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Dippel, A. (2020). Extraterritorialer Grundrechtsschutz gemäß Art. 16a GG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58018-7
Dippel, Annika. Extraterritorialer Grundrechtsschutz gemäß Art. 16a GG. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58018-7
Dippel, A (2020): Extraterritorialer Grundrechtsschutz gemäß Art. 16a GG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58018-7

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Extraterritorialer Grundrechtsschutz gemäß Art. 16a GG

Dippel, Annika

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1435

(2020)

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About The Author

Annika Dippel studierte Rechtswissenschaften in Bochum und Oviedo. Ihre Erste Juristische Prüfung absolvierte sie 2013 als eine der drei Jahrgangsbesten der Ruhr-Universität. Sie arbeitete acht Monate in einer Großkanzlei im Bereich des öffentlichen Rechts als wissenschaftliche Mitarbeiterin, bevor sie im Anschluss ein Studium am University College London aufnahm und mit einem LL.M. in International Law abschloss. Von 2015 bis 2019 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht von Prof. Dr. Wolfram Cremer an der Ruhr-Universität Bochum. Im Herbst 2019 begann sie ihr Rechtsreferendariat in Bochum. 2020 wurde sie zum Dr. jur. promoviert.

Abstract

Die Autorin befasst sich mit dem seit Langem geführten Streit um die territoriale Reichweite des deutschen Asylgrundrechts. In ihrer Arbeit werden zahlreiche Argumente für und gegen eine Beschränkung des Art. 16a Abs. 1 GG auf das deutsche Staatsgebiet systematisiert und analysiert. Sie beleuchtet die Fragestellung aus verfassungs-, völker- und EU-rechtlicher Sicht. Einen Schwerpunkt widmet sie der extraterritorialen Grundrechtsgeltung für gebietsfremde Ausländer nach deutschem Verfassungsrecht allgemein, wobei sie zwischen den verschiedenen Grundrechtsdimensionen unterscheidet. Das Asylrecht ordnet sie im Anschluss als Abwehrrecht ein und kommt zusammen mit einer Auslegung des Art. 16a Abs. 1 GG zu dem Ergebnis, dass es eine territoriale Beschränkung des Asylrechts auf das deutsche Staatsgebiet nicht gibt. Die Auswirkungen dessen auf die Handlungsoptionen der Bundesrepublik werden u.a. für die Rechtslage auf See veranschaulicht.»Extraterritorial Application of Fundamental Rights According to Art. 16a GG«

The author examines the extraterritorial application of fundamental rights by means of the German right of asylum. Therefore, she analyses the question in terms of constitutional, international and EU law. While doing so, she focusses on the territorial scope of the different fundamental rights dimensions and analyses the guarantee of the fundamental right of asylum. Finally, she illustrates the impact of her conclusions i.a. for the legal situation at sea and the right to an asylum visa.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Einleitung 21
I. Zeitgeschichtlicher Hintergrund 21
II. Untersuchungsgegenstand und -anlass 25
III. Gang der Untersuchung 27
A. Territoriale Beschränkung aufgrund Völkerrechts 29
I. Völkerrechtsverletzung durch die Gewährleistung eines extraterritorialen Asylgrundrechts 30
