Menu Expand

Cite BOOK

Style

Andoor, G. (2020). Tatfragen in der strafrechtlichen Revision. Eine Untersuchung der rechtshistorischen und rechtspraktischen Entwicklung des Rechtsschutzes in Strafsachen samt Reformvorschlag. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55791-2
Andoor, George. Tatfragen in der strafrechtlichen Revision: Eine Untersuchung der rechtshistorischen und rechtspraktischen Entwicklung des Rechtsschutzes in Strafsachen samt Reformvorschlag. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55791-2
Andoor, G (2020): Tatfragen in der strafrechtlichen Revision: Eine Untersuchung der rechtshistorischen und rechtspraktischen Entwicklung des Rechtsschutzes in Strafsachen samt Reformvorschlag, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55791-2

Format

Tatfragen in der strafrechtlichen Revision

Eine Untersuchung der rechtshistorischen und rechtspraktischen Entwicklung des Rechtsschutzes in Strafsachen samt Reformvorschlag

Andoor, George

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 266

(2020)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

George Andoor hat sein rechtswissenschaftliches Studium in Mainz und Leicester (England) absolviert; in dessen Rahmen erwarb er den Abschluss eines Magisters des deutschen und ausländischen Rechts (Mag. iur.) und legte das erste Staatsexamen ab. Dem folgte die promotionsbegleitende Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Würzburg. Das anschließende Referendariat leistete er am Kammergericht in Berlin ab, u. a. mit Stationen im Bundesbildungsministerium und dem Bundespräsidialamt. Nach seinem zweiten Staatsexamen war George Andoor kurzzeitig als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz tätig und ist seither Beamter im höheren Dienst, zunächst des Landes Hessen, zwischenzeitlich der Bundesrepublik Deutschland.

Abstract

Schon 1877 hat der Strafgesetzgeber entschieden, eine Berufung nur gegen Urteile der Amtsgerichte zuzulassen. Wie den Motiven zur StPO entnommen werden kann, war ihm bewusst, dass er damit in den landgerichtlichen Strafsachen eine Rechtsschutzlücke hinterlassen würde. Er glaubte aber, diese Omission zeitnah nachholen zu können. Etliche vergessene Versuche zwischen 1883 und 1975 später, scheint dieses Vorhaben endgültig aufgegeben worden zu sein. Der Autor zeigt auf, warum es gegenwärtig dennoch einer Rechtsmitteldebatte bedarf. Ebenso, dass zahlreiche Argumente, die gegen eine umfassende Nachprüfbarkeit der erstinstanzlichen Urteile der Land- und Oberlandesgerichte vorgetragen werden, nicht (mehr) überzeugen können. Die Arbeit, die mit einem konkreten Gesetzesentwurf zur Erweiterung der Revision um eine Tatsachenrüge endet, ist somit letztlich ein Plädoyer für die Wiederaufnahme eines vor nahezu einem halben Jahrhundert ad acta gelegten Reformvorhabens.»Judicial Review of the Findings of Fact by Courts of First Instance. An Investigation of the Historical and Practical Development of Legal Protection in Criminal Cases Including an own Reform Proposal«

