Politische Theologie
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Politische Theologie
Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität
(2021)
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Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933–1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen (»Freund-Feind-Theorie«) hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.Abstract
»Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet« ist der erste Satz von Carl Schmitts Schrift »Politische Theologie«. Er wird national und international zitiert, oft ohne Nennung des Urhebers, so dass ein weiteres Diktum Schmitts zutrifft, dass er ›Gemeingut aller Gebildeten‹ geworden ist. Die kleine Schrift über Begriff und Problem der Souveränität, Dezisionismus, Politische Theologie als Soziologie juristischer Begriffe und die der Gegenrevolution wird seit Erscheinen im Jahr 1922 bis heute besprochen, gedeutet und kritisiert. Die 11. Auflage enthält Satzkorrekturen aus Schmitts Handexemplar und ein Personenverzeichnis.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Cover | U1 | ||
Inhaltsübersicht | 5 | ||
Vorbemerkung zur zweiten Ausgabe | 7 | ||
I. Definition der Souveränität | 11 | ||
Souveränität und Ausnahmezustand | 13 | ||
Der Souveränitätsbegriffnbei Bodin und in der naturrechtlichen Staatslehre | 14 | ||
Ignorierung des Ausnahmefalles innder Doktrin des liberalen Rechtsstaates | 18 | ||
AllgemeinenBedeutung des verschiedenartigen wissenschaftlichen Interessesnan Regel (Norm) oder Ausnahme | 21 | ||
II. Das Problem der Souveränitätals Problem der Rechtsformund der Entscheidung | 23 | ||
Neuere Schriften zur Staatslehre: Kelsen, Krabbe, Wolzendorff | 26 | ||
Die Eigenart der Rechtsform | 34 | ||
Inhalt der Entscheidung und Subjekt der Entscheidung undndie selbständige Bedeutung der Entscheidung an sich | 38 | ||
Hobbes als Beispiel „dezisionistischen“ Denkens | 39 | ||
III. Politische Theologie | 41 | ||
Theologische Vorstellungen in der Staatslehre | 43 | ||
Soziologienjuristischer Begriffe, insbesondere des Souveränitätsbegriffes | 47 | ||
Die Übereinstimmung der sozialen Struktur einer Epochenmit ihrem metaphysischen Weltbild, insbesondere Monarchienund theistisches Weltbild | 51 | ||
Übergang von Transzendenzvorstellungennzur Immanenz vom 18. zum 19. Jahrhundert | 53 | ||
IV. Zur Staatsphilosophie der Gegenrevolution | 57 | ||
Dezisionismus in der Staatsphilosophie der Gegenrevolution | 57 | ||
Autoritäre und anarchistische Theorien auf der Grundlagendes Gegensatzes der Thesen vom „natürlich bösen“ und „natürlichnguten“ Menschen | 60 | ||
Die Stellung der liberalennBourgeoisie und deren Definition durch Donoso | 63 | ||
Ideengeschichtliche Entwicklung von der Legitimität zur Diktatur | 67 | ||
Personenverzeichnis | 71 |