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Isolierte Zession bei Gesamtschulden

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Liesenfeld, J. (2020). Isolierte Zession bei Gesamtschulden. Möglichkeit, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Abtretung einer Forderung gegen nur einen Gesamtschuldner. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58053-8
Liesenfeld, Jan. Isolierte Zession bei Gesamtschulden: Möglichkeit, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Abtretung einer Forderung gegen nur einen Gesamtschuldner. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58053-8
Liesenfeld, J (2020): Isolierte Zession bei Gesamtschulden: Möglichkeit, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Abtretung einer Forderung gegen nur einen Gesamtschuldner, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58053-8

Format

Isolierte Zession bei Gesamtschulden

Möglichkeit, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Abtretung einer Forderung gegen nur einen Gesamtschuldner

Liesenfeld, Jan

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 518

(2020)

Additional Information

Book Details

About The Author

Jan Liesenfeld studierte Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und gastweise an der New York University, USA. Sein erstes Staatsexamen legte er 2015 in Hamburg ab. Dort promovierte er an seiner Studienhochschule im allgemeinen Schuldrecht unter Förderung der Studienstiftung des deutschen Volkes. Parallel arbeitete er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und unterrichtete Studierende in der Examensvorbereitung. Sein Referendariat in Berlin schließt Jan Liesenfeld voraussichtlich Ende 2020 mit dem zweiten Staatsexamen ab. Er war für verschiedene Wirtschaftskanzleien im Arbeits-, Schiedsverfahrens- und Immobilienrecht tätig.

Abstract

Der Gesetzgeber ließ offen, welche Wirkungen die Zession einzelner Forderungen bei Gesamtschulden hat. Möglich ist eine derart isolierte Zession. Das klärt der Autor unter Beleuchtung von Problemen wie der Struktur einer Gesamtschuld, der Abtrennbarkeit akzessorischer Nebenrechte und dem Mindestgehalt der Abtretung. Trotz Trennung der Schuldner besteht die Gesamtschuld fort. Das Risiko des Zessionars, seine Forderung wegen Leistung an den Zedenten zu verlieren, erweist sich dogmatisch als akzeptabel. Stärker belastet eine isolierte Zession die Schuldner. Grund dafür ist ein missverstandener Effekt der Gläubigerverdopplung. Der Autor leitet ab, dass die isolierte Zession einer Zustimmung der Gesamtschuldner bedarf. Er widerspricht der herrschenden Meinung, wonach Zedent und Zessionar im Zweifel alle Forderungen abtreten wollen. Stattdessen wechseln »vergessene« Gesamtschuldforderungen analog § 401 BGB den Gläubiger, selbst wenn sie keinen vertraglichen Sicherungszweck haben.»Separate Assignment of Joint and Several Debts - On the Possibility, Requirements and Consequences of an Assignment to Take Effect only against Individual Joint and Several Debtors«

