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Streikrecht und Arbeitsvölkerrecht

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Povedano Peramato, A. (2020). Streikrecht und Arbeitsvölkerrecht. Zur Wirkungsweise völkervertragsrechtlicher Vorgaben auf die nationale Rechtsordnung am Beispiel zulässiger Streikziele. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58054-5
Povedano Peramato, Alberto. Streikrecht und Arbeitsvölkerrecht: Zur Wirkungsweise völkervertragsrechtlicher Vorgaben auf die nationale Rechtsordnung am Beispiel zulässiger Streikziele. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58054-5
Povedano Peramato, A (2020): Streikrecht und Arbeitsvölkerrecht: Zur Wirkungsweise völkervertragsrechtlicher Vorgaben auf die nationale Rechtsordnung am Beispiel zulässiger Streikziele, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58054-5

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Streikrecht und Arbeitsvölkerrecht

Zur Wirkungsweise völkervertragsrechtlicher Vorgaben auf die nationale Rechtsordnung am Beispiel zulässiger Streikziele

Povedano Peramato, Alberto

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 358

(2020)

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About The Author

Alberto Povedano Peramato schloss sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln im Jahr 2015 ab. Seit März 2016 ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln tätig. Seine Dissertation zum internationalen Arbeitskampfrecht, die von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis betreut wurde, schloss er im Jahr 2019 ab. Seit 2018 absolviert er das Referendariat am Oberlandesgericht in Köln mit Stationen u.a. in Madrid sowie in der arbeitsrechtlichen Abteilung einer Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf.

Abstract

Die Arbeit behandelt das dogmatische Verhältnis zwischen Völkervertragsrecht und der deutschen Rechtsordnung anhand der Frage, für welche Ziele gestreikt werden darf. Nach ausführlicher Analyse einschlägiger arbeitsvölkerrechtlicher Bestimmungen gelangt der Autor zum Ergebnis, dass die überwiegend angenommene strenge Tarifvertragsbezogenheit des deutschen Arbeitskampfrechts in zwei Punkten völkerrechtswidrig ist: der Begrenzung des Streikrechts auf förmliche Tarifverträge und auf Materien, die normativ tariflich regelbar sind. Anschließend prüft der Autor anhand eingangs konturierter Grundsätze, ob sich die Divergenzen über das Gebot der völkerrechtsfreundlichen Auslegung beseitigen lassen. Schließlich leitet er die zur Herstellung eines völkerrechtskonformen Arbeitskampfrechts erforderlichen Anpassungen her. Die Arbeit leistet damit einen grundlegenden Beitrag zum Umgang mit völkervertragsrechtlichen Vorgaben sowie zur Fortentwicklung des Arbeitskampfrechts.

Die Arbeit wurde sowohl mit dem Bayreuther Dissertationspreis für europäisches Arbeitsrecht von der Universität Bayreuth als auch mit dem Küttner Promotionspreis für Arbeitsrecht 2020 ausgezeichnet.
»The Right to Strike and International Labour Law. The Impact of International Law on the National Legal System Exemplified by the Question of Permissible Strike Objectives«

The thesis deals with the dogmatic relationship between international law and the German legal system exemplified by the question of permissible strike objectives. It is examined, to which extent the current German legal situation is lawful in light of various sources of international labour law. Subsequently, it is answered whether the revealed selective violations of international law can be remedied by means of an international law-friendly interpretation.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 26
Einführung 31
A. Anlass der Untersuchung 31
B. Begrenzung und Gang der Untersuchung 35
I. Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes 35
II. Gang der Untersuchung 36
