Verwaltungsprivatrecht
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Verwaltungsprivatrecht
Zur Privatrechtsbindung der Verwaltung, deren Reichweite und Konsequenzen
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 994
(2020)
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Abstract
Die Verwaltung kann Träger privatrechtlicher Rechte und Pflichten sein. Zudem ist jegliches privatrechtliches Verwaltungshandeln grundrechts- und zuständigkeitsgebunden. Daher steht der Verwaltung bei jeder Form privatrechtlichen Handelns keine Privatautonomie zu, sondern sie unterliegt öffentlich-rechtlichen Bindungen, die ihr Verhalten im Privatrechtsverkehr steuert. Von diesen - heute weitgehend unbestrittenen - Annahmen ausgehend, zeigt Ulrich Stelkens, dass der Privatrechtsfähigkeit der Verwaltung nach deutscher Verfassungstradition ein rechtsstaatlicher Gehalt zukommt, der als Grundsatz der Privatrechtsbindung der Verwaltung bezeichnet wird, auch von föderaler Bedeutung ist und gemeinschaftsrechtlich nicht in Frage gestellt wird. Hiernach bedarf die Herausnahme der Verwaltung aus dem Anwendungsbereich des Privatrechts besonderer Rechtfertigung. Dies schließt nicht aus, die privatrechtlich handelnde Verwaltung zusätzlich an das öffentliche Recht zu binden und ihr vorzuschreiben, wie sie von privatrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen hat. Jedoch darf dies nicht dazu führen, dass sich diese Bindungen in "Fiskusprivilegien" verwandeln und damit die Schuldner und Gläubiger der Verwaltung benachteiligt werden.Die Missachtung öffentlich-rechtlicher Bindungen kann damit nicht mit der Konstruktion eines "Sonderprivatrechts" bewältigt werden. In Fortführung der Grundgedanken der Zweistufentheorie und der §§ 97 ff. GWB entwickelt Stelkens daher eine Fehlerfolgenlehre, die den privatrechtlichen Verwaltungsvertrag als eigenständige Handlungsform versteht und das Staatshaftungsrecht "rationalisiert". Dabei baut er auf einem neuen Ansatz zur Abgrenzung von öffentlichem Recht und Privatrecht auf, der ebenfalls aus dem Grundsatz der Privatrechtsbindung der Verwaltung und seiner föderalen Bedeutung hergeleitet wird. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei Problemen des Vergaberechts, des Subventionsrechts und europäischen Beihilferechts, des Wettbewerbsrechts, der Daseinsvorsorge, der Vermögensprivatisierung, der städtebaulichen Verträge, des Sozialrechts, des öffentlichen Sachenrechts, des Staatshaftungsrechts, des Verwaltungsorganisationsrechts, der funktionalen Privatisierung und des Arbeitsrechts des öffentlichen Dienstes gewidmet.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 21 | ||
Einleitung | 23 | ||
Erstes Kapitel: Der Grundsatz der Privatrechtsbindung der Verwaltung | 52 | ||
A. Verfassungsrechtliche Verankerung des Grundsatzes der Privatrechtsbindung der Verwaltung | 53 | ||
I. Anerkennung der rechtsstaatlichen Bedeutung der Privatrechtsbindung der Verwaltung im 19. Jahrhundert | 53 | ||
II. Heutige rechtsstaatliche Bedeutung des Grundsatzes der Privatrechtsbindung der Verwaltung | 57 | ||
B. Reichweite des Grundsatzes der Privatrechtsbindung der Verwaltung | 64 | ||
I. Privatrechtsfahigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts als privatrechtliche „Vollrechtsfähigkeit" | 64 | ||
1. Die Konzeption des BGB und ihre verfassungsrechtliche Anerkennung | 64 | ||
2. Einschränkung der Privatrechtsbindung der Verwaltung nach der Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts bzw. der „ultra-vires-Lehre"? | 70 | ||
