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Der ordre-public-Vorbehalt als Auslieferungshindernis im europäischen Auslieferungsverkehr

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Penkuhn, C. (2020). Der ordre-public-Vorbehalt als Auslieferungshindernis im europäischen Auslieferungsverkehr. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55954-1
Penkuhn, Christopher. Der ordre-public-Vorbehalt als Auslieferungshindernis im europäischen Auslieferungsverkehr. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55954-1
Penkuhn, C (2020): Der ordre-public-Vorbehalt als Auslieferungshindernis im europäischen Auslieferungsverkehr, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55954-1

Format

Der ordre-public-Vorbehalt als Auslieferungshindernis im europäischen Auslieferungsverkehr

Penkuhn, Christopher

Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht / Studies in International and European Criminal Law and Procedure, Vol. 42

(2020)

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About The Author

Christopher Penkuhn studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Anschluss war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, Internationales Strafrecht und Völkerrecht von Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos in Göttingen tätig. Die Promotion erfolgte 2019. Der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter schloss sich der juristische Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig, u.a. beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, an, den Christopher Penkuhn mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im März 2020 beendete. Seit Mai 2020 ist Christopher Penkuhn Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Abstract

Die zunehmende Effektivierung grenzüberschreitender Strafverfolgung im europäischen Rechtsraum verlangt eine parallele Absicherung der Beschuldigtenrechte. Die Untersuchung geht der Frage nach, inwieweit eine Auslieferung im Fall drohender Rechtsverletzungen unter den immer enger kooperierenden europäischen Staaten verweigert werden darf. Im Kern wird ein sog. Wesentlichkeitsvorbehalt (ordre public-Einwand) und seine auslieferungshindernde Wirkung gegenüber der Auslieferungspflicht im Rahmen der EU und des Europarats beleuchtet. Hierbei lassen sich den verschiedenen Rechtsebenen - nationales, Unionsrecht und das Recht des Europarats - Anknüpfungspunkte für die Zulässigkeit und inhaltliche Ausgestaltung eines solchen Vorbehalts entnehmen. Für eine bedenkenlose Auslieferung besteht - auch in der EU - noch keine hinreichende Grundlage. Die Arbeit zeigt bestehende Defizite auf, um im Interesse einer effektiven Strafverfolgung ein »quasi-bundesstaatliches« Rechtsniveau zu initiieren.»The Public Order Reservation as an Obstacle to Extradition in European Extradition Law«

