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Stolzenberg, H. (2021). ILO und EU. Zum Gebot der Berücksichtigung der Normen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Auslegung des Unionsrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58305-8
Stolzenberg, Hendric. ILO und EU: Zum Gebot der Berücksichtigung der Normen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Auslegung des Unionsrechts. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58305-8
Stolzenberg, H (2021): ILO und EU: Zum Gebot der Berücksichtigung der Normen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Auslegung des Unionsrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58305-8

Format

ILO und EU

Zum Gebot der Berücksichtigung der Normen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Auslegung des Unionsrechts

Stolzenberg, Hendric

Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht, Vol. 2

(2021)

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About The Author

Hendric Stolzenberg studierte Rechtswissenschaft in Göttingen, Lausanne und Frankfurt am Main. Nach der ersten jur. Prüfung und dem Abschluss seines Masters im internationalen und europäischen Wirtschaftsrecht (LL.M.Eur) war er von 2016 bis 2018 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeitsrecht der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Im Frühjahrssemester 2018 war er Dozent für Europäisches Arbeitsrecht an der Ca’Foscari Universität Venedig. Sein Referendariat absolvierte er von 2019 bis 2021 am Landgericht Frankfurt am Main unter anderem bei der Kanzlei Allen & Overy und dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main.

Abstract

Das Mehrebenensystem in Europa wirft - auch im Arbeitsrecht - bekanntlich schwierige Fragen nach dem Verhältnis der einzelnen Ebenen auf. Hierbei wurde der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Deutschland und der EU bisher zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. »ILO und EU« zielt darauf, diese Lücke zu schließen.

Die Untersuchung gibt einen umfassenden Überblick über die Normen der ILO und zeigt auf, warum ILO- und EU-Normen in der Vergangenheit kollidierten. Die »berüchtigten« Laval- und Viking-Line-Entscheidungen des EuGHs bilden hierbei nur ein Beispiel. Ausgehend von einer Analyse des Status quo stellt der Autor Überlegungen an, wie das Unionsrecht mittels eines in Artikel 53 der Charta der Grundrechte der EU verankerten »Berücksichtigungsgebots« besser mit den Normen der ILO in Einklang gebracht werden kann.
»ILO and EU. On the Requirement to Take into Account the Standards of the International Labour Organisation when Interpreting Union Law«

The author first gives a comprehensive overview of ILO standards. He explores why ILO and EU standards have collided in the past. The Laval and Viking Line rulings of the ECJ and the Troika measures are examined. Building on this, considerations are made as to how ILO law can be better ›taken into account‹ in Union law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 26
Einleitung 27
A. Verbindungsmöglichkeiten für eine Reise nach Genf 27
B. Gang der Untersuchung 29
Teil 1: Die Normen der ILO 32
