Tatfragen in der strafrechtlichen Revision
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Tatfragen in der strafrechtlichen Revision
Eine Untersuchung der rechtshistorischen und rechtspraktischen Entwicklung des Rechtsschutzes in Strafsachen samt Reformvorschlag
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 266
(2020)
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About The Author
George Andoor hat sein rechtswissenschaftliches Studium in Mainz und Leicester (England) absolviert; in dessen Rahmen erwarb er den Abschluss eines Magisters des deutschen und ausländischen Rechts (Mag. iur.) und legte das erste Staatsexamen ab. Dem folgte die promotionsbegleitende Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Würzburg. Das anschließende Referendariat leistete er am Kammergericht in Berlin ab, u. a. mit Stationen im Bundesbildungsministerium und dem Bundespräsidialamt. Nach seinem zweiten Staatsexamen war George Andoor kurzzeitig als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz tätig und ist seither Beamter im höheren Dienst, zunächst des Landes Hessen, zwischenzeitlich der Bundesrepublik Deutschland.Abstract
Schon 1877 hat der Strafgesetzgeber entschieden, eine Berufung nur gegen Urteile der Amtsgerichte zuzulassen. Wie den Motiven zur StPO entnommen werden kann, war ihm bewusst, dass er damit in den landgerichtlichen Strafsachen eine Rechtsschutzlücke hinterlassen würde. Er glaubte aber, diese Omission zeitnah nachholen zu können. Etliche vergessene Versuche zwischen 1883 und 1975 später, scheint dieses Vorhaben endgültig aufgegeben worden zu sein. Der Autor zeigt auf, warum es gegenwärtig dennoch einer Rechtsmitteldebatte bedarf. Ebenso, dass zahlreiche Argumente, die gegen eine umfassende Nachprüfbarkeit der erstinstanzlichen Urteile der Land- und Oberlandesgerichte vorgetragen werden, nicht (mehr) überzeugen können. Die Arbeit, die mit einem konkreten Gesetzesentwurf zur Erweiterung der Revision um eine Tatsachenrüge endet, ist somit letztlich ein Plädoyer für die Wiederaufnahme eines vor nahezu einem halben Jahrhundert ad acta gelegten Reformvorhabens.»Judicial Review of the Findings of Fact by Courts of First Instance. An Investigation of the Historical and Practical Development of Legal Protection in Criminal Cases Including an own Reform Proposal«In Germany, judgments in serious criminal cases can only be challenged by means of an appeal on points of law. This work shows on which historical misunderstandings and coincidences this circumstance is based and why it hardly meets the standards of legal protection guaranteed by the constitution. Considering the developments of supreme court jurisprudence and previous attempts at legislative reform, it explains why a reform of the legal remedies in criminal proceedings is still necessary.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
Einleitung | 23 | ||
1. Kapitel: Die Revision in Strafsachen | 32 | ||
A. Das System der strafrechtlichen Rechtsbehelfe | 32 | ||
I. Die Strafgerichtsbarkeit als Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit | 32 | ||
II. Rechtsbehelfe gegen richterliche Entscheidungen im Strafverfahren | 34 | ||
1. Die Rechtsmittel gegen verfahrensabschließende Urteile im Strafverfahren | 34 | ||
2. Sonstige Rechtsbehelfe im Strafverfahren | 36 | ||
3. Die Ausgestaltung der Rechtsmittel in sonstigen Verfahrensordnungen | 38 | ||
B. Die Ausgestaltung der Revision in Strafsachen | 42 | ||
I. Verletzung des Gesetzes als Anknüpfungspunkt der Revision | 42 | ||
II. Formen revisionsgerichtlicher Entscheidungen | 43 | ||
