Missbrauch des Beweisantragsrechts im Strafprozess und Missbrauchsabwehr
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Missbrauch des Beweisantragsrechts im Strafprozess und Missbrauchsabwehr
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 271
(2021)
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Chang Liu hat an der Universität Fudan in Shanghai, Volksrepublik China, studiert und im Jahr 2009 das Studium der Rechtswissenschaften und im Jahr 2012 den LL.M. absolviert. Im Jahr 2010 hat sie das juristische Staatsexamen Chinas bestanden. Von 2012 bis 2020 hat sie in München unter der Betreuung von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann promoviert. Seit 2020 arbeitet sie bei dem Shanghai International College of Intellectual Property der Universität Tongji (Shanghai).Abstract
Vor dem Hintergrund der einschneidenden Beschränkungen des Beweisantragsrechts im Namen der Missbrauchsbekämpfung in jüngerer Zeit stellen sich die Fragen, wann ein Missbrauch dieses schärfsten Mittels der Verteidigung vorliegt und wie weit die Missbrauchsabwehr gehen darf. Die Arbeit stellt fest, dass das strafprozessuale Ziel der Wahrheitserforschung das Beweisantragsrecht einschließlich seiner starken verfahrensrechtlichen Garantien gebietet. Daran gemessen werden Fallgruppen des Missbrauchs des Beweisantragsrechts gebildet. Für die Unterbindung dieser Missbrauchsvarianten reichen die gesetzlichen Ablehnungsgründe grundsätzlich aus, während die kontinuierliche und massenhafte Stellung von nichtsachdienlichen Anträgen die einzige Ausnahme darstellt. Da diese Lücke mittels einer zurückhaltenden und einzelfallbezogenen Rechtsfortbildung gefüllt werden kann, sind die durch Rechtsprechung und Gesetzgebung neulich geschaffenen Maßnahmen überflüssig. Diese zu weitgehende Missbrauchsabwehr öffnet am Ende sogar neuen Missbräuchen Tor und Tür.»Abuse of the Right to Apply for Evidence to Be Taken in Criminal Proceedings and the Prevention of Abuse«The right to apply for evidence to be taken has been restricted in recent years in the name of the fight against abuse of this right, which raises the question of when this right is abused and how far the anti-abuse measures may go. This work examines the purpose of this right and categorizes on this basis abusive behaviors into several groups. Since all sorts of abuse of this right can be prevented by existing means, the recently introduced anti-abuse methods are superfluous, they even bring new risks of abuse.