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Bonke, F. (2020). Europäische Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Grundsätze und Lehren aus dem gescheiterten GEKR. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55943-5
Bonke, Fabian. Europäische Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr: Grundsätze und Lehren aus dem gescheiterten GEKR. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55943-5
Bonke, F (2020): Europäische Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr: Grundsätze und Lehren aus dem gescheiterten GEKR, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55943-5

Format

Europäische Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr

Grundsätze und Lehren aus dem gescheiterten GEKR

Bonke, Fabian

Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht, Vol. 79

(2020)

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About The Author

Fabian Bonke studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken (D.E.U.G. en droit, Erstes Staatsexamen und Dr. iur.), an der Universität Genf und an der London School of Economics (LL.M.). Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Mainz mit Stationen in Frankfurt und New York. Seit 2013 ist er in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt im Bereich Infrastruktur- und Energieprojekte tätig.

Abstract

Der Verordnungsentwurf über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEKR) sah erstmals Regelungen für eine unionsrechtliche Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr vor. Auch nachdem das GEKR Ende 2015 aufgegeben wurde, wird auf diese Regelungen im rechtswissenschaftlichen Diskurs Bezug genommen. Die Arbeit untersucht und bewertet daher den Regelungsvorschlag im Lichte der anerkannten Schutzzwecke für eine Klauselkontrolle. Es wird festgestellt, dass es im EU-Vertragsrecht keine Einigkeit zu den Schutzzwecken gibt und dass daher verschiedene Schutzzwecke die GEKR-Regelungen prägen. Schwerpunktmäßig wird die Inhaltskontrolle analysiert, wobei das Kriterium der »guten Handelspraxis« in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt wird. Der Autor geht dabei der Frage nach, inwieweit das GEKR für eine künftige EU-Regelungsinitiative oder für die fortwährend diskutierte Reform der deutschen AGB-Kontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu empfehlen ist.»European Control of Contract Terms in Business-to-Business Contracts. Principles and Lessons Learned from the Failed CESL«

The proposal for a regulation on a Common European Sales Law (CESL) provided for the first time provisions on the control of contract terms in business-to-business contracts. These provisions will be analyzed in light of the recognized aims for such control of contract terms. The author examines to what extent the proposal can serve as a model either for another EU initiative or for the ongoing discussion on the reform of the German control of general terms in business-to-business contracts.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
1. Teil: Einleitung 21
A. Hinführung zum Thema 21
B. Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEKR) 21
I. Was ist das GEKR? 21
II. Entstehungsgeschichte des GEKR 23
1. EU-Vertragsrechtsharmonisierung durch Richtlinien für spezifische Vertragsschlusssituationen und Vertragstypen 23
2. Vision eines kohärenten EU-Vertragsrechts bei rechtsvergleichenden Wissenschaftsinitiativen und allmähliche Anerkennung durch die EU-Institutionen 24
3. Kommissionsmitteilung „zum Europäischen Vertragsrecht“ (2001) 26
4. Aktionsplan der EU-Kommission „Ein kohärenteres Europäisches Vertragsrecht“ (2003) 27
5. Inspiration zur Gründung der Acquis Group (2002) 28
6. Zusammenführung akademischer und politischer Aktivitäten (2002–2004) 28
