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Vandersmissen, C. (2021). Die Bemessungsgrundlage des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG. Eine Untersuchung zur systemgerechten Bemessung der Absetzung für Abnutzung bei einem nach der Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegten Wirtschaftsgut. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55950-3
Vandersmissen, Christian. Die Bemessungsgrundlage des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG: Eine Untersuchung zur systemgerechten Bemessung der Absetzung für Abnutzung bei einem nach der Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegten Wirtschaftsgut. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55950-3
Vandersmissen, C (2021): Die Bemessungsgrundlage des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG: Eine Untersuchung zur systemgerechten Bemessung der Absetzung für Abnutzung bei einem nach der Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegten Wirtschaftsgut, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55950-3

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Die Bemessungsgrundlage des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG

Eine Untersuchung zur systemgerechten Bemessung der Absetzung für Abnutzung bei einem nach der Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegten Wirtschaftsgut

Vandersmissen, Christian

Schriften zum Steuerrecht, Vol. 153

(2021)

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About The Author

Christian Vandersmissen studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg, Paris und Genf. Nach der Ersten Juristischen Prüfung arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg (Lehrstuhl Professor Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof). Anschließend absolvierte er ein Aufbaustudium zum Master of Law (LL.M.) an der Universität Cambridge. Nach dem Referendariat im Bezirk des Kammergerichts ist er als Rechtsanwalt in Berlin tätig.

