Der ordre-public-Vorbehalt als Auslieferungshindernis im europäischen Auslieferungsverkehr
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Der ordre-public-Vorbehalt als Auslieferungshindernis im europäischen Auslieferungsverkehr
(2020)
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Christopher Penkuhn studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Anschluss war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, Internationales Strafrecht und Völkerrecht von Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos in Göttingen tätig. Die Promotion erfolgte 2019. Der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter schloss sich der juristische Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig, u.a. beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, an, den Christopher Penkuhn mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im März 2020 beendete. Seit Mai 2020 ist Christopher Penkuhn Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig.Abstract
Die zunehmende Effektivierung grenzüberschreitender Strafverfolgung im europäischen Rechtsraum verlangt eine parallele Absicherung der Beschuldigtenrechte. Die Untersuchung geht der Frage nach, inwieweit eine Auslieferung im Fall drohender Rechtsverletzungen unter den immer enger kooperierenden europäischen Staaten verweigert werden darf. Im Kern wird ein sog. Wesentlichkeitsvorbehalt (ordre public-Einwand) und seine auslieferungshindernde Wirkung gegenüber der Auslieferungspflicht im Rahmen der EU und des Europarats beleuchtet. Hierbei lassen sich den verschiedenen Rechtsebenen - nationales, Unionsrecht und das Recht des Europarats - Anknüpfungspunkte für die Zulässigkeit und inhaltliche Ausgestaltung eines solchen Vorbehalts entnehmen. Für eine bedenkenlose Auslieferung besteht - auch in der EU - noch keine hinreichende Grundlage. Die Arbeit zeigt bestehende Defizite auf, um im Interesse einer effektiven Strafverfolgung ein »quasi-bundesstaatliches« Rechtsniveau zu initiieren.»The Public Order Reservation as an Obstacle to Extradition in European Extradition Law«The study examines the so-called fundamentality reservation (public order reservation) and its extradition-preventing effect in relation to the extradition obligation within the framework of the EU and the Council of Europe. The admissibility and content of this reservation is presented on the basis of the different legal levels - national law, Union law and the law of the Council of Europe. Finally, a transfer of the results to other and enforcement legal assistance is examined.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vowort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 19 | ||
Einleitung | 27 | ||
A. Gegenstand der Untersuchung | 27 | ||
B. Verlauf der Untersuchung | 29 | ||
Kapitel 1: Der internationale Rechtshilfeverkehr in Strafsachen | 30 | ||
A. Begriff der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen | 30 | ||
I. Erfordernis und Ziel internationaler Unterstützung im Rahmen transstaatlicher Strafverfahren | 30 | ||
II. Europarechtliche Grundlagen für den Gegenstand der Untersuchung | 33 | ||
III. Begriff der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen | 37 | ||
IV. Internationale Strafrechtshilfe im dreidimensionalen Verhältnis | 40 | ||
B. Erscheinungsformen der Rechtshilfe | 43 | ||
C. Die Rechtshilfequellen | 49 | ||
D. Von der klassischen Auslieferung zur haftbefehlsbasierten Übergabe | 57 | ||
I. Das klassische Auslieferungsverfahren im Überblick | 57 | ||
II. Auslieferungsgegenrechte | 65 | ||
III. Die reformierten Auslieferungsverfahren im Rechtsraum des Europarats und der Europäischen Union | 73 | ||
1. Das Auslieferungsverfahren im Rahmen des Europarats | 74 | ||
2. Das Übergabeverfahren nach dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl | 78 | ||
a) Genese und Bedeutung der gegenseitigen Anerkennung | 80 | ||