A. Die Hintergründe der Entstehung und Entwicklung der ILO 32
I. Der Weg zur Gründung der ILO 32
II. Die ersten Jahre als produktive Normsetzungsphase 36
III. Die Erklärung von Philadelphia: Vorreiterrolle der ILO im internationalen Menschenrechtsschutz 37
IV. Tripartismus in Zeiten des Ost-West-Konflikts 39
V. Antworten auf die Globalisierung: Kernarbeitsnormen 42
VI. Erweiterte Agenda der ILO: die Centenary-Erklärung 47
B. Normsetzung 49
I. Normsetzungsverfahren 50
1. Verabschiedung von Übereinkommen 50
a) Double-discussion procedure als Regelfall 51
b) Single-discussion procedure in besonders dringenden Fällen 54
2. Verabschiedung von Empfehlungen 54
II. Beteiligung der EU an der Normsetzung 54
1. Anfänglicher Disput über die Rolle der Kommission bei der Normsetzung der ILO 55
2. EuGH-Gutachten Nr. 2/91 56
3. Folge: Gemeinsames Auftreten der EU-Mitgliedstaaten und -Organe 57
4. Aktuelle Beispiele der Einflussnahme der EU auf die Normsetzung der ILO 59
5. Zwischenfazit und Ausblick 62
III. Beteiligung der europäischen Sozialpartner 63
C. Normbindung 65
I. Übereinkommen 65
1. Inkrafttreten von Übereinkommen, Notwendigkeit und Verfahren der Ratifizierung 65
2. Rechtsnatur der Übereinkommen 65
a) Keine „internationalen Gesetze“ 66
b) Kein internationales Recht sui generis 67
c) Einordnung als völkerrechtliche Verträge 68
3. Beendigung der Bindung von Übereinkommen 69
a) Ablösung durch aktuellere Übereinkommen 69
b) Kündigung eines Übereinkommens 69
c) Außerkraftsetzung und Aufhebung von Übereinkommen 70
4. Zeitgemäße, Interim-Status- und veraltete Übereinkommen 71
II. Empfehlungen 72
III. Erklärungen 73
D. Überwachung der Einhaltung der Normen 76
I. Regelmäßige Kontrolle durch Überprüfung der Staatenberichte 76
1. Überprüfung durch den Sachverständigenausschuss 77
a) Entwicklung des Sachverständigenausschusses 78
aa) 1926–1939: Einrichtung des Sachverständigenausschusses und erste Erfolge 78
bb) 1944–1961: Erweiterung des Mandats 80
cc) 1962–1989: Stärkung der Beteiligungsrechte der Sozialpartner und Überprüfung der praktischen Umsetzung der Übereinkommen 81
dd) 1990–2012: Anpassung der Methodik an die Neuausrichtung der ILO im Kontext der Globalisierung 83
ee) 2012 bis heute: Überlegungen zur weiteren Verbesserung des Überwachungsmechanismus 83
b) Die veröffentlichten Berichte 86
c) Formen der Anmerkungen des Sachverständigenausschusses 87
2. Normenanwendungsausschuss als politisches Follow-up-Verfahren 89
a) Mandat des Normanwendungsausschusses 89
b) Formen der Anmerkungen des Normanwendungsausschusses 90
aa) Liste der 24 Fälle gravierender Verstöße 91
bb) Special paragraphs 91
cc) Überlegungen zur Reform 92
c) Kein Rangverhältnis zwischen Sachverständigenausschuss und Normanwendungsausschuss 93
II. Anlassbezogene Kontrollverfahren 94
1. Beschwerdeverfahren nach Art. 24f. ILO-Verfassung 95
2. Klageverfahren nach Art. 26ff. ILO-Verfassung 97
3. Spezielles Verfahren bei Verstößen gegen die Vereinigungsfreiheit 99
III. Bewertung des Überwachungssystems 101
E. Norminterpretation 102
I. Interpretationsmethodik 102
1. Auslegung anhand der Vorgaben der WVK 102
2. Einheitliche Interpretation ohne die Beachtung nationaler Besonderheiten 104
