»Allmacht« im Staatsrecht
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»Allmacht« im Staatsrecht
Auflösung in Verfassungs-Normen – Demokratische Wiederkehr in Gleichheit
Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, Vol. 98
(2020)
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Abstract
»Allmacht« ist ein Wort des Allgemeinen Sprachgebrauchs. Es steht für Mächtigkeit, für Staatlichkeit als System(bildung) der Macht, nicht als außerrechtlicher Begriff, wohl aber rechtsübergreifend, als Staatsrecht gerade der Demokratie. Als ihren Träger kennt das Recht ein »Wesen in Persönlichkeit« (Gott, Monarch), Staat als Inhaber, Volk als Träger, Menschen als Grundlagen und Grenzen.Allmacht ist in Gleichheit möglich wie auch Allmacht in Freiheit.»Allmacht in Freiheit« bedeutet letzte Festigkeit in »(steter) Bewegung«.Allmacht ist ein faktisches Rechtsphänomen, zugleich aber eine normative Ordnung, in einem Staatsrecht von Rechtsnormen: Das Volk als Souverän, demokratische Staatsorgane in Verfassungsformen, Grundrechte als Verfassungsbestimmungen.Als Verrechtlichung(en) der Demokratie begegnen einzelne solchen Machtformen auf ihrem juristischen Weg einer Parlamentarisierung zu Verfassungsorganen und grundrechtlichen Bindungen. Dieser ihr Staat erschließt sich darin aber auch der Feinheit machtsensibler Formenrelationen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorbemerkung | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
A. „Allmacht“ im Sprachgebrauch – ein Rechtsproblem? | 11 | ||
I. Allgemeiner Sprachgebrauch | 11 | ||
1. „Wortinhalt“: Mächtigkeit | 11 | ||
2. Die „Qualität“ der Allmacht | 11 | ||
3. Allmacht: Staatlichkeit als System(bildung) der Macht | 13 | ||
II. „Allmacht“ – kein (wesentlich) außerrechtlicher Begriff | 14 | ||
1. „Allmacht“ – kein „Denken jenseits des Rechts“ | 14 | ||
2. „Allmacht“: formal und inhaltlich aber „rechtsübergreifend“ | 14 | ||
III. „Allmacht“ – ein Staatsrechtsproblem gerade der Demokratie | 16 | ||
1. „Allmacht“: auf der „Staats-Bühne“ | 16 | ||
2. Rechtlich prägend: inhaltlich und formal | 16 | ||
B. Die Träger einer „Allmacht“ | 18 | ||
I. Allmacht eines „Wesens in Personalität“ | 18 | ||
1. Gottes-Idee: Macht als All-Macht | 18 | ||
2. Monarchie – Machtdenken in Personifizierung | 19 | ||
II. Der „Staat“ als Inhaber der Allmacht | 20 | ||
1. Staat als Rechts-Person: Träger der Allmacht | 20 | ||
2. Staatssouveränität: Umschlag der Macht-Allmacht in Rechts-Allmacht | 21 | ||
3. Exkurs: Aristokratie und Allmacht-Denken | 22 | ||
III. Das „Volk“ als Träger der Allmacht | 23 | ||
1. Der „Volkssouverän“ – Inhaber der Allmacht | 23 | ||
2. Demokratie: Vom allmächtigen Volk zum „Höchstwert Mensch“ | 24 | ||
IV. „Der Mensch“ – Grundlage und Grenze rechtlicher Allmacht | 25 | ||
1. Staats-Macht: in „menschlicher Trägerschaft“ | 25 | ||
2. Allmacht – in „vermenschlichtem Staatsrecht“ ent-dämonisiert | 26 | ||
V. Exkurs zu Teil B: Allmacht und Demokratische Gleichheit | 27 | ||
1. „Allmacht in Gleichheit“ – Grundvoraussetzung der Volksherrschaft | 27 | ||
2. Grundsätzliche Vereinbarkeit von „Gleichheit“ mit „Allmacht“ | 28 | ||
VI. Exkurs zu Teil B: Allmacht in Demokratischer Freiheit | 29 | ||
1. „Allmacht“ in einem Staat von „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ | 29 | ||
2. „Allmacht“ – nur in einem Staatsrecht „Kleiner Freiheit“ (?) | 31 | ||
3. „Allmacht in Freiheit“: letzte Festigkeit in „(steter) Bewegung“ (?) | 31 | ||