II. Folgerungen für Geltungsanspruch und Regelungsinhalt des Grundsatzes der Privatrechtsbindung der Verwaltung | 82 | ||
1. Schutzziel und Schutzinhalt des Grundsatzes der Privatrechtsbindung der Verwaltung | 82 | ||
2. Rechtfertigung der bestehenden materiellen Fiskusprivilegien | 85 | ||
3. Reichweite des Grundsatzes der Privatrechtsbindung der Verwaltung bei Erfüllung primärer und sekundärer Verwaltungsaufgaben | 86 | ||
4. Verhältnis des Grundsatzes der Privatrechtsbindung der Verwaltung zum Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung | 97 | ||
5. Reichweite des Grundsatzes der Privatrechtsbindung der Verwaltung gegenüber dem Organisationsverfassungsrecht juristischer Personen des öffentlichen Rechts | 104 | ||
6. Geltung des Grundsatzes der Privatrechtsbindung der Verwaltung im Verhältnis zwischen Verwaltungsträgern | 109 | ||
7. Fiskuslasten als Ausprägung des Grundsatzes der Privatrechtsbindung der Verwaltung? | 119 | ||
III. Privatrechtsbindung der Verwaltung und Verwaltungsakt | 124 | ||
1. Die „Verwaltungsaktsfestigkeit" des Grundsatzes der Privatrechtsbindung der Verwaltung | 125 | ||
2. Abgrenzung privatrechtsmißachtender Einzelfallregelungen von privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakten | 137 | ||
C. Zusammenfassung der Ergebnisse und ihre Bedeutung für eine Lehre vom Verwaltungsprivatrecht | 141 | ||
Zweites Kapitel: Handlungsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts im Privatrechtsverkehr | 144 | ||
A. Verwaltungsorganisationsrechtliche Grundlagen | 145 | ||
I. Grundbegriffe | 146 | ||
1. Unterscheidung zwischen juristischer Person, ihren Organen und Organ waltern | 146 | ||
2. Sonderformen der Verwaltungsorganisation: Auftragsverwaltung, zwischenbehördliches Mandat, Organleihe | 152 | ||
II. Bedeutung der Zuständigkeitsnormen | 156 | ||
1. Arten der Zuständigkeiten | 157 | ||
2. Bindung des privatrechtlichen Verwaltungshandelns an die Zuständigkeitsordnung | 160 | ||
3. Der materielle Gehalt der Zuständigkeitsnormen: Das Prinzip der Selbstorganschaft | 166 | ||
III. Besonderheiten bei Auseinanderfallen von privatrechtlicher Aktiv- oder Passivlegitimation und der Verwaltungszuständigkeit | 174 | ||
1. Abgrenzung von unproblematischen Fällen | 175 | ||
2. Verschiedene Lösungsansätze in der Rechtsprechung | 181 | ||
3. Notwendigkeit einer einheitlichen Lösung | 189 | ||
B. Zurechnung von Willenserklärungen | 195 | ||
I. Maßgebliches Recht für Vertretungsfragen | 195 | ||
1. Bedeutung der Rechtsnatur der abzugebenden Willenserklärung für das anzuwendende Recht | 196 | ||
2. Bedeutung der Rechtsnatur des zwischen dem Organwalter und dem Verwaltungsträger bestehenden Rechtsverhältnisses für das anzuwendende Recht | 200 | ||
II. Zurechnung von Willenserklärungen eines Organwalters i.e.S. | 203 | ||
1. Außenvertretungskompetenz des Organs | 204 | ||
2. Einzelvertretung und Gesamtvertretung durch Organwalter i.e.S. | 209 | ||
3. Begrenzung der Vertretungsmacht durch Schriftformerfordernisse | 210 | ||
4. Begrenzung der Vertretungsmacht der Organwalter i.e.S. durch die materielle Zuständigkeit des Organs und Anwendbarkeit der Lehre vom Mißbrauch der Vertretungsmacht | 216 | ||
III. Zurechnung von Willenserklärungen eines Organwalters i.w.S. | 225 | ||
1. Rechtsnatur und Rechtswirkungen der Zeichnungsbefugnis | 225 | ||
2. Fehlerfolgen bei Erteilung der Zeichnungsbefugnis durch einen Unbefugten | 231 | ||
3. Fehlerfolgen bei Erteilung der Zeichnungsbefugnis für „höchst-persönliche Rechtsgeschäfte" | 232 | ||
