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Linke, M. (2021). Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei relativen Antragsdelikten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58281-5
Linke, Martin. Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei relativen Antragsdelikten. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58281-5
Linke, M (2021): Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei relativen Antragsdelikten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58281-5

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Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei relativen Antragsdelikten

Linke, Martin

Schriften zum Strafrecht, Vol. 372

(2021)

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About The Author

Martin Linke studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam und legte im September 2016 das 1. Staatsexamen ab. Anschließend fertigte er im Rahmen eines Promotionsstudiums seine Dissertation an. Von Mai 2017 bis April 2020 war er zudem als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht mit Jugendstrafrecht und Kriminologie (Prof. Dr. Wolfgang Mitsch) angestellt, von Oktober 2017 bis Juli 2018 zudem bei der Juniorprofessur für Strafrecht (Prof. Dr. Anna H. Albrecht). Von Februar 2019 bis Februar 2021 absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst in Potsdam und legte im Februar 2021 das 2. Staatsexamen ab.

Abstract

Die Arbeit beleuchtet das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in seiner Gesamtheit. Im ersten Teil der Arbeit werden insbesondere die formellen Aspekte rund um das besondere öffentliche Interesse untersucht. Im Zentrum stehen hierbei die besonders problematischen Aspekte der Frage nach der Prozessvoraussetzung und der gerichtlichen Überprüfbarkeit. Aufgezeigt wird, dass das besondere öffentliche Interesse tatsächlich vorliegen und dessen Vorliegen vom mit der Sache befassten Gericht vollständig überprüft werden muss. Im zweiten Teil geht es um die inhaltliche Auslegung des besonderen öffentlichen Interesses. Nachdem kurz der derzeitige Forschungsstand aufgezeigt wird, wird zunächst die Frage erörtert, ob das besondere öffentliche als ein gegenüber dem öffentlichen Interesse gesteigerter Begriff anzusehen ist, was verneint wird. Anschließend wird der eigene Auslegungsansatz erarbeitet, der das besondere öffentliche Interesse als Ergebnis einer Abwägung begreift.»The Particular Public Interest in Prosecuting Limited Application Offenses«

The thesis deals with the particular public interest in prosecuting limited application offenses. In addition to controversial formal questions such as those of the process requirements and judici-al verifiability, the primary concern is to examine the content-related meaning. For this purpose, the relationship to the public interest is examined and an independent approach to the defi-nition of the term is developed, focusing the interpretation on the criminal complaint.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 24
1. Kapitel: Einleitende Ausführungen 29
§ 1 Einleitung und Schwerpunkte der Dissertation 29
A. Einleitung 29
B. Schwerpunkte und Gang der Untersuchung 31
I. Eingrenzung 31
II. Zum Aufbau der Untersuchung 31
III. Methodisches Vorgehen 35
C. Die zu untersuchenden Fragen 36
I. Bedarf es überhaupt einer Beschäftigung mit den inhaltlichen Kriterien des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung? 36
II. Ist der herrschende methodische Ansatz geeignet, den Begriff des besonderen öffentlichen Interesses auszulegen? 36
IV. In welchem Verhältnis steht das relative Antragsdelikt zur Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen? 37
§ 2 Das relative Antragsdelikt 37