1. Verwerfung durch Beschluss wegen Unzulässigkeit | 44 | ||
2. Verwerfung durch Beschluss wegen offensichtlicher Unbegründetheit | 45 | ||
3. Aufhebung durch Beschluss bei einstimmig erachteter Begründetheit | 47 | ||
4. Entscheidung durch Urteil | 48 | ||
III. Folgen der Aufhebung eines Urteils im Revisionsverfahren | 48 | ||
C. Die Notwendigkeit eines umfassenden Rechtsschutzes in Strafsachen | 50 | ||
I. Zwecke der Revision | 50 | ||
1. Die einheitliche Rechtsfortbildung und Wahrung der Rechtseinheit als eigentlicher Revisionszweck | 50 | ||
2. Richtige Rechtsanwendung im Einzelfall als Revisionszweck | 53 | ||
a) Die besondere Bedeutung der Einzelfallkomponente bei der Revision in Strafsachen | 53 | ||
b) Richtige Rechtsanwendung im Einzelfall statt Einzelfallgerechtigkeit im Rahmen der strafrechtlichen Revision | 55 | ||
c) Einzelfallgerechtigkeit und Entscheidungen zulasten des Angeklagten | 59 | ||
II. Das Rechtsschutzbedürfnis in Strafsachen | 61 | ||
1. Das Grundgesetz und der Rechtsschutz gegen den Richter | 61 | ||
2. Zur zwingenden Notwendigkeit eines Instanzenzuges in Strafsachen von Verfassungs wegen | 63 | ||
a) Differenzierte Betrachtung der Ausübung der richterlichen Gewalt mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG | 63 | ||
aa) Der Verwaltungsrichter als rechtsschützender Richter | 64 | ||
bb) Der Zivilrichter als rechtsvermittelnder Richter | 64 | ||
cc) Der Strafrichter als originär rechtseinschränkender Richter | 65 | ||
b) Gefahr eines Rechtsschutzes ad infinitum | 68 | ||
3. Die völkerrechtliche Pflicht zur Gewährleistung eines Instanzenzuges in Strafsachen | 69 | ||
D. Zusammenfassende Analyse | 71 | ||
2. Kapitel: Eine historische Betrachtung der Entwicklung der Revision | 74 | ||
A. Ein Abriss der historischen Entwicklung der strafrechtlichen Rechtsmittel | 75 | ||
I. Rechtsmittel im älteren deutschen Recht | 76 | ||
II. Die Entwicklung von Rechtsmittelgerichten im Spätmittelalter | 79 | ||
III. Das Verbot der Appellation in Strafsachen in der frühen Neuzeit | 82 | ||
1. Verbot der Appellation zu den Reichsgerichten | 82 | ||
2. Verbot der Appellation zu den obersten Landesgerichten und alternative landesrechtliche Rechtsbehelfe | 85 | ||
IV. Wiederentdeckung der Appellation im Zeitalter des liberalen Rechtsstaates | 88 | ||
1. Politische Verhältnisse in den deutschen Gebieten nach 1806 | 88 | ||
2. Entwicklung der Rechtsmittel im frühen 19. Jahrhundert | 90 | ||
a) Außerordentliche Rechtsbehelfe in den Partikularrechtsordnungen | 91 | ||
b) Rezeption der Rechtsbehelfe des französischen Strafprozessrechts | 92 | ||
aa) Historische Rechtsbehelfe im französischen Strafprozessrecht | 93 | ||
bb) Die Folgen der Rezeption des französischen Strafprozessrechts | 94 | ||
V. Reform der Rechtsmittel im 19. Jahrhundert am Beispiel Preußens | 97 | ||
1. Die strafrechtliche Appellation im Preußen zur Mitte des 19. Jahrhunderts | 97 | ||
2. Die Nichtigkeitsbeschwerde im preußischen Strafverfahren des 19. Jahrhunderts | 100 | ||
a) Entwicklung der Nichtigkeitsbeschwerde im preußischen Zivilverfahren als ein Rechtsmittel zur Herstellung der Rechtseinheit | 101 | ||
b) Einführung der Revision im preußischen Strafverfahren durch das Gesetz vom 17. Juli 1846 | 102 | ||
c) Die strafrechtliche Nichtigkeitsbeschwerde gem. der Verordnung vom 3. Januar 1849 und dem Gesetz vom 3. Mai 1852 | 103 | ||
d) Einführung der Nichtigkeitsbeschwerde in die 1866 von Preußen annektierten Gebiete durch die Verordnung vom 25. Juni 1867 | 104 | ||
