Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit bei der Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats
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Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit bei der Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats
Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 318
(2020)
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Abstract
§ 52 Abs. 1 GmbHG bietet mit seinem dispositiven Verweis auf das Aktienrecht der Praxis umfassende Gestaltungsmöglichkeiten. Aber ist das in Bezug genommene Aktienrecht so vollständig dispositiv, wie es die Vorschrift nahelegt? So sind an die Einrichtung des Aufsichtsrats Publizitätspflichten geknüpft, welche die Frage aufwerfen, ob der Schutz der Öffentlichkeit nicht die Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter beschränkt.Die Arbeit befasst sich mit der Rolle des fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH, den eingreifenden Organpflichten und der Frage ihrer Gestaltbarkeit durch Satzungsregeln. Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit - einschließlich haftungsrechtlicher Implikationen, den Folgen einer fehlerhaften Gestaltung sowie der Zulässigkeit einer Weisungsabhängigkeit - werden umfassend aufgearbeitet. Nachdem das Gesetz selbst keine ausdrücklichen Schranken vorsieht, stehen die sich aus allgemeinen Grundsätzen des Körperschafts- und GmbH-Rechts ergebenden Grenzen im Mittelpunkt.»The Limits of Freedom of Design when Setting up an Fakultative Supervisory Board«§ 52 Abs. 1 GmbHG offers extensive design options. But is the stock corporation law referred to entirely dispositive? The thesis deals with the role of the optional supervisory board of a GmbH, the intervening board duties and the question of their ability to be shaped by the statutes. The focus is on the limits of freedom of design - for example regarding liability, the right to issue instructions and the consequences of errors - which result from general principles of corporation and GmbH law.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungen | 16 | ||
Einführung | 17 | ||
I. Tatsächliches Vorkommen von Aufsichtsräten in der GmbH | 19 | ||
II. Gründe für die freiwillige Einrichtung eines Aufsichtsrats in der GmbH | 20 | ||
III. Gang der Untersuchung | 22 | ||
Erster Teil: Historische Entwicklung der Regelungen zum fakultativen Aufsichtsrat | 24 | ||
A. Das Gesetz von 1892 | 24 | ||
B. Die Ausschussarbeiten von 1937–1939 | 28 | ||
C. Der Entwurf von 1939 | 29 | ||
D. Der Referentenentwurf von 1969 | 31 | ||
E. Der Gesetzesentwurf von 1971/1972 | 34 | ||
F. Die GmbH-Novelle 1980 | 34 | ||
G. Sonstige Änderungen der Regelungen zum Aufsichtsrat | 35 | ||
Zweiter Teil: Dogmatische Einordnung der durch § 52 GmbHG gewährten Gestaltungsfreiheit und deren Beschränkung | 37 | ||
A. Die Einordnung der durch § 52 Abs. 1 GmbHG gewährten Gestaltungsfreiheit | 37 | ||
I. § 52 Abs. 1 GmbHG als dispositives Recht? | 37 | ||
II. § 52 Abs. 1 GmbHG als Ermächtigungsgrundlage? | 39 | ||
III. § 52 Abs. 1 GmbHG als Anregungsnorm? | 41 | ||
IV. Die Unterscheidung in Wahl- und Dispositionsfreiheit | 43 | ||
B. Die Beschränkung der gewährten Gestaltungsfreiheit | 44 | ||
