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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Baden-Württemberg

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Schellenberger, J. (2020). Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Baden-Württemberg. Eine Bestandsaufnahme sowie Reformvorschläge zu § 21 GemO. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55808-7
Schellenberger, Jens. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Baden-Württemberg: Eine Bestandsaufnahme sowie Reformvorschläge zu § 21 GemO. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55808-7
Schellenberger, J (2020): Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Baden-Württemberg: Eine Bestandsaufnahme sowie Reformvorschläge zu § 21 GemO, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55808-7

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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Baden-Württemberg

Eine Bestandsaufnahme sowie Reformvorschläge zu § 21 GemO

Schellenberger, Jens

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1432

(2020)

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About The Author

Jens Schellenberger studierte von 2007 bis 2013 an der Universität Mannheim Rechtswissenschaften. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen 2013 arbeitete er promotionsbegleitend als freier Mitarbeiter bei einem juristischen Repetitorium. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er ab 2015 beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Seit Abschluss des Rechtsreferendariats - mit Stationen unter anderem am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sowie beim Juristischen Dienst des Landtags von Baden-Württemberg - ist Jens Schellenberger als Rechtsanwalt tätig.

Abstract

Die Arbeit beschäftigt sich mit den beiden wesentlichen Instrumenten der unmittelbaren Demokratie auf der Gemeindeebene in Baden-Württemberg - dem Bürgerbegehren und dem Bürgerentscheid gemäß § 21 GemO. Die Fragen der bürgerlichen Mitbestimmung und deren Reichweite sind aktueller denn je. Anhand der bundes- und landesverfassungsrechtlichen Vorgaben werden die Vereinbarkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid mit höherrangigem Recht beleuchtet. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale und deren Reichweite werden unter Auswertung der hierzu ergangenen Rechtsprechung und vertretenen Literaturstimmen sowie unter Berücksichtigung der kommunalpolitischen Erfahrungen als Mitinitiator eines Bürgerbegehrens sowie als Gemeinderat durch den Autor herausgearbeitet. Die Arbeit wird durch umfangreiche Ausführungen zur Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz ergänzt und endet mit konkreten Reformvorschlägen für eine praktischere Handhabbarkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Baden-Württemberg.»Public Petitions and Public Decisions in Baden-Württemberg - a Review and Reform Proposals of § 21 GemO«