b) Die Grundlage der gegenseitigen Anerkennung im gegenseitigen Vertrauen | 84 | ||
c) Der Europäische Haftbefehl als Basismodell der EU | 95 | ||
Kapitel 2: Der ordre-public-Vorbehalt | 105 | ||
A. Begriff des ordre public | 106 | ||
I. Vorbemerkungen | 106 | ||
II. Beschränkung auf die Korrektur unerträglicher Ergebnisse durch die Abwehr ordre-public-widriger Rechtssätze | 108 | ||
III. Erstreckung des ordre-public-Einwands auf die Anerkennung ausländischer Entscheidungen | 113 | ||
1. Verbot der Fremdrechtsanwendung im Strafrecht und darauf beruhendes Erfordernis eines anerkennungsrechtlichen ordre public | 113 | ||
2. § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO als normiertes Beispiel und die effet atténué | 115 | ||
IV. Insbesondere: Berücksichtigung der Grundrechte | 117 | ||
V. Ergebnis: Allgemeingültige Aussagen zum ordre-public-Vorbehalt | 118 | ||
B. Begriff des „europäischen“ ordre public | 119 | ||
I. Ordre public interne und ordre public international | 119 | ||
II. Originär nationaler Charakter des ordre public | 120 | ||
III. Internationaler, internationalisierter, europäischer und europäisierter ordre public | 121 | ||
1. Gemeinsames europäisches Wertefundament | 126 | ||
2. Echter europäischer ordre public und nationaler europäisierter ordre public | 128 | ||
a) Echter europäischer ordre public des Unionsrechts im Anwendungsbereich der unmittelbaren Rechtswirkung | 129 | ||
b) Keine unmittelbare Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention | 133 | ||
c) Europäisierter nationaler ordre-public-Vorbehalt im Zusammenhang mit unionsrechtlich determiniertem nationalen Recht und dem Vertragsrecht des Europarats | 141 | ||
IV. Ergebnis | 144 | ||
Kapitel 3: Die Zulässigkeit eines ordre-public-Einwands im europäischen Auslieferungsverkehr | 146 | ||
A. Die ordre-public-Klausel des § 73 IRG | 147 | ||
I. Keine Anwendbarkeit des § 73 S. 1 IRG im europäischen Auslieferungsverkehr | 149 | ||
II. Der „europäische“ ordre public nach § 73 S. 2 IRG | 151 | ||
B. Keine ordre-public-Vorbehalte im europäischen Auslieferungsverkehr | 152 | ||
I. Fehlende Regelungen im EuAuslÜbk und SDÜ | 152 | ||
II. Art. 1 Abs. 3 RbEuHb | 152 | ||
C. Kann es einen ordre-public-Einwand im europäischen Auslieferungsverkehr geben? | 158 | ||
I. Zulässigkeit einer ordre-public-gestützten Verweigerung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls | 158 | ||
1. Vereinbarkeit eines ordre-public-Vorbehalts mit dem Grundsatz gegenseitiger Anerkennung und dem „Grundsatz gegenseitigen Vertrauens“ | 159 | ||
a) Normenhierarchisch übergeordnete Grundrechtsbindung der Mitgliedstaaten | 164 | ||
aa) Bindung der Mitgliedstaaten an die nationalen Grundrechte am Bespiel des Art. 1 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG | 164 | ||
bb) Anwendungsvorrang des Unionsrechts und „Solange“-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 165 | ||
cc) (Übergeordnete) primärrechtliche Grundrechtsbindung der Mitgliedstaaten | 168 | ||
dd) Zwischenergebnis | 175 | ||
b) Individualschützende Zielsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl | 176 | ||
aa) Verweigerung und Bedingung der Vollstreckung im Interesse des Betroffenen | 176 | ||
bb) Grundrechtsbekennende, aber normativ unverbindliche Erwägungsgründe | 179 | ||
cc) Weitere individualschützende Vorschriften des Rahmenbeschlusses | 181 | ||
dd) Zwischenergebnis | 182 | ||
c) Die Mitgliedstaaten als Herren der Verträge im Staatenverbund der Europäischen Union und die Bedeutung ihrer indisponiblen Verfassungsidentität | 184 | ||
aa) Die Verfassungsidentität gem. Art. 23 Abs. 1 S. 3 i. V. m. Art. 79 Abs. 3 GG | 185 | ||
bb) Die Aktivierung der Identitätskontrolle im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.2015 (2 BvR 2735/14) | 189 | ||
cc) Die verfassungsrechtliche Identitätskontrolle als Ausdruck ordre-public-gestützter Vollstreckungsverweigerung | 194 | ||