C. Verfassungs-Rechtsformen als demokratische „Allmacht-Grenzen“ | 33 | ||
I. „Allmacht“ als „faktisches Rechtsphänomen“ | 33 | ||
1. „Normative Kraft des Faktischen“ | 33 | ||
2. „Demokratie“: „Recht“ in/aus politologischen Inhalten | 34 | ||
3. „Allmacht“ in der Demokratie: Politisches Phänomen – und zugleich normativ-rechtlicher Ordnungsgegenstand? | 36 | ||
II. „Allmacht“ – in einem Staatsrecht von Rechtsnormen? | 37 | ||
1. Demokratie – (schon) in ihren historischen Anfängen eine Normen-Ordnung | 37 | ||
2. Allmacht des „Volkes als Souverän“? | 38 | ||
III. Demokratische Staatsrechts-Formen und „Allmacht“ | 39 | ||
1. Demokratische Machtverteilung auf Staats-Organe geordnet in Verfassungsrechtsformen? | 39 | ||
2. Organisationsrechtliche demokratische Gewaltenteilung und Allmacht? | 39 | ||
3. Grundrechte und Staats-Allmacht? | 41 | ||
IV. Ergebnis: Keine Allmacht in den Verfassungsrechtsformen der Demokratie | 42 | ||
1. Demokratie als rechtliche Staatsform: Nur einzelne Machtformen, nicht „Allmacht“ | 42 | ||
2. Demokratie: „Ent-Machtung des Staates – in einzelnen Rechtsformen“ – keine Allmacht | 42 | ||
3. Demokratie als Ent-Persönlichung der Macht | 43 | ||
4. Demokratie: Rechtlich(e) Entpolitisierung der Staatlichkeit – nicht politische Allmacht | 44 | ||
D. Neue Allmachttendenzen: Abschwächung der Wirkung verfassungsnormativer Staatsschranken | 46 | ||
I. „Juristische Technisierung“ der Staatsmacht in neuester Zeit | 46 | ||
1. Das „konstitutionelle Staatsrecht“ | 46 | ||
2. Niedergang des „verfassungsrechtlichen Gleichgewichts in Staatssouveränität“ | 47 | ||
II. Demokratische Hierarchisierung statt gleichgewichtiger Teilung der Gewalten | 48 | ||
1. Ende eines gleichgewichtigen Staatsdenkens im Organisationsrecht der Volkssouveränität | 48 | ||
2. Parlamentarismus: Weg in ein Verfassungsorganisationsrecht der Allmacht | 49 | ||
III. Abschwächung der Schrankenwirkung der Grundrechte | 50 | ||
1. Die Grundrechte: Von einer Staats-Proklamation zu normativer Ausgestaltung der Staatsmacht | 50 | ||
2. Grundrechte: Rechtliche Verengung der Freiheit zu Einzelräumen – und doch Allmacht? | 51 | ||
IV. Demokratie: Auslaufen einer „Machtbändigung in Normbegriffen“ | 53 | ||
1. Demokratie – rechtlich nur Allmacht | 53 | ||
2. Rück/Auslauf der Demokratie in frühere – oder neue – Allmacht | 53 | ||
E. Demokratie als „Wiederkehr der Allmacht in Gleichheit“ – Staatlichkeit in Zählbarkeit – und doch in Normen | 55 | ||
I. Die allgemeine Entwicklungstendenz zur Quantifizierung | 55 | ||
1. Ent-Qualifizierung: Quantifizierung in Zahlen | 55 | ||
2. Wirken der Quantifizierung: in Allmacht | 55 | ||
3. Demokratie: Zwar (All-)Macht qualifizierbar als „liebenswerte Staatlichkeit“ | 56 | ||
4. Gerade quantifizierende Demokratie aber als Neue Allmacht: in Gleichheit | 57 | ||
II. „Mehrheit“: Der in Gleichheit quantifizierte Mensch – Voraussetzung für Staatsentscheidungen | 58 | ||
1. Mehrheit: Normative Selbstverständlichkeit in der Demokratie | 58 | ||
2. Grundlage, Begründung der Mehrheit: Allein aus Gleichheit der Menschen | 58 | ||
III. Menschen: qualitäts- und wertfrei zählbare Wesen in Egalitärer Demokratie – in Normen | 60 | ||
1. Quantifizierung: Grundlage der „Staatsform Demokratie“ | 60 | ||
2. „Neue Allmacht“: in einer neuen demokratischen Gleichheit der Menschen – also doch wieder in Normen | 61 | ||
F. Staat – auch geöffnet in „Freiheit zu Unendlichkeit“? | 62 | ||
G. Schlussbemerkung: Staat – Recht: Glauben nicht wissen! | 64 |