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Spangenberg, K. (2020). Die Klage unter gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen. Prozessuale Neuregelung des Gesamtschuldnerausgleichs im Baurecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55866-7
Spangenberg, Kathrin. Die Klage unter gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen: Prozessuale Neuregelung des Gesamtschuldnerausgleichs im Baurecht. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55866-7
Spangenberg, K (2020): Die Klage unter gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen: Prozessuale Neuregelung des Gesamtschuldnerausgleichs im Baurecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55866-7

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Die Klage unter gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen

Prozessuale Neuregelung des Gesamtschuldnerausgleichs im Baurecht

Spangenberg, Kathrin

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 260

(2020)

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About The Author

Kathrin Spangenberg studierte von 2002 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Ihr Referendariat absolvierte sie im Anschluss am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Von 2010 bis 2016 arbeitete sie als Rechtsanwältin in einer auf das Immobilienwirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei. Ihre von Prof. Dr. Bork betreute Dissertation wurde durch ein von dem Gleichstellungsreferat der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg vergebenen Stipendium unterstützt. Seit März 2019 ist sie als Richterin in Hamburg tätig.

Abstract

Die seit ihrer Etablierung durch das Grundsatzurteil des BGH seitens der Architekten kritisierte gesamtschuldnerische Haftung des bauüberwachenden Architekten und des ausführenden Bauunternehmens stand bei den Beratungen über das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts zur Diskussion. Doch obwohl der Gesetzgeber eingeräumt hat, dass eine wirtschaftlich stärkere Belastung der Architekten und damit ein Ungleichgewicht vorliege, das beseitigt werden müsse, hat er an der gesamtschuldnerischen Haftung zum Schutz des Bestellers festgehalten und mit der Einführung des § 650t BGB eine wenig wirksame Minimallösung gefunden.