VI. Die Rechtsmittel nach der Strafprozessordnung vom 1. Februar 1877 | 106 | ||
B. Die Beschränkung der Revision auf Rechtsfragen als eine Folge der Einführung der freien Beweiswürdigung | 109 | ||
I. Die Beweiskognition vor der Einführung der freien Beweiswürdigung | 109 | ||
1. Beweiserbringung durch formale Beweismittel im Akkusationsprozess | 109 | ||
2. Entwicklung des Inquisitionsprozesses und die Einführung gesetzlicher Beweisregeln | 111 | ||
a) Die Verdrängung des Akkusationsprozesses durch das Inquisitionsverfahren | 111 | ||
b) Exkurs: Die Durchführung des Inquisitionsverfahrens | 114 | ||
aa) Die richterliche Untersuchung (inquisitio) | 115 | ||
bb) Die Verteidigung (defension) | 120 | ||
cc) Das Erkenntnisverfahren | 121 | ||
dd) Die weitere Verteidigung | 124 | ||
ee) Eine zusammenfassende Betrachtung des Inquisitionsverfahrens | 125 | ||
c) Die Beweiskognition im Inquisitionsverfahren auf Grundlage der gesetzlichen Beweistheorie | 126 | ||
aa) Formulierung bindender Beweisanforderungen durch gesetzliche Beweisregeln | 126 | ||
bb) Die vorläufige Lossprechung von der Instanz und außerordentliche Strafe bei fehlenden vollen Beweisen | 127 | ||
cc) Faktische richterliche Beweiswürdigung im Inquisitionsverfahren trotz gesetzlicher Beweisregeln | 130 | ||
II. Die Entdeckung der freien Beweiswürdigung als Element des Schwurgerichtsverfahrens | 133 | ||
1. Die freie Beweiswürdigung und die Entwicklung der Schwurgerichtsbarkeit in Frankreich | 133 | ||
a) Die französische Lehre von der intime conviction | 134 | ||
b) Die englische Schwurgerichtsbarkeit und das principle of jury independence | 136 | ||
c) Die freie Beweiswürdigung durch Geschworene in Frankreich und Deutschland | 137 | ||
2. Die Rezeption des französischen Schwurgerichtsverfahrens und der freien Beweiswürdigung in den deutschen Gebieten | 138 | ||
a) Das Schwurgerichtsverfahren in den ehemals französisch besetzten Rheinprovinzen Preußens | 138 | ||
b) Die Einführung des Schwurgerichtsverfahrens in den übrigen Partikularstaaten des Deutschen Bundes | 141 | ||
c) Exkurs: Das Schicksal der Schwurgerichte in den deutschen Gebieten | 142 | ||
aa) Schwurgerichte im Deutschen Reich | 142 | ||
bb) Schwurgerichte in Bayern unter alliierter Besetzung | 145 | ||
cc) Schwurgerichte in Österreich | 147 | ||
3. Die deutsche Lehre vom Totaleindruck ohne Reflexion | 150 | ||
a) Die Lehre vom Totaleindruck ohne Reflexion und die berufsrichterliche Beweiswürdigung | 150 | ||
b) Kritische Betrachtung der Lehre vom Totaleindruck ohne Reflexion | 154 | ||
III. Die Entwicklung der freien Beweiswürdigung zu einem allgemeinen Verfahrensgrundsatz | 156 | ||
1. Rationalisierung der freien Beweiswürdigung | 157 | ||
2. Der Einfluss der Reform des Inquisitionsverfahrens auf die Beweistheorie | 160 | ||
a) Das reformierte akkusatorisch-inquisitorische Verfahren in Strafsachen | 160 | ||
b) Auswirkungen der Reform des Strafverfahrens auf die gesetzliche Beweistheorie | 164 | ||
3. Die Einführung der freien Beweiswürdigung als allgemeines Verfahrensprinzip im deutschen Strafverfahren | 167 | ||
IV. Der Ausschluss einer Nachprüfung der freien Beweiswürdigung durch eine höhere Instanz | 171 | ||
1. Die Überprüfbarkeit des Wahrspruchs der Geschworenen | 171 | ||
2. Die Überprüfbarkeit der Feststellungen berufsrichterlicher Urteile | 172 | ||
3. Die Überprüfbarkeit tatrichterlicher Sachverhaltsfeststellungen nach der Reichsstrafprozessordnung | 177 | ||
a) Die Urteilsbegründungspflicht des Tatrichters nach dem Entwurf der Strafprozessordnung | 177 | ||
