Die Bemessungsgrundlage des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Die Bemessungsgrundlage des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG
Eine Untersuchung zur systemgerechten Bemessung der Absetzung für Abnutzung bei einem nach der Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegten Wirtschaftsgut
Schriften zum Steuerrecht, Vol. 153
(2021)
Additional Information
Book Details
Pricing
About The Author
Christian Vandersmissen studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg, Paris und Genf. Nach der Ersten Juristischen Prüfung arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg (Lehrstuhl Professor Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof). Anschließend absolvierte er ein Aufbaustudium zum Master of Law (LL.M.) an der Universität Cambridge. Nach dem Referendariat im Bezirk des Kammergerichts ist er als Rechtsanwalt in Berlin tätig.Abstract
Nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist die Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung grundsätzlich um bisherige Abschreibungen zu kürzen, wenn das Wirtschaftsgut vor seiner Einlage in das Betriebsvermögen zur Erzielung von Überschusseinkünften verwendet wurde. Dies soll verhindern, dass der Steuerpflichtige »doppelte Abschreibungen« vornehmen kann.Die Untersuchung diskutiert die Vorschrift und zeigt auf, dass weiterhin Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, mit denen der Steuerpflichtige eine mehrfache Berücksichtigung seiner Aufwendungen erzielen kann. Anhand der verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Ausgestaltung der Abschreibungen entwickelt die Arbeit einen Lösungsvorschlag, der eine systemgerechte Besteuerung ermöglichen soll. Im Ergebnis kann die Inanspruchnahme nicht vorgesehener Steuervorteile durch eine Besteuerung der Einlage erheblich eingeschränkt werden. Allerdings ist eine Reform der dualistischen Einkunftsermittlung nötig, um sämtliche Steuergestaltungen auszuschließen.The assessment basis of § 7 (1) sentence 5 EStG (German Income Tax Code) is intended to prevent taxpayers from claiming »double depreciation« by transferring an asset used to generate surplus income to their business assets. The thesis discusses the legal provision and shows that there are still arrangements possible for the multiple deduction of expenses. Based on the tax principles, a proposed solution is developed which shall enable an appropriate taxation.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 19 | ||
A. Unterbindung systemwidriger Steuervorteile durch § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG? | 25 | ||
I. Das Problem „doppelter Abschreibungen“ als Ausgangspunkt der Vorschrift | 28 | ||
II. Notwendigkeit und maßgebliche Erkenntnisziele der Untersuchung | 32 | ||
III. Übersicht über die weitere Gliederung und methodische Herangehensweise | 33 | ||
B. Begrenzung der Absetzung für Abnutzung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG | 36 | ||
I. Überblick über die Regelungsbereiche und Anwendungsfälle der Vorschrift | 36 | ||
1. Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung | 38 | ||
a) Bedeutung der Bemessungsgrundlage innerhalb der Absetzungsfaktoren | 39 | ||
b) Anwendbarkeitsbereich der steuerrechtlichen Absetzungsvorschriften | 40 | ||
2. Anknüpfung von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG an die Einlage eines Wirtschaftsguts | 42 | ||
a) Tatbestandsanforderungen der Einlage und Abgrenzung zur Umwidmung | 42 | ||
b) Begrenzung des Regelungsbereichs auf Einlagen aus dem Privatvermögen | 43 | ||
3. Erforderliche vorangehende Nutzung im Bereich der Überschusseinkünfte | 45 | ||
