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Indienstnahme und Verfassungstreue

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Hansen, T. (2020). Indienstnahme und Verfassungstreue. Eine bereichsübergreifende Untersuchung der Anforderungen an private Akteure bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55970-1
Hansen, Tobias. Indienstnahme und Verfassungstreue: Eine bereichsübergreifende Untersuchung der Anforderungen an private Akteure bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55970-1
Hansen, T (2020): Indienstnahme und Verfassungstreue: Eine bereichsübergreifende Untersuchung der Anforderungen an private Akteure bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55970-1

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Indienstnahme und Verfassungstreue

Eine bereichsübergreifende Untersuchung der Anforderungen an private Akteure bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben

Hansen, Tobias

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1431

(2020)

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About The Author

Tobias Hansen studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster mit dem Schwerpunkt Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM). Nach dem ersten Staatsexamen begann er ein Promotionsvorhaben bei Prof. Dr. Fabian Wittreck am Institut für öffentliches Recht und Politik. Während dieser Zeit arbeitete er als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln. Seit April 2018 absolviert er das Referendariat am Oberlandesgericht Köln mit Stationen bei der Deutschen Botschaft in Baku/Aserbaidschan sowie dem Rechtsstaatsprogramm Naher Osten/Nordafrika der Konrad-Adenauer-Stiftung in Beirut/Libanon.

Abstract

Art. 33 Abs. 4 GG sieht vor, dass hoheitsrechtliche Befugnisse als ständige Aufgaben in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen sind. Der Staat bedient sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Realität allerdings immer häufiger der Hilfe der Zivilgesellschaft. Nur so ist es ihm möglich, dem stetig steigenden Aufgabenkanon gerecht zu werden. Dies hat aber zur Folge, dass staatliche Aufgaben von Akteuren der Zivilgesellschaft wahrgenommen werden, die gerade nicht wie Angehörige des öffentlichen Dienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Diese Arbeit stellt daher die Frage, welche Anforderungen der Staat bei einer Übertragung von Aufgaben an private Akteure stellt, um dieser Veränderung gerecht zu werden. Ausgehend vom Berufsbeamten als Vergleichsmaßstab, werden die gestellten Anforderungen in unterschiedlichen Bereichen mit Hilfe eines Kataloges verschiedener Kriterien auf ihre Kohärenz untersucht.»A Cross-Sectoral Study to the Requirements for Private Actors in the Perception of State Tasks«

In fulfilling its tasks, the state is increasingly making use of the assistance of civil society actors in order to be able to cope with the growing range of liabilities. The thesis asks which requirements the state lays down on private actors in this transfer of tasks. Starting from the professional civil servant as a standard of comparison, the work examines the coherence of these requirements in different areas with the help of a catalogue of different criteria.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 24
§ 1 Einleitung 31
A. Problemaufriss und thematische Einordnung 31