b) Erweiterung der tatrichterlichen Urteilsbegründungspflicht durch die Reichsjustizkommission | 180 | ||
c) Analyse der Gründe für das Absehen von einer Beweisbegründungspflicht des Tatrichters | 181 | ||
d) Das Absehen von einem vollumfassenden Rechtsmittel zur Wahrung der Integrität tatrichterlicher Feststellungen | 182 | ||
C. Gründe für die Existenz der Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile | 186 | ||
I. Die Besetzungsstärke der Strafkammer als unzureichende Begründung für die fehlende Berufung in nicht amtsgerichtlichen Strafsachen | 187 | ||
II. Die Erfahrung der Richter an den Landgerichten als unzureichende Begründung für die fehlende Berufung in nicht amtsgerichtlichen Strafsachen | 190 | ||
III. Einführung der Berufung in Amtsgerichtssachen als eine Kompensation für die fehlende gerichtliche Voruntersuchung | 191 | ||
1. Genereller Ausschluss der Berufung im Entwurf der Strafprozessordnung | 193 | ||
a) Keine Vereinbarkeit der Berufung mit den Prinzipien der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit | 194 | ||
b) Möglicher Beweiswertverlust bis zur Durchführung der Berufungshauptverhandlung | 195 | ||
c) Praktische Einwände gegen die Durchführung einer Berufungsverhandlung | 196 | ||
2. Die gerichtliche Voruntersuchung als Teil des Vorverfahrens | 197 | ||
a) Die Ausgestaltung der gerichtlichen Voruntersuchung | 197 | ||
b) Der Zweck der gerichtlichen Voruntersuchung | 199 | ||
c) Der Ausschluss der gerichtlichen Voruntersuchung in amtsgerichtlichen Strafsachen | 201 | ||
3. Berufung anstelle der gerichtlichen Voruntersuchung in Amtsgerichtssachen | 202 | ||
4. Die provisorische Natur des strafrechtlichen Rechtsmittelrechts | 205 | ||
IV. Beibehaltung der Berufung trotz Nivellierung des Strafverfahrens vor Amts- und Landgerichten im 20. Jahrhundert | 208 | ||
D. Zusammenfassende Analyse | 211 | ||
3. Kapitel: Die höchstrichterliche Erweiterung der Revision auf Tatfragen | 214 | ||
A. Die gesetzlichen Anforderungen an die Urteilsgründe des Tatrichters | 216 | ||
I. Die tatrichterlichen Sachverhaltsfeststellungen als Grundlage des Urteils | 216 | ||
II. Die gesetzlichen Anforderungen an die Urteilsgründe | 218 | ||
1. Pflicht zur Angabe der Haupttatsachen gem. § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO | 218 | ||
2. Pflicht zur Angabe der Indiztatsachen gem. § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO | 220 | ||
3. Sonstige Begründungsanforderungen gem. § 267 Abs. 1 Satz 3 bis Abs. 6 StPO | 222 | ||
4. Keine Pflicht zur Begründung der freien Beweiswürdigung in § 261 StPO | 223 | ||
III. Urteilsbegründungspflichten in sonstigen Verfahrensordnungen | 224 | ||
1. Die Anforderungen an die Urteilsgründe nach der Zivilprozessordnung i. d. F. vom 30. Januar 1877 | 224 | ||
2. Die Anforderungen an die Urteilsgründe nach der Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898 | 228 | ||
3. Die Anforderungen an die Urteilsgründe in gegenwärtigen Verfahrensordnungen | 231 | ||
IV. Konsequenzen der fehlenden Beweisbegründungspflicht für die Revision | 232 | ||
V. Die Abgrenzung von Tat- und Rechtsfragen als Wesenselement revisionsgerichtlicher Zuständigkeiten | 234 | ||
1. Entwicklung der Abgrenzung von Tat- und Rechtsfragen | 235 | ||
2. Zweifel an der Abgrenzbarkeit von Tat- und Rechtsfragen | 237 | ||
B. Die Erweiterung der Revision auf Teile der Tatfrage durch die höchstrichterliche Rechtsprechung | 240 | ||
I. Verletzung von Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen durch den Tatrichter als Revisionsgrund | 241 | ||