7. Erarbeitung des „Draft Common Frame of Reference“ (DCFR) (2005–2009) 29
8. Umgang der EU-Institutionen mit dem DCFR 31
9. Von den Feasibility Studies zum GEKR (2010–2011) 33
III. Rezeption und Gesetzgebungsverfahren des GEKR 34
IV. Rücknahme des GEKR durch die EU-Kommission und Vorstellung neuer vertragsrechtlicher Richtlinien zur Gestaltung des digitalen Binnenmarkts 37
1. Vorstellung der Vorschläge Digitale-Inhalte-RL und Onlinehandel-RL 37
2. Vorschlag Digitale-Inhalte-RL 39
3. Änderung des Vorschlags Onlinehandel-RL in den Vorschlag Warenhandel-RL 40
4. Verabschiedung der Digitale-Inhalte-RL und der Warenkauf-RL 42
C. Relevanz der im GEKR vorgesehenen Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr 42
I. Relevanz für die europäische Rechtsentwicklung einer Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr 43
1. Ermöglichung einer rechtsvergleichenden Analyse des Schutzzwecks der Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr 43
a) Anhaltspunkte für vermutete rechtsvergleichende Divergenz bei Schutzzwecken 43
aa) Keine flächendeckende Harmonisierung 43
bb) Unterschiedliche Rechtslage in den EU-Mitgliedstaaten 45
b) Bedeutung der rechtsvergleichenden Analyse 46
c) Eignung des GEKR für die rechtsvergleichende Analyse der Schutzzwecke 47
2. Prüfung der Geeignetheit der GEKR-Normen als Grundlage für eine etwaige erneute europäische Regelungsinitiative auf dem Gebiet der Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr 48
II. Relevanz für die deutsche Rechtsentwicklung einer Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr 49
1. Diskussion um eine Reform der AGB-Kontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr 49
2. GEKR-Generalklausel für die Inhaltskontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr als Reformvorbild 51
3. Geeignetheit des Kriteriums der guten Handelspraxis 51
D. Gang der Untersuchung 52
2. Teil: Grundlagen für die Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 53
A. Einleitung 53
B. Vertragsgestaltungsfreiheit und zwingendes Recht im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 54
I. Prinzip des EU-Vertragsrechts: Effektivierung der Vertragsabschlussfreiheit durch die Beschränkung der Vertragsgestaltungsfreiheit 54
II. Verankerung des Prinzips der Effektivierung der Vertragsabschlussfreiheit durch die Beschränkung der Vertragsgestaltungsfreiheit im GEKR zur Verbesserung des Binnenmarktzugangs von KMU 55
1. Effektivierung der Vertragsabschlussfreiheit 55
2. Einschränkung der Vertragsgestaltungsfreiheit 57
a) Ziel: Schutz von KMU zur Förderung des Binnenmarktzugangs 57
b) Umsetzung im GEKR 58
III. Zwischenergebnis 60
C. Schutzzwecke der Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 61
I. Schwächerenschutz (insbesondere Schutz von KMU) 62
1. Kompensation ungleicher Verhandlungsmacht durch die Klauselkontrolle im EU-Verbrauchervertragsrecht 62
2. Kommission und Expertengruppe: zentraler Schutzzweck der Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 64
3. Höhepunkt eines besonderen KMU-Schutzes im EU-Vertragsrecht 65
4. Zwischenergebnis und Bewertung 68
II. Schutz vor einseitiger Wahrnehmung der Vertragsgestaltungsfreiheit 69
1. Anerkannter Schutzzweck in der BGH-Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle im deutschen Recht 69
2. Stellenwert des Schutzzwecks in der Klausel-RL 71
3. Berücksichtigung des Schutzzwecks in den Acquis Principles 73
4. Berücksichtigung des Schutzzwecks im DCFR 74
5. Zwischenergebnis und Bewertung 75
III. Kompensation des Marktversagens beim Klauselwettbewerb 77
1. Stellen vorformulierter Klauseln als Ursache einer Informationsasymmetrie 77
2. Informationsasymmetrien als Ursache für ein Marktversagen beim Klauselwettbewerb 78
3. Stellenwert im Europäischen Vertragsrecht 80