1. Keine Verletzung allgemeiner Rechtsgrundsätze 30
2. Keine Verletzung von Völkervertragsrecht 30
3. Verstoß gegen Völkergewohnheitsrecht 31
a) Verletzung fremder staatlicher Souveräniät 31
(1) Jurisdiction to enforce 32
(2) Jurisdiction to prescribe 33
(3) Völkerrechtliche Kompetenz der Bundesrepublik Deutschland zur Gewährleistung extraterritorialen Asylrechts 34
(a) Grundrechte als Regelung von Sachverhalten – grundsätzliches Erfordernis eines sinnvollen Anknüpfungspunktes 34
(b) Kein Konflikt mit fremder staatlicher Souveränität durch Einräumung von Individualrechten 35
(aa) Abwehrrechtliche Dimension 36
(bb) Leistungsrechtliche Dimension 37
(4) Zwischenergebnis 38
b) Botschaftsasyl 39
c) Rechtslage auf See 41
(1) Küstengewässer 42
(2) Ausschließliche Wirtschaftszone 43
(3) Hohe See 44
4. Zwischenergebnis 44
II. Einfluss des Völkerrechts auf die Grundrechtsgeltung – Rang des Völkerrechts im Grundgesetz 45
1. Völkervertragsrecht – Rang einfachen Bundesrechts 46
2. Völkergewohnheitsrecht – Rang zwischen Verfassungsrecht und einfachem Recht 46
III. Ergebnis 53
B. Extraterritoriale Grundrechtsgeltung für gebietsfremde Ausländer nach dem Grundgesetz – Allgemeiner Teil 54
I. Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts 55
1. Washingtoner Abkommen 55
2. Spanier 56
3. Familiennachzug 58
4. Zweitregister 58
5. Telekommunikationsüberwachung 60
6. Luftangriff in Kunduz 61
7. Resümee 61
II. Grundlagen 62
1. Umfassende Bindung an die Grundrechte des Grundgesetzes ­innerhalb des Staatsgebiets, aber keine strikte Beschränkung auf das Staatsgebiet 62
2. Grundsätzlich umfassende Grundrechtsbindung der deutschen Staatsgewalt gemäß Art. 1 Abs. 3 GG 63
3. Zwischenergebnis 66
III. Extraterritoriale Grundrechtsgeltung der abwehrrechtlichen Dimension 66
1. Subordinationserfordernis 67
a) Grundansatz und seine verschiedenen Ausprägungen bzw. Implikationen 68
(1) Verfassungsrechtliche Anknüpfungspunkte für ein Subordinationserfordernis 68
(a) Status passivus 69
(b) Art. 1 Abs. 3 GG 69
(2) Voraussetzungen der die Grundrechtsgeltung bewirkenden Subordination 69
(a) Völkerrechtliche Regelungskompetenz – Gebiets- und Personalhoheit 69
(b) Regelmäßige Ausübung von Hoheitsgewalt bzw. effektive Gebietskontrolle 70
(c) Insbesondere keine Subordination bei faktischen Betroffenheiten – keine Ausübung von Staatsgewalt und ­rechtspraktische Schwierigkeiten 71
(d) Grundrechtsgeltung für gebietsfremde Ausländer im Falle eines partiellen Grundrechtsstatus 72
(e) Aufgenötigte Subordination bei finalem, grenzüberschreitenden ­staatlichen Handeln 72
b) Bewertung 73
(1) Fehlender verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt nfür das Erfordernis einer vorher bestehenden Subordination 73
(2) Fehlende verfassungsrechtliche Begründung der völkerrechtlichen Regelungskompetenz als Voraussetzung für die Subordination 74
(3) Fehlende verfassungsrechtliche Begründung der regelmäßigen ­Ausübung von Hoheitsgewalt bzw. effektiven Gebietskontrolle nals Voraussetzung für die Subordination 75
(4) Fehlende verfassungsrechtliche Begründung der Differenzierung zwischen faktischen Auswirkungen und finalem Hoheitshandeln 76