II. Norminterpreten 105
1. Internationaler Gerichtshof 106
a) Unbestrittene Verbindlichkeit der Auslegung des IGH 106
b) Keine Anrufung des IGH zur Klärung des Gewährleistungsgehalts von Art. 3 Übereinkommen Nr. 87 oder der Reichweite des Mandats des Sachverständigenausschusses 107
2. Internes Gericht für Auslegungsstreitigkeiten 111
a) Derzeitige Überlegungen zur Aktivierung von Art. 37 Abs. 2 ILO-Verfassung 112
b) Einrichtung als ständiges Gericht oder Ad-hoc-Gericht 113
c) Einsetzung des ILO-internen Gerichts als Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Normüberwachungsverfahrens 115
3. Internationale Arbeitskonferenz 115
4. Normanwendungsausschuss 117
5. Verwaltungsrat 117
6. Internationales Arbeitsamt 117
7. Sachverständigenausschuss 118
a) Historische Entwicklung 119
aa) Enge Mandatierung in den 1930er Jahren 119
bb) Allgemeine Akzeptanz der Spruchpraxis bis 1989 120
cc) Vorboten des Konflikts im Zeitraum 1989–1996 123
dd) Eskalation des Konflikts auf der IAK 2012 127
ee) Wiederannäherungen 128
ff) Weitestgehende Beilegung des Konflikts durch gemeinsame Erklärung der Sozialpartner 130
b) Mandat zur Überwachung umfasst Mandat zur Auslegung der Übereinkommen 133
c) Bindungswirkung der Spruchpraxis 134
aa) Keine generelle Verbindlichkeit aufgrund einer institutionell-rechtlichen Regel 134
(1) Eindeutige Zuweisung des Rechts zur verbindlichen Auslegung an den IGH oder ein internes Gericht 134
(2) Keine weitergehenden Rechte als die des Verwaltungsrats 135
(3) „Feststehende Übung“ i.S.v. Art. 5 WVK i.V.m. Art. 2 Abs. 1 lit. j) WVK-IO spricht für Unverbindlichkeit 135
(4) Vergleich mit anderen Menschenrechtsausschüssen 137
bb) Berücksichtigung der Spruchpraxis bei der Auslegung einzelner Übereinkommen als „spätere Übung“, Art. 31 Abs. 3 lit. b) WVK 137
(1) Berücksichtigung einer späteren Übung im Bereich des Menschenrechtsschutzes anerkannt 138
(2) Tatbestandsvoraussetzungen der ergänzenden Auslegungsregel des Art. 31 Abs. 3 lit. b) WVK 139
(a) „Bei der Anwendung des Vertrags“ 140
(b) „Spätere Übung“ 140
(c) Maßgebliche Parteien für die Bestimmung einer „Übereinstimmung“ 140
(d) Bestehen einer „Übereinstimmung“ 142
(aa) Zustimmung als Schweigen in Ausnahmefällen anerkannt 142
(bb) Gegenausnahme: Keine Annahme einer Zustimmung bei Schweigen zu Bemerkungen internationaler Überwachungsausschüsse 143
(cc) Folge: Feststellung der Zustimmung allein anhand der Äußerungen der Vertreter der Regierungs-‍, Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern 144
(dd) Notwendigkeit einer Übereinstimmung über die Beantwortung der konkrete Frage 144
(3) Kein Verstoß gegen Art. 37 ILO-Verfassung 145
d) Zwischenfazit und Einordnung des Ergebnisses 145
8. Ausschuss für Vereinigungsfreiheit 146
a) Sammlung und Abstrahierung der Entscheidungen zu Spruchpraxis in der compilation of decisions 146
b) Bindungswirkung der Spruchpraxis 147
9. Praktische Bedeutsamkeit der Spruchpraxis 148
a) Rezeption durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 149
aa) Vereinzelte Rezeptionen zwischen 1983 und 2005: Van der Mussele, Sidabras, Wilson, Tüm Haber Sen und weitere 149
bb) Evolutiv-völkerrechtsfreundliche Auslegungsmethodik seit Demir und Baykara 150
