Leistungsbestimmungsrechte und Arbeitsentgelt
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Leistungsbestimmungsrechte und Arbeitsentgelt
AGB-rechtliche Anforderungen an die Wirksamkeit und Ausgestaltung arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte im Entgeltbereich
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 360
(2020)
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About The Author
Der Autor ist Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und beendete das Studium im Jahr 2016 mit der ersten juristischen Staatsprüfung. Der Autor hat bei Herrn Prof. Dr. Daniel Ulber an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg promoviert. Seit Beginn des Studiums war er in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien als wissenschaftlicher Mitarbeiter auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.Abstract
Die wirksame Gestaltung arbeitsvertraglicher Flexibilisierungsklauseln ist durch die strikte Anwendung des AGB-Rechts auf Arbeitsverträge immer schwieriger geworden. Eine Lösung für dieses Problem scheint mit der Verwendung von Bestimmungsvorbehalten gefunden. Es handelt sich dabei um einseitige Leistungsbestimmungsrechte des Arbeitgebers, die es ermöglichen, die Höhe einer versprochenen Zahlung erst zum Auszahlungszeitpunkt festzulegen. Bisher wurden derartige Klauseln selbst dann für wirksam erachtet, wenn sie keinerlei inhaltliche Konkretisierung enthalten. Diesem Vorgehen tritt die vorliegende Arbeit entgegen. Es wird ausführlich untersucht, welche Auswirkungen die AGB-Kontrolle auf die Wirksamkeit und Ausgestaltung von Bestimmungsvorbehalten hat. Dabei zeigt sich, dass Bestimmungsvorbehalte nur wirksam sein können, wenn die Entscheidungskriterien für die Leistungsfestlegung hinreichend konkret geregelt sind und Angaben zur möglichen Höhe der Auszahlung gemacht werden. Auch der Kernbereich des Arbeitsverhältnisses darf nicht angetastet werden.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Kapitel 1: Einführung | 27 | ||
A. Einleitung | 27 | ||
B. Festlegung des Untersuchungsgegenstandes: Begriff und Inhalt arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte im Entgeltbereich sowie Eingrenzung des Prüfungsmaßstabs | 29 | ||
I. Das Wesen einseitiger Leistungsbestimmungsrechte im Allgemeinen | 29 | ||
II. Arbeitgeberseitige Bestimmungsvorbehalte im Entgeltbereich: Begriffsbestimmung und Inhalt | 30 | ||
III. Abgrenzung zu Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten | 32 | ||
IV. Einordnung arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte: Nähe zu Widerrufsvorbehalten | 34 | ||
V. Die vorliegend anzulegenden Kontrollmaßstäbe | 36 | ||
VI. Zusammenfassung | 37 | ||
C. Problemübersicht | 39 | ||
I. Zur Relevanz des Verhältnisses von Angemessenheits- und Transparenzkontrolle | 40 | ||
II. Zur Angemessenheit arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 40 | ||
1. Die Anwendbarkeit der Angemessenheitskontrolle | 41 | ||
2. Die zu untersuchenden Auswirkungen der Angemessenheitskontrolle | 42 | ||
III. Zur transparenten Gestaltung arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 46 | ||
IV. Rechtsfolgen der Unangemessenheit und Intransparenz arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 49 | ||
D. Gang der Untersuchung | 50 | ||
Kapitel 2: Problemanalyse: Die Sonderstellung arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte in Rechtsprechung und Literatur | 52 | ||
A. Übereinstimmender Ausgangspunkt in der BGH- und BAG-Rechtsprechung: Notwendigkeit der Konkretisierung von Leistungsbestimmungsrechten, soweit möglich | 53 | ||
B. Rechtsprechung des BAG zu arbeitgeberseitigen Bestimmungsvorbehalten im Entgeltbereich: weitgehende Freiheit des Verwenders | 55 | ||
I. Rechtsprechung des BAG vor der Schuldrechtsreform: keine formellen Anforderungen | 56 | ||
II. Rechtsprechung des BAG nach der Schuldrechtsreform: keine Konkretisierungspflicht trotz Anwendbarkeit der AGB-Kontrolle | 57 | ||
1. BAG zu Versetzungsklauseln: keine Konkretisierung des Umfangs oder der Voraussetzungen; ausreichender Schutz durch § 315 BGB, § 106 GewO | 58 | ||
2. BAG zu einseitigen Leistungsbestimmungsrechten im Entgeltbereich: kein Konkretisierungserfordernis | 59 | ||
a) Billiges Ermessen als ausreichende Konkretisierung | 59 | ||
b) Kein zwingendes Konkretisierungserfordernis auch bei Leistungen aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis | 62 | ||
c) Gleichbleibendes Verständnis unabhängig vom Gegenleistungscharakter | 64 | ||
d) Konkretisierung jedenfalls nicht in der Klausel selbst notwendig | 68 | ||
e) Zusammenfassung | 70 | ||
C. Rechtsprechung des BGH: Erfordernis der Konkretisierung einseitiger Bestimmungsrechte | 71 | ||
I. BGH-Rechtsprechung zu Preisanpassungsklauseln: ausgeprägte Konkretisierungspflicht | 72 | ||
1. Voraussetzung der Transparenz: Umfang der Preisanpassung aus der Klausel erkennbar und an ihr messbar | 72 | ||
2. Billiges Ermessen ist keine ausreichende Einschränkung | 75 | ||
3. Zusammenfassung | 77 | ||
II. BGH-Rechtsprechung zu anderen einseitigen Leistungsbestimmungsrechten: strengerer Maßstab als das BAG bei Bestimmungsvorbehalten | 78 | ||
