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Ausschussöffentlichkeit im Deutschen Bundestag

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Schmidt, A. (2021). Ausschussöffentlichkeit im Deutschen Bundestag. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58246-4
Schmidt, Arndt Alexander. Ausschussöffentlichkeit im Deutschen Bundestag. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58246-4
Schmidt, A (2021): Ausschussöffentlichkeit im Deutschen Bundestag, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58246-4

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Ausschussöffentlichkeit im Deutschen Bundestag

Schmidt, Arndt Alexander

Beiträge zum Parlamentsrecht, Vol. 82

(2021)

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About The Author

Arndt Alexander Schmidt studierte Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover sowie der University of Durham (UK). Nach dem ersten Staatsexamen war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht bei Herrn Prof. Dr. Herman Butzer beschäftigt, wo er auch seine Dissertation verfasste. Während dieser Zeit absolvierte er einen Forschungsaufenthalt an der University of Oxford (UK). Sein zweites Staatsexamen legte er 2019 am Oberlandesgericht Celle ab. Seit 2020 ist er als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in Hamburg tätig.

Abstract

Die Arbeit untersucht Existenz und Reichweite eines verfassungsrechtlichen Gebots der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen im Deutschen Bundestag. Ausgehend von einer verfassungs- und geistesgeschichtlichen Grundlegung parlamentarischer Öffentlichkeit wird eine Brücke zum gegenwärtigen Strukturwandel der Öffentlichkeit sowie zur Parlamentspraxis geschlagen. Als Kernthese plädiert die Arbeit dafür, den Anwendungsbereich von Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG - der Zentralvorschrift parlamentarischer Öffentlichkeit - im Wege der Analogie in Teilen auf Ausschüsse zu erstrecken. Ferner wird aus den Staatsstrukturprinzipien sowie aus grundgesetzlichem Menschenbild und Kommunikationsverfassung ein allgemeiner Öffentlichkeitsgrundsatz abgeleitet und dessen partielle Geltung für Ausschüsse herausgearbeitet. Überdies untersucht die Arbeit praktische Auswirkungen von Ausschussöffentlichkeit z. B. in den Landesparlamenten, dem Europaparlament sowie dem britischen House of Commons und entwickelt auf dieser Basis einen verfassungspolitischen Reformvorschlag.»Publicity of Committees in the German Bundestag«