1. Teil: Einfluss und Wirkungen des Völkervertragsrechts auf die innerstaatliche Rechtsordnung 38
A. Verfassungsrechtliche Weichenstellung: Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit 39
I. Herleitung und Zielsetzung 40
II. Grundlegende Folgen 41
B. Formale Einbeziehung von Völkerrecht in die deutsche Rechtsordnung 43
I. Formale Einbeziehung von „allgemeinen Regeln des Völkerrechts“ gemäß Art. 25 GG 44
II. Formale Einbeziehung von Völkervertragsrecht gemäß Art. 59 Abs. 2 GG 44
III. Folgen aus der formalen Einbeziehung des Völkerrechts 46
1. Einbeziehung und feste Rangzuweisung 46
2. Bindung aller staatlichen Hoheitsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG 47
3. Unberührt: Inhalt, Auslegung und Rechtskraft des Völkerrechts 49
4. Offene Problemfelder 49
a) Verhältnis zu verfassungsrechtlichen Bestimmungen: lex superior-Regel 50
b) Verhältnis zu zeitlich nachfolgendem Bundesrecht 50
5. Zwischenergebnis: Folgen der formalen Einbeziehungsmechanismen 50
C. Weitergehende Bedeutung bestimmter völker‍(vertrags)‌rechtlicher Materien 51
I. Verfassungsrechtliche Bedeutung von „menschenrechtsrelevantem“ Völkerrecht nach Art. 1 Abs. 2 GG 51
II. Methodologische Implikation: Relativierung des lex superior-Grundsatzes 52
III. Erforderlich: Formale Einbeziehung 53
IV. Keine Nivellierung der formalen Stellung des Völkerrechts über Art. 1 Abs. 2 GG 54
D. Innerstaatliche Wirkung von Aussagen und Entscheidungen internationaler Spruchkörper 54
I. Voraussetzung: Innerstaatliche Inkorporation von völkerrechtlichen Bestimmungen 55
1. Völkerrechtliche Konstituierung des Spruchkörpers und Unterwerfungserklärung 55
a) Grundsatz 55
b) Interpretatorische Tätigkeit ohne explizite Befugnis 57
2. Formale Einbeziehung der den Spruchkörper betreffenden völkerrechtlichen Verpflichtung 59
II. Folge: Bindungswirkung nach Art. 20 Abs. 3, 59 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. dem Zustimmungsgesetz im Umfang der inkorporierten völkerrechtlichen Bestimmungen 60
III. Weitergehende „Berücksichtigungspflicht“ auf dem Gebiet der Menschenrechte nach Art. 1 Abs. 2 GG 61
1. Herleitung: „Orientierungs- und Leitfunktion“ 62
2. Voraussetzungen: Völkerrechtliche Unterwerfung und innerstaatliche Einbeziehung 63
3. Inhalt: Wertender Prozess in Form einer „Kontextualisierung“ 63
a) Bedeutung 63
b) Ergebnisse der Kontextualisierung 66
IV. Zwischenergebnis: Wirkungen von Entscheidungen internationaler Spruchkörper 66
E. Im Konfliktfall: Gebot zur völkerrechtsfreundlichen Auslegung der innerstaatlichen Rechtsordnung 67
I. Herleitung und Zielsetzung 68
II. Anwendungsvoraussetzungen 69
1. Im Außenverhältnis eingegangenes und innerstaatliche Wirkung entfaltendes Völkerrecht 69
2. Auslegungsfähigkeit der konfligierenden innerstaatlichen Norm 70
a) Isolierte Auslegung des innerstaatlichen Rechts 70
b) Abermals: Wertender Prozess statt unbesehener „Begriffsparallelisierung“ 71
c) Berücksichtigung der Ausgestaltung innerstaatlichen Rechtsschutzes 72
d) Terminologische Klarstellung: Auslegung versus Konformauslegung 74
III. Reichweite und Rechtsfolgen 74
1. Reichweite: Rangunabhängige Anwendung 74
2. Keine divergente Rangzuweisung aufgrund des Gebots zur völkerrechtsfreundlichen Auslegung 75
IV. Methodologische Implikationen 76
1. Vorrangregel statt systematischer Auslegung 76
2. Relativierung des lex posterior-Grundsatzes 77
3. Differenzierung zwischen völkerrechtskonformer und völkerrechtsfreundlicher Auslegung 77
V. Grenzen der völkerrechtsfreundlichen Auslegung 80
1. Keine schematische Vollstreckung von völkerrechtlichen Vorgaben 80
2. Wahrung des „Kerngehalts der Verfassungsidentität“ i.S.v. Art. 79 Abs. 3 GG 81
3. „Mehrpolige Grundrechtsverhältnisse“ 83
a) Argumente für die Annahme eines Rezeptionshindernisses in mehrpoligen Grundrechtsverhältnissen und dessen Folgen 84
b) Gegenargumente 85
