Veranstaltungsrecht
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Veranstaltungsrecht
Praxisfragen des gewerblichen Rechtsschutzes bei Messen und anderen Veranstaltungen
Messe-, Kongress- und Eventmanagement
(2015)
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»Ist der Chorsatz ›O fortuna‹ aus ›Carmina Burana‹ frei nutzbar?«Urheberrecht, Markenrecht, das Recht am eigenen Bild und Wettbewerbsrecht: In aller Regel verbindet man mit diesen rechtswissenschaftlichen Schlagworten eine gewisse Vorstellung, es bestehen aber dennoch große Unsicherheiten was sich genau hinter ihnen verbirgt.Das Recht des geistigen Eigentums, welches sowohl das Urheberrecht als auch die Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst, ist sehr vielschichtig. Die einzelnen Schutzrechte bieten ihren Inhabern zudem sehr starke Rechtspositionen, die es ihnen erlauben, Dritten die Verwendung gänzlich zu verbieten. Gerade in einer so kreativen Branche wie der Organisation von Veranstaltungen ist es daher unerlässlich, zumindest über ein Grundwissen über die Rechte des geistigen Eigentums zu verfügen.Ziel dieses Buches ist es, dieses Grundwissen zu vermitteln. Die wesentlichen Rechte des geistigen Eigentums werden hier so dargestellt und erläutert, dass es dem Leser ermöglicht wird, auch ohne juristische Vorbildung den Wesensgehalt der Schutzrechte zu verstehen. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Relevanz der jeweiligen Rechte im Kontext der Organisation von Veranstaltungen gelegt. Es soll Veranstaltern daher das bereits beschriebene Grundwissen zu den Rechten des geistigen Eigentums vermittelt werden, sodass es nach der Lektüre beispielsweise ohne Weiteres möglich ist, die oben stehende Frage korrekt zu beantworten: »Nein, das Urheberrecht an ›Carmina Burana‹ wird erst im Jahr 2052 erlöschen.«
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort des Herausgebers | 5 | ||
Vorwort | 7 | ||
Inhalt | 9 | ||
Einführung | 11 | ||
Was ist eigentlich „gewerblicher Rechtsschutz“? | 11 | ||
Was ist eigentlich „Veranstaltungsrecht“? | 17 | ||
Was bedeutet „gewerblicher Rechtsschutz“ im „Veranstaltungsrecht“? | 21 | ||
Urheberrecht | 23 | ||
Schutzfähige Werke | 24 | ||
Die einzelnen Urheberrechte | 29 | ||
Vergütungsrecht des Urhebers | 31 | ||
Recht der Verwertungsgesellschaften | 34 | ||
Schranken des Urheberrechts | 35 | ||
Leistungsschutzrechte | 38 | ||
Das Wichtigste in Kürze | 40 | ||
Bildrechte | 41 | ||
Recht am eigenen Bild | 41 | ||
Regel | 43 | ||
Ausnahme | 46 | ||
Recht am Bild der eigenen Sache? | 50 | ||
Das Wichtigste in Kürze | 52 | ||
Patentrecht | 53 | ||
Geschichte | 53 | ||
Das Patentverfahren | 54 | ||
Das Gebrauchsmuster | 58 | ||
Patent und Gebrauchsmuster im Bereich der Messe | 60 | ||
Das Wichtigste in Kürze | 64 | ||
Markenrecht | 65 | ||
Das Markenregistrierungsverfahren | 69 | ||
Rechte des Markeninhabers | 74 | ||
Besonderheiten für das Veranstaltungsrecht | 75 | ||
Designschutz | 76 | ||
Das Wichtigste in Kürze | 79 | ||
Recht der geschäftlichen Bezeichnung | 81 | ||
Unternehmenskennzeichen | 81 | ||
Werktitel | 83 | ||
Das Wichtigste in Kürze | 85 | ||
Wettbewerbsrecht | 87 | ||
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen | 96 | ||
Das Wichtigste in Kürze | 99 | ||
Anhang | 101 | ||
Normen | 102 | ||
Wichtige Normen des Grundgesetzes (GG) | 102 | ||
Wichtige Normen des Urhebergesetzes (UrhG) | 103 | ||
Wichtige Normen des Kunsturhebergesetzes (KUG) | 119 | ||
Wichtige Normen des Markengesetzes (MarkenG) | 120 | ||
Wichtige Normen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) | 124 | ||
Gerichtsentscheidungen | 135 | ||
Urheberrecht | 135 | ||
Patentrecht | 137 | ||
Kennzeichenrecht | 138 | ||
Wettbewerbsrecht | 139 |