This thesis examines the existence and scope of a constitutional requirement of committee publicity in the German Bundestag. For this purpose, constitutional imperatives of publicity resulting from the (analogous) application of Art. 42 para. 1 sentence 1 of the German Basic Law as well as on the basis of a general constitutional principle of publicity are analysed. Furthermore, a legal policy reform proposal for committee publicity is developed in the light of national, supra- and international parliamentary practice.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Kapitel 1: Einführung 19
A. Anlass der Untersuchung 19
B. Wissenschaftliche Fragestellung 23
C. Stand der Forschung 24
D. Begriffsdefinitionen – Ausschuss- und Öffentlichkeitsverständnis 25
I. Bundestagsausschüsse als Untersuchungsobjekt 26
II. Begriffsdimensionen der Öffentlichkeit als Untersuchungsobjekt 29
E. Gang der Untersuchung 31
Kapitel 2: Verfassungs- und geistesgeschichtliche Grundlegung 33
A. Verfassungsgeschichtliche Betrachtung – Der Grundsatz der Parlamentsöffentlichkeit im Kontext der Zeit 33
I. Entwicklung in Großbritannien 33
II. Entwicklung in Frankreich 38
III. Entwicklung in Deutschland 40
1. Ansätze im Frühkonstitutionalismus 40
2. Entwicklung von der Nationalversammlung 1848/49 bis zur Reichsgründung 44
3. Reichsverfassung von 1871 47
4. Weimarer Reichsverfassung 49
5. Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes 50
IV. Traditionslinien und Brüche 51
B. Geistesgeschichtliche Begründung und Funktionsbestimmung des Grundsatzes der Parlamentsöffentlichkeit 52
I. Verwurzelung in der Rechtsphilosophie der Aufklärung 53
1. Immanuel Kant – Publizität als Handlungsmaxime 54
2. Jeremy Bentham – Öffentlichkeit und Demokratie 56
3. Georg Wilhelm Friedrich Hegel – Öffentlichkeit als Bildungs- und Integrationsmittel 61
II. Rezeption durch die liberale Staatsrechtslehre des 19. Jahrhunderts 64
1. Öffentlichkeit als Garant von Wahrheit und Gerechtigkeit 64
2. Pragmatische Aspekte liberaler Öffentlichkeitskonzeptionen 66
3. Konservative Gegenpositionen 70
III. Wandel und Kritik klassischer Öffentlichkeitsfunktionen zu Beginn des 20. Jahrhunderts 71
1. Veränderung der Rahmenbedingungen parlamentarischer Öffentlichkeit 72
a) Strukturwandel der Öffentlichkeit 72
b) Strukturwandel des Parlamentarismus 75
2. Verteidigung und Kritik des modernen Parlamentarismus – Verschiebung des Begründungsdiskurses 79
a) Max Weber – Verschiebung der Öffentlichkeitsfunktion 79
b) Carl Schmitt – Fortfall der Öffentlichkeitsfunktion 81
3. Bewertung und Zwischenfazit 83
IV. Begründungsdiskurse zur Parlamentsöffentlichkeit unter dem Grundgesetz 83
1. Öffentlichkeit als Demonstration von Ergebnissen 84
2. Öffentlichkeit als demokratische Kommunikation über Entscheidungsgrundlagen 87
a) Kontrolle 87
b) Legitimation 90
c) Partizipation 90
d) Repräsentation 91
e) Sonstige Öffentlichkeitsfunktionen 93
3. Öffentlichkeit im Wechselspiel von Akzeptanz und Legitimität 93
4. Synthese und Bewertung 96
V. Aktuelle Entwicklung der Parlamentsöffentlichkeit 101
1. Fortschreitender Strukturwandel der Öffentlichkeit 102
a) Gesellschaftliche, rechtliche und technische Ausdifferenzierung sowie deren Folgen für die parlamentarische Arbeitslast 102
b) Veränderte Wirkbedingungen der Parlamentsöffentlichkeit im televisuellen und digitalen Umfeld 105
c) Entstehung gesellschaftlicher Teilöffentlichkeiten 109
d) Bedeutungsverlust der Parlamentsöffentlichkeit als Folge des Strukturwandels der Öffentlichkeit 111
2. Auswirkung in Form eines neuerlichen Strukturwandels des Parlamentarismus 113
a) Innerparlamentarische Differenzierung, Spezialisierung und deren Folgen 113
b) Aufgabenverlagerung auf parlamentarische Ausschüsse 117
c) Rationalisierung der Plenardebatte 119
VI. Problembefund und wissenschaftlicher Lösungsansatz 121
Kapitel 3: Verfassungsrechtliches Gebot der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen 125
A. Verwurzelung staatlicher Öffentlichkeit im Grundgesetz 126
I. Bezug staatlicher Öffentlichkeit zum grundgesetzlichen Menschenbild 127