1. Strenge Anforderungen des Transparenzgebots | 79 | ||
2. Anforderungen im Rahmen der Angemessenheitskontrolle | 81 | ||
a) Rechtsprechung zum AGBG: billiges Ermessen nach § 315 BGB genügt nicht zur Konkretisierung | 82 | ||
b) Unveränderter Konkretisierungsmaßstab in der neueren Rechtsprechung | 82 | ||
c) Billiges Ermessen als ausreichende Konkretisierung des Entscheidungsmaßstabs | 84 | ||
d) Im Einzelfall geringere Konkretisierung bei Bestimmungsrechten zur erstmaligen Festlegung einer Leistung | 84 | ||
e) Freie Gestaltung bei freiwilligen Leistungen | 86 | ||
3. Verstoß gegen § 308 Nr. 4 BGB bzw. § 10 Nr. 4 AGBG | 87 | ||
4. Zusammenfassung | 88 | ||
III. Intransparenz mangels Verweises auf § 315 Abs. 3 BGB | 90 | ||
IV. Unangemessenheit von Leistungsbestimmungsrechten wegen Einräumung zusätzlicher Gewinnmöglichkeiten | 91 | ||
1. Zusätzliche Gewinnmöglichkeit durch fehlende Konkretisierung | 91 | ||
2. Pflicht zur Weitergabe von Kostensenkungen ist Voraussetzung der Angemessenheit von Anpassungsklauseln | 92 | ||
3. Zusammenfassung und Ausblick | 94 | ||
V. Zur Kompensation intransparenter oder unangemessener Klauseln | 95 | ||
1. Keine Kompensation durch § 315 Abs. 3 BGB | 95 | ||
2. Kompensation durch Einräumung eines Kündigungsrechts | 97 | ||
VI. Zusammenfassung und Ausblick | 98 | ||
D. Rechtsprechung des BAG zu Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten: strenge Anforderungen in der AGB-Kontrolle | 100 | ||
I. Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle von Freiwilligkeitsvorbehalten | 101 | ||
1. Freiwilligkeitsvorbehalt und Begründung eines Anspruchs: Widersprüchlichkeit führt zur Intransparenz | 101 | ||
2. Unangemessenheit von Freiwilligkeitsvorbehalten nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB | 102 | ||
a) Unangemessenheit von Freiwilligkeitsvorbehalten bezüglich laufender Vergütung | 103 | ||
b) Unangemessenheit wegen Gegenleistungscharakters der betreffenden Leistung | 104 | ||
c) Zur Harmonisierung der AGB-Kontrolle arbeitgeberseitiger Flexibilisierungsklauseln | 105 | ||
3. Zur Unangemessenheit von Stichtagsklauseln | 105 | ||
4. Zusammenfassung und Ausblick | 106 | ||
II. Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle von Widerrufsvorbehalten | 108 | ||
1. Rechtsprechung vor der Schuldrechtsreform: keine formellen Anforderungen | 108 | ||
2. Rechtsprechung nach der Schuldrechtsreform: Verschärfte Anforderungen durch AGB-Kontrolle | 109 | ||
a) Unzumutbarkeit von Widerrufsvorbehalten bei Eingriff in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses | 109 | ||
b) Rechtfertigungsgrund als materielle Anforderung | 110 | ||
c) Konkretisierungspflicht als formelle Anforderung | 111 | ||
aa) Pflicht zur Angabe von Widerrufsgründen | 112 | ||
bb) Einmalige abweichende Beurteilung eines Widerrufsvorbehalts: keine Konkretisierungspflicht | 114 | ||
d) Ausblick für die Bewertung arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 115 | ||
3. Zusammenfassung und Ausblick | 116 | ||
E. Schrifttum zur AGB-Kontrolle arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 117 | ||
I. Abweichungen von der Rechtsprechung in der Literatur: Pflicht zur Konkretisierung der Entscheidungskriterien | 117 | ||
1. Stoffels: Konkretisierungspflicht und Kritik an der Rechtsprechung des BAG | 118 | ||
2. Stoffels: Relativierung der eigenen Meinung | 119 | ||
3. Kritik an der Rechtsprechung bei Preis | 119 | ||
4. Weitere Bestätigung einer Konkretisierungspflicht im Schrifttum | 120 | ||
5. Zusammenfassung | 121 | ||
II. Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG im Schrifttum: keinerlei Konkretisierungspflicht | 122 | ||
III. Zur Differenzierung nach dem Charakter der betreffenden Leistung im Schrifttum | 123 | ||
1. Trotz Unklarheiten in der Rechtsprechung: keine Konkretisierungspflicht auch bei synallagmatischen Leistungen | 124 | ||
2. Zusammenfassung | 126 | ||
IV. Anderer Ansatz: strengere Anforderungen im Gleichlauf mit Widerrufsvorbehalten | 127 | ||
V. Stimmen zur Anwendbarkeit des Kernbereichsschutzes | 128 | ||
VI. Fazit | 129 | ||
F. Zusammenfassung und Ausblick | 132 | ||
I. Abweichungen des BAG von der strengeren Rechtsprechung des BGH | 133 | ||
II. Konflikte der BAG-Rechtsprechung mit der eigenen Behandlung von Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalten | 134 | ||
III. Möglicher Hintergrund und Bewertung der großzügigen BAG-Rechtsprechung: die vermeintliche Nähe arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte zu Freiwilligkeitsvorbehalten | 137 | ||
IV. Die kritische Diskussion in der Literatur | 138 | ||
V. Weitere Fragen aus der Rechtsprechung zu Bestimmungsvorbehalten | 140 | ||
VI. Zusammenfassung der relevanten Untersuchungsfragen | 141 | ||
Kapitel 3: Vorfrage: Das Verhältnis von Angemessenheits- und Transparenzkontrolle | 145 | ||
A. Zur Notwendigkeit der Feststellung einer unangemessenen Benachteiligung bei Intransparenz | 146 | ||
I. Keine automatische Unwirksamkeit bei Intransparenz | 147 | ||
1. Teilweise vertretene Ansicht: Unwirksamkeit ohne Feststellung einer Benachteiligung | 147 | ||
2. Wortlaut und Gesetzesmaterialien: Notwendigkeit der Feststellung einer unangemessenen Benachteiligung | 148 | ||
