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Schulze-Bühler, S. (2020). Die Zivilrechtsakzessorietät im Urheberstrafrecht und ihre Grenzen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58113-9
Schulze-Bühler, Sebastian. Die Zivilrechtsakzessorietät im Urheberstrafrecht und ihre Grenzen. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58113-9
Schulze-Bühler, S (2020): Die Zivilrechtsakzessorietät im Urheberstrafrecht und ihre Grenzen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58113-9

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Die Zivilrechtsakzessorietät im Urheberstrafrecht und ihre Grenzen

Schulze-Bühler, Sebastian

Schriften zum Strafrecht, Vol. 361

(2020)

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About The Author

Sebastian Schulze-Bühler studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen mit dem Studienschwerpunkt Wettbewerbs-, Kartell- und Urheberrecht. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen im Juni 2018 verfasste er seine Promotion zu einem urheberstrafrechtlichen Thema und war währenddessen am Tübinger Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht von Prof. Dr. Bernd Heinrich tätig. Gleichzeitig arbeitete er im Bereich Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Stuttgart. Im Juni 2020 wurde er von der Eberhard Karls Universität Tübingen promoviert.

Die Promotion wurde ausgezeichnet mit dem Reinhold-und-Maria-Teufel-Preis. Außerdem wurde die Veröffentlichung gefördert von der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.