1. Personale Wertentscheidung des Grundgesetzes 127
2. Soziale Bindung des Menschen 128
3. Synthese und Rückbezug auf staatliche Öffentlichkeit 129
II. Bezug staatlicher Öffentlichkeit zu den Staatsstrukturprinzipien 130
1. Öffentlichkeit im Rahmen des Demokratieprinzips 131
a) Allgemeiner Aussagegehalt des Demokratieprinzips 131
b) Konkrete Anknüpfungspunkte für Öffentlichkeitsgebote 134
aa) Öffentlichkeit als Voraussetzung der Wahl 135
bb) Öffentlichkeit als Voraussetzung demokratischer Kommunikation 138
cc) Öffentlichkeit als Mittel gesellschaftlicher Integration 140
c) Zwischenfazit 142
2. Öffentlichkeit im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips 143
a) Allgemeiner Aussagegehalt des Rechtsstaatsprinzips 143
b) Konkrete Anknüpfungspunkte für Öffentlichkeitsgebote 146
aa) Das Gesetz als zentrales Steuerungsinstrument staatlicher Tätigkeit 146
bb) Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns 148
cc) Effektiver Rechtsschutz 150
dd) Kontrolle durch Gewaltenteilung 152
ee) Rechtsstaatliches Fairnessgebot 154
ff) Unabhängigkeit der Gerichte 154
gg) Mäßigung staatlicher Macht und Grundrechtsgewährleistung 155
c) Zwischenfazit 156
3. Verhältnis demokratisch und rechtsstaatlich begründeter Öffentlichkeit 156
4. Öffentlichkeit im Rahmen weiterer Staatsstrukturprinzipien 158
III. Bezug staatlicher Öffentlichkeit zur Wertentscheidung einer grundrechtlich gewährleisteten Kommunikationsverfassung 160
1. Ausübung der Kommunikationsgrundrechte 160
a) Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG 161
b) Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nach Art. 8 und 9 GG 164
c) Petitionsrecht gemäß Art. 17 GG 166
2. Mitwirkung von Parteien an der staatlichen Willensbildung 167
3. Relevanz der Massenmedien im Kommunikationsprozess 170
4. Öffentlichkeit als Teil einer objektiven Werteordnung 172
IV. Bestehen eines allgemeinen verfassungsrechtlichen Öffentlichkeitgrundsatzes 173
1. Rechtsdogmatische Grundlegung – Unterscheidung von Verfassungsprinzipien und -grundsätzen 174
2. Allgemeines Öffentlichkeitsprinzip als freizulegende Grundannahme 177
3. Herleitung eines allgemeinen Öffentlichkeitsprinzips im Wege der Induktion 178
4. Ableitung eines allgemeinen Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wege der Deduktion 179
5. Verhältnis des allgemeinen Öffentlichkeitsgrundsatzes zu Art. 42 Abs. 1 GG 182
B. Ausschussöffentlichkeit nach Maßgabe von Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG 183
I. Methodik der Verfassungsauslegung 183
II. Anwendungsbereich des Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG 188
1. Der Grundfall: Ausschüsse als vorbereitende Beschlussorgane 188
a) Wortlaut 190
b) Systematik 191
c) Historie 193
d) Teleologie 194
aa) Ausschussöffentlichkeit als geeignetes Mittel zur Zweckerreichung 197
bb) Erforderlichkeit der Ausschussöffentlichkeit zur Zweckerreichung 201
(1) Methodenkritik 204
(2) Ausschüsse als vorbereitende Beschlussorgane 205
(3) Nachträgliche Transparenz des Ausschussverfahrens 206
(4) Ausschussverfahren im Gesamtkontext der Beratungen 207
e) Auslegungsergebnis 208
f) Exkurs: Rechtsfortbildende Betrachtung 209
2. Die Sonderkonstellation: Ausschüsse als plenarersetzende und selbstverantwortliche Beratungsgremien 209
a) Plenarersetzende Beschlussfassung 210
aa) Anwendungsfälle der Entscheidungsdelegation 210
bb) Rechtliche Bewertung 214
b) Selbstbefassungsangelegenheiten 219
c) Abschließende Beratung im Ausschuss 224
III. Einschränkung des Anwendungsbereichs aufgrund kollidierenden Verfassungsrechts 227
1. Öffentlichkeitsbegrenzende Verfassungsrechtsgüter 228
a) Parlamentarische Arbeits- und Funktionsfähigkeit 228
b) Staatswohlinteressen 231
c) Individualrechtsgüter 234
2. Verhältnismäßigkeit der Einschränkung 236
a) Plenarersetzende Beschlussfassung 236
aa) Legitimer Zweck 236
(1) Parlamentarische Arbeits- und Funktionsfähigkeit 236
(2) Staatswohlinteressen 240
(3) Individualrechtsgüter 241
bb) Geeignetheit 241
cc) Erforderlichkeit 241
dd) Angemessenheit 242
(1) Abstrakte Wertigkeit 243
(2) Konkrete Wertigkeit 246
(3) Abwägung 247