4. Fehlerfolgen bei Erteilung der Zeichnungsbefugnis an hierfür rechtlich ungeeignete Personen | 235 | ||
5. Reichweite der rechtmäßig erteilten Zeichnungsbefugnis | 241 | ||
IV. Fehlerfolgen und Vertrauensschutz bei fehlender Vertretungsmacht | 244 | ||
1. Entsprechende Anwendbarkeit von § 177, § 178 und § 180 BGB | 245 | ||
2. Duldungs- und Anscheinsvollmacht | 252 | ||
3. Erfüllungshaftung wegen „Anspruchserwirkung" aus § 242 BGB | 257 | ||
4. Schadensersatzhaftung des Vertreters und des Verwaltungsträgers | 266 | ||
C. Zurechnung nicht-rechtsgeschäftlichen Verhaltens | 275 | ||
I. Zurechnung bei juristischen Personen des Privatrechts | 275 | ||
1. Zurechnung des Verhaltens der Organwalter i.e.S.: § 31 BGB | 276 | ||
2. Zurechnung des Verhaltens anderer Personen: § 278 Satz 1, § 831 Abs. 1, § 855 BGB | 279 | ||
II. Zurechnung bei Verwaltungsträgern | 283 | ||
1. Regelungsgehalt des § 89 Abs. 1 BGB | 283 | ||
2. Regelungsgehalt des Art. 34 Satz 1 GG: Das Problem des haftungsrechtlichen Beamtenbegriffs | 286 | ||
3. Allgemeine Zurechnungsgrundsätze bei Verwaltungsträgem | 293 | ||
III. Die Unterscheidung zwischen dienstlichem und privatem Verhalten | 296 | ||
D. Zurechnung von Kenntnissen und Wissen | 303 | ||
I. Wissenszurechnung bei juristischen Personen des Privatrechts | 303 | ||
1. Wissensvertreter | 304 | ||
2. Wissensinhalt | 309 | ||
II. Wissenszurechnung bei Verwaltungsträgern | 312 | ||
1. Entdeckung der Besonderheiten der Wissenszurechnung bei Verwaltungsträgern durch die Rechtsprechung | 313 | ||
2. Ausschließliche Maßgeblichkeit des öffentlichen Rechts für die Wissenszurechnung bei Verwaltungsträgern | 318 | ||
E. Zusammenfassung der Ergebnisse und ihre Bedeutung für eine Lehre vom Verwaltungsprivatrecht | 323 | ||
Drittes Kapitel: Die Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht und die Abgrenzung ihrer Anwendungsbereiche | 328 | ||
A. Die „Gesetzgebungskompetenztheorie" | 330 | ||
I. Kurze Kritik der „klassischen" Abgrenzungstheorien | 330 | ||
1. Vorrechtlicher Ansatz | 330 | ||
2. Heranziehung von Dogmen zur Bestimmung der Anwendungsbereiche von öffentlichem und privatem Recht | 333 | ||
3. Überbetonung der Rechtswegfrage | 342 | ||
II. Die „Gesetzgebungskompetenztheorie" als Gesamtlösung | 344 | ||
1. Prämissen und Aussagen der „Gesetzgebungskompetenztheorie" | 344 | ||
2. Näheres zum Zusammenhang zwischen Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG und dem Grundsatz der Privatrechtsbindung der Verwaltung | 351 | ||
3. Näheres zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des Privatrechts unter Anwendung der „Gesetzgebungskompetenztheorie" | 354 | ||
4. Möglichkeit gemeinsamen Rechts nach der „Gesetzgebungskompetenztheorie" und seine Bedeutung für die Rechtswegfrage | 356 | ||
5. „Gesetzgebungskompetenztheorie" und der Einfluß des Gemeinschaftsrechts auf die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht | 363 | ||
B. Zuordnung von Normen auf der Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Recht | 375 | ||
I. Existenz von Privatverwaltungsrecht? | 376 | ||
1. Gesetzgebungspraxis und Rechtsprechung | 377 | ||
2. Notwendigkeit der Anerkennung von Privatverwaltungsrecht aus der Sicht des Gesetzgebers | 382 | ||
3. Reichweite des Privatverwaltungsrechts | 386 | ||
4. Rechtsweg für die Durchsetzung von Privatverwaltungsrecht | 394 | ||
II. Zuordnung von Sonderregeln für den Abschluß und den Inhalt privatrechtlicher Verwaltungsverträge | 407 | ||
1. Zuordnung von Regelungen, die die Privatrechtsform für die Erfüllung von primären Verwaltungsaufgaben vorschreiben | 407 | ||