(1) „Zusammenführung“ bekannter Auslegungsmethodik 150
(2) Bindung der Mehrheit der Mitgliedstaaten der EMRK genügt 152
(3) Berücksichtigung der Spruchpraxis 154
cc) Rezeption der ILO-Normen und Spruchpraxis als ständige Rechtsprechung: Enerji Yapi-Yol Sen, Kiyutin, Palomo Sanchez, Stummer, Graziani-Weiss, Tymoshenko 155
dd) „Selektive“ Anwendung der evolutiv-völkerrechtsfreundlichen Auslegungsmethodik 156
(1) Keine Auseinandersetzung mit der Spruchpraxis etwa in HLS, K.M.C., Icelandic Association of Academics und Barbulsecu 156
(2) Ausdrückliche Abweichung in RMT 158
ee) „Abweichung nach oben“ weiterhin möglich: Matelly und Adefdromil 159
ff) Rezeption von Übereinkommen (Béláné Nagy, Chowdury, Acar) und Spruchpraxis (Manole, Ognevenko, S.M.) weiterhin Teil der Auslegungsmethodik des EGMR 160
gg) Der Ausschuss für Vereinigungsfreiheit als internationale Untersuchungsinstanz im Sinne von Art. 35 Abs. 2 lit. b) EMRK 163
hh) Zwischenfazit 164
b) Rezeption von ILO-Spruchpraxis durch den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte 164
c) Rezeption durch nationale (Verfassungs-)‌Gerichte 167
aa) Rezeption der Spruchpraxis durch den kanadischen Obersten Gerichtshof 167
bb) Rezeption der Spruchpraxis durch das Südafrikanische Verfassungsgericht am Beispiel der Tarifeinheit 168
F. Fazit zu Teil 1 169
Teil 2: Kollidierende Vorgaben des ILO- und Unionsrechts 171
A. Laval- und Viking-Line-Entscheidungen 173
I. Die Entscheidungen 173
1. Das Nordische Korporatismus-Modell 173
2. Der Laval-Sachverhalt 175
3. Der Viking-Line-Sachverhalt 176
4. Begründung des EuGH 177
5. Auswirkungen der Entscheidungen 178
II. Die Unvereinbarkeit mit ILO-Normen: Schlussfolgerungen des Sachverständigenausschusses in den Bericht 2010–2013 180
1. BALPA-Fall 180
2. Gesetzesänderungen in Schweden (Lex Laval) und Entscheidung des Arbetsdomstolen 181
III. Jahrelanges Festhalten der EU an den Laval- und Viking-Line-Entscheidungen 183
1. Bewusstsein der Unvereinbarkeit: Rezeption der ILO-Spruchpraxis in der Begründung des Monti-II-Verordnungsentwurfs 183
2. Bestätigung der Laval/Viking Line-Linie in der Fonnship-Entscheidung 184
3. Die Mitteilung „Aviation: Open and connected Europe“ der Europäischen Kommission 186
4. Völkerrechtskonformität aufgrund der Reform der EntsendeRL weitesgehend hergestellt 187
IV. Bevorstehende Kollission: Die Holship-Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs vor dem EGMR 189
1. Einleitender Exkurs: Übereinkommen Nr. 137 und die Rechtsprechung des EuGH zur Hafenarbeit 190
2. Der Holship-Sachverhalt 194
3. Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs und des norwegischen Obersten Gerichtshofs 195
4. Bisher neutrale Haltung des Sachverständigenausschusses zu potentiellen Verstößen gegen Übereinkommen Nr. 137 197
5. Verfahren vor dem EGMR und Aufeinandertreffen der Viking-Line- und Laval-Rechtsprechung mit den Demir und Baykara-Grundsätzen 199
B. Bewältigung der griechischen Staatsschuldenkrisen 201
I. Die arbeitsrechtlichen Reformen in Griechenland auf Basis der Memoranda of Understanding 202
II. Schlussfolgerungen der Ausschüsse, Ergebnisse der High-Level-Mission 203