B. Gegenstand, Erkenntnisinteresse und Methodik der Untersuchung 34
C. Gliederung und Gang der Untersuchung 35
§ 2 Staatsaufgaben, Privatisierung, Verfassungstreue: Eine Einführung in die untersuchungsrelevanten Begriffe 38
A. Der Begriff der Staatsaufgaben 38
I. Zur „Aufgabe“ im Allgemeinen 38
II. Zu den Staatsaufgaben 40
1. Materieller Staatsaufgabenbegriff 40
2. Formeller Staatsaufgabenbegriff 41
3. Stellungnahme 42
III. Abgrenzung zur öffentlichen Aufgabe 45
IV. Arten von Staatsaufgaben 47
1. Ausschließliche und konkurrierende Staatsaufgaben 47
2. Obligatorische und fakultative Staatsaufgaben 48
3. Vertretbare und unvertretbare Staatsaufgaben 50
4. Zusammenfassung: Formeller Staatsaufgabenbegriff als Grundlage für die vorliegende Untersuchung 52
B. Zum Begriff der Privatisierung 52
I. Versuch einer Definition 53
II. Die Motivation staatlicher Aufgabenübertragung 54
III. Formen der Privatisierung 56
1. Formelle Privatisierung („Organisationsprivatisierung“) 56
2. Materielle Privatisierung („Aufgabenprivatisierung“) 58
3. Funktionale Privatisierung 59
4. Vermögensprivatisierung 61
5. Finanzierungsprivatisierung (Public Private Partnership) 62
6. Verfahrensprivatisierung 62
IV. Grenzen der Privatisierung 63
1. Einordnung als notwendige bzw. obligatorische Staatsaufgabe 64
2. Das Gewaltmonopol des Staates 64
a) Herleitung des staatlichen Gewaltmonopols 65
b) Inhalt des Gewaltmonopols 66
c) Folgen für die Privatisierung 67
3. Der Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG 68
a) Regelungsgehalt 69
aa) „Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse“ 69
bb) „ständige Aufgabe“ 71
cc) Ergebnis 71
b) Schrankenwirkung 72
aa) Materielle Privatisierung 73
bb) Formelle Privatisierung 74
cc) Funktionale Privatisierung 75
dd) Resümee 76
4. Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG) 77
5. Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 S. 1 GG) 79
V. Untersuchungsergebnisse 81
C. Die Verfassungstreue 81
I. Begriff und (verfassungs-)rechtliche Grundlagen der Verfassungstreue 81
II. Inhalt der Verfassungstreuepflicht 83
III. Bedeutung für den Gang der Untersuchung 84
D. Zusammenfassende Folgerungen für die weitere Untersuchung 86
I. Staatsaufgabenlehre 86
II. Privatisierungsbegriff 87
III. Das Merkmal der Verfassungstreue 87
§ 3 Indienstnahme privater Akteure – Eine Bestandsaufnahme 89
A. Die Legislative als Ursprung der Rechtsordnung 89
I. Bestehen eines staatlichen Rechtsetzungsmonopols? 90
II. Private Mitwirkung im Rahmen der Gesetzgebung 92
1. Die Beleihung mit Rechtsetzungskompetenzen am Beispiel des § 16 Abs. 1 TPG 92
a) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 93
b) Die Richtlinienbefugnis der Bundesärztekammer gemäß § 16 Abs. 1 TPG 95
2. Die Verweisung auf private Regelwerke als kooperative Gesetzeskonkretisierung 97
a) Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Verweistechnik 97
b) Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) als Beispiel 99
3. „Gesetzgebungsoutsourcing“ – Die (Groß-)Kanzleien als (Ersatz-)Gesetzgeber? 101
a) Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Auslagerung von Gesetzentwürfen 103
aa) Art. 76 Abs. 1 GG als verfassungsrechtlicher Rahmen 103
bb) Mögliche andere verfassungsrechtliche Grenzen des „Gesetzgebungsoutsourcing“? 104
cc) Fazit: Kein verfassungsrechtliches Verbot des Outsourcing von Gesetzesentwürfen 106
