Die Übergangs- und Schlussbestimmungen des Grundgesetzes

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Die Übergangs- und Schlussbestimmungen des Grundgesetzes
Eine fällige Würdigung
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1446
(2021)
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Patrick Wegner ist als Referent bei der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag beschäftigt. Zuvor arbeitete er in den verschiedensten Bereichen der Bundestagsverwaltung – unter anderem im Sekretariat des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie als Rechtsanwalt in Stuttgart. Nach dem Studium in Bayreuth und Hannover hat er seine Staatsexamina in Niedersachsen abgelegt und erhielt einen Magister Legum (LL.M.) von der Universität Osnabrück. Vor seiner juristischen Ausbildung absolvierte er eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Promoviert wurde er im Jahre 2020 an der Georg-August-Universität Göttingen bei Prof. Dr. Frank Schorkopf.Abstract
Mit den Übergangs- und Schlussbestimmungen hat der Verfassungsgeber dem Grundgesetz einen heterogenen letzten Abschnitt zuteilwerden lassen. Seine verschiedenen Facetten fanden in sieben Jahrzehnten seiner Gültigkeit in der Jurisprudenz wenig Beachtung. Ziel dieser Untersuchung ist es, Struktur, Aufgaben und Funktionen der Übergangs- und Schlussbestimmungen des Grundgesetzes aufzuarbeiten und zu ergründen, ob sie mehr als notwendiges Beiwerk der Verfassung sind. Neben Terminologie, Typologie und geschichtlichen Aspekten der Übergangs- und Schlussbestimmungen setzt sich die Untersuchung insbesondere mit Gesichtspunkten der Kontinuität und der Erinnerung auseinander.Als Ergebnis der Untersuchung stellt sich insbesondere heraus, dass die Übergangs- und Schlussbestimmungen das Gedächtnis der Verfassung bilden. In ihm finden sich die verschiedensten Erinnerungsorte der deutschen Geschichte wieder.»The Transitional and Final Provisions of the Basic Law (Grundgesetz). A Due Appreciation«The transitional and final provisions of the German constitution are its heterogeneous final section. The various facets of this section have received little attention in jurisprudence. This study examines the structure, tasks and functions of the transitional and final provisions. The result is that this section forms the memory of the German constitution.