dd) Die Pflicht zur Achtung der nationalen Identität gem. Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV | 198 | ||
ee) Beschränkung der Identitätskontrolle auf Bereiche effektiven Anwendungsvorrangs | 209 | ||
ff) Zwischenergebnis | 211 | ||
d) Der Gedanke des „Notbremseverfahrens“ der Art. 82 Abs. 3 und Art. 83 Abs. 3 AEUV | 213 | ||
aa) Exkurs: Das Rechtsetzungsverfahren der Art. 82 und 83 AEUV und der sogenannte „Notbremsemechanismus“ | 213 | ||
bb) Der Begriff der „grundlegenden Aspekte seiner Strafrechtsordnung“ | 215 | ||
cc) Verallgemeinerung der hinter dem „Notbremsemechanismus“ stehenden Wertungen? | 218 | ||
dd) Zwischenergebnis | 220 | ||
2. Primärrechtlicher Einwand der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit (Art. 4 Abs. 3 EUV) | 220 | ||
3. Ergebnis | 230 | ||
II. Zulässigkeit einer ordre-public-gestützten Verweigerung der Auslieferung auf Grundlage des Europäischen Auslieferungsübereinkommens | 232 | ||
1. Kein genereller Ausschluss eines ordre-public-Einwands gem. Art. 27 S. 1 WÜRV | 233 | ||
a) Vorgaben der Art. 27 S. 1 und Art. 53 S. 1 WÜRV | 233 | ||
b) Möglichkeit eines Vorbehalts gegenüber der Vollstreckungspflicht gem. Art. 26 Abs. 1 EuAuslÜbk | 234 | ||
c) Kein „identitätsgeleiteter national-verfassungsrechtlicher“ ordre-public-Einwand im Bereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens | 238 | ||
d) Zwischenergebnis | 244 | ||
2. Keine grundsätzliche Vorrangwirkung der Konventionsgewährleistungen und die Rechtsfigur des „flagrant denial of justice“ | 244 | ||
3. Ergebnis | 247 | ||
III. Ergebnis | 248 | ||
Kapitel 4: Inhaltliche Ausgestaltung eines auslieferungsrelevanten ordre-public-Einwands | 249 | ||
A. Zweigliedrige Schutzrichtung: Individualschützende und souveränitätsorientierte Besetzung des ordre-public-Begriffs | 249 | ||
B. Der Inhalt des ordre-public-Einwands gegenüber der Vollstreckungspflicht des Art. 1 Abs. 2 RbEuHb | 252 | ||
I. Der auslieferungsrelevante Inhalt des echten europäischen ordre public | 253 | ||
1. Schutzbereichsdifferenzierte Berücksichtigung im Fall individualschützender Rechtssätze | 253 | ||
a) Erste Beschränkung auf absolut gewährleiste Garantien | 254 | ||
b) Zweite Beschränkung auf den Wesensgehalt eines Grundrechts | 256 | ||
2. Berücksichtigung der fehlenden Verhältnismäßigkeit als weiteres ordre-public-immanentes Mindestkriterium | 259 | ||
3. Der Kernbestand der mitgliedstaatlichen Identität gem. Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV als Bestandteil des unionsrechtlichen ordre public | 262 | ||
a) Schnittmenge des europäischen ordre public und des nationalen ordre public international | 264 | ||
b) Die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit als nicht ordre-public-fähiges fundamentales Strukturprinzip der Europäischen Union | 265 | ||
c) Grundsätzlicher Ausschluss des souveränitätsorientierten ordre public international im Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten zueinander | 268 | ||
d) Zwischenergebnis | 272 | ||
4. Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung als Anwartschaft auf einen vollgültigen Bestandteil des unionsrechtlichen ordre public | 273 | ||
a) Grundlegende Bedeutung der gegenseitigen Anerkennung für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts | 273 | ||
b) Gegenseitige Anerkennung als im Ursprung beschränkter Bestandteil des ordre public | 277 | ||
c) Gegenwärtige ordre-public-interne Nachordnung der gegenseitigen Anerkennung gegenüber der individualrechtlichen Aufladung | 278 | ||
d) Gegenseitige Anerkennung als Anwartschaft auf einen vollgültigen Bestandteil des ordre public | 279 | ||
e) Zwischenergebnis | 281 | ||
5. Ergebnis | 282 | ||
II. Der Inhalt des europäisierten nationalen ordre public international | 282 | ||
1. Vorrang der Gewährleistungen der EMRK vor dem Grundsatz gegenseitiger Anerkennung | 284 | ||
2. Schutz durch den ordre-public-Einwand zugunsten notstandsfester, absolut gewährleisteter und im Wesensgehalt betroffener Konventionsgarantien | 285 | ||
