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Rechtliche Maßgaben für geschlechtergerechte Sprache

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Bauer, A. (2020). Rechtliche Maßgaben für geschlechtergerechte Sprache. Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung des Landes Niedersachsen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58118-4
Bauer, Annelie. Rechtliche Maßgaben für geschlechtergerechte Sprache: Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung des Landes Niedersachsen. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58118-4
Bauer, A (2020): Rechtliche Maßgaben für geschlechtergerechte Sprache: Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung des Landes Niedersachsen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58118-4

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Rechtliche Maßgaben für geschlechtergerechte Sprache

Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung des Landes Niedersachsen

Bauer, Annelie

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1440

(2020)

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About The Author

Annelie Bauer studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Trier und Hannover. Nach den beiden juristischen Staatsexamina sammelte sie zunächst Berufserfahrung in unterschiedlichen Bereichen, u.a. als angestellte Rechtsanwältin, in der Sozialberatung und im Justitiariat einer Krankenkasse. Von 2011 bis 2022 war sie zunächst in Hannover, dann in Potsdam am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Frau Prof. Dr. Brosius- Gersdorf, LL.M. tätig.

Abstract

In der Arbeit geht es um die normative Regulierung einer bestimmten Sprachpraxis. Es wird der rechtliche Rahmen für die Verwendung geschlechtergerechter Sprache durch die öffentliche Hand sowie Private in Deutschland analysiert, vom Unions- und Völkerrecht über das Grundgesetz bis hin zu einfach- und untergesetzlichen Maßgaben auf der Bundes- und der (niedersächsischen) Landesebene, und zwar unter dem Blickwinkel: Was ›darf‹, was ›muss‹ der Staat tun? Was müssen bzw. dürfen Private? Untersucht werden auch »Schranken« für geschlechtergerechte Sprache, etwa aus kollidierenden Verfassungsrechtsgütern wie dem Gebot der Normenklarheit und -verständlichkeit oder Grundrechten derjenigen, die zu geschlechtergerechter Sprache angehalten werden. Für die Auflösung resultierender Spannungsverhältnisse werden Maßgaben erarbeitet. Im Fokus stehen insbesondere die Rechtssprache (abstrakt-generelle Vorschriftensprache und konkret-individuelle Amtssprache) sowie der Schul- und Hochschulbereich.»Legal Provisions for Gender-Fair Language. An Analysis with a Special Focus on Lower Saxony«

The focus of this thesis is the normative regulation of language as an essential aspect for the state as well as for society. The legal framework for the use of gender-fair language by the state and private persons is analyzed. This encompasses EU, international, and German law, from the German Basic Law to (other) federal and (Lower Saxony´s) state law. The central questions considered are: What is the state ›allowed‹ and what is it ›obliged‹ to do? What are private persons allowed/obliged to do?