aa) Differenziertes Verständnis von Art. 53 EMRK in mehrpoligen Grundrechtsverhältnissen 85
bb) Keine signifikante prozessuale Schlechterstellung von Drittbetroffenen (Art. 34 EMRK) 87
cc) Keine ausreichende Berücksichtigung der Stellung des EGMR sowie der Bedeutung des Grundsatzes der Völkerrechtsfreundlichkeit 87
c) Stellungnahme 88
aa) Keine ausreichenden Argumente für ein pauschales Rezeptionshindernis in mehrpoligen Grundrechtsverhältnissen 88
bb) Vorzugswürdig: Differenzierende Lösung 89
d) Zwischenergebnis: Mehrpolige Grundrechtsverhältnisse 91
4. „Ausbalancierte Teilrechtssysteme“ 92
5. Zwischenergebnis: Grenzen der völkerrechtsfreundlichen Auslegung 92
F. Übertragbarkeit auf sämtliche Völkerrechtsverträge 93
G. Zwischenergebnis und Folgefragen 94
2. Teil: Status quo (un-)‌zulässiger Streikziele und weiterer Anforderungen an rechtmäßige Arbeitskämpfe in Deutschland 96
A. Skizzierung bislang (un-)‌zulässiger Streikziele in der Bundesrepublik Deutschland 96
I. Verfassungsrechtliche Ausgangslage: Verortung des Arbeitskampfes in Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG 97
II. Die Tarifvertragsbezogenheit des Streikrechts 98
1. Kontext von Arbeitskampfmaßnahmen: Konkrete Tarifvertragsverhandlungen 98
2. Formelles Streikziel: Abschluss eines wirksamen Tarifvertrags 99
3. Materielles Streikziel: Tariflich regelbarer Gegenstand im Sinne des Tarifvertragsgesetzes 100
a) Grundsätze 100
b) Beschränkung auf normativ regelbare Materien i.S.v. § 1 Abs. 1 Hs. 2 TVG 101
III. Aufgrund der Tarifvertragsbezogenheit problematische Streikziele 102
1. Streiks zum Abschluss oder zur Änderung alternativer Vertragstypen 102
a) Arbeitsverträge 102
b) Betriebsvereinbarungen 103
c) „Sonstige“ Kollektivvereinbarungen 104
2. Streiks zur Rechtsdurchsetzung 105
3. Politische Streiks 106
a) Nicht entscheidend: „Politisches Wesen“ jedes Arbeitskampfes 107
b) Weitere begriffliche Differenzierungen 108
4. Demonstrationsstreiks 108
a) Begriff 108
b) Abgrenzung zum politischen Streik 109
5. Streiks im Zusammenhang mit standortrelevanten unternehmerischen Entscheidungen des Arbeitgebers 110
a) Streiks zur Abmilderung der mit der unternehmerischen Entscheidung verbundenen Nachteile für die Arbeitnehmer 111
b) Unmittelbare Verhinderung einer unternehmerischen Entscheidung 113
6. Streiks zur Durchsetzung von koalitions- bzw. tarifpolitischen Forderungen 116
7. Unterstützungsstreiks 116
8. Zwischenergebnis: Klarer, aber nicht unangefochtener Ausgangspunkt mit einzelnen Inkonsistenzen 117
B. Feststellung des maßgeblichen Streikziels 117
C. Zusammentreffen rechtmäßiger und rechtswidriger Kampfziele 118
D. Weitere Rechtmäßigkeitsanforderungen an zulässige Streikmaßnahmen nach derzeitiger Rechtsprechung 119
I. Wahrung der Rechtsordnung 119
II. Zugelassene Kampfparteien 120
III. Einhaltung eingegangener Friedenspflichten 122
IV. Bekanntgabe des Streikbeschlusses 123
V. Paritätsprinzip 124
VI. Verhältnismäßigkeitsprinzip 126
VII. Arbeitskampfmittelfreiheit 128
E. Rechtsfolgen rechtswidriger Arbeitskampfmaßnahmen 129
F. Zwischenergebnis und weiterer Gang der Untersuchung 131
3. Teil: Vorgaben des Arbeitsvölkerrechts bezüglich zulässiger Streikziele 132
A. Auslegungsgrundsätze für (arbeits-)‌völkerrechtliche Vorgaben 133
I. Gegenstand der Auslegung 134
II. Auslegungsregeln der Wiener Vertragsrechtskonvention 135
1. Allgemeine Auslegungsregel, Art. 31 Abs. 1 WVRK 135
a) Treu und Glauben 135
b) Wortlaut 136
c) Zusammenhang 137
d) Ziel und Zweck 138
2. Spätere Übereinkünfte, spätere Übungen und einschlägige Völkerrechtssätze 139
a) „Spätere Übereinkunft“, Art. 31 Abs. 3 lit. a) WVRK 140
b) „Spätere Übung“, Art. 31 Abs. 3 lit. b) WVRK 141
c) „Einschlägige Völkerrechtssätze“, Art. 31 Abs. 3 lit. c) WVRK 142
3. Besondere Bedeutung, Art. 31 Abs. 4 WVRK 143
4. Ergänzende Auslegungsmittel, Art. 32 WVRK 143
a) Historische Auslegung 144
b) Rechtsvergleich 144