1. 2011: Aufnahme in die Liste der gravierendsten Verletzungen durch den Normanwendungsausschuss 203
2. 2011: Bericht der High-Level-Mission 204
3. 2012: Schlussfolgerungen des Ausschusses für Vereinigungsfreiheit im Verfahren Nr. 2820 205
4. 2012–2014: Bericht des Sachverständigenausschusses 206
5. 2015–2020: Kein Verweis auf Auflagen der Troika trotz neuem Memorandum of Understanding 207
III. Erkenntnisse 209
C. Vereinbarkeit der FNV-Kunsten-Entscheidung mit völkerrechtlichen Vorgaben? 210
I. Die FNV-Kunsten-Entscheidung 210
II. Die Schlussfolgerungen der Überwachungsausschüsse der ILO 212
1. Keine Annahme eines Verstoßes durch den Sachverständigenausschuss 212
2. Geteilte Meinungen im Normanwendungsausschuss über das Vorliegen eines Verstoßes 213
III. Erkenntnisse 213
D. Zwischenfazit und daraus resultierende Fragestellung 214
Teil 3: Völkerrechtliche Bindung der EU an ILO-Normen 215
A. Grundlagen: Institutionelle Beziehungen zwischen ILO und EU 215
I. Beobachterstatus der EU und Beziehungen der Kommission zur ILO 216
II. Beziehungen zu anderen Organen, Institutionen und Stellen der EU 219
III. Rolle der ILO bei der Entstehung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 220
1. Französische Forderungen nach Harmonisierung des Arbeits- und Sozialrechts 220
2. Die erste europäische Regionalkonferenz der ILO 221
3. Der Ohlin-Bericht 222
4. Auswirkungen des Ohlin-Berichts auf den Inhalt des EWG-Vertrags 223
B. Kraft Bindung an Völkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze des Völkerrechts 225
C. Kraft Beitritt zur ILO und anschließender Ratifizierung der Übereinkommen 228
I. Erfordernisse einer komplementären Mitgliedschaft auf völkerrechtlicher Ebene 228
1. Problematische Steigerung des Einflusses der EU? 230
2. Gefahr der Bindung der EU-Mitgliedstaaten gegen ihren Willen 230
3. Notwendigkeit gesteigerter Beteilgung europäischer Sozialpartner 231
4. Zwischenfazit 232
II. Erfordernisse einer komplementären Mitgliedschaft auf EU-Ebene 232
1. Implizite geteilte auswärtige Kompetenz für das Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts 233
2. Kein Entgegenstehen des Streitbeilegungs- und Auslegungsmonopols des EuGH 235
D. Kraft Ratifizierung einzelner Übereinkommen ohne Beitritt zur ILO 237
E. Kraft völkerrechtlicher einseitiger Bindungserklärung 239
F. Kraft Funktionsnachfolge 240
I. Voraussetzungen einer Funktionsnachfolge nach der Rechtsprechung des EuGH 240
II. Völkerrechtliche Erwägungen 242
1. Übertragung der Regeln zur Staatensukzession 243
2. Treu und Glauben (Hypothekentheorie) 244
3. Funktionsnachfolge als eigener Rechtssatz 245
III. Keine Bindung der Union an die Übereinkommen der ILO kraft Funktionsnachfolge 245
G. Fazit zu Teil 3 246
Teil 4: Unionsrechtliche Mechanismen zur Berücksichtigung von ILO-Normen 247
A. Transformation der Gewährleistungsinhalte von Übereinkommen 247
I. SeearbeitsübereinkommensdurchführungsRL 2009/13/EG 248
1. Übertragung des Inhalts des Seearbeitsübereinkommens 248
2. Übernahme der Änderungen der Codes des Seearbeitsübereinkommens 251
II. FischereiarbeitsbedingungenRL 2017/159/EU 252
B. Keine Bindung, aber befristeter Vorrang von Übereinkommen nach Art. 351 AEUV 253