In Germany, judgments in serious criminal cases can only be challenged by means of an appeal on points of law. This work shows on which historical misunderstandings and coincidences this circumstance is based and why it hardly meets the standards of legal protection guaranteed by the constitution. Considering the developments of supreme court jurisprudence and previous attempts at legislative reform, it explains why a reform of the legal remedies in criminal proceedings is still necessary.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 23
1. Kapitel: Die Revision in Strafsachen 32
A. Das System der strafrechtlichen Rechtsbehelfe 32
I. Die Strafgerichtsbarkeit als Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit 32
II. Rechtsbehelfe gegen richterliche Entscheidungen im Strafverfahren 34
1. Die Rechtsmittel gegen verfahrensabschließende Urteile im Strafverfahren 34
2. Sonstige Rechtsbehelfe im Strafverfahren 36
3. Die Ausgestaltung der Rechtsmittel in sonstigen Verfahrensordnungen 38
B. Die Ausgestaltung der Revision in Strafsachen 42
I. Verletzung des Gesetzes als Anknüpfungspunkt der Revision 42
II. Formen revisionsgerichtlicher Entscheidungen 43
1. Verwerfung durch Beschluss wegen Unzulässigkeit 44
2. Verwerfung durch Beschluss wegen offensichtlicher Unbegründetheit 45
3. Aufhebung durch Beschluss bei einstimmig erachteter Begründetheit 47
4. Entscheidung durch Urteil 48
III. Folgen der Aufhebung eines Urteils im Revisionsverfahren 48
C. Die Notwendigkeit eines umfassenden Rechtsschutzes in Strafsachen 50
I. Zwecke der Revision 50
1. Die einheitliche Rechtsfortbildung und Wahrung der Rechtseinheit als eigentlicher Revisionszweck 50
2. Richtige Rechtsanwendung im Einzelfall als Revisionszweck 53
a) Die besondere Bedeutung der Einzelfallkomponente bei der Revision in Strafsachen 53
b) Richtige Rechtsanwendung im Einzelfall statt Einzelfallgerechtigkeit im Rahmen der strafrechtlichen Revision 55
c) Einzelfallgerechtigkeit und Entscheidungen zulasten des Angeklagten 59
II. Das Rechtsschutzbedürfnis in Strafsachen 61
1. Das Grundgesetz und der Rechtsschutz gegen den Richter 61
2. Zur zwingenden Notwendigkeit eines Instanzenzuges in Strafsachen von Verfassungs wegen 63
a) Differenzierte Betrachtung der Ausübung der richterlichen Gewalt mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG 63
aa) Der Verwaltungsrichter als rechtsschützender Richter 64
bb) Der Zivilrichter als rechtsvermittelnder Richter 64
cc) Der Strafrichter als originär rechtseinschränkender Richter 65
b) Gefahr eines Rechtsschutzes ad infinitum 68
3. Die völkerrechtliche Pflicht zur Gewährleistung eines Instanzenzuges in Strafsachen 69
D. Zusammenfassende Analyse 71
2. Kapitel: Eine historische Betrachtung der Entwicklung der Revision 74
A. Ein Abriss der historischen Entwicklung der strafrechtlichen Rechtsmittel 75
I. Rechtsmittel im älteren deutschen Recht 76
II. Die Entwicklung von Rechtsmittelgerichten im Spätmittelalter 79
III. Das Verbot der Appellation in Strafsachen in der frühen Neuzeit 82
1. Verbot der Appellation zu den Reichsgerichten 82
2. Verbot der Appellation zu den obersten Landesgerichten und alternative landesrechtliche Rechtsbehelfe 85
IV. Wiederentdeckung der Appellation im Zeitalter des liberalen Rechtsstaates 88
1. Politische Verhältnisse in den deutschen Gebieten nach 1806 88
2. Entwicklung der Rechtsmittel im frühen 19. Jahrhundert 90
a) Außerordentliche Rechtsbehelfe in den Partikularrechtsordnungen 91
