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Bartmann, C. (2020). Das Beweisrecht in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58026-2
Bartmann, Charlotte. Das Beweisrecht in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58026-2
Bartmann, C (2020): Das Beweisrecht in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58026-2

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Das Beweisrecht in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Bartmann, Charlotte

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1437

(2020)

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About The Author

Charlotte Bartmann studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg mit steuerrechtlichem Schwerpunkt. Nach dem Studium arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht an der Universität Heidelberg. Im Anschluss absolvierte Charlotte Bartmann den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Karlsruhe. Seit August 2019 ist sie als Rechtsanwältin im Bereich Steuerrecht bei Linklaters in München tätig.

Abstract

Das Bundesverfassungsgericht ist bei der Ermittlung und Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen prozessualen Regeln unterworfen. Diese Regeln wurden in der Wissenschaft bisher nur rudimentär behandelt, was v. a. daran liegen dürfte, dass das Gericht höchst selten »klassisch« Beweis erhebt.
Ungeachtet dessen kommt dem Gericht in nahezu jedem Verfahren die Aufgabe der Rechtsanwendung auf einen spezifischen Sachverhalt zu und es entscheidet über diesen Sachverhalt unter den jeweiligen rechtlichen Vorzeichen in erster (und letzter) Instanz. Das Gericht $muss$z somit eigene Tatsachenfeststellungen treffen, will es das Recht im konkreten Fall zutreffend anwenden.
Die vorliegende Grundlagenarbeit widmet sich der Analyse und Entwicklung des dabei zwingend zu wahrenden verfassungsprozessualen Beweisrechts. Beleuchtet werden u. a. die Beweisbedürftigkeit entscheidungserheblicher Tatsachen, bestehende Mitwirkungslasten Dritter, das Beweiserhebungsverfahren sowie Fragen der Beweiswürdigung.
»The Law of Evidence in the Proceedings Before the German Federal Constitutional Court«