A. Die Systematik des relativen Antragsdelikts 37
B. Das „besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung“ 39
I. Die Entstehung der Norm 39
1. Die Vorgängerregelung 39
2. Probleme der bis zur VO geltenden gesetzlichen Normierung 40
a) Der Streit um den Begriff des „Berufsfahrers“ 40
aa) Die extensive Auslegung des Begriffs „Berufsfahrer“ durch das Reichsgericht 41
bb) Widerstand durch Rechtslehre und die unteren Gerichte 42
b) Hinderliches Antragserfordernis 43
c) Fazit 45
3. Die Neufassung des § 232 I StGB a. F. 45
4. Die Terminologie der relativen Antragsdelikte heute 46
II. Fazit 46
C. Relative Antragsdelikte im deutschen Strafrecht 46
2. Kapitel: Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in der heutigen Rechtspraxis nebst Kritik 49
§ 3 Handhabung durch Staatsanwaltschaft und Rechtsprechung 49
A. Die staatsanwaltschaftliche Erklärung über das besondere öffentliche Interesse oder das Verfolgungsinteresse 49
I. Inhaltliche Auslegung des Begriffs „besonderes öffentliches Interesse“ 50
II. Form der Erklärung über das besondere öffentliche Interesse 51
1. Allgemeines 51
2. Konkludente Annahme eines besonderen öffentlichen Interesses durch Anklageerhebung wegen eines Offizialdelikts? 52
3. Maßgeblich: Das Vorstellungsbild des Staatsanwalts 53
III. Frist der Erklärung über das besondere öffentliche Interesse 54
IV. Bindung an eine einmal abgegebene Erklärung 54
V. Rechtsfolgen nachträglicher Verneinung 55
VI. Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Entscheidung 56
B. Handhabung durch die Rechtsprechung 57
C. Ergebnis 59
§ 4 Kritik 60
A. Die Prozessvoraussetzung 60
B. Form der Erklärung 60
C. Frist der Erklärung 61
D. Nachträgliche Verneinung des besonderen öffentlichen Interesses 62
E. Inhaltliche Auslegung des Begriffs 62
F. Gerichtliche Überprüfbarkeit 63
I. Zustimmung zur Versagung gerichtlicher Kontrolle 63
II. Anerkennung gerichtlicher Kontrolle 63
III. Umfang der gerichtlichen Kontrolle 63
1. Volle gerichtliche Kontrolle 63
2. Willkürkontrolle 66
IV. Rechtsweg 67
1. Kontrolle im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG 67
2. Durch das mit der Sache befasste Gericht 67
3. Ergebnis 68
G. Der maßgebliche Ausgangspunkt der Kritik 68
H. Fazit 68
3. Kapitel: Die Auslegung des Allgemeinen Teils de lege lata 69
§ 5 Die Charakterisierung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung 69
A. Die Prozessvoraussetzung 69
I. Meinungsstand 69
1. Die Staatsanwaltschaftliche Erklärung über das Verfolgungsinteresse 69
2. Das besondere öffentliche Interesse selbst als Prozessvoraussetzung 70
II. Eigene Auffassung 70
1. Das Problem 70
2. Der Begriff der Prozessvoraussetzung 71
3. Theoretische Varianten der Prozessvoraussetzungen 71
4. Keine Abhängigkeit von der gerichtlichen Überprüfbarkeit 72
5. Zum Ansatz Vogels 72
6. Die „wirksame“ Erklärung der Staatsanwaltschaft als Prozessvoraussetzung 73
a) Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Erklärung 73
b) Wirksamkeit der staatsanwaltschaftlichen Erklärung 74
aa) Einigkeit hinsichtlich eines formellen Aktes 74
bb) Erfordernis eines tatsächlich bestehenden besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung? 74
(1) Einstufige oder zweistufige Struktur der Verfolgungsregelung? 75
(2) Die Funktion des besonderen öffentlichen Interesses 77
(a) Ermöglichung amtlicher Strafverfolgung 77
(b) Begrenzung der amtlichen Strafverfolgung 78
(c) Schutz vor Strafverfolgung? 80
(d) Schutz des Verletzten 81
(e) Fazit 81
(3) Die innergesetzliche Systematik des relativen Antragsdelikts 82
(4) Möglichkeit, dass ein unbestimmter Rechtsbegriff maßgeblich ist 82
cc) Ergebnis zum materiellen Gehalt 83
c) Ergebnis 83
B. Die Rechtsnatur des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung 84