b) Rezeption der Rechtsbehelfe des französischen Strafprozessrechts 92
aa) Historische Rechtsbehelfe im französischen Strafprozessrecht 93
bb) Die Folgen der Rezeption des französischen Strafprozessrechts 94
V. Reform der Rechtsmittel im 19. Jahrhundert am Beispiel Preußens 97
1. Die strafrechtliche Appellation im Preußen zur Mitte des 19. Jahrhunderts 97
2. Die Nichtigkeitsbeschwerde im preußischen Strafverfahren des 19. Jahrhunderts 100
a) Entwicklung der Nichtigkeitsbeschwerde im preußischen Zivilverfahren als ein Rechtsmittel zur Herstellung der Rechtseinheit 101
b) Einführung der Revision im preußischen Strafverfahren durch das Gesetz vom 17. Juli 1846 102
c) Die strafrechtliche Nichtigkeitsbeschwerde gem. der Verordnung vom 3. Januar 1849 und dem Gesetz vom 3. Mai 1852 103
d) Einführung der Nichtigkeitsbeschwerde in die 1866 von Preußen annektierten Gebiete durch die Verordnung vom 25. Juni 1867 104
VI. Die Rechtsmittel nach der Strafprozessordnung vom 1. Februar 1877 106
B. Die Beschränkung der Revision auf Rechtsfragen als eine Folge der Einführung der freien Beweiswürdigung 109
I. Die Beweiskognition vor der Einführung der freien Beweiswürdigung 109
1. Beweiserbringung durch formale Beweismittel im Akkusationsprozess 109
2. Entwicklung des Inquisitionsprozesses und die Einführung gesetzlicher Beweisregeln 111
a) Die Verdrängung des Akkusationsprozesses durch das Inquisitionsverfahren 111
b) Exkurs: Die Durchführung des Inquisitionsverfahrens 114
aa) Die richterliche Untersuchung (inquisitio) 115
bb) Die Verteidigung (defension) 120
cc) Das Erkenntnisverfahren 121
dd) Die weitere Verteidigung 124
ee) Eine zusammenfassende Betrachtung des Inquisitionsverfahrens 125
c) Die Beweiskognition im Inquisitionsverfahren auf Grundlage der gesetzlichen Beweistheorie 126
aa) Formulierung bindender Beweisanforderungen durch gesetzliche Beweisregeln 126
bb) Die vorläufige Lossprechung von der Instanz und außerordentliche Strafe bei fehlenden vollen Beweisen 127
cc) Faktische richterliche Beweiswürdigung im Inquisitionsverfahren trotz gesetzlicher Beweisregeln 130
II. Die Entdeckung der freien Beweiswürdigung als Element des Schwurgerichtsverfahrens 133
1. Die freie Beweiswürdigung und die Entwicklung der Schwurgerichtsbarkeit in Frankreich 133
a) Die französische Lehre von der intime conviction 134
b) Die englische Schwurgerichtsbarkeit und das principle of jury independence 136
c) Die freie Beweiswürdigung durch Geschworene in Frankreich und Deutschland 137
2. Die Rezeption des französischen Schwurgerichtsverfahrens und der freien Beweiswürdigung in den deutschen Gebieten 138
a) Das Schwurgerichtsverfahren in den ehemals französisch besetzten Rheinprovinzen Preußens 138
b) Die Einführung des Schwurgerichtsverfahrens in den übrigen Partikularstaaten des Deutschen Bundes 141
c) Exkurs: Das Schicksal der Schwurgerichte in den deutschen Gebieten 142
aa) Schwurgerichte im Deutschen Reich 142
bb) Schwurgerichte in Bayern unter alliierter Besetzung 145
cc) Schwurgerichte in Österreich 147
3. Die deutsche Lehre vom Totaleindruck ohne Reflexion 150
a) Die Lehre vom Totaleindruck ohne Reflexion und die berufsrichterliche Beweiswürdigung 150
b) Kritische Betrachtung der Lehre vom Totaleindruck ohne Reflexion 154
III. Die Entwicklung der freien Beweiswürdigung zu einem allgemeinen Verfahrensgrundsatz 156
1. Rationalisierung der freien Beweiswürdigung 157
2. Der Einfluss der Reform des Inquisitionsverfahrens auf die Beweistheorie 160
