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»Allmacht« im Staatsrecht

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Leisner, W. (2020). »Allmacht« im Staatsrecht. Auflösung in Verfassungs-Normen – Demokratische Wiederkehr in Gleichheit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55975-6
Leisner, Walter. »Allmacht« im Staatsrecht: Auflösung in Verfassungs-Normen – Demokratische Wiederkehr in Gleichheit. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55975-6
Leisner, W (2020): »Allmacht« im Staatsrecht: Auflösung in Verfassungs-Normen – Demokratische Wiederkehr in Gleichheit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55975-6

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»Allmacht« im Staatsrecht

Auflösung in Verfassungs-Normen – Demokratische Wiederkehr in Gleichheit

Leisner, Walter

Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, Vol. 98

(2020)

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Abstract

»Allmacht« ist ein Wort des Allgemeinen Sprachgebrauchs. Es steht für Mächtigkeit, für Staatlichkeit als System(bildung) der Macht, nicht als außerrechtlicher Begriff, wohl aber rechtsübergreifend, als Staatsrecht gerade der Demokratie. Als ihren Träger kennt das Recht ein »Wesen in Persönlichkeit« (Gott, Monarch), Staat als Inhaber, Volk als Träger, Menschen als Grundlagen und Grenzen.

Allmacht ist in Gleichheit möglich wie auch Allmacht in Freiheit.

»Allmacht in Freiheit« bedeutet letzte Festigkeit in »(steter) Bewegung«.

Allmacht ist ein faktisches Rechtsphänomen, zugleich aber eine normative Ordnung, in einem Staatsrecht von Rechtsnormen: Das Volk als Souverän, demokratische Staatsorgane in Verfassungsformen, Grundrechte als Verfassungsbestimmungen.

Als Verrechtlichung(en) der Demokratie begegnen einzelne solchen Machtformen auf ihrem juristischen Weg einer Parlamentarisierung zu Verfassungsorganen und grundrechtlichen Bindungen. Dieser ihr Staat erschließt sich darin aber auch der Feinheit machtsensibler Formenrelationen.