I. Meinungsstand 84
1. Die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses als Ermessensentscheidung der Staatsanwaltschaft 84
2. Das besondere öffentliche Interesse als unbestimmter Rechtsbegriff 85
II. Eigene Auffassung 86
1. Prämisse: grundsätzliche Geltung der verwaltungsrechtlichen Rechtsinstitute 86
2. Das besondere öffentliche Interesse als Ermessensbegriff oder als unbestimmter Rechtsbegriff 87
a) Bedeutung der Unterscheidung 87
b) Voraussetzungen des Ermessens 88
c) Tatbestandsermessen? 89
d) Vergleich mit der besonderen Bedeutung des Falls im Rahmen des § 24 I Ziff. 3 GVG 90
III. Ergebnis 91
§ 6 Zur Frage der gerichtlichen Nachprüfbarkeit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, wegen des besonderen öffentlichen Interesses sei ein Einschreiten von Amts wegen geboten 91
A. Zur Unüberprüfbarkeit des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung 91
I. Das Problem 92
II. Zur Unüberprüfbarkeit 92
1. BGHSt 16, 225 92
2. Weitere Gründe 95
a) Der systematische Vergleich mit §§ 153, 153a StPO 95
b) Der Wille des Gesetzgebers 96
III. Ergebnis 99
B. Die gerichtliche Kontrolle des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung 100
I. Überblick über die gerichtliche Kontrolle unbestimmter Rechtsbegriffe im Verwaltungsrecht 100
1. Grundsatz: volle gerichtliche Kontrolle 100
2. Ausnahmen 100
a) Unbestimmte Rechtsbegriffe mit Beurteilungsspielraum 101
b) Koppelungsvorschriften 101
II. Die Verfolgungsregelung des relativen Antragsdelikts unter dem Blickwinkel verwaltungsrechtlicher Kontrollmaßstäbe 102
1. Das besondere öffentliche Interesse als unbestimmter Rechtsbegriff mit Beurteilungsspielraum 102
a) Allgemeines 102
b) Fallgruppen 103
c) Der Beurteilungsspielraum im Strafverfahren 104
aa) Anerkennung von Beurteilungsspielräumen durch die Rechtsprechung und einen Teil der Literatur 104
bb) Einwände gegen Beurteilungsspielräume im Strafverfahren 106
cc) Bewertung 106
dd) Das besondere öffentliche Interesse als unbestimmter Rechtsbegriff mit Beurteilungsspielraum? 107
(1) Zur Begründung des BGH 108
(2) Überprüfung anhand der anerkannten Fallgruppen 109
(a) Kein Automatismus zwischen unbestimmtem Rechtsbegriff und Beurteilungsspielraum 109
(b) Letztentscheidungskompetenz der Behörde 109
(c) Besonderer Beurteilungssachverstand und unwiederholbare Handlung 110
(d) Bindungswirkung der RiStBV? 110
ee) Ergebnis zum Bestehen eines Beurteilungsspielraums 112
d) Fazit zur Anerkennung von Beurteilungsspielräumen im Strafverfahren 112
2. Die Koppelungsvorschrift 113
a) Die Struktur der Koppelungsvorschrift 113
b) Die Verfolgungsregelung relativer Antragsdelikte als Koppelungsvorschrift 113
c) Konsequenz dieser Struktur im Hinblick auf die gerichtliche Überprüfbarkeit 113
d) Ergebnis 115
3. Zwischenergebnis für die Kontrolle nach verwaltungsrechtlichen Maßstäben 115
III. Strafrechtsautonome eingeschränkte Kontrollkompetenz 115
IV. Ergebnis zur gerichtlichen Kontrolle des besonderen öffentlichen Interesses 117
C. Zur gerichtlichen Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Entscheidung 117
I. Verfolgungspflicht oder Einräumung von Verfolgungsermessen bei einem bestehenden besonderen öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung? 117
1. Meinungsstand 118
2. Eigene Auffassung 118
a) Wortlautauslegung 118
b) Systematische Vergleiche 119
aa) Systematischer Vergleich mit §§ 153, 153a StPO 119
bb) Systematischer Vergleich mit § 376 StPO 120
cc) Ergebnis 122
c) Offizial- und Legalitätsprinzip 122
aa) Relative Antragsdelikte und das Offizialprinzip 122
bb) Relative Antragsdelikte und das Legalitätsprinzip 123
(1) Grundsatz 123
(2) Ausnahmen vom Verfolgungszwang (Opportunitätsprinzip) 123