The work illustrates the institutes of public petitions and public decisions in Baden-Württemberg. Taking into account the federal and state constitutional requirements as well as case law and legal literature, the criteria components of § 21 GemO are presented in detail. Furthermore, the work deals with judicial legal protection in connection with § 21 GemO and makes concrete reform proposals for these institutes of direct democracy.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
1. Kapitel: Einleitung 23
A. Gegenstand der Arbeit 23
B. Gang der Untersuchung 24
2. Kapitel: Verfassungsrechtliche Grundlagen für direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene 26
A. Das grundgesetzliche Homogenitätsprinzip 26
I. Der Rechtscharakter von Art. 28 Abs. 1 GG 26
II. Die Strukturprinzipien von Art. 28 Abs. 1 GG 27
1. Das republikanische Prinzip 27
2. Das demokratische Prinzip 28
a) Abstimmungen im Grundgesetz – das unbekannte Wesen? 29
aa) Territorialplebiszite 30
bb) Verfassungsänderung nach Art. 146 GG 34
cc) Die Gemeindeversammlung nach Art. 28 Abs. 1 Satz 4 GG 37
b) Generelle Unzulässigkeit von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene? 37
c) Konsequenz für die Einführung direktdemokratischer Verfahren auf kommunaler Ebene 43
3. Das Sozialstaatsprinzip 43
4. Das Rechtsstaatsprinzip 44
5. Ergebnis 45
III. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG im Zusammenhang mit kommunalen Plebisziten 45
IV. Art. 28 Abs. 1 Satz 4 GG im Zusammenhang mit kommunalen Plebisziten 48
B. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie 50
I. Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden 51
II. Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeindeverbände 54
C. Die landesverfassungsrechtlichen Vorgaben 55
I. Die Vorgaben der Art. 23 Abs. 1, 25 LV 56
II. Die Vorgaben der Art. 71, 72 LV 57
1. Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und Kreise 57
2. Die Wahl des Repräsentativorgans nach Art. 72 LV 58
3. Die Gemeindeversammlung nach Art. 72 Abs. 2 Satz 3 LV 59
3. Kapitel: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im kommunalverfassungsrechtlichen Normengefüge 61
A. Normengenese von § 21 GemO 61
I. Die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in die Gemeindeordnung im Jahre 1955 61
II. Die Reform im Jahre 1975 63
1. Erweiterung der bürgerentscheidsfähigen Gemeindeangelegenheiten 64
2. Verkürzung der Sperrfrist für Bürgerbegehren 66
3. Veränderung des Unterschriftenquorums für Bürgerbegehren 66
4. Wegfall der Mindestabstimmungsbeteiligung 67
III. Die Reform im Jahre 1998 67
IV. Die Reform im Jahre 2005 68
1. Abschaffung des Positivkatalogs 68
2. Ausschlusstatbestand „Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften“ 69
3. Verlängerung der Einreichungsfrist für kassatorische Bürgerbegehren 70
4. Absenkung des Zustimmungsquorums 70
V. Die Reform im Jahre 2015 70
1. Begrenzung des Ausschlusstatbestandes „Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften“ 71
2. Absenkung des Unterschriftenquorums 71
3. Neue Bestimmungen zu den Vertrauenspersonen 71
4. Auskunftspflicht der Gemeinde zum Kostendeckungsvorschlag 72
5. Verlängerung der Einreichungsfrist für kassatorische Bürgerbegehren 72
6. Anhörungsrecht der Vertrauenspersonen 72
7. Frist zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens 73
8. Vollzugssperre nach Zulässigkeitsentscheidung 73
9. Konkretisierung der Informationspflicht gegenüber der Bürgerschaft 73
10. Frist zur Durchführung des Bürgerentscheides 74
11. Absenkung des Zustimmungsquorums 74
B. Weitere kommunalverfassungsrechtliche Beteiligungsverfahren auf Gemeindeebene 74
I. Die Einwohnerversammlung (§ 20a GemO) 74
II. Der Einwohnerantrag (§ 20b GemO) 76
III. Kommunale Bürgerbeteiligungsverfahren und Informationsbereitstellung 76