1. Entwicklung der Rechtsprechung zur Revisibilität von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze | 241 | ||
2. Rechtlicher Anknüpfungspunkt für die Revisibilität von Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen | 247 | ||
II. Widersprüchliche, unklare oder lückenhafte Feststellungen | 250 | ||
III. Fehlerhafte, unwahrscheinliche oder nicht mit hinreichenden Gründen versehene Feststellungen | 254 | ||
1. Erweiterung der Revision auf materielle Mängel der Tatsachenfeststellungen in der Weimarer Republik | 256 | ||
2. Erweiterung der Revision im „Dritten Reich“ als Folge einer Entformalisierung des Rechts | 259 | ||
a) Abkehr vom Rechtspositivismus zugunsten einer „gerechten“ Rechtspflege | 260 | ||
b) Entformalisierung des Verfahrensrechts zugunsten der „Einzelfallgerechtigkeit“ | 265 | ||
c) Erweiterung der Kompetenzen des Reichsgerichts durch außerordentliche Rechtsbehelfe | 267 | ||
3. Fortsetzung der Entformalisierungstendenzen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs | 273 | ||
4. Zwischenergebnis | 279 | ||
IV. Entwicklung spezifischer Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugung | 280 | ||
V. Zusammenfassende Analyse | 285 | ||
C. Kritik an der höchstrichterlichen Erweiterung der Revision | 288 | ||
I. Die fehlende Vereinbarkeit der erweiterten Revision mit dem Grundsatz vom Vorrang des Gesetzes | 289 | ||
1. Bindung der rechtsprechenden Gewalt an Gesetz und Recht | 289 | ||
2. Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung | 292 | ||
a) Der Begriff der richterlichen Rechtsfortbildung | 293 | ||
b) Gefahren einer richterlichen Rechtsfortbildung contra legem | 294 | ||
c) Die verfassungsrechtlichen Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung | 299 | ||
3. Die erweiterte Revision in Anbetracht der verfassungsgerichtlichen Anforderungen an die Rechtsfortbildung durch Gerichte | 303 | ||
a) Die Vereinbarkeit der höchstrichterlichen Erweiterung der Urteilsbegründungspflichten mit §§ 261, 267 StPO | 303 | ||
b) Die Vereinbarkeit der Nachprüfung tatrichterlicher Sachverhalts- und Beweiswürdigungsdarstellungen mit § 337 StPO | 305 | ||
c) Die Vereinbarkeit der erweiterten Revision im Rahmen der Sachrüge mit § 344 Abs. 2 StPO | 306 | ||
II. Schwächung der verfahrensrechtlichen Position des Angeklagten durch die Erweiterung der Revision | 311 | ||
1. Höchstrichterliche Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden Urteils | 313 | ||
2. Gesetzwidrigkeit der Anforderungen des Bundesgerichtshofs an ein freisprechendes Urteil | 315 | ||
3. Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch die Erweiterung der Revision zulasten des Angeklagten | 318 | ||
III. Arbiträre Handhabung der Darstellungskontrolle in der revisionsgerichtlichen Praxis | 320 | ||
1. Widersprüche in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Darstellungskontrolle | 321 | ||
2. Ergebnisorientierung und Entformalisierung der Rechtsprechung durch Revisionsgerichte | 325 | ||
D. Zusammenfassende Analyse | 327 | ||
4. Kapitel: Gesetzgeberische Versuche der Erweiterung des Rechtsschutzes in Strafsachen | 332 | ||
A. Ansätze im Kaiserreich zur Ergänzung der Strafkammersachen um eine Berufung | 333 | ||
I. Reformbestrebungen bis zur Vorlage des Regierungsentwurfs 1885 | 333 | ||
1. Anträge aus der Mitte des Reichstages | 333 | ||
2. Regierungsentwurf vom 9. Mai 1885 | 337 | ||
II. Reformbestrebungen bis zur Vorlage des Regierungsentwurfs 1895 | 339 | ||
1. Anträge aus der Mitte des Reichtages | 339 | ||
2. Regierungsentwurf vom 6. Dezember 1894 | 345 | ||
a) Inhalt des Regierungsentwurfs 1894 | 345 | ||