B. Recht der Internationalen Arbeitsorganisation 145
I. Aufbau und Funktionsweise der Internationalen Arbeitsorganisation 146
II. Aussagen der IAO-Kontrollorgane 148
1. Generelle Gewährleistung des Streikrechts 149
a) Sichtweise der Kontrollgremien 149
b) Widerstand innerhalb der IAO gegen die Aussagen des CEACR 150
aa) Meinungsstand 151
(1) Auffassung der Arbeitgeberseite 151
(2) Gegenauffassung 152
bb) Aktuelle Entwicklung und Auswirkungen 153
(1) Auswirkungen innerhalb der IAO und jüngste Entwicklung 153
(2) Rechtliche Auswirkungen 154
c) Zwischenergebnis: Generelle Gewährleistung des Streikrechts 154
2. Zulässige Streikziele 154
a) Keine Beschränkung auf tarifvertragsbezogene Streiks 155
b) Politischer Streik und Demonstrationsstreik 156
c) Unterstützungsstreiks 157
d) Durchsetzung von Koalitionsinteressen 157
e) Streiks bei Rechtsstreitigkeiten 157
f) Zwischenergebnis: Zulässige Streikziele 158
3. Völkerrechtliche Verbindlichkeit der Aussagen der IAO-Überwachungsorgane 159
a) Befugnis zur autoritativen Interpretation des IAO-Rechts 159
aa) Eine Ansicht: Keine Befugnis der IAO-Kontrollorgane 159
bb) Gegenauffassung 160
cc) Stellungnahme: Keine ausreichende Grundlage für autoritative Auslegungskompetenz 161
b) Spätere Übereinkunft bzw. spätere Übung i.S.v. Art. 31 Abs. 3 WVRK 163
aa) Vorliegen einer „späteren Übereinkunft“ 163
bb) Vorliegen einer „späteren Übung“ 164
(1) Meinungsstand zum Vorliegen der Voraussetzungen 164
(2) Stellungnahme: Aussagen der Kontrollorgane als „spätere Übung“ 165
(3) Zwischenergebnis: Aussagen der Kontrollorgane als „spätere Übung“ 167
c) Verbindlichkeit über die „Pflicht zur völkerrechtsfreundlichen Auslegung“ 167
d) Völkergewohnheitsrecht i.S.d. Art. 25 GG 168
e) Weitere Berücksichtigungsfähigkeit als „soft law“ 168
f) Verbindlichkeit über die EGMR-Rechtsprechung 170
4. Zwischenergebnis: Aussagen der IAO-Überwachungsorgane 170
III. Streikrecht im IAO-Übereinkommen Nr. 87 171
1. Vorbemerkung 171
2. Auslegung nach Art. 31 ff. WVRK 172
a) Wortlaut 172
b) Ziel und Zweck 173
c) Zusammenhang 173
d) „Spätere Übereinkunft“ oder „spätere Übung“ nach Art. 31 Abs. 3 WVRK 175
e) Historie 175
f) Stellungnahme 176
3. Zwischenergebnis: Streikrecht in IAO-Übereinkommen Nr. 87 177
IV. Ergebnis: Recht der IAO 178
C. Europäische Sozialcharta i.V.m. den Aussagen der Kontrollorgane 178
I. Aussagen der Kontrollgremien der Europäischen Sozialcharta 180
1. Das ESC-Überwachungsverfahren im Überblick 180
2. Aussagen des ECSR 182
a) Früher: Ablehnung der strengen Tarifvertragsbezogenheit des Streikrechts 182
b) Zwischenzeitlich: Relativierung der negativen Einschätzung 183
c) Jüngst: Bekräftigung der früheren Sichtweise 184
3. Empfehlung des Ministerkomitees gegenüber der Bundesrepublik Deutschland 185
4. Völkerrechtliche Verbindlichkeit der Aussagen der ESC-Überwachungsorgane 185
a) Befugnis der Kontrollorgane zur autoritativen Interpretation der ESC 186
aa) Untersuchung der Art. 21 ff. ESC 186
bb) Nachfolgende Änderungsprotokolle 188
cc) Sinn und Zweck des Überwachungsverfahrens 190
dd) „Spätere Übereinkunft“ oder „spätere Übung“ i.S.v. Art. 31 Abs. 3 lit. a) und b) WVRK 191
ee) Zwischenergebnis: Keine Grundlage für eine völkerrechtliche Verbindlichkeit der Aussagen der Kontrollorgane innerhalb der ESC 192
b) Alternative Grundlagen für eine völkerrechtliche Verbindlichkeit der Aussagen 192
c) Weitere Möglichkeiten der Wirkung der Aussagen 193
aa) Vertretene Ansätze 193
bb) Stellungnahme 194
d) Zwischenergebnis: Keine völkerrechtliche Verbindlichkeit der Aussagen des ECSR sowie des Ministerkomitees 195
II. Inhalt von Art. 6 Abs. 4 ESC 195
1. Gegenständlicher Bezugspunkt: „Interessenkonflikte“ 196
a) Reichweite des Begriffs der „Interessenkonflikte“ 196
b) Ausschluss von Rechtsstreitigkeiten 197
2. Personeller Bezugspunkt: „Arbeitnehmer und Arbeitgeber“ 199
3. Systematisches Gefüge von Art. 6 ESC 200