IV. Die konsultative Bürgerbefragung 78
V. Die Petition (Art. 17 GG) 79
C. Kreisebene ohne institutionalisierte Bürgerbeteiligungsverfahren 80
4. Kapitel : Das Bürgerbegehren und seine Voraussetzungen 82
A. Die Stellung des Bürgerbegehrens im Kommunalverfassungsgefüge 82
B. Die Antragsberechtigten und Initiatoren eines Bürgerbegehrens 85
C. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bürgerbegehrens 86
I. Die Verbandskompetenz 86
1. Grundsätzliches zum gemeindlichen Wirkungskreis 86
2. Erweiterung der Verbandskompetenz durch § 2 GemO 89
3. Praxisrelevante Fragestellungen eines Bürgerbegehrens 91
a) Öffentliche Einrichtungen der Gemeinde 92
b) Änderungen der Gemeinde- und Landkreisgrenzen 92
c) Die unechte Teilortswahl 93
d) Die Ortschafts- und Bezirksverfassung 94
4. Einwirkungsmöglichkeit auf Hoheitsträger und juristische Personen 96
a) Zweckverbände 97
b) Eigenbetriebe 97
c) Juristische Personen des Privatrechts 98
d) Einwirkungsmöglichkeiten mittels Bürgerentscheid auf juristische Personen 99
e) Stellungnahme bei Anhörungen 100
II. Die Organkompetenz 100
1. Das Organisationsgefüge innerhalb der Gemeinde 100
2. Zuständigkeiten des Bürgermeisters 101
a) Weisungsaufgaben 101
b) Übertragene Aufgaben 102
c) Geschäfte der laufenden Verwaltung 105
3. Zuständigkeiten von Ausschüssen 106
4. Befassungskompetenz auch bei Angelegenheiten ohne Entscheidungsspielraum? 109
III. Die Schriftform 111
1. Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides und sein Umfang 111
2. Die Form 113
IV. Die zur Entscheidung zu bringende Frage 116
1. Inhaltliche Bestimmung der Fragestellung 116
a) Bestimmtheitsgebot 116
b) Zulässigkeit von Grundsatzfragen 119
c) Positive oder negative Formulierung der Frage 122
d) Kopplung von Fragen 125
e) Alternative Fragestellungen 127
2. Zuständiges Organ zur Festlegung der Fragestellung 129
3. Änderungen des Bürgerbegehrens im Laufe der Unterschriftensammlung 131
a) Redaktionelle Änderungen 132
b) Inhaltliche Änderungen 133
4. Die Auslegung der Fragestellung 137
a) Auslegungsgrundsätze öffentlich-rechtlicher Erklärungen 138
b) Folgen für die Auslegung eines Bürgerbegehrens 140
V. Die Begründung des Bürgerbegehrens 145
1. Mindestvoraussetzungen der Begründung 145
2. (Akten-)Einsichtsrecht der Initiatoren 147
a) Verfassungsrechtlicher Informationsanspruch 148
b) Allgemeine Informationszugangsgesetze 150
c) Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsverfahren (§ 29 LVwVfG) 153
d) Informationsfreiheitssatzungen der Gemeinden 154
3. Inhaltliche Kontrolle 154
4. Divergenz der Begründungsvoraussetzungen zwischen ninitiierendem und kassierendem Bürgerbegehren? 161
VI. Der Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens 162
1. Ausnahmen vom Grundsatz des Kostendeckungsvorschlages 165
2. Kosten 166
a) Initiierendes Begehren 167
b) Kassierendes Begehren 170
c) Prognose-/Beurteilungsspielraum 179
3. Vorschlag zur Deckung 182
a) Die Einnahmenseite 184
aa) Das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip 185
bb) Die erdrosselnde Steuer 186
cc) Voraussetzungen der Kreditaufnahme 187
dd) Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 189
b) Die Ausgabenseite 192
4. Das Auskunftsrecht nach § 21 Abs. 3 Satz 5 GemO 193
VII. Das Unterschriftenquorum 196
1. Unterzeichnungsberechtigte 197
a) Unionsbürger 198
b) Minderjährige 204
c) Gemeinderäte 208
2. Maßgeblicher Zeitpunkt 209
3. Unterzeichnungsumfang 210
4. Unterzeichnungsfreiheit 214
5. Die Bindungswirkung der Unterzeichnung 214
6. Zeitliche Geltung von Unterstützungsunterschriften 216
7. Einreichung in Tranchen 217
8. Zeitpunkt der Quorenbestimmung 218
VIII. Die Einreichungsfrist bei kassatorischen Bürgerbegehren 220
1. Definition des kassatorischen Bürgerbegehrens 220
2. Sinn und Zweck von § 21 Abs. 3 Satz 3 GemO 223
3. Beginn der Frist 223
a) Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse 229
b) Beschlussfassung außerhalb der Gemeinderatssitzung 230
4. Erneuter Beginn der Frist in besonderen Beschlusskonstellationen 231
a) Neubeginn bei wiederholenden Grundsatzbeschlüssen 232
b) Neubeginn bei Beschlüssen in gestuften Planungsverfahren 235
5. Fristberechnung 240
6. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 241
7. Notwendige Handlungen innerhalb der Frist 242
a) Bürgerbegehren „auf Vorrat“ 243
b) Initiierendes Bürgerbegehren und überholender Gemeinderatsbeschluss 247
8. Zulässigkeit durch Zeitablauf? 250
a) Bestimmung des vergangenen Zeitraumes 251
b) Wesentliche Veränderung der Sach- und/oder Rechtslage 252
IX. Die Ausschlussgründe gemäß § 21 Abs. 2 GemO 253
1. Die Anwendbarkeit von § 21 Abs. 2 GemO auf Bürgerbegehren 254
2. Die gesetzlichen Ausschlussgründe 255
a) Weisungsaufgaben und Angelegenheiten, die kraft Gesetzes dem Bürgermeister obliegen (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 GemO) 256
b) Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 GemO) 258
c) Die Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 GemO) 264
d) Die Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte (§ 21 Abs. 2 Nr. 4 GemO) 270
aa) Die Haushaltssatzung 270
bb) Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 277
cc) Die Kommunalabgaben 277
dd) Die Tarife und Entgelte 281
e) Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses der Gemeinde und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (§ 21 Abs. 2 Nr. 5 GemO) 284
f) Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften mit Ausnahme des verfahrenseinleitenden Beschlusses (§ 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO) 285
aa) Der verfahrenseinleitende Beschluss 288
bb) Bindende planerische Entscheidungen vor einem verfahrenseinleitenden Beschluss 296
cc) Das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) als tauglicher Verfahrensgegenstand 306
g) Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren (§ 21 Abs. 2 Nr. 7 GemO) 308
aa) Gemeindeeigene Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren 309
bb) Beteiligung der Gemeinde an Rechtsstreitigkeiten 313
3. Die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht 315
a) Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Normen 316
b) Verstöße gegen zivilrechtliche Normen 319
c) Unmöglichkeit der begehrten Maßnahme 323
d) Abwägungsentscheidungen in Planfeststellungsverfahren 325
4. Widersprechende Bürgerbegehren 326
X. Die Sperrfrist gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 GemO 327
1. Anwendungsbereich der Sperrfrist 328
2. Fristberechnung 328
3. Zulässige Maßnahmen innerhalb der Sperrfrist 329
4. Dieselbe „Angelegenheit“ 330
a) Identität zwischen Bürgerentscheid und neuem Bürgerbegehren 330
b) Wesentliche Änderung der Sach- und/oder Rechtslage 331
XI. Die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens 334
1. Notwendigkeit von Vertrauenspersonen 334
2. Persönliche Anforderungen an die Vertrauenspersonen 334
3. Anzahl von Vertrauenspersonen 337
4. Benennung auf Unterschriftenlisten 340
5. Befugnisse der Vertrauenspersonen 341
6. Ausscheiden von Vertrauenspersonen 345
D. Die Zulässigkeitsentscheidung des Gemeinderates (§ 21 Abs. 4 Satz 1 GemO) 346
I. Verstoß gegen den Grundsatz einer funktionsgerechten Organstruktur 347
II. Der Prüfungsumfang des Gemeinderates 352
III. Die Rechtsqualität der Zulässigkeitsentscheidung des Gemeinderates 354
1. Die zeitliche Vorgabe der Zulässigkeitsentscheidung des Gemeinderates und die Folgen deren Nichteinhaltung 354
2. Die Abstimmung im Gemeinderat als Verwaltungsakt? 355
a) Bedeutung von § 41 Abs. 2 Satz 1 KomWG 355
b) Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes 356
3. Der Anspruch auf Bescheidung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens 364