b) Behandlung des Entwurfs im Reichstag | 347 | ||
III. Die vollumfassende Einführung der Berufung in Militärstrafsachen | 352 | ||
1. Einführung der Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898 | 353 | ||
2. Die Rechtsmittel im Militärstrafverfahren | 355 | ||
3. Durchsicht und Nachprüfung rechtskräftiger tatrichterlicher Urteile | 357 | ||
4. Gründe für die umfassende Einführung der Berufung in Militärstrafsachen | 359 | ||
IV. Reformbestrebungen bis zur Vorlage des Regierungsentwurfs 1909 | 363 | ||
1. Anträge aus der Mitte des Reichstages | 363 | ||
2. Regierungsentwurf vom 26. März 1909 | 369 | ||
a) Die Berufung gegen Urteile der Strafkammern nach dem Entwurf 1909 | 369 | ||
b) Die Behandlung des Entwurfs 1909 im Reichstag | 372 | ||
V. Strafverfahrensgesetzgebung während des Ersten Weltkrieges | 374 | ||
B. Rechtsmitteldebatten in der Weimarer Republik und im „Dritten Reich“ | 375 | ||
I. Reformversuche und Reformen des strafrechtlichen Rechtsmittelrechts in der Weimarer Republik | 375 | ||
1. Regierungsentwurf vom 29. Dezember 1919 | 376 | ||
2. Regierungsentwurf vom 29. Mai 1923 | 378 | ||
3. Antrag Schiffer vom 14. November 1923 | 381 | ||
4. Verordnung über Gerichtsverfassung und Strafrechtspflege vom 4. Januar 1924 | 382 | ||
5. Weitere Entwicklungen in der Weimarer Republik | 385 | ||
II. Reformversuche und Reformen der strafrechtlichen Rechtsmittel im „Dritten Reich“ am Beispiel des Entwurfs 1939 | 386 | ||
1. Die Gerichtsverfassung nach dem Entwurf 1939 | 387 | ||
2. Ordentliche Rechtsmittel nach dem Entwurf 1939 | 388 | ||
a) Berufung | 388 | ||
b) Urteilsrüge | 388 | ||
3. Neue außerordentliche Rechtsbehelfe nach dem Entwurf 1939 | 391 | ||
C. Versuche einer Rechtsmittelreform in der Bundesrepublik Deutschland | 393 | ||
I. Reformerwägungen beim Erlass des Vereinheitlichungsgesetzes vom 12. September 1950 | 393 | ||
II. Reformerwägungen beim Erlass des Strafprozessänderungsgesetzes vom 19. Dezember 1964 | 394 | ||
III. Amtliche Entwürfe zur Rechtsmittelreform in Strafsachen | 396 | ||
1. Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Erstes Justizreformgesetz) von Dezember 1971 | 396 | ||
2. Diskussionsentwurf für ein Gesetz über die Rechtsmittel in Strafsachen (DE-Rechtsmittelgesetz) vom Dezember 1975 | 399 | ||
a) Die Urteilsrüge nach dem Diskussionsentwurf 1975 | 400 | ||
b) Die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren nach dem Entwurf 1975 | 403 | ||
aa) Das vereinfachte Verfahren vor dem Strafrichter zur Entlastung der Rechtsmittelgerichte | 403 | ||
bb) Die sachlichen Zuständigkeiten der Strafgerichte nach dem Entwurf 1975 | 405 | ||
c) Das Scheitern des Diskussionsentwurfs 1975 auf dem 52. Deutschen Juristentag | 406 | ||
IV. Jüngere Ansätze einer Rechtsmittelreform | 410 | ||
D. Zusammenfassung | 412 | ||
5. Kapitel: Die Erweiterung der Revision um eine Tatsachenrüge de lege ferenda | 416 | ||
A. Die österreichische Nichtigkeitsbeschwerde als Vorbild für eine erweiterte Revision | 417 | ||
I. Der Aufbau der österreichischen Strafgerichtsbarkeit | 419 | ||
II. Die Berufung | 419 | ||
III. Die Nichtigkeitsbeschwerde | 420 | ||
B. Zur Ausgestaltung einer möglichen Tatsachenrüge im bundesdeutschen Revisionsrecht | 422 | ||
I. Anforderungen an den Leistungsumfang einer reformierten Revision in Strafsachen | 423 | ||
II. Erweiterung der strafrechtlichen Revision um eine Tatsachenrüge | 426 | ||
1. Schaffung einer materiellen Tatsachenrüge zur Anfechtung inhaltlicher Mängel der Feststellungen | 426 | ||
a) Zur Ausgestaltung einer materiellen Tatsachenrüge | 426 | ||