Abstract

Das Urheberstrafrecht steht in einer inhaltlichen Abhängigkeit zu den zivilrechtlichen Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes. Dies wird durch den Begriff der Akzessorietät ausgedrückt. Da die Akzessorietät im Urheberstrafrecht vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgrundsatzes zu sehen ist, besteht eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, diese konsequent und streng anzuwenden. Gleichzeitig bedarf es aber aufgrund gleichfalls verfassungsrechtlich begründeter Erwägungen auch einer gewissen Autonomie des Strafrechts. Die Konstellation der lediglich im Zivilrecht, nicht aber im Strafrecht zulässigen nachträglichen Genehmigung bildet hierfür nur ein Beispiel. Die vorliegende Arbeit löst diese und weitere - vermeintliche - Widersprüche dadurch auf, dass der Autor die Akzessorietät dogmatisch herleitet und ihre Grenzen einer Systematisierung unterzieht. Dabei arbeitet er allgemeingültige Merkmale der Akzessorietät heraus, mit denen sich die einzelnen Grenzen einordnen lassen.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Reinhold-und-Maria-Teufel-Preis. Außerdem wurde die Veröffentlichung gefördert von der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 23
Kapitel 1: Das Strafrecht innerhalb des Urheberrechts 26
§ 1 Die Vorschriften des Urheberstrafrechts 26
A. Überblick über die Vorschriften des Urheberstrafrechts 27
B. Einordnung der §§ 106 ff. UrhG in die allgemeine Strafrechtsdogmatik 28
I. Anwendbarkeit des deutschen Urheberstrafrechts 28
II. Modalitäten der Tatbegehung 29
III. Strafbarkeit des Versuchs 29
IV. Vorsatz und Irrtümer 30
V. Konkurrenzlehre 30
VI. Zwischenergebnis 31
C. Historische Einordnung 31
I. Bedürfnis nach Schutz des geistigen Schaffens 31
II. Gesetzliche Kodifizierung des Urheberrechts 33
III. Entwicklung des Urheberstrafrechts 34
IV. Ursprünge der Zivilrechtsakzessorietät 36
V. Zwischenergebnis 37
D. Die Vorschrift des § 106 Abs. 1 UrhG 37
I. Objektiver Tatbestand 38
1. Tatobjekte 38
a) Werk 38
aa) Einordnung in §§ 1, 2 Abs. 1 UrhG 38
bb) Subsumtion unter § 2 Abs. 2 UrhG 39
(1) Das Persönliche 40
(2) Die Schöpfung 41
(3) Der geistige Gehalt 42
(4) Die Wahrnehmbarkeit 43
cc) Zwischenergebnis 44
b) Bearbeitung und Umgestaltung 45
aa) Bearbeitung 45
bb) Umgestaltung 46
2. Tathandlungen 47
a) Vervielfältigung 47
b) Verbreitung 48
c) Öffentliche Wiedergabe 50
3. Kein gesetzlich zugelassener Fall 50
II. Subjektiver Tatbestand 52
III. Rechtswidrigkeit 53
IV. Schuld 54
E. Die weiteren Zentraltatbestände des Urheberstrafrechts 54
I. Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung (§ 107 UrhG) 55
II. Unerlaubter Eingriff in verwandte Schutzrechte (§ 108 UrhG) 57
III. Unerlaubter Eingriff in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen (§ 108b UrhG) 58
§ 2 Das Verhältnis des Urheberstrafrechts zum Urheberzivilrecht 60
A. Bedeutung des Urheberstrafrechts 60
I. Registrierte und abgeurteilte Straftaten 61
II. Verteilung der Schadenssummen 63
III. Zwischenergebnis 65
B. Funktionen des Urheberzivil- und des Urheberstrafrechts 65
I. Funktionen des Urheberzivilrechts 65
II. Funktionen des Urheberstrafrechts 67
III. Zwischenergebnis 68
C. Das Urheberstrafrecht in der Rechtsdurchsetzung 69
I. Faktische Durchsetzungshindernisse 70
1. Kenntniserlangung durch die Strafverfolgungsbehörden 70
2. Interesse des Urhebers an der Strafverfolgung 71
II. Strafantragserfordernis 72
1. Bestimmung des öffentlichen Interesses 72
2. Bestimmung des besonderen öffentlichen Interesses 73
III. Einleitung außergerichtlicher Verfahren 74
IV. Funktionalisierung des Strafrechts 75
V. Einstellung aus Opportunitätsgründen 75
1. Möglichkeit der Einstellung nach § 153 StPO 76
2. Möglichkeit der Einstellung nach § 153a StPO 76
VI. Verweis auf den Privatklageweg (§ 374 Abs. 1 Nr. 8 StPO) 78
D. Zusammenfassung 79
Kapitel 2: Das Prinzip der Urheberzivilrechtsakzessorietät 80
§ 1 Herleitung und Einordnung der Urheberzivilrechtsakzessorietät 80