4. Eigenständiger Bemessungswert außerhalb der Bewertungsvorschriften | 45 | ||
5. Begrenzung der Bemessungsgrundlage nur bei Aufstockungsmöglichkeit | 47 | ||
6. Zeitliche Geltung der Regelung im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot | 48 | ||
a) Unterschiedliche Beurteilung von echter und unechter Gesetzesrückwirkung | 49 | ||
b) Reichweite des Vertrauensschutzes im Rahmen der unechten Rückwirkung | 50 | ||
c) Zulässigkeit der Rückwirkung im Fall von § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG a. F. | 53 | ||
7. Zwischenergebnis | 56 | ||
II. Tatbestandliche Voraussetzungen von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG | 57 | ||
1. Vorverwendung des Wirtschaftsguts im Rahmen der Überschusseinkünfte | 57 | ||
a) Liebhaberei und das Unterlassen der fälligen Absetzungen für Abnutzung | 59 | ||
b) Zurechnung der Verwendung bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge | 60 | ||
aa) Geltung der allgemeinen Zurechnungsnorm für die Gesamtrechtsnachfolge | 61 | ||
bb) Keine einheitliche Rechtsauffassung für die Einzelrechtsnachfolge | 62 | ||
(1) Interpretation nach dem Wortlaut und Zweck von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG | 63 | ||
(2) Parallelwertung im Hinblick auf § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. a EStG | 65 | ||
(3) Übertragbarkeit der Einlagewert-Rechtsprechung auf § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG | 68 | ||
(4) Mögliche Zurechnung durch die Fortsetzungsfiktion von § 11d Abs. 1 EStDV | 68 | ||
(5) Schlussfolgerungen für die Anwendbarkeit von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG | 71 | ||
c) Zwischenergebnis | 72 | ||
2. Einlage eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens in ein Betriebsvermögen | 72 | ||
a) Übertragung in das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers | 75 | ||
b) Übertragung in das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft | 77 | ||
aa) Kein Betriebsvermögen bei vermögensverwaltender Personengesellschaft | 79 | ||
bb) Unterscheidung zwischen Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen | 81 | ||
cc) Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen (Einbringung) | 83 | ||
dd) Übertragung ohne Gegenleistung der Gesellschaft (verdeckte Einlage) | 88 | ||
c) Übertragung in das Vermögen einer Körperschaft | 90 | ||
aa) Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen (Einbringung) | 91 | ||
bb) Übertragung ohne Gegenleistung der Gesellschaft (verdeckte Einlage) | 93 | ||
(1) Abgrenzung der verdeckten Einlage zur Betriebseinnahme der Gesellschaft | 94 | ||
(2) Keine Anwendung bei der Besteuerung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG | 95 | ||
(3) Abweichende Beurteilung für die Fiktion nach § 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 EStG | 96 | ||
d) Zwischenergebnis | 98 | ||
3. Umfang des Tatbestands als Anknüpfungspunkt der weiteren Untersuchung | 99 | ||
a) Aufstockung der Bemessungsgrundlage ohne bisherige Abschreibungen | 100 | ||
b) Rechtfertigung weiterer Absetzungsbeträge beim tauschähnlichen Vorgang | 100 | ||
c) Keine Analogiemöglichkeit zur Erweiterung des Anwendungsbereichs | 102 | ||
d) Folgerungen aus der Reichweite der Vorschrift für ihren Regelungszweck | 104 | ||
e) Fehlende Systematisierung als Grund für die eingeschränkte Reichweite? | 104 | ||
III. Begrenzung der weiteren Absetzungsbeträge als Rechtsfolge der Vorschrift | 105 | ||
1. Beschränkung auf die Bestimmung der weiteren Absetzung für Abnutzung | 106 | ||
2. Rückgriff auf den Einlagewert zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage | 109 | ||
a) Bedeutung des Teilwerts für die Einlagebewertung des Wirtschaftsguts | 111 | ||
