit als primär im Angeklagteninteresse stehende Voraussetzung 58
3. Das Überwiegen des staatlichen Fürsorgeansatzes im Sinne eines Rechtspflegeinteresses 60
a) Verzicht 61
b) Die Garantenpflicht des Staates als subsidiärer Absicherungsmechanismus für effektive Verteidigung 68
c) Antragsrechte als vernachlässigte Materie in der Rechtsprechung des EGMR 72
III. Der „Angeklagte“ im „strafrechtlichen Verfahren“ 73
1. Strafverfahren als auf die Territorialgrenzen beschränktes Verfahren zur Bestimmung von Schuld oder Unschuld des Angeklagten 74
a) „Charged with a criminal offence“: Determination von Schuld oder Unschuld als Kernelement des Strafverfahrens 74
aa) Strafrechtlicher Vorwurf 74
bb) Strafverfahren als Rahmen der unmittelbaren Feststellung eines strafrechtlichen Vorwurfs 77
b) Transnationale Verfahrensteile als den Verteidigungsgarantien entzogene Verfahrensteile 81
aa) Ursprung der Problematik 82
(1) Grundsätzlich fehlende Hoheitsgewalt des Anordnungsstaates 84
(2) Verwaltungsverfahrensrechtliche Natur des Rechtshilfeverfahrens aus Sicht des Vollstreckungsstaats 86
(3) Grundsätzlich keine Zurechnung von Rechtsverletzungen des Anordnungsstaats – der „flagrant denial“-Test 88
bb) Bewertung 90
cc) Subsumtion: Überlappende Verantwortlichkeiten von Anordnungs- und Vollstreckungsstaat im transnationalen Strafverfahren 94
(1) „Control and authority“ des Vollstreckungsstaats für drohende Rechtsverletzungen im Anordnungsstaat 94
(2) Strafrechtliche Natur des Rechtshilfeverfahrens auch aus Perspektive des Vollstreckungsstaates 96
(a) Ausbau der in Stojkovic angedeuteten weiten Auslegung des strafrechtlichen Konnexes 96
(b) Auslieferungsuntersuchungshaft: Anerkennung als Kombination von Untersuchungs- und Auslieferungshaft im transnationalen Strafverfahren 97
(c) Schlussfolgerungen aus der zunehmenden Ausbildung eines einheitlichen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der EU 98
(d) Praktisch wirksame Auslegung von Art. 6 Abs. 3 EMRK im transnationalen Strafverfahren 100
(3) „Control and authority“ des Anordnungsstaates bei Verletzungen der Verteidigungsrechte des Angeklagten im Vollstreckungsstaat 101
2. Angeklagter als Akteur eines partizipatorischen Ermittlungsverfahrens 102
a) Von der Beschuldigung bis zur rechtskräftigen Verurteilung – der weite Anklagebegriff 103
b) Partizipatorische Ausgestaltung der Stellung des Angeklagten im Ermittlungsverfahren 106
aa) Partizipationsrechte des Beistands in strafprozessualen Zwangssituationen als vermittelte Teilhabe für den Angeklagten 108
(1) Partizipationsrechte in allen wesentlichen Verfahrenssituationen 109
(2) Haftprüfungstermin als Sonderfall der Vernehmung 112
bb) Berücksichtigungspflicht bezüglich des vom Angeklagten benannten Beistands seines Vertrauens 113
c) Absicherung der Akteursstellung über ein wirksames Fehlerfolgenregime 115
aa) Vortrag eines Grundes für die Beschränkung einer Gewährleistung aus Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK 116
(1) Beschränkung oder Verzögerung des Zugangs zu einem Verteidiger im Ermittlungsverfahren nur aus „zwingenden Gründen“ 116
(a) Konkrete Gefährdung von Leib, Leben oder persönlicher Freiheit anderer Menschen 117
(b) Prozessuale Sicherungsmechanismen 118
(2) Missachtung des Wunsches des Angeklagten bezüglich der Person des Verteidigers 120
(3) Übertragung dieser Maßstäbe auf die Beschränkung bzw. Verzögerung des Zugangs zu strafrechtlicher Prozesskostenhilfe 122