Abstract

Nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist die Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung grundsätzlich um bisherige Abschreibungen zu kürzen, wenn das Wirtschaftsgut vor seiner Einlage in das Betriebsvermögen zur Erzielung von Überschusseinkünften verwendet wurde. Dies soll verhindern, dass der Steuerpflichtige »doppelte Abschreibungen« vornehmen kann.
Die Untersuchung diskutiert die Vorschrift und zeigt auf, dass weiterhin Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, mit denen der Steuerpflichtige eine mehrfache Berücksichtigung seiner Aufwendungen erzielen kann. Anhand der verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Ausgestaltung der Abschreibungen entwickelt die Arbeit einen Lösungsvorschlag, der eine systemgerechte Besteuerung ermöglichen soll.
Im Ergebnis kann die Inanspruchnahme nicht vorgesehener Steuervorteile durch eine Besteuerung der Einlage erheblich eingeschränkt werden. Allerdings ist eine Reform der dualistischen Einkunftsermittlung nötig, um sämtliche Steuergestaltungen auszuschließen.
The assessment basis of § 7 (1) sentence 5 EStG (German Income Tax Code) is intended to prevent taxpayers from claiming »double depreciation« by transferring an asset used to generate surplus income to their business assets. The thesis discusses the legal provision and shows that there are still arrangements possible for the multiple deduction of expenses. Based on the tax principles, a proposed solution is developed which shall enable an appropriate taxation.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 19
A. Unterbindung systemwidriger Steuervorteile durch § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG? 25
I. Das Problem „doppelter Abschreibungen“ als Ausgangspunkt der Vorschrift 28
II. Notwendigkeit und maßgebliche Erkenntnisziele der Untersuchung 32
III. Übersicht über die weitere Gliederung und methodische Herangehensweise 33
B. Begrenzung der Absetzung für Abnutzung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG 36
I. Überblick über die Regelungsbereiche und Anwendungsfälle der Vorschrift 36
1. Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung 38
a) Bedeutung der Bemessungsgrundlage innerhalb der Absetzungsfaktoren 39
b) Anwendbarkeitsbereich der steuerrechtlichen Absetzungsvorschriften 40
2. Anknüpfung von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG an die Einlage eines Wirtschaftsguts 42
a) Tatbestandsanforderungen der Einlage und Abgrenzung zur Umwidmung 42
b) Begrenzung des Regelungsbereichs auf Einlagen aus dem Privatvermögen 43
3. Erforderliche vorangehende Nutzung im Bereich der Überschusseinkünfte 45
4. Eigenständiger Bemessungswert außerhalb der Bewertungsvorschriften 45
5. Begrenzung der Bemessungsgrundlage nur bei Aufstockungsmöglichkeit 47
6. Zeitliche Geltung der Regelung im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot 48
a) Unterschiedliche Beurteilung von echter und unechter Gesetzesrückwirkung 49
b) Reichweite des Vertrauensschutzes im Rahmen der unechten Rückwirkung 50
c) Zulässigkeit der Rückwirkung im Fall von § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG a. F. 53
7. Zwischenergebnis 56
II. Tatbestandliche Voraussetzungen von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG 57
1. Vorverwendung des Wirtschaftsguts im Rahmen der Überschusseinkünfte 57
a) Liebhaberei und das Unterlassen der fälligen Absetzungen für Abnutzung 59
b) Zurechnung der Verwendung bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge 60
aa) Geltung der allgemeinen Zurechnungsnorm für die Gesamtrechtsnachfolge 61
bb) Keine einheitliche Rechtsauffassung für die Einzelrechtsnachfolge 62
(1) Interpretation nach dem Wortlaut und Zweck von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG 63
(2) Parallelwertung im Hinblick auf § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. a EStG 65
(3) Übertragbarkeit der Einlagewert-Rechtsprechung auf § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG 68
(4) Mögliche Zurechnung durch die Fortsetzungsfiktion von § 11d Abs. 1 EStDV 68
(5) Schlussfolgerungen für die Anwendbarkeit von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG 71
c) Zwischenergebnis 72
2. Einlage eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens in ein Betriebsvermögen 72
a) Übertragung in das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers 75
b) Übertragung in das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft 77
aa) Kein Betriebsvermögen bei vermögensverwaltender Personengesellschaft 79
bb) Unterscheidung zwischen Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen 81
cc) Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen (Einbringung) 83
dd) Übertragung ohne Gegenleistung der Gesellschaft (verdeckte Einlage) 88
c) Übertragung in das Vermögen einer Körperschaft 90
aa) Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen (Einbringung) 91