Die Untersuchung zeigt, wie unter Beibehaltung der materiell-rechtlichen Grundsätze der gesamtschuldnerischen Haftung durch das Prozessrechtsinstitut der gesamtschuldnerischen Befreiungsklage die Stellung des Architekten gestärkt werden kann und muss. Grundlage ist eine prozessuale Privilegierung des Befreiungsanspruchs aus § 426 BGB, der derzeit in der Baurechtspraxis mangels Möglichkeiten der rechtzeitigen prozessualen Durchsetzung ein Schattendasein führt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vowort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 17
A. Materiell-rechtliche Grundlagen der prozessualen Neuregelung 17
I. Gesamtschuldverhältnisse am Bau 17
1. Rechtsprechung des BGH zur gesamtschuldnerischen Haftung des bauüberwachenden Architekten und des ausführenden Bauunternehmens 18
2. Kritik an der Rechtsprechung des BGH und Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts 19
II. Der Befreiungsanspruch aus § 426 BGB 20
1. Anspruchsinhalt 21
2. Geltendmachung in der baurechtlichen Praxis 23
III. Ausgangsfall der Untersuchung 24
B. Gang der Untersuchung 26
Kapitel 1: Die Klage unter gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen als Drittwiderklage 27
A. Streitgenosse als „Dritter“ im Sinne der Drittwiderklage 27
I. Die Rechtsprechung des BGH 27
II. Die herrschende Literaturansicht 28
III. Die Ansicht Lükes 29
IV. Die Ansicht Kählers 29
V. Stellungnahme 30
1. Die Rechtsprechung des BGH 30
2. Die herrschende Literaturansicht 34
3. Die Ansicht Lükes 34
4. Die Ansicht Kählers 36
VI. Fazit 36
B. Der Inhalt des zwischen den gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen geltend gemachten Anspruchs und sein Bezug zum Hauptklagebegehren 37
I. Doppelte Gesamtschuldnerschaft im Dreipersonenverhältnis 37
1. Streitgenössische Drittwiderklage 38
2. Isolierte Drittwiderklage 38
3. Fazit 39
II. Befreiungsanspruch aus § 426 BGB 40
1. Thesen und Rechtsprechung zur Befreiungsklage aus § 426 BGB als Drittwiderklage 40
a) Inhalt 40
aa) Die Ansicht Schweer / Todorows 40
bb) Die Ansicht Damraus 41
cc) Urteil des OLG Köln vom 13. März 2013 42
dd) Urteil des BGH zur isolierten Drittwiderklage bei einer werkvertraglichen Leistungskette 43
b) Bewertung 44
aa) Die Ansicht Schweer / Todorows 44
(1) Beschränkung auf Konstellation des einzeln verklagten Gesamtschuldners 44
(2) Vorliegen einer tatsächlichen und rechtlichen engen Verknüpfung 45
(3) Zwischenergebnis 46
bb) Die Ansicht Damraus 46
(1) Präjudizialität als besondere Form der Konnexität 46
(2) Erfordernis einer gesteigerten Konnexität 47
(3) Zwischenergebnis 47
cc) OLG Köln 48
(1) Streitgenössische Drittwiderklage 48
(a) Hauptgläubiger und Befreiungsschuldner als Streitgenossen nach § 60 ZPO 48
(b) Auseinandersetzung mit der Ansicht Kählers 50
(2) Isolierte Drittwiderklage 50
(3) Zwischenergebnis 50
dd) BGH 51
c) Zwischenergebnis 51
2. Übertragung von Ansätzen in der Literatur zur Zulässigkeit der isolierten Drittwiderklage auf die Befreiungsklage aus § 426 BGB 51
a) Riehm / Bucher: Ableitung aus materiellem Recht 52
aa) Inhalt 52
bb) Übertragung auf Befreiungsklage aus § 426 BGB 53
(1) Sinn und Zweck des Befreiungsanspruchs aus § 426 BGB 53
(2) Prozessuale Möglichkeiten zur wirksamen Durchsetzung des Befreiungsanspruchs aus § 426 BGB 54
(3) Erfordernis einer konnexen Gegenforderung 54
cc) Zwischenergebnis 55
b) Leifeld und Baumstark: Parteibezogene Konnexität 55
aa) Inhalt 55
bb) Übertragung auf Befreiungsklage aus § 426 BGB 57
cc) Zwischenergebnis 58
c) Mantzouranis: Ausschöpfung und Bereinigung des historischen Sachverhalts 58
aa) Inhalt 58
bb) Übertragung auf Befreiungsklage aus § 426 BGB 60
(1) Derselbe Klagegrund nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO 60
(2) Erfordernis eines konnexen Gegenangriffs 61
cc) Zwischenergebnis 62
d) Uhlmannsiek: Personelle Verknüpfung und sachlicher Zusammenhang 62
aa) Inhalt 62
bb) Übertragung auf Befreiungsklage aus § 426 BGB 63
cc) Zwischenergebnis 63
3. Stellungnahme 63
III. Zwischenergebnis 65
C. Fazit 66
Kapitel 2: Die Klage unter gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen als streitgenössische Erweiterungsklage 68
A. Waffengleichheit als Hauptargument für die Zulässigkeit der streitgenössischen Erweiterungsklage 68
I. Inhalt 68
II. Stellungnahme 69
B. Regelungslücke in der ZPO: Abgrenzung der streitgenössischen Erweiterungsklage von der Garantieklage 70
I. Formelle Parteistellung des Erweiterungsbeklagten als taugliches Abgrenzungsmerkmal 70
1. Anwendungsbereich der Garantieklage 71
2. Anwendungsbereich der Erweiterungsklage 71
3. Überschneidung der Anwendungsbereiche 71
4. Zwischenergebnis 72
II. Rechtfertigung der formellen Parteistellung des Erweiterungsbeklagten als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Erweiterungsklage 72
1. Dem Kläger wird kein Unbekannter aufgedrängt 72
2. Kein Unbeteiligter wird in Verfahren einbezogen 73
3. Zwischenergebnis 74
III. Keine Regelungslücke mangels Abgrenzbarkeit der streitgenössischen Erweiterungsklage von der Garantieklage 74
C. Fazit 75
Kapitel 3: Die Klage unter gesamtschuldnerisch haftenden Streitgenossen als Prozessrechtsinstitut eigener Art („gesamtschuldnerische Befreiungsklage“) 77
A. Notwendigkeit der gesamtschuldnerischen Befreiungsklage 77
I. Sinn und Zweck des Befreiungsanspruchs aus § 426 BGB 77
1. Verhinderung der Vorleistung für internen Anteil des Befreiungsschuldners 78