b) Anforderungen an die (Groß-)Kanzleien? 107
III. Die Einbindung privater Akteure im Bereich der Gesetzgebung im Überblick 107
B. Private Akteure als Teil der Rechtsprechung 108
I. Abgrenzung des Privatisierungsgegenstandes 108
II. Verfassungsrechtlicher Rahmen privater Rechtsprechung: Art. 92 GG als Rechtsprechungsmonopol und Privatisierungsgrenze? 110
III. Private Akteure in der Rechtsprechung? 112
1. Ehrenamtliche Richter als bekannteste Form privater Teilhabe 112
a) Die Stellung des ehrenamtlichen Richters 113
b) Voraussetzungen 113
c) Zusammenfassung 115
2. Private Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation als „echte“ Aufgabenprivatisierung 115
IV. Zusammenfassung 117
C. Die Exekutive als Kernbereich der Indienstnahme privater Akteure 118
I. Private Akteure im Bildungswesen am Beispiel des konfessionellen Religionsunterrichts und der Kinder- und Jugendhilfe 118
1. Der konfessionelle Religionsunterricht an öffentlichen Schulen 119
a) Rechtsgrundlagen des Religionsunterrichts 120
aa) Verfassungsrechtliche Grundlagen des Religionsunterrichts auf Bundesebene 120
bb) Verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Regelungen auf Landesebene 123
cc) Der rechtliche Rahmen des Religionsunterrichts im Überblick 125
b) Inhalt der staatlichen Aufgabe Religionsunterricht 126
aa) Der Verantwortungsbereich des Staates 126
bb) Verantwortungsbereich der Religionsgemeinschaften 128
cc) Zusammenschau 129
c) Anforderungen an die Religionsgemeinschaften als inhaltliche Träger der Aufgabe 130
aa) Der Begriff der Religionsgemeinschaften in Art. 7 Abs. 3 GG 130
bb) Anforderungen an die Religionsgemeinschaften im Sinne des Art. 7 Abs. 3 S. 2 GG 132
(1) Anforderungen an die Organisation der Religionsgemeinschaften 132
(2) Relevanz der Religionsgemeinschaften 135
(3) Natürliche Personen als Mitglieder 136
(4) Religiösität des Aufgabenfeldes und „allseitige“ Aufgabenwahrnehmung? 138
(5) Fähigkeit zur Festlegung verbindlicher Unterrichtsinhalte 141
(6) Staatsfreiheit als Ausdruck staatlicher Neutralität 142
(7) Loyalität gegenüber dem Staat und der Verfassung als ungeschriebene Voraussetzung? 142
cc) Zusammenfassung 146
d) Art der Kooperation von Staat und Kirche im Rahmen des Religionsunterrichtes 147
2. Die Kinder- und Jugendhilfe 148
a) Begriffe und Grundlagen der Kinder und Jugendhilfe 149
aa) Der Begriff des freien Trägers der Jugendhilfe 150
bb) Zum Verhältnis freier und öffentlicher Jugendhilfe 151
cc) Bedeutung und Wandel der freien Träger in der Jugendhilfe 153
b) Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen für die Einbindung freier Träger 154
aa) Der Betrieb einer freien Kindertageseinrichtung 155
(1) Der Trägerbegriff des § 45 Abs. 1 SGB VIII 156
(2) Voraussetzungen einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII 157
(a) Räumliche, fachliche, wirtschaftliche und personelle Voraussetzungen (Nr. 1) 158
(b) Integration und gesundheitsförderliches Lebensumfeld (Nr. 2) 159
(c) Sicherung der Rechte der Kinder und Jugendlichen (Nr. 3) 160
(3) Überblick und Konsequenzen für die vorliegende Untersuchung 161
bb) Förderung und Anerkennung der freien Jugendhilfe gem. §§ 74, 75 SGB VIII 162
(1) Die Förderung der freien Jugendhilfe gem. § 74 SGB VIII 162
(a) Begriff und Bedeutung der Förderung freier Träger 163
(b) Die Voraussetzungen einer Förderung 164
(aa) Fachliche Voraussetzungen (Nr. 1) 165