A. Begrifflicher Ursprung 80
B. Dogmatischer Ursprung 82
I. Gesetzgeberischer Wille 82
II. Bedeutung der Auslegung 83
III. „Informationelles Übergewicht“ 84
IV. Zusammenfassung 85
C. Funktionaler Ursprung 86
I. Tatbestandliche Weite als Ausgangspunkt 86
II. Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes 87
1. Ansatz des Bundesverfassungsgerichts 88
2. Weitere Konkretisierungen 92
a) Zweck des Bestimmtheitsgrundsatzes 92
b) Ansatz der größtmöglichen Bestimmtheit 94
c) Quantitative Einschränkungen 94
d) Schlussfolgerungen für den weiteren Verlauf der Arbeit 95
3. Sonderfall: Bestimmtheit durch richterliche Rechtsfortbildung 97
III. Strenge Zivilrechtsakzessorietät als Lösung des Gesetzgebers (verfassungskonformitätswahrende Funktion) 98
IV. Alternativen 99
1. Ausdrückliche Gesetzesverweise 100
2. Wiederholende Übernahme der zivilrechtlichen Vorgaben 101
3. Strafrechtsautonome Ausgestaltung 101
V. Zusammenfassung 102
§ 2 Urheberzivilrechtsakzessorietät im Vergleich 102
A. Akzessorietät des Zivilrechts 102
I. „Zivilrechtsakzessorietät des Zivilrechts“ 103
II. „Strafrechtsakzessorietät des Zivilrechts“ 104
B. Akzessorietät des Strafrechts 104
I. Strafrechtsakzessorietät des Allgemeinen Teils des StGB 104
II. Zivilrechtsakzessorietät des Besonderen Teils des StGB 105
III. Verwaltungsakzessorietät des Umweltstrafrechts 106
§ 3 Urheberzivilrechtsakzessorietät im Spannungsfeld der Blankett-Gesetzgebung 108
A. Bedeutung der Thematik 109
B. Bestimmung des Blankett-Begriffs 110
I. Bindings Ansatz als Ausgangspunkt 110
II. Weiter Begriffsansatz 113
III. Enger Begriffsansatz 114
IV. Bewertung und Einordnung der urheberstrafrechtlichen Vorschriften 115
C. Weitere begriffliche Ausdifferenzierungen 116
D. Verfassungsrechtliche Bewertung 118
I. Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes 119
II. Wahrung des Gewaltenteilungsgrundsatzes 120
E. Zusammenfassung 121
§ 4 Strafrecht zwischen allgemeiner Akzessorietät und Relativität der Rechtsbegriffe 122
A. Allgemeine Akzessorietät des Strafrechts 123
B. Einheit der Rechtsordnung 125
I. Begriffliche Einheit der Rechtsordnung 126
II. Funktionale Einheit der Rechtsordnung 128
C. Fragmentarischer Charakter des Strafrechts 131
D. Stellung des Strafrechts in der Mengenlehre 134
I. Ansatz der Mengenlehre 134
II. Mengenlehre als Grenze der Akzessorietät und Autonomie 135
E. Relativität der Rechtsbegriffe 137
I. Inhalt und Bedeutung 137
II. Relevanz für die Zivilrechtsakzessorietät des Urheberstrafrechts 138
F. Zusammenfassung 139
Kapitel 3: Anwendung der Urheberzivilrechtsakzessorietät – Allgemeine Grenzen für alle Straftatbestände 140
§ 1 Merkmale einer streng angewandten Urheberzivilrechtsakzessorietät 140
A. Charakteristische Merkmale 141
I. Inhaltliche Anlehnung (Merkmal 1) 141
II. Tatbestandliche Begriffsabhängigkeit (Merkmal 2) 142
III. Gleichlauf des Rechtsgüterschutzes (Merkmal 3) 143
IV. Strafrechtsbegrenzung (Merkmal 4) 143
B. Systematisierungsansatz 144
I. Lockerung der Akzessorietät 145
II. Durchbrechung des Prinzips der Akzessorietät 145
1. Erfordernis der Abwägung 146
2. Maßstäbe für die Abwägung 146
III. Zwischenergebnis 147
§ 2 Die Genehmigung im Spannungsfeld der Zivilrechtsakzessorietät 148
A. Einwilligung vor Verwertung des Werkes 149
I. Zivilrechtliche Bewertung 149
1. Rechteeinräumung 149
2. Rechtsfolgen 151
II. Strafrechtliche Bewertung 152
1. Dogmatische Einordnung der Einwilligung als Rechtfertigungsgrund 152
2. Voraussetzungen der rechtfertigenden Einwilligung im Einzelnen 153
a) Disponibilität des Rechtsguts 154
b) Einwilligungsberechtigung 154
c) Erklärung der Einwilligung 156
d) Weitere Voraussetzungen 157
3. Zivilrechtsakzessorische Einordnung 159
a) Inhaltliche Anlehnung (Merkmal 1) 159
aa) Zivilrechtliche Wirksamkeit als zusätzliche Voraussetzung? 159
bb) Bewertung unter Berücksichtigung der Funktion der Zivilrechtsakzessorietät 161
cc) Zwischenergebnis 162
b) Tatbestandliche Begriffsabhängigkeit (Merkmal 2) 163
c) Rechtsgüterschutz (Merkmal 3) 163