When claims from a joint and several debt are assigned it is often unclear, if all debtors change creditors or only some. The author clarifies this, examining accessory and ancillary rights and interpreting typical assignment contracts. He uses the structure of a joint and several debt to justify why an isolated assignment is possible and answers practical questions such as the necessity of consent from debtors or ways of performance and recourse in a joint and several debt which has been split.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Einführung 19
§ 1 Gesamtschuldforderungen als siamesische Zwillinge des Rechts 19
I. Problemstellung 19
II. Fallbeispiele 20
§ 2 Erkenntnisinteresse 22
I. Wissenschaftliche und praktische Relevanz 22
II. These 24
III. Forschungsgegenstand 24
1. Nomenklatu 24
2. Thematische Eingrenzung 26
3. Zur cessio legis 27
§ 3 Gang der Darstellung 27
1. Kapitel: Strukturelle Ausgangsbedingungen einer isolierten Zessio 29
§ 1 Meinungsstand 29
§ 2 Struktur der Gesamtschuld 32
I. Historischer Hintergrund: von Korreal- und Solidarobligatione 32
II. Aktualität des Problems einer Einheit oder Mehrheit der Obligatio 34
1. Mehrheitsprinzip der Gesamtschuld – eine heute unangefochtene These 35
2. Die Einzelübertragung als vergessener Problemfall 36
III. Argumente zur Bekräftigung der Mehrheitstheorie 40
1. Keine Rückschlüsse aus dem Sprachgebrauch des BGB zur Gesamtschuld 40
2. Grundsatz der Einzelwirkung 42
3. Vergleich zur Gesamtgläubigerschaft 43
4. Systematik der bestärkenden Legalzessio 45
5. Hinweise in den Gesetzgebungsmaterialie 48
IV. Fazit 49
§ 3 Mindestgehalt einer Forderungsübertragung 49
I. Grenze der zwingenden Wirkung der Abtretung? 50
1. Erste Prämisse: keine Vertragsfreiheit im Rahmen der Abtretung 51
a) Meinungsstand und Vorüberlegunge 51
b) Stellungnahme 54
aa) Analyse der Gesetzeshistorie zur Vertragsfreiheit bei der Abtretung 54
bb) Übertragbarkeit sachenrechtlicher Grundsätze zur Vertragsfreiheit 58
2. Zweite Prämisse: isolierte Zession als unzulässig abgeschwächte Abtretung 60
II. Fazit 61
§ 4 Ausschluss einer isolierten Zession nach § 399 BGB 61
I. Vertragliches Abtretungsverbot 61
II. Gesetzliches Abtretungsverbot wegen Inhaltsänderung 62
1. Grundlage 63
a) Normkonkretisierung des § 399 Var. 1 BGB anhand von Fallgruppe 63
aa) Schrifttum 64
(1) Höchstpersönliche Ansprüche 64
(2) Unabtretbarkeit mit Rücksicht auf die Natur des Schuldverhältnisses 64
(3) Rechtlich unselbständige Rechte 66
bb) Rechtsprechung 66
b) Gesetzeshistorischer Hintergrund und Tragweite der Fallgruppe 67
2. Gesamtschuldforderungen als unselbständige Ansprüche? 68
a) §§ 401 I und 399 Var. 1 BGB – vom herrschenden Symmetriedogma 68
b) Das Argument vom Erfordernis der Gläubigeridentität 71
c) Mitlaufge- und Trennungsverbot – Argumente für ein Schnittmengenprinzip 72
aa) Grundsatz der Eigenständigkeit von Nebenrechte 72
bb) Bedeutung strenger inhaltlicher Akzessorietät allei 74
cc) Bedeutung des Sicherungszwecks akzessorischer Rechte 75
dd) Schlussfolgerung: zwingende Gläubigeridentität nur bei streng akzessorischen, reinen Sicherungsrechte 77
d) Implikation für Gesamtschuldforderungen: kein Erfordernis der Gläubigeridentität 79
3. Verbot der Einzelübertragung mit Rücksicht auf die Natur des Schuldverhältnisses 80
4. Fazit 80
§ 5 Zwischenergebnis 81
2. Kapitel: Rechtsfolgen einer isolierten Zessio 82
§ 1 Vorbehalt einer Gesamtabwägung 82
§ 2 Problemaufriss: Spaltung der Rechtszuständigkeit 83