(5) Kein Schluss von rechtspraktischen Schwierigkeiten nauf die Verfassungsrechtslage 77
c) Zwischenergebnis 78
2. Uneingeschränkte extraterritoriale Grundrechtsgeltung gemäß der allgemeinen Grundrechtsdogmatik 78
a) Ausgangspunkt: „Wirkungsprinzip“ 78
(1) Das „Wirkungsprinzip“ 78
(2) Vorwurf des Fehlschlusses wegen Gründung auf Art. 1 Abs. 3 GG 79
(3) Vorwurf des Zirkelschlusses wegen Vermischung von Grundrechtsgeltung und Eingriff, insbesondere zur negativen Differenzhypothese Yousifs 80
b) Beurteilung der extraterritorialen Grundrechtsgeltung anhand der allgemeinen Grundrechtsdogmatik 81
c) Verständnis der extraterritorial unbeschränkten Grundrechtsgeltung als „dogmatisches Glasperlenspiel“ 84
d) Die der Beschränkung der extraterritorialen Grundrechtsgeltung zugrundeliegenden Folgeerwägungen 85
(1) Die Grenze der faktischen Möglichkeit und Störung der außenpolitischen Handlungsfähigkeit 86
(2) Der Vorwurf des Grundrechtsimperialismus bzw. -oktroi 88
e) Extraterritoriale Grundrechtsgeltung ohne Durchsetzbarkeit? 90
3. Zwischenergebnis 91
IV. Extraterritoriale Grundrechtsgeltung der nicht-abwehrrechtlichen Grundrechtsdimensionen 92
1. Territoriale Reichweite der schutzrechtlichen Dimension der Grundrechte 92
a) Die schutzrechtliche Dimension der Grundrechte 93
b) Der Staatszweck Sicherheit als Fundament der grundrechtlichen ­Schutzrechte und seine Aussage über deren territoriale Reichweite 94
(1) Verfassungsrechtliche Anknüpfung des Staatszwecks Sicherheit 96
(a) Keine Identität von Staatszweck Sicherheit und Grundpflichten 96
(b) Verfassungstextliche Anknüpfungspunkte für den Staatszweck Sicherheit 97
(c) Insbesondere keine Infragestellung der verfassungsrechtlichen ­Anknüpfung wegen der Anknüpfung der Schutzrechte an die Grundrechte 98
(d) Zwischenergebnis 98
(2) Bindung der schutzrechtlichen Dimension der Grundrechte an das Gewaltmonopol der Bundesrepublik Deutschland 98
c) Bedeutung der Verknüpfung der Schutzrechtsdimension mit dem Gewaltmonopol der Bundesrepublik für die verschiedenen ­Fallkonstellationen 100
(1) Deutsche Staatsangehörige im Ausland – Verhältnis zum diplomatischen Schutz 101
(2) Gebietsfremde Ausländer 103
(a) Differenzierung nach dem räumlichen Ursprung der Gefahrenquelle – Schutzrechte nur für Gefahren inländischen Ursprungs 104
(aa) Abschließender Charakter des Art. 16a GG und Schutzgutorientierung der Grundrechte 105
(a) Fehlende Auseinandersetzung mit dem Gewährleistungsgehalt rdes Art. 16a GG 106
(b) Außerachtlassung struktureller Unterschiede zwischen Art. 16a GG rund grundrechtlichen Schutzrechten 107
(aa) Ablehnung grundrechtlicher Schutzpflichten gegenüber Gefahren durch fremde Staaten 109
(bb) Erstreckung der grundrechtlichen Schutzpflichten auf Gefahren durch fremde Staaten 109
(γ) Zwischenergebnis 112
(bb) Strukturelle Parallelen zwischen Schutz- und Abwehrrechten 112
(cc) Zwischenergebnis 114
(b) Differenzierung nach dem Grad des Inlandsbezugs 114
(3) Erläuterung des vertretenen Ansatzes hinsichtlich des Einflusses des räumlichen Ursprungs auf die Schutzrechte 115
d) Zwischenergebnis 116
2. Territoriale Reichweite der originär-leistungsrechtlichen Dimension der Grundrechte 116