I. Kein Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 351 Abs. 1 AEUV in den Van-Wesemael- und Höpfner-und-Elser-Entscheidungen 255
II. „Relative Unwirksamkeit der Übertragung“: Stoeckel-‍, Levy- und Minne-Entscheidungen 256
1. Auseinandersetzung mit Übereinkommen Nr. 89 durch den Generalanwalt und den EuGH 256
2. Konsistenz der Schlussanträge mit der Spruchpraxis des Sachverständigenausschusses 258
3. Rechtsfolge: Vorläufiger Vorrang der ILO-Übereinkommen 258
III. Vanitas-Absatz 2: Die Kommission/Österreich-Entscheidung 259
1. Rechtsfolge: Pflicht zur Kündigung eines Übereinkommens bei Unvereinbarkeit mit Unionsrecht 259
2. Auflösung der Problematik in der ILO 260
3. Befristung des Vorrangs auf höchstens 10 Jahre und 364 Tage 261
IV. Regelungslücke für Übereinkommen, die Völkergewohnheitsrecht kodifizieren 261
V. Zwischenfazit 262
C. Gebot der Berücksichtigung der ILO-Normen im Rahmen der Auslegung der GRCh 263
I. Anwendungsbereich der Charta 263
1. „Keine Erweiterung der Kompetenzen“ 263
2. Verpflichtete 263
a) Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union 264
b) Mitgliedstaaten „ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union“ 266
aa) Weite Auslegung des Begriffs der Durchführung in Åkerberg Fransson, Alemo-Herron und Asklepios 267
bb) Engere Auslegung des Begriffs in Iida, Siragusa, Hernández und weiteren Entscheidungen 269
II. Berücksichtigung der Normen der ILO 271
1. Gebot der Berücksichtigung, Art. 53 GRCh 272
a) Berücksichtigungsgebot als wichtigste Rechtsfolge 272
b) Inhalt des Berücksichtigungsgebots 274
c) Berücksichtigungsgebot aus Art. 53 GRCh nur für ILO-Verfassungsprinzipien und gewisse Übereinkommen 275
aa) Anlehnung an das Mehrheitsprinzip des EGMR nicht überzeugend 276
bb) Abstellen auf Ratifizierung der Übereinkommen 276
cc) Abstellen auf Beteiligung der Mitgliedstaaten am Abschluss der Übereinkommen und Empfehlungen 277
dd) Kombination der Ansätze maßgeblich 277
2. Gebot der Berücksichtigung im Rahmen des Befolgungsgebots nach Art. 52 Abs. 3 S. 1 GRCh 279
3. Allgemeiner Rechtsgrundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung 281
4. Auslegung der Grundrechtecharta im Lichte der Sekundärrechtsakte und deren Erwägungsgründe 282
5. Zwischenfazit 283
III. Berücksichtigung der Spruchpraxis der zuständigen Ausschüsse 283
1. Die Grant-Entscheidung zur Berücksichtigung von Spruchkörpern internationaler Organisationen 284
a) Ablehnung der Spruchpraxis des UN-Ausschusses für Menschenrechte zur Auslegung von Art. 28 IPbpR 285
b) Folgerung abstrakter Kriterien für Berücksichtigung von Spruchpraxis 286
c) Weitere Entscheidungen mit Bezügen zu Schlussfolgerungen internationaler Menschenrechtsausschüsse 288
2. Zwischenfazit 289
IV. Parallele Normen: GRCh – ILO-Normen 290
D. Gebot der Berücksichtigung der ILO-Normen bei der Bestimmung allgemeiner Rechtsgrundsätze 292
I. Allgemeine Rechtsgrundsätze als eigene Rechtsquelle des Grundrechtsschutzes neben der GRCh 292
II. ILO-Normen als Rechtserkenntnisquelle für allgemeine Grundsätze des Unionsrechts 294
E. Gebot der Berücksichtigung von ILO-Normen aufgrund von Bezugnahmen in Verordnungen 295
I. Allgemeines-Präferenzsystem-VO 978/2012 296