(3) Relative Antragsdelikte als Ausprägung des Opportunitätsprinzips? 124
(4) Zwischenergebnis 125
d) Das besondere öffentliche Interesse als bereits alle relevante Umstände umfassender Begriff 125
e) zur verfassungskonformen Auslegung 125
II. Ergebnis 126
D. Das mit der Kontrolle befasste Gericht 126
E. Die Kontrolle des besonderen öffentlichen Interesses in den einzelnen Verfahrensstadien 127
I. Das staatsanwaltschaftliche Verfahren – Das Ermittlungsverfahren 127
II. Das gerichtliche Verfahren 129
1. Das Zwischenverfahren 129
2. Das Hauptverfahren 130
3. Das Rechtsmittelverfahren 130
a) Berufung 130
b) Revision 131
III. Fazit 131
§ 7 Konsequenz für weitere Umstände des Allgemeinen Teils 132
A. Keine „Erklärung über das besondere öffentliche Interesse“ 132
B. Formfragen 132
C. Frist 133
D. Die Teilbarkeit der amtsseitigen Strafverfolgung 135
§ 8 Folgen des Wegfalls der Prozessvoraussetzung 135
A. Zur Bedeutung des § 156 StPO 135
B. Freispruch oder Einstellung? 136
§ 9 Zur Reichweite des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung 137
A. Konstellationen 138
B. Die Reichweite des Strafantrags 138
C. Grundsätzliche Übertragbarkeit auf das besondere öffentliche Interesse 139
D. Besonderheiten hinsichtlich des besonderen öffentlichen Interesses 139
E. Ergebnis 140
§ 10 Das Verhältnis zum gestellten Strafantrag 140
A. Meinungsstand 140
B. Eigene Auffassung 141
I. Bedeutung der Frage 141
II. Stellungnahme 142
III. Ergebnis 143
4. Kapitel: Der Besondere Teil des besonderen öffentlichen Interesses 144
§ 11 Die Notwendigkeit einer begrifflichen Auslegung 144
§ 12 Darstellung der Methode der derzeitigen Auslegung des besonderen öffentlichen Interesses 145
A. Rechtsquellen der Auslegung 145
B. Ansätze zur Auslegung des besonderen öffentlichen Interesses 146
I. Definitionsversuch von H. Fischer 146
II. Das Verständnis nach H. Vogel 146
III. Der Ansatz Homanns 147
IV. Die materielle Auslegung im heutigen Schrifttum 148
V. Kritik 152
§ 13 Überprüfung der Tauglichkeit des „öffentlichen Interesses“ als Auslegungsbasis für das besondere öffentliche Interesse 154
A. Exkurs: Entstehung der Frage nach dem Verhältnis der Begriffe zueinander 154
B. Ableitung eines Stufenverhältnisses 156
I. „besonderes“ 156
II. Kritik 156
C. Überprüfung des Verhältnisses der Begriffe zueinander 157
I. Überprüfung anhand der Zielrichtung der jeweiligen Begriffe 157
1. Zielrichtung des besonderen öffentlichen Interesses 157
2. Zielrichtung des öffentlichen Interesses bei §§ 153, 153a StPO 158
3. Zielrichtung des öffentlichen Interesses in § 376 StPO 159
4. Ergebnis 159
II. Anhand des Bezugspunktes der jeweiligen Norm 160
1. Bezugspunkt des besonderen öffentlichen Interesses 160
2. Bezugspunkt des öffentlichen Interesses im Sinne der §§ 153, 153a StPO 160
3. Der Bezugspunkt des öffentlichen Interesses im Sinne des § 376 StPO 161
4. Ergebnis 162
III. Anhand des Anwendungsbereichs der jeweiligen Norm 162
1. Anwendungsbereich des besonderen öffentlichen Interesses 162
2. Anwendungsbereich des öffentlichen Interesses in §§ 153, 153a StPO 163
3. Anwendungsbereich des öffentlichen Interesses in § 376 StPO 163
a) die einzelnen Privatklagedelikte, die zugleich relative Antragsdelikte sind 164
b) Erste Bemerkungen 165
4. Ergebnis 166
IV. Anhand der inhaltlichen Auslegung 166
1. Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung 166
a) Das besondere öffentliche Interesse im Rahmen des § 182 StGB 166
b) Das besondere öffentliche Interesse im Rahmen des § 183 StGB 167
c) Das besondere öffentliche Interesse im Rahmen des § 184i StGB 168
d) Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung im Rahmen der §§ 201a I, II, 202a, 202b, 202d StGB 169
e) Das besondere öffentliche Interesse im Rahmen der §§ 223, 229 StGB 169
