Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen
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Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 365
(2021)
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Matthias Münder studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Boston University School of Law, USA. Im Anschluss an das Erste Staatsexamen arbeitete er von Januar 2015 bis Juni 2020 am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Matthias Jacobs an der Bucerius Law School. Während dieser Zeit entstand die von Prof. Jacobs betreute Dissertation. Seit Februar 2020 absolviert Münder den juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen u.a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und am Landesarbeitsgericht Hamburg.Abstract
Es ist seit langer Zeit anerkannt, dass Gesetze richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden sind. Ob auch Tarifverträge richtlinienkonform ausgelegt und fortgebildet werden müssen, ist jedoch ungeklärt. Die Tarifnormen wirken zwar ähnlich wie Gesetze. Zugleich sind Tarifverträge aber privatrechtliche Verträge. Die Arbeit beantwortet die Forschungsfragen differenziert. Die Gerichte für Arbeitssachen sind weder aufgrund des nationalen Rechts noch des Unionsrechts verpflichtet, Tarifverträge privater Tarifvertragsparteien richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden. Demgegenüber sind Tarifverträge staatlicher Tarifvertragsparteien zugunsten der Arbeitnehmerseite richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden. Abschließend beleuchtet die Arbeit den Richtlinieneinfluss in Konstellationen, in denen die Exekutive die Geltung tarifvertraglicher Regelungen erstreckt - also den Einfluss auf allgemeinverbindliche Tarifverträge sowie Rechtsverordnungen, die auf Grundlage von §§ 7, 7a AEntG erlassen werden.Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht und dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis ausgezeichnet.»Interpretation of Collective Bargaining Agreements in Conformity with EU Directives«National statutes must be interpreted in conformity with EU Directives. This dissertation explores whether national courts are obligated to also interpret collective bargaining agreements in conformity with directives according to Article 288 (3) TFEU or German national law. Collective bargaining agreements, on the one hand, often influence employment relationships in a similar fashion as statutes. On the other hand, these agreements are negotiated by private parties on whom directives in general may not impose obligations.