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Leisner, W. (2020). Der Zweifel im Staatsrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58068-2
Leisner, Walter. Der Zweifel im Staatsrecht. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58068-2
Leisner, W (2020): Der Zweifel im Staatsrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58068-2

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Der Zweifel im Staatsrecht

Leisner, Walter

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1433

(2020)

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Abstract

»Das Staatsrecht« ist eine Materie der Rechtswissenschaft, nicht eine (andere) umfassende Bezeichnung für diese.
Verstanden wird darunter die Regelung staatlicher Ordnung(en) in normativer Form. Dies bedeutet aber nicht den Ausschluss jeder Art von Zweifel an deren Geltung. Dabei geht es um den »Zweifel im Staatsrecht«, darum, was ein Zweifeln an Wirkung(en) entfaltet in dieser Materie, was ein »Staatsrecht im Zweifel« bedeuten kann.

Es gibt ein »Staatsrecht im Zweifel«. Dieses kann Regelungen beinhalten, nach welchen offen bleibt, ob sich aus ihnen Rechtsfolgen (Rechtswirkungen) ableiten lassen. Ein solches »Staatsrecht im Zweifel« kann seine eigene normative Geltung ausschließen; es betrifft dies dann jedoch nur seine rechtlich normative Wirkung, in der es gelten soll in Rechtsform.

Rechtliche Bedeutung bleibt dem »Staatsrecht im Zweifel« in diesem Fall noch immer als Unsicherheit, ob es in ihm überhaupt zu einem solchen Wirken im Zweifel kommen wird.
Sie ist dem Staatsrecht dessen Wesen nach eigen. Es ist dieses eben - Unsicherheit.

Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 5
Einleitung 11
A. Der Begriff des „Zweifels“ im Staatsrecht – Allgemeines 15
I. „Recht“ und „Zweifel“ 15
1. Ein begrifflicher Gegensatz? 15
2. Der Zweifel als Gegenstand des Rechts 15
II. „Unmöglich“, „zweifellos“: Attribute einer Rechtslage 16
III. „Recht im Zweifel“ 16
1. „Zweifel“ als Gegenstand der Normanwendung 16
2. Zweifelsauflösung als Rechtsproblem 17
B. Auslegung als Klärung des Zweifels im Recht 18
I. Auslegung als Rechts-Klärung 18
1. Auslegung: Verdeutlichung 18
2. „Auslegung“ als „Klärung“: Raum für „Zweifel im Recht“ 19
II. Auslegung als rechtlicher Zweifelsausschluss 20
1. Grundsätzlich kein „Zweifel als solcher im Recht“ 20
2. Auslegung: Ausschluss von allem Zweifelhaftem im Recht 20
III. Auslegung: Politik statt Recht – statt Krieg? 21
1. Ein anderes Staatsrecht? 21
2. Ende von Recht und Staat – in Politik (?) 21
IV. Der „Zweifel“, das „in dubio pro…“ als Recht: Das Programm der Untersuchung 22
1. Die Fragestellung: Auslegung von „Zweifel“ 22
2. Auslegung von „Zweifel“ als Rechts‍(geltungs)‌erweiterung: In welche Richtungen? 22
C. Freiheit (Libertas) als Bereich des „Zweifels“ – Ein‍(heitlicher) rechtsbindungsfreier Raum? 23
I. „Freiheit“ „kraft Rechts“ 23
1. Grundrechtliche Freiheiten 23
2. Rechtsbestimmte „einzelne Freiheitsräume“ 23
II. „Raum des Zweifels“ – Rechtlich „kein einheitlicher Freiheitsraum“ 24
1. Keine einheitliche Verfassungs-Freiheit – nur Einzelfreiheiten 24
2. „Großer rechtsfreier Raum“: ohne rechtsdogmatische Definitionen 25
D. Einzelfreiheit‍(sregelung)‌en als „Rechts-Räume des institutionellen Zweifelns“ 26
I. „Rechtliches Zweifeln“ 26
1. Der rechtliche Zweifel als Rechtskategorie 26
2. Mehrere Rechtszweifel 26
II. Nebeneinander von Einzel-Zweifels-Räumen 27
1. Eigenständiges Entstehen 27
2. Ohne notwendigen Zusammenhang 28
III. Einzelne Rechts-Zweifel: stets in‍(nerhalb) rechtlicher Gesamtschau 28
1. Rechtliche Bereichsordnung: immer (eine) „Gesamtnormierung“ 28
2. „Rechts-Zweifel“: aber stets „einzelne“ innerhalb dieser rechtlichen Gesamtordnung 29
3. Gegenstand von „Rechts-Zweifel‍(n)“: nicht „(die) Eine, Große Freiheit“ 29
IV. Tendenz: (immer) zahlreichere weitere Rechts-Zweifel 30
1. Mehr Einzelräume des Zweifelns 30
2. Erweiterte Einzelräume des Zweifelns 30
V. Gesamttendenz der Entwicklung: „Recht – ein Raum des Zweifels“? 31
E. Zweifelsregelungen im gegenwärtigen Verfassungsrecht 32
I. Keine normative‍(n) Bindungsverschärfung‍(en) durch Zweifelsbestimmung‍(en) 32
1. Bedeutung der „Verfassung als Normwerk“ 32
2. „In dubio pro reo“: (eine) Verfassungsbestimmung mit Norm-Vorrang 32
3. Nicht aber unter Bindungsverschärfung ihres Inhalts 33
II. Keine normativen Bindungsabschwächungen durch Zweifelsregelungen 33
1. Argumente für solche 33
2. Gegenposition – im Folgenden 34
III. Zweifelsnormen in der Verfassung: nur Regelungsverdichtungen 34
1. Zweifelsregelungen: Normale Verfassungsbestimmungen 34
2. Zweifelsregelungen: nur normative inhaltliche Verdichtungen des Verfassungsrechts 34
IV. „In dubio…“ als Zweifelsregelung 35
1. „Im Zweifel“: zwei oder mehrere Entscheidungen 35
2. „Zweifel“ als Vergünstigungsbegriff 36
3. „Im Zweifel“: Vergünstigungsinhalt „Freiheit von …“ 36
4. „Im Zweifel Freiheit“ – nur Freistellung von einer bestimmten Rechts-Regelung 36
5. „Im Zweifel für den Angeklagten“ 37
V. Keine Erweiterung des einzelnen Rechts-Zweifels zur „Großen Rechts-Freiheit“ 38
1. Recht auf Freiheit: ein Großes Recht? 38
2. Zweifelsgegenstand Freiheit: ein (solcher) rechtlicher Großbereich? 38
3. Geltendes Staatsrecht dagegen: Keine „Große Freiheit“ – daher: „Kein Großer Rechtszweifel“ 39
F. Folgerungen für die normative Qualität des rechtlich geregelten Einzel-Zweifels im gegenwärtig geltenden Recht 40
I. Normative Qualität des In dubio pro reo (Idpr) 40
1. „In dubio“: eine Verfassungsnorm 40
2. Idpr: eine verfassungsrechtliche Spezialnorm 41