a) Art. 6 Abs. 2 ESC: Förderung des Abschlusses von Gesamtarbeitsverträgen 201
b) Art. 6 Abs. 3 ESC: Verfahren zur Beilegung von „Arbeitsstreitigkeiten“ 201
c) Einleitungssatz von Art. 6 ESC: Bezug zum Recht auf Kollektivverhandlungen 202
aa) Reichweite des Begriffs der „Kollektivverhandlungen“ 202
bb) Erfordernis der Einigungsmöglichkeit 203
4. Vorbehalt gegenüber „Verpflichtungen aus geltenden Gesamtarbeitsverträgen“ 205
5. Historische Auslegung nach Art. 32 WVRK 206
6. Zwischenergebnis: Inhaltliche Reichweite des Rechts auf Kollektivmaßnahmen nach Art. 6 Abs. 4 ESC 206
III. Eingriffe in Art. 6 Abs. 4 ESC durch die gegenwärtige Rechtslage in Deutschland 207
1. Beschränkung auf den Abschluss eines förmlichen Tarifvertrags 208
2. Beschränkung auf normativ regelbare Materien i.S.v. § 1 Abs. 1 Hs. 2 TVG 208
3. Streiks unmittelbar gegen standortrelevante unternehmerische Entscheidungen 208
4. Unterstützungsstreiks 208
5. Theorie der Gesamtrechtswidrigkeit 209
6. Gebot der Verhältnismäßigkeit 209
IV. Eingriffsrechtfertigung nach Art. 31 Abs. 1 ESC 209
1. „Gesetzlich vorgeschrieben“ 210
2. Legitimes Eingriffsziel 211
a) Aussagen der Rechtsprechung 212
b) Schutz der Rechte und Freiheiten anderer 213
aa) Beeinträchtigte Rechte des konkreten Arbeitskampfgegners 213
(1) Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG 214
(2) Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG 215
(3) Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG 216
bb) Beeinträchtigte Rechte von nichtstreikenden Arbeitnehmern 217
cc) Beeinträchtigte Rechte von Dritten oder der Allgemeinheit 218
dd) Schutz der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie 219
c) Schutz der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ 220
d) Schutz der „Sicherheit des Staates“, der „Volksgesundheit“ und der „Sittlichkeit“ 221
e) Zwischenergebnis: Legitime Eingriffsziele 222
3. „Notwendig in einer demokratischen Gesellschaft“ 222
a) Prüfungsmaßstab 223
b) Konkrete Rechtfertigungsprüfung 224
aa) Beschränkung des Streikrechts auf den Abschluss eines förmlichen Tarifvertrags 224
bb) Beschränkung des Streikrechts auf normativ regelbare Gegenstände i.S.v. § 1 Abs. 1 Hs. 2 TVG 225
cc) Ausschluss von Streiks zur Verhinderung von standortrelevanten unternehmerischen Entscheidungen 226
(1) Meinungsstand 226
(2) Stellungnahme 228
(a) Differenzierende Lösung impraktikabel 228
(b) Grad der Beeinträchtigung der Unternehmensautonomie unter Berücksichtigung geäußerter gesetzgeberischer Wertungen 229
(c) Angemessener Ausgleich durch Streiks um Tarifsozialpläne 231
(d) Abschließende Abwägung 232
(3) Zwischenergebnis: Streiks gegen das „Ob“ standortrelevanter unternehmerischer Entscheidungen 233
dd) Theorie der Gesamtrechtswidrigkeit 233
(1) Mögliche legitime Eingriffsziele 233
(2) Alternative Ansätze 234
(a) Meinungsstand 234
(b) Stellungnahme: Alternative Ansätze 235
(3) Abschließende Stellungnahme: Rechtfertigung der Theorie der Gesamtrechtswidrigkeit 238
ee) Verbot der Unverhältnismäßigkeit 239
c) Zwischenergebnis: Rechtfertigung nach Art. 31 Abs. 1 ESC 239
V. Zwischenergebnis: Zulässige Streikziele unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 4 ESC 240
D. Art. 11 Abs. 1 Hs. 2 EMRK in der Auslegung durch den EGMR 241
I. Vorbemerkungen 242
1. Verbindlichkeit, Rang und Wirkungen der EMRK und der EGMR-Judikatur 243
a) Völkerrechtliche Verbindlichkeit und innerstaatlicher Rang der EMRK 243
b) Wirkungen von Entscheidungen des EGMR 245
aa) Völkerrechtliche Ebene 246
bb) Mitgliedsstaatliche Ebene 247
c) Zwischenergebnis 248
2. Besondere Auslegungsgrundsätze des EGMR 249
a) Autonome und ganzheitliche Auslegung 249
b) Spannungsfeld zwischen effet utile und Subsidiarität 250
c) Einräumung eines Beurteilungsspielraums („margin of appreciation“) 252
d) Dynamisch-evolutive Auslegung 253
aa) Dynamik der Auslegung 254
(1) Bedeutung 254