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
Erster Teil: Einführung in die Problematik geschlechtergerechter Sprache 16
A. Hintergrund der Forderung nach geschlechtergerechter Sprache 16
B. Geschlechtergerechte Sprache: Kritische Begriffsbeleuchtung 21
I. Verständnis der deutschen Rechtsordnung von „Geschlecht“ 21
II. „Geschlechtergerechte“ Sprache: Diskussion alternativer Begriffsvorschläge 32
C. Das Spektrum möglicher Formen geschlechtergerechter Sprache 38
D. Status quo geschlechtergerechter (Rechts-)‌Sprache in Deutschland 45
E. Geschlechtergerechte Sprache als Wissenschaftsobjekt 49
Zweiter Teil: Überblick über die historische Entwicklung in Deutschland in Bezug auf geschlechtergerechte Sprache und Recht 56
Dritter Teil: Rechtlicher Rahmen für die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache durch die öffentliche Hand sowie Private 80
A. Unions- und völkerrechtliche Maßgaben für geschlechtergerechte Sprache in Deutschland 80
I. Beinhaltet die Grundrechtecharta Maßgaben für geschlechtergerechte Sprache in Deutschland? 81
1. Charta-Grundrechte mit Bezug zur Geschlechtergerechtigkeit 86
2. Art. 21 Abs. 1 GRC: Nicht geschlechtergerechte Sprache als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts? 87
3. Geschlechtergerechte Sprache als Gegenstand des Sicherstellungsauftrags aus Art. 23 GRC? 88
a) Auftrag der Union zur Sicherstellung geschlechtergerechter Sprache in den Mitgliedstaaten? 89
aa) Auftrag der Union zur Sicherstellung geschlechtergerechter Rechtssprache in den Mitgliedstaaten? 89
bb) Auftrag der Union zur Sicherstellung geschlechtergerechter Sprache im Privatrechtsbereich? 93
b) Sicherstellungsauftrag der Mitgliedstaaten bezüglich geschlechtergerechter Sprache aus Art. 23 GRC? 94
II. Maßgaben (sonstigen) EU-Primärrechts für geschlechtergerechte Sprache in Deutschland? 95
1. Maßgaben im EUV für geschlechtergerechte Sprache? 95
a) Art. 2 EUV: Gleichheit als grundlegender Unionswert 95
b) Art. 3 EUV: Gleichstellung von Frauen und Männern als Unionsziel 97
c) Art. 9 EUV: Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger der Union 98
2. Maßgaben im AEUV für geschlechtergerechte Sprache? 98
a) Art. 8 AEUV: Gender Mainstreaming-Ansatz 98
b) Art. 10 AEUV: Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts als Querschnittsaufgabe 100
c) Reichweite der Unionskompetenzen aus Art. 19 AEUV? 101
d) Art. 157 Abs. 3 AEUV: Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen als entscheidende Kompetenz der Union 102
e) Geschlechtergerechte Sprache als „Sprachenfrage“ i.S.d. Art. 342 AEUV? 102
III. Regelungen im EU-Sekundärrecht zu geschlechtergerechter Sprache? 103
1. RL 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen 103
2. RL 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen 106
3. RL 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit 107
4. RL 2010/41/EU zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben 107
IV. Sonstige Positionierungen der EU zu geschlechtergerechter Sprache 109
1. Der Leitfaden „Geschlechterneutraler Sprachgebrauch im Europäischen Parlament“ 109
2. Der Leitfaden „Inklusive Kommunikation im Generalsekretariat des Rates“ 111
3. „Gemeinsamer Leitfaden des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission für Personen, die an der Abfassung von Rechtstexten der Europäischen Union mitwirken“ 112
4. Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union vom 10. April 2003 112
5. Antworten der Kommission auf Parlamentarische Anfragen (E-2188/07, E-2611/09, E-013710/13, E-000248/19) 113
V. Europarat: Maßgaben für geschlechtergerechte Sprache? 114
1. Art. 14 EMRK: Akzessorisches Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts 115
2. Das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK 117
3. Empfehlung R (90) 4 des Europarates (Ministerkomitee) vom 21. Februar 1990: Recommendation No. R (90) 4 on the Elimination of Sexism from Language 118
4. Instruction No. 33 of 1 June 1994 concerning the use of non-sexist language at the Council of Europe 121
VI. Maßgaben der Vereinten Nationen (UN) für geschlechtergerechte Sprache? 121
1. Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) 123
2. UNESCO, Convention Against Discrimination in Education (1960) 140
3. UNESCO, 24 C/Resolution 14.1 (1987) 147
4. Zwischenergebnis 149
B. Bundesverfassungsrechtliche Maßgaben für geschlechtergerechte Sprache 150
I. Art. 3 GG als Direktive für geschlechtergerechte Sprache? 152
1. Gewährleistungsgehalte und Verhältnis der einzelnen Regelungen des Art. 3 GG zueinander 152
2. Verstoß der herkömmlichen Gesetzessprache gegen das Diskriminierungsverbot von Art. 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GG? 157
a) Diskriminierung durch den sachlichen Regelungsgehalt der einzelnen unter Verwendung generischer Maskulina formulierten Vorschriften? 158
aa) Herkömmlicher allgemeiner Sprachgebrauch 159
bb) Zwischenzeitlicher Wandel im allgemeinen Sprachgebrauch? 160
cc) Besonderheiten der Rechtsauslegung 161
b) Diskriminierung durch die Sprachformwahl des generischen Maskulinums als solche? 165
aa) Sprachformwahl als Regelungsgegenstand des Art. 3 GG? 165
(1) Von Art. 3 GG erfasstes staatliches Handeln 166
(2) Grundrechtsbindung des Staates in seiner Ausdrucksweise? 168
bb) Benachteiligung von Frauen durch das generische Maskulinum? 169
(1) Art der Benachteiligung 170
(2) Individuelle oder allgemeine Betrachtungsweise? 173
(3) Einheit der Verfassung 176
(4) Verfassungswandel? 177
c) Zwischenergebnis 179
3. Verstoß nicht geschlechtergerechter Amtssprache gegen das Diskriminierungsverbot von Art. 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GG? 180