In almost every legal proceeding before the German Federal Constitutional Court, the Court has to apply law to the specific facts of the case. At the same time, these facts are assessed by the Court »at first instance«. Therefore, the Court itself has to take evidence in order to speak justice.
The present work is dedicated to the analysis and development of the procedural rules binding the German Federal Constitutional Court with regard to taking evidence.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Erster Teil: Einleitung 19
A. Bedeutung, Ziel und Gegenstand der Untersuchung 19
B. Gang der Untersuchung 33
Zweiter Teil: Begriffsklärung 35
A. Der Begriff der Tatsache als Gegenstand des Beweises und ihre Erscheinungsformen 35
I. Vorklärungen 35
II. Zeitliche Unterscheidung: Historische, gegenwärtige und zukünftige Tatsachen 39
III. Sachliche Unterscheidung: Konkrete und generelle Tatsachen 50
IV. Syllogistische Unterscheidung: Subsumtions- und Normtatsachen 56
V. Die Einordnung der Rechtsnorm als solches 57
VI. Fazit: Tatsache als objektiv klärbarer Sachverhalt 59
B. Weitere Grundbegriffe des Beweisrechts 60
Dritter Teil: Der Tatsachenbezug der einzelnen Verfahrensarten 63
A. Die Frage nach dem entscheidungserheblichen Sachverhalt und ihre Bedeutung 63
B. Verfahrensarten 64
I. Quasi-strafrechtliche Verfahren 64
II. Kontradiktorische Verfahren 66
III. Wahlprüfungsverfahren 69
IV. Nichtanerkennungsbeschwerde 71
V. Normbezogene Verfahren 73
1. Normenkontrollverfahren 73
a) Abstrakte Normenkontrolle 73
b) Spezielle Normenkontrolle 75
c) Konkrete Normenkontrolle 76
2. Normenqualifikationsverfahren 77
3. Völkerrechtsverifikationsverfahren 79
4. Divergenzverfahren 80
VI. Verfassungsbeschwerdeverfahren 80
1. Verfassungsbeschwerden gegen Urteile 81
2. Verfassungsbeschwerden gegen Rechtssätze 83
3. Verfassungsbeschwerden gegen Handeln der Exekutive 84
VII. Sonstige Verfahren 85
VIII. Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz 88
C. Fazit: Das Bundesverfassungsgericht als Tatsacheninstanz 89
Vierter Teil: Quellen des Beweisrechts und allgemeine Beweisgrundsätze 93
A. Quellen des Beweisrechts 93
I. Einfachgesetzliche Rechtsgrundlagen 93
1. Bundesverfassungsgerichtsgesetz 93
2. Andere Prozessordnungen 95
3. Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts 95
II. Verfassungsrecht 95
III. Richterrecht 97
B. Allgemeine Beweisgrundsätze 100
I. Dispositionsmaxime versus Offizialmaxime 101
II. Verhandlungsgrundsatz versus Untersuchungsgrundsatz 103
1. Begriffsbestimmung und beweisrechtliche Relevanz 103
2. Geltung im Verfassungsprozess 105
a) Im Allgemeinen: Untersuchungsgrundsatz 105
b) Einschränkungen 110
III. Grundsatz des rechtlichen Gehörs 112
IV. Mündlichkeitsgrundsatz 116
V. Unmittelbarkeitsgrundsatz 119
VI. Recht auf ein faires Verfahren 121
VII. Gebot wirksamen Rechtsschutzes 123
VIII. Gebot materieller Gerechtigkeit 127
IX. Konzentrationsmaxime 127
Fünfter Teil: Beweisbedürftigkeit von Tatsachen im Verfassungsprozess 129
A. Grundsatz: Entscheidungserhebliche Tatsachen 129
B. Ausnahmen von der Beweisbedürftigkeit 130
I. „Unstreitige“ Tatsachen? 130
II. Offenkundige Tatsachen 131
1. Allgemeinkundige Tatsachen 132
2. Gerichtskundige Tatsachen 137
III. Rückgriff auf tatsächliche Feststellungen anderer Gerichte gemäß § 33 Abs. 2 BVerfGG 141
1. Delegation der Beweiserhebung 141
2. Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 Abs. 2 BVerfGG 142
3. Anwendungsbereich des § 33 Abs. 2 BVerfGG 144
4. Rechtsfolge: Ermessen 146
a) Entschließungsermessen 147
aa) Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen: Übernahmeverbot 147
bb) Sonderfall: Urteilsverfassungsbeschwerdeverfahren 148
cc) Sonderfall: Eilrechtsschutz 151
dd) Übernahmepflicht aufgrund von Bindungen an die fachgerichtlichen Tatsachenfeststellungen? 152
ee) Übernahmepflicht zugunsten der Verfahrensökonomie? 158
b) Auswahlermessen 159
aa) Übernahme einzelner Tatsachenfeststellungen 159
bb) Übernahme nur des Beweisergebnisses 160
5. Praktischer Umgang des Bundesverfassungsgerichts mit den Tatsachenfeststellungen anderer Gerichte – zugleich Kritik 163
IV. Wegfall der Beweisbedürftigkeit durch § 26 Abs. 1 S. 2 BVerfGG? 169
V. Gesetzliche Vermutungen 169
VI. Mangelnde Mitwirkung Dritter 172
VII. Seitens anderer Staatsorgane (verbindlich) festgestellte Tatsachen? 173
1. Tatsachenfeststellungen anderer Gerichte 173
2. Tatsachenfeststellungen des formellen Gesetzgebers 174
a) Grundlagen 174
b) Pflicht zur Übernahme gesetzgeberischer Sachverhaltsfeststellungen? 179
c) Exkurs: Tatsachenbezogene Einschätzungsspielräume des Gesetzgebers 185
aa) Überblick 185
bb) Bedeutung für das Beweisrecht: „Konkurrierendes“ Mittel im Umgang mit tatsächlichen Unsicherheiten 187
cc) Vorrang des Beweisrechts zur Bewältigung tatsächlicher Unsicherheiten 193
d) Befugnis zur Übernahme gesetzgeberischer Sachverhaltsfeststellungen? 200