The study examines the so-called fundamentality reservation (public order reservation) and its extradition-preventing effect in relation to the extradition obligation within the framework of the EU and the Council of Europe. The admissibility and content of this reservation is presented on the basis of the different legal levels - national law, Union law and the law of the Council of Europe. Finally, a transfer of the results to other and enforcement legal assistance is examined.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vowort 7
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 19
Einleitung 27
A. Gegenstand der Untersuchung 27
B. Verlauf der Untersuchung 29
Kapitel 1: Der internationale Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 30
A. Begriff der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen 30
I. Erfordernis und Ziel internationaler Unterstützung im Rahmen transstaatlicher Strafverfahren 30
II. Europarechtliche Grundlagen für den Gegenstand der Untersuchung 33
III. Begriff der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen 37
IV. Internationale Strafrechtshilfe im dreidimensionalen Verhältnis 40
B. Erscheinungsformen der Rechtshilfe 43
C. Die Rechtshilfequellen 49
D. Von der klassischen Auslieferung zur haftbefehlsbasierten Übergabe 57
I. Das klassische Auslieferungsverfahren im Überblick 57
II. Auslieferungsgegenrechte 65
III. Die reformierten Auslieferungsverfahren im Rechtsraum des Europarats und der Europäischen Union 73
1. Das Auslieferungsverfahren im Rahmen des Europarats 74
2. Das Übergabeverfahren nach dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl 78
a) Genese und Bedeutung der gegenseitigen Anerkennung 80
b) Die Grundlage der gegenseitigen Anerkennung im gegenseitigen Vertrauen 84
c) Der Europäische Haftbefehl als Basismodell der EU 95
Kapitel 2: Der ordre-public-Vorbehalt 105
A. Begriff des ordre public 106
I. Vorbemerkungen 106
II. Beschränkung auf die Korrektur unerträglicher Ergebnisse durch die Abwehr ordre-public-widriger Rechtssätze 108
III. Erstreckung des ordre-public-Einwands auf die Anerkennung ausländischer Entscheidungen 113
1. Verbot der Fremdrechtsanwendung im Strafrecht und darauf beruhendes Erfordernis eines anerkennungsrechtlichen ordre public 113
2. § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO als normiertes Beispiel und die effet atténué 115
IV. Insbesondere: Berücksichtigung der Grundrechte 117
V. Ergebnis: Allgemeingültige Aussagen zum ordre-public-Vorbehalt 118
B. Begriff des „europäischen“ ordre public 119
I. Ordre public interne und ordre public international 119
II. Originär nationaler Charakter des ordre public 120
III. Internationaler, internationalisierter, europäischer und europäisierter ordre public 121
1. Gemeinsames europäisches Wertefundament 126
2. Echter europäischer ordre public und nationaler europäisierter ordre public 128
a) Echter europäischer ordre public des Unionsrechts im Anwendungsbereich der unmittelbaren Rechtswirkung 129
b) Keine unmittelbare Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention 133
c) Europäisierter nationaler ordre-public-Vorbehalt im Zusammenhang mit unionsrechtlich determiniertem nationalen Recht und dem Vertragsrecht des Europarats 141
IV. Ergebnis 144
Kapitel 3: Die Zulässigkeit eines ordre-public-Einwands im europäischen Auslieferungsverkehr 146
A. Die ordre-public-Klausel des § 73 IRG 147
I. Keine Anwendbarkeit des § 73 S. 1 IRG im europäischen Auslieferungsverkehr 149
II. Der „europäische“ ordre public nach § 73 S. 2 IRG 151
B. Keine ordre-public-Vorbehalte im europäischen Auslieferungsverkehr 152
I. Fehlende Regelungen im EuAuslÜbk und SDÜ 152
II. Art. 1 Abs. 3 RbEuHb 152
C. Kann es einen ordre-public-Einwand im europäischen Auslieferungsverkehr geben? 158
I. Zulässigkeit einer ordre-public-gestützten Verweigerung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls 158
1. Vereinbarkeit eines ordre-public-Vorbehalts mit dem Grundsatz gegenseitiger Anerkennung und dem „Grundsatz gegenseitigen Vertrauens“ 159
a) Normenhierarchisch übergeordnete Grundrechtsbindung der Mitgliedstaaten 164
aa) Bindung der Mitgliedstaaten an die nationalen Grundrechte am Bespiel des Art. 1 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG 164