I. Die Satzungsautonomie im Recht der GmbH und deren Schranken | 45 | ||
II. Die im Rahmen der Beschränkung der Gestaltungsfreiheit beachtlichen Interessen | 48 | ||
1. Gesellschaftsinterne Interessen | 48 | ||
a) Interessen der Gesellschaftermehrheit | 49 | ||
b) Interessen der Gesellschafterminderheit | 49 | ||
2. Gesellschaftsexterne Interessen | 50 | ||
a) Rückschlüsse aus der historischen Entwicklung des Aufsichtsrats auf die Beachtlichkeit gesellschaftsexterner Interessen | 53 | ||
aa) Entwicklung in der Aktiengesellschaft | 53 | ||
bb) Aufnahme der Regelung zum Aufsichtsrat in das GmbHG von 1892 | 58 | ||
b) Rückschlüsse aus der Einführung von Publizitätspflichten betreffend den Aufsichtsrat | 59 | ||
aa) § 52 Abs. 3 GmbHG | 62 | ||
bb) § 35a Abs. 1 S. 1 GmbHG | 66 | ||
cc) §§ 325ff., 285 Nr. 10 HGB | 70 | ||
3. Folgen für die Gestaltungsfreiheit | 70 | ||
Dritter Teil: Prozedurale Grenzen der Gestaltungsfreiheit | 73 | ||
A. Formelle Anforderungen an die Einrichtung eines Aufsichtsrats | 73 | ||
I. Regelung auf gesellschaftsvertraglicher Ebene | 73 | ||
1. Abgrenzung zu schuldrechtlich fundierten Gremien | 75 | ||
2. Umfang der gesellschaftsvertraglichen Regelung | 77 | ||
II. Bedingte Errichtung | 80 | ||
1. Echte Bedingung des Errichtungsbeschlusses | 81 | ||
2. Unechte Bedingung des Errichtungsbeschlusses | 81 | ||
3. Bedingte Satzungsbestimmung | 82 | ||
III. Befristung | 86 | ||
IV. Errichtungsermächtigung | 86 | ||
1. Ermächtigung der Gesellschafterversammlung | 86 | ||
a) Die Ansicht des Kammergerichts | 87 | ||
b) Kritik an der Ansicht des Kammergerichts | 89 | ||
c) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.07.2019 | 91 | ||
d) Die zulässige Ausgestaltung der Errichtungsermächtigung | 92 | ||
2. Errichtung durch einzelne Gesellschafter oder Dritte | 93 | ||
a) Sonderrecht auf Errichtung für einen oder mehrere Gesellschafter | 93 | ||
b) Errichtung durch Dritte | 96 | ||
aa) Rechte Dritter ad personam mit Satzungsqualität | 96 | ||
bb) Dritte als Organwalter eines Zusatzorgans | 99 | ||
B. Formelle Anforderungen an die Auflösung des Aufsichtsrats | 102 | ||
I. Auflösung des Aufsichtsrats durch Auflösungsbeschluss | 103 | ||
II. Auflösung des Aufsichtsrats durch Eintritt einer auflösenden Bedingung? | 104 | ||
III. Auflösung des Aufsichtsrats durch Auflösung der Gesellschaft? | 105 | ||
C. Formelle Anforderungen an Regelungen zur abweichenden Ausgestaltung des Aufsichtsrats | 105 | ||
D. Die Folgen formeller Fehler | 106 | ||
I. Die Folgen der Errichtung ohne satzungsrechtliche Grundlage | 107 | ||
1. Anfechtbarkeit des Beschlusses wegen Verstoßes gegen Gesetz und Gesellschaftsvertrag | 108 | ||
2. Einordnung als fehlerhafte Satzungsänderung sowie Einschränkung durch die Figur der sog. Satzungsdurchbrechung? | 109 | ||
a) Voraussetzungen der Satzungsdurchbrechung | 109 | ||
b) Rechtsfolgen der Einordnung als Satzungsdurchbrechung | 112 | ||
c) Kritik an der Figur der sog. Satzungsdurchbrechung | 114 | ||
3. Unwirksamkeit des Errichtungsbeschlusses aufgrund der bezweckten organisationsändernden Wirkung? | 117 | ||
4. Statthafte Klageart zur Geltendmachung der Unwirksamkeit | 120 | ||
5. Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf die Errichtung eines Aufsichtsrats ohne satzungsrechtliche Grundlage? | 121 | ||
a) Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf die fehlerhafte Aufsichtsratserrichtung | 121 | ||
b) Ausnahme von der Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft aufgrund fehlender Handelsregistereintragung | 127 | ||
II. Die Folgen des Verstoßes gegen ein in der Satzung eingeräumtes Sonderrecht auf Errichtung | 129 | ||
1. Statthafte Klageart bei Verstoß des Errichtungsbeschlusses gegen ein Sonderrecht | 129 | ||
2. Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf die Errichtung unter Verstoß gegen ein Sonderrecht? | 130 | ||
III. Die Folgen formeller Fehler bei der Ausgestaltung des Aufsichtsrats | 131 | ||
1. Mögliche Fallgestaltungen formeller Fehler bei der Ausgestaltung | 131 | ||
2. Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf die fehlerhafte Ausgestaltung des Aufsichtsrats und die fehlerhafte Aufsichtsratsbestellung? | 134 | ||
Vierter Teil: Materielle Schranken der Dispositionsfreiheit | 135 | ||
A. Die Funktion dispositiven Rechts | 135 | ||
B. Allgemeine Kriterien der Beschränkung der Dispositionsfreiheit? | 137 | ||
C. Ausdrückliche Schranken der Dispositionsfreiheit | 138 | ||
D. Ungeschriebene Schranken der Dispositionsfreiheit | 138 | ||
I. Begrenzung durch das „Wesen“ des Aufsichtsrats? | 139 | ||
II. Aus der Organstellung resultierende Schranken | 140 | ||
1. Eingliederung in die Gesellschaftsorganisation | 141 | ||
a) Weisungsunabhängigkeit aufgrund der Organstellung? | 142 | ||
b) Ausschließliche Kompetenzen als Folge der Selbstständigkeit? | 143 | ||
2. Interessenbindung des Aufsichtsrats | 144 | ||
a) Der formelle Organbegriff | 145 | ||
b) Der materielle Organbegriff | 146 | ||
aa) Das Gesellschaftsinteresse | 146 | ||
bb) Argumente für eine Bindung an das Gesellschaftsinteresse | 147 | ||
c) Stellungnahme | 148 | ||
3. Bindung des Aufsichtsrats an interne Partikularinteressen? | 149 | ||
a) Zulässigkeit sog. Gruppenorgane | 149 | ||
b) Bindung an Minderheiteninteressen | 152 | ||
4. Bindungen des Aufsichtsrats an ein sog. Unternehmensinteresse? | 152 | ||
a) Unternehmensinteresse in der Aktiengesellschaft | 153 | ||
b) Unternehmensinteresse in der GmbH | 156 | ||
E. Schranken aufgrund (gesetzlicher) Anforderungen an die Mitglieder eines Gesellschaftsorgans | 159 | ||
I. Juristische Personen als Organmitglieder? | 159 | ||
II. Beschränkt geschäftsfähige Aufsichtsratsmitglieder? | 163 | ||
F. Schranken aufgrund zwingender gesetzlicher Kompetenzverteilung | 164 | ||
I. Grenzen der Art der Kompetenzzuweisung: ausschließliche und konkurrierende Kompetenzzuweisung | 166 | ||
1. Zulässigkeit einer ausschließlichen Kompetenzzuweisung an den Aufsichtsrat | 166 | ||
2. Die Folgen der Kompetenzausübung durch den Aufsichtsrat | 168 | ||
a) Folgen der Kompetenzausübung bei ausschließlichen Kompetenzen des Aufsichtsrats | 168 | ||
aa) Grundsätzliche Verdrängung der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung | 169 | ||
bb) Rückfallkompetenz der Gesellschafterversammlung bei Funktionsunfähigkeit des Aufsichtsrats | 172 | ||
b) Folgen der Kompetenzausübung durch den Aufsichtsrat bei konkurrierenden Kompetenzen | 175 | ||
II. Die Grenzen der Übertragung einzelner Kompetenzen | 177 | ||
1. Die Überwachungskompetenz | 178 | ||
