Der Anspruchsausschluss nach § 361 Abs. 1 BGB im Lichte des unionsrechtlichen Verbots des Rechtsmissbrauchs
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Der Anspruchsausschluss nach § 361 Abs. 1 BGB im Lichte des unionsrechtlichen Verbots des Rechtsmissbrauchs
Zugleich eine Analyse von § 241a BGB
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 522
(2021)
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Marco Förderer begann sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg im Wintersemester 2012/2013. Im Februar 2017 legte er sein 1. Staatsexamen ab, woran sich eine dreijährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Tobias Helms, dem Institut für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, anschloss. Währenddessen startete Herr Förderer im Juli 2018 in sein Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main, welches er im Juli 2020 mit dem 2. Staatsexamen abschloss. Seine Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte schließlich im Februar 2020 durch die Juristische Fakultät der Philipps-Universität Marburg.Abstract
Der im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in das BGB eingefügte § 361 Abs. 1 normiert einen umfassenden Anspruchsausschluss für alle Ansprüche, die gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs entstehen und keinen Niederschlag im eigens geregelten Widerrufsfolgenrecht finden. Bei der Untersuchung, welche Ansprüche überhaupt als infolge des Widerrufs eingestuft werden können, stellt sich heraus, dass durch den umfassenden Ausschluss sämtlicher Schadensersatzansprüche Missbrauchsmöglichkeiten des Verbrauchers entstehen können, wenn dieser die empfangene Ware beschädigt und eine Wertersatzpflicht gegenüber dem Unternehmer mangels ordnungsgemäßer Belehrung ausscheidet. In diesem Zusammenhang erarbeitet der Autor unter Berücksichtigung des Europäischen Verbots missbräuchlicher Praktiken eine Lösung zur Begrenzung der Missbrauchsmöglichkeiten und stellt fest, dass bei Beschädigungen der Ware, die in Schädigungsabsicht oder nach Erklärung des Widerrufs mit Vorsatz erfolgen, Schadensersatzansprüche erhalten bleiben.»The Exclusion of Claims under § 361 Section 1 of the German Civil Code in the Light of the European Principle that Abusive Practices are Prohibited. At the Same Time an Analysis of § 241a of the German Civil Code«Due to the comprehensive exclusion of claims of § 361 section 1 of the German Civil Code (BGB), the consumer is not subject to any obligation to pay compensation in the event of damage to the goods in the case of revocation if he has not been properly informed. Taking into account the European principle that abusive practices are prohibited, the author develops a solution to limit the possibilities of abuse while at the same time investigating this European principle in its way of interaction.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 15 | ||
Kapitel 1: Grundlagen | 19 | ||
§ 1 Mindestharmonisierung vs. Vollharmonisierung | 19 | ||
§ 2 Abgrenzung von Unternehmern und Verbrauchern | 20 | ||
Kapitel 2: Unbestellte Leistungen nach § 241a Abs. 1 BGB als Vergleichsmodell | 23 | ||
§ 1 Grundlagen | 23 | ||
A. Historie | 23 | ||
B. Rechtsfolgen des § 241a Abs. 1 BGB | 23 | ||
I. Erhöhte Anforderungen an eine Willenserklärung des Verbrauchers | 24 | ||
II. Auswirkungen auf die Eigentumslage | 26 | ||
III. Recht zum Besitz | 29 | ||
1. Zwei-Personen Verhältnis | 30 | ||
2. Drei-Personen Verhältnis | 30 | ||
a) Verkauf/Verschenkung an Dritte | 30 | ||
b) Vermietung/Verleihung an Dritte | 31 | ||
c) Zerstörung der Ware durch einen Dritten | 32 | ||
3. Fazit | 33 | ||
IV. Verfügungsbefugnis | 34 | ||
§ 2 Der Anspruchsausschluss und seine Reichweite | 37 | ||
A. Richtlinienkonforme Umsetzung des § 241a Abs. 1 BGB | 37 | ||
I. Gesetzliche Ansprüche als „Gegenleistung“ im Sinne des Art. 27 VRRL | 38 | ||
II. Beschränkung des Regelungsbereichs von Art. 27 VRRL auf die vertragliche Ebene | 39 | ||