2. Zuordnung von Regelungen, die ein Kontrahierungsverfahren für die Erfüllung von Primäraufgaben in Privatrechtsform anordnen | 410 | ||
3. Zuordnung von Regelungen, die ein Sonderrecht für privatrechtliche Verwaltungsverträge normieren, die zur Erfüllung primärer Verwaltungsaufgaben abgeschlossen werden | 412 | ||
4. Zuordnung des Vergaberechts | 414 | ||
III. Zuordnung von Regelungen, die Verwaltungsträgern die Einwirkung auf zwischen Dritten bestehende Rechtsverhältnisse ermöglichen | 421 | ||
1. Zuordnung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB | 421 | ||
2. Zuordnung der Verwaltungsträgem eingeräumten gesetzlichen Vorkaufsrechte | 423 | ||
3. Zuordnung von Vorschriften, die zugunsten von Verwaltungsträgem eine Legalzession privatrechtlicher Ansprüche anordnen | 426 | ||
IV. Zuordnung von besonderen sachenrechtlichen Regelungen | 428 | ||
1. Zuordnung von Sonderregeln über Erwerb, Begründung, Veränderung und Übertragung dinglicher Rechte bei Beteiligung von Verwaltungsträgern | 428 | ||
2. Zuordnung von Regelungen, die für Verwaltungsträger im BGB nicht vorgesehene dingliche Rechte begründen | 435 | ||
V. Zusammenfassung der Ergebnisse und ihre Bedeutung für eine Lehre vom Verwaltungsprivatrecht | 449 | ||
C. Verwaltungsträger als Verpflichtete aus gesetzlichen privatrechtlichen Ansprüchen | 452 | ||
I. Passivlegitimation aus gesetzlichen Herausgabeansprüchen | 453 | ||
1. Rechtsprechung zum Bereicherungsrecht | 453 | ||
2. Rechtsprechung zu dinglichen Herausgabeansprüchen | 456 | ||
3. Bewertung aus der Sicht der „Gesetzgebungskompetenztheorie" | 462 | ||
II. Passivlegitimation aus gesetzlichen Unterlassungs- und Störungsbeseitigungsansprüchen | 465 | ||
1. Rechtsprechung zum Nachbarrecht | 465 | ||
2. Rechtsprechung zu wettbewerbsrechtlichen Abwehransprüchen gegenüber der Art und Weise wettbewerbsrelevanten Verwaltungshandelns | 484 | ||
3. Rechtsprechung zu wettbewerbsrechtlichen Abwehransprüchen gegenüber der Aufnahme wettbewerbsrelevanter Tätigkeiten | 496 | ||
4. Rechtsprechung zum Ehrenschutz und allgemeinen Persönlichkeitsrecht | 503 | ||
5. Bewertung aus der Sicht der „Gesetzgebungskompetenztheorie" | 512 | ||
III. Passivlegitimation aus gesetzlichen Schadensersatzansprüchen | 526 | ||
1. Rechtsnatur der allgemeinen Integritätsschutzpflichten als Normqualifikationsproblem | 527 | ||
2. Rechtsprechung zu den Verkehrssicherungspflichten | 530 | ||
3. Rechtsprechung zur Pflicht zur Vermeidung unerlaubter Handlungen | 534 | ||
4. Rechtsprechung zu den Gefährdungshaftungstatbeständen und vergleichbaren Regelungen | 545 | ||
5. Zuordnung der allgemeinen Integritätsschutzpflichten nach der „Gesetzgebungskompetenztheorie" | 547 | ||
6. Die besonderen Probleme der „allgemeinen Unfallverhinderungspflichten": Haftungsregime für Dienstfahrtenunfälle und Querschläger | 555 | ||
IV. Passivlegitimation aus gesetzlichen Aufwendungsersatzansprüchen - insbesondere aus Geschäftsführung ohne Auftrag | 563 | ||
V. Zusammenfassung der Ergebnisse und ihre Bedeutung für eine Lehre vom Verwaltungsprivatrecht | 570 | ||
D. Verwaltungsträger als Inhaber gesetzlicher privatrechtlicher Ansprüche | 573 | ||
I. Aktivlegitimation aus bereicherungsrechtlichen Ansprüchen | 574 | ||
1. Anwendungsbereich der §§ 812 ff. BGB nach der Rechtsprechung | 574 | ||
2. Zuordnung nach der „Gesetzgebungskompetenztheorie" | 578 | ||
3. Ausschluß und Einschränkung privatrechtlicher Bereicherungsansprüche durch öffentlich-rechtliche Regelungen? | 586 | ||