b) Abweichende Bewertung mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten | 113 | ||
3. Kürzung des Teilwerts um geltend gemachte Abschreibungen vor Einlage | 118 | ||
a) Absetzung für Abnutzung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG) | 121 | ||
aa) Berechnung der Absetzungsbeträge im Bereich der Überschusseinkünfte | 122 | ||
bb) Bedeutung der Absetzungsdauer für das Entstehen von stillen Reserven | 123 | ||
(1) Bestimmung des Verwendungszeitraums mithilfe der sog. AfA-Tabellen | 125 | ||
(2) Möglichkeit zur Schätzung der Nutzungsdauer durch den Steuerpflichtigen | 126 | ||
(3) Absetzung von abnutzbaren Gegenständen ohne bestehenden Wertverlust | 128 | ||
cc) Sondervorschriften für die Absetzung von Gebäuden (§ 7 Abs. 4, 5 EStG) | 129 | ||
(1) Festgelegte Nutzungsdauer durch gesetzlich bestimmte Absetzungssätze | 131 | ||
(2) Bedeutung des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG für die Absetzung von Gebäuden | 133 | ||
(3) Inanspruchnahme von Erhaltungsaufwendungen neben den Absetzungen | 134 | ||
dd) Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (§ 7 Abs. 1 Satz 7 EStG) | 134 | ||
b) Absetzungen für Substanzverringerung (§ 7 Abs. 6 EStG) | 138 | ||
c) Sonderabschreibungen (§ 7b EStG, § 4 FördG) | 139 | ||
aa) Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) | 142 | ||
bb) Sonderabschreibung im Fördergebiet (§ 4 FördG) | 145 | ||
cc) Einschränkung von Fördertatbeständen aufgrund ihrer Besteuerungsfolgen | 147 | ||
d) Erhöhte Absetzungen (§§ 7h, 7i EStG, §§ 7b, 7c, 7k EStG a. F., §§ 14a–15 BerlinFG) | 149 | ||
aa) Förderung von Bauwerken in städtebaulichen Sondergebieten (§ 7h EStG) | 150 | ||
bb) Steuererleichterung für denkmalgeschützte Gebäude im Inland (§ 7i EStG) | 151 | ||
cc) Ausgelaufene Förderung zur Schaffung von Wohnraum (§§ 7b, 7c, 7k EStG a. F.) | 153 | ||
dd) Besondere Förderung von Immobilen in Berlin (West) (§§ 14a–15 BerlinFG) | 156 | ||
e) Bewertungsfreiheit bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 2 EStG) | 157 | ||
aa) Abschließende Aufzählung der berücksichtigen Abschreibungsformen | 159 | ||
bb) Abweichende Auslegung aufgrund des Zwecks von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG | 160 | ||
f) Zwischenergebnis | 161 | ||
4. Begrenzung durch die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten | 162 | ||
5. Bestimmung der weiteren Absetzungen durch den ungekürzten Einlagewert | 164 | ||
6. Darstellung der Rechtsfolgen anhand von vier Fallgruppen mit Beispielen | 166 | ||
a) Kategorie 1 (Einlagewert > ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten) | 166 | ||
b) Kategorie 2 (ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten > Einlagewert > fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) | 167 | ||
c) Kategorie 3 (Einlagewert ≤ fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) | 168 | ||
d) Kategorie 4 (Sonderfall: Einlagewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) | 169 | ||
7. Abschreibungen des Wirtschaftsguts nach Einlage in das Betriebsvermögen | 170 | ||
a) Beanspruchung von degressiven Absetzungen und Förderabschreibungen | 171 | ||
b) Zulässigkeit von Sofortabzug und Bewertung mit dem niedrigeren Teilwert | 174 | ||
c) Weitere Abschreibungshöhe bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG | 177 | ||
8. Steuermindernde Berücksichtigung des nicht abschreibbaren Sockelbetrags | 179 | ||
a) Auswirkungen des Restbuchwerts beim Ausscheiden des Wirtschaftsguts | 180 | ||
b) Lösungsvorschlag durch das erfolgsneutrale Ausbuchen des Sockelbetrags | 181 | ||
d) Erforderlichkeit einer Gesetzesgrundlage für das erfolgsneutrale Ausbuchen | 182 | ||