B. Einzelne Ansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher | 40 | ||
I. Ansprüche auf Herausgabe | 41 | ||
II. Ansprüche auf Erlösherausgabe | 41 | ||
III. Ansprüche auf Schadensersatz | 42 | ||
IV. Ansprüche aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag | 42 | ||
C. Einzelne Ansprüche des Unternehmers gegen Dritte | 43 | ||
D. Ansprüche Dritter gegen den Verbraucher | 44 | ||
§ 3 Missbrauchsmöglichkeiten des Verbrauchers im Rahmen von § 241a Abs. 1 BGB | 45 | ||
Kapitel 3: Die Wertersatzpflicht und der Anspruchsausschluss infolge des Widerrufs | 46 | ||
§ 1 Grundlagen | 46 | ||
A. Historische Entwicklung der Wertersatzpflicht aus § 357 Abs. 7 BGB und des Anspruchsausschlusses aus § 361 Abs. 1 BGB | 46 | ||
B. Die Wertersatzpflicht aus § 357 Abs. 7 BGB | 51 | ||
I. Wertverlust der Ware | 51 | ||
II. Umgang mit der Ware außerhalb des erforderlichen Prüfungsumfangs – Erfordernis eines Vertretenmüssens? | 52 | ||
III. Belehrungspflicht des Unternehmers | 55 | ||
IV. Berechnung des Wertersatzes | 57 | ||
V. Fazit | 58 | ||
§ 2 Einführung in die Ausschlusswirkung des § 361 Abs. 1 BGB | 58 | ||
A. Europarechtlicher Hintergrund | 58 | ||
B. Problemaufriss | 59 | ||
C. Vom Ausschluss erfasste Ansprüche: geklärte Fragen | 60 | ||
D. Nicht vom Ausschluss erfasste Ansprüche | 60 | ||
E. Ausschlusswirkung hinsichtlich der Ansprüche des Verbrauchers gegen den Unternehmer oder Dritte | 62 | ||
I. Haftung des Unternehmers für eine fehlerhafte oder unterbliebene Widerrufsbelehrung | 62 | ||
II. Haftung bei der Verletzung sonstiger Aufklärungspflichten | 65 | ||
III. Pflicht zum Ersatz von Verwendungen auf die Ware | 65 | ||
IV. Ansprüche des Verbrauchers gegen Dritte | 67 | ||
§ 3 Korrektur vor dem Hintergrund von Missbrauchsmöglichkeiten | 67 | ||
A. Die Ausgangsproblematik der Beschädigung und Zerstörung der empfangenen Ware | 67 | ||
I. Die Sachlage vor Kenntnis des Verbrauchers vom Widerrufsrecht (Phase 1) | 67 | ||
II. Die Sachlage ab Kenntnis des Verbrauchers vom Widerrufsrecht, aber vor dessen Ausübung (Phase 2) | 73 | ||
1. Parallele Diskussion im Rücktrittsfolgenrecht | 74 | ||
a) Teleologische Reduktion bei Kenntnis vom Rücktrittsrecht | 75 | ||
b) Teleologische Reduktion ab dem Kennenmüssen des Rücktrittsrechts | 78 | ||
c) Ablehnung einer teleologischen Reduktion und Lösung über das Schadensersatzrecht | 78 | ||
aa) Das Rückgewährschuldverhältnis als Haftungsgrundlage | 79 | ||
bb) Der ursprüngliche Kaufvertrag als Haftungsgrundlage | 83 | ||
2. Folgen für die Beurteilung der Sachlage im Widerrufsfolgenrecht | 86 | ||
III. Die Sachlage nach Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher (Phase 3) | 94 | ||
IV. Auslegung der Sperrwirkung des § 361 Abs. 1 BGB | 97 | ||
1. Die Umsetzungsgrundlage des Art. 14 Abs. 5 VRRL | 98 | ||
2. Einschränkende Auslegung des Art. 14 Abs. 5 VRRL unter Berücksichtigung des Erwägungsgrundes 48 Satz 2 VRRL | 103 | ||
3. Folgen für die Auslegung des § 361 Abs. 1 BGB | 104 | ||
a) Konkretisierungsansätze für das Merkmal „infolge des Widerrufs“ | 104 | ||
b) Stellungnahme zu den bisherigen Konkretisierungsansätzen | 109 | ||
c) Eigener Konkretisierungsansatz | 115 | ||
d) Folgen für den Beispielsfall | 116 | ||
V. Zwischenergebnis | 116 | ||
B. Die Gefahr des Missbrauchs | 117 | ||
I. Allgemeine Erwägungen zum Begriff des Rechtsmissbrauchs nach deutschem Recht | 117 | ||
II. Die Missbrauchsgefahr vor Kenntnis des Verbrauchers vom Widerrufsrecht (Phase 1) | 119 | ||
III. Die Missbrauchsgefahr ab Kenntnis des Verbrauchers vom Widerrufsrecht (Phase 2) | 120 | ||
IV. Die Missbrauchsgefahr nach Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher (Phase 3) | 122 | ||
V. Alternative Anknüpfung: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts | 126 | ||
VI. Zusammenfassung | 127 | ||
C. Dogmatische Umsetzungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Missbrauchsmöglichkeiten: § 242 BGB und der unionsrechtliche Grundsatz des Verbots von Rechtsmissbrauch | 127 | ||