a) Abgrenzung von Leistungs- und Teilhaberechten 117
b) Derivative Teilhaberechte 117
c) Originäre Leistungsrechte 118
(1) Erfordernis einer konkreten Inlandsbeziehung 119
(2) Bereichsspezifische Ermittlung originärer Leistungsrechte – Unmöglichkeit einer allgemeingültigen Aussage zu deren territorialer Reichweite 121
d) Zwischenergebnis 122
3. Territoriale Reichweite der Verfahrensdimension der Grundrechte 122
a) Die Verfahrensdimension der Grundrechte – Grundlagen 123
b) Territoriale Beschränkung der Verfahrensdimension der Grundrechte in Abhängigkeit des materiellen Gewährleistungsgehalts 123
c) Pflicht zur Bereitstellung der notwendigen Institutionen im Ausland – notwendige Kooperation mit fremden Staaten 124
d) Zwischenergebnis 125
V. Ergebnis 126
C. Die Einordnung des asylgrundrechtlichen Gewährleistungsgehalts 127
I. Abgrenzung der abwehr- und leistungsrechtlichen Dimension der Grundrechte 128
II. Einordnung des asylgrundrechtlichen Gewährleistungsgehalts 129
1. Rechte im Asyl 130
a) Rechte auf persönliche und berufliche Entfaltung 131
(1) Kein Gewährleistungsgehalt des Art. 16a Abs. 1 GG 131
(2) Keine Einordnung dieser Rechte als originäre Leistungsrechte 132
b) Anspruch auf Gewährleistung eines Existenzminimums 132
(1) Irrelevanz der politischen Verfolgung für die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährleistung des Existenzminimums 133
(2) Entstehungsgeschichte 134
(3) Zwischenergebnis 135
c) Zwischenergebnis 135
2. Recht auf Asyl 135
a) Das Asylrecht als Leistungsrecht 136
(1) Das Asylrecht als positiver Verleihungsakt 136
(a) Entscheidung über die Aufnahme in die Bundesrepublik bzw. die Aufhebung der Geschlossenheit der Staatsgrenzen 138
(b) Einräumung eines Rechtsstatus 142
(aa) Bundesverfassungsgericht 142
(bb) Keine Anknüpfung an Hannah Arendt 143
(cc) „Status“ als Summe aller den Asylberechtigten treffenden Rechte und Pflichten 144
(dd) Dogmatische Widersprüche der Forderung nach einer positiven Statusverleihung 144
(c) Zwischenergebnis 147
(2) Asylrecht als Schutzrecht 147
(a) Strukturelle Parallele zwischen Asylrecht und Schutzrechten? 148
(b) Fehlende Begründung asylrechtlich gewährleisteter Schutzmittel 148
(aa) Keine Pflicht zum Vorgehen gegen den Verfolgerstaat 149
(bb) Keine geschuldete Hilfestellung bei der Flucht 149
(cc) Einreisenlassen als Schutzmittel? 150
(dd) Menschenwürdiges Dasein als Schutzmittel? 150
(c) Zwischenergebnis 150
b) Das Asylgrundrecht als Abwehrrecht – Die Flucht vor politischer Verfolgung als natürliche Freiheit 151
c) Zwischenergebnis 154
III. Ergebnis 154
D. Extraterritoriale Geltung des Art. 16a GG – Besonderer Teil 156
I. Ausnahmsweise territoriale Beschränkung durch tatbestandliche territoriale ­Anspruchsentstehungsvoraussetzungen 157
I. Ausnahmsweise territoriale Beschränkung durch tatbestandliche territoriale Anspruchsentstehungsvoraussetzungen 157
1. Erreichen bzw. Betreten des Staatsgebiets 157
a) Wortlaut 158
b) Genetische Auslegung 160
(1) Vorstellungen des Parlamentarischen Rates vom Flüchtling an der Grenze – insbesondere Vergleich mit Landesverfassungen 161
(2) Beschränkung auf das allgemeine Völkerrecht 163
(3) Vorstellungen des verfassungsändernden Gesetzgebers 164
(4) Zwischenergebnis 166