b) Ausweitung der tatrichterlichen Urteilsbegründungspflicht auf subjektive Beweisgründe | 428 | ||
2. Schaffung einer formellen Tatsachenrüge zur Anfechtung formeller Mängel der Feststellungen | 430 | ||
a) Zur Ausgestaltung einer formellen Tatsachenrüge | 430 | ||
aa) Normierung der höchstrichterlich entwickelten Fallgruppen der erweiterten Revision | 430 | ||
bb) Einführung einer Rüge der Aktenwidrigkeit sowie der Protokollwidrigkeit | 431 | ||
cc) Normierung des Revisionsgrundes der überspannten Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugung | 434 | ||
dd) Konkreter Gesetzesvorschlag zur Umsetzung einer formellen Tatsachenrüge | 435 | ||
b) Erweiterung der tatrichterlichen Urteilsbegründungspflichten mit Blick auf die formelle Tatsachenrüge | 437 | ||
III. Erfordernisse an die Revisionsanträge bei Einführung einer Tatsachenrüge | 438 | ||
1. Generelle Anforderungen an die Begründung einer Tatsachenrüge | 438 | ||
2. Konkrete Anforderungen an die Begründung einer Tatsachenrüge | 439 | ||
a) Pflicht zur umfassenden Ausführung der Tatsachenrüge | 439 | ||
b) Anbringung von Beweisanträgen im Rahmen der Revisionsanträge | 440 | ||
c) Konkreter Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der erweiterten Begründungspflichten bei einer Tatsachenrüge | 441 | ||
IV. Möglichkeit einer selbstständigen Beweisaufnahme durch das Revisionsgericht | 442 | ||
1. Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme in der Revisionshauptverhandlung | 442 | ||
2. Allgemeine Erwägungen zur Ausgestaltung einer revisionsgerichtlichen Beweisaufnahme | 444 | ||
a) Abgrenzung zur Einführung einer revisionsgerichtlichen Beweisaufnahme in den bisherigen Reformvorschlägen | 444 | ||
b) Zur praktischen Durchführbarkeit einer Beweisaufnahme in der Revisionsinstanz | 445 | ||
3. Die normtechnische Umsetzung einer revisionsgerichtlichen Beweisaufnahme | 447 | ||
4. Einschränkung des Unmittelbarkeitsprinzips in der Revisionshauptverhandlung | 448 | ||
V. Umfang der Urteilsprüfung im Rahmen der Tatsachenrüge | 450 | ||
1. Die übermäßige Beschränkung der Urteilsprüfung bei der Verfahrensrüge | 450 | ||
2. Konsequenzen für den Umfang der Prüfung einer Tatsachenrüge durch das Revisionsgericht | 452 | ||
3. Folgen einer begründeten Tatsachenrüge | 455 | ||
C. Weitere Reformen im Zusammenhang mit der Einführung einer Tatsachenrüge | 456 | ||
I. Anpassung der Revisionshauptverhandlung an die Tatsachenrüge | 456 | ||
1. Die Vorbereitung der Revisionshauptverhandlung | 456 | ||
2. Die Ausgestaltung der Revisionshauptverhandlung | 458 | ||
II. Reform der revisionsgerichtlichen Entscheidungsmöglichkeiten | 459 | ||
1. Änderungen der Entscheidungsmöglichkeiten durch Beschluss ohne Hauptverhandlung | 459 | ||
2. Erweiterung der eigenen Sachentscheidungsbefugnisse des Revisionsgerichts | 461 | ||
3. Anpassung der Revisionserstreckung auf Mitverurteile | 464 | ||
4. Bindung des Tatgerichts an die Ergebnisse der Beweisaufnahme gemäß § 350a StPO-E | 465 | ||
III. Sonstige Änderungsvorschläge | 466 | ||
1. Einführung einer notwendigen Verteidigung für Zwecke der Revisionsbegründung | 466 | ||
2. Abschaffung der Möglichkeit der Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle | 469 | ||
3. Protokollberichtigung und Verfahren bei Rügeverkümmerung | 470 | ||
4. Beweisanträge des Beschwerdegegners bei einer Tatsachenrüge | 472 | ||
D. Zusammenfassende Darstellung der Reformvorschläge zur Einführung einer Tatsachenrüge | 473 | ||
Fazit | 492 | ||
Literaturverzeichnis | 502 | ||
Stichwortverzeichnis | 527 |