b) Selbstbefassungsangelegenheiten 247
aa) Legitimer Zweck 247
(1) Parlamentarische Arbeits- und Funktionsfähigkeit 247
(2) Staatswohlinteressen 248
(3) Individualrechtsgüter 251
bb) Geeignetheit 251
cc) Erforderlichkeit 251
(1) Staatswohlinteressen 251
(2) Individualrechtsgüter 252
dd) Angemessenheit 252
(1) Abstrakte Wertigkeit 253
(2) Konkrete Wertigkeit 254
(3) Abwägung 255
3. Zusammenfassende Bemerkungen 255
C. Ausschussöffentlichkeit nach dem allgemeinen Öffentlichkeitsgrundsatz 255
I. Anwendbarkeit des allgemeinen Öffentlichkeitsgrundsatzes auf Parlamentsausschüsse 257
1. Kein Anwendungsvorrang speziellerer Vorschriften 257
2. Regelungsvakuum und Regelungsanspruch der Verfassung 258
3. Keine Analogie 260
II. Konkretisierung des allgemeinen Öffentlichkeitsgrundsatzes in Bezug auf Parlamentsausschüsse 260
1. Ausschussöffentlichkeit als Rechtsregel 261
a) Der Grundfall: Ausschusssitzungen als Vorbereitung der Plenardebatte 264
b) Die Sonderkonstellation: Wegfall der öffentlichen Beratung im Plenum 266
aa) Bestehen eines verfassungsrechtlichen Gebots der mündlichen Erörterung parlamentarischer Vorlagen im Plenum 267
bb) Wegfall der Beratung im Plenum als Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Mindestvorgabe 274
(1) Gesetzesvorlagen 274
(2) Immunitätsangelegenheiten 276
(3) Petitionen 279
(4) Wahl der Bundesverfassungsrichter 281
cc) Synthese und Zwischenergebnis 283
2. Koordinierung mit gegenläufigen Rechtsgütern 285
3. Fallbeispiel: Justizmitteilungsgesetz 287
Kapitel 4: Inhaltliche Reichweite der verfassungsrechtlichen Ausschussöffentlichkeit 290
A. Inhalte und Reichweite des Grundsatzes der Verhandlungsöffentlichkeit 290
I. Sitzungsöffentlichkeit von Parlamentsausschüssen 292
1. „Öffentlichkeit“ im Sinne von Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG 292
a) Schaffung eines Zuschauerraums 293
b) Administration und Begrenzung des Zugangs 293
c) Sonderstellung von Medienvertretern 295
d) Ausschluss von Störern 296
2. „Verhandlungen“ im Sinne von Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG 297
a) Anwendbarkeit auf Wahlen 298
b) Anwendbarkeit auf Sachabstimmungen 299
c) Anwendbarkeit auf Parlamentaria 301
3. Subjektives Recht auf Zugang analog Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG 302
a) Meinungsstand im Schrifttum zu Art. 42 GG 302
b) Dogmatische Einordnung 305
aa) Grundrechtlicher Anknüpfungspunkt 305
bb) Leistungs- bzw. abwehrrechtlicher Grundrechtsschutz 308
c) Zugangsversagung als Grundrechtseingriff 312
aa) Grundsätzliche geschäftsordnungsrechtliche Nichtöffentlichkeit 313
bb) Teilnahmeversagung gegenüber einzelnen Zuhörern 315
cc) Ausschluss der Öffentlichkeit 317
d) Exkurs: Prozessuale Durchsetzbarkeit 318
II. Berichterstattungsöffentlichkeit von Parlamentsausschüssen 320
1. Amtliche Berichterstattung 321
a) Pflicht zu amtlicher Parlamentsberichterstattung 323
b) Umfang der Berichterstattungspflicht 325
c) Exkurs: Rundfunk- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Echtzeitübertragungen und Videoaufzeichnungen 328
d) Exkurs: Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Echtzeitübertragungen und Videoaufzeichnungen 332
aa) § 23 KUG 333
bb) Bewertung unter Geltung der DS-GVO 334
2. Nichtamtliche Berichterstattung 335
a) Berichterstattung mit medienspezifischen Mitteln 336
b) Grenzen der Berichterstattung 338
3. Verantwortungsfreiheit wahrheitsgetreuer Berichterstattung 338
III. Mindestanforderungen an die mündliche Erörterung parlamentarischer Vorlagen im Ausschuss analog Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG 341
IV. Materiell-rechtliche Anforderungen an die inhaltliche Nachvollziehbarkeit von Ausschusssitzungen 342
1. Erfordernis einer Vorankündigung und Einarbeitungsmöglichkeit 344
2. Verständlichkeit des Beratungsverlaufs 346
3. Materielle Vorgaben für Abstimmungen 347
B. Inhalte und Reichweite der Öffentlichkeitspflicht aus einer Anwendung des allgemeinen Öffentlichkeitsgrundsatzes 349
C. Ausschluss der Ausschussöffentlichkeit 352
I. Formen der Nichtöffentlichkeit 353
II. Voraussetzungen des Ausschlusses 357
1. Formelle Voraussetzungen 357