c) Systematik 166
(1) Ehemalige Nähe des Asylrechts zum Auslieferungsverbot des Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG a. F. bzw. Art. 16 Abs. 2 GG n. F. – systematisch-genetische Betrachtung 166
(2) Umkehrschluss aus Art. 16a Abs. 2 GG gegen eine territoriale Beschränkung 168
d) Schluss aus dem Verbot von Nachteilen aus einer „illegalen“ Einreise – eine teleologische Betrachtung 169
e) Argumentation Randelzhofers: das Einreiseverhinderungsverbot als positive Handlungspflicht und die sichere Drittstaatenregelung als Ausdruck eines generellen Beschränkungswillens 170
f) Definitionsschwierigkeit hinsichtlich des Erreichens der Staatsgrenze 171
g) Funktionales Grenzäquivalent 172
h) Völkerrechtsfreundliche Auslegung 174
i) Ergebnis 175
2. Verlassen des Herkunftsstaats 175
3. Ergebnis 176
II. Extraterritorial bewirkte Beschränkung des Schutzbereichs bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat 176
1. Sichere Drittstaaten 179
a) Dynamische Verweisung auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union 179
b) Gesetzliche Bestimmung sicherer Drittstaaten 180
2. Einreise aus einem sicheren Drittstaat 181
a) Grundlagen 182
b) Anwendbarkeit auf Personen an Bord von Schiffen oder Flugzeugen unter der Flagge eines sicheren Drittstaates außerhalb des jeweiligen, eigenen Hoheitsgebiets – Erfordernis eines Gebietskontakts 183
c) Anwendbarkeit auf Personen an Bord von Schiffen oder Flugzeugen unter der Flagge anderer Drittstaaten innerhalb des Hoheitsbereichs sicherer Drittstaaten – Transitaufenthalte 185
(1) Eintreten in das Hoheitsgebiet ohne Landung an einem Hafen 186
(2) Landung an einem Hafen im Hoheitsgebiet 187
d) Erfordernis der Einreise in das Staatsgebiet der Bundesrepublik 189
e) Zwischenergebnis 190
3. Zusammenfassung 190
III. Völkerrechtliche Öffnungsklausel – die Auswirkungen des Art. 16a Abs. 5 GG auf das extraterritoriale Asylrecht 190
IV. Ergebnis 193
E. Fallbeispiele 194
I. Der Eingriff als Auslöser der Abwehrwirkung 194
II. Der Anspruch auf Erteilung eines Asylvisums 195
1. Voraussetzungen für einen abwehrrechtlich fundierten Anspruch auf eine positive Handlung in Form einer Visumserteilung 196
2. Das Visumserfordernis im einfachen deutschen Recht als Eingriff in Art. 16a Abs. 1 GG 197
a) Das grundsätzliche Visumserfordernis für die Einreise 197
b) Die Möglichkeit für gebietsfremde politisch Verfolgte, ein Visum zu erhalten 198
(1) Das Schengen-Visum 198
(2) Das nationale Visum 198
c) Das Visumserfordernis als Eingriff in das Asylrecht 199
3. Die Visumspflicht i. V. m. dem Beförderungsverbot für Beförderungsunternehmen als Eingriff in Art. 16a Abs. 1 GG 201
4. Ergebnis 204
III. Rechtslage für politisch verfolgte Personen an Bord von unter der Bundesflagge geführten Schiffen 206
1. Mögliche Eingriffshandlungen an Bord von Schiffen 207
a) Maßnahmen gegenüber politisch verfolgten Personen an Bord 207
b) Maßnahmen gegenüber politisch verfolgten Personen, die erst begehren, an Bord zu kommen 208
(1) Verwehrung als Abweisung im Sinne des Abweisungsverbots 208
(2) Verwehrung als Fluchtbehinderung 210
c) Asylrechtskonforme Verhaltensweisen an Bord eines Schiffes – insbesondere zur Möglichkeit, eine politisch verfolgte Person abzusetzen 211