a) Das reformierte akkusatorisch-inquisitorische Verfahren in Strafsachen 160
b) Auswirkungen der Reform des Strafverfahrens auf die gesetzliche Beweistheorie 164
3. Die Einführung der freien Beweiswürdigung als allgemeines Verfahrensprinzip im deutschen Strafverfahren 167
IV. Der Ausschluss einer Nachprüfung der freien Beweiswürdigung durch eine höhere Instanz 171
1. Die Überprüfbarkeit des Wahrspruchs der Geschworenen 171
2. Die Überprüfbarkeit der Feststellungen berufsrichterlicher Urteile 172
3. Die Überprüfbarkeit tatrichterlicher Sachverhaltsfeststellungen nach der Reichsstrafprozessordnung 177
a) Die Urteilsbegründungspflicht des Tatrichters nach dem Entwurf der Strafprozessordnung 177
b) Erweiterung der tatrichterlichen Urteilsbegründungspflicht durch die Reichsjustizkommission 180
c) Analyse der Gründe für das Absehen von einer Beweisbegründungspflicht des Tatrichters 181
d) Das Absehen von einem vollumfassenden Rechtsmittel zur Wahrung der Integrität tatrichterlicher Feststellungen 182
C. Gründe für die Existenz der Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile 186
I. Die Besetzungsstärke der Strafkammer als unzureichende Begründung für die fehlende Berufung in nicht amtsgerichtlichen Strafsachen 187
II. Die Erfahrung der Richter an den Landgerichten als unzureichende Begründung für die fehlende Berufung in nicht amtsgerichtlichen Strafsachen 190
III. Einführung der Berufung in Amtsgerichtssachen als eine Kompensation für die fehlende gerichtliche Voruntersuchung 191
1. Genereller Ausschluss der Berufung im Entwurf der Strafprozessordnung 193
a) Keine Vereinbarkeit der Berufung mit den Prinzipien der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit 194
b) Möglicher Beweiswertverlust bis zur Durchführung der Berufungshauptverhandlung 195
c) Praktische Einwände gegen die Durchführung einer Berufungsverhandlung 196
2. Die gerichtliche Voruntersuchung als Teil des Vorverfahrens 197
a) Die Ausgestaltung der gerichtlichen Voruntersuchung 197
b) Der Zweck der gerichtlichen Voruntersuchung 199
c) Der Ausschluss der gerichtlichen Voruntersuchung in amtsgerichtlichen Strafsachen 201
3. Berufung anstelle der gerichtlichen Voruntersuchung in Amtsgerichtssachen 202
4. Die provisorische Natur des strafrechtlichen Rechtsmittelrechts 205
IV. Beibehaltung der Berufung trotz Nivellierung des Strafverfahrens vor Amts- und Landgerichten im 20. Jahrhundert 208
D. Zusammenfassende Analyse 211
3. Kapitel: Die höchstrichterliche Erweiterung der Revision auf Tatfragen 214
A. Die gesetzlichen Anforderungen an die Urteilsgründe des Tatrichters 216
I. Die tatrichterlichen Sachverhaltsfeststellungen als Grundlage des Urteils 216
II. Die gesetzlichen Anforderungen an die Urteilsgründe 218
1. Pflicht zur Angabe der Haupttatsachen gem. § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO 218
2. Pflicht zur Angabe der Indiztatsachen gem. § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO 220
3. Sonstige Begründungsanforderungen gem. § 267 Abs. 1 Satz 3 bis Abs. 6 StPO 222
4. Keine Pflicht zur Begründung der freien Beweiswürdigung in § 261 StPO 223
III. Urteilsbegründungspflichten in sonstigen Verfahrensordnungen 224
1. Die Anforderungen an die Urteilsgründe nach der Zivilprozessordnung i. d. F. vom 30. Januar 1877 224
2. Die Anforderungen an die Urteilsgründe nach der Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898 228
3. Die Anforderungen an die Urteilsgründe in gegenwärtigen Verfahrensordnungen 231