3. Ergebnis | 150 | ||
II. Spezifische Benachteiligung durch Intransparenz | 151 | ||
1. Benachteiligung bei Abschluss des Vertrages | 151 | ||
2. Benachteiligung bei der Abwicklung | 153 | ||
3. Ergebnis | 154 | ||
B. Die Unterschiede zur Unangemessenheit nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB | 154 | ||
I. Überschneidungen von Transparenz- und Angemessenheitskontrolle am Beispiel arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte im Entgeltbereich | 154 | ||
II. Divergierende Ziele der Transparenz- und Angemessenheitskontrolle | 156 | ||
1. Anknüpfungspunkt der Transparenzkontrolle: Klarheit und Verständlichkeit | 156 | ||
2. Anknüpfungspunkt der Angemessenheitskontrolle: inhaltliche Unausgewogenheit | 157 | ||
3. Ergebnis: Kontrolle nach beiden Maßstäben in allen Fällen | 158 | ||
III. Dogmatisches Interesse an der korrekten Einordnung | 158 | ||
IV. Verkürzte Erkenntnis bei Vernachlässigung der Angemessenheitskontrolle | 159 | ||
V. Schutzzweck des AGB-Rechts gebietet Nebeneinander von Angemessenheits- und Transparenzkontrolle | 160 | ||
1. Grundlage der AGB-Kontrolle: fehlendes Wettbewerbskorrektiv | 160 | ||
2. Folge: überindividueller Schutzzweck des AGB-Rechts | 162 | ||
3. Konsequenz für die Inhaltskontrolle: die inhaltliche Angemessenheit muss neben der Intransparenz geprüft werden | 164 | ||
VI. Vorteile einer zusätzlichen Angemessenheitskontrolle für den Arbeitgeber | 165 | ||
C. Ergebnisse | 165 | ||
Kapitel 4: Die angemessene Ausgestaltung arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 167 | ||
A. Volle Kontrollfähigkeit arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 167 | ||
I. Einleitung | 167 | ||
II. Zum Regel-Ausnahme-Verhältnis von Kontrollfähigkeit und Kontrollfreiheit | 169 | ||
1. Besondere Relevanz des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bei Bestimmungsvorbehalten | 170 | ||
2. Inhaltskontrolle als Regelfall | 172 | ||
3. Dennoch materielle Begründungslast für die Kontrollfähigkeit | 173 | ||
4. Ergebnisse und Voraussetzungen für die Kontrollfähigkeit arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 174 | ||
III. Zum deklaratorischen Charakter arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 174 | ||
1. Keine Regelungsidentität mit § 315 BGB | 175 | ||
2. Kontrollfreiheit als normausfüllende Klausel? | 176 | ||
3. Kontrollfreiheit von Regelungen zum Ausübungsmaßstab | 178 | ||
4. Ergebnisse | 179 | ||
IV. Bestimmungsvorbehalte legen keine Hauptleistungspflicht fest | 180 | ||
1. Kriterien zur Abgrenzung des kontrollfreien Hauptleistungsbereichs | 181 | ||
2. Entgeltrelevante Bestimmungsvorbehalte unterfallen nicht dem kontrollfreien Bereich der Hauptleistungspflichten | 184 | ||
a) Mangelnde Aufmerksamkeit und Vergleichsmöglichkeit des Arbeitnehmers | 184 | ||
b) Marktschwäche mangels Ausweichmöglichkeit | 185 | ||
c) Parallele zu Widerrufsvorbehalten | 186 | ||
d) Erfüllung aller Kriterien | 186 | ||
3. Ergebnisse | 187 | ||
V. Abweichung oder Ergänzung von Rechtsvorschriften durch arbeitgeberseitige Bestimmungsvorbehalte | 188 | ||
1. Zur Abweichung von der Vertragsbindung im engeren Sinne | 188 | ||
2. Abweichung von wesentlichen Grundsätzen des BGB | 190 | ||
3. Zwischenergebnis | 193 | ||
4. Kontrollfähigkeit unabhängig vom Charakter der Leistung | 194 | ||
5. Ergebnisse zur Abweichung von Rechtsvorschriften | 195 | ||
VI. Ergebnisse | 197 | ||
B. Die Angemessenheitskontrolle arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte im Entgeltbereich | 199 | ||
I. Vorüberlegung: anwendbare Tatbestände des § 307 BGB | 200 | ||
II. Übersicht: Die Voraussetzungen der Angemessenheit arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 202 | ||
1. Unangemessene Benachteiligung durch bloße Existenz eines Bestimmungsvorbehalts? | 203 | ||
2. Der Schutz des Kernbereichs des Arbeitsverhältnisses bei arbeitgeberseitigen Bestimmungsvorbehalten | 203 | ||
3. Mindestinhalt „billiges Ermessen“? | 206 | ||
4. Konflikt mit dem vertraglichen Synallagma und Äquivalenzverhältnis | 207 | ||
5. Zur Pflicht einer tatbestandlichen Konkretisierung von Entscheidungskriterien | 208 | ||
a) Interessenabwägung: Konkretisierung oder nicht? | 209 | ||
b) Kontrollüberlegung: Vergleich mit Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalten | 210 | ||
c) Konkrete Ausgestaltungsanforderungen | 211 | ||
6. Kompensation unangemessener Benachteiligungen? | 211 | ||
III. Zur Unwirksamkeit arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 212 | ||
1. Prüfungsgrundlage für die generelle Angemessenheit arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 213 | ||
a) Keine Aushöhlung wesentlicher Rechte und Pflichten durch die Verwendung von Bestimmungsvorbehalten (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB) | 213 | ||
b) Keine Prüfung anhand leitbildfähiger Regelungen (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) | 213 | ||
aa) § 315 BGB ist nicht leitbildfähig für die Einräumung einseitiger Bestimmungsrechte | 213 | ||
bb) Leitbildfähigkeit allgemeiner Prinzipien: Vertragsbindung, Festlegung der Rechte und Pflichten und Vertragsprinzip | 214 | ||
c) Ergebnis: Prüfung nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB | 216 | ||