4. Geschlechtergerechte Sprache als Auftrag des Staates aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG? 188
a) Inhalt und Umfang der Regelung des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG 188
aa) Generelle dogmatische Einordnung von Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG 188
bb) Bezug des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG auf geschlechtergerechte Sprache 197
(1) Behandlung durch die Gemeinsame Verfassungskommission 197
(2) Bestehende Nachteile? 198
(3) Nötiger Gewissheitsgrad? 199
(4) Grundsatz: Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers 201
(5) Wirkung geschlechtergerechter Sprache 202
(6) Darf der Staat eine bestimmte Sprachweise „verordnen“? 204
(7) Gesetzgebungskompetenzen für geschlechtergerechte Sprache im föderalistischen Staat 205
(8) Reduktion der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers? 206
(9) Möglichkeit differenzierter gesetzgeberischer Vorgehensweise (vorrangig bestimmte Rechtsgebiete)? 209
b) Verfassungsrechtliche Grenzen eines Förderauftrags zugunsten geschlechtergerechter Sprache aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG 209
aa) Gebot der Normenklarheit und -verständlichkeit 211
bb) Grenzen aus dem Bundesstaatsprinzip? 219
cc) (Kulturstaatliche) Grenzen aufgrund der Eigenart von Sprache? 220
dd) Begrenzung durch Grundrechte insbesondere derer, die zu geschlechtergerechter Sprache angehalten werden? 222
(1) Speziell in der Verwaltung: Meinungsfreiheit und Allgemeines Persönlichkeitsrecht? 227
(2) Speziell im universitären Bereich: Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG und Meinungsfreiheit der Studierenden 229
(3) Speziell im schulischen Bereich: Elterliches Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Rechte der Schüler_innen aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG bzw. aus Art. 2 Abs. 1 GG 237
(4) „Umgekehrte Diskriminierung“ durch eine geschlechtergerechte Vorschriftensprache? 245
5. Zwischenergebnis 246
II. Art. 1 Abs. 1 GG: Menschenwürde, Frauenwürde und geschlechtergerechte Sprache 248
III. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG: Die Bedeutung des Allgemeinen Persönlichkeitsgrundrechts für geschlechtergerechte Sprache 252
1. Allgemeines Persönlichkeitsgrundrecht und Vorschriftensprache 253
2. Amtssprache und Allgemeines Persönlichkeitsgrundrecht 253
IV. Art. 12 Abs. 1 GG: Berufsfreiheit und geschlechtergerechte Sprache 255
1. Schutzpflicht des Staates aus Art. 12 Abs. 1 GG bei struktureller Disparität? 256
2. Speziell im Hochschulbereich: Ausbildungsauftrag der Hochschulen 257
V. Art. 7 Abs. 1 GG (i.V.m. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG): Geschlechtergerechte Sprache an Schulen? 259
VI. Zwischenergebnis 261
C. Landesverfassungsrechtlicher Rahmen in Niedersachsen für geschlechtergerechte Sprache 264
I. Regelungsgehalt des Art. 3 NV im Vergleich zu dem des Art. 3 GG 267
II. Recht auf Bildung aus Art. 4 Abs. 1 NV und seine Bedeutung für geschlechtergerechte Sprache 269
III. Zwischenergebnis 274
D. Einfach- und untergesetzliche nationale Maßgaben für geschlechtergerechte Sprache 275
I. Regelungen zu geschlechtergerechter Sprache auf der Bundesebene 275
1. Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (BGleiG) 275
a) § 4 Abs. 3 BGleiG: Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes und dienstlicher Schriftverkehr 276
b) § 6 Abs. 1 BGleiG: Arbeitsplatzausschreibung 282
2. Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG) 288
a) § 1 Abs. 2 SGleiG: Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Soldatinnen und Soldaten und dienstlicher Schriftverkehr 289
b) § 1 Abs. 3 SGleiG: Dienstgradbezeichnungen 292
c) § 6 Abs. 1 SGleiG: Personalwerbung und Dienstpostenbekanntgabe 294
3. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 295
a) § 11 i.V.m. § 7 Abs. 1 AGG: Verbot benachteiligender Stellenausschreibung 298
b) § 19 Abs. 1 AGG 313
4. Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) 319
a) § 2 GGO: Gender-Mainstreaming 320
b) § 42 Abs. 5 Satz 2 (i.V.m. § 62 Abs. 2 Satz 1) GGO: Entwürfe von Gesetzen und Rechtsverordnungen 320
5. Zwischenergebnis 321
II. Niedersachsen: Rechtliche Maßgaben für geschlechtergerechte Sprache auf der Landesebene 323
1. Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG) 323
2. Hochschulregelung des § 3 Abs. 3 Satz 1 NHG 324
3. Nds. Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache vom 27. Februar 1989 325
a) § 1 Nds. Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache: Rechts- und Verwaltungsvorschriften 327
b) § 2 Nds. Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache: Amtlicher Sprachgebrauch 331
c) § 3 Nds. Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache: Vordrucke 333
d) Bestrebungen zur Reformierung des Nds. Gesetzes zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache 334
4. Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache, Beschluss des Landesministeriums vom 9. Juli 1991 337
5. § 2 Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO): Gender-Mainstreaming 345
6. Zwischenergebnis 345
Schlussbetrachtung 347
Thesen 352
I. Geschlechtergerechte Sprache als Rechtsthema: Bestandsaufnahme 352
II. Unions- und völkerrechtliche Maßgaben für geschlechtergerechte Sprache in Deutschland 353
III. Bundesverfassungsrechtliche Maßgaben für geschlechtergerechte Sprache 354
IV. Landesverfassungsrechtlicher Rahmen in Niedersachsen für geschlechtergerechte Sprache 357
V. Regelungen zu geschlechtergerechter Sprache des Bundes unterhalb der Verfassungsebene 358
VI. Einfach- und untergesetzliche Maßgaben für geschlechtergerechte Sprache auf der Landesebene in Niedersachsen 359
Literaturverzeichnis 361
Sachwortverzeichnis 411