2. Materielle Anforderungen 360
a) Staatswohlinteressen 363
b) Individualrechtsgüter 364
III. Rechtsfolge des Öffentlichkeitsausschlusses 368
D. Rechtsfolge eines Verstoßes gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz im Ausschuss 369
I. Vertretenes Meinungsspektrum zu Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG 370
II. Eigene Positionierung 371
1. Rechtsfolge für spätere Gesetzesbeschlüsse des Plenums 371
2. Rechtsfolge für sonstige Beschlüsse mit Außenwirkung 375
3. Exkurs: Einschränkungen aufgrund einer Erheblichkeitsschwelle 375
Kapitel 5: Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Schlussfolgerungen 377
A. Bewertung der aktuellen geschäftsordnungsmäßigen Rechtslage im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine „Ausschussöffentlichkeit“ 377
I. Vorbemerkung: Gebundenheit des Geschäftsordnungsgebers 377
II. Bisherige Ausschussöffentlichkeit im Rahmen von §§ 69, 69a und 70 GO-BT 381
1. § 69 GO-BT – Fakultative Öffentlichkeit 381
a) Grundsatz: Nichtöffentlichkeit von Ausschussberatungen 381
b) Ausnahme: Zulassung der Öffentlichkeit 386
c) Verfassungsrechtliche Bewertung 387
2. § 69a GO-BT – Erweiterte öffentliche Ausschussberatung 389
a) Verfahrensvoraussetzungen und Parlamentspraxis 389
b) Verfassungsrechtliche Bewertung 392
3. § 70 GO-BT – Öffentliche Anhörungssitzungen 394
a) Verfahrensvoraussetzungen und Parlamentspraxis 396
b) Verfassungsrechtliche Bewertung 399
4. Exkurs: Erklärungsöffentlichkeit als funktionales Äquivalent? 399
III. Bisherige inhaltliche Reichweite der Ausschussöffentlichkeit 401
1. Ausgestaltung der Sitzungsöffentlichkeit 401
a) Umfang des Zuschauerraums 401
b) Administration und Begrenzung des Zugangs im Rahmen des Hausrechts 402
c) Ausschluss von Störern 405
2. Ausgestaltung der Berichterstattungsöffentlichkeit 409
a) Amtliche Ausschussberichterstattung 409
b) Nichtamtliche Ausschussberichterstattung 412
3. Mündlichkeit der Ausschussverhandlung 412
4. Umsetzung der Vorgaben der materiell-rechtlichen Öffentlichkeitsdimension 413
5. Ausschluss der Ausschussöffentlichkeit 416
B. Verfassungsrechtliche Reformnotwendigkeit 416
I. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ausgestaltung der Ausschussöffentlichkeit 417
1. Gebot der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen 417
a) Analoge Anwendung von Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG 417
b) Heranziehung des allgemeinen Öffentlichkeitsgrundsatzes 418
2. Inhaltliche Reichweite der Ausschussöffentlichkeit 418
II. Verbleibender Ausgestaltungsspielraum des Geschäftsordnungsgebers 419
C. Verfassungspolitische Reformempfehlungen 421
I. Umsetzung des Gestaltungsspielraums durch verfassungspolitische Maximalforderung grundsätzlicher Ausschussöffentlichkeit 421
1. Klassische Kritikpunkte einer grundsätzlichen Ausschussöffentlichkeit 422
2. Praxiserkenntnisse aus dem Bundestag 424
3. Praxiserkenntnisse aus den Landesparlamenten 427
a) Umfang landesparlamentarischer Ausschussöffentlichkeit 427
b) Praktische Erfahrungen mit der Ausschussöffentlichkeit 430
aa) Auswirkungen auf die Arbeits- und Funktionsfähigkeit von Ausschüssen 431
bb) Öffentliche Resonanz der Ausschusstätigkeit 434
c) Übertragbarkeit der Erkenntnisse 436
4. Praxiserkenntnisse aus dem Europäischen Parlament 439
5. Praxiserkenntnisse aus dem britischen House of Commons 442
a) Umfang der Ausschussöffentlichkeit im House of Commons 444
aa) Select Committees 444
bb) Public Bill Committees 446
cc) Inhaltliche Reichweite der Ausschussöffentlichkeit 448
b) Praktische Erfahrungen mit der Ausschussöffentlichkeit 449
aa) Auswirkungen auf die Arbeits- und Funktionsfähigkeit von Ausschüssen 449
(1) Select Committees 449
(2) Public Bill Committees 451
bb) Öffentliche Resonanz der Ausschusstätigkeit 457
c) Übertragbarkeit der Erkenntnisse 458
aa) House of Commons als Vergleichsmaßstab 458
bb) Funktionelle Vergleichbarkeit 461
II. Fazit und Positionierung im verfassungspolitischen Diskurs 465
III. Eigener Reformvorschlag 468
Kapitel 6: Zusammenfassung in Thesen 471
Literaturverzeichnis 484
Stichwortverzeichnis 522