d) Zwischenergebnis 212
2. Grundrechtsverpflichtete Akteure auf See 213
a) Grundrechtsbindung des Gesetzgebers 213
b) Grundrechtsbindung von Kapitän und übriger Besatzung an Bord 214
(1) Besatzung der von der öffentlichen Hand gesteuerten Schiffe 215
(2) Kapitäne von privat gesteuerten Kauffahrteischiffen 215
(a) Beliehenenfunktion des Kapitäns eines Kauffahrteischiffs 215
(b) Abgrenzung von privatem Hausrecht und öffentlich-rechtlicher ­Zwangsbefugnis 216
(c) Zwischenergebnis 218
3. Ergebnis 219
IV. „Erklärung EU-Türkei“ vom 18. März 2016 219
1. Aufnahme von Syrern in die EU 220
2. Rückführungen aus Griechenland in die Türkei 221
3. Erschwerung der Einreise in die Bundesrepublik 222
V. Ergebnis 223
F. Verfahrensrechtliche Dimension des extraterritorialen Asylgrundrechts 224
I. Verfahrensabhängigkeit des Asylrechts? – Zur verfassungsrechtlichen Bedeutung des Asylverfahrens 225
I. Verfahrensabhängigkeit des Asylrechts? – Zur verfassungsrechtlichen Bedeutung des Asylverfahrens 225
1. Einrichtung eines Asylverfahrens als Teil des asylgrundrechtlichen Gewährleistungsgehalts 226
2. Besondere Ausprägung der allen Grundrechten immanenten Verfahrensdimension 227
3. Asylverfahren als Widerlegungsverfahren 229
4. Ergebnis 234
II. Einrichtung und Durchführung eines Asylverfahrens für gebietsfremde Personen 234
1. Verfassungsrechtlich geschuldete Notwendigkeit der Einrichtung von Asylverfahren für gebietsfremde Personen 235
2. Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung von Asylverfahren zu beachtende Besonderheiten 236
a) Tatsächliche Schwierigkeiten der Einrichtung und Durchführung von Asylverfahren für gebietsfremde Ausländer 237
b) Besonderheiten des Art. 16a Abs. 3 GG – sichere Herkunftsstaatenregelung 238
3. Ergebnis 240
III. Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz für gebietsfremde politisch Verfolgte 240
1. Allgemeine verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährleistung eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten 241
a) Mindestanforderungen gemäß Art. 19 Abs. 4 GG an die Gewährleistung eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes 241
b) Anspruch auf eine mündliche Verhandlung 243
c) Bedeutung der grundrechtlichen Rechtsschutzgarantie für gebietsfremde politisch Verfolgte 244
(1) Eröffnung der Rechtsweggarantie 244
(2) Gewährleistung eines einstweiligen Rechtsschutzes 245
d) Ergebnis 246
2. Besonderheiten hinsichtlich des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß Art. 16a GG 246
a) Art. 16a Abs. 2 S. 3 GG 247
(1) Voraussetzungen und Reichweite der Rechtsschutzbeschränkung – rein deklaratorische Bedeutung des Art. 16a Abs. 2 S. 3 GG 247
(2) Anwendbarkeit auf einreiseverhindernde Maßnahmen 250
(3) Zwischenergebnis 252
b) Art. 16a Abs. 4 GG 252
(1) Regelungsinhalt 252
(2) Anwendbarkeit auf einreiseverhindernde Maßnahmen 253
(a) Der eindeutige Wortlaut des Art. 16a Abs. 4 GG 253
(b) Genetisch-teleologische Auslegung – Verfahrensbeschleunigung insbesondere im Flughafenverfahren 254
(c) Teleologische Betrachtung – keine Besserstellung von gebietsfremden gegenüber gebietsinternen Personen? 257