2. Prüfungsmaßstab nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB | 217 | ||
3. Zur Angemessenheit der Verwendung arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 218 | ||
a) Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Implementierung eines Bestimmungsvorbehalts | 219 | ||
b) Zwischenergebnis: Vorliegen einer rechtfertigungsbedürftigen Benachteiligung | 221 | ||
c) Rechtfertigungsanforderung: berechtigtes Interesse des Arbeitgebers | 221 | ||
d) Berechtigtes (Flexibilisierungs-)Interesse im Arbeitsverhältnis | 222 | ||
e) Vergleichbare Interessenlage bei befristeten Arbeitsverhältnissen | 223 | ||
f) Ergebnis | 223 | ||
4. Fazit: Keine generelle Unwirksamkeit arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 224 | ||
IV. Unangemessenheit bei Eingriff in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses | 224 | ||
1. Anwendbarkeit des Kernbereichsschutzes auf arbeitgeberseitige Bestimmungsvorbehalte | 227 | ||
a) Grundgedanken des Kernbereichsschutzes | 228 | ||
b) Anwendbarkeit auf einseitige Bestimmungsvorbehalte | 229 | ||
c) Ergebnis | 232 | ||
2. Dogmatische Begründung des Kernbereichsschutzes und Prüfungsstandort im System der §§ 305 ff. BGB | 233 | ||
a) Grundsätzlich vorrangige Prüfung nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB: Herleitung des Kernbereichsschutzes aus gesetzlichem Leitbild | 234 | ||
aa) Zur Herleitung aus dem Kündigungsschutzrecht | 235 | ||
bb) Zur Herleitung aus § 611a Abs. 2 BGB | 235 | ||
cc) Zur Herleitung aus § 615 S. 1 BGB: keine Verlagerung des Wirtschaftsrisikos | 236 | ||
dd) Zur Herleitung aus dem Äquivalenzprinzip | 236 | ||
ee) Zwischenergebnis: keine eindeutige Herleitung aus einem gesetzlichen Leitbild | 237 | ||
b) Begrenzte Relevanz der Herleitung: Kernbereichsschutz ergibt sich aus § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB | 237 | ||
c) Ergebnis | 237 | ||
3. Inhaltliche Anforderungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB zum Schutz des Kernbereichs | 238 | ||
4. Zwischenergebnis: Anwendung des Kernbereichsschutzes bei arbeitgeberseitigen Bestimmungsvorbehalten gem. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB | 240 | ||
5. Definition des Kernbereichs des Arbeitsverhältnisses | 240 | ||
a) Keine Festlegung im Einzelfall | 241 | ||
b) Festlegung des Kernbereichs durch prozentuale Grenzen der Gesamtvergütung | 242 | ||
c) Besonderheiten bei Sonderzahlungen | 243 | ||
d) Besonderheiten nach der Stellung des Arbeitnehmers | 244 | ||
e) Verbot der Tariflohnunterschreitung ist kein Teil der AGB-Prüfung | 244 | ||
f) Ergebnis | 244 | ||
6. Zur Feststellung des Gegenleistungscharakters entgeltrelevanter Leistungen | 245 | ||
a) Orientierung an der Einordnung bei Mindestlöhnen: funktionale Äquivalenz als Abgrenzungskriterium? | 246 | ||
aa) Funktionaler Äquivalenzvergleich: Theorien zur Bestimmung der Mindestlohnwirksamkeit | 246 | ||
bb) Keine Übertragbarkeit des Funktionsvergleichs auf die AGB-Kontrolle von Flexibilisierungsklauseln | 248 | ||
cc) Funktionsbetrachtung als sinnvoller Anknüpfungspunkt in der AGB-Kontrolle | 249 | ||
dd) Zusammenfassung: Bestimmung nach dem Zweck der Leistung ohne Vergleichselement | 250 | ||
b) Feststellung des Gegenleistungscharakters anhand der objektiven Funktion der Leistung im Rahmen der AGB-Kontrolle | 251 | ||
aa) Ausgangspunkt: Funktion der Leistung unter verobjektivierter Betrachtung | 251 | ||
bb) (Geld-)Leistungen des Arbeitgebers sind regelmäßig Teil der Gegenleistung | 252 | ||
cc) Betriebstreueleistungen haben Gegenleistungscharakter | 253 | ||
dd) Keine Unterscheidung zwischen laufendem Entgelt und Sonderzahlungen | 254 | ||
ee) Kein Gegenleistungscharakter von Zahlungen aus altruistischen Motiven | 255 | ||
ff) Kein Gegenleistungscharakter bei reinem Aufwendungsersatz | 256 | ||
c) Ergebnis | 256 | ||
7. Erforderliche Vertragsgestaltung zum Schutz des Kernbereichs bei Bestimmungsvorbehalten | 257 | ||
a) Besonderheiten bei Sonderzahlungen | 258 | ||
b) Kein Kernbereichsschutz durch billiges Ermessen | 258 | ||
c) Ausreichender Schutz bei Angabe von Richtwerten zur Leistungshöhe | 260 | ||
d) Kernbereichsschutz durch prozentuale Obergrenze der Leistungshöhe | 261 | ||
e) Umfassender Schutz bei rahmenmäßiger Festlegung des Leistungsumfangs | 262 | ||
f) Zusammenfassung der möglichen Vertragsgestaltungen zum Schutz des Kernbereichs bei Bestimmungsvorbehalten | 262 | ||
8. Ergebnis | 263 | ||
V. Billiges Ermessen als verbindlicher Mindestinhalt von Bestimmungsvorbehalten | 265 | ||
1. Einleitung | 266 | ||
2. Billiges Ermessen als unabdingbares Leitbild aus § 315 BGB | 268 | ||
3. Keine verwenderfreundliche Auslegung nach § 315 BGB | 270 | ||
4. Ergebnisse | 273 | ||
VI. Unzulässige Möglichkeit der einseitigen Änderung von Synallagma und Äquivalenzverhältnis bei Leistungen aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis? | 273 | ||
1. Einseitige Relativierung des Synallagmas durch arbeitgeberseitige Bestimmungsvorbehalte | 275 | ||
a) Das Synallagma ist Ausfluss der Privatautonomie | 275 | ||
b) Verhältnis von Synallagma und AGB-Recht: keine Kontrolle privatautonomer Entscheidungen | 278 | ||