a) Keine generelle Beschränkbarkeit der Konventionsgarantien gem. Art. 15 Abs. 1 EMRK | 286 | ||
b) Differenzierung in beschränkbare, „bloß“ absolut gewährleistete und notstandsfeste Konventionsgarantien | 287 | ||
c) Grundsätzliches Erfordernis der Entscheidung der Vertragsstaatengesamtheit zugunsten eines ordre-public-fähigen Schutzgutes | 289 | ||
d) Keine Berücksichtigung konventionsimmanenter Schranken | 293 | ||
e) „The very essence of the right“ als Wesensgehaltsgarantie der Europäischen Menschenrechtskonvention und die „flagrant denial of justice“-Doktrin | 294 | ||
3. Ergebnis | 296 | ||
III. Der Inhalt des „identitätsgeleiteten national-verfassungsrechtlichen“ ordre public | 296 | ||
1. Begrenzung auf die „in Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze“ | 298 | ||
2. Menschenwürdekern eines jeden Grundrechts gem. Art. 1 Abs. 1 GG | 299 | ||
3. Änderungsfeste Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips | 311 | ||
IV. Ergebnis | 317 | ||
C. Der Inhalt des ordre-public-Einwands gegenüber der Auslieferungspflicht des Art. 1 EuAuslÜbk | 318 | ||
I. Der Inhalt des europäisierten nationalen ordre public i. w. S. | 318 | ||
II. Der Inhalt des zulässigen rein nationalen ordre public international | 319 | ||
III. Ergebnis | 322 | ||
D. Konkretisierung anhand ausgewählter aktueller Problemfälle | 322 | ||
I. Abwesenheitsverurteilungen | 323 | ||
1. Im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl | 323 | ||
2. Im Anwendungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens | 328 | ||
II. Menschenrechtswidrige Haftbedingungen im Ausstellungs- resp. ersuchten Staat | 333 | ||
III. Verstoß gegen ein faires Verfahren | 343 | ||
E. Zusammenfassung | 348 | ||
Kapitel 5: Die Bedeutung des ordre-public-Vorbehalts im sonstigen europäischen Rechts- und Vollstreckungshilfeverkehr | 351 | ||
A. Vorüberlegungen | 351 | ||
B. Der gegenwärtige sonstige Rechts- und Vollstreckungshilfeverkehr im Raum der Europäischen Union | 352 | ||
I. Der ordre-public-Einwand im unionsrechtlichen sonstigen Rechtshilfeverkehr in Strafsachen am Beispiel der Europäischen Ermittlungsanordnung | 354 | ||
1. Die Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung und ihre Verweigerung | 354 | ||
2. Individualschützende Zielsetzung der Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung | 357 | ||
3. Art. 11 Abs. 1 li. f) RlEEA als nicht ausreichender und nicht abschließender ordre public | 361 | ||
4. Ergebnis | 366 | ||
II. Der ordre-public-Einwand im unionsrechtlichen Vollstreckungshilfeverkehr | 366 | ||
1. Die Vollstreckungshilfe und ihre Verweigerung nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses über die Europäische Vollstreckungsanordnung | 367 | ||
2. Die Vollstreckungshilfe und ihre Verweigerung nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses Bewährungsmaßnahmen | 369 | ||
3. Die Vollstreckungshilfe und ihre Verweigerung nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses Geldstrafen | 373 | ||
4. Die Vollstreckungshilfe und ihre Verweigerung nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses über die Europäische Überwachungsanordnung | 376 | ||
5. Die Vollstreckungshilfe und ihre Verweigerung nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses Einziehungsentscheidungen | 379 | ||
III. Ergebnis | 380 | ||
C. Der gegenwärtige sonstige Rechts- und Vollstreckungshilfeverkehr im Raum des Europarats | 381 | ||
I. Der sonstige Rechtshilfeverkehr in Strafsachen im Rechtsraum des Europarats nach Maßgabe des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens | 382 | ||
II. Der Vollstreckungshilfeverkehr in Strafsachen im Rechtsraum des Europarats nach Maßgabe des Europäischen Überstellungsübereinkommens | 385 | ||
D. Ergebnis | 387 | ||
Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse | 388 | ||
Literaturverzeichnis | 393 | ||
Sachverzeichnis | 429 |