I. Historische Entwicklung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots von Rechtsmissbrauch | 129 | ||
1. Beginn der Entwicklung im Rahmen der Grundfreiheiten | 129 | ||
2. Weiterentwicklung im Rahmen von Verordnungen | 132 | ||
3. Die Fortsetzung im Rahmen von Richtlinien | 135 | ||
II. Kategorisierung der Fälle des Rechtsmissbrauchs in der Rechtsprechung des EuGH | 145 | ||
1. Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärrecht | 146 | ||
2. Unterscheidung zwischen nationaler Normvermeidung und nationaler Normerschleichung | 147 | ||
3. Unterscheidung zwischen nationaler Normvermeidung und missbräuchlicher Ausübung von Rechten aus dem Unionsrecht | 147 | ||
a) Einordnung des Rechtsmissbrauchseinwands in Fällen der Normvermeidung | 149 | ||
b) Einordnung des Rechtsmissbrauchseinwands in Fällen der missbräuchlichen Geltendmachung von Rechten, die vom Unionsrecht verliehen werden | 150 | ||
aa) Das Rechtsmissbrauchsverbot als teleologische Interpretation des Rechts | 150 | ||
bb) Das Rechtsmissbrauchsverbot als nachträgliche, von der Auslegung unabhängige Korrektur eines formalen Ergebnisses | 151 | ||
cc) Stellungnahme | 152 | ||
c) Erfordernis einer Absicht als subjektives Kriterium im Rahmen der ersten Fallgruppe der Normvermeidung | 155 | ||
d) Zwischenergebnis | 156 | ||
4. Ergebnis | 157 | ||
III. Das Verbot missbräuchlicher Praktiken als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts | 157 | ||
1. Vorbemerkung | 158 | ||
2. Die Anerkennung als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts | 158 | ||
3. Eine generelle Regel des Unionsrechts | 159 | ||
4. Stellungnahme | 160 | ||
a) Die Auffassung der Europäischen Kommission | 160 | ||
b) Die Auffassung der Generalanwälte des EuGH | 161 | ||
aa) Ablehnende Stimmen | 162 | ||
bb) Positive Stimmen | 163 | ||
cc) Unentschlossene Stimmen | 165 | ||
c) Die Rechtsprechung des Gerichtshofs | 167 | ||
d) Bewertung | 168 | ||
IV. Übertragbarkeit auf das Verbraucherschutzrecht | 171 | ||
V. Anwendbarkeit im konkreten Fall des Art. 14 Abs. 5 VRRL und des § 361 Abs. 1 BGB | 175 | ||
1. Objektives Element des Verbots missbräuchlicher Praktiken | 175 | ||
2. Subjektives Element des Verbots missbräuchlicher Praktiken | 178 | ||
VI. Folgen für die Beurteilung eines Rechtsmissbrauchs nach nationalem Recht | 179 | ||
§ 4 Reichweite des Anspruchsausschlusses des § 361 Abs. 1 BGB in Dreipersonenverhältnissen | 185 | ||
A. Die Weiterveräußerung der Ware an Dritte | 185 | ||
I. Der Regelfall: Der Anspruch auf Herausgabe des Surrogats aus § 285 BGB im Mittelpunkt | 186 | ||
1. Unwirksamkeit der Widerrufserklärung gem. § 242 BGB? | 186 | ||
2. Die Sachlage vor Kenntnis des Verbrauchers vom Widerrufsrecht (Phase 1) | 187 | ||
3. Die Sachlage ab Kenntnis des Verbrauchers vom Widerrufsrecht, aber vor dessen Ausübung (Phase 2) | 190 | ||
4. Die Sachlage nach Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher (Phase 3) | 191 | ||
5. Fazit | 191 | ||
II. Kauf unter Eigentumsvorbehalt: Der Anspruch auf Herausgabe des Erlangten aus § 816 Abs. 1 S. 1 BGB im Mittelpunkt | 192 | ||
1. Die Sachlage vor Kenntnis des Verbrauchers vom Widerrufsrecht (Phase 1) | 192 | ||
2. Die Sachlage ab Kenntnis des Verbrauchers vom Widerrufsrecht, aber vor dessen Ausübung (Phase 2) | 195 | ||
3. Die Sachlage nach Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher (Phase 3) | 196 | ||
4. Fazit | 197 | ||
B. Die Verschenkung der Ware an Dritte | 197 | ||
I. Anspruch auf Herausgabe gegen den Dritten bei Verfügung als Berechtigter | 198 | ||
II. Anspruch auf Herausgabe gegen den Dritten bei Verfügung als Nichtberechtigter | 198 | ||
III. Zusammenfassung | 199 | ||
Kapitel 4: Vergleich von § 241a BGB und § 361 Abs. 1 BGB | 200 | ||
Kapitel 5: Schluss | 203 | ||
§ 1 Fazit zu § 241a BGB | 203 | ||
§ 2 Fazit zu § 361 Abs. 1 BGB | 204 | ||
Literaturverzeichnis | 210 | ||
Sachwortverzeichnis | 225 |