c) Zwischenergebnis: das Synallagma unterliegt keiner Inhaltskontrolle | 281 | ||
d) Die Problematik des einseitigen Eingriffs in das Synallagma | 281 | ||
e) Zwischenergebnis | 283 | ||
f) Berührungspunkte einseitiger Bestimmungsvorbehalte mit dem vertraglichen Synallagma | 284 | ||
g) Konsequenzen für die Angemessenheit einseitiger Bestimmungsvorbehalte | 285 | ||
h) Ergebnis | 287 | ||
2. Verbot der Gewinnsteigerung bzw. Beachtung des Äquivalenzverhältnisses bei arbeitgeberseitigen Bestimmungsvorbehalten | 288 | ||
a) Die Problematik einseitiger Änderungen bzw. einseitiger Gestaltung des Äquivalenzverhältnisses | 289 | ||
b) Zwischenergebnis | 291 | ||
c) Einseitige Änderungsmöglichkeit des Äquivalenzverhältnisses durch Bestimmungsvorbehalte | 292 | ||
d) Ergebnis | 294 | ||
3. Fazit | 295 | ||
VII. Unangemessene Benachteiligung bei fehlender Konkretisierung der Entscheidungskriterien in Bestimmungsvorbehalten | 297 | ||
1. Die Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Bestimmungsvorbehalte | 299 | ||
2. Übersicht zur Interessenabwägung | 300 | ||
a) Die gegenläufigen Interessen der Arbeitsvertragsparteien | 300 | ||
b) Leistungsanreiz ohne entsprechende Bindung des Arbeitgebers bei nicht konkretisierten Bestimmungsvorbehalten? | 301 | ||
c) AGB-spezifische Abwägungsgesichtspunkte | 302 | ||
d) Einordnung des Ergebnisses: systematischer Vergleich mit der Behandlung von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten | 303 | ||
e) Inhaltliche Anforderungen an eine Konkretisierung von Bestimmungsvorbehalten | 304 | ||
3. Die grundlegenden Interessen der Arbeitsvertragsparteien als arbeitsrechtliche Besonderheiten in der Interessenabwägung | 305 | ||
a) Besondere Flexibilisierungsinteressen im Arbeitsverhältnis streiten für freie Bestimmungsvorbehalte | 306 | ||
aa) Unvorhersehbare wirtschaftliche Entwicklung als Flexibilisierungsgrund | 306 | ||
bb) Motivationszweck flexibler Leistungsversprechen | 310 | ||
b) Gegenläufiges Interesse des Arbeitnehmers: persönliche Abhängigkeit vom Arbeitsverhältnis | 311 | ||
c) Zwischenergebnis | 313 | ||
4. Interesse des Arbeitnehmers an Vorhersehbarkeit | 314 | ||
5. Leistungsanreiz ohne Bindung des Arbeitgebers bei nicht konkretisierten Bestimmungsvorbehalten | 315 | ||
6. Zwischenergebnis | 317 | ||
7. AGB-spezifische Abwägungsgesichtspunkte | 317 | ||
a) Beherrschbarkeit des mit Bestimmungsvorbehalten geregelten Risikos | 318 | ||
b) Einseitige Inanspruchnahme der Vertragsgestaltungsmacht und strukturelle Unterlegenheit des Arbeitnehmers | 319 | ||
c) Zur Möglichkeit der alternativen Gestaltung durch Freiwilligkeitsvorbehalt als Rechtfertigungsargument | 320 | ||
d) Zwischenergebnis: unangemessene Benachteiligung ohne Konkretisierung der Entscheidungskriterien wegen Verlagerung des Wirtschaftsrisikos | 322 | ||
e) Zur Üblichkeit von Flexibilisierungsklauseln als Angemessenheitskriterium | 323 | ||
f) Ausreichender Schutz durch Möglichkeit einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle bei Bestimmungsvorbehalten? | 323 | ||
g) Fazit | 327 | ||
8. Zwischenergebnis: Angemessenheit von Bestimmungsvorbehalten erfordert Konkretisierung der Entscheidungskriterien | 327 | ||
9. Einordnung des gewonnenen Ergebnisses: systematischer Vergleich mit der AGB-Kontrolle von Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalten | 329 | ||
a) Übereinstimmung mit der Behandlung von Widerrufsvorbehalten | 330 | ||
b) Einordnung des Ergebnisses in das System der AGB-Kontrolle arbeitsrechtlicher Flexibilisierungsklauseln | 330 | ||
c) Rechtfertigung der Gleichbehandlung mit Widerrufsvorbehalten | 331 | ||
d) Zur Harmonisierung der AGB-Kontrolle arbeitsrechtlicher Flexibilisierungsklauseln zum Entgelt | 332 | ||
e) Kontrollüberlegung: Ist das gewonnene Ergebnis plausibel? | 335 | ||
f) Ergebnis | 336 | ||
10. Die inhaltliche Ausgestaltung der Entscheidungskriterien bei Bestimmungsvorbehalten | 336 | ||
a) Konkretisierungsanforderungen bei synallagmatischen Leistungen | 338 | ||
aa) Zwingende Bindung an die Flexibilisierungsgründe: wirtschaftliche Entwicklungen oder Leistung des Arbeitnehmers | 338 | ||
(1) Konkretisierungsgrad der zwingenden Entscheidungskriterien: keine speziellen Kriterien erforderlich | 340 | ||
(2) Notwendiger Ausschluss einer Gewinnsteigerung | 340 | ||
(3) Keine Beschränkung auf Ausnahmesituationen erforderlich | 341 | ||
bb) Zulässigkeit zusätzlicher Kriterien | 342 | ||
cc) Zusammenfassung | 343 | ||
b) Geringere Konkretisierungsanforderungen bei Sonderzahlungen ohne Gegenleistungscharakter | 344 | ||
aa) Keine zwingende Bindung an die Flexibilisierungsinteressen | 344 | ||
bb) Dennoch Erfordernis der Konkretisierung von Entscheidungskriterien: Flexibilisierungsinteressen und/oder andere zweckdienliche Kriterien | 345 | ||
cc) Keine willkürlichen oder zweckfremden Kriterien | 346 | ||
dd) Zusammenfassung | 347 | ||
11. Notwendigkeit ausdrücklicher Festlegung der Kriterien | 347 | ||
12. Ergebnisse | 348 | ||
a) Grundlegende Erkenntnisse der Interessenabwägung zur Konkretisierung von Bestimmungsvorbehalten | 348 | ||
b) Setzen eines Leistungsanreizes ohne entsprechende Bindung des Arbeitgebers führt zur Unangemessenheit des Bestimmungsvorbehalts | 349 | ||