(2) Folge: Vorrangigkeit der Einzelfallabwägung 255
bb) Ermittlung eines „europäischen Konsenses“ 256
(1) Berücksichtigung eines internationalen Standards 257
(2) Übereinstimmende Praxis der Mitgliedsstaaten 258
(3) Kritik 259
(a) Unklare Anwendung zwischen „Implementierungsautomatismus“ und gänzlicher Außerachtlassung des europäischen Konsenses 259
(aa) Relativierende Aussagen in Demir und Baykara 260
(bb) Differenzierende Folgerechtsprechung 261
(cc) Unvereinbarkeit mit autonomer Konventionsauslegung 263
(dd) Stattdessen: Differenziertes Vorgehen auf Grundlage von Art. 31 Abs. 3 lit. c) WVRK 264
(b) Berücksichtigung von nicht ratifizierten internationalen Normen 265
(aa) Kritik 265
(bb) Verteidigung des Vorgehens 266
(cc) Stellungnahme: Heranziehung von nicht ratifizierten internationalen Instrumenten 267
(c) Heranziehung von unverbindlichen Aussagen internationaler Kontrollorgane 269
(d) Auslegung aufgrund einer Mehrheitsfeststellung 271
(e) Umkehrung der tatsächlichen Handhabung 273
cc) Zwischenergebnis: dynamisch-evolutive Auslegung 274
e) Zwischenergebnis: Besondere Auslegungsgrundsätze des EGMR 275
3. Verhältnis zwischen ESC und EMRK 275
4. Gang der Untersuchung 277
II. Schutzbereich von Art. 11 Abs. 1 EMRK 277
1. Allgemeine Schutzbereichsbestimmung der konventionsrechtlichen Koalitionsfreiheit 278
a) Gewährleistungsdimensionen 278
b) Individuelle Koalitionsfreiheit 279
c) Kollektive Koalitionsfreiheit 279
2. Schutz von Streikmaßnahmen nach Art. 11 Abs. 1 Hs. 2 EMRK 281
a) Entwicklung der EGMR-Rechtsprechung zum Schutz von Streikmaßnahmen 281
aa) Ursprünglich: Schutz „unverzichtbarer“ Koalitionsbetätigung 282
bb) Beschränkungen des Streikrechts als Eingriff in Art. 11 Abs. 1 EMRK 283
cc) Implizite Anerkennung des Schutzes von Streikmaßnahmen 285
dd) Grundlegende Neuausrichtung: Aufgabe des „Unverzichtbarkeit“-Grundsatzes 286
ee) Explizite Anerkennung des konventionsrechtlichen Schutzes von Streikmaßnahmen 288
ff) Folgerechtsprechung: Bestätigung des grundsätzlichen Schutzes von Streikmaßnahmen 289
b) Schutz bestimmter Streikziele nach Art. 11 Abs. 1 EMRK 290
aa) Bisherige EGMR-Judikatur 291
(1) Politischer Streik 291
(a) Politischer Streik mit Bezug zu Beschäftigungsbedingungen 291
(b) Politischer Streik ohne Bezug zu Beschäftigungsbedingungen 292
(2) Demonstrationsstreik 294
(3) Streik zur Rechtsdurchsetzung 295
(4) Unterstützungsstreik 296
(5) Streik zur Durchsetzung einer kollektivvertraglichen Regelung 297
(6) Streik zur Durchsetzung einer nicht kollektivvertragsbezogenen Forderung gegenüber dem Arbeitgeber 298
(7) Streik im Zusammenhang mit bevorstehenden Betriebsübergängen 299
(8) Kollektivmaßnahmen mit unterschiedlichen Zielen 300
(9) Streikziele ohne eindeutige Zuordnungsmöglichkeit 302
bb) Würdigung 307
(1) Weitreichender Schutz von Streikmaßnahmen durch Art. 11 Abs. 1 EMRK 307
(2) Keine dogmatisch konsistente Streikrechtskonzeption mit Blick auf zulässige Ziele 308
(3) Keine konsistente Trennung zwischen verschiedenen Gewährleistungsgehalten 309
(4) Zusammenfassende Stellungnahme 311
3. Zwischenergebnis: Schutzbereich von Art. 11 EMRK im Hinblick auf Streikmaßnahmen 313
III. Eingriffe aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland 314
1. Konventionsrechtliche Perspektive 315
2. Eingriffe durch die gegenwärtige deutsche Rechtslage 316
3. Zwischenergebnis: Eingriffe in Art. 11 Abs. 1 EMRK 317
IV. Rechtfertigung, Art. 11 Abs. 2 EMRK 318
1. Konventionsrechtlicher Gesetzesvorbehalt 319
2. Legitimes Ziel 321
a) Nationale oder öffentliche Sicherheit 324
b) Aufrechterhaltung der Ordnung und Verhütung von Straftaten 326
aa) Aufrechterhaltung der Ordnung 326
bb) Verhütung von Straftaten 328
cc) Konnexität beider Eingriffsziele 328
c) Schutz der Gesundheit oder Moral 329
d) Schutz der Rechte und Freiheiten anderer 330
aa) Berücksichtigungsfähige Rechte und Freiheiten 331