bb) Keine unbillige Beschränkung der Verteidigung – Gesamtfairnessbetrachtung des EGMR 123
IV. Der Staat als Garant der Rahmenbedingungen effektiver strafrechtlicher Prozesskostenhilfe 126
1. Kostenfreiheit 126
2. Die durch die Anforderungen effektiver Verteidigung vorgegebene Qualität des rechtlichen Beistands 130
a) Rechtliche Qualität der Beratung 130
b) Unabhängigkeit des rechtlichen Beistands von staatlicher Beeinflussung 132
V. Zwischenergebnis: Der europäische Pflichtverteidiger nach Maßgabe der EMRK 134
1. Voraussetzungen strafrechtlicher Prozesskostenhilfe 135
2. Der „Angeklagte“ im „strafrechtlichen Verfahren“ 136
3. Der Staat als Garant der Rahmenbedingungen effektiver strafrechtlicher Prozesskostenhilfe 139
B. Die Konzeption der Grundrechtecharta 140
I. Die neue Bedeutsamkeit der GRCh im Strafverfahren: dynamische Erweiterung des Anwendungsbereichs der Grundrechtecharta 141
1. Der verschiebliche Maßstab der „Durchführung des Rechts der Union“ 142
a) Erforderlichkeit einer anwendbaren Ermächtigungs- oder Auftragsnorm des Primär- oder Sekundärrechts 142
b) „Durchführung“ 144
2. Rechtsfolge: Menschenrechtliche Fragmentierung einheitlicher (strafrechtlicher) Sachverhalte 147
II. Anforderungen der GRCh zwischen Kohärenz und autonomer Gestaltung 150
III. Die eigenständige Bedeutung der Grundrechtecharta 154
1. Das ganzheitliche Verständnis des Strafverfahrens der Grundrechtecharta 154
a) Haftprüfungsverfahren und ähnliche begleitende Verfahren 155
b) Einbezug aller Abschnitte des transnationalen Strafverfahrens 156
aa) Einbezug grenzüberschreitender Verfahrensabschnitte in den Begriff des „strafrechtlichen Verfahrens“ 157
bb) Zurechnung von Rechtsverletzungen im Anordnungs- oder Vollstreckungsstaat 158
(1) Unzureichende Berücksichtigung der Grundrechte in den harmonisierenden Rechtsakten de lege lata 158
(2) Verteidigungsrechte als Vollstreckungshindernis aus Perspektive des Vollstreckungsstaats? 160
(a) Wechselhafte Rechtsprechungslinien 161
(b) Die Rechtssache „Aranyosi u. Căldăraru“ – C-404/15 u. C-659/15 PPU 164
(c) Übertragung der Argumentation aus „Aranyosi u. Căldăraru“ auf die Verletzungen von Verteidigungsrechten? 167
2. Auswirkungen der transnationalen Dimension der Charta auf die Voraussetzungen strafrechtlicher Prozesskostenhilfe 170
a) Transnationale Prägung des Rechtspflegeinteresses 170
aa) Vermutung der tatsächlichen Komplexität in transnationalen Strafverfahren 171
bb) Vermutung der rechtlichen Komplexität in transnationalen Strafverfahren 172
cc) Vermutung des Rechtspflegeinteresses in bestimmten Auslieferungssituationen im Rahmen des Europäischen Haftbefehls 173
dd) Zwischenergebnis 174
b) Transnationale Auslegung der Bedürftigkeit 175
3. Die zusätzlich marktrechtliche Prägung von Art. 48 Abs. 2 GRCh durch die Dienstleistungsfreiheit in transnationalen Strafverfahren 177
a) Die Frage der Kostenfreiheit als marktrelevanter, staatlicher Eingriff 177
b) Übernahme von Doppelverteidigung 182
aa) Maßstäbe der Dienstleistungsfreiheit 182
(1) Die Regelung einer Kostenübernahme für Doppelverteidigung im Rahmen des Europäischen Haftbefehls 183
(2) Anforderungen der Dienstleistungsfreiheit in den übrigen Fällen transnationaler Kooperation 185
bb) Maßstäbe von Art. 48 Abs. 2 GRCh 185
cc) Zusammenführende Auslegung 187
c) Umfang der Übernahme als Konfliktfall zwischen Kostenvorhersehbarkeit und dem Erfordernis effektiver Verteidigung 188
aa) Umfang der Kostentragung nach den Maßgaben der Dienstleistungsfreiheit 189