c) AGB-spezifische Erkenntnisse | 349 | ||
aa) Unangemessenheit nicht konkretisierter Bestimmungsvorbehalte wegen gewichtiger Abweichung von der gesetzlichen Risikoverteilung: insbesondere Wirtschaftsrisiko | 349 | ||
bb) Alternative oder übliche Gestaltungsmöglichkeiten haben keine Bedeutung für die Angemessenheitsprüfung | 350 | ||
cc) Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB hat keinen Einfluss auf die Angemessenheit arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 350 | ||
d) Verhältnis der Konkretisierungspflicht von Bestimmungsvorbehalten zur Behandlung anderer Flexibilisierungsklauseln | 351 | ||
aa) Übereinstimmung mit den AGB-rechtlichen Anforderungen an Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte | 351 | ||
bb) Teilweise Harmonisierung der Kontrollmaßstäbe | 351 | ||
e) Die inhaltliche Ausgestaltung der Konkretisierung | 352 | ||
aa) Bestimmungsvorbehalte über synallagmatische Leistungen: verpflichtende Bindung an die Flexibilisierungsgründe und Zulässigkeit weiterer Entscheidungskriterien | 352 | ||
bb) Bestimmungsvorbehalte über Sonderzahlungen ohne Gegenleistungscharakter: nur willkürfreie Kriterien als Konkretisierungsanforderung | 353 | ||
VIII. Zur Kompensation einer unangemessenen Benachteiligung bei Bestimmungsvorbehalten | 353 | ||
1. Möglichkeit der Kompensation im AGB-Recht | 354 | ||
2. Keine Kompensation durch § 315 Abs. 3 BGB | 355 | ||
3. Keine Kompensation durch Kündigungsrecht | 356 | ||
IX. Ergebnisse zur Angemessenheitskontrolle arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 357 | ||
1. Zur Unwirksamkeit arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 357 | ||
2. Die Auswirkungen des Kernbereichsschutzes | 358 | ||
3. Billiges Ermessen als grundlegende Wirksamkeitsvoraussetzung | 359 | ||
4. Unangemessenheit der Relativierung von Synallagma und Äquivalenzverhältnis | 359 | ||
5. Die Pflicht zur Konkretisierung von Entscheidungskriterien | 360 | ||
a) Zusammenfassung der Interessenabwägung | 361 | ||
b) Zusammenfassung der konkreten Ausgestaltungsanforderungen | 362 | ||
c) Ergebnisse des Vergleichs mit der Behandlung von Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalten | 363 | ||
6. Zum Gegenleistungscharakter geldwerter Leistungen des Arbeitgebers | 364 | ||
Kapitel 5: Die Transparenz arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 366 | ||
A. Anwendbarkeit und Inhalt der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB | 366 | ||
I. Anwendbarkeit der Transparenzkontrolle neben Auslegung und Einbeziehungskontrolle | 366 | ||
1. Verhältnis zur Einbeziehungskontrolle: Transparenzkontrolle bleibt anwendbar | 367 | ||
2. Möglichkeit der Intransparenz trotz Auslegung | 368 | ||
a) Kein genereller Ausschluss der Transparenzkontrolle durch kundenfreundliche Auslegung | 368 | ||
b) Auslegung bei tatbestandlich nicht konkretisierten Bestimmungsvorbehalten | 370 | ||
c) Auslegung von Bestimmungsvorbehalten bei Beschränkung auf billiges Ermessen | 373 | ||
3. Ergebnisse | 373 | ||
II. Inhaltliche Anforderungen des Transparenzgebotes | 374 | ||
1. Das Täuschungsverbot | 375 | ||
2. Das Verständlichkeitsgebot | 375 | ||
3. Das Bestimmtheitsgebot | 376 | ||
4. Fazit | 377 | ||
B. Die transparente Gestaltung arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 378 | ||
I. Einleitung: relevante Aspekte der Transparenz arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 379 | ||
1. Die Konkretisierung der Entscheidungskriterien | 379 | ||
2. Die Konkretisierung des Leistungsumfangs | 381 | ||
3. Zur Konkretisierung des Entscheidungsmaßstabs und zur Hinweispflicht auf § 315 Abs. 3 BGB | 382 | ||
II. Zur Intransparenz arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 383 | ||
III. Intransparenz ohne Festlegung von Entscheidungskriterien | 385 | ||
1. Übersicht zur Prüfung der Intransparenz ohne Festlegung von Entscheidungskriterien | 387 | ||
a) Anknüpfungspunkte für eine Intransparenz | 387 | ||
b) Zumutbarkeit der Konkretisierung für den Arbeitgeber | 389 | ||
c) Weitere Abwägungsgesichtspunkte: Gegenleistungscharakter, gerichtliche Billigkeitskontrolle und alternative Gestaltungsmöglichkeiten | 389 | ||
d) Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung | 390 | ||
e) Notwendiger Konkretisierungsgrad | 392 | ||
2. Anknüpfungspunkte für eine Intransparenz: Unklarheiten beim Arbeitnehmer? | 392 | ||
a) Zur sprachlichen und systematischen Verständlichkeit arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte ohne Konkretisierung | 392 | ||
b) Keine Möglichkeit zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Leistungsfestsetzung ohne Entscheidungskriterien | 393 | ||
c) Unklarheiten bezüglich Inhalt und Umfang des Bestimmungsrechts | 395 | ||
d) Ungerechtfertigter Beurteilungs- bzw. Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers | 397 | ||
e) Keine ausreichende Konkretisierung durch Bindung an billiges Ermessen | 398 | ||
f) Zwischenergebnis: Erhebliche Unklarheiten ohne Konkretisierung von Entscheidungskriterien | 400 | ||
3. Abwägung: welcher Grad der Konkretisierung ist dem Arbeitgeber zumutbar? | 401 | ||