(bb) Verwendung der Mittel (Nr. 2) 166
(cc) Gemeinnützige Ziele (Nr. 3) 167
(dd) Angemessene Eigenleistung (Nr. 4) 168
(ee) Den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (Nr. 5) 169
(c) Träger im Sinne des § 74 Abs. 1 SGB VIII 171
(d) Folgen bei Vorliegen der Voraussetzungen 171
(e) Zusammenfassung der Ergebnisse 173
(2) Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII 174
(a) Bedeutung der Anerkennung als freier Träger 175
(b) Der Trägerbegriff im Rahmen des § 75 SGB VIII 176
(c) Voraussetzungen für die Anerkennung als freier Träger 177
(aa) Auf dem Gebiet der Jugendhilfe i. S. d. § 1 tätig (Nr. 1) 177
(bb) Verfolgung gemeinnütziger Ziele (Nr. 2) 178
(cc) Erwartung eines nicht unwesentlichen Beitrages (Nr. 3) 178
(dd) Förderung der Ziele des Grundgesetzes (Nr. 4) 180
(d) Die Voraussetzungen im Vergleich zu § 74 SGB VIII 180
cc) Die Art der Einbindung der freien Träger im Überblick 181
c) Ergebnisse für die weitere Untersuchung 182
II. Umweltschutz als Staatsaufgabe und privater Sachverstand 183
1. Allgemeine Grundlagen der umweltrechtlichen Verbandsklage im Überblick 184
2. Rechtliche Grundlagen der Anerkennung privater Vereinigungen 186
3. Die Voraussetzungen der Anerkennung im Einzelnen 187
a) Inländische oder ausländische Vereinigungen (Abs. 1 S. 1) 188
b) Ziele des Umweltschutzes (Abs. 1 S. 2 Nr. 1) 190
c) Beständigkeit (Abs. 1 S. 2 Nr. 2) 192
d) Sachgerechte Aufgabenerfüllung (Abs. 1 S. 2 Nr. 3) 192
e) Gemeinnützige Zwecke (Abs. 1 S. 2 Nr. 4) 194
f) Offene Mitgliedschaft (Abs. 1 S. 2 Nr. 5) 195
g) Zusammenfassung: Weiter Zugang zu den Gerichten als Ziel und Maßstab 196
4. Art der Kooperation mit umwelt- bzw. naturschutzrechtlichen Vereinigungen 197
III. Privatisierung der Staatsaufgabe der (inneren) Sicherheit 198
1. Zu Begriff und Umfang der inneren Sicherheit als Staatsaufgabe 198
2. Private Akteure als Teil der Sicherheitsarchitektur des Staates 200
a) Das private Sicherheitsgewerbe 201
b) Die Beleihung Privater mit Befugnissen der hoheitlichen Gefahrenabwehr 202
3. Der Luftfahrzeugführer als (Ersatz-)Polizei? 204
a) Grundlagen der besonderen Stellung des Luftfahrzeugführers 205
aa) Der „verantwortliche Luftfahrzeugführer“ im Sinne des § 12 LuftSiG 206
bb) Die Beleihung als Form der Aufgabenübertragung 206
cc) Die Schutzgüter des § 12 Abs. 1 LuftSiG 207
dd) Die übertragenen Befugnisse des „verantwortlichen Luftfahrzeugführers“ 208
(1) Der Gefahrbegriff des Luftsicherheitsgesetzes 208
(2) Die Befugnisse im Einzelnen 209
(3) Die Adressaten der „Bordgewalt“ 210
(4) Die Grenzen der „Bordgewalt“ 212
(5) Luftaufsichtsrechtliche Anordnungen als Begrenzung der „Bordgewalt“ 213
ee) Zusammenfassung 214
b) Voraussetzungen an den Luftfahrzeugführer 215
aa) Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis 215
(1) Vorgeschriebenes Mindestalter (Nr. 1) 217
(2) Nachweis der Tauglichkeit (Nr. 2) 217
(3) Zuverlässigkeit (Nr. 3) 217
(4) Bestandene Prüfung (Nr. 4) 219
(5) Keine vorhandene Erlaubnis (Nr. 5) 219
bb) Besondere Voraussetzungen für „verantwortliche Luftfahrzeugführer“? 220
c) Fazit 220
D. Ergebnis der Bestandsaufnahme 221
§ 4 Der Berufsbeamte als „Goldstandard“ staatlicher Aufgabenwahrnehmung 223
A. Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses 224
I. Staatsangehörigkeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BBG/BeamtStG) 225
II. Treuepflicht der Berufsbeamten 226