d) Strafrechtsbegrenzung (Merkmal 4) 164
e) Zwischenergebnis 164
4. Merkmal „ohne Zustimmung des Rechtsinhabers“ (§ 108b Abs. 1 Nr. 1 UrhG) 165
B. Genehmigung nach Verwertung des Werkes 165
I. Zivilrechtliche Bewertung 166
II. Strafrechtliche Bewertung 167
1. Meinungsstand zur nachträglichen Genehmigung im Strafrecht 168
a) Beseitigung des staatlichen Strafanspruchs 168
b) Schwebende Unwirksamkeit bis zur Genehmigung 170
2. Lösungsalternativen 172
a) Anerkennung der rechtfertigenden Wirkung 172
b) Rückwirkende Abtretung der Verwertungsrechte 173
c) Persönlicher Strafaufhebungsgrund 175
d) Lösung über das Strafantragserfordernis 177
aa) Genehmigung vor Stellung des Strafantrags 177
bb) Genehmigung nach Stellung des Strafantrags 178
cc) Strafverfolgung von Amts wegen 179
dd) Fälle der gewerbsmäßigen Begehung (§ 108a UrhG) 181
3. Zwischenergebnis 182
4. Bewertung vor dem Hintergrund der Zivilrechtsakzessorietät 183
a) Inhaltliche Anlehnung (Merkmal 1) 183
b) Tatbestandliche Begriffsabhängigkeit (Merkmal 2) 185
c) Rechtsgüterschutz (Merkmal 3) 185
d) Strafrechtsbegrenzung (Merkmal 4) 185
e) Ergebnis 186
§ 3 Die fehlende Fahrlässigkeitsstrafbarkeit vor dem Hintergrund der Zivilrechtsakzessorietät 186
A. Straf- und zivilrechtliche Bewertung der fahrlässigen Urheberrechtsverletzung 186
B. Urheberstrafrechtlich relevante Irrtümer 188
I. Irrtum über tatsächliche Umstände (Tatbestandsirrtum, § 16 StGB) 189
1. Irrtum über das Tatobjekt 190
2. Irrtum über die Tathandlung 191
3. Irrtum über gesetzlich zugelassene Fälle 191
II. Irrtum über rechtliche Umstände (Verbotsirrtum, § 17 StGB) 192
1. Irrtum über das Tatobjekt 193
2. Irrtum über die Tathandlung 193
3. Irrtum über gesetzlich zugelassene Fälle 194
III. Sonderfall: Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale 194
IV. Weitere Irrtumskonstellationen 196
C. Auswirkungen auf die Zivilrechtsakzessorietät 198
I. Auseinanderfallen der straf- und zivilrechtlichen Bewertung 199
1. Irrtümer über tatsächliche Umstände 199
2. Irrtümer über rechtliche Umstände 199
a) Vermeidbarer Verbotsirrtum 200
b) Unvermeidbarer Verbotsirrtum 200
c) Irrtum zu Lasten des Täters 202
3. Sonstige Irrtümer 202
4. Zwischenergebnis 203
II. Auswirkungen auf die einzelnen Merkmale der Zivilrechtsakzessorietät 205
1. Inhaltliche Anlehnung (Merkmal 1) 205
2. Tatbestandliche Begriffsabhängigkeit (Merkmal 2) 206
3. Rechtsgüterschutz (Merkmal 3) 206
4. Strafrechtsbegrenzung (Merkmal 4) 207
III. Durchbrechung des Prinzips der Zivilrechtsakzessorietät? 207
1. Tatbestandsirrtum zugunsten des Täters 207
2. Vermeidbarer Erlaubnistatbestandsirrtum 208
3. Tatbestandsirrtum zu Lasten des Täters 209
D. Zusammenfassung 209
§ 4 Das strafrechtliche Analogieverbot als nur scheinbares Problem der Zivilrechtsakzessorietät? 210
A. Ausgangslage im Zivil- und Strafrecht 210
I. Zivilrechtliche Zulässigkeit analoger Anwendungen 211
1. Bestehen einer Regelungslücke 211
2. Planwidrigkeit der Regelungslücke 212
3. Vergleichbarkeit der Interessenlagen 213
II. Strafrechtliches Analogieverbot 214
B. Auswirkungen auf die Zivilrechtsakzessorietät des Urheberstrafrechts 215
I. Auswirkungen auf die einzelnen Merkmale der Zivilrechtsakzessorietät 216
II. Praktische Relevanz analoger Anwendung im Urheberstrafrecht 216
1. Konzeption der weiten Tatbestandsfassung 217
2. Offenheit der urheberrechtlichen Tatbestände 219
3. Verfassungsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz 220
III. Zusammenfassung 221
Kapitel 4: Anwendung der Urheberzivilrechtsakzessorietät – Spezielle Grenzen in den einzelnen Straftatbeständen 222
§ 1 Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 106 UrhG 222
A. Allgemeine Ausprägungen der Zivilrechtsakzessorietät 222
B. Der strafrechtliche Werkbegriff 224
I. Werke mit sitten- oder gesetzeswidrigem Inhalt 224
II. Bewertung vor dem Hintergrund der Zivilrechtsakzessorietät 226
III. Zusammenfassung 228
C. „Gesetzlich zugelassene Fälle“ – nErkennbarkeit der Zivilrechtsakzessorietät 228