1. Bezugnahmen der APS-Verordnung auf die acht Kernarbeitsübereinkommen 296
2. Auswirkungen auf die Auslegung der Bezugnahmen in arbeitsrechtlichen Richtlinien und anderen Rechtsakten 297
II. AntidumpingVO 2016/1036 und AntisubventionsVO 2016/1037 298
III. Europäische ArbeitsbehördenVO 2019/1149 300
IV. Nachhaltige Investitions-Rahmen-VO 2020/852 301
F. Berücksichtigung wegen Bezugnahmen auf ILO-Normen in Richtlinien 302
I. Durch EuGH und Generalanwälte berücksichtigte Bezugnahmen 303
1. Gleichbehandlungs-Rahmen-RL 2000/78/EG und weiterer primär- und sekundärrechtlicher Diskriminierungsschutz 304
a) Die einschlägigen Übereinkommen und Empfehlungen der ILO 305
aa) Diskriminierung wegen des Geschlechts 305
bb) Diskriminierungen wegen anderer Merkmale 306
b) Entscheidungen zur Auslegung von RL 2000/78/EG mit ausdrücklicher Rezeption von ILO-Normen 307
aa) Marschall-Entscheidung 307
(1) Rezeption in den Schlussanträgen 307
(2) Spruchpraxis des Sachverständigenausschusses 307
(3) Keine Rezeption in der Entscheidung des EuGH 309
bb) Egenberger- und I.R.-Entscheidungen 309
cc) Rezeption von EuGH-Entscheidungen zur Auslegung der RL 2000/78/EG durch den Sachverständigenausschuss 311
c) Rezeption von ILO-Normen trotz fehlendem Verweises in Art. 157 AEUV, der Arbeitnehmer-Gleichbehandlungs-RL 2006/54/EG und der TeilzeitRL 97/81/EG 311
aa) Defrenne-I-Entscheidung 312
(1) Rezeption in den Schlussanträgen 312
(2) Keine Spruchpraxis des Sachverständigenausschusses 313
(3) Entscheidung des EuGH 314
bb) Sabbatini-Bertoni-Entscheidung 314
(1) Rezeption in den Schlussanträgen 314
(2) Keine Rezeption in der Entscheidung 315
cc) Defrenne-II-Entscheidung 315
(1) Rezeption in den Schlussanträgen 316
(2) Keine Spruchpraxis des Sachverständigenausschusses möglich 316
(3) Rezeption in der Entscheidung des EuGH 316
dd) Defrenne-III-Entscheidung 317
ee) Macarthys-Entscheidung 319
ff) Voß-Entscheidung 319
2. ArbeitszeitRL 2003/88/EG 321
a) Die einschlägigen Übereinkommen und Empfehlungen der ILO 322
b) Die Bezugnahme auf die ILO-Normen in Erwägungsgrund Nr. 6 der Richtlinie 323
aa) Reichweite des Verweises 323
bb) Auslegung des Verweises 324
c) Bezahlter Jahresurlaubsanspruch 325
aa) FNV-Entscheidung 325
(1) Rezeption in den Schlussanträgen 325
(2) Einschlägige Spruchpraxis 326
(3) Keine Rezeption in der Entscheidung des EuGH 326
bb) Schultz-Hoff-Entscheidung 327
(1) Die deutschen Gerichte und das Übereinkommen Nr. 132 327
(2) Rezeption in den Schlussanträgen 328
(3) Einschlägige Spruchpraxis zum Zeitpunkt der Entscheidung 329
(4) Rezeption in der Entscheidung des EuGH 331
(5) Exkurs: Rezeption der EuGH-Entscheidung durch den Sachverständigenausschuss 331
cc) KHS-Entscheidung 332
(1) Rezeption in den Schlussanträgen 333
(2) Keine ergiebige Spruchpraxis des Sachverständigenausschusses zur achtzehnmonatigen Begrenzung bei Krankheit 334
(3) Rezeption in der Entscheidung des EuGH 334
(4) Exkurs: Rezeption der EuGH-Entscheidung durch den Sachverständigenausschuss 335
dd) Williams-Entscheidung 336
(1) Rezeption in den Schlussanträgen 336
(2) Keine ergiebige Spruchpraxis zur Berechnung des Urlaubsentgeltanspruches 337
(3) Keine Rezeption in der Entscheidung des EuGH 338
ee) King-Entscheidung 338