4. Anerkennung des Schutzzwecks im Vereinigten Königreich 81
5. Zwischenergebnis 83
IV. Zwischenergebnis und Bewertung 83
1. Aufeinandertreffen divergierender Schutzzwecke 83
2. Auswirkungen auf das GEKR und Lehren für die europäische Rechtsentwicklung 85
D. Vertragsgestaltungsfreiheit und Klauselkontrolle als Faktoren bei der Wahl des GEKR 86
I. Allgemeine Entscheidungskriterien bei der Rechtswahlentscheidung 87
II. Besonderheiten des vertikalen GEKR bei der Rechtswahlentscheidung 89
III. Parameter zur Transaktionskostensenkung bei der Wahl des GEKR 90
IV. Vertragsfreiheit und Fairnesskontrolle als Entscheidungskriterien bei der Wahl des GEKR 92
V. Ausgestaltung der Klauselkontrolle als Entscheidungskriterium bei der Wahl des GEKR 94
VI. Zwischenergebnis und Bewertung 96
E. Zwischenergebnisse und zusammenfassende Bewertung 97
3. Teil: Anwendungsbereich der Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 99
A. Einleitung 99
B. Persönlicher Anwendungsbereich der Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 100
I. Abgrenzung anhand von Unternehmens- und Verbraucherbegriff 100
1. Verbindliche Grenzziehung zwischen Unternehmens- und Verbraucherbegriff als Novum im EU-Vertragsrecht 100
2. Vorgeschlagene Behandlung von Grenzfällen im Lichte der Kontrollschutzzwecke 101
a) Verträge mit gemischter Zielrichtung 101
aa) Behandlung im GEKR 101
bb) Bewertung im Lichte der Schutzzwecke 102
(1) Schwächerenschutz 102
(2) Einseitige Wahrnehmung der Vertragsgestaltungsfreiheit 103
(3) Kompensation des Marktversagens beim Klauselwettbewerb 104
b) Branchenfremde Nebengeschäfte 105
aa) Vorgeschlagene Regelung 105
bb) Bewertung im Lichte der Schutzzwecke 106
c) Differenzierung zwischen Unternehmen nach Schutzbedürftigkeit 106
aa) Vorgeschlagene Regelungen 106
(1) Schutzregeln für KMU 106
(2) Schutzregeln für Existenzgründungen 107
bb) Bewertung anhand der Schutzzwecke 109
(1) Schwächerenschutz 109
(2) Schutz vor einseitiger Wahrnehmung der Vertragsgestaltungsfreiheit 111
(3) Kompensation des Marktversagens beim Klauselwettbewerb 111
II. Zwischenergebnis und Bewertung 112
C. Sachlicher Anwendungsbereich der Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 113
I. Hintergrund: Entwicklung des sachlichen Anwendungsbereichs angesichts unterschiedlicher Rechtstraditionen 113
1. Unterschiedliche Rechtstraditionen zum sachlichen Anwendungsbereich 113
2. Einfluss der unterschiedlichen Rechtstraditionen auf das GEKR 114
II. Kontrollgegenstand: nicht individuell ausgehandelte Vertragsbestimmung (Art. 7 GEKR-E) 115
1. Bedeutung 115
2. Voraussetzungen 116
a) Vertragsbestimmung 116
b) Stellen durch eine Partei 116
c) Fehlende Inhaltsbeeinflussungsmöglichkeit 118
aa) Bestimmung der Ursache der fehlenden Inhaltsbeeinflussungsmöglichkeit 118
bb) Bestimmung der fehlenden Inhaltsbeeinflussungsmöglichkeit 121
(1) Grammatikalische und systematische Auslegung 121
(2) Teleologische Auslegung 122
(3) Auslegung anhand des DCFR als Rechtserkenntnisquelle 123
(4) Vergleich der fehlenden Beeinflussungsmöglichkeit zum „Aushandeln“ nach § 305 Abs. 1 S. 3 BGB 123
(5) Behandlung von sog. Paketlösungen im GEKR und BGB 125
d) Keine Mehrfachverwendungsabsicht vorausgesetzt 127
aa) Verhältnis zu Standardvertragsbestimmungen (Art. 2 lit. d) GE‍KR-‍VO) 127
bb) Begriff der Standardvertragsbestimmungen 128
III. Bewertung des vorgesehenen Kontrollgegenstands anhand der Schutzzwecke 131
1. Befreiung der Individualvereinbarungen von der Klauselkontrolle 131
2. Unbeachtlichkeit der Mehrfachverwendungsabsicht 133
IV. Zwischenergebnis 134
D. Zwischenergebnis und Bewertung 136
4. Teil: Einbeziehung nicht individuell ausgehandelter Klauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 139
A. Einleitung 139
B. Einbeziehungskontrolle (Art. 70 GEKR-E) 141
I. Regelungsvorschlag und -vorbilder 141