a) Ausschließliche Zuweisung an den Aufsichtsrat zulässig? | 178 | ||
b) Folgen bei Schweigen des Gesellschaftsvertrags | 184 | ||
2. Die Feststellung des Jahresabschlusses und der Beschluss über die Ergebnisverwendung | 185 | ||
3. Die Personalkompetenz | 187 | ||
4. Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer sowie gerichtliche Vertretung der Gesellschaft gegen letztere | 190 | ||
5. Die Insolvenzantragspflicht | 192 | ||
6. Das Weisungsrecht gegenüber den Geschäftsführern | 193 | ||
7. Sonstige Kompetenzen der Gesellschafterversammlung | 194 | ||
G. Schranken aufgrund der Regelungen zum obligatorischen Aufsichtsrat | 195 | ||
I. Die Fälle der zwingenden Einrichtung eines Aufsichtsrats in der GmbH | 195 | ||
II. Wechsel des Aufsichtsratssystems | 196 | ||
III. Möglichkeit der Koexistenz verschiedener (Kontroll-)Organe | 200 | ||
Fünfter Teil: Mindestanforderungen an die Ausgestaltung des Aufsichtsrats: Grenzen der Wahlfreiheit | 206 | ||
A. Mindestkompetenzen des fakultativen Aufsichtsrats | 207 | ||
I. Die Überwachungskompetenz | 207 | ||
1. Inhaltliche Mindestausgestaltung der Überwachungskompetenz | 214 | ||
a) Zwingende Pflicht zur Überwachung – oder ist ein Überwachungsrecht ausreichend? | 214 | ||
b) Zwingende Zuweisung der ausschließlichen Überwachungskompetenz? | 214 | ||
c) Die Reichweite der Überwachungskompetenz: institutionelles oder funktionales Verständnis? | 215 | ||
d) Der notwendige Stellenwert der Überwachungskompetenz innerhalb der Kompetenzen des Aufsichtsrats – zugleich zu den Grenzen der Übertragung von Geschäftsführungskompetenzen | 217 | ||
2. Die einzelnen Mindestüberwachungskompetenzen | 219 | ||
3. Informationsrechte und Berichtspflichten | 221 | ||
II. Die Einräumung von Zustimmungsvorbehalten zugunsten des Aufsichtsrats | 224 | ||
III. Die Pflicht zur Einberufung der Gesellschafterversammlung | 228 | ||
IV. Die Prüfung des Jahresabschlusses | 229 | ||
V. Die Vertretungskompetenz | 230 | ||
B. Weisungsunabhängige Ausgestaltung der Stellung der Aufsichtsratsmitglieder? | 232 | ||
I. Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung ipso iure? | 233 | ||
II. Abweichende Gestaltung im Gesellschaftsvertrag möglich? | 234 | ||
III. Ausnahme bei Beteiligung der öffentlichen Hand? | 243 | ||
IV. Ausnahme für die Einmann-GmbH? | 248 | ||
V. Weisungsrecht des Entsendungsberechtigten oder außenstehender Dritter? | 250 | ||
C. Anforderungen an das Amt der Aufsichtsratsmitglieder | 250 | ||
I. Inkompatibilität des Aufsichtsratsamts mit anderen Ämtern | 251 | ||
1. Inkompatibilität von Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsamt? | 251 | ||
2. Gesetzliche Vertreter eines abhängigen Unternehmens als Aufsichtsratsmitglieder? | 255 | ||
II. Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften im Sinne des § 264d HGB | 256 | ||
III. Zwingende Maximalanzahl von Aufsichtsratsmandaten? | 257 | ||
D. Mindestanzahl von Aufsichtsratsmitgliedern als Anwendungsvorausetzung? | 257 | ||
E. Anforderungen an die Regelungen zur Bestellung und Abberufung | 258 | ||
I. Die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, insbesondere die Möglichkeit der Einräumung von Entsendungsrechten | 259 | ||
II. Die Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats | 262 | ||