IV. Konsequenzen der fehlenden Beweisbegründungspflicht für die Revision 232
V. Die Abgrenzung von Tat- und Rechtsfragen als Wesenselement revisionsgerichtlicher Zuständigkeiten 234
1. Entwicklung der Abgrenzung von Tat- und Rechtsfragen 235
2. Zweifel an der Abgrenzbarkeit von Tat- und Rechtsfragen 237
B. Die Erweiterung der Revision auf Teile der Tatfrage durch die höchstrichterliche Rechtsprechung 240
I. Verletzung von Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen durch den Tatrichter als Revisionsgrund 241
1. Entwicklung der Rechtsprechung zur Revisibilität von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze 241
2. Rechtlicher Anknüpfungspunkt für die Revisibilität von Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen 247
II. Widersprüchliche, unklare oder lückenhafte Feststellungen 250
III. Fehlerhafte, unwahrscheinliche oder nicht mit hinreichenden Gründen versehene Feststellungen 254
1. Erweiterung der Revision auf materielle Mängel der Tatsachenfeststellungen in der Weimarer Republik 256
2. Erweiterung der Revision im „Dritten Reich“ als Folge einer Entformalisierung des Rechts 259
a) Abkehr vom Rechtspositivismus zugunsten einer „gerechten“ Rechtspflege 260
b) Entformalisierung des Verfahrensrechts zugunsten der „Einzelfallgerechtigkeit“ 265
c) Erweiterung der Kompetenzen des Reichsgerichts durch außerordentliche Rechtsbehelfe 267
3. Fortsetzung der Entformalisierungstendenzen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 273
4. Zwischenergebnis 279
IV. Entwicklung spezifischer Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugung 280
V. Zusammenfassende Analyse 285
C. Kritik an der höchstrichterlichen Erweiterung der Revision 288
I. Die fehlende Vereinbarkeit der erweiterten Revision mit dem Grundsatz vom Vorrang des Gesetzes 289
1. Bindung der rechtsprechenden Gewalt an Gesetz und Recht 289
2. Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung 292
a) Der Begriff der richterlichen Rechtsfortbildung 293
b) Gefahren einer richterlichen Rechtsfortbildung contra legem 294
c) Die verfassungsrechtlichen Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung 299
3. Die erweiterte Revision in Anbetracht der verfassungsgerichtlichen Anforderungen an die Rechtsfortbildung durch Gerichte 303
a) Die Vereinbarkeit der höchstrichterlichen Erweiterung der Urteilsbegründungspflichten mit §§ 261, 267 StPO 303
b) Die Vereinbarkeit der Nachprüfung tatrichterlicher Sachverhalts- und Beweiswürdigungsdarstellungen mit § 337 StPO 305
c) Die Vereinbarkeit der erweiterten Revision im Rahmen der Sachrüge mit § 344 Abs. 2 StPO 306
II. Schwächung der verfahrensrechtlichen Position des Angeklagten durch die Erweiterung der Revision 311
1. Höchstrichterliche Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden Urteils 313
2. Gesetzwidrigkeit der Anforderungen des Bundesgerichtshofs an ein freisprechendes Urteil 315
3. Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch die Erweiterung der Revision zulasten des Angeklagten 318
III. Arbiträre Handhabung der Darstellungskontrolle in der revisionsgerichtlichen Praxis 320
1. Widersprüche in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Darstellungskontrolle 321
2. Ergebnisorientierung und Entformalisierung der Rechtsprechung durch Revisionsgerichte 325
D. Zusammenfassende Analyse 327
4. Kapitel: Gesetzgeberische Versuche der Erweiterung des Rechtsschutzes in Strafsachen 332