II. Einbeziehungskontrolle oder relative Unwirksamkeit 142
III. Anforderungen an die Hinweisobliegenheit 143
1. Kenntnis 143
2. Angemessene Schritte, um die andere Partei auf Bestimmungen aufmerksam zu machen 144
a) Bestimmung der „angemessenen Schritte“ 144
b) Keine generelle Übermittlungsobliegenheit 145
c) Übermittlungsobliegenheit im Einzelfall 146
3. Berücksichtigung der Ungewöhnlichkeit nicht individuell ausgehandelter Vertragsbestimmungen 147
IV. Vergleich zur Einbeziehungskontrolle im deutschen AGB-Recht 149
V. Bewertung der Obliegenheiten für eine Einbeziehung anhand der Schutzzwecke der Klauselkontrolle 151
1. Übermittlungsobliegenheit 151
a) Schutz des Verwendungsgegners 151
b) Rechtslage im UN-Kaufrecht und Übertragbarkeit auf das GEKR 151
c) Bewertung 153
2. Hinweisobliegenheit 153
a) Rechtfertigung einer zwingenden Spezialregelung 153
b) Interessengerechte Lösung angesichts der Schutzzwecke? 155
aa) Schutzbedürftigkeit des unternehmerischen Verwendungsgegners 155
bb) Kompensation des Marktversagens beim Klauselwettbewerb 155
VI. Sonderfall: Einbeziehung mittels eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens 156
1. Anerkennung der Rechtsfigur im deutschen Recht 157
2. Grundsatz: keine Einbeziehung durch Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben 157
3. Flexible Zuweisung normativer Wirkung anhand von Gebräuchen und Gewohnheiten 159
VII. Zwischenergebnis und Bewertung 160
C. Einbeziehung sich widersprechender Standardvertragsbestimmungen (Art. 39 GEKR-E) 162
I. Problemstellung 162
II. Regelungsvorschlag und -vorbilder 163
III. Einigung trotz sich widersprechender Standardvertragsbestimmungen 164
IV. Vertragsinhalt 166
1. Knock-out- statt last shot-Ansatz 166
2. Inhaltliche Deckungsgleichheit 167
a) Grundprinzip 167
b) Einseitig geregelte Standardvertragsbestimmungen 167
3. Rechtsfolge für inhaltlich (nicht) deckungsgleiche Vertragsbestimmungen 169
V. Sonderproblem: kollidierende Standardvertragsbestimmungen bei der GEKR-Wahl 170
1. Kollisionsrechtliche Behandlung 170
2. Trennung des battle of forms bei Kollisions- und Binnenrechtswahl 171
3. GEKR-Vorschaltlösung für eine rein kollisionsrechtliche Regelung des battle of forms 172
4. Battle of forms im Rahmen der Binnenrechtswahl 173
VI. Zwischenergebnis und Bewertung 175
D. Zwischenergebnis und Bewertung 176
5. Teil: Transparenzkontrolle nicht individuell ausgehandelter Klauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 178
A. Einleitung 178
B. Transparenzgebot 179
I. Hintergrund: allgemeine Bedeutung des Transparenzgebots in der Klauselkontrolle 179
II. Transparenzgebot im Vergleich zu Regelungsvorbildern 181
III. Herleitung des Transparenzgebots im GEKR 182
IV. Abgeschwächter Maßstab gegenüber Verbraucherverträgen 183
C. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Transparenzgebot 184
I. Contra proferentem-Auslegung (Art. 65 GEKR-E) 184
1. Regelungsvorschlag und -vorbilder 184
2. Bedeutung der Regel für die Klauselkontrolle 186
3. Anwendungsbereich 187
4. Voraussetzung: Zweifel an der Bedeutung 189
5. Rechtsfolge: Vorrang einer Auslegung zu Lasten des Verwenders 191
II. Unfairness (Art. 79ff. GEKR-E) 192
D. Zwischenergebnis und Bewertung 194
6. Teil: Inhaltskontrolle nicht individuell ausgehandelter Klauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 196
A. Einleitung 196
B. Ausnahmen von der Inhaltskontrolle 198
I. Deklaratorische Vertragsbestimmungen (Art. 80 Abs. 1 GEKR-E) 198
1. Grundregel 198
2. Kontrollfreiheit nicht vereinheitlichter Regelungsbereiche (externe Lücken) 199
3. Zwischenergebnis und Bewertung 200
II. Hauptgegenstand und Äquivalenzverhältnis (Art. 80 Abs. 3 GEKR-E) 200
1. Regelungsvorschlag 200
a) Ausklammerung des Hauptgegenstands 200
b) Ausklammerung der Preisangemessenheit 203