bb) Umfang der Kostentragung nach Maßgabe von Art. 48 Abs. 2 GRCh 191
cc) Ausgleich beider Positionen 192
4. Unabhängigkeit des Rechtsbeistands 195
a) Standesrechtliche Verpflichtungen 196
b) Fehlende Weisungsabhängigkeit 197
c) Stellungnahme 199
5. Die eigene Schrankensystematik in Art. 52 Abs. 1 GRCh 201
a) Einschränkung auf gesetzlicher Grundlage 202
b) Wesensgehaltsgarantie: Keine systematische Beschränkung von Verteidigungsrechten 204
c) Besondere Ausprägung der Verhältnismäßigkeit im Rahmen von Art. 48 Abs. 2 GRCh im Fall strafrechtlicher Prozesskostenhilfe 205
aa) Legitimes Ziel der Einschränkung 206
bb) Das Erforderlichkeitskriterium als Hebel einer verteidigungsfreundlicheren Auslegung 207
cc) Angemessenheit und Bedeutung der Kausalität des Verfahrensverstoßes 210
IV. Zwischenergebnis: Der europäische Pflichtverteidiger nach der Grundrechtecharta 212
1. Die neue Bedeutsamkeit der Grundrechtecharta im Strafverfahren 212
2. Anforderungen der Grundrechtecharta zwischen Kohärenz und autonomer Gestaltung 213
3. Selbständige Bedeutung der Grundrechtecharta 214
C. Zusammenführung der Ergebnisse aus EMRK und GRCh für ein einheitliches menschenrechtliches Verständnis des europäischen Pflichtverteidigers 216
I. Umfassende und transnational offene Definition des Strafverfahrens 216
II. Voraussetzungen strafrechtlicher Prozesskostenhilfe 217
III. Der Angeklagte als Akteur des gesamten Strafverfahrens 217
IV. Rahmenbedingungen strafrechtlicher Prozesskostenhilfe 219
V. Strafrechtliche Prozesskostenhilfe nach EMRK und GRCh in einer zusammenfassenden Definition 220
Kapitel 3: Implementation und Ergänzung der menschenrechtlichen Vorgaben durch die PKH-RL 221
A. Strafrechtliche Prozesskostenhilfe nach Maßgabe der PKH-RL 223
I. Die Effektuierung der Verteidigungsbeistands-RL als Ziel der PKH-RL 224
1. Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand nach Maßgabe der Verteidigungsbeistands-RL 225
a) Anwendungsbereich gem. Art. 2 Verteidigungsbeistands-RL 225
b) Voraussetzungen gem. Art. 3 Verteidigungsbeistands-RL 226
2. Prozessuale und gesetzliche Auslöser des Anwendungsbereichs der PKH-RL 227
a) Vorgeschriebene Unterstützung durch einen Rechtsbeistand nach unionalem oder nationalem Recht 228
aa) Nach Maßgabe des Unionsrechts 228
(1) Aktueller Besitzstand des Unionsrechts 228
(2) Dynamischer Verweis auf künftige Rechtsakte 231
bb) Nach Maßgabe des nationalen Rechts 232
b) Vorgeschriebener Zugang zu einem Rechtsbeistand bei bestimmten Ermittlungs- oder Beweiserhebungshandlungen und nach Entzug der Freiheit 232
II. Autonome Begriffsbestimmung des „Strafverfahrens“ 234
1. Einbezug justizieller Entscheidungen 235
2. Einbezug transnationaler Strafverfahren? 235
III. Voraussetzungen strafrechtlicher Prozesskostenhilfe gem. Art. 4 PKH-RL 237
1. Erforderlichkeit im Interesse der Rechtspflege 238
a) Vermutungswirkung bei Inhaftierung 239
b) Vermutungswirkung bei drohender Haftstrafe 240
c) Vermutung der Beiordnungspflicht bei Kindern 241
2. Bedürftigkeit 243
IV. Ermittlungsverfahren als Ausgangspunkt der Partizipationsrechte des Verdächtigen oder der beschuldigten Person 243
1. Die Begriffe des Verdächtigen und der beschuldigten Person als Indikator einer frühzeitigen Gewährleistung 244
2. Zeitliche Abdeckung des gesamten Strafverfahrens 246
a) Beginn der Gewährleistung nach der PKH-RL 247
aa) Auslösende Situationen 247
bb) Unverzüglichkeit der Bestellung 248
b) Zeitliche Beschränkung der PKH-RL bei geringfügigen Zuwiderhandlungen 249