A. Ansätze im Kaiserreich zur Ergänzung der Strafkammersachen um eine Berufung 333
I. Reformbestrebungen bis zur Vorlage des Regierungsentwurfs 1885 333
1. Anträge aus der Mitte des Reichstages 333
2. Regierungsentwurf vom 9. Mai 1885 337
II. Reformbestrebungen bis zur Vorlage des Regierungsentwurfs 1895 339
1. Anträge aus der Mitte des Reichtages 339
2. Regierungsentwurf vom 6. Dezember 1894 345
a) Inhalt des Regierungsentwurfs 1894 345
b) Behandlung des Entwurfs im Reichstag 347
III. Die vollumfassende Einführung der Berufung in Militärstrafsachen 352
1. Einführung der Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898 353
2. Die Rechtsmittel im Militärstrafverfahren 355
3. Durchsicht und Nachprüfung rechtskräftiger tatrichterlicher Urteile 357
4. Gründe für die umfassende Einführung der Berufung in Militärstrafsachen 359
IV. Reformbestrebungen bis zur Vorlage des Regierungsentwurfs 1909 363
1. Anträge aus der Mitte des Reichstages 363
2. Regierungsentwurf vom 26. März 1909 369
a) Die Berufung gegen Urteile der Strafkammern nach dem Entwurf 1909 369
b) Die Behandlung des Entwurfs 1909 im Reichstag 372
V. Strafverfahrensgesetzgebung während des Ersten Weltkrieges 374
B. Rechtsmitteldebatten in der Weimarer Republik und im „Dritten Reich“ 375
I. Reformversuche und Reformen des strafrechtlichen Rechtsmittelrechts in der Weimarer Republik 375
1. Regierungsentwurf vom 29. Dezember 1919 376
2. Regierungsentwurf vom 29. Mai 1923 378
3. Antrag Schiffer vom 14. November 1923 381
4. Verordnung über Gerichtsverfassung und Strafrechtspflege vom 4. Januar 1924 382
5. Weitere Entwicklungen in der Weimarer Republik 385
II. Reformversuche und Reformen der strafrechtlichen Rechtsmittel im „Dritten Reich“ am Beispiel des Entwurfs 1939 386
1. Die Gerichtsverfassung nach dem Entwurf 1939 387
2. Ordentliche Rechtsmittel nach dem Entwurf 1939 388
a) Berufung 388
b) Urteilsrüge 388
3. Neue außerordentliche Rechtsbehelfe nach dem Entwurf 1939 391
C. Versuche einer Rechtsmittelreform in der Bundesrepublik Deutschland 393
I. Reformerwägungen beim Erlass des Vereinheitlichungsgesetzes vom 12. September 1950 393
II. Reformerwägungen beim Erlass des Strafprozessänderungsgesetzes vom 19. Dezember 1964 394
III. Amtliche Entwürfe zur Rechtsmittelreform in Strafsachen 396
1. Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Erstes Justizreformgesetz) von Dezember 1971 396
2. Diskussionsentwurf für ein Gesetz über die Rechtsmittel in Strafsachen (DE-Rechtsmittelgesetz) vom Dezember 1975 399
a) Die Urteilsrüge nach dem Diskussionsentwurf 1975 400
b) Die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren nach dem Entwurf 1975 403
aa) Das vereinfachte Verfahren vor dem Strafrichter zur Entlastung der Rechtsmittelgerichte 403
bb) Die sachlichen Zuständigkeiten der Strafgerichte nach dem Entwurf 1975 405
c) Das Scheitern des Diskussionsentwurfs 1975 auf dem 52. Deutschen Juristentag 406
IV. Jüngere Ansätze einer Rechtsmittelreform 410
D. Zusammenfassung 412
5. Kapitel: Die Erweiterung der Revision um eine Tatsachenrüge de lege ferenda 416
A. Die österreichische Nichtigkeitsbeschwerde als Vorbild für eine erweiterte Revision 417
I. Der Aufbau der österreichischen Strafgerichtsbarkeit 419
II. Die Berufung 419
III. Die Nichtigkeitsbeschwerde 420
B. Zur Ausgestaltung einer möglichen Tatsachenrüge im bundesdeutschen Revisionsrecht 422
I. Anforderungen an den Leistungsumfang einer reformierten Revision in Strafsachen 423