2. Würdigung anhand der Schutzzwecke der Klauselkontrolle 205
a) Schwächerenschutz 205
b) Schutz vor einseitiger Wahrnehmung der Gestaltungsmacht 207
c) Vertragsschlussentscheidung und Konditionenmarkt 207
aa) Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenbestimmungen 208
bb) Abgrenzung anhand des dispositiven Rechts 209
cc) Ausrichtung an der marktorientierten Auswahlentscheidung 210
3. Unverzichtbarkeit des Transparenzgebots 211
4. Zwischenergebnis und Bewertung 213
C. Regelungsvorschlag und -vorbilder der Generalklausel (Art. 86 GEKR-E) 215
I. ACQP unter Bezugnahme auf die Erste Zahlungsverzugs-RL 215
II. DCFR und Zweite Zahlungsverzugs-RL 219
III. Expertengruppe und Feasibility Study 5/2011 221
IV. Regelungsvorschlag 223
V. Zwischenergebnis und Bewertung 224
D. Regelungsstruktur der Generalklausel (Art. 86 GEKR-E) 225
I. Meinungsstreit zu Art. 86 GEKR-E 225
1. Leitkriterium: Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Geschäftsverkehrs 225
2. Leitkriterium: Ungleichgewichtslage mit Korrektur durch die Handelspraxis 227
3. Leitkriterium: Gröbliche Abweichung von der guten Handelspraxis 229
II. Meinungsstreit im Rahmen der deutschen Reformdiskussion 230
1. Annahme von Treu und Glauben als Leitkriterium: Wider eine Reform 230
2. Handelspraxis bzw. unternehmerische Praxis: Hoffnungsträger einer Flexibilisierung 231
a) Handelspraxis bzw. unternehmerische Praxis in den Reformvorschlägen einer Flexibilisierung der deutschen Inhaltskontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr 231
b) Erhoffte Ansatzpunkte einer Flexibilisierung 233
III. Zwischenergebnis 235
E. Leitbildfunktion der guten Handelspraxis in Art. 86 Abs. 1 GEKR-E 237
I. Hintergrund: Leitbildfunktion des dispositiven Rechts 237
1. Anerkennung im EU-Vertragsrecht 237
a) Anerkennung der Leitbildfunktion des dispositiven Rechts in der Klausel-RL 237
b) Anerkennung der Leitbildfunktion des dispositiven Rechts in der b2c-Klauselkontrolle des GEKR 239
c) Zwischenergebnis und Bewertung 240
2. Legitimation des dispositiven Rechts als Leitbild 241
a) Entwicklung des dispositiven Rechts zum Leitbild in der Klauselkontrolle 242
aa) Ursprünge in der Willensauslegung und Beginn der Verobjektivierung 242
bb) Anerkennung des Leitbildgedankens durch den BGH und den Gesetzgeber 242
b) Gemeinwohl als maßgebliche Rechtfertigung der Leitbildfunktion 244
aa) Hypothetischer Parteiwille 245
bb) Gerechtigkeit 247
(1) Kernanliegen im deutschen AGB-Recht 247
(2) Anerkennung im Rahmen der Klauselkontrolle des EU-Vertragsrechts 247
(3) Gerechtigkeit im Sinne der Ausgleichsgerechtigkeit 248
3. Zwischenergebnis 250
II. Legitimation des Leitbilds der guten Handelspraxis in der Klauselkontrolle 251
1. Legitimationsbedürftigkeit 251
2. Legitimation auf Grundlage eines kombinatorischen Legitimationsmodells 252
3. Legimitation durch Akzeptanz 252
a) Akzeptanz statt individueller Zustimmung 252
b) Erforderliche Form der Akzeptanz 253
aa) Nicht erforderlich: Rechtsgeltungswille (opinio iuris) oder Akzeptanz als soziale Norm 253
(1) Rechtsgeltungswille (opinio iuris) 253
(2) Akzeptanz als soziale Norm 254
bb) Erforderlich: Maßgeblichkeitsüberzeugung i.S.e. Verkehrserwartung 255
cc) Objektive Anforderungen an die gute Handelspraxis für die Maßgeblichkeitsüberzeugung 257
c) Freiwilligkeit übungskonformen Verhaltens 258
d) Zwischenergebnis 260
4. Legitimation durch Gemeinwohl 261
a) Keine hinreichende Gemeinwohlgewähr durch Handelspraxis an sich 261
b) Ansätze zur Gemeinwohlsicherung 262
aa) Gemeinwohlsicherung durch Berücksichtigung von unter Beteiligung von Verkehrskreisen entstandenen Modellklauseln bei der Entwicklung der Handelspraxis 262
bb) Gemeinwohlsicherung durch Kontrolle der Handelspraxis anhand wirtschaftlicher Effizienz 264