II. Aktivlegitimation aus gesetzlichen Ansprüchen zur Abwehr von Eingriffen in absolute Rechte, den Besitz und Wettbewerbspositionen | 588 | ||
1. Schutz öffentlich-rechtlicher absoluter Rechte durch privatrechtliche Abwehransprüche? | 589 | ||
2. Abschließende Regelung bestimmter Sachverhalte durch das Privatrecht? | 595 | ||
3. Ausschluß und Einschränkung privatrechtlicher Abwehransprüche durch öffentlich-rechtliche Regelungen? | 600 | ||
III. Aktivlegitimation aus gesetzlichen Schadensersatzansprüchen | 609 | ||
1. Schadensersatzansprüche als „wesensmäßiges" Privatrecht? | 610 | ||
2. Schutz öffentlich-rechtlicher Rechtsgüter durch privatrechtliche Schadensersatzansprüche? | 619 | ||
3. Sonderfall der allgemeinen Integritätsschutzpflichten | 628 | ||
4. Ausschluß und Einschränkung privatrechtlicher Schadensersatzansprüche durch öffentlich-rechtliche Regelungen? | 631 | ||
IV. Aktivlegitimation aus gesetzlichen Aufwendungsersatzansprüchen - insbesondere aus Geschäftsführung ohne Auftrag | 634 | ||
1. Ausschluß privatrechtlicher Aufwendungsersatzansprüche aus verfassungsrechtlichen Gründen? | 637 | ||
2. Anwendbarkeit privatrechtlicher Aufwendungsersatzansprüche nach der „Gesetzgebungskompetenztheorie" | 644 | ||
3. Abschließende Regelung bestimmter Sachverhalte durch das Privatrecht? | 653 | ||
4. Ausschluß und Einschränkung privatrechtlicher Aufwendungsersatzansprüche durch öffentlich-rechtliche Regelungen? | 654 | ||
V. Zusammenfassung der Ergebnisse und ihre Bedeutung für eine Lehre vom Verwaltungsprivatrecht | 657 | ||
E. Anwendbarkeit des Rechts der privatrechtlichen vertraglichen Schuldverhältnisse - Unterscheidung zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verwaltungsverträgen | 660 | ||
I. Zuordnungen von Verwaltungs Verträgen, die bestehende Sonderrechts Verhältnisse verändern oder aufheben | 662 | ||
1. Veränderung und Aufhebung bestehender privatrechtlicher Schuldverhältnisse | 663 | ||
2. Veränderung und Aufhebung bestehender öffentlich-rechtlicher Verwaltungsrechtsverhältnisse | 666 | ||
3. Möglichkeit der Veränderung der Rechtsnatur bestehender Rechtsverhältnisse? | 672 | ||
II. Zuordnung von Verwaltungsverträgen, die neue Rechtsverhältnisse begründen | 678 | ||
1. Allgemeiner Ansatzpunkt der „Gesetzgebungskompetenztheorie" und die Zuordnung durch Rechtssatz besonders vorgeordneter Verträge | 680 | ||
2. Zuordnung nicht normativ vorgeordneter Verwaltungsverträge nach der „Gesetzgebungskompetenztheorie" | 693 | ||
3. Überzeugungskraft der in der Literatur vorgebrachten Argumente für eine weitergehende Publifizierung des Verwaltungsvertragsrechts | 700 | ||
III. Besondere Vertragskonstruktionen | 713 | ||
1. Rechtsnatur hinkender Austauschverträge | 713 | ||
2. Rechtsnatur von Umgehungsverträgen | 725 | ||
3. Existenz gemischt öffentlich-privatrechtlicher Verträge? | 729 | ||
IV. Exemplifizierung der Ansatzpunkte der „Gesetzgebungskompetenztheorie" in Einzelfällen | 739 | ||
1. Verträge über Leistungen der Daseinsvorsorge | 740 | ||
2. Subventions-, Ansiedlungs- und Ausbildungsförderungsverträge | 744 | ||
3. Vermögensprivatisierungs- und Vermögensverwertungsverträge | 751 | ||
4. Verträge über die Einräumung von Wegenutzungsrechten fur Versorgungsleitungen (Gestattungs- und Konzessionsverträge) | 755 | ||
5. Verträge zur Sicherung öffentlich-rechtlicher Forderungen eines Verwaltungsträgers | 762 | ||
6. Verträge zur Abwendung der Enteignung und Umlegungsverträge | 768 | ||
7. Sozialrechtliche Leistungsbeschaffungsverträge | 772 | ||
8. Mietgarantien der Sozialämter | 781 | ||