9. Zwischenergebnis | 183 | ||
IV. Diskussion von Gestaltungen zur Umgehung der Vorschrift in der Literatur | 184 | ||
1. Einbringung des Wirtschaftsguts in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft | 185 | ||
2. Schenkung oder Veräußerung des Gegenstands an nahestehende Personen | 187 | ||
3. Bewertung der Gestaltungswege zur Umgehung von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG | 188 | ||
a) Anforderungen an die Angemessenheit der Gestaltung nach § 42 Abs. 1 AO | 189 | ||
b) Drohende Gewerbesteuerpflicht nach der Überführung an eine Gesellschaft | 192 | ||
c) Belastung mit Grunderwerbsteuer bei der Überführung von Grundstücken | 195 | ||
d) Zwischenergebnis | 197 | ||
V. Schlussfolgerungen aus den bisherigen Ergebnissen der Untersuchung | 198 | ||
C. Anforderungen für die rechtliche Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage | 201 | ||
I. Ausrichtung aller Steuergesetze nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit | 204 | ||
1. Bedeutung der Absetzungsregeln für die Erfassung von Leistungsfähigkeit | 205 | ||
a) Periodengerechte Erfassung von Aufwand (sog. Aufwandsverteilungsthese) | 207 | ||
b) Berücksichtigung des eingetretenen Wertverlusts (sog. Wertverzehrthese) | 209 | ||
c) Doppelte Funktion der Absetzung für Abnutzung (sog. Kombinationsthese) | 210 | ||
d) Keine Rechtfertigung der Regelung durch den Wertverzehr (Stellungnahme) | 211 | ||
2. Bemessung der Absetzung für Abnutzung durch getragene Aufwendungen | 215 | ||
a) Verwirklichung des Leistungsfähigkeitsprinzips durch § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG | 216 | ||
aa) Kategorie 1 (Einlagewert > ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten) | 216 | ||
bb) Kategorie 2 (ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten > Einlagewert > fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) | 217 | ||
cc) Kategorie 3 (Einlagewert ≤ fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) | 217 | ||
dd) Kategorie 4 (Sonderfall: Einlagewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) | 218 | ||
b) Leistungsfähigkeit und Übertragungen außerhalb von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG | 218 | ||
aa) Abfluss von Leistungsfähigkeit durch die Anschaffung des Wirtschaftsguts | 219 | ||
bb) Kein Abfluss von Leistungsfähigkeit durch Einbringung bei Gesellschaften | 220 | ||
(1) Behandlung als tauschähnliches Geschäft durch das sog. Tauschgutachten | 220 | ||
(2) Tauschähnlichkeit des Einbringungsvorgangs in eine Mitunternehmerschaft | 222 | ||
(3) Keine Tauschähnlichkeit der Einbringung für die aufnehmende Gesellschaft | 223 | ||
c) Zwischenergebnis | 227 | ||
II. Objektives Nettoprinzip als Maßstab der Bestimmung von Betriebsausgaben | 228 | ||
1. Umsetzung des objektiven Nettoprinzips im Rahmen der Gewinneinkünfte | 231 | ||
a) Bestimmung der Betriebsausgaben durch die betrieblichen Aufwendungen | 233 | ||
aa) Aufwendungen als Oberbegriff für Ausgaben und betrieblichen Aufwand? | 234 | ||
bb) Tatsächliche Ausgaben als Voraussetzung des Aufwendungstatbestands? | 235 | ||
cc) Keine Erstreckung auf lediglich betrieblichen Aufwand (Stellungnahme) | 236 | ||
dd) Exkurs: Vorschlag für ein einheitliches Begriffsverständnis im Steuerrecht | 241 | ||
(1) Aufwendungen als steuerlicher Begriff im Rahmen von Abzugstatbeständen | 241 | ||
(2) Aufwand als Begriff mit nur zivilrechtlicher oder bilanzrechtlicher Bedeutung | 242 | ||
(3) Erforderliche Anpassungen zur Schaffung einer einheitlichen Terminologie | 244 | ||
b) Bedeutung des engen Aufwendungsbegriffs für die Absetzungsvorschriften | 245 | ||
