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Wolter, J. (1981). Objektive und personale Zurechnung von Verhalten, Gefahr und Verletzung in einem funktionellen Straftatsystem. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44886-9
Wolter, Jürgen. Objektive und personale Zurechnung von Verhalten, Gefahr und Verletzung in einem funktionellen Straftatsystem. Duncker & Humblot, 1981. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44886-9
Wolter, J (1981): Objektive und personale Zurechnung von Verhalten, Gefahr und Verletzung in einem funktionellen Straftatsystem, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44886-9

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Objektive und personale Zurechnung von Verhalten, Gefahr und Verletzung in einem funktionellen Straftatsystem

Wolter, Jürgen

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 40

(1981)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungen 16
Erstes Kapitel: Normtheoretische, unrechts- und deliktssystematische sowie methodologische Grundlagen 17
A. Objektive und personale Zurechnung; Unrecht und Schuld in einem funktionalen Straftatsystem 17
I. Teleologische objektive Zurechnungslehre 17
II. Teleologische personale Zurechnungslehre 18
III. Teleologische Rechtfertigungslehre 20
IV. Teleologisches (funktionales) Straftatsystem 21
V. Methodologie 22
VI. Unrechtsbegründung und Unrechtsausschluß („Unrechtsidee“) 24
1. Rechtsgüterschutz als Aufgabe des Strafrechts 24
2. Verhaltens- und Bewertungsnorm; Rechtsgutsverletzung und Unrecht 25
3. Vermittlung der Rechtsgutsverletzung durch Schaffung eines adäquaten (und rechtlich mißbilligten) Risikos als regulatives Leitprinzip des Unrechts der Erfolgsdelikte 29
4. Generalpräventiver Ansatz und ex ante-Urteil bei der Risikoschaffung 31
5. Rechtlich mißbilligte Risikoschaffung und „Risikoerhöhung“ 31
6. Unrechtsbegründung und Unrechtstypisierung (Ergebnis) 37
7. Unrechtsausschluß und Rechtfertigungsgründe 38
VII. Schuld und „Schuldidee“; funktionales Straftatsystem und Strafzumessung; „horizontaler Dualismus“ von Tat und Täter 40
1. Personale Zurechnung 41
2. Erfolgsunrecht und Strafzumessungsschuld (funktionales Strafzumessungssystem) 41
3. Doppelrelevanz der subjektiven Zurechnung (insbesondere Fahrlässigkeit) für Unrecht und Schuld 42
4. „Horizontal dualistisches Straftatsystem“; Tat und Täter im Unrecht wie in der Schuld (personales und soziales Unrecht sowie „personale und soziale Schuld“) 43
5. Personale und objektiv-soziale Zurechnung 45
B. Verhaltensnorm, Bewertungsnorm, Sanktionsnorm 46
I. Verhaltens- und bewertungsnormtheoretischer, gefährlichkeitsorientierter sowie generalpräventiver Ansatz 46
II. Gefahr- und Verletzungserfolg, Bewertungsnorm und Generalprävention; Bewertungsnorm und Unrecht; zur Struktur des Unrechtsbegriffs 48
III. Unrecht und Schuld (Strafwürdigkeit), Strafbedürftigkeit und Sanktionsnorm; Normschutzzweck und Verhaltensnorm (Grundlagen) 51
C. Einwände gegen die Untersuchung; Sozialadäquanz und erlaubtes Risiko (Grundlagen) 57