V. Zusammenfassung der Ergebnisse und ihre Bedeutung für eine Lehre vom Verwaltungsprivatrecht | 785 | ||
F. Sonderprobleme des Verhältnisses von Verwaltungsorganisationsrecht und Privatrecht | 791 | ||
I. Anwendbarkeit des Privatrechts zwischen Verwaltungsträgern | 791 | ||
1. Anwendbarkeit des Privatrechts im allgemeinen Verkehr zwischen Verwaltungsträgern | 793 | ||
2. Geltung privatrechtlicher Ansprüche zwischen Verwaltungsträgern aufgrund einer Legalzession | 816 | ||
3. Möglichkeit privatrechtlicher Verträge zwischen Verwaltungsträgern | 818 | ||
4. Ausschluß und Einschränkung privatrechtlicher vertraglicher Ansprüche durch die Besonderheiten des Verwaltungsorganisationsrechts? | 828 | ||
5. Besonderheiten bei Beteiligung öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute | 830 | ||
II. Anwendbarkeit des Privatrechts im Recht des öffentlichen Dienstes und bei Einbeziehung selbständiger Unternehmen in die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben | 835 | ||
1. Bedeutung der für die Einstellung und Beförderung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes geltenden Sonderregelungen | 836 | ||
2. Anerkennung der Existenz auf privatvertraglicher Grundlage tätiger Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bis 1945 | 840 | ||
3. Fortentwicklung des Rechts der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in Gesetzgebung und Rechtsprechung nach 1945 | 853 | ||
4. Rechtsnatur der Arbeitsverträge des öffentlichen Dienstes nach der „Gesetzgebungskompetenztheorie" | 869 | ||
5. Rechtsnatur vertraglicher Dienstverhältnisse von Organwaltern i.e.S. | 884 | ||
6. Rechtsnatur von Verwaltungsverträgen über die Einbeziehung selbständiger Unternehmen in die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben | 888 | ||
III. Zusammenfassung der Ergebnisse und ihre Bedeutung für eine Lehre vom Verwaltungsprivatrecht | 897 | ||
G. Bedeutung der Ergebnisse für eine Lehre vom Verwaltungsprivatrecht | 900 | ||
Viertes Kapitel: Durchsetzung bestehender öffentlich-rechtlicher Bindungen bei privatrechtlichem Verwaltungshandeln | 904 | ||
A. Kritik der bisherigen Lösungsansätze | 906 | ||
I. Verwaltungsprivatrecht als Sonderprivatrecht | 907 | ||
1. Erste Ansätze einer „Sonderprivatrechtslösung" in der Rechtsprechung des Reichsgerichts | 909 | ||
2. Die „Sonderprivatrechtslösung" in der heutigen Rechtsprechung | 912 | ||
3. Methodische Bedenken gegen die „Sonderprivatrechtslösung" | 921 | ||
4. Unvereinbarkeit der „Sonderprivatrechtslösung" mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Privatrechtsanwendung | 926 | ||
5. Art. 10 EGV als Zwang zur „Sonderprivatrechtslösung" bei Verstößen gegen Gemeinschaftsrecht? | 941 | ||
II. Analoge Anwendung der §§54 ff. VwVfG auf privatrechtliche Verwaltungs Verträge | 949 | ||
1. Verstoß der Analogie gegen verfassungsrechtliche Prinzipien und die Grundsätze der „Gesetzgebungskompetenztheorie" | 950 | ||
2. Nur eingeschränkte Vergleichbarkeit privatrechtlicher und öffentlichrechtlicher Verwaltungs Verträge | 953 | ||
3. Analogieunfähigkeit der §§ 54 ff. VwVfG | 960 | ||
III. Zweistufentheorie | 967 | ||
1. Zweistufentheorie als Instrument zum Schutz des potentiellen Vertragspartners | 968 | ||
2. Zweistufentheorie als Instrument des Konkurrentenschutzes | 974 | ||
IV. Vorrang „schlichter Privatrechtsanwendung" | 981 | ||
1. Rechtlicher Vorrang „schlichter Privatrechtsanwendung" | 982 | ||
2. Methodischer Vorrang „schlichter Privatrechtsanwendung" | 986 | ||
B. Die „Zweiebenentheorie" | 991 | ||