c) Ende 252
3. Partizipationsrechte des Verdächtigen als Kernstück strafrechtlicher Prozesskostenhilfe 252
a) Antragsrechte und spiegelbildliche Fürsorgepflichten 253
b) Die Entscheidungsfreiheit des Verdächtigen bzw. der beschuldigten Person zur Eigenverteidigung 255
4. Ausreichendes Fehlerfolgensystem bei Beschränkung des Rechts auf strafrechtliche Prozesskostenhilfe? 257
a) Zulässige Ausnahmen gem. Art. 3 Abs. 5, 6 Verteidigungsbeistands-RL 258
aa) Verzögerung des Zugangs zu einem Rechtsbeistand wegen geografischer Entfernung, Art. 3 Abs. 5 Verteidigungsbeistands-RL 258
bb) Verzögerung des Zugangs zu einem Rechtsbeistand wegen zwingender Gründe, Art. 3 Abs. 6 Verteidigungsbeistands-RL 261
cc) Strengere Anforderungen für Kinder gem. Art. 6 Jugendstrafverfahrens-RL 263
b) Prozessuale Sicherungsmaßnahmen 265
V. Gestaltungsaufgaben bezüglich der Rahmenbedingungen strafrechtlicher Prozesskostenhilfe 266
1. Vorrang der Unterstützungsleistung vor umfassender Kostenfreiheit 266
a) Erheblicher Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten bezüglich des Umsetzungsmodus 267
b) Umfang der Kostenübernahme 268
2. Anforderungen der PKH-RL an die Qualitätssicherung 270
a) Qualität des Systems strafrechtlicher Prozesskostenhilfe 270
b) Qualität durch die Beschränkung des für strafrechtliche Prozesskostenhilfe zugelassenen Personenkreises 272
c) Qualität der mit der Prozesskostenhilfe verbundenen Dienstleistung 273
d) Das Recht auf einen Verteidiger des Vertrauens 274
3. Unabhängigkeit der mit der Gewährung strafrechtlicher Prozesskostenhilfe befassten Entscheidungsinstanz 276
VI. Der Europäische Haftbefehl als geregelter Sonderfall des transnationalen Strafverfahrens 278
1. Der Anwendungsbereich der PKH-RL für „gesuchte Personen“ 279
2. Festlegung eigener Voraussetzungen und Gewährleistungen 280
a) Voraussetzungen im transnationalen Strafverfahren 280
aa) Die zwingende Beiordnung eines Beistands im Vollstreckungsstaat 281
bb) Gesonderte Voraussetzungen für strafrechtliche Prozesskostenhilfe im Anordnungsstaat 282
cc) Bedürftigkeit im Rahmen des Europäischen Haftbefehls 284
dd) Zeitraum der Gewährleistung 284
b) Sonderregelung des Beistands und der Kostenfreiheit 285
aa) Mehrfacher Beistand im Rahmen des transnationalen Strafverfahrens 286
bb) Umfang der Kostentragung 288
B. Zusammenfassung: Die Konzeption des europäischen Pflichtverteidigers nach Maßgabe der PKH-RL 289
I. Der Anwendungsbereich der PKH-RL 289
II. Voraussetzungen strafrechtlicher Prozesskostenhilfe 290
III. Frühzeitige Partizipationsrechte 291
IV. Rahmenbedingungen strafrechtlicher Prozesskostenhilfe 292
C. Der europäische Pflichtverteidiger im Zusammenspiel zwischen EMRK, GRCh und maßgeblichem Sekundärrecht der EU 293
Kapitel 4: Ausblick auf die mitgliedstaatliche Ebene am Beispiel des deutschen Rechts 300
A. Grundlagen der notwendigen Verteidigung 301
I. Strafsachen 303
II. Prozessualer Rahmen der Wahrheitsermittlung – das Strafverfahren 304
B. Die allein an den Interessen der Rechtspflege orientierten Voraussetzungen notwendiger Verteidigung 307
I. Beiordnung erst ab „Vollstreckung“ der Untersuchungshaft 309
II. Beiordnung bei Schwere der Straftat sowie schweren drohenden Rechtsfolgen 313
1. Beiordnung wegen drohender Freiheitsstrafe 313
a) Status quo der deutschen Regelung in § 140 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 S. 1 StPO sowie in §§ 418 Abs. 4, 408b StPO 314