(1) Rezeption in den Schlussanträgen 339
(2) Keine ergiebige Spruchpraxis zur achtzehnmonatigen Befristung bei fehlender Regelung und Möglichkeit den Urlaub zuvor zu nehmen 339
(3) Rezeption in der Entscheidung des EuGH 339
ff) Dicu-Entscheidung 341
(1) Schlussanträge des Generalanwalts 341
(2) Keine ergiebige Spruchpraxis zum Verfall des Urlaubs bei Elternzeit 341
(3) Rezeption in der Entscheidung des EuGH 342
gg) Bauer- und Shimizu-Entscheidungen 342
d) Mindestruhezeiten und wöchentliche Höchstarbeitszeiten – Simap-Entscheidung 344
aa) Rezeption in den Schlussanträgen 345
bb) Zum Zeitpunkt der Entscheidung keine ergiebige Spruchpraxis zur Einordnung von Bereitschaftszeiten 345
cc) Keine Rezeption in der Entscheidung des EuGH 346
dd) Exkurs: Rezeption der EuGH-Entscheidung durch den Sachverständigenausschuss 347
3. Bewertung der bisherigen Rezeptionspraxis des EuGH und der Generalanwälte 349
a) Einordnung der bisherigen Rezeptionspraxis 349
b) Konsistenz der Rezeptionspraxis des EuGH mit der Spruchpraxis der ILO-Ausschüsse 350
II. Bislang nicht berücksichtigte Bezugnahmen in Richtlinien 351
1. JugendarbeitsschutzRL 94/33/EG 352
2. Erneuerbare-Energien-RL 2009/28/EG und Otto-und-Dieselkraftstoffe-Qualitäts-RL 98/70/EG 353
3. RL 2011/36/EU zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels 355
4. EU-Offshore-Erdöl-und Erdgasaktivitäten-RL 2013/30/EU 356
5. Öffentliche-Auftragsvergabe-RL 2014/24/EU, SektorenRL 2014/25/EU und KonzessionsRL 2014/23/EU 357
a) Konformität der Vergaberichtlinien mit Übereinkommen Nr. 94 357
b) Kollision der Grundfreiheiten mit Übereinkommen Nr. 94 im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge – Rüffert-Entscheidung 358
aa) Kollision mit Übereinkommen Nr. 94 361
bb) Spruchpraxis vor der Entscheidung Rüffert 361
cc) Spruchpraxis nach der Entscheidung Rüffert 363
dd) Weitere Folgen 364
6. CSR-Reporting-RL 2014/95/EU zur Änderung der BilanzRL 2013/34/EU 365
a) Inhalt der Richtlinie 365
b) Bezugnahmen auf ILO-Normen 366
c) Bewertung 367
7. Zwischenfazit zu bisher unberücksichtigten Bezugnahmen 368
G. Fazit zu Teil 4 und Ausblick 369
Teil 5: Vom Gebot der Berücksichtigung der Normen der ILO zu ihrer tatsächlichen Berücksichtigung 371
A. Steigerung der Sichtbarkeit der Bezüge der ILO-Normen zum Unionsrecht 371
I. Maßnahmen der ILO 372
1. Verbesserte Auffindbarkeit der Normen und Spruchpraxis der ILO 372
2. General survey zu den Bezügen inter- und supranationalen Rechts zu den Normen der ILO 372
3. Regelmäßige Fortbildung der EuGH-Référendaires auf dem Gebiet des Arbeitsvölkerrechts 373
II. Maßnahmen der EU 374
1. Zweite offizielle Erläuterungen der GRCh mit Verweisen auf die völkerrechtlichen Rechtserkenntnisquellen 374
2. Bezugnahmen auf ILO-Normen in neuen Sekundärrechtsakten 375
B. Sicherstellung der Berücksichtigung der ILO-Normen und Spruchpraxis in Verfahren vor dem EuGH 377
I. Konkretisierung der Verfahrensordnung des EuGH: Aufarbeitung der völkerrechtlichen Vorgaben durch den Generalanwalt 377
II. Vorlagefragen mit Verweisen auf Arbeitsvölkerrecht 378
III. Einholung von Gutachten des Internationalen Arbeitsamts 379
Gesamtfazit 380
Literaturverzeichnis 383
Sachwortverzeichnis 415