III. Fachliche Befähigung für die Beamtentätigkeit 230
1. Die Beamten des Bundes (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 BBG) 230
2. Die Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG) 231
B. Der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zwischen Berufsbeamten und privaten Akteuren 233
C. Vergleichsgruppen für die weitere Untersuchung 235
§ 5 Kriterien für die Untersuchung privatisierungsrelevanter Bereiche 237
A. Das Bild der „Umlaufbahnen“ nach Kämmerer 237
B. Die Kriterien im Einzelnen 238
I. Grad der demokratischen Legitimation der privaten Aufgabenwahrnehmung 238
1. Begriff und Herleitung der demokratischen Legitimation 238
2. Formen demokratischer Legitimation 239
a) Institutionelle und funktionelle Legitimation 239
b) Organisatorisch-personelle Legitimation 241
c) Sachlich-inhaltliche Legitimation 242
3. Verhältnis der verschiedenen Formen demokratischer Legitimation zueinander 243
4. Bedeutung und Grad der verschiedenen Legitimationsformen 245
5. Bedeutung im Rahmen der Übertragung staatlicher Aufgaben auf Private 247
6. Auswirkungen für die nachfolgende Untersuchung 248
II. (Verbleibende) Staatliche Verantwortung im Rahmen privater Aufgabenwahrnehmung 249
1. Der Begriff der Verantwortung in der Rechtswissenschaft 249
2. Stufen staatlicher Verantwortlichkeit 254
a) Die „Erfüllungsverantwortung“ 256
b) Die „Gewährleistungsverantwortung“ 257
c) Die „Auffangverantwortung“ 258
d) Abgrenzung der Verantwortungsstufen und Zuordnung der Privatisierungstypen 260
3. Regulierung als Instrument zur Wahrnehmung staatlicher Verantwortung 262
a) Zum Begriff der Regulierung 262
b) Verschiedene Ausprägungen staatlicher Regulierung 265
aa) Staatliche imperative Regulierung 265
bb) Staatliche Regulierung unter Einbau selbstregulativer Elemente 266
cc) Staatlich regulierte Selbstregulierung 266
dd) Private Selbstregulierung 268
4. (Gewährleistungs-)Aufsicht als Instrument und Schlüsselbegriff 270
a) Dualistisches Aufsichtsmodell als Folge der Trennung von Staat und Gesellschaft? 271
aa) Staatsaufsicht 271
bb) Wirtschaftsaufsicht 272
cc) Kritik an einem dualistischen Aufsichtsmodell 272
b) Differenzierte Aufsichtstypologie nach Schuppert 273
aa) Steuerungsaufsicht 274
bb) Gewährleistungsaufsicht 275
c) Zur Reichweite der staatlichen Aufsicht 276
5. Bedeutung für den weiteren Gang der Untersuchung 277
III. Die Grundrechte im Spannungsfeld staatlicher Aufgabenübertragung 277
1. Grundrechte privater Leistungsempfänger 279
a) Die unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte 280
b) Die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte 282
c) Die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte 283
2. Grundrechte privater Leistungserbringer 285
3. Fazit: Die Schaffung eines Ausgleichs als Auftrag an den Staat 287
IV. Die Motivation privater Akteure bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben 288
1. Wirtschaftlicher Erfolg als extrinsisches Motiv 289
2. Gemeinwohl als intrinsisches Interesse? 289
3. Private Motivation als geeignetes Kriterium? 291
C. Zusammenfassung 292
§ 6 Untersuchung ausgewählter Bereiche 293
A. Der Religionsunterricht als gemeinsame Angelegenheit von Staat und Kirche 293
I. Systematische Einordnung der Voraussetzungen 293
1. Übertragbarkeit des Staatsangehörigkeitskriteriums? 294
2. Verfassungstreue als Kernelement des Berufsbeamtentums 295