cc) Gemeinwohlsicherung durch Kontrolle der Handelspraxis anhand gesetzlicher Wertungen 265
c) Zwischenergebnis 266
5. Zwischenergebnis 267
III. Leitbildfunktion der guten Handelspraxis im Lichte der Schutzzwecke der Klauselkontrolle und des Binnenmarktziels 268
1. Schutzzwecke der Klauselkontrolle und Gemeinwohl 268
2. Leitbildfunktion und Schutzzwecke der Klauselkontrolle 269
a) Schutzzwecke der Klauselkontrolle und gemeinwohlsichernde Ansätze 269
aa) Schwächerenschutz 269
bb) Schutz vor einseitiger Wahrnehmung der Vertragsgestaltungsmacht 271
(1) Nichtwahrnehmung der Vertragsgestaltungsfreiheit und dispositives Recht 271
(2) Einseitige Wahrnehmung der Vertragsgestaltungsfreiheit und Rücksichtnahme auf „Gewohnheiten und Gebräuche“ (§ 310 Abs. 1 S. 2 2. HS BGB) 272
(3) Einseitige Wahrnehmung der Vertragsgestaltungsfreiheit und Leitbild der guten Handelspraxis 273
cc) Kompensation eines Marktversagens beim Klauselwettbewerb 274
(1) Leitbild des dispositiven Rechts und Kompensation des Marktversagens beim Klauselwettbewerb 274
(2) Leitbild der guten Handelspraxis und Kompensation des Marktversagens beim Klauselwettbewerb 276
b) Zusammenspiel der Schutzzwecke der Klauselkontrolle und der gemeinwohlsichernden Ansätze zur Bestimmung der guten Handelspraxis 277
aa) Indizwirkung der wirtschaftlichen Effizienz 277
bb) Indizwirkung von unter Beteiligung von Verkehrskreisen entstandenen Modellklauseln 278
(1) Privilegierung von vollständigen Modellklauselwerken 278
(2) Privilegierung einzelner Modellklauseln 280
cc) Prüfung der Handelspraxis anhand gesetzlicher Wertungen 282
(1) Vergleich zur normativen Prüfung des Handelsbrauchs in § 346 HGB 282
(2) Normative Prüfung der Handelspraxis im Rahmen von Art. 86 GEKR-E 283
c) Zwischenergebnis und Bewertung 285
3. Leitbildfunktion der guten Handelspraxis und Binnenmarktziel 287
a) Rechtsvereinheitlichung 288
aa) Rechtsvereinheitlichung durch Vereinheitlichung des dispositiven Rechts oder der Handelspraxis 288
(1) Rechtsvereinheitlichung durch Vereinheitlichung des dispositiven Rechts 288
(2) Rechtsvereinheitlichung durch Vereinheitlichung der Handelspraxis 288
bb) Bestimmung einer einheitlichen „guten“ Handelspraxis 290
b) Rechtssicherheit und Flexibilität der Klauselkontrolle 291
c) Zwischenergebnis 293
IV. Gröbliche Abweichung von der guten Handelspraxis 295
1. Bestimmung der „gröblichen Abweichung“ 295
2. Darlegungs- und Beweislastverteilung 296
3. Wirkung auf die Schutzzwecke der Klauselkontrolle 297
4. Wirkung auf den Binnenmarkt 298
V. Zwischenergebnis 299
F. Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Geschäftsverkehrs 301
I. Hintergrund: Stellenwert und Ansätze zur Konkretisierung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen der Klausel-RL 303
1. Stellenwert neben dem unerheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnis 303
2. Ansätze zur Konkretisierung des Grundsatzes von Treu und Glauben 304
a) Konkretisierung anhand der individuellen Umstände des Vertragsschlusses 304
b) Konkretisierung anhand berechtigter Erwartungen 305
c) Konkretisierung anhand der Klauselliste aus dem Anhang der Klausel-RL 307
3. Zwischenergebnis und Bewertung 309
II. Definition in Art. 2 lit. b) GEKR-VO 310
1. Nebeneinander von Treu und Glauben und redlichem Geschäftsverkehr 310
2. Definitionsmerkmale 311
III. Treu und Glauben als kumulatives Kriterium neben der gröblichen Abweichung von der guten Handelspraxis 313
1. Vorliegen eines Verstoßes gegen Treu und Glauben bei einer gröblichen Abweichung von der guten Handelspraxis 313
2. Bei fehlender gröblicher Abweichung: noch Verstoß gegen Treu und Glauben möglich? 315
IV. Treu und Glauben als alternatives Kriterium zu der gröblichen Abweichung von der guten Handelspraxis 317
1. Entsprechende gute Handelspraxis nicht feststellbar 317