Table of Contents

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Vorbemerkung 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. „Allmacht“ im Sprachgebrauch – ein Rechtsproblem? 11
I. Allgemeiner Sprachgebrauch 11
1. „Wortinhalt“: Mächtigkeit 11
2. Die „Qualität“ der Allmacht 11
3. Allmacht: Staatlichkeit als System‍(bildung) der Macht 13
II. „Allmacht“ – kein (wesentlich) außerrechtlicher Begriff 14
1. „Allmacht“ – kein „Denken jenseits des Rechts“ 14
2. „Allmacht“: formal und inhaltlich aber „rechtsübergreifend“ 14
III. „Allmacht“ – ein Staatsrechtsproblem gerade der Demokratie 16
1. „Allmacht“: auf der „Staats-Bühne“ 16
2. Rechtlich prägend: inhaltlich und formal 16
B. Die Träger einer „Allmacht“ 18
I. Allmacht eines „Wesens in Personalität“ 18
1. Gottes-Idee: Macht als All-Macht 18
2. Monarchie – Machtdenken in Personifizierung 19
II. Der „Staat“ als Inhaber der Allmacht 20
1. Staat als Rechts-Person: Träger der Allmacht 20
2. Staatssouveränität: Umschlag der Macht-Allmacht in Rechts-Allmacht 21
3. Exkurs: Aristokratie und Allmacht-Denken 22
III. Das „Volk“ als Träger der Allmacht 23
1. Der „Volkssouverän“ – Inhaber der Allmacht 23
2. Demokratie: Vom allmächtigen Volk zum „Höchstwert Mensch“ 24
IV. „Der Mensch“ – Grundlage und Grenze rechtlicher Allmacht 25
1. Staats-Macht: in „menschlicher Trägerschaft“ 25
2. Allmacht – in „vermenschlichtem Staatsrecht“ ent-dämonisiert 26
V. Exkurs zu Teil B: Allmacht und Demokratische Gleichheit 27
1. „Allmacht in Gleichheit“ – Grundvoraussetzung der Volksherrschaft 27
2. Grundsätzliche Vereinbarkeit von „Gleichheit“ mit „Allmacht“ 28
VI. Exkurs zu Teil B: Allmacht in Demokratischer Freiheit 29
1. „Allmacht“ in einem Staat von „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ 29
2. „Allmacht“ – nur in einem Staatsrecht „Kleiner Freiheit“ (?) 31
3. „Allmacht in Freiheit“: letzte Festigkeit in „(steter) Bewegung“ (?) 31
C. Verfassungs-Rechtsformen als demokratische „Allmacht-Grenzen“ 33
I. „Allmacht“ als „faktisches Rechtsphänomen“ 33
1. „Normative Kraft des Faktischen“ 33
2. „Demokratie“: „Recht“ in/aus politologischen Inhalten 34
3. „Allmacht“ in der Demokratie: Politisches Phänomen – und zugleich normativ-rechtlicher Ordnungsgegenstand? 36
II. „Allmacht“ – in einem Staatsrecht von Rechtsnormen? 37
1. Demokratie – (schon) in ihren historischen Anfängen eine Normen-Ordnung 37
2. Allmacht des „Volkes als Souverän“? 38
III. Demokratische Staatsrechts-Formen und „Allmacht“ 39
1. Demokratische Machtverteilung auf Staats-Organe geordnet in Verfassungsrechtsformen? 39
2. Organisationsrechtliche demokratische Gewaltenteilung und Allmacht? 39
3. Grundrechte und Staats-Allmacht? 41
IV. Ergebnis: Keine Allmacht in den Verfassungsrechtsformen der Demokratie 42
1. Demokratie als rechtliche Staatsform: Nur einzelne Machtformen, nicht „Allmacht“ 42
2. Demokratie: „Ent-Machtung des Staates – in einzelnen Rechtsformen“ – keine Allmacht 42
3. Demokratie als Ent-Persönlichung der Macht 43
4. Demokratie: Rechtlich‍(e) Entpolitisierung der Staatlichkeit – nicht politische Allmacht 44
D. Neue Allmachttendenzen: Abschwächung der Wirkung verfassungsnormativer Staatsschranken 46
I. „Juristische Technisierung“ der Staatsmacht in neuester Zeit 46
1. Das „konstitutionelle Staatsrecht“ 46
2. Niedergang des „verfassungsrechtlichen Gleichgewichts in Staatssouveränität“ 47
II. Demokratische Hierarchisierung statt gleichgewichtiger Teilung der Gewalten 48
1. Ende eines gleichgewichtigen Staatsdenkens im Organisationsrecht der Volkssouveränität 48
2. Parlamentarismus: Weg in ein Verfassungsorganisationsrecht der Allmacht 49
III. Abschwächung der Schrankenwirkung der Grundrechte 50
1. Die Grundrechte: Von einer Staats-Proklamation zu normativer Ausgestaltung der Staatsmacht 50
2. Grundrechte: Rechtliche Verengung der Freiheit zu Einzelräumen – und doch Allmacht? 51
IV. Demokratie: Auslaufen einer „Machtbändigung in Normbegriffen“ 53
1. Demokratie – rechtlich nur Allmacht 53
2. Rück/Auslauf der Demokratie in frühere – oder neue – Allmacht 53
E. Demokratie als „Wiederkehr der Allmacht in Gleichheit“ – Staatlichkeit in Zählbarkeit – und doch in Normen 55
I. Die allgemeine Entwicklungstendenz zur Quantifizierung 55
1. Ent-Qualifizierung: Quantifizierung in Zahlen 55
2. Wirken der Quantifizierung: in Allmacht 55
3. Demokratie: Zwar (All-)‌Macht qualifizierbar als „liebenswerte Staatlichkeit“ 56
4. Gerade quantifizierende Demokratie aber als Neue Allmacht: in Gleichheit 57
II. „Mehrheit“: Der in Gleichheit quantifizierte Mensch – Voraussetzung für Staatsentscheidungen 58
1. Mehrheit: Normative Selbstverständlichkeit in der Demokratie 58
2. Grundlage, Begründung der Mehrheit: Allein aus Gleichheit der Menschen 58
III. Menschen: qualitäts- und wertfrei zählbare Wesen in Egalitärer Demokratie – in Normen 60
1. Quantifizierung: Grundlage der „Staatsform Demokratie“ 60
2. „Neue Allmacht“: in einer neuen demokratischen Gleichheit der Menschen – also doch wieder in Normen 61
F. Staat – auch geöffnet in „Freiheit zu Unendlichkeit“? 62
G. Schlussbemerkung: Staat – Recht: Glauben nicht wissen! 64