bb) Übertragung ohne Gegenleistung der Gesellschaft (verdeckte Einlage) 93
(1) Abgrenzung der verdeckten Einlage zur Betriebseinnahme der Gesellschaft 94
(2) Keine Anwendung bei der Besteuerung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG 95
(3) Abweichende Beurteilung für die Fiktion nach § 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 EStG 96
d) Zwischenergebnis 98
3. Umfang des Tatbestands als Anknüpfungspunkt der weiteren Untersuchung 99
a) Aufstockung der Bemessungsgrundlage ohne bisherige Abschreibungen 100
b) Rechtfertigung weiterer Absetzungsbeträge beim tauschähnlichen Vorgang 100
c) Keine Analogiemöglichkeit zur Erweiterung des Anwendungsbereichs 102
d) Folgerungen aus der Reichweite der Vorschrift für ihren Regelungszweck 104
e) Fehlende Systematisierung als Grund für die eingeschränkte Reichweite? 104
III. Begrenzung der weiteren Absetzungsbeträge als Rechtsfolge der Vorschrift 105
1. Beschränkung auf die Bestimmung der weiteren Absetzung für Abnutzung 106
2. Rückgriff auf den Einlagewert zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage 109
a) Bedeutung des Teilwerts für die Einlagebewertung des Wirtschaftsguts 111
b) Abweichende Bewertung mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten 113
3. Kürzung des Teilwerts um geltend gemachte Abschreibungen vor Einlage 118
a) Absetzung für Abnutzung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG) 121
aa) Berechnung der Absetzungsbeträge im Bereich der Überschusseinkünfte 122
bb) Bedeutung der Absetzungsdauer für das Entstehen von stillen Reserven 123
(1) Bestimmung des Verwendungszeitraums mithilfe der sog. AfA-Tabellen 125
(2) Möglichkeit zur Schätzung der Nutzungsdauer durch den Steuerpflichtigen 126
(3) Absetzung von abnutzbaren Gegenständen ohne bestehenden Wertverlust 128
cc) Sondervorschriften für die Absetzung von Gebäuden (§ 7 Abs. 4, 5 EStG) 129
(1) Festgelegte Nutzungsdauer durch gesetzlich bestimmte Absetzungssätze 131
(2) Bedeutung des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG für die Absetzung von Gebäuden 133
(3) Inanspruchnahme von Erhaltungsaufwendungen neben den Absetzungen 134
dd) Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (§ 7 Abs. 1 Satz 7 EStG) 134
b) Absetzungen für Substanzverringerung (§ 7 Abs. 6 EStG) 138
c) Sonderabschreibungen (§ 7b EStG, § 4 FördG) 139
aa) Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) 142
bb) Sonderabschreibung im Fördergebiet (§ 4 FördG) 145
cc) Einschränkung von Fördertatbeständen aufgrund ihrer Besteuerungsfolgen 147
d) Erhöhte Absetzungen (§§ 7h, 7i EStG, §§ 7b, 7c, 7k EStG a. F., §§ 14a–15 BerlinFG) 149
aa) Förderung von Bauwerken in städtebaulichen Sondergebieten (§ 7h EStG) 150
bb) Steuererleichterung für denkmalgeschützte Gebäude im Inland (§ 7i EStG) 151
cc) Ausgelaufene Förderung zur Schaffung von Wohnraum (§§ 7b, 7c, 7k EStG a. F.) 153
dd) Besondere Förderung von Immobilen in Berlin (West) (§§ 14a–15 BerlinFG) 156
e) Bewertungsfreiheit bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 2 EStG) 157
aa) Abschließende Aufzählung der berücksichtigen Abschreibungsformen 159
bb) Abweichende Auslegung aufgrund des Zwecks von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG 160
f) Zwischenergebnis 161
4. Begrenzung durch die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten 162
5. Bestimmung der weiteren Absetzungen durch den ungekürzten Einlagewert 164
6. Darstellung der Rechtsfolgen anhand von vier Fallgruppen mit Beispielen 166
a) Kategorie 1 (Einlagewert > ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten) 166
b) Kategorie 2 (ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten > Einlagewert > fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) 167
c) Kategorie 3 (Einlagewert ≤ fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) 168
d) Kategorie 4 (Sonderfall: Einlagewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) 169
7. Abschreibungen des Wirtschaftsguts nach Einlage in das Betriebsvermögen 170
a) Beanspruchung von degressiven Absetzungen und Förderabschreibungen 171
b) Zulässigkeit von Sofortabzug und Bewertung mit dem niedrigeren Teilwert 174
c) Weitere Abschreibungshöhe bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 177
8. Steuermindernde Berücksichtigung des nicht abschreibbaren Sockelbetrags 179
a) Auswirkungen des Restbuchwerts beim Ausscheiden des Wirtschaftsguts 180
b) Lösungsvorschlag durch das erfolgsneutrale Ausbuchen des Sockelbetrags 181
d) Erforderlichkeit einer Gesetzesgrundlage für das erfolgsneutrale Ausbuchen 182
9. Zwischenergebnis 183
IV. Diskussion von Gestaltungen zur Umgehung der Vorschrift in der Literatur 184
1. Einbringung des Wirtschaftsguts in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft 185
2. Schenkung oder Veräußerung des Gegenstands an nahestehende Personen 187