3. Die Befähigung der Religionsgemeinschaften, Unterricht anzubieten 295
II. Anwendung des Kriterienkataloges auf den Bereich des Religionsunterrichts 296
1. Die demokratische Legitimation der Religionsgemeinschaften 296
a) Sachlich-inhaltliche Legitimation 296
b) Personell-organisatorische Legitimation 298
c) Grad des Legitimationsniveaus insgesamt 299
2. Die Verantwortung des Staates als „Unternehmer“ des Religionsunterrichtes 299
a) Die Einrichtung des Religionsunterrichtes als Grundaufgabe des Staates 300
b) Die Schulaufsicht als Mittel staatlicher Kontrolle 302
aa) Zum Begriff der staatlichen Schulaufsicht im Allgemeinen 302
bb) Die staatliche Aufsicht im Bereich des Religionsunterrichts 304
c) Staatliche Teilverantwortung als unabdingbare Voraussetzung des Religionsunterrichts 308
3. Religionsgemeinschaften, Eltern, Schüler und Lehrer? – Die maßgeblichen Grundrechtsträger im Bereich des Religionsunterrichts 308
a) Die Religionsgemeinschaften als Grundrechtsträger 309
b) Die Grundrechte der Eltern 310
c) Die Grundrechte der betroffenen Schüler 313
d) Einfluss der grundrechtlichen Interessen der Lehrer? 315
e) Ausgleich der verschiedenen grundrechtlichen Interessen? 316
4. Die Intention der Religionsgemeinschaften bei der Einrichtung von Religionsunterricht 317
5. Zusammenfassung der gefundenen Untersuchungsergebnisse 318
III. Ergebnis: Der Religionsunterricht als Sonderfall privater Aufgabenwahrnehmung 320
B. Die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe 321
I. Einordnung der an die freien Träger gestellten Voraussetzungen 323
1. Organisationsform und Staatsangehörigkeit des freien Trägers 323
2. Anforderungen an die Loyalität zum Staat 325
3. Die fachliche Befähigung der freien Träger 325
II. Die Kinder- und Jugendhilfe im Spannungsverhältnis von öffentlicher und privater Aufgabenwahrnehmung 326
1. Demokratische Legitimation des Tätigwerdens freier Träger 326
a) Leistungen der Jugendhilfe 327
b) Andere Aufgaben der Jugendhilfe und die Anerkennung freier Träger 327
aa) Organisatorisch-personelle Legitimation 328
bb) Sachlich-inhaltliche Legitimation 329
cc) Legitimationsniveau der Aufgabenwahrnehmung durch freie Träger 331
2. Verantwortung des Staates in der Kinder- und Jugendhilfe 332
a) § 79 Abs. 1 SGB VIII als Zentralnorm staatlicher Verantwortlichkeit 332
aa) Die öffentliche Jugendhilfe als Adressat 332
bb) Der Inhalt staatlicher Verantwortung in der Kinder- und Jugendhilfe 333
(1) Die Gesamtverantwortung 333
(2) Die Planungsverantwortung 335
(3) Die Finanzierungsverantwortung 336
b) Die Gewährleistungspflicht als Teil staatlicher Verantwortung (Abs. 2) 337
c) Die Ausstattung der Jugendämter (Abs. 3) 338
d) Die Form staatlicher Verantwortung 339
e) Wahrnehmung der Verantwortung im Einzelfall 340
f) Resümee 342
3. Grundrechtsrelevanz der Kinder- und Jugendhilfe 342
a) Die Grundrechte der freien Träger 343
aa) Art. 2 Abs. 1 GG als Grundlage des Tätigwerdens freier Träger 344
bb) Die Vereinigungsfreiheit gem. Art. 9 Abs. 1 GG 345
cc) Die freien Träger und die Berufsfreiheit im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG 347
(1) Der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG 347
(2) Die Anwendbarkeit des Art. 12 Abs. 1 GG auf die freien Träger 348
dd) Weitere die freien Träger betreffende Grundrechte 350
ee) Überblick über die einschlägigen Grundrechte 352
b) Der grundrechtliche Schutz der Leistungsberechtigten 352