IV. Das Verfahren im Gemeinderat 365
1. Das Anhörungsrecht der Vertrauenspersonen 365
2. Die Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern 366
a) Unterstützung des Bürgerbegehrens 367
b) Eigenschaft als Vertrauensperson 370
V. Die Rechtsfolgen der Entscheidung des Gemeinderates 372
1. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens 372
a) Die Teilzulässigkeit des Bürgerbegehrens 373
b) Das Entscheidungsmoratorium 373
aa) Anwendungsbereich 374
bb) Rechtsfolgen eines Verstoßes 378
2. Die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens 382
E. Die Abhilfemöglichkeit des Gemeinderates nach § 21 Abs. 4 Satz 3 GemO 383
I. Pflicht zur Beschlussfassung über die Abhilfe des Bürgerbegehrens 384
II. Inhalt des Abhilfebeschlusses 385
III. Die teilweise Abhilfe und deren Folgen 386
IV. Die Bindungswirkung der Abhilfeentscheidung durch den Gemeinderat 389
5. Kapitel: Der Bürgerentscheid 393
A. Der Ratsbürgerentscheid 393
I. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen 393
II. Die Aufhebung der Entscheidung über die Durchführung des Ratsbürgerentscheides 395
III. Die Rechtsfolgen des Ratsbürgerentscheides 396
B. Rechtsprobleme vor der Durchführung des Bürgerentscheides 396
I. Die Aufhebung der Zulassungsentscheidung 396
II. Die Terminsbestimmung des Abstimmungstages 397
III. Die Informationspflicht der Gemeinde (§ 21 Abs. 5 GemO) 398
1. Anwendungsbereich von § 21 Abs. 5 Satz 1 GemO 398
2. Inhalt der Information 398
3. Rechtliche Grenzen der Informationspflicht 400
4. Art und Zeitrahmen der Informationsdarlegung 403
5. Weitergehende Informationsmöglichkeiten 406
IV. Stichfrage bei sich widersprechenden Bürgerbegehren 408
V. Alternativvorlage des Gemeinderates 410
VI. Das weitere Verfahren des Bürgerentscheides 411
C. Rechtsprobleme nach der Durchführung des Bürgerentscheides 411
I. Der wirksam zustande gekommene Bürgerentscheid 411
1. Die Abstimmungsberechtigten 412
2. Das Mehrheitserfordernis 412
3. Das Zustimmungsquorum 412
4. Die Rechtswirkungen des wirksam zustande gekommenen Bürgerentscheides 413
5. Die Rechtswidrigkeit des Bürgerentscheides 413
a) Materielle Rechtswidrigkeit 415
b) Formelle Rechtswidrigkeit 416
6. Die Handlungsmöglichkeiten bei einem rechtswidrigen Bürgerentscheid 416
a) Das Widerspruchsrecht des Bürgermeisters 417
b) Maßnahmen des Gemeinderates 419
c) Das Vorgehen der Rechtsaufsichtsbehörde 420
7. Der Vollzug des Bürgerentscheides 423
8. Der Bestandsschutz des Bürgerentscheides 425
a) Verfassungsmäßigkeit der Sperrfrist 425
b) Fristberechnung 428
c) Ungeschriebenes Merkmal der Änderung der Sach- und/oder Rechtslage 429
d) Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 21 Abs. 8 Satz 2 GemO 434
II. Der nicht wirksam zustande gekommene Bürgerentscheid 435
III. Die Rechtsfolgen bei zwei sich widersprechenden Bürgerentscheiden 436
1. Widersprechende Bürgerentscheide am selben Abstimmungstag 437
2. Widersprechende Bürgerentscheide an unterschiedlichen Abstimmungstagen 438
6. Kapitel: Der Rechtsschutz bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid 440
A. Die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges 440
B. Der Hauptsacherechtsschutz bei einem Bürgerbegehren 440
I. Der Auskunftsanspruch 441
1. Zulässigkeit 441
a) Statthafte Klageart 441
b) Klagebefugnis 441
2. Beiladung 442
3. Begründetheit 442
II. Das unzulässige Bürgerbegehren 442
1. Zulässigkeit 442
a) Statthafte Klageart 442
b) Klagebefugnis 444
c) Vorverfahren 445
d) Klagefrist 446
2. Die Beiladung 446
a) Die einfache Beiladung 446
b) Die notwendige Beiladung 448
3. Begründetheit 449
III. Das zulässige Bürgerbegehren 450
1. Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürgerschaft 450
a) Zulässigkeit 450
aa) Statthafte Klageart 450
bb) Klagebefugnis 451
b) Ergebnis 451