(1) Andere Konventionsrechte sowie auf mitgliedschaftlicher Ebene geschützte Rechte und Freiheiten anderer 331
(2) Insbesondere: Schutz der Tarifautonomie 333
(3) Insbesondere: Schutz der Rechte des konkret bestreikten Unternehmens 333
(a) Einschlägige EGMR-Rechtsprechung 333
(b) Kritik 336
(c) Stellungnahme 336
(d) Anforderungen für die Berücksichtigungsfähigkeit 338
(e) Konsequenzen aus der Berücksichtigungsfähigkeit 341
(4) Insbesondere: Schutz des wirtschaftlichen Wohls des Landes 341
(a) Als originäres Eingriffsziel unzulässig 341
(b) Berücksichtigung im Eingriffsziel des Schutzes von „Rechten und Freiheiten anderer“ 342
(5) Insbesondere: Schutz der Rechte unbeteiligter Dritter bzw. der Allgemeinheit 344
bb) Zwischenergebnis: Schutz der Rechte und Freiheiten anderer 345
e) Zwischenergebnis: Legitimes Ziel 345
3. Notwendigkeit des Eingriffs in einer demokratischen Gesellschaft 345
a) Anwendbarkeit auf Beschränkungen des Streikrechts 346
b) Nähere Konturierung der konventionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung 347
c) Abhängigkeit der konkreten Prüfungsdichte vom eingeräumten Beurteilungsspielraum 349
aa) Weder grundsätzlich enger noch weiter Beurteilungsspielraum 351
bb) Abhängigkeit von der Qualität der spezifisch beeinträchtigten Rechtsausübung 351
(1) Qualität der Streikrechtsausübung 353
(a) Meinungsstand im Schrifttum 353
(b) Bisherige EGMR-Rechtsprechung 354
(c) Stellungnahme: Streikrecht als „wesentliches Element“ 357
(2) Zwischenergebnis: Streikrecht in Abhängigkeit seiner konkreten Funktion „wesentliches Element“ 358
cc) Abhängigkeit von der Eingriffsintensität 358
dd) Abhängigkeit von den verfolgten Eingriffszielen 360
ee) Abhängigkeit von einem bestehenden „europäischen Konsens“ 361
(1) Bestehen eines internationalen Standards 361
(2) Praxis der Mitgliedsstaaten 362
(a) Geringere Bedeutung in der jüngeren Zeit 362
(b) Staatenpraxis zur gegenständlichen Reichweite des Streikrechts im Überblick 363
(3) Zwischenergebnis: Beurteilungsspielraum unter Berücksichtigung eines „europäischen Konsenses“ 364
ff) Abhängigkeit vom Bestehen einer nationalen Rechtstradition 364
gg) Zwischenergebnis: Relevante Faktoren 365
d) Bestimmung des Beurteilungsspielraums beim Zusammentreffen mehrerer Faktoren 366
e) Bestimmung des Beurteilungsspielraums für die Frage zulässiger Streikziele 366
aa) Ausgangspunkt: Fixe Kriterien 366
bb) Variable Kriterien 367
f) Schlussfolgerung: Regel-Ausnahme-Verhältnis 367
g) Beurteilungsspielraum der Bundesrepublik Deutschland bei der gegenständlichen Ausgestaltung des Streikrechts 368
aa) Streikziele mit weitem Beurteilungsspielraum 369
bb) Streikziele mit engem Beurteilungsspielraum 369
cc) Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Theorie der Gesamtrechtswidrigkeit 370
dd) Beurteilungsspielraum hinsichtlich des Verbots der Unverhältnismäßigkeit 371
h) Abschließende Prüfung der „Notwendigkeit“ 371
aa) Verbot des politischen Streiks 372
(1) Meinungsstand 372
(2) Stellungnahme 374
bb) Verbot des Demonstrationsstreiks 376
(1) Meinungsstand 376
(2) Stellungnahme 377
cc) Verbot des Streiks zur Rechtsdurchsetzung 378
(1) Meinungsstand 378
(2) Stellungnahme 379
dd) Verbot von nicht auf den Abschluss eines förmlichen Tarifvertrags gerichteten Streiks 381
(1) Meinungsstand 381
(2) Stellungnahme 381
ee) Verbot von auf die Verfolgung nicht normativ tariflich regelbarer Forderung gerichteten Streiks 383
ff) Verbot des Streiks gegen eine standortrelevante unternehmerische Entscheidung 384
gg) Theorie der Gesamtrechtswidrigkeit 384
(1) Aussagen des Gerichtshofs 385
(2) Abschließende Stellungnahme 386
hh) Verbot der Unverhältnismäßigkeit 387
4. Zwischenergebnis: Rechtfertigung nach Art. 11 Abs. 2 S. 1 EMRK 388
V. Zwischenergebnis: Art. 11 Abs. 1 EMRK in der Auslegung durch den EGMR 388
E. Zwischenergebnis und Folgefragen 389
4. Teil: Völkerrechtsfreundliche Auslegung der deutschen Rechtslage 391