3. Idpr: Verfassungsnorm-Wirkung: nur auf einen Teil des StPO-Rechts 41
II. Folgen aus Idpr für die einfache Gesetzgebung 42
1. Nicht weniger Schutz durch Idpr bei Änderungen einfachen Gesetzesrechts 42
2. Zulässigkeit neuer strafrechtlicher Tatbestände in einfachem Gesetzesrecht 43
3. In dubio pro reo – Verfassungsnorm-Wirkung nur im Strafrecht 43
III. Idpr-Wirkungen im materiellen Strafrecht? 44
1. Beispiele möglicher „neuer strafbarer Handlungen“ 44
2. Das „Privileg des dubium“: nicht strafrechtlich, wohl aber strafprozessual wirksam 44
G. Ergebnis zum „Zweifel im einzelnormativ geregelten (Staats-)‌Recht“ 46
I. „Zweifel“: ein Rechtsphänomen 46
1. „Zweifel“ im allgemeinen Sprachgebrauch 46
2. „Zweifel“ – Begriff des Rechts 46
3. „Zweifel“: keine allgemein-gesellschaftliche Erscheinung 47
4. „Zweifel“: Nur (als) Rechtsbegriff 47
II. „Zweifel“: (nur) Vorstufe (s)‌einer rechtsprozessualen Lösung 48
1. „Zweifel“: ein „prozessualer Begriff“ 48
2. „Zweifel“ – als solcher kein Rechtsgegenstand 48
3. „Zweifel“ – im „Prozess Weg als Ziel“? 49
4. Rechts-Prozess: Schöpferischer Zweifel? 49
5. Strafprozess: „Bereit zur Freiheit“ 50
III. „Institutionell geregeltes (Staats-)‌Recht“: eine in sich geschlossene geistige Welt 50
1. Geistiges Ordnungsergebnis der Betrachtung des „Rechts-Zweifels“ 50
2. Rechtliches Ordnen – Gegensatz zu „offener“ menschlicher Wahrnehmung 51
3. Solches Recht: Nicht bereits „Ordnung“, nur Instrument zu deren Schaffung 51
H. Der rechtlich nicht einzel-institutionell normierte Zweifel im Staatsrecht 52
I. „Rechtlich geordnete Welt“ – nur einer der Räume menschlichen Lebens – „Leben“ auch Gegenstand außerrechtlicher Betrachtung 52
II. Das „Weite Leben“ außerhalb des Rechts 52
III. „Der Zweifel im Staatsrecht“ als Raum dieses „weiten Lebens“ 53
IV. Dieses „weite Leben“ als ein „Un-Gewisses“, darin „wesentlich Zweifelhaftes“ 53
I. Der rechtlich nicht näher geregelte Zweifel in der Verfassung 55
I. „Zweifel“ und „Recht“: Kein wesentlicher begrifflicher Gegensatz 55
1. „Recht: zweifelsfrei“ 55
2. Zweifel im Recht – als Recht 55
3. Zweifel: Recht in fortdauernder Wirksamkeit 56
II. Zweifel als allgemeiner Verfassungsbegriff 56
1. Zweifeln: ein verfassungsrechtliches (immer) Weiter-Denken in Bewegung 56
2. „Zweifel“: Dynamik ohne rechtliches Endziel 56
III. Zweifel im Recht: fortdauernd wirkend 57
1. „Zweifeln“: Bewegt – bewegend 57
2. Demokratischer Zweifel: Ständiges Weiterdenken der Staatlichkeit in rechtlicher Bewegung 57
IV. Demokratie als „Staatsform der Dauer-Bewegung“ 58
1. „Angekommen endlich“: der „Staat“ beim „Volk“(?) 58
2. Demokratischer Staat – gerade Dauer-Bewegung als Staatsform 58
V. Zweifel: „Demokratische Dauerbewegung in Staatlichkeit“ 59
1. „Zweifel“: Weiter-führende Staatlichkeit 59
2. „Zweifel“ – Zustand der Unsicherheit 59
VI. Zweifeln: Bewegtheit als „ständiges Novum“ 60
1. Zweifel: ein Perpetuum mobile im Recht? 60
2. Zweifel – eine Angst-Vorstellung 60
3. Zweifel: Bewegung zu „Immer wieder (etwas) Neuem“ 61
VII. „Neuer Zweifel“ – schöpferisch 62
1. Zweifel – wirkend in einem Staatsrecht der „Neuen Demokratie“ 62
2. Die Fragestellung der „Neuen Demokratie“ 62
3. Dieser Neue Zweifel: „Woraus? Worin?“ 63
4. „Der Neue Zweifel“ – schöpferisch, weil „immer neu“ schon in Bewegung 63
5. Folge: Das Staatliche der Gegenwart: Zweifel als Schöpfung aus, daher in Bewegung 64
J. Zweifel: ein „rechtstranszendenter Begriff“ des Staatsrechts 66
I. Zweifel: ein „offenes Rechtsphänomen“ 66
II. (Im) Zweifel: „Staatsrecht als Zustand offen zum Faktischen“ 66
III. Zweifel: Staatsrecht im Lauf‍(en), Bewegung zu faktisch immer Neuem 67
1. Zweifel: Staatsrecht geöffnet zum Faktischen 67
2. Zweifel als ständiger Lauf 67
IV. Zweifel im Staatsrecht: Zielloses (Ab-)‌Laufen 67
1. Demokratie: Staatsform des Ewigen Zweifels 67
2. Staatsrecht der Demokratie: „Immer Neues“ 68
3. Demokratie: Welt des Zweifels 68