2. Rechtsschutzmöglichkeiten einzelner Gemeinderäte 452
a) Zulässigkeit 452
aa) Statthafte Klageart 452
bb) Klagebefugnis 452
b) Ergebnis 453
3. Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinde gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde 453
a) Zulässigkeit 453
b) Begründetheit 454
4. Rechtsschutzmöglichkeiten im Zusammenhang nmit dem Entscheidungsmoratorium 454
a) Verstoß gegen § 21 Abs. 4 Satz 2 GemO 455
aa) Zulässigkeit 455
(1) Statthafte Klageart 455
(2) Feststellungsinteresse 456
(3) Subsidiarität 456
(4) Klagebefugnis 456
(5) Besonderes Rechtsschutzbedürfnis 457
bb) Begründetheit 458
b) Bevorstehender Verstoß gegen § 21 Abs. 4 Satz 2 GemO 459
aa) Zulässigkeit 459
bb) Begründetheit 459
5. Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchführung des Bürgerentscheides 460
a) Zulässigkeit 460
aa) Statthafte Klageart 460
bb) Klagebefugnis 461
b) Begründetheit 462
IV. Die Rücknahme der Zulässigkeitsentscheidung 463
1. Aufhebung durch den Gemeinderat 463
a) Zulässigkeit 463
aa) Statthafte Klageart 463
bb) Klagebefugnis 464
b) Begründetheit 464
2. Die Aufhebung durch die Rechtsaufsichtsbehörde 464
a) Rechtsschutzmöglichkeit der Gemeinde 464
b) Rechtsschutzmöglichkeit der Bürger 465
V. Die Nichtvornahme der Zulässigkeitsentscheidung 465
1. Entbehrlichkeit des Vorverfahrens 465
2. Ergebnis 466
VI. Die Veränderung der Fragestellung im Rahmen der Zulässigkeitsentscheidung 466
1. Teilverpflichtungsklage 467
2. Ergebnis 468
VII. Die Abhilfemöglichkeit des Gemeinderates gemäß § 21 Abs. 4 Satz 3 GemO 468
1. Der Anspruch auf Beschlussfassung gemäß § 21 Abs. 4 Satz 3 GemO 468
2. Der Abhilfebeschluss ohne vorherige Zulässigkeitsentscheidung 469
3. Der Teilabhilfebeschluss nach Zulässigkeitsentscheidung des Gemeinderates 469
7. Kapitel: Reformvorschläge zu § 21 GemO 516
A. Reformvorschläge zum Bürgerbegehren 516
I. Verbandskompetenz 516
II. Organkompetenz 516
III. Schriftform 518
IV. Frage 519
V. Begründung 519
VI. Kostendeckungsvorschlag 520
VII. Unterstützungsquorum 522
VIII. Einreichungsfrist bei kassatorischen Bürgerbegehren 524
IX. Ausschlusstatbestände 526
1. § 21 Abs. 2 Nr. 1 GemO 527
2. § 21 Abs. 2 Nr. 2 GemO 528
3. § 21 Abs. 2 Nr. 3 GemO 528
4. § 21 Abs. 2 Nr. 4 GemO 528
5. § 21 Abs. 2 Nr. 5 GemO 529
6. § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO 530
7. § 21 Abs. 2 Nr. 7 GemO 531
X. Sperrfrist (§ 21 Abs. 3 Satz 2 GemO) 532
XI. Vertrauenspersonen 532
XII. Zulässigkeitsentscheidung 533
XIII. Abhilfeentscheidung des Gemeinderates 536
XIV. Rechtsschutz 537
B. Reformvorschläge im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid 539
I. Ratsbürgerentscheid 539
II. Die Durchführung des Bürgerentscheides 540
1. Informationsrecht 540
2. Ersatz von Informationskosten für einen Bürgerentscheid 540
3. Zustimmungsquorum 541
C. Synopse zu § 21 GemO de lege lata – de lege ferenda 544
D. Erweiterung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf Kreisebene 547
E. Änderungen in der Landkreisordnung 550
I. Synopse zu § 10 LKrO de lege lata – de lege ferenda 550
II. Entwurf eines § 17a LKrO – Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf Kreisebene 551
8. Kapitel: Zusammenfassung 554
A. Verfassungsrechtliche Grundlagen für direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene 554
B. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im kommunalverfassungsrechtlichen Normengefüge 554
C. Das Bürgerbegehren und seine Voraussetzungen 555
D. Der Bürgerentscheid 565
E. Der Hauptsacherechtsschutz im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren 568
F. Der Hauptsacherechtsschutz im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid 570
G. Der vorläufige Rechtsschutz bei einem Bürgerbegehren 571
H. Der vorläufige Rechtsschutz bei einem Bürgerentscheid 572
I. Reformvorschläge 573
Literaturverzeichnis 575