b) Richtlinienkonformität durch eine erweiterte Auslegung der „Schwere der Tat“ in § 140 Abs. 2 S. 1 StPO 316
c) Die vom BMJV vorgeschlagene Neuregelung in § 140 Abs. 1 StPO-E 317
2. Mögliche Umwandlung einer Geldstrafe in Ersatzfreiheitsstrafe als Drohen von Freiheitsstrafe? 319
III. Vermutung der Beiordnungspflicht bei jugendlichen Beschuldigten 322
1. Der derzeitige Rechtsstand und Novellierungsvorschläge 323
2. §§ 68, 68a JGG-E nach dem Umsetzungsvorschlag des BMJV 325
IV. Zwischenergebnis: Erforderlichkeit von Anpassungen in § 140 Abs. 1 StPO und § 68 JGG 327
C. Die eng gefasste Akteursstellung des Beschuldigten 327
I. Strafrechtliche Prozesskostenhilfe im Ermittlungsverfahren als Ausnahmefall 328
1. Beiordnungszeitpunkt 328
2. Fehlendes Antragsrecht des Beschuldigten 330
3. Erforderliche Aufnahme zusätzlicher auslösender zeitlicher Momente 332
a) Vernehmungen 333
b) Identifizierungs- und Vernehmungsgegenüberstellungen 335
c) Tatortrekonstruktionen 336
4. Unverzüglichkeit der Beiordnung 338
II. Fehlerfolgen 340
1. Gesetzlich geregelte Gründe der Zugangsbeschränkung 340
a) Die Zugangsbeschränkung gem. §§ 31 ff. EGGVG 341
b) Die Zugangsbeschränkungen gem. § 141 Abs. 3 StPO-E und § 68a Abs. 2 JGG-E der Referentenentwürfe des BMJV 343
aa) Missverständnis bezüglich des Kriteriums der „zwingenden Gründe“ für die Vernehmung eines unverteidigten Beschuldigten 344
bb) Zu weitgehende Ermöglichung von Vernehmungen und Gegenüberstellungen 345
2. Verwertung von unter Verletzung der Vorschriften der notwendigen Verteidigung erhobenen Beweismitteln? 347
a) Beweisverwertungsverbot bei Beschränkung des Zugangs zu einem notwendigen Verteidiger 348
b) Beweisverwertungsverbot bei fehlerhafter oder unterbliebener Belehrung gem. § 136 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 StPO 350
D. Unzureichende Rahmenbedingungen der Pflichtverteidigung 352
I. Vorläufige Kostenübernahme 352
II. Pflichtverteidiger: Qualitätssicherung und Auswahlverfahren 354
1. Beschränkung der für die Pflichtverteidigung zugelassenen Rechtsbeistände 355
a) Beschränkung des für Pflichtverteidigung zugelassenen Personenkreises 355
b) Exkurs zur Pflichtverteidigervergütung 358
2. Auswahl durch eine unabhängige Entscheidungsinstanz und im Rahmen eines transparenten Verfahrens? 360
3. Wahl- und Auswechslungsrecht des Beschuldigten 366
a) Wahlrecht des Beschuldigten 366
b) Auswechslungsrecht des Beschuldigten 368
E. Notwendiger Beistand im transnationalen Strafverfahren 371
I. Beistand i. S. v. § 40 IRG als Regelung für den Europäischen Haftbefehl 371
1. Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls 372
a) Zu strenge Voraussetzungen der Beiordnung 372
b) Zeitraum der Bestellung 375
2. Die Anordnung eines Europäischen Haftbefehls 376
II. Regelung anderer strafprozessualer Zwangsmaßnahmen im transnationalen Strafverfahren 377
1. Beistand im Vollstreckungsstaat 377
2. Doppelverteidigung durch Unterstützung im Anordnungsstaat 379
III. Rahmenbedingungen des Beistands in transnationalen Strafverfahren 380
F. Ergebnis: Erheblicher Nachbesserungsbedarf für die kommende Novelle der Pflichtverteidigung 381
I. Erweiterung des Beiordnungskatalogs in § 140 Abs. 1 StPO 382
II. Frühzeitige Partizipationsrechte des Beschuldigten über notwendige Verteidigung 383
III. Reformbedürftige Rahmenbedingungen der Pflichtverteidigung 385
IV. Neue Beistandsregelungen im transnationalen Strafverfahren 387
Kapitel 5: Zusammenfassung 389
Literaturverzeichnis 398
Sachregister 432