bb) Anwendungsvorrang des Unionsrechts und „Solange“-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 165
cc) (Übergeordnete) primärrechtliche Grundrechtsbindung der Mitgliedstaaten 168
dd) Zwischenergebnis 175
b) Individualschützende Zielsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl 176
aa) Verweigerung und Bedingung der Vollstreckung im Interesse des Betroffenen 176
bb) Grundrechtsbekennende, aber normativ unverbindliche Erwägungsgründe 179
cc) Weitere individualschützende Vorschriften des Rahmenbeschlusses 181
dd) Zwischenergebnis 182
c) Die Mitgliedstaaten als Herren der Verträge im Staatenverbund der Europäischen Union und die Bedeutung ihrer indisponiblen Verfassungsidentität 184
aa) Die Verfassungsidentität gem. Art. 23 Abs. 1 S. 3 i. V. m. Art. 79 Abs. 3 GG 185
bb) Die Aktivierung der Identitätskontrolle im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.2015 (2 BvR 2735/14) 189
cc) Die verfassungsrechtliche Identitätskontrolle als Ausdruck ordre-public-gestützter Vollstreckungsverweigerung 194
dd) Die Pflicht zur Achtung der nationalen Identität gem. Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV 198
ee) Beschränkung der Identitätskontrolle auf Bereiche effektiven Anwendungsvorrangs 209
ff) Zwischenergebnis 211
d) Der Gedanke des „Notbremseverfahrens“ der Art. 82 Abs. 3 und Art. 83 Abs. 3 AEUV 213
aa) Exkurs: Das Rechtsetzungsverfahren der Art. 82 und 83 AEUV und der sogenannte „Notbremsemechanismus“ 213
bb) Der Begriff der „grundlegenden Aspekte seiner Strafrechtsordnung“ 215
cc) Verallgemeinerung der hinter dem „Notbremsemechanismus“ stehenden Wertungen? 218
dd) Zwischenergebnis 220
2. Primärrechtlicher Einwand der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit (Art. 4 Abs. 3 EUV) 220
3. Ergebnis 230
II. Zulässigkeit einer ordre-public-gestützten Verweigerung der Auslieferung auf Grundlage des Europäischen Auslieferungsübereinkommens 232
1. Kein genereller Ausschluss eines ordre-public-Einwands gem. Art. 27 S. 1 WÜRV 233
a) Vorgaben der Art. 27 S. 1 und Art. 53 S. 1 WÜRV 233
b) Möglichkeit eines Vorbehalts gegenüber der Vollstreckungspflicht gem. Art. 26 Abs. 1 EuAuslÜbk 234
c) Kein „identitätsgeleiteter national-verfassungsrechtlicher“ ordre-public-Einwand im Bereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens 238
d) Zwischenergebnis 244
2. Keine grundsätzliche Vorrangwirkung der Konventionsgewährleistungen und die Rechtsfigur des „flagrant denial of justice“ 244
3. Ergebnis 247
III. Ergebnis 248
Kapitel 4: Inhaltliche Ausgestaltung eines auslieferungsrelevanten ordre-public-Einwands 249
A. Zweigliedrige Schutzrichtung: Individualschützende und souveränitätsorientierte Besetzung des ordre-public-Begriffs 249
B. Der Inhalt des ordre-public-Einwands gegenüber der Vollstreckungspflicht des Art. 1 Abs. 2 RbEuHb 252
I. Der auslieferungsrelevante Inhalt des echten europäischen ordre public 253
1. Schutzbereichsdifferenzierte Berücksichtigung im Fall individualschützender Rechtssätze 253
a) Erste Beschränkung auf absolut gewährleiste Garantien 254
b) Zweite Beschränkung auf den Wesensgehalt eines Grundrechts 256
2. Berücksichtigung der fehlenden Verhältnismäßigkeit als weiteres ordre-public-immanentes Mindestkriterium 259
3. Der Kernbestand der mitgliedstaatlichen Identität gem. Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV als Bestandteil des unionsrechtlichen ordre public 262
a) Schnittmenge des europäischen ordre public und des nationalen ordre public international 264
b) Die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit als nicht ordre-public-fähiges fundamentales Strukturprinzip der Europäischen Union 265
c) Grundsätzlicher Ausschluss des souveränitätsorientierten ordre public international im Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten zueinander 268
d) Zwischenergebnis 272
4. Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung als Anwartschaft auf einen vollgültigen Bestandteil des unionsrechtlichen ordre public 273
a) Grundlegende Bedeutung der gegenseitigen Anerkennung für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts 273
b) Gegenseitige Anerkennung als im Ursprung beschränkter Bestandteil des ordre public 277