I. Begriffsidentität 229
II. Urheberzivilrechtsakzessorische Auslegung 229
1. Dogmatische Einordnung 230
2. Voraussetzungen 231
a) Zivilrechtliche Ausgangsvorschrift 231
b) Bedürfnis nach einer urheberzivilrechtsakzessorischen Auslegung 231
c) Keine übergeordneten Erwägungen 232
III. Zusammenfassung 232
D. „Gesetzlich zugelassene Fälle“ – Einschränkungen 232
I. Problemaufriss 233
1. Privatkopieausnahme (§ 53 UrhG) 234
a) „Einzelne Vervielfältigungen“ 234
b) Verfassungsrechtliche Bewertung 236
2. Weitere Schrankenregelungen 238
a) Auslegungsbedürftige Mengenbezeichnungen 238
b) Konkrete Prozentangaben 239
3. Zwischenergebnis 240
II. Bewertung vor dem Hintergrund der Zivilrechtsakzessorietät 240
1. Lösung über eine strafrechtsautonome Auslegung 241
2. Lösung über die strafrechtliche Irrtumslehre 243
a) Unterscheidung zwischen deskriptiven und normativen Merkmalen 244
aa) Deskriptive Merkmale 244
bb) Normative Merkmale 245
cc) Einordnung der „gesetzlich zugelassenen Fälle“ 247
b) Lehre vom Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale 248
c) Bewertung der Lehre 250
d) Zwischenergebnis 253
3. Strafprozessuale Lösung 253
a) Erste Ebene: Strafantrag des Urhebers 254
b) Zweite Ebene: Strafverfolgungsbehörden 255
c) Dritte Ebene: Gerichtliche Einstellung 255
d) Zwischenergebnis 256
III. Zusammenfassung 257
§ 2 Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 107 UrhG 258
A. Struktur des § 107 Abs. 1 UrhG 258
I. Tatbestandsstruktur 258
II. Allgemeine Ausprägungen der Zivilrechtsakzessorietät 260
B. Besonderheiten in der zivilrechtsakzessorischen Ausgestaltung 261
I. Direkter Verweis auf § 10 UrhG 261
1. Merkmal „Urheberbezeichnung“ 261
2. Merkmal „anbringt“ 262
II. Einwilligung des Urhebers 263
1. Einwilligungsberechtigung 263
2. Einwilligung als Tatbestandsausschließungsgrund 264
C. Beschränkter strafrechtlicher Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechts 265
I. Recht auf Anerkennung der Urheberschaft 266
1. Anbringen einer falschen Bezeichnung 267
2. Anbringen ohne Hervorrufen des Anscheins eines Originals 268
3. Anbringen der Urheberbezeichnung auf anderen Werkarten 268
4. Leugnung der Urheberschaft 269
5. Bewertung vor dem Hintergrund der Zivilrechtsakzessorietät 271
II. Veröffentlichungsrecht 272
III. Schutz vor Entstellung des Werkes 273
IV. Weitere Fälle 274
D. Zusammenfassung und perspektivische Überlegungen 275
I. Streichung der Vorschrift 276
II. Verstoß gegen Art. 3 GG 277
§ 3 Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 108 UrhG 278
§ 4 Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 108a UrhG 279
§ 5 Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 108b UrhG 280
A. Art der Verweisung in § 108b Abs. 1 und Abs. 2 UrhG 281
B. Subjektive Anforderungen bei Umgehung technischer Schutzmaßnahmen 284
I. Absicht der Zugangsermöglichung in § 108b Abs. 1 Nr. 1 UrhG 285
II. Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis in § 95a Abs. 1 UrhG 285
III. Auseinanderfallen von Straf- und Zivilrecht 286
1. Fallbeispiel: „Der gutgläubige Helfer“ 287
2. Lösung zum Fallbeispiel 288
3. Fallbeispiel: „Der sich selbst überschätzende Techniker“ 289
4. Lösung zum Fallbeispiel 290
IV. Bewertung vor dem Hintergrund der Zivilrechtsakzessorietät 291
1. Interpretationsansatz des Gesetzgebers 292
2. Änderungsbedarf 294
C. Strafrechtliche Privilegierung des privaten Gebrauchs 295
I. Fehlende Privilegierung in §§ 95a, 95c UrhG 295
II. Privilegierung bei mit dem Täter persönlich verbundenen Personen 297
1. Verhältnis zu § 53 UrhG 298
2. Auslegung des Merkmals der persönlichen Verbundenheit 298
a) Verengung auf das höchst-persönliche Umfeld 299
b) Auswirkungen auf die Zivilrechtsakzessorietät 301
D. Begriff des Verbreitens in § 108b Abs. 2 UrhG 302
I. Bewertung vor dem Hintergrund der Zivilrechtsakzessorietät 303
II. Verfassungsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz 304
III. Zwischenergebnis 306
Zusammenfassung 308
Literaturverzeichnis 312
Stichwortverzeichnis 329