aa) Kriterien zur Körperverletzung allgemein 169
bb) spezielle Anwendungsfelder 171
(1) Gewalt in der Familie, insb. Kindesmissbrauch 171
(2) Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Körperverletzungen im Straßenverkehr 172
(3) Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Körperverletzungen im Sport 174
(4) Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung im Arztstrafrecht 175
f) Das besondere öffentliche Interesse im Rahmen des § 235 StGB 176
g) Das besondere öffentliche Interesse im Rahmen des § 238 StGB 177
h) §§ 242, 246, 248c, 257, 259, 263, 263a, 265a, 266, 266b jeweils i. V. m. § 248a StGB 178
aa) Aspekte speziell bezüglich §§ 242, 246 i. V. m. 248a StGB 178
bb) deliktsspezifische Aspekte der auf § 248a StGB verweisenden Delikte 180
(1) § 248c StGB 180
(2) § 257 StGB 180
(3) § 259 StGB 181
(4) § 263 StGB 181
(5) 263a StGB 181
(6) § 265a StGB 181
(7) § 266 StGB 182
(8) 266b StGB 182
i) Das besondere öffentliche Interesse im Rahmen des § 299 StGB 182
aa) Nr. 242a RiStBV 182
bb) weitere Aspekte nach Auffassung der Literatur 183
j) Das besondere öffentliche Interesse bei §§ 303, 303a I, 303a II, 303b I–III StGB 184
k) Das besondere öffentliche Interesse bei den Delikten des Nebenstrafrechts 186
aa) Das besondere öffentliche Interesse im Rahmen der §§ 17, 18, 19 UWG a. F., § 23 GeschGehG 186
(1) Hinweis 186
(2) Nr. 260a RiStBV 186
(3) Auffassungen in der Literatur 187
bb) Das besondere öffentliche Interesse im Rahmen der §§ 142 IV PatentG, 25 IV GebrMG, 10 IV HalblSchG, 39 IV SortenSchG, 143 IV, 143a II i. V. m. 143 IV MarkenG, 51 IV, 65 II DesignG, 106, 107, 108 UrhG 188
(1) Nr. 261a RiStBV 188
(2) Weitere Auffassungen zu den Strafvorschriften des UrhG 189
(a) Das besondere öffentliche Interesse nach Heghmanns 189
(b) Das besondere öffentliche Interesse nach Heinrich 190
(c) Das besondere öffentliche Interesse nach Hildebrandt 191
l) Zusammenfassung 191
2. Das öffentliche Interesse in §§ 153, 153a StPO 192
a) gleiches Begriffsverständnis in §§ 153, 153a StPO 192
b) inhaltliche Auslegung 193
aa) Eigenständige Bedeutung des Merkmals „öffentliches Interesse“ 193
bb) Das Verhältnis des Schuldmerkmals zum öffentlichen Interesse 193
cc) Zum Inhalt 194
(1) Die Strafzwecke als Auslegungsaspekte 195
(a) Einzelheiten zum Strafzweck der Spezialprävention 196
(b) Einzelheiten zum Strafzweck der Generalprävention 197
(2) Außerhalb der Strafzwecke liegende Umstände 199
(a) Interesse an der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung 200
(b) Das Interesse der Allgemeinheit an der Klärung der konkreten Straftat 201
(c) Die Tat erregt Aufmerksamkeit 201
(d) Die Beachtlichkeit von Verletzteninteressen 202
(3) Das öffentliche Interesse nach Ansicht der Autoren, die es nicht mit den Strafzwecken gleichsetzen bzw. das Merkmal ablehnen 203
(4) Umstände, die das öffentliche Interesse entfallen lassen können 203
c) Zusammenfassung 204
3. Das öffentliche Interesse in § 376 StPO 204
a) Begriffsidentität in §§ 153, 153a StPO und § 376 StPO? 204
b) Das öffentliche Interesse nach Maßgabe der RiStBV 205
aa) Das öffentliche Interesse nach Maßgabe der Nr. 86 RiStBV 205
bb) Das öffentliche Interesse nach Nr. 233 RiStBV 207
cc) Das öffentliche Interesse nach Nr. 260 RiStBV 208
dd) Das öffentliche Interesse nach Nr. 261 RiStBV 208
c) Allgemeine Kriterien unabhängig von den RiStBV 210
d) Das öffentliche Interesse nach Maßgabe des § 376 StPO bei Privatklagedelikten, die nicht in den RiStBV genannt werden 211
e) Fazit zu den RiStBV 211
4. Vergleichende Betrachtung 212
a) Das Verhältnis des öffentlichen Interesses im Sinne der §§ 153, 153a StPO zu dem des § 376 StPO 212