3. Bewertung der Gestaltungswege zur Umgehung von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG 188
a) Anforderungen an die Angemessenheit der Gestaltung nach § 42 Abs. 1 AO 189
b) Drohende Gewerbesteuerpflicht nach der Überführung an eine Gesellschaft 192
c) Belastung mit Grunderwerbsteuer bei der Überführung von Grundstücken 195
d) Zwischenergebnis 197
V. Schlussfolgerungen aus den bisherigen Ergebnissen der Untersuchung 198
C. Anforderungen für die rechtliche Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage 201
I. Ausrichtung aller Steuergesetze nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit 204
1. Bedeutung der Absetzungsregeln für die Erfassung von Leistungsfähigkeit 205
a) Periodengerechte Erfassung von Aufwand (sog. Aufwandsverteilungsthese) 207
b) Berücksichtigung des eingetretenen Wertverlusts (sog. Wertverzehrthese) 209
c) Doppelte Funktion der Absetzung für Abnutzung (sog. Kombinationsthese) 210
d) Keine Rechtfertigung der Regelung durch den Wertverzehr (Stellungnahme) 211
2. Bemessung der Absetzung für Abnutzung durch getragene Aufwendungen 215
a) Verwirklichung des Leistungsfähigkeitsprinzips durch § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG 216
aa) Kategorie 1 (Einlagewert > ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten) 216
bb) Kategorie 2 (ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten > Einlagewert > fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) 217
cc) Kategorie 3 (Einlagewert ≤ fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) 217
dd) Kategorie 4 (Sonderfall: Einlagewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) 218
b) Leistungsfähigkeit und Übertragungen außerhalb von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG 218
aa) Abfluss von Leistungsfähigkeit durch die Anschaffung des Wirtschaftsguts 219
bb) Kein Abfluss von Leistungsfähigkeit durch Einbringung bei Gesellschaften 220
(1) Behandlung als tauschähnliches Geschäft durch das sog. Tauschgutachten 220
(2) Tauschähnlichkeit des Einbringungsvorgangs in eine Mitunternehmerschaft 222
(3) Keine Tauschähnlichkeit der Einbringung für die aufnehmende Gesellschaft 223
c) Zwischenergebnis 227
II. Objektives Nettoprinzip als Maßstab der Bestimmung von Betriebsausgaben 228
1. Umsetzung des objektiven Nettoprinzips im Rahmen der Gewinneinkünfte 231
a) Bestimmung der Betriebsausgaben durch die betrieblichen Aufwendungen 233
aa) Aufwendungen als Oberbegriff für Ausgaben und betrieblichen Aufwand? 234
bb) Tatsächliche Ausgaben als Voraussetzung des Aufwendungstatbestands? 235
cc) Keine Erstreckung auf lediglich betrieblichen Aufwand (Stellungnahme) 236
dd) Exkurs: Vorschlag für ein einheitliches Begriffsverständnis im Steuerrecht 241
(1) Aufwendungen als steuerlicher Begriff im Rahmen von Abzugstatbeständen 241
(2) Aufwand als Begriff mit nur zivilrechtlicher oder bilanzrechtlicher Bedeutung 242
(3) Erforderliche Anpassungen zur Schaffung einer einheitlichen Terminologie 244
b) Bedeutung des engen Aufwendungsbegriffs für die Absetzungsvorschriften 245
aa) Lösung des Problems „doppelter Abschreibungen“ durch Abzugsverbot 247
(1) Kategorie 1 (Einlagewert > ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten) 248
(2) Kategorie 2 (ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten > Einlagewert > fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) 249
(3) Kategorie 3 (Einlagewert ≤ fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) 249
(4) Kategorie 4 (Sonderfall: Einlagewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) 250
bb) Keine Begrenzung durch die Rechtsprechung anhand von § 4 Abs. 4 EStG 250
(1) Begrenzung der Absetzung für Abnutzung durch die Finanzgerichtsbarkeit 251
(2) Keine Anwendung von § 4 Abs. 4 EStG auf die Absetzung für Abnutzung 253
(3) Vorteile einer Begrenzung der weiteren Absetzungen durch § 4 Abs. 4 EStG 255
cc) Sperrwirkung des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG für eine weitergehende Kürzung? 256
dd) Zwischenergebnis 259
2. Bedeutung des objektiven Nettoprinzips für andere Übertragungsformen 261
a) Eingeschränkte Abzugsmöglichkeit des Drittaufwands beim Begünstigten 262
aa) Abziehbarkeit bei abgekürztem Zahlungsweg und abgekürztem Vertragsweg 263
bb) Übernahme der Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Schenkungen 264
b) Übertragung der Rechtsgedanken des Drittaufwands auf die Einbringung 266
c) Weitere Rückschlüsse für die Einlage und ihre Gestaltungsalternativen 267
d) Zwischenergebnis 268
III. Anforderungen des Folgerichtigkeitsgebots an die Bemessungsgrundlage 268
1. Selbstbindung des Gesetzgebers für die Normumsetzung von Leitgedanken 270
a) Folgerichtigkeit der Normgebung als Vorgabe der rationalen Rechtsordnung 271
b) Anforderungen des Folgerichtigkeitsgebots an den Inhalt von Regelungen 272
c) Umfang der Selbstbindung des Gesetzgebers für die Folgeentscheidungen 273