II. Erweiterung der strafrechtlichen Revision um eine Tatsachenrüge 426
1. Schaffung einer materiellen Tatsachenrüge zur Anfechtung inhaltlicher Mängel der Feststellungen 426
a) Zur Ausgestaltung einer materiellen Tatsachenrüge 426
b) Ausweitung der tatrichterlichen Urteilsbegründungspflicht auf subjektive Beweisgründe 428
2. Schaffung einer formellen Tatsachenrüge zur Anfechtung formeller Mängel der Feststellungen 430
a) Zur Ausgestaltung einer formellen Tatsachenrüge 430
aa) Normierung der höchstrichterlich entwickelten Fallgruppen der erweiterten Revision 430
bb) Einführung einer Rüge der Aktenwidrigkeit sowie der Protokollwidrigkeit 431
cc) Normierung des Revisionsgrundes der überspannten Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugung 434
dd) Konkreter Gesetzesvorschlag zur Umsetzung einer formellen Tatsachenrüge 435
b) Erweiterung der tatrichterlichen Urteilsbegründungspflichten mit Blick auf die formelle Tatsachenrüge 437
III. Erfordernisse an die Revisionsanträge bei Einführung einer Tatsachenrüge 438
1. Generelle Anforderungen an die Begründung einer Tatsachenrüge 438
2. Konkrete Anforderungen an die Begründung einer Tatsachenrüge 439
a) Pflicht zur umfassenden Ausführung der Tatsachenrüge 439
b) Anbringung von Beweisanträgen im Rahmen der Revisionsanträge 440
c) Konkreter Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der erweiterten Begründungspflichten bei einer Tatsachenrüge 441
IV. Möglichkeit einer selbstständigen Beweisaufnahme durch das Revisionsgericht 442
1. Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme in der Revisionshauptverhandlung 442
2. Allgemeine Erwägungen zur Ausgestaltung einer revisionsgerichtlichen Beweisaufnahme 444
a) Abgrenzung zur Einführung einer revisionsgerichtlichen Beweisaufnahme in den bisherigen Reformvorschlägen 444
b) Zur praktischen Durchführbarkeit einer Beweisaufnahme in der Revisionsinstanz 445
3. Die normtechnische Umsetzung einer revisionsgerichtlichen Beweisaufnahme 447
4. Einschränkung des Unmittelbarkeitsprinzips in der Revisionshauptverhandlung 448
V. Umfang der Urteilsprüfung im Rahmen der Tatsachenrüge 450
1. Die übermäßige Beschränkung der Urteilsprüfung bei der Verfahrensrüge 450
2. Konsequenzen für den Umfang der Prüfung einer Tatsachenrüge durch das Revisionsgericht 452
3. Folgen einer begründeten Tatsachenrüge 455
C. Weitere Reformen im Zusammenhang mit der Einführung einer Tatsachenrüge 456
I. Anpassung der Revisionshauptverhandlung an die Tatsachenrüge 456
1. Die Vorbereitung der Revisionshauptverhandlung 456
2. Die Ausgestaltung der Revisionshauptverhandlung 458
II. Reform der revisionsgerichtlichen Entscheidungsmöglichkeiten 459
1. Änderungen der Entscheidungsmöglichkeiten durch Beschluss ohne Hauptverhandlung 459
2. Erweiterung der eigenen Sachentscheidungsbefugnisse des Revisionsgerichts 461
3. Anpassung der Revisionserstreckung auf Mitverurteile 464
4. Bindung des Tatgerichts an die Ergebnisse der Beweisaufnahme gemäß § 350a StPO-E 465
III. Sonstige Änderungsvorschläge 466
1. Einführung einer notwendigen Verteidigung für Zwecke der Revisionsbegründung 466
2. Abschaffung der Möglichkeit der Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle 469
3. Protokollberichtigung und Verfahren bei Rügeverkümmerung 470
4. Beweisanträge des Beschwerdegegners bei einer Tatsachenrüge 472
D. Zusammenfassende Darstellung der Reformvorschläge zur Einführung einer Tatsachenrüge 473
Fazit 492
Literaturverzeichnis 502
Stichwortverzeichnis 527