c) Gegenwärtige ordre-public-interne Nachordnung der gegenseitigen Anerkennung gegenüber der individualrechtlichen Aufladung 278
d) Gegenseitige Anerkennung als Anwartschaft auf einen vollgültigen Bestandteil des ordre public 279
e) Zwischenergebnis 281
5. Ergebnis 282
II. Der Inhalt des europäisierten nationalen ordre public international 282
1. Vorrang der Gewährleistungen der EMRK vor dem Grundsatz gegenseitiger Anerkennung 284
2. Schutz durch den ordre-public-Einwand zugunsten notstandsfester, absolut gewährleisteter und im Wesensgehalt betroffener Konventionsgarantien 285
a) Keine generelle Beschränkbarkeit der Konventionsgarantien gem. Art. 15 Abs. 1 EMRK 286
b) Differenzierung in beschränkbare, „bloß“ absolut gewährleistete und notstandsfeste Konventionsgarantien 287
c) Grundsätzliches Erfordernis der Entscheidung der Vertragsstaatengesamtheit zugunsten eines ordre-public-fähigen Schutzgutes 289
d) Keine Berücksichtigung konventionsimmanenter Schranken 293
e) „The very essence of the right“ als Wesensgehaltsgarantie der Europäischen Menschenrechtskonvention und die „flagrant denial of justice“-Doktrin 294
3. Ergebnis 296
III. Der Inhalt des „identitätsgeleiteten national-verfassungsrechtlichen“ ordre public 296
1. Begrenzung auf die „in Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze“ 298
2. Menschenwürdekern eines jeden Grundrechts gem. Art. 1 Abs. 1 GG 299
3. Änderungsfeste Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips 311
IV. Ergebnis 317
C. Der Inhalt des ordre-public-Einwands gegenüber der Auslieferungspflicht des Art. 1 ­EuAuslÜbk 318
I. Der Inhalt des europäisierten nationalen ordre public i. w. S. 318
II. Der Inhalt des zulässigen rein nationalen ordre public international 319
III. Ergebnis 322
D. Konkretisierung anhand ausgewählter aktueller Problemfälle 322
I. Abwesenheitsverurteilungen 323
1. Im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl 323
2. Im Anwendungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens 328
II. Menschenrechtswidrige Haftbedingungen im Ausstellungs- resp. ersuchten Staat 333
III. Verstoß gegen ein faires Verfahren 343
E. Zusammenfassung 348
Kapitel 5: Die Bedeutung des ordre-public-Vorbehalts im sonstigen europäischen Rechts- und Vollstreckungshilfeverkehr 351
A. Vorüberlegungen 351
B. Der gegenwärtige sonstige Rechts- und Vollstreckungshilfeverkehr im Raum der Europäischen Union 352
I. Der ordre-public-Einwand im unionsrechtlichen sonstigen Rechtshilfeverkehr in Strafsachen am Beispiel der Europäischen Ermittlungsanordnung 354
1. Die Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung und ihre Verweigerung 354
2. Individualschützende Zielsetzung der Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung 357
3. Art. 11 Abs. 1 li. f) RlEEA als nicht ausreichender und nicht abschließender ordre public 361
4. Ergebnis 366
II. Der ordre-public-Einwand im unionsrechtlichen Vollstreckungshilfeverkehr 366
1. Die Vollstreckungshilfe und ihre Verweigerung nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses über die Europäische Vollstreckungsanordnung 367
2. Die Vollstreckungshilfe und ihre Verweigerung nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses Bewährungsmaßnahmen 369
3. Die Vollstreckungshilfe und ihre Verweigerung nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses Geldstrafen 373
4. Die Vollstreckungshilfe und ihre Verweigerung nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses über die Europäische Überwachungsanordnung 376
5. Die Vollstreckungshilfe und ihre Verweigerung nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses Einziehungsentscheidungen 379
III. Ergebnis 380
C. Der gegenwärtige sonstige Rechts- und Vollstreckungshilfeverkehr im Raum des Europarats 381
I. Der sonstige Rechtshilfeverkehr in Strafsachen im Rechtsraum des Europarats nach Maßgabe des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens 382
II. Der Vollstreckungshilfeverkehr in Strafsachen im Rechtsraum des Europarats nach Maßgabe des Europäischen Überstellungsübereinkommens 385
D. Ergebnis 387
Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse 388
Literaturverzeichnis 393
Sachverzeichnis 429