a) Flexibilisierungsinteressen des Arbeitgebers gebieten möglichst offene Bestimmungsvorbehalte | 401 | ||
b) Keine Konkretisierungspflicht gemäß der gesetzlichen Konzeption des § 315 Abs. 1 BGB? | 403 | ||
c) Zumutbarkeit und Gebotenheit einer Konkretisierung der Entscheidungskriterien dem Grunde nach | 404 | ||
4. Zwischenergebnis der grundlegenden Interessenabwägung: Pflicht zur Konkretisierung der Entscheidungskriterien in Bestimmungsvorbehalten | 406 | ||
5. Der Einfluss des Gegenleistungscharakters auf die Konkretisierungspflicht arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 406 | ||
a) Zur Unterscheidung zwischen synallagmatischen Leistungen und nicht synallagmatischen Sonderzahlungen in der Transparenzkontrolle | 407 | ||
b) Differenzierte Betrachtung von Leistungen ohne Relevanz für die Vertragsabschlussentscheidung | 409 | ||
c) Fazit zum Einfluss des Gegenleistungscharakters | 410 | ||
6. Zum Einfluss der gerichtlichen Billigkeitskontrolle gem. § 315 Abs. 3 BGB auf die Transparenzkontrolle arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 411 | ||
7. Keine Bedeutung alternativer Gestaltungsmöglichkeiten für die Transparenzanforderungen | 413 | ||
8. Zwischenergebnis: Intransparenz von Bestimmungsvorbehalten bei fehlender Konkretisierung der Entscheidungskriterien | 414 | ||
9. Unangemessene Benachteiligung bei fehlender Konkretisierung der Entscheidungskriterien? | 418 | ||
a) Vorliegen einer Benachteiligung bei Vertragsschluss | 418 | ||
aa) Schwierigkeiten bei der Vertragsabschlussentscheidung ohne Kenntnis der Entscheidungskriterien | 419 | ||
bb) Keine Benachteiligung bei Leistungen ohne Abschlussrelevanz | 420 | ||
b) Benachteiligung des Arbeitnehmers bei der Vertragsabwicklung | 421 | ||
c) Zusammenfassung | 424 | ||
10. Notwendiger Konkretisierungsgrad | 425 | ||
a) Erforderliche Festlegung der Entscheidungskriterien dem Grunde nach | 425 | ||
b) Gleichlauf mit den Transparenzanforderungen an Widerrufsvorbehalte | 426 | ||
c) Keine rechnerische Nachvollziehbarkeit erforderlich | 427 | ||
d) Beispielhafte Klauseln und Kriterien | 429 | ||
11. Ergebnisse | 431 | ||
IV. Zur Konkretisierungspflicht des Leistungsumfangs | 433 | ||
1. Unklarheiten arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte mit offenem Leistungsumfang | 434 | ||
a) Geringe Unklarheiten bei der Vertragsdurchführung | 434 | ||
b) Mangelnde Kenntnis über den Leistungsinhalt bei Vertragsschluss | 435 | ||
c) Unklarheiten über die Festlegung der Leistung auf null | 437 | ||
d) Zwischenergebnis: Unklarheiten über den Inhalt des Leistungsanspruchs bei Vertragsabschluss | 438 | ||
2. Gebotenheit und Zumutbarkeit einer Konkretisierung des Leistungsumfangs | 438 | ||
3. Zwischenergebnis: Erforderlichkeit der Konkretisierung des Leistungsumfangs in Bestimmungsvorbehalten | 441 | ||
4. Unangemessene Benachteiligung ohne Angaben zum Leistungsumfang: Vereitelung von Marktchancen | 442 | ||
a) Grundsätzliche Benachteiligung bei Vertragsschluss ohne Konkretisierung des Leistungsumfangs | 442 | ||
b) Keine Benachteiligung bei Leistungen ohne Abschlussrelevanz | 442 | ||
c) Fazit: regelmäßig unangemessene Benachteiligung ohne Konkretisierung des Leistungsumfangs | 443 | ||
5. Zumutbarer Konkretisierungsgrad des Leistungsumfangs in Bestimmungsvorbehalten | 443 | ||
a) Keine Pflicht zur Festlegung eines starren Leistungsrahmens | 444 | ||
b) Höhenangaben zur Orientierung sind notwendig und zumutbar | 445 | ||
c) Die Möglichkeit einer Festlegung der Leistung auf null muss deutlich erkennbar sein | 446 | ||
d) Zusammenfassung | 447 | ||
6. Ergebnis | 448 | ||
V. Zur transparenten Regelung des Entscheidungsmaßstabs und der Möglichkeit einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle in Bestimmungsvorbehalten | 449 | ||
1. Die Intransparenz von Entscheidungsmaßstäben unterhalb des billigen Ermessens | 450 | ||
a) Unklarheiten über die Ausübung von Bestimmungsvorbehalten nach offenen Bestimmungsmaßstäben | 450 | ||
b) Unangemessene Benachteiligung durch offene Bestimmungsmaßstäbe | 452 | ||
aa) Vorliegen einer Benachteiligung bei der Vertragsabschlussentscheidung | 453 | ||
bb) Keine Benachteiligung des Arbeitnehmers bei der Vertragsdurchführung | 453 | ||
cc) Zwischenergebnis: Pflicht zur Konkretisierung des Entscheidungsmaßstabs nur bei Leistungen mit hypothetischer Abschlussrelevanz | 455 | ||
c) Zusammenfassung | 455 | ||
2. Notwendiger Konkretisierungsgrad des Entscheidungsmaßstabs | 456 | ||
3. Zur Hinweispflicht auf § 315 Abs. 3 BGB | 457 | ||
4. Ergebnisse | 458 | ||
VI. Das Verhältnis der verschiedenen Konkretisierungsanforderungen zueinander | 459 | ||
VII. Ergebnisse zur transparenten Gestaltung arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 462 | ||
1. Die Pflicht zur Konkretisierung der Entscheidungskriterien | 462 | ||
2. Die Konkretisierung des Leistungsumfangs | 464 | ||
3. Notwendige Festlegung des Entscheidungsmaßstabs | 465 | ||
Kapitel 6: Rechtsfolgen unwirksamer Bestimmungsvorbehalte | 466 | ||
A. Grundsatzfragen zum Umgang mit unwirksamen AGB-Klauseln: geltungserhaltende Reduktion, Teilunwirksamkeit und ergänzende Vertragsauslegung | 467 | ||
I. Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion | 468 | ||