aa) Lösung des Problems „doppelter Abschreibungen“ durch Abzugsverbot | 247 | ||
(1) Kategorie 1 (Einlagewert > ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten) | 248 | ||
(2) Kategorie 2 (ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten > Einlagewert > fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) | 249 | ||
(3) Kategorie 3 (Einlagewert ≤ fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) | 249 | ||
(4) Kategorie 4 (Sonderfall: Einlagewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) | 250 | ||
bb) Keine Begrenzung durch die Rechtsprechung anhand von § 4 Abs. 4 EStG | 250 | ||
(1) Begrenzung der Absetzung für Abnutzung durch die Finanzgerichtsbarkeit | 251 | ||
(2) Keine Anwendung von § 4 Abs. 4 EStG auf die Absetzung für Abnutzung | 253 | ||
(3) Vorteile einer Begrenzung der weiteren Absetzungen durch § 4 Abs. 4 EStG | 255 | ||
cc) Sperrwirkung des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG für eine weitergehende Kürzung? | 256 | ||
dd) Zwischenergebnis | 259 | ||
2. Bedeutung des objektiven Nettoprinzips für andere Übertragungsformen | 261 | ||
a) Eingeschränkte Abzugsmöglichkeit des Drittaufwands beim Begünstigten | 262 | ||
aa) Abziehbarkeit bei abgekürztem Zahlungsweg und abgekürztem Vertragsweg | 263 | ||
bb) Übernahme der Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Schenkungen | 264 | ||
b) Übertragung der Rechtsgedanken des Drittaufwands auf die Einbringung | 266 | ||
c) Weitere Rückschlüsse für die Einlage und ihre Gestaltungsalternativen | 267 | ||
d) Zwischenergebnis | 268 | ||
III. Anforderungen des Folgerichtigkeitsgebots an die Bemessungsgrundlage | 268 | ||
1. Selbstbindung des Gesetzgebers für die Normumsetzung von Leitgedanken | 270 | ||
a) Folgerichtigkeit der Normgebung als Vorgabe der rationalen Rechtsordnung | 271 | ||
b) Anforderungen des Folgerichtigkeitsgebots an den Inhalt von Regelungen | 272 | ||
c) Umfang der Selbstbindung des Gesetzgebers für die Folgeentscheidungen | 273 | ||
d) Besondere Bedeutung der Folgerichtigkeit für die Steuerrechtsordnung | 274 | ||
e) Folgerichtigkeitsgebot als Anforderung auch an die übrigen Staatsgewalten | 275 | ||
2. Anwendung der Vorgaben für die Folgerichtigkeit auf § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG | 275 | ||
a) Folgerichtige Bestimmung der Bemessung nach Übertragungsvorgängen | 276 | ||
aa) Bemessung der Absetzungsbeträge nach Entnahme oder Betriebsaufgabe | 276 | ||
(1) Grundsatz der weiteren Bemessung mit dem Teilwert oder gemeinen Wert | 277 | ||
(2) Ausnahmefälle mit einer Fortführung der ursprünglichen Absetzungsreihe | 278 | ||
(3) Konsequente Absetzungsbegrenzung bei Entnahme und Betriebsaufgabe | 282 | ||
(4) Bemessung der weiteren Absetzungen nach Entnahme eines zuvor eingelegten Wirtschaftsguts | 282 | ||
bb) Bemessung der Absetzungsbeträge nach Umwidmung im Privatvermögen | 284 | ||
cc) Bemessung der Absetzungen nach Schenkung, Tausch und Einbringung | 286 | ||
(1) Bemessungsgrundlage bei unentgeltlich übertragenen Wirtschaftsgütern | 287 | ||
(2) Bemessung der weiteren Absetzungsbeträge nach Tausch und Einbringung | 290 | ||
dd) Bemessungsgrundlage nach Einlage aus einem anderen Betriebsvermögen | 292 | ||
ee) Bemessungsgrundlage nach Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich | 293 | ||
ff) Folgerichtige Umsetzung der Leitgedanken für die Bemessungsgrundlage | 295 | ||
(1) Anwendung auf die Einlage eines Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen | 296 | ||
(2) Abgrenzung zur Bemessungsgrundlage bei eingebrachten Wirtschaftsgütern | 297 | ||
gg) Zwischenergebnis | 299 | ||
b) Anforderungen der Einlage für die Folgerichtigkeit der Absetzungsbeträge | 301 | ||