I. Schicksal der nicht übergegangenen Forderung 83
1. Meinungsstand 83
a) Rechtsprechung 83
b) Schrifttum 85
2. Stellungnahme 86
II. Wegfall einer Voraussetzung der Gesamtschuld 89
§ 3 Resultierende Rechtsverhältnisse zwischen Schuldnern und Gläubiger 90
I. Meinungsstand 91
1. Konsens: Fortbestehen der Tilgungsgemeinschaft 91
2. Kontroverse: dogmatische Anknüpfung der fortbestehenden Tilgungsgemeinschaft 91
a) Begründung über die Regeln zur Gesamtschuld 92
b) Begründung über die Grundsätze der Gesamtgläubigerschaft 93
3. Positionierung des Bundesgerichtshofs 94
II. Stellungnahme 97
1. Gesamtschuld trotz Trennung der Schuldne 97
a) Sukzessionsrechtliches Identitätsprinzip 97
b) Sukzessionsschutz für den Schuldne 99
c) Nemo-plus-iuris-Grundsatz am Beispiel der Forderungsabtretung eines Gesamtgläubigers 102
d) Fazit 104
2. Keine Gesamtgläubigerschaft zwischen Zedent und Zessiona 104
a) Erläuterung der Idee einer Gesamtgläubigerschaft zwischen Zedent und Zessiona 104
b) Keine Gesamtgläubigerschaft im Sinne des Gesetzeswortlauts 106
c) Beschränkte Vergleichbarkeit mit einer Gesamtgläubigerschaft 108
d) Fazit 110
§ 4 Leistung in der gespaltenen Gesamtschuld 110
I. Empfangsberechtigung, Modalität und Rechtsfolge der Leistung 110
1. Meinungsstand 110
2. Stellungnahme 111
II. Einziehungsverbot zulasten des Zedente 113
1. Dogmatische Herleitung des Einziehungsverbots 113
2. Anwendungsfälle eines Einziehungsverbots 116
III. Einforderungsverzicht zulasten des Zedente 117
IV. Treuwidrigkeit einer Geltendmachung der Forderung des Zedenten? 119
V. Fazit 122
§ 5 Regress zwischen Zedent und Zessiona 122
I. Meinungsstand 122
II. Stellungnahme 124
1. Vertraglicher Ausgleich 124
a) Schadensersatz wegen Nichtleistung 124
b) Schadensersatz wegen Schlechtleistung aufgrund eines Rechtsmangels 125
c) Einfacher Schadensersatz wegen Verletzung eines Einziehungsverbots 128
2. Gesetzlicher Ausgleich 128
a) Rückgriff wie unter Gesamtgläubiger 128
b) Pflichtverletzungen im Kontext des gesamtgläubigerähnlichen Ausgleichs 130
c) Bereicherungsrechtlicher Ausgleich 131
d) Deliktischer Schadensersatz 134
III. Fazit 135
§ 6 Zwischenergebnis 136
3. Kapitel: Zumutbarkeit der Rechtsfolgen einer isolierten Zessio 137
§ 1 Gesamtwirkungen des Gesamtschuldrechts 138
I. Gesamtwirkung der Erfüllung und ihrer Surrogate 138
1. Zwingendes Fortbestehen der Tilgungsgemeinschaft 139
2. Probleme infolge des Fortbestehens der Tilgungsgemeinschaft 140
a) Gefahr einer Mehrfachbefriedigung des Zedente 140
b) Schutzbedürftigkeit des Zessionars 143
aa) Keine strukturelle Missbrauchsgefahr nach der Motivlage des Zedente 143
bb) Schutz des Zessionars mittels Einziehungsverbots und Regressansprüche 146
cc) Möglichkeit einer Risikoprognose seitens des Zessionars 147
dd) Vergleich mit ähnlich riskanten Rechtsgeschäfte 147
ee) Schlussfolgerung: keine Unwirksamkeit der isolierten Zession zum Schutz des Zessionars 149
3. Fazit 149
II. Gesamtwirkung des Erlasses 150
III. Gesamtwirkung des Gläubigerverzugs 153
IV. Sonstige Gesamtwirkunge 154
V. Fazit 154
§ 2 Regress zwischen den Gesamtschuldnern nach der Trennung gesamtschuldnerischer Forderunge 154
§ 3 Zwischenergebnis 159
4. Kapitel: Zustimmung als Wirksamkeitserfordernis einer isolierten Zessio 160
§ 1 Meinungsstand 160
I. Literatu 160
II. Rechtsprechung 161
III. Offene Folgefragen: personale Reichweite und dogmatische Verwurzlung eines Zustimmungserfordernisses 163
IV. Fazit 164
§ 2 Berechtigung eines Zustimmungserfordernisses 165