F. Mindestanforderungen an die Haftung der Aufsichtsratsmitglieder im fakultativen Aufsichtsrat | 263 | ||
I. Allgemeine Möglichkeiten der Beschränkung der organschaftlichen Haftung | 264 | ||
1. Gesetzlicher Haftungsausschluss oder Herabsetzung des Sorgfaltsmaßstabs in besonderen Fällen? | 265 | ||
2. Zur Möglichkeit eines vollständigen gesellschaftsvertraglichen Haftungsausschlusses | 266 | ||
3. Vertragliche Haftungsmilderungen | 272 | ||
a) Begrenzung des Sorgfaltsmaßstabs | 272 | ||
aa) Vergleich mit der Abdingbarkeit des Sorgfaltsmaßstabs im Rahmen der Geschäftsführerhaftung | 273 | ||
bb) Anwendung auf den fakultativen Aufsichtsrat | 277 | ||
b) Beschränkung der Haftung durch Verkürzung der Verjährungsfristen | 278 | ||
c) Weitere Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung | 280 | ||
II. Zu einer Ersatzpflicht führende Pflichtverstöße | 281 | ||
1. Der Verweis in § 52 Abs. 1 GmbHG auf §§ 116, 93 Abs. 2 S. 1 und 2 AktG | 281 | ||
2. Der fehlende Verweis in § 52 Abs. 1 GmbHG auf §§ 116, 93 Abs. 3–6 AktG | 282 | ||
a) Insbesondere zur Haftung der Aufsichtsratsmitglieder bei fehlender Überwachung verbotswidriger Zahlungen entgegen § 64 S. 1 GmbHG | 285 | ||
aa) Das Doberlug-Urteil des Bundesgerichtshofs | 287 | ||
bb) Reaktionen der Literatur | 293 | ||
cc) Kritik an der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Doberlug-Urteil | 294 | ||
(1) Folgerungen aus der Gesetzgebungsgeschichte | 295 | ||
(2) Berechtigte Erwartung des Rechtsverkehrs? | 297 | ||
(3) Ausschluss der Ersatzpflicht wegen fehlender Insolvenzantragspflicht der Aufsichtsratsmitglieder? | 301 | ||
(4) Ausschluss wegen Unbilligkeit der Ersatzpflicht? | 302 | ||
b) Ersatzpflicht bei Verstößen gegen §§ 30, 33, 43a, 64 S. 3 GmbHG | 302 | ||
c) Anwendbarkeit des Gläubigerverfolgungsrechts aus § 93 Abs. 5 AktG? | 304 | ||
Sechster Teil: Folgen der Überschreitung der Schranken der materiellen Gestaltungsfreiheit – zugleich zur Frage der funktionalen oder formalen Abgrenzung der Aufsichtsratseigenschaft | 306 | ||
A. Formale oder funktionale Bestimmung der Aufsichtsratseigenschaft? | 306 | ||
I. Formale Abgrenzung nach der Bezeichnung des Organs? | 307 | ||
II. Funktionale Abgrenzung nach der Ausgestaltung des Organs? | 309 | ||
III. Schlussfolgerungen aus der Differenzierung nach Wahl- und Dispositionsfreiheit: Die Unterscheidung zwischen Eröffnung des Anwendungsbereichs und Gestaltungsspielraum innerhalb des Anwendungsbereichs | 310 | ||
B. Folgen der fehlerhaften Bezeichnung des Organs | 314 | ||
I. Folgen der fehlerhaften Bezeichnung bei Errichtung des Zusatzorgans im Rahmen der Gründung und bei nachträglicher Errichtung | 314 | ||
II. Fehlerhafte Anwendung der Publizitätsvorschriften | 316 | ||
1. Zwangsweise Durchsetzung der zutreffenden Anwendung der Publizitätsvorschriften | 317 | ||
2. Haftung infolge der fehlerhaften Anwendung der Publizitätsvorschriften | 318 | ||
a) Haftung nach Rechtsscheinsgesichtspunkten | 318 | ||
b) (Vor-)vertragliche und deliktische Haftung | 322 | ||
C. Ausgestaltung des Aufsichtsrats außerhalb des durch § 52 Abs. 1 GmbHG gewährten Dispositionsspielraums | 324 | ||
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse | 327 | ||
Literaturverzeichnis | 335 | ||
Stichwortverzeichnis | 362 |