2. Pflicht zur Abwehr unbegründeter Ansprüche 79
3. Zwischenergebnis 79
II. Prozessuale Möglichkeiten zur Durchsetzung des Befreiungsanspruchs aus § 426 BGB 80
1. Rechtsprechung des BGH zur prozessualen Durchsetzung von Befreiungsansprüchen bei streitiger Hauptforderung 80
a) Inhalt 80
b) Stellungnahme 82
2. Literatur 84
a) Inhalt 84
b) Stellungnahme 86
3. Zwischenergebnis 86
III. Zwischenergebnis 87
B. Herleitung der gesamtschuldnerischen Befreiungsklage als Prozessrechtsinstitut eigener Art 88
I. Einfügen in das System der ZPO 88
1. Anspruch auf effektiven Rechtsschutz: Verwirklichung des materiellen Rechts als Ziel des Zivilverfahrens 88
2. Zweiparteienprinzip 89
3. Wahrheitspflicht nach § 138 ZPO und widersprüchlicher Vortrag 90
a) Bedingte Erhebung der gesamtschuldnerischen Befreiungsklage 90
b) Möglichkeit widersprüchlichen Vortrags bei unbedingter Erhebung der gesamtschuldnerischen Befreiungsklage 92
aa) Praktisches Bedürfnis der Parteien aufgrund der Unsicherheit des Beweises 92
bb) Notwendigkeit eines Eventualverhältnisses bei widersprüchlichem Vortrag 93
cc) Kein Vortrag wider besseres Wissen 94
dd) Zwischenergebnis 95
c) Zwischenergebnis 95
4. Vereinbarkeit mit den Prinzipien der §§ 147, 148, 263 ZPO 95
a) Vereinbarkeit mit den Prinzipien der §§ 147, 148 ZPO 96
b) Vereinbarkeit mit den Prinzipien des § 263 ZPO 96
5. Zwischenergebnis 97
II. Die Interessen der Parteien 97
1. Die Interessen des Befreiungsgläubigers 97
a) Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG 98
b) Schutz vor doppeltem Insolvenzrisiko 98
aa) Risiko der Insolvenz des Befreiungsgläubigers 98
bb) Risiko der Insolvenz des Befreiungsschuldners 98
c) Zwischenergebnis 99
2. Die Interessen des Befreiungsschuldners 100
a) Interesse, nicht verklagt zu werden 100
b) Bindung an Prozessergebnisse des Hauptverfahrens 100
c) Örtliche Zuständigkeit des Gerichts der Hauptklage für die Befreiungsklage 101
aa) Zuständigkeit nach §§ 12, 13, 17 ZPO 101
bb) Zuständigkeit nach § 29 ZPO 102
cc) Zuständigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO analog 103
(1) Entsprechende Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO im Zusammenhang mit der isolierten Drittwiderklage 104
(2) Entsprechende Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO im Zusammenhang mit der gesamtschuldnerischen Befreiungsklage 105
d) Zwischenergebnis 106
3. Die Interessen des Hauptgläubigers 106
a) Unverzögerte Durchführung des Hauptverfahrens 107
b) Belastung mit Insolvenzrisiken 107
c) Wahrung der „Paschastellung“ nach § 421 BGB 107
d) Zwischenergebnis 107
4. Abwägung der Parteiinteressen 108
a) Konträre Interessen von Hauptgläubiger und Befreiungsgläubiger 108
aa) Verteilung der Insolvenzrisiken 108
bb) Schützenswertes Klägerinteresse an der unverzögerten Durchführung des Hauptverfahrens 108
(1) Rechtsprechung 108
(2) Auswirkung der besonderen Konzeption der Gesamtschuld auf die Interessenabwägung 109
cc) Zwischenergebnis 111
b) Konträre Interessen von Befreiungsschuldner und Befreiungsgläubiger 111
aa) Bindung an Prozessergebnisse des Hauptverfahrens 111
bb) Zustimmung bei Erhebung der Befreiungsklage in der Berufungsinstanz 112
cc) Örtliche Zuständigkeit 113
dd) Zwischenergebnis 114
5. Zwischenergebnis 115
III. Fazit 115
C. Abgrenzung zur Garantieklage 116
D. Prozessuale Folgefragen 117
I. Zurückbehaltungsrechte und Befreiungswiderklage 117
1. Befreiungsklage des Befreiungsgläubigers und Zurückbehaltungsrecht des Befreiungsschuldners 117
2. Befreiungswiderklage des Befreiungsschuldners und Zurückbehaltungsrecht des Befreiungsgläubigers 118
3. Zwischenergebnis 119
II. Zusätzliche Streitverkündung im Hauptverfahren aufgrund Einzelwirkung nach § 425 Abs. 2 BGB 119
III. Prozessuale Trennung von Haupt- und Befreiungsverfahren 120
1. Teilurteil nach § 301 ZPO 120
2. Prozesstrennung nach § 145 ZPO 121
3. Zwischenergebnis 122
IV. Berufung 123
V. Exkurs: Anspruch auf Erstattung der Hauptverfahrenskosten 124
1. Kostenerstattung aus § 426 BGB 124
2. Kostenerstattung aus § 100 Abs. 4 ZPO 125
3. Kostenerstattung aus Sekundäransprüchen 125
a) Rechtsprechung des BGH 125
b) Literatur 126
c) Stellungnahme 127
4. Fazit 128
E. Zwangsvollstreckungsverfahren 128
I. Vollstreckung gegen Gesamtschuldner 129
II. Vollstreckung unter Gesamtschuldnern 129
1. Vollstreckung des Befreiungsanspruchs aus § 426 BGB als Handlungsvollstreckung nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO 129
a) Rechtsprechung des BGH 129
b) Literatur 130
c) Stellungnahme 131
2. Auswirkung der Zug-um-Zug-Verurteilung auf das Vollstreckungsverfahren unter Gesamtschuldnern 132
3. Verhinderung der Vorleistung durch den Befreiungsgläubiger im Vollstreckungsverfahren 133
a) Problemaufriss 133
b) Möglichkeit der Verbindung der Zwangsvollstreckungsverfahren im Außen- und Innenverhältnis 134
c) Ermächtigung zur Ersatzvornahme nach § 887 Abs. 1 ZPO trotz erfolgreicher Vollstreckung gegen den Befreiungsgläubiger im Außenverhältnis 135
d) Klage auf Leistung des Interesses nach § 893 ZPO 136
e) Zwischenergebnis 138
III. Fazit 138
F. Auswirkung auf das selbstständige Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO 139
I. Funktion des selbstständigen Beweisverfahrens 140
II. Parteien 140
III. Beweisaufnahme 142
IV. Kosten 142
V. Fazit 142
G. Fazit 143
Zusammenfassung und Ausblick 145
A. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse 145
B. Ausblick 147
Literaturverzeichnis 149
Sachwortverzeichnis 154