A. Anwendungsvoraussetzungen 391
I. Innerstaatlich verbindliche völkerrechtliche Vorgaben 391
II. Kontextualisierung: Verortung der völkerrechtlichen Vorgaben innerhalb der deutschen Rechtsordnung 391
1. Verortung innerhalb des Tarifvertragsgesetzes 392
2. Verortung auf verfassungsrechtlicher Ebene 392
a) Inhaltliche Einschlägigkeit 392
b) Bedingungen versus Interessen 393
3. Zwischenergebnis: Kontextualisierung 393
III. Menschenrechtsrelevantes Völkerrecht 394
IV. Methodisch vertretbare Auslegungsvarianten von Art. 9 Abs. 3 GG 394
1. Vorbemerkungen 395
a) Entwicklungsoffenheit von Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG 395
b) Freiheitsrechtlicher Charakter von Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG 395
2. Auslegung von Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG: Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 397
a) Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 397
aa) Grundsätzliches Begriffsverständnis 397
(1) Wortlaut 399
(2) Historie und Normgenese 399
(3) Systematik 400
(4) Sinn und Zweck 401
(5) Zwischenergebnis: Zutreffendes herrschendes Begriffsverständnis 401
bb) Grenze mit Blick auf die unternehmerische Entscheidungsfreiheit 401
(1) Problemaufriss 401
(2) Berücksichtigung des kumulativen Zusammenhangs 402
(3) Abgleich: „Freiwilligkeitsbereich“ bzw. „Kernbereich unternehmerischer Entscheidungsfreiheit 403
cc) Zwischenergebnis: Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 404
b) Wahrung und Förderung 405
aa) Maßgeblich: Koalitionsspezifische Verhaltensweise 405
(1) Nicht tarifvertragsbezogene Streikmaßnahmen als koalitionsspezifische Verhaltensweise 406
(2) Kompatibilität mit der Rechtsprechung des BVerfG 408
(3) Vorteil des Auslegungsergebnisses: Dogmatische Konsistenz 410
bb) Zwischenergebnis: Wahrung und Förderung 410
3. Zwischenergebnis: Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben in methodengerechter Weise möglich 410
B. Grenzen des Gebots zur völkerrechtsfreundlichen Auslegung 410
I. Schematische Vollstreckung völkerrechtlicher Vorgaben 411
II. Wahrung des Kerngehalts der Verfassungsidentität 411
III. Mehrpolige Grundrechtsverhältnisse 412
IV. Zwischenergebnis: Grenzen des Gebots zur völkerrechtsfreundlichen Auslegung 413
C. Zwischenergebnis und Folgefragen 413
5. Teil: Konsequenzen der völkerrechtsfreundlichen Auslegung 414
A. Verfassungsrechtlicher Schutz von Arbeitskampfmaßnahmen nach Art. 9 Abs. 3 GG 414
B. Zulässige Arbeitskampfziele 415
I. Zulässige Regelungstypen 415
1. Arbeitsbedingungen auf arbeitsvertraglicher Grundlage 415
2. Arbeitsbedingungen in Betriebsvereinbarungen 416
3. Abschluss von sonstigen Koalitionsvereinbarungen 416
II. Zulässige materielle Ziele 417
1. Abstrakte Konturierung 417
2. Beispiele 418
3. Forderungsgrenzen 419
4. Zulassung weiterer bislang unzulässiger Streikziele 419
C. Modifikation der übrigen arbeitskampfrechtlichen Grundsätze und Voraussetzungen 420
I. Feststellung des Streikziels 420
II. Zugelassene Kampfparteien 420
III. Einhaltung von Friedenspflichten 422
IV. Paritätsprinzip 422
V. Verhältnismäßigkeitsprüfung 424
1. Bezugspunkt 424
2. Kontrolldichte 424
a) Herleitung der reduzierten Kontrolldichte 425
b) Übertragung auf außertarifliche Kampfmaßnahmen 427
3. Zwischenergebnis: Verhältnismäßigkeitsprüfung 428
VI. Zwischenergebnis: Modifikation der Rechtmäßigkeitsanforderungen 428
D. Anerkennung einer Suspendierungswirkung für außertarifliche Kampfmaßnahmen? 428
I. Übertragbarkeit der zugrunde liegenden Wertungen 429
II. Kompetenz 430
6. Teil: Ergebnisse 432
A. Gesamtergebnis und Ausblick 432
B. Einzelergebnisse in Thesen 433
I. Ergebnisse aus dem 1. Teil 433
II. Ergebnisse aus dem 2. Teil 435
III. Ergebnisse aus dem 3. Teil 436
IV. Ergebnisse aus dem 4. Teil 439
V. Ergebnisse aus dem 5. Teil 440
Literaturverzeichnis 443
Sachwortverzeichnis 490