Zweites Kapitel: Gefährdungs- und Verletzungsdelikte 64
A. Übersicht 64
B. Verletzungsdelikte (sekundäres Verletzungserfolgsunrecht) 68
I. „Objektive Zurechnung“ 68
II. Sekundäres Erfolgsunrecht 68
III. ex post-Betrachtung 69
1. Bei verletzungsausschließenden Umständen 70
2. Bei verletzungsbegründenden Umständen? 71
a) Die „Modellgefahrtheorie“ von Jakobs 71
b) Stellungnahme (Generalprävention und „objektive Zurechnung“) 72
3. Ergebnis 73
C. Potentielle Verletzungsdelikte (primäres Verletzungserfolgsunrecht = Gefährlichkeitsunrecht) 75
I. Beendete taugliche Verletzungsversuche durch Begehung und Unterlassung 75
1. Konkrete Verletzungsgefahr ex ante 75
a) Der beendete untaugliche Verletzungsversuch durch Begehung (Handlungsunrecht) 77
b) Der beendete objektiv fehlgeschlagene Verletzungsversuch durch Begehung (Anfangsrisikounrecht) 81
c) Der beendete taugliche Verletzungsversuch durch Begehung 82
(1) Primäres Erfolgsunrecht = Gefährlichkeitsunrecht 82
(2) Einschränkung durch ex post-Erkenntnisse? 83
(a) Die ex ante-ex post-Kombination bei Spendel 84
(b) Stellungnahme (ex ante-Urteil beim primären Erfolgsunrecht = Gefährlichkeitsunrecht) 85
(c) Lösung der Ausgangsfälle (B.III.) 89
(d) Ergebnis 94
d) Der beendete taugliche Verletzungsversuch durch Unterlassung 95
(1) Konkrete Verletzungsgefahr oder „letzte Eingriffsmöglichkeit“? 99
(2) Konkrete Verletzungsgefahr oder „Aus-der-Hand-Geben“ der Tat? 104
(3) Ergebnis 108
2. Zur Begründung des (primären) Erfolgsunrechts (Gefährlichkeitsunrechts) 109
a) Die Konzeption Zielinskis (Handlungsunrecht und Schuld i. e. S. beim tauglichen Versuch und bei vollendeter Tat) 110
b) Stellungnahme (primäres Erfolgsunrecht, Generalprävention und Schuld i. w. S. beim tauglichen Versuch) 113
c) Sekundäres Erfolgsunrecht, Generalprävention und Schuld i. w. S. bei vollendeter Tat 127
d) Normtheoretische, unrechtssystematische und strafzumessungsrechtliche Folgerungen 132
(1) Bewertungsnorm 132
(2) Verhaltensnorm und gesetzlicher Unrechtstatbestand; Gesamtunrechtstatbestand 132
(a) Unrechtsbegründende Merkmale 133
(b) Rechtfertigungsgründe 134
(c) Gesetzlicher Unrechtstatbestand, Unrechtsbewußtsein und Schuld i. e. S. von Andershandelnkönnen 135
(d) Gesamtunrechtstatbestand 136
(aa) Verhaltens- und Bewertungsnorm bei Rechtfertigungsgründen 136
(bb) ex ante-Betrachtung bei Rechtfertigungsgründen 137
(cc) „Gesetzlicher Gesamtunrechtstatbestand“ und besondere objektiv-subjektive oder subjektive Gesamtunrechtsmerkmale (z. B. in §§ 113 StGB, 127 I StPO) 143
(dd) Primärer Rettungschancenwert und sekundärer Rettungserfolgswert bei Rechtfertigungsgründen 165
(ee) Zusammenfassung 173
(3–7) Verletzungsversuche, vollendete Verletzung und Strafzumessung 174
3. Zwischenbilanz und Ausblick 177
a) Personale und objektive Zurechnung 177
b) Unwert und Unrecht 179
c) Die Reichweite der objektiven Zurechnung zum Unrecht; Grade des Unrechts und rationale Strafzumessung 180
d) Der Fortgang der Untersuchung 182
II. Vorsätzliche potentielle Verletzungsdelikte (unechte Unternehmensdelikte); z. B. §§ 126, 130, 166, 186, 229 184