b) Das besondere öffentliche Interesse im Verhältnis zum öffentlichen Interesse nach § 153, 153a StPO 213
c) Das besondere öffentliche Interesse im Verhältnis zum öffentlichen Interesse nach § 376 StPO 215
5. Ablehnung der einen Unterschied verneinenden Auffassung 217
D. Ergebnis zur Überprüfung des herrschenden Verständnisses 218
§ 14 Eigener Lösungsvorschlag zur inhaltlichen Auslegung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung 219
A. Rahmenbedingungen für die Auslegung des besonderen öffentlichen Interesses 220
I. Der Wortlaut 220
1. „öffentliches Interesse“ 220
2. „besonderes“ 222
3. „an der Strafverfolgung“ 223
4. Ergebnis 225
II. Der eigenständige Anwendungsbereich des besonderen öffentlichen Interesses bei relativen Antragsdelikten 225
1. § 182 StGB 225
2. § 183 StGB 226
3. § 184i StGB 226
4. §§ 201, 202a, 202b, 202d StGB 226
5. § 230 StGB 226
6. § 235 StGB 227
7. § 238 StGB 227
8. § 248a StGB und die auf diese Norm verweisenden Delikte 228
a) § 248a StGB 228
b) §§ 248c II, 248a III StGB 228
c) §§ 257 IV 2, 248a StGB 228
d) §§ 259 II, 248a StGB 229
e) §§ 263 IV, 248a StGB 229
f) §§ 266 II, 248a StGB 230
g) §§ 266b II, 248a StGB 230
h) Das Merkmal der Geringwertigkeit 230
9. § 299 StGB 231
10. §§ 303, 303a, 303b StGB 232
11. §§ 17, 18, 19 UWG a. F., § 23 GeschGehG 233
12. § 142 IV PatentG, § 25 IV GebrauchsMG, n§ 10 IV HalbleiterSchG, § 39 IV SortenSchG 233
13. §§ 51, 65 DesignG 233
14. §§ 143, 143a MarkenG 234
16. §§ 106, 107, 108, 108b UrhG 234
17. Ergebnis 234
18. Folgerungen 235
III. Die Systematik des relativen Antragsdelikts 236
1. Der Wortlaut der Norm 236
2. Das Verständnis des besonderen öffentlichen Interesses als Ausnahme 237
3. Vorrang übergeordneter Interessen gegenüber Individualinteressen im deutschen Recht 238
4. These: Das besondere öffentliche Interesse als Überwindung des Antragserfordernisses 239
IV. Schlussfolgerung 239
B. Der Strafantrag als Verständnisgrundlage für die inhaltliche Auslegung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung 239
I. Vorzüge eines solchen Ansatzes 239
II. Die Kritik an der Konstruktion des relativen Antragsdelikts 241
1. Der Kritikpunkt 241
2. Bemerkungen zur Kritik 241
3. Die prozessuale Situation des aussagepflichtigen Verletzten de lege lata 241
4. Alternativen zur Ausgestaltung als relatives Antragsdelikt? 242
a) Umwandlung in ein absolutes Antragsdelikt 242
b) Zeugnisverweigerungsrecht für Verletzte 243
c) Einführung eines Widerspruchsrechts 243
aa) Bereits existierendes Widerspruchsrecht 244
bb) Sachgrund für das Widerspruchsrecht 244
cc) Möglichkeit einer Einführung eines Widerspruchsrechts 244
dd) Kritik an der Konstruktion des Widerspruchsrechts 245
ee) Konsequenz des Widerspruchsrechts 246
5. Ergebnis 247
C. Das Strafantragerfordernis 247
I. Überwiegende Akzeptanz des Strafantrags 248
II. Die Sachgründe für das Antragserfordernis 248
1. Einheitliche Zweckbestimmung 248
a) Versöhnung und Verzeihung 248
b) Rechtsfrieden 249
c) Kritik 249
d) Folgerung 251
2. Die einzelnen Sachgründe 251
a) Die Tat berührt die Allgemeinheit nicht oder nur wenig 251
b) Schutz der Familie sowie Rücksichtnahme auf Intimsphäre und Geheimhaltungsinteresse des Verletzten 252
c) Schutz des Geheimhaltungsinteresses im wirtschaftlichen Bereich sowie Filterfunktion 254
d) Fazit zu den Zwecken 255
e) Probleme 257
f) Folgerungen 258
III. Das Strafantragserfordernis als Recht des Verletzten 258
D. Die Überwindung des Strafantragserfordernisses 259
I. Historische Stütze 259
II. Folgerungen aus der Existenz absoluter Antragsdelikte 259
III. Die Auswirkungen der gesetzgeberischen Entscheidung, grundsätzlich am Strafantragserfordernis festzuhalten 260
1. Die Beachtlichkeit des Willens des Strafantragsberechtigten 260
2. Kein besonderes öffentliches Interesse anhand der §§ 77 ff. StGB 260