(d) Allgemeine Rechtslage nach Art. 19 Abs. 4 GG – kein ineffektiver Rechtsbehelf 258
(3) Zwischenergebnis 259
c) Ergebnis 259
IV. Zusammenfassung 260
G. Das extraterritoriale Asylgrundrecht und der Anwendungsvorrang des Unionsrechts 261
I. Verhältnis zwischen Unionsrecht und den deutschen Grundrechten – Anwendungsvorrang des Unionsrechts 261
I. Verhältnis zwischen Unionsrecht und den deutschen Grundrechten – Anwendungsvorrang des Unionsrechts 261
II. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem und Art. 16a GG 263
1. Qualifikations-Richtlinie (2011/95/EU) 265
2. Aufnahme-Richtlinie (2013/33/EU) 267
3. Dublin III-Verordnung (VO [EU] Nr. 604/2013) 268
a) Dublin III-Zuständigkeit der Bundesrepublik trotz Untergangs des Asylgrundrechts aufgrund der Drittstaatenregelung 270
(1) Ansicht Fröhlichs – Lösung über Art. 16a GG 270
(2) Gegenposition – Differenzierung hinsichtlich der Rechtsfolgen 271
(a) Dublin III-Zuständigkeit lediglich für Anträge auf Gewährung ­internationalen Schutzes 271
(b) Konflikt hinsichtlich der Reichweite der Drittstaatenregelung 272
(aa) Ansatz des Bundesverfassungsgerichts: Erstreckung des Untergangs gemäß der sicheren Drittstaatenregelung auf den einfachgesetzlichen Abschiebungsschutz 272
(bb) Konflikt zwischen Erstreckung auf anderweitigen Verfolgungsschutz und Dublin III-Zuständigkeit 273
b) Unzuständigkeit der Bundesrepublik gemäß Dublin III-Verordnung trotz bestehenden Asylgrundrechts – Art. 16a GG und das Selbsteintrittsrecht 274
(1) Überstellungspflicht infolge der Dublin III-Zuständigkeit? – zur Ermessensentscheidung i. R.d. Selbsteintrittsrechts 275
(2) Unionsrechtliche Einschränkung des Selbsteintrittsrechts 277
(3) Stellungnahme – freie Ausübung des Selbsteintrittsrechts nach Unionsrecht 279
(a) Das Selbsteintrittsrecht als systemimmanente Regelung 279
(b) Die der Dublin III-Verordnung zugrunde liegende Interessenlage 280
(aa) Mindestens eine Prüfung: Vermeidung des „refugee in orbit“-Phänomens 281
(bb) Höchstens eine Prüfung: Vermeidung von „forum shopping“ 282
(cc) Keine solidarische Aufteilung 282
(4) EuGH in Jafari und A.S. – eine Bestätigung der deutschen Flüchtlingspolitik im Spätsommer 2015 283
c) Konsequenz – potentielle Aushebelung der Dublin III-Zuständigkeitsbestimmung für die Bundesrepublik Deutschland durch die extraterritoriale Geltungsreichweite des Art. 16a GG 286
4. Verfahrens-Richtlinie (2013/32/EU) 288
5. EU-Quotenregelung 2015 zur Umverteilung von schutzsuchenden Personen 291
6. Strafbarkeit der Beihilfe zur unerlaubten Einreise (Richtlinie 2002/90/EG) 291
7. Der Schutz der Außengrenzen der EU 292
a) Die Schengener Übereinkommen 292
b) Der Schengener Grenzkodex (Verordnung [EU] 2016/399) 293
c) Der Visa-Kodex (Verordnung [EG] Nr. 810/2009) 294
(1) Inhalt des Visa-Kodexes und Rechtsprechung des EuGH in X und X 294
(2) Auswirkungen des extraterritorial geltenden Asylrechts gemäß nArt. 16a Abs. 1 GG – Anspruch auf Erteilung eines Asylvisums 296
d) Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG) 296
e) Rückbeförderungspflicht von Beförderungsunternehmen n(Richtlinie 2001/51/EG) 297
III. Fazit 298
H. Zusammenfassung 299
Literaturverzeichnis 307
Sachwortverzeichnis 344
Inhaltsverzeichnis 9