3. Tatsachenfeststellungen sonstiger Staatsorgane 205
VIII. Kapazitätsgrenzen des Gerichts? 207
C. Fazit: Verschiedene Ausnahmen von der Beweisbedürftigkeit entscheidungserheblicher Tatsachen 208
Sechster Teil: Mitwirkungslasten Dritter im Kontext gerichtlicher Sachaufklärung 211
A. Mitwirkungslasten der Verfahrensbeteiligten 211
I. Antragsbegründungslast (§ 23 Abs. 1 S. 2 BVerfGG) 212
1. Inhalt der Antragsbegründungslast 212
a) Verfassungsbeschwerdeverfahren 213
b) Wahlprüfungsverfahren 215
c) Präsidenten- sowie Richteranklagen 215
d) Kompetenzfreigabeverfahren 216
2. Rechtsfolge der Nicht- oder Schlechterfüllung der Antragsbegründungslast 216
3. Antragsbegründungslast versus Untersuchungsgrundsatz 217
II. Mitwirkungslasten unmittelbar betreffend die Sachaufklärung des Bundesverfassungsgerichts 222
1. Grundsätzliche Anerkennung 222
2. Mangelnde ausdrückliche Regelung im BVerfGG 226
3. § 23 Abs. 1 S. 2 BVerfGG: Fortwirken der Antragsbegründungslast auf die Ebene der gerichtlichen Sachprüfung? 226
4. Analoge Anwendung der §§ 86 Abs. 1 Hs. 2 VwGO, 76 Abs. 1 S. 2 FGO, 103 S. 1 Hs. 2 SGG: Allgemeine prozessuale Mitwirkungslast bei der Sachaufklärung 228
a) Analogiefähiger allgemeiner Grundsatz einer „prozessualen Mitwirkungslast“ 228
b) Inhalt der allgemeinen Mitwirkungslast bei der Sachaufklärung 232
c) Rechtsfolgen einer Nicht- bzw. Schlechterfüllung der allgemeinen Mitwirkungslast 236
d) Rückkoppelung der vorstehenden Rechtsregeln an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – zugleich Kritik 240
5. Analoge Anwendung der §§ 79b FGO, 87b VwGO, 106a SGG: Spezielle Mitwirkungslasten aufgrund verfassungsgerichtlicher Anordnung 246
a) Spezielle Mitwirkungslasten im Verfassungsprozessrecht? 246
b) Inhalt der mittels richterlicher Anordnung begründeten Mitwirkungslasten 251
c) Fristsetzung 252
d) Belehrung 253
e) Rechtsfolge der Säumnis 253
f) Umsetzbarkeit und praktisches Bedürfnis bezüglich der vorstehenden Regeln im Verfassungsprozess 254
B. Mitwirkungslasten des vorlegenden Gerichts 255
I. Vorlagebegründungslast (§ 80 Abs. 2 S. 1 BVerfGG) 256
II. Mitwirkungslasten unmittelbar betreffend die Sachaufklärung des Bundesverfassungsgerichts? 262
C. Mitwirkungslasten des Gesetzgebers 263
I. Ungeachtet der Verfahrensstellung des Gesetzgebers bestehende Mitwirkungslasten betreffend die richterliche Sachaufklärung im Verfassungsprozess 263
1. Unklare Positionierung des Bundesverfassungsgerichts: Begründungsobliegenheit des Gesetzgebers (auch) im Verfassungsprozess? 264
2. Rechtliche Begründung einer prozessualen Mitwirkungslast 268
II. Inhalt der prozessualen Mitwirkungslast 269
III. Rechtsfolgen einer Nicht- bzw. Schlechterfüllung der prozessualen Mitwirkungslast 271
IV. Kritik: Notwendigkeit einer ausdrücklichen Statuierung der prozessualen Mitwirkungslast des Gesetzgebers durch das Bundesverfassungsgericht 272
D. Fazit: Das Bundesverfassungsgericht maßgeblich entlastende Mitwirkungsobliegenheiten Dritter 273
Siebter Teil: Verfahren der Beweiserhebung 277
A. Grundsätze 277
I. Strengbeweisverfahren versus Freibeweisverfahren 277
II. „Stoffsammlung“ außerhalb der Beweiserhebung? 279
B. Beweiserhebung im Strengbeweisverfahren: Zeugen- und Sachverständigenbeweis 284
C. Beweiserhebung im Freibeweisverfahren: Sämtliche sonstige Ermittlungsmaßnahmen 286
D. Zulässige Beweismittel 289
I. Überblick 289
II. Praktische Relevanz 292
III. Abgrenzung 293
IV. Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote 294
V. Auswahl des geeigneten Beweismittels: Ermessenslenkende Kriterien 295
VI. Sonderfall: Beweis genereller sowie zukünftiger Tatsachen 296
1. Strukturelle Besonderheit: Fehlende Möglichkeit der sinnlichen Wahrnehmung 297
2. Auswirkungen auf die Tatsachenfeststellung im Prozess 298
E. Beteiligtenrechte 305
F. Fazit: Dominanz des Freibeweisverfahrens 309
Achter Teil: Beweiswürdigung 312
A. Gegenstand der Beweiswürdigung 312
B. Grundsatz der freien Beweiswürdigung 313
I. Allgemeines 313
II. Einschränkungen der freien Beweiswürdigung 314
III. Tatsächliche Vermutungen 318
IV. Sachtypischer Beweisnotstand 319
V. Nicht- oder Schlechterfüllung von Mitwirkungslasten 320
VI. Beweiswert tatsächlicher Feststellungen anderer Staatsorgane 322
C. Beweismaß 323
I. Regelbeweismaß 323
II. Ausnahmen 325
1. Beweismaßreduzierungen im Prozessrecht 326
2. Beweismaßreduzierungen im materiellen Recht: Bezugnahme auf zukünftige Tatsachen 327
D. Fazit: Freie Beweiswürdigung als prozessuales Regulativ 329
Neunter Teil: Entscheidung bei Nichterweislichkeit der erheblichen Tatsache 333
A. Pflicht zur Entscheidung nach der einschlägigen Beweislastregel 333
B. Beweislastentscheidungen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 340
C. Fazit: Aus den einschlägigen Verfassungsnormen abzuleitende abstrakt-generelle Beweislastregeln 342
Zehnter Teil: Schlussbetrachtung 344
Literaturverzeichnis 355
Sachregister 372