aa) Funktion des Einlagevorgangs für die systemgerechte Gewinnermittlung | 301 | ||
bb) Folgerichtige Behandlung der Einlage als anschaffungsähnlicher Vorgang? | 304 | ||
cc) Aufstockungsmöglichkeit bei fehlenden Absetzungen im Privatvermögen | 306 | ||
dd) Anwendung der Maßstäbe auf die Bemessung nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG | 308 | ||
3. Zwischenergebnis | 309 | ||
IV. Folgerungen aus den Verfassungsanforderungen für § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG | 309 | ||
D. Reformüberlegungen zur Bemessungsgrundlage des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG | 311 | ||
I. Entwicklung eines eigenen Lösungsvorschlags anhand der Steuerprinzipien | 311 | ||
1. Kein Rückgriff auf die Begrenzung mithilfe des Betriebsausgabenbegriffs | 312 | ||
2. Keine Realisation stiller Reserven bei der Einlage aus dem Privatvermögen | 313 | ||
3. Besteuerung stiller Reserven zur Unterbindung ungerechtfertigter Vorteile | 314 | ||
4. Keine vollständige Besteuerung der stillen Reserven des Privatvermögens | 315 | ||
5. Begrenzung der Einlagebesteuerung auf einen Zeitraum von zehn Jahren? | 317 | ||
6. Erforderliche Schritte für rdie gesetzgeberische Umsetzung einer Reform | 318 | ||
7. Verdeutlichung des Reformvorschlags anhand der bisherigen Fallgruppen | 320 | ||
a) Kategorie 1 (Einlagewert > ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten) | 321 | ||
b) Kategorie 2 (ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten > Einlagewert > fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) | 321 | ||
c) Kategorie 3 (Einlagewert ≤ fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) | 322 | ||
d) Kategorie 4 (Sonderfall: Einlagewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) | 322 | ||
II. Rechtfertigung der Besteuerung bei einer Einlage aus dem Privatvermögen | 323 | ||
1. Keine überzeugende Lösung durch alternative Missbrauchsvorschriften | 323 | ||
2. Keine Mehrbelastung aufgrund der Aufstockung der Bemessungsgrundlage | 325 | ||
3. Beschränkung der Regelung auf den unerwünschten Besteuerungsvorteil | 326 | ||
III. Verbleibende Gestaltungen zur Aufstockung des Absetzungspotenzials | 328 | ||
1. Keine Erstreckung der Neuregelung auf die Einbringung des Wirtschaftsguts | 328 | ||
2. Möglichkeit zur Aufstockung durch Veräußerung an nahestehende Personen | 329 | ||
IV. Weiterführende Ansätze zur Verhinderung „doppelter Abschreibungen“ | 330 | ||
1. Umfassende Besteuerung der Gewinne privater Veräußerungsgeschäfte | 331 | ||
a) Bedeutung des Dualismus der Einkunftsermittlung für die Einkommensteuer | 331 | ||
b) Kritik an der unterschiedlichen Erfassung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit | 332 | ||
c) Vorschläge zur Erweiterung der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte | 333 | ||
d) Auswirkungen auf die Möglichkeit der Aufstockung der Bemessungsgrundlage | 334 | ||
2. Abschaffung von Lenkungsnormen bei der Absetzung von Wirtschaftsgütern | 335 | ||
a) Möglichkeit der Erzielung eines weiteren Steuervorteils neben der Förderung | 335 | ||
b) Allgemeine Kritik an den erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen | 337 | ||
c) Reformüberlegungen im Hinblick auf leistungsgerechte Absetzungsbeträge | 338 | ||
d) Auswirkungen der Reformüberlegungen auf die „doppelten Abschreibungen“ | 338 | ||
3. Unterbindung der Gestaltung durch § 42 Abs. 1 AO und die Rechtsprechung | 339 | ||
4. Zwischenergebnis | 340 | ||
V. Ausblick auf eine Unterbindung von Gestaltungen durch die Gesetzgebung | 340 | ||
E. Zusammenfassung der Thesen | 343 | ||
Literaturverzeichnis | 346 | ||
Stichwortverzeichnis | 382 |