1. Meinungsstand 184
2. Würdigung 186
3. Ausblick 191
III. Fahrlässige potentielle Verletzungsdelikte und „fahrlässige Verletzungsversuche“ 192
1. Vollendete fahrlässige potentielle Verletzungsstraftaten (unechte Unternehmensdelikte) 192
2. „Fahrlässige Verletzungsversuche“ 193
D. Konkrete Gefährdungsdelikte (sekundäres Gefährdungserfolgsunrecht) 197
I. Grundlagen 197
1. Bedeutung der konkreten Gefährdungsdelikte 198
2. Sekundäres Gefahrerfolgs- bzw. Gefährdungserfolgsunrecht; „extensive Gefährdungsrisikotheorie“ (Eb. Schmidt) 199
3. Ablehnung der „restriktiven Gefährdungsrisikotheorie“ (h. M.) 200
a) Schaffung eines adäquaten Gefährdungsrisikos minderer Qualität 202
b) Schaffung eines adäquaten Verletzungsrisikos („Erfolgsgefahrtheorie“) 204
c) Identität von adäquatem Gefährdungs- und Verletzungsrisiko 205
d) Identität von Gefährdungs- und Verletzungsvorsatz 209
e) Folgerungen (Identität von Gefährdungs- und Verletzungsverboten; -versuchen) 215
4. Die drei Lösungsansätze einer „Gefahrerfolgstheorie“ 217
a) Grundlagen 217
b) „Normative Gefahrerfolgstheorie“ (z. T. BGH; Cramer; Schünemann) 217
c) „Modifizierte normative Gefahrerfolgstheorie“ 219
d) „Naturwissenschaftliche Gefahrerfolgstheorie“ (Horn) 220
5. Regelungsintention bei den konkreten Gefährdungsdelikten und Gefahrerfolgsbegriff 220
II. Die „modifizierte normative Gefahrerfolgstheorie“ 223
1. Kombination von Prognose ex ante (1. Adäquanzurteil), Prognose ex post (2. Adäquanzurteil) und weitreichender Diagnose ex post 223
a) Thesen 223
b) Nachträgliche Berücksichtigung von „Rettungschancen eröffnenden Umständen“ 227
c) Ergebnis und Einwände 230
2. Zurückweisung der Einwände 231
a) ex post-Betrachtung bei gefahrerfolgsbegründenden Umständen; Realisierung eines „Modellgefährdungsrisikos“? 231
b) Adäquanzurteil und konkrete Betrachtungsweise 235
c) Zur Kritik an der „naturwissenschaftlichen Gefahrerfolgstheorie“ (strikte Diagnose ex post) 237
3. Verifikation des „normativen Gefahrerfolgsbegriffs“ anhand höchstrichterlicher Entscheidungen 241
III. Ergebnis; Abschaffung der konkreten Gefahrerfolgsdelikte de lege ferenda? 247
E. Potentielle konkrete Gefährdungsdelikte (primäres Gefährdungserfolgsunrecht = Gefährlichkeitsunrecht) 254
I. Beendete taugliche Gefährdungs- (und Verletzungs-)Versuche durch Begehung bzw. Unterlassung 255
II. Unbeendete taugliche Gefährdungs- und Verletzungsversuche 256
1. Begehungsversuche und „adäquates Anfangsverletzungsrisiko“ als objektive Unrechtsuntergrenze 256
2. Unterlassungsversuche und Rücktritt vom unbeendeten tauglichen Versuch 258
3. Ergebnis und Ausblick 266
III. § 223 a I 4. Alt.: Kombination von vorsätzlicher Verletzungsstraftat und „vorsätzlichem potentiellen konkreten Gefährdungs- bzw. Verletzungsdelikt“ 268
1. Meinungsstand 268
2. Würdigung 273
IV. „Uneigentliche abstrakte Gefährdungsdelikte“: Kombination von vorsätzlicher Tat und „fahrlässigem potentiellen konkreten (Lebens-)Gefährdungsdelikt“ (§ 306 Nr. 2) 276
1. Grundlagen (§ 306 Nr. 2 als abstraktes Gefährdungsdelikt?) 276