I. Argumentation mit den Nachteilen einer Gesamtgläubigerschaft 165
1. Ausgangsüberlegung: rechtsgeschäftliche Begründung von Gesamtgläubigerschaft an einer bestehenden Einzelforderung 165
2. Transfer: Auswirkungen des neuen Gläubigers bei einer gesamtschuldspaltenden Forderungsübertragung 167
3. Missverständnis über die Entstehung einer „Gesamtgläubigerschaft“ 169
4. Prozessualer Effekt einer Gläubigerverdopplung 172
II. Stellungnahme: Argumente für und wider ein Zustimmungserfordernis 174
1. Interesse an einer klaren Forderungszuordnung 174
2. Interessen der Zessionsparteie 175
a) Beeinträchtigung der Abtretungsfreiheit des Zedente 175
b) Erwerbsinteresse des Zessionars und dessen Schutz durch Sekundärrechte 177
3. Interesse der Gesamtschuldner an einem Zustimmungserfordernis 178
a) Risiko unberechtigter Inanspruchnahme 179
aa) Art des Risikos – Präzisierung des Vergleichs mit der Gesamtgläubigerschaft 179
(1) Unterschied: Inanspruchnahme vor der Leistung 179
(2) Gemeinsamkeit: Inanspruchnahme nach der Leistung 180
bb) Ausmaß des Risikos – nicht nur allgemeines Lebensrisiko 182
cc) Rechtliche Schutzmöglichkeite 183
(1) Aufklärungspflichte 183
(2) Einziehungsverbot und pactum de non petendo 186
(3) Zivilprozessualer Schutz – insbesondere Streitverkündung 187
(4) Regressansprüche 192
dd) Fazit 194
b) Beweisführung in einer fremden Rechtssphäre 194
c) Fazit 196
4. Vergleich zu Teilabtretung und Einziehungsermächtigung 196
5. Gesamtbewertung: Zustimmung der Gesamtschuldner erforderlich 199
III. Personale Reichweite des Zustimmungserfordernisses 201
§ 3 Dogmatische Einbettung des Zustimmungserfordernisses 202
I. Rechtsgrundlage des Abtretungsausschlusses 202
1. Kein Abtretungsausschluss nach § 399 Var. 2 BGB oder § 242 BGB 202
2. Unabtretbarkeit nach § 399 Var. 1 BGB aus Gründen des Schuldnerschutzes 205
II. Überwindung des Abtretungsausschlusses durch schuldnerseitige Zustimmung 208
1. Disponibilität von § 399 Var. 1 BGB durch schuldnerseitige Zustimmung 208
2. Rechtliche Qualifizierung der Zustimmung 211
a) Vergleichsszenario: Heilung eines Verstoßes gegen § 399 Var. 2 BGB 212
aa) Meinungsstand: Vertrags- versus Genehmigungslösung 212
bb) Stellungnahme 215
b) Transfer auf die Heilung eines Verstoßes gegen § 399 Var. 1 BGB 219
aa) Zustimmungslösung 219
bb) Analogie zu § 185 BGB und Anwendung der §§ 182–184 BGB 222
§ 4 Zwischenergebnis 225
5. Kapitel: Abgrenzung zwischen isolierter und umfassender Zessio 226
§ 1 Meinungsstand 227
I. Unmittelbare Forderungsübertragung durch Abtretung 228
1. Schrifttum 228
2. Rechtsprechung 231
a) Beschluss des OLG Hamm von 1997: Gesamtabtretung in Unkenntnis der Gesamtschuld 231
b) Urteil des OLG Nürnberg von 2002: Einzelabtretung in Kenntnis der Gesamtschuld 233
c) Urteil des OLG Frankfurt a.M. von 2012: Einzelabtretung in Kenntnis der Gesamtschuld 234
d) Urteil des OLG Köln von 2016: Gesamtabtretung in Kenntnis der Gesamtschuld 235
e) Fazit 237
II. Mittelbare Forderungsübertragung analog § 401 I BGB 238
1. Bedeutung und Analogiefähigkeit von § 401 BGB 238
2. Gesamtschuldforderungen als Nebenrechte? 240
a) Schrifttum 240
b) Rechtsprechung 242
§ 2 Grundlagen zur Abgrenzung zwischen isolierter und umfassender Zessio 244
I. Gesetzeshistorische Einführung 245
II. Dogmatische Weichenstellung für eine Gesamt- oder Einzelabtretung 247
1. Relevanz des Abtretungsvertrags 247
2. Gesamtschuldforderungen als Nebenrechte nach § 401 I BGB? 249
a) Unselbständigkeitsdogma 249
b) Akzessorietätsdogma 250
c) Verstärkungsdogma 254