aa) Art. 6 Abs. 2 GG: Elterngrundrecht, Kindergrundrecht und staatliches „Wächteramt“ 352
(1) Das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG 353
(2) Das Kindergrundrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG 354
(3) Das staatliche „Wächteramt“ aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG 356
(4) Zusammenwirken der unterschiedlichen Rechte und Pflichten aus Art. 6 Abs. 2 GG 358
bb) Andere Grundrechte der Kinder 359
c) Auswirkungen der grundrechtlichen Interessen auf die Voraussetzungen im SGB VIII 360
4. Die Verschiedenheit im Hinblick auf die Motivation freier Träger 362
III. Private Akteure der Kinder- und Jugendhilfe als Vergleichsmaßstab 363
C. Die Umweltverbände im Dienste des Staates und des Umweltschutzes 364
I. Einordnung der gefundenen Voraussetzungen 365
1. Anforderungen an Organisation und Sitz der Vereinigung 365
2. Keine staatliche Loyalität als Voraussetzung 365
3. Materielle Kriterien der Anerkennung 366
II. Die Umweltvereinigungen als „Anwälte der Natur“ 366
1. Demokratische Legitimation von klagebefugten Verbänden 367
2. Der Umweltschutz in der Alleinverantwortung des Staates? 370
a) Die Adressaten des Art. 20a GG 370
b) Die Art der staatlichen Verantwortung und deren Übertragbarkeit 371
3. Die grundrechtlichen Interessen im Rahmen des Umweltschutzes 373
4. Die Motivation umweltschützender Verbände als Voraussetzung der Anerkennung 376
III. Überindividueller Rechtsschutz als legitime Beteiligungsform im Umweltschutz 377
D. Der Luftfahrzeugführer als „Bordpolizei“ 379
I. Einordnung der gefundenen Voraussetzungen 379
1. Persönliche Voraussetzungen 379
2. Anforderungen im Hinblick auf die Loyalität zum Staat? 380
3. Die Qualifikation des Luftfahrzeugführers als maßgebliches Kriterium 380
II. Der „verantwortliche Luftfahrzeugführer“ als tauglicher Vergleichsgegenstand? 381
1. Zur demokratischen Legitimation des „verantwortlichen Luftfahrzeugführers“ 381
a) Demokratische Legitimation im Rahmen der Beleihung 381
b) Die organisatorisch-personelle Legitimation als Problem 382
c) Ausgleich durch hinreichende sachlich-inhaltliche Legitimation als Lösung? 383
d) Insgesamt ausreichendes Legitimationsniveau? 384
2. Die staatliche Verantwortung für die Luftsicherheit 384
a) Die Gewährleistungsverantwortung des Staates als Folge der Beleihung 385
b) Grundzüge der staatlichen Luftaufsicht 385
aa) Zweispurigkeit der Luftaufsicht 386
bb) Die für den Luftfahrzeugführer zuständige Aufsichtsbehörde 387
cc) Aufsichts- und Einflussnahmemöglichkeiten im Hinblick auf den „verantwortlichen Luftfahrzeugführer“ 387
c) Ergebnis: Staatliche Gewährleistungsverantwortung als teilweise Legitimationsgrundlage 389
3. Der Luftfahrzeugführer im Spannungsfeld der Grundrechte 390
a) Die grundrechtliche „Doppelstellung“ des beliehenen Luftfahrzeugführers 390
b) Die Passagiere als primär Betroffene und die Allgemeinheit 392
c) Die Grundrechtsrelevanz der luftrechtlichen Gefahrenabwehr 393
4. Die (berufliche) Motivation des Luftfahrzeugführers 393
III. Ergebnis und Vergleichbarkeit der Indienstnahme privater Luftfahrzeugführer? 394
§ 7 Vergleichende Schlussbetrachtung 395
A. Die Beteiligung Privater bei Aufgaben der drei Staatsgewalten im Allgemeinen 395
B. Private Akteure in der Exekutive im Besonderen 396
C. Schlussfolgerung 398
§ 8 Abschließende Thesen 399
Literaturverzeichnis 405
Sachwortverzeichnis 453