2. Prüfung allein anhand des Grundsatzes von Treu und Glauben 317
a) Notwendigkeit einer zweistufigen Prüfung 317
b) Klausellisten nach Art. 84, 85 GEKR-E 319
c) Dispositives Recht 320
V. Zwischenergebnis 321
G. Zu berücksichtigende Kriterien bei der Bestimmung der Unfairness (Artikel 86 Abs. 2 GEKR-E) 324
I. Hintergrund: Stellenwert der Kriterien in den Regelungsvorbildern (Klausel-RL, ACQP, DCFR und Feasibility Study) 324
1. Regelungsvorbilder 324
2. Stellenwert der Kriterien in der Klausel-RL 326
3. Stellenwert der Kriterien in ACQP, DCFR und Feasibility Study 328
4. Zwischenergebnis 328
II. Kriterien des Art. 86 GEKR-E im Einzelnen 329
1. Wesen des Vertragsgegenstands (lit. a)) 330
a) Inhalt 330
b) Berücksichtigung im Rahmen der Inhaltskontrolle von Art. 86 GEKR-E 331
2. Umstände des Vertragsschlusses (lit. b)) 332
a) Berücksichtigung des Kräfteverhältnisses zur Gewährleistung des Schwächerenschutzes 333
aa) Hintergrund: Berücksichtigung im Rahmen von Art. 4 Abs. 1 Klausel-RL 333
bb) Berücksichtigung im Rahmen von Art. 86 Abs. 2 GEKR-E 334
b) Berücksichtigung der Entscheidungsfreiheit zum Schutz vor einseitiger Wahrnehmung der Vertragsgestaltungsfreiheit 335
c) Berücksichtigung der Umstände des Vertragsschlusses mit Blick auf das informationsbedingte Marktversagen 337
d) Berücksichtigung der Umstände des Vertragsschlusses mit Blick auf das Binnenmarktziel 338
3. Übrige Vertragsbestimmungen (lit. c)) und Bestimmungen sonstiger Verträge, von denen der Vertrag abhängt (lit. d)) 339
a) Berücksichtigung der Kompensationswirkung nachteiliger Regelungen 339
aa) Rechtliche Kompensation 339
bb) Wirtschaftliche Kompensation 341
b) Berücksichtigung der Kumulationswirkung nachteiliger Effekte verschiedener Regelungen 342
III. Zwischenergebnis 344
H. Zwischenergebnisse und Bewertung 346
7. Teil: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 349
A. Grundlagen von Vertragsgestaltungsfreiheit und Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 349
I. Vertragsgestaltungsfreiheit und zwingendes Recht im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 349
II. Schutzzwecke der Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 349
III. Vertragsgestaltungsfreiheit und Klauselkontrolle als Faktor bei der Wahl des GEKR 350
B. Anwendungsbereich der Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 351
I. Persönlicher Anwendungsbereich der Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 351
II. Sachlicher Anwendungsbereich der Klauselkontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 351
C. Einbeziehung nicht individuell ausgehandelter Klauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 353
I. Einbeziehungskontrolle (Art. 70 GEKR-E) 353
II. Einbeziehung sich widersprechender Standardvertragsbestimmungen (Art. 39 GEKR-E) 354
D. Transparenzkontrolle nicht individuell ausgehandelter Klauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR 354
I. Geltung des Transparenzgebots 354
II. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Transparenzgebot 355
E. Inhaltskontrolle nicht individuell ausgehandelter Klauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter dem GEKR-E 356
I. Deklaratorische Vertragsbestimmungen (Art. 80 Abs. 1 GEKR-E) 356
II. Hauptgegenstand und Äquivalenzverhältnis (Art. 80 Abs. 3 GEKR-E) 356
III. Regelungsvorbilder der Generalklausel (Art. 86 GEKR-E) 357
IV. Regelungsstruktur der Generalklausel (Art. 86 GEKR-E) 358
V. Leitbildfunktion der guten Handelspraxis in Art. 86 Abs. 1 GEKR-E 358
VI. Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Geschäftsverkehrs 360
VII. Zu berücksichtigende Kriterien bei der Bestimmung der Unfairness (Artikel 86 Abs. 2 GEKR-E) 362
VIII. Gesamtschau auf die Inhaltskontrolle 363
Literaturverzeichnis 364
Stichwortverzeichnis 396