d) Besondere Bedeutung der Folgerichtigkeit für die Steuerrechtsordnung 274
e) Folgerichtigkeitsgebot als Anforderung auch an die übrigen Staatsgewalten 275
2. Anwendung der Vorgaben für die Folgerichtigkeit auf § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG 275
a) Folgerichtige Bestimmung der Bemessung nach Übertragungsvorgängen 276
aa) Bemessung der Absetzungsbeträge nach Entnahme oder Betriebsaufgabe 276
(1) Grundsatz der weiteren Bemessung mit dem Teilwert oder gemeinen Wert 277
(2) Ausnahmefälle mit einer Fortführung der ursprünglichen Absetzungsreihe 278
(3) Konsequente Absetzungsbegrenzung bei Entnahme und Betriebsaufgabe 282
(4) Bemessung der weiteren Absetzungen nach Entnahme eines zuvor eingelegten Wirtschaftsguts 282
bb) Bemessung der Absetzungsbeträge nach Umwidmung im Privatvermögen 284
cc) Bemessung der Absetzungen nach Schenkung, Tausch und Einbringung 286
(1) Bemessungsgrundlage bei unentgeltlich übertragenen Wirtschaftsgütern 287
(2) Bemessung der weiteren Absetzungsbeträge nach Tausch und Einbringung 290
dd) Bemessungsgrundlage nach Einlage aus einem anderen Betriebsvermögen 292
ee) Bemessungsgrundlage nach Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich 293
ff) Folgerichtige Umsetzung der Leitgedanken für die Bemessungsgrundlage 295
(1) Anwendung auf die Einlage eines Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen 296
(2) Abgrenzung zur Bemessungsgrundlage bei eingebrachten Wirtschaftsgütern 297
gg) Zwischenergebnis 299
b) Anforderungen der Einlage für die Folgerichtigkeit der Absetzungsbeträge 301
aa) Funktion des Einlagevorgangs für die systemgerechte Gewinnermittlung 301
bb) Folgerichtige Behandlung der Einlage als anschaffungsähnlicher Vorgang? 304
cc) Aufstockungsmöglichkeit bei fehlenden Absetzungen im Privatvermögen 306
dd) Anwendung der Maßstäbe auf die Bemessung nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG 308
3. Zwischenergebnis 309
IV. Folgerungen aus den Verfassungsanforderungen für § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG 309
D. Reformüberlegungen zur Bemessungsgrundlage des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG 311
I. Entwicklung eines eigenen Lösungsvorschlags anhand der Steuerprinzipien 311
1. Kein Rückgriff auf die Begrenzung mithilfe des Betriebsausgabenbegriffs 312
2. Keine Realisation stiller Reserven bei der Einlage aus dem Privatvermögen 313
3. Besteuerung stiller Reserven zur Unterbindung ungerechtfertigter Vorteile 314
4. Keine vollständige Besteuerung der stillen Reserven des Privatvermögens 315
5. Begrenzung der Einlagebesteuerung auf einen Zeitraum von zehn Jahren? 317
6. Erforderliche Schritte für rdie gesetzgeberische Umsetzung einer Reform 318
7. Verdeutlichung des Reformvorschlags anhand der bisherigen Fallgruppen 320
a) Kategorie 1 (Einlagewert > ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten) 321
b) Kategorie 2 (ursprüngliche Anschaffungs-/Herstellungskosten > Einlagewert > fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) 321
c) Kategorie 3 (Einlagewert ≤ fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) 322
d) Kategorie 4 (Sonderfall: Einlagewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) 322
II. Rechtfertigung der Besteuerung bei einer Einlage aus dem Privatvermögen 323
1. Keine überzeugende Lösung durch alternative Missbrauchsvorschriften 323
2. Keine Mehrbelastung aufgrund der Aufstockung der Bemessungsgrundlage 325
3. Beschränkung der Regelung auf den unerwünschten Besteuerungsvorteil 326
III. Verbleibende Gestaltungen zur Aufstockung des Absetzungspotenzials 328
1. Keine Erstreckung der Neuregelung auf die Einbringung des Wirtschaftsguts 328
2. Möglichkeit zur Aufstockung durch Veräußerung an nahestehende Personen 329
IV. Weiterführende Ansätze zur Verhinderung „doppelter Abschreibungen“ 330
1. Umfassende Besteuerung der Gewinne privater Veräußerungsgeschäfte 331
a) Bedeutung des Dualismus der Einkunftsermittlung für die Einkommensteuer 331
b) Kritik an der unterschiedlichen Erfassung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit 332
c) Vorschläge zur Erweiterung der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte 333
d) Auswirkungen auf die Möglichkeit der Aufstockung der Bemessungsgrundlage 334
2. Abschaffung von Lenkungsnormen bei der Absetzung von Wirtschaftsgütern 335
a) Möglichkeit der Erzielung eines weiteren Steuervorteils neben der Förderung 335
b) Allgemeine Kritik an den erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen 337
c) Reformüberlegungen im Hinblick auf leistungsgerechte Absetzungsbeträge 338
d) Auswirkungen der Reformüberlegungen auf die „doppelten Abschreibungen“ 338
3. Unterbindung der Gestaltung durch § 42 Abs. 1 AO und die Rechtsprechung 339
4. Zwischenergebnis 340
V. Ausblick auf eine Unterbindung von Gestaltungen durch die Gesetzgebung 340
E. Zusammenfassung der Thesen 343
Literaturverzeichnis 346
Stichwortverzeichnis 382