II. Teilbarkeit zusammengefasster Klauseln („Blue-Pencil-Test“) | 469 | ||
III. Die ergänzende Vertragsauslegung | 470 | ||
IV. Zusammenfassung und Einordnung | 472 | ||
B. Die Unwirksamkeit der gesamten Klausel und ihre Problematik bei arbeitgeberseitigen Bestimmungsvorbehalten | 473 | ||
C. Zur Aufrechterhaltung von Bestimmungsvorbehalten durch geltungserhaltende Reduktion | 476 | ||
D. Die Aufrechterhaltung des Leistungsversprechens bei unwirksamen Bestimmungsvorbehalten | 479 | ||
I. Der Schutzzweck des AGB-Rechts gebietet eine Aufrechterhaltung des Leistungsversprechens | 479 | ||
II. Aufrechterhaltung mittels „Blue-Pencil-Tests“ | 480 | ||
III. Andere Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung | 482 | ||
IV. Ergebnis | 484 | ||
E. Füllung der übrigen Lücke durch dispositives Gesetzesrecht | 485 | ||
I. Mangelnde Eignung der §§ 315, 316 BGB zur Lückenfüllung | 485 | ||
II. Lückenfüllung durch § 612 Abs. 2 BGB | 487 | ||
III. Fazit | 489 | ||
F. Ersetzung unwirksamer Bestimmungsvorbehalte durch ergänzende Vertragsauslegung | 490 | ||
I. Anwendbarkeit der ergänzenden Vertragsauslegung | 490 | ||
II. Die Ersetzung arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte mittels ergänzender Vertragsauslegung | 493 | ||
1. Zur Möglichkeit der Ersetzung durch ein festes Leistungsversprechen | 493 | ||
2. Zur Konstruktion eines „neuen“ Bestimmungsvorbehalts | 494 | ||
3. Ersetzung durch eine selbstständige dynamische Anpassungsklausel | 496 | ||
a) Interessenausgleich durch automatische, dynamische Anpassung der Leistungshöhe | 496 | ||
b) Ausgestaltungsmöglichkeiten selbstständiger Anpassungsklauseln | 497 | ||
III. Ergebnis | 499 | ||
G. Zusammenfassung zu den Rechtsfolgen der Unwirksamkeit arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 500 | ||
Kapitel 7: Zusammenfassung und Ergebnisse | 503 | ||
A. Gesamtfazit | 503 | ||
B. Die Ergebnisse im Einzelnen | 506 | ||
I. Allgemeine Ergebnisse zur AGB-Kontrolle | 506 | ||
1. Zum Verhältnis von Angemessenheits- und Transparenzkontrolle | 506 | ||
2. Zur unangemessenen Benachteiligung bei Intransparenz | 506 | ||
3. Zum Verhältnis von Kontrollfreiheit und Inhaltskontrolle | 507 | ||
4. Zu den Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit von AGB-Klauseln | 507 | ||
5. Sonstige Erkenntnisse | 507 | ||
II. Das Verhältnis von § 315 BGB zur AGB-Kontrolle arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 508 | ||
1. Zum Einfluss der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB auf die AGB-Kontrolle arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 508 | ||
2. Die Auswirkungen des § 315 Abs. 1 BGB auf die AGB-Kontrolle arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 509 | ||
III. Ergebnisse zur Bestimmung des Gegenleistungscharakters von Leistungen unter Bestimmungsvorbehalt | 509 | ||
IV. Zur Auslegung arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 510 | ||
V. Ergebnisse zur Angemessenheitskontrolle arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 510 | ||
1. Kontrollfähigkeit arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 511 | ||
2. Zur Unwirksamkeit arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 511 | ||
3. Unangemessenheit von Bestimmungsvorbehalten bei Eingriff in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses | 512 | ||
4. Ergebnisse zur Angemessenheit des Ermessensmaßstabs | 514 | ||
5. Relativierung von Synallagma und Äquivalenzverhältnis durch arbeitgeberseitige Bestimmungsvorbehalt | 514 | ||
6. Ergebnisse zur Konkretisierung der Entscheidungskriterien | 515 | ||
a) Die grundlegende Interessenabwägung | 515 | ||
b) Unangemessenheit nicht konkretisierter Bestimmungsvorbehalte wegen Leistungsanreizes ohne entsprechende Bindung des Arbeitgebers | 516 | ||
c) Unangemessenheit nicht konkretisierter Bestimmungsvorbehalte wegen Verlagerung des Wirtschaftsrisikos | 517 | ||
d) Zum Einfluss der alternativen Gestaltungsmöglichkeit durch Freiwilligkeitsvorbehalt | 517 | ||
e) Verhältnis der Konkretisierungspflicht arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte zur Behandlung anderer Flexibilisierungsklauseln | 517 | ||
f) Die inhaltliche Ausgestaltung der Konkretisierung von Entscheidungskriterien bei arbeitgeberseitigen Bestimmungsvorbehalten | 518 | ||
aa) Konkretisierung der Entscheidungskriterien bei Bestimmungsvorbehalten über synallagmatische Leistungen | 518 | ||
bb) Konkretisierung der Entscheidungskriterien bei Bestimmungsvorbehalten über Sonderzahlungen ohne Gegenleistungscharakter | 519 | ||
VI. Ergebnisse zur Kompensation einer unangemessenen Benachteiligung bei Bestimmungsvorbehalten | 520 | ||
VII. Ergebnisse zur transparenten Gestaltung arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 520 | ||
1. Die transparente Konkretisierung der Entscheidungskriterien | 521 | ||
2. Zur transparenten Konkretisierung des Leistungsumfangs | 523 | ||
3. Die transparente Konkretisierung des Entscheidungsmaßstabs | 524 | ||
VIII. Ergebnisse zu den Rechtsfolgen der Unwirksamkeit arbeitgeberseitiger Bestimmungsvorbehalte | 525 | ||
IX. Zusammenfassung und Beispiele | 526 | ||
C. Ausblick | 529 | ||
Literaturverzeichnis | 532 | ||
Sachwortverzeichnis | 543 |