IV. Der Aussagegehalt des Strafantrags und des besonderen öffentlichen Interesses 261
1. Der Aussagegehalt des gestellten Strafantrags 262
2. Der Aussagegehalt des unterbliebenen Strafantrags 262
a) „Unterlassen“ der Stellung eines Strafantrags 262
b) der unbeeinflusst unterlassene Strafantrag 263
c) Unterlassene Strafantragstellung infolge willensbeugender Einwirkung 263
3. Der Aussagegehalt des besonderen öffentlichen Interesses 264
4. Fazit 264
5. Folgerung 264
V. Die Auswirkungen der Tatbestandsbezogenheit des Strafantrags 265
VI. Die Überwindung der einzelnen Sachgründe des Strafantragserfordernisses 265
1. Mangelndes Interesse der Allgemeinheit an der Strafverfolgung 265
a) Die Tat verliert ihren Charakter als Bagatelle 266
b) Die Bagatelldelikte 266
c) Umstände, die eine Tat zur Bagatelle machen 266
d) Überwindung des Bagatellcharakters 268
aa) Orientierung an den strafzumessungsrelevanten Umständen 268
bb) Erfolgsunrecht 268
cc) Handlungsunrecht 270
dd) Schuld 271
ee) Die Verwirklichung besonders schwerer Fälle 272
e) Fazit 273
2. Zur Überwindung des Schutzzwecks 273
3. Wegfall der ratio des Antragserfordernisses 274
4. Fazit 275
VII. Die Begründung des besonderen öffentlichen Interesses anhand einschüchternder Einwirkung 275
VIII. Notwendigkeit der Verknüpfung der tauglichen Aspekte mit dem Willen des Verletzten 276
E. Die Ermittlung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung anhand einer Abwägung 276
I. Vorzüge eines solchen Vorgehens 276
II. Ermittlung des Abwägungsmaterials 277
III. Die Gewichtung der einzelnen Aspekte innerhalb des Abwägungsmaterials 278
1. Die Gewichtung der Belange des Verletzten 278
a) Grundsatz 278
b) Spezielle Parameter für die Beurteilung 279
aa) willensbeugende Beeinflussung 279
bb) Verzeihung 280
(1) Verzeihung und Rechtsfrieden 280
(2) Rechtsfrieden und Körperverletzungen im Sport 282
2. Die Gewichtung der Belange der Strafverfolgung 283
3. Fazit 285
4. Keine Kongruenz zwischen Strafzumessungsaspekten und besonderem öffentlichen Interesse 285
5. Abwägungsbeispiele 285
a) Beispiel 1 286
b) Beispiel 2 286
c) Beispiel 3 286
d) Beispiel 4 287
6. Ergebnis 287
F. Überprüfung der Methode in Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetz 288
G. Verallgemeinerungsfähigkeit des Ansatzes 288
H. Weiterer Vorteil 288
5. Kapitel: Relatives Antragsdelikt und Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen 290
§ 15 Relatives Antragsdelikt und Einstellung des Verfahrens aus Opportunitätsgründen 290
A. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.10.1970 als Verbildlichung der Problemhaftigkeit 290
B. Meinungsstand zur Verfahrenseinstellung bei bestehendem besonderem öffentlichem Interesse an der Strafverfolgung 291
I. Sowohl § 153 StPO als auch § 153a StPO ist anwendbar 291
II. §§ 153, 153a StPO sind unanwendbar 291
III. § 153 StPO ist nicht anwendbar, § 153a StPO ist anwendbar 291
C. Eigene Auffassung 292
I. Der Wortlaut der Normen 292
II. Das relative Antragsdelikt im System des staatlichen Strafverfolgungsinteresses 293
III. Kriminalpolitische Betrachtung 294
IV. Verfahrenseinstellung bei Vorliegen eines Strafantrags 295
V. Entscheidung zugunsten der vermittelnden Auffassung 295
1. Rechtfertigung 295
2. Grundsätzliche Anwendbarkeit und Einzelfallentscheidung 295
VI. Ergebnis 296
6. Kapitel: Zusammenfassung und Ausblick 297
§ 16 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 297
A. Zusammenfassung des allgemeinen Teils 297
B. Zusammenfassung des Besonderen Teils 299
§ 17 Ausblick 300
§ 18 Die Ausgestaltung de lege ferenda – Festlegung auf das tatsächliche Bestehen eines besonderen öffentlichen Interesses 301
Literaturverzeichnis 303
Stichwortverzeichnis 317