2. § 306 Nr. 2 als „eingeschränktes abstraktes Gefährdungsdelikt“? 280
3. § 306 Nr. 2 als „potentielles konkretes Gefährdungs- bzw. Verletzungsdelikt“ 282
a) Schaffung eines vollumfänglichen adäquaten Verletzungsrisikos 282
(1) Mangelnder subjektiver Bezug (Baumann)? 282
(2) Voller Vorsatz- oder Fahrlässigkeitsbezug (§ 151 AE) 284
(3) Zumindest Fahrlässigkeitsbezug 284
(a) Die Auffassungen von Rudolphi und Hirsch 284
(b) Die Auffassung von Volz 286
(c) Die Auffassungen von Brehm und Horn 287
(d) § 306 Nr. 2 als „fahrlässig-untaugliches potentielles konkretes Gefährdungs- bzw. Verletzungsdelikt“ (Schünemann)? 288
b) Schaffung eines adäquaten Verletzungsrisikos minderer Qualität mit „verdünntem“ Vorsatzbezug (Cramer) 291
4. § 306 Nr. 2 als konkretes Gefährdungsdelikt (Binding; Rabl, Schröder)? 294
5. Ergebnis und eigene Lösung 296
V. Fahrlässige potentielle konkrete Gefährdungs- (und Verletzungs-) Delikte („fahrlässige Versuche“) 299
F. Beendete untaugliche Gefährdungs- und Verletzungsversuche durch Tun oder Unterlassen; Vollendungstaten mit alleinigem Handlungs- bzw. Unterlassungsunrecht 301
I. Restriktive Interpretation 301
II. Der untaugliche Versuch bei unechten Unterlassungsdelikten und beim „untauglichen Subjekt“ 305
III. Zusammenfassung 308
G. Beendete objektiv fehlgeschlagene Gefährdungs- und Verletzungsversuche (objektives Anfangsrisikounrecht) 309
H. Unbeendete Gefährdungs- und Verletzungsversuche (Teilunrecht); „unbeendete Rettungsversuche“ (Teilchancenwert) 312
I. Unbeendete Gefährdungs- und Verletzungsversuche 312
II. „Grade des Unrechts“ und Strafzumessung 315
III. Zum Rücktritt von den unbeendeten Gefährdungs- und Verletzungsversuchen 315
IV. „Unbeendete Rettungsversuche“ 317
J. „Eigentliche“ und „besondere abstrakte Gefährdungsdelikte“ („potentielles Erfolgsunrecht“); „abstrakte, generelle und konkrete Risikodelikte“ mit „potentieller genereller Kausalität“ 319
I. „Eigentliche abstrakte Gefährdungsdelikte“ (§§ 316 StGB, 167 AE) 319
II. „Prüfstellendelikte“ (§§ 152 ff. AE) 320
III. Weitere Sonderformen des abstrakten Gefährdungsdelikts 321
1. „Generell gefährliche Delikte“ mit „potentiellem Erfolgsunwert“ (Gallas); §§ 3, 11 LebMG 321
2. Abstrakt-konkrete Gefährdungsdelikte (Schröder)? 324
a) §§ 3, 11 LebMG 324
b) § 308 I 2. Alt. 324
IV. „Risikodelikte“ mit „potentieller genereller Kausalität“ 325
1. „Abstrakte Risikodelikte“ (§ 131 StGB) 325
2. Generelle und konkrete Risikodelikte“ (§§ 157, 151 AE) 326
V. Zusammenfassung 326
K. Delikte mit „vergeistigtem Zwischenrechtsgut“ („mediatisiertes Erfolgsunrecht“) 328
Drittes Kapitel: Die rechtliche Mißbilligung (Sozialinadäquanz) von adäquater Risikoschaffung und Risikorealisierung 330
A. Grundlagen 330
B. Die Lehre vom rechtmäßigen Alternativverhalten (Risikoerhöhungsprinzip) 334
C. Die Lehre vom Schutzzweck der Norm 341
D. Subjektiver Unrechts-/Schuldbezug und Irrtum bei der Sozialinadäquanz („rechtlichen Mißbilligung“) 350
Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung 356
Literaturverzeichnis 363
Sachverzeichnis 377