aa) Rechtsverstärkung als entscheidendes Kriterium 254
bb) Begriff der Rechtsverstärkung 255
cc) Gesamtschuld als Sicherungsrecht – Vergleich mit der Bürgschaft 256
(1) Gesamtschulden mit Sicherungszweck 256
(2) Gesamtschulden ohne besonderen Sicherungszweck 257
dd) Interessenausgleich mittels § 401 I BGB 260
(1) Interesse des Zessionars 260
(2) Interesse des Zedente 263
(3) Interessen der Gesamtschuldne 266
d) Fazit 266
3. Eine Frage der Gesamt- und Einzelwirkung? 267
a) Bedeutung einer Gesamtwirkung aufgrund des Schuldverhältnisses 267
b) Keine Gesamtwirkung der Abtretung kraft Abtretungsvertrags 269
c) Gesamtwirkung der Abtretung kraft Vereinbarung 270
d) Geringe Bedeutung der Gesamtwirkung einer Abtretung 272
4. Fazit 272
III. Verhältnis zwischen Abtretungsvertrag und § 401 I BGB 273
1. Rechtspraktische Bedeutung der Analogie zu § 401 I BGB 273
2. Lückenfüllung im Zessionsvertrag mittels § 401 I BGB 275
§ 3 Umfang des Forderungsübergangs bei konkreten Varianten eines Abtretungsvertrags 280
I. Gezielte Abtretung aller Gesamtschuldforderunge 281
1. Vertragsauslegung 282
2. Vertragsergänzung 282
II. Gezielte Abtretung nur einer Gesamtschuldforderung 283
1. Vertragsauslegung 283
2. Vertragsergänzung 285
a) Grundsatz: § 401 I BGB abbedunge 285
b) Ausnahme: gemeinschaftlicher Motivirrtum 286
III. Abtretung einer Gesamtschuldforderung ohne Erwähnung der andere 294
1. Vertragsauslegung 294
a) Erläuternde Auslegung 294
b) Natürliche Auslegung 296
2. Vertragsergänzung 298
a) Lückenfeststellung 298
aa) Beidseitige Kenntnis der Gesamtschuld 298
bb) Kenntnis der zusätzlichen Forderung, nicht aber der Gesamtschuld 301
cc) Einseitige Kenntnis der Gesamtschuld 302
dd) Beidseitige Unkenntnis der nicht erwähnten Gesamtschuldforderung 303
b) Lückenfüllung 303
aa) Grundsatz: analoge Anwendung von § 401 I BGB 304
bb) Ausnahme: Abbedingung von § 401 I BGB in ergänzender Vertragsauslegung 305
c) Anpassung des Äquivalenzverhältnisses bei entgeltlichem Kausalgeschäft? 307
aa) Lösung auf Verfügungsebene: Teilungslösung 308
bb) Lösung auf Verpflichtungsebene: Entgeltanpassung 311
cc) Fazit 316
3. Zwischenergebnis 317
§ 4 Anfechtung 317
I. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 318
II. Anfechtung wegen Inhaltsirrtums 318
III. Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums 319
1. Voraussetzungen des Anfechtungsrechts 320
2. Anfechtung nach § 119 II BGB auch bezüglich des Verfügungsgeschäfts? 324
3. Rechtsfolge der Anfechtung 326
IV. Fazit 327
§ 5 Zwischenergebnis 327
Schlussbetrachtunge 329
§ 1 Gesamtschau: Ergebnisse zur isolierten Zession bei Gesamtschulde 329
§ 2 Ausblick: Ideen zur isolierten Legalzession bei Gesamtschulde 332
I. Einführung 332
II. Meinungsstand 333
III. Implikationen der Forschungsergebnisse für die isolierte Legalzessio 336
1. Gemeinsamkeit: strukturelle Ausgangsbedingunge 336
a) Struktur der Gesamtschuld 336
b) Mindestgehalt einer Forderungsübertragung 336
c) Kein Erfordernis der Gläubigeridentität 337
d) Fazit 339
2. Unterschied: Rechtsfolgen und daraus folgende Grenze 339
a) Legalzessionen nach erfolgter Drittleistung 339
aa) Erlöschen der nicht legalzedierten Forderung 340
bb) Kein Schutzbedürfnis gegenüber Belastungen infolge einer gespaltenen Forderungszuständigkeit 341
b) Legalzessionen vor erfolgter Drittleistung 343
c) Fazit 344
3. Unterschied: Abgrenzung zwischen isolierter und umfassender Forderungsübertragung 344
IV. Schlusswort zur isolierten Legalzessio 345
Literaturverzeichnis 347
Sachwortverzeichnis 359