I. Durchsetzung subjektiv-öffentlicher Rechte auf Begründung privatrechtlicher Schuldverhältnisse | 992 | ||
1. Materielle Rechtslage bei subjektiv-öffentlichen Rechten auf Abschluß privatrechtlicher Verwaltungsverträge im Normalfall | 993 | ||
2. Materiellrechtliche Besonderheiten bei „Zwischenschaltung" von Verwaltungsakten oder Zusagen | 1005 | ||
3. Materiellrechtliche Besonderheiten bei der Einschaltung privater Kreditinstitute in die Subventionsvergabe | 1010 | ||
4. Verwaltungsverfahrensrechtliche Durchsetzung | 1015 | ||
5. Rechtsweg für die gerichtliche Durchsetzung | 1024 | ||
6. Klageart und Vollstreckung bei gerichtlicher Durchsetzung | 1036 | ||
7. Schadensersatzansprüche wegen Fehl Verhaltens im Vorfeld des Vertragsschlusses | 1045 | ||
II. Einwendung subjektiv-öffentlicher Rechte gegenüber nach Privatrecht bestehenden Verpflichtungen | 1052 | ||
1. Behauptung, die dem Privaten vertraglich gewährten Rechte blieben hinter dessen subjektiv-öffentlichen Rechten zurück | 1053 | ||
2. Behauptung, die dem Privaten vertraglich auferlegten Verpflichtungen verletzten dessen subjektiv-öffentliche Rechte | 1056 | ||
3. Rechtswegprobleme bei der Anerkennung subjektiv-öffentlicher Rechte auf Änderung bestehender privatrechtlicher Verträge | 1067 | ||
4. Behauptung des Verbots der Durchsetzung nach Privatrecht gegebener gesetzlicher Ansprüche | 1073 | ||
5. Prozessuale Probleme bei Verboten der Durchsetzung gesetzlicher privatrechtlicher Ansprüche | 1081 | ||
6. Behauptung sonstiger Rechtswidrigkeit privatrechtlichen Verwaltungshandelns | 1087 | ||
III. Durchsetzung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung durch den Verwaltungsträger | 1091 | ||
1. Instrumentalisierung privatrechtlicher Möglichkeiten der Vertragsbeendigung zur Durchsetzung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung | 1093 | ||
2. Verfassungsrechtlicher Rahmen für die Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher Vertragsänderungsansprüche der Verwaltung | 1102 | ||
3. Möglichkeit der Begründung eines allgemeinen öffentlich-rechtlichen Vertragsänderungsanspruchs der Verwaltung durch Rechtsfortbildung | 1116 | ||
4. Einzelheiten zum Inhalt und zur Durchsetzung des allgemeinen öffentlich- rechtlichen Vertragsänderungsanspruchs der Verwaltung | 1124 | ||
5. Öffentlich-rechtliche Vertragsänderungsansprüche der Verwaltung im Kartellvergaberecht | 1130 | ||
6. Besonderheiten beim rechtswidrig gewordenen privatrechtlichen Verwaltungsvertrag | 1137 | ||
IV. Besonderheiten beim verwaltungsprivatrechtlichen Konkurrentenstreit | 1141 | ||
1. Durchsetzung subjektiv-öffentlicher Rechte auf „privatrechtliches Einschreiten" | 1142 | ||
2. Der verwaltungsprivatrechtliche negative Konkurrentenstreit: Konkurrentenstreit im Subventionsrecht | 1146 | ||
3. Der verwaltungsprivatrechtliche Konkurrentenverdrängungsstreit: Konkurrentenstreit bei Einstellung von Arbeitnehmern in den öffentlichen Dienst, bei Vergabe öffentlicher Aufträge und bei Vermögensprivatisierung | 1156 | ||
4. Besonderheiten des verwaltungsprivatrechtlichen Konkurrentenverdrängungsstreits im Kartellvergaberecht | 1172 | ||
Zusammenfassung der Ergebnisse | 1184 | ||
I. Verwaltungsträger als gegenüber Privaten aus gesetzlichen privatrechtlichen Ansprüchen Verpflichtete | 1184 | ||
II. Verwaltungsträger als Inhaber gesetzlicher privatrechtlicher Ansprüche | 1187 | ||
III. Das Recht privatrechtlicher Verwaltungsverträge | 1190 | ||
IV. Verwaltungsprivatrecht zwischen Verwaltungsträgern | 1205 | ||
Literaturverzeichnis | 1208 | ||
Sachverzeichnis | 1271 |