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Judikatives Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit – Ursachen und Rechtsschutz

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Schulz-Arenstorff, A. (2021). Judikatives Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit – Ursachen und Rechtsschutz. Eine rechtssoziologische Evaluationsstudie zur Feststellung der Effektivität des Rechtsschutzes bei hinreichendem Tatverdacht der Rechtsbeugung. 2. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58318-8
Schulz-Arenstorff, Achim. Judikatives Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit – Ursachen und Rechtsschutz: Eine rechtssoziologische Evaluationsstudie zur Feststellung der Effektivität des Rechtsschutzes bei hinreichendem Tatverdacht der Rechtsbeugung. (2).Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58318-8
Schulz-Arenstorff, A (2021): Judikatives Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit – Ursachen und Rechtsschutz: Eine rechtssoziologische Evaluationsstudie zur Feststellung der Effektivität des Rechtsschutzes bei hinreichendem Tatverdacht der Rechtsbeugung, 2,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58318-8

Format

Judikatives Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit – Ursachen und Rechtsschutz

Eine rechtssoziologische Evaluationsstudie zur Feststellung der Effektivität des Rechtsschutzes bei hinreichendem Tatverdacht der Rechtsbeugung

Schulz-Arenstorff, Achim

Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung, Vol. 97

(2021)

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About The Author

Achim Schulz-Arenstorff studierte Rechtswissenschaft in München und Verwaltungswissenschaften in Speyer. Promotion an der Universität Zürich. Er ist als Rechtsanwalt und vereidigter Buchprüfer in München und Berlin tätig und war nach der Wende Reprivatisierungsbeauftragter der THA/BvS (Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingtes Sondervermögen), Niederlassung Potsdam.

Abstract

Gegenstand dieser Evaluationsstudie ist die Rechtswirklichkeit der richterlichen Entscheidungsfindung in ihrer Fehleranfälligkeit aus rechtssoziologischer Sicht. Sie ist gerichtet auf die Feststellung der Effektivität des Rechtsschutzes, den die außerordentlichen Rechtsbehelfe der ZPO und StPO den Prozessparteien zur Abwehr judikativen Unrechts in letztinstanzlichen Zivilurteilen bieten. Dabei unternimmt es der Autor, im Wege der Gesetzesevaluation die These zu verifizieren, dass die Ziele, die der Gesetzgeber bei der Implementierung der Verfahrensnormen zu diesen Rechtsbehelfen verfolgte, infolge nicht zweckentsprechender Anwendung sowie mangels Akzeptanz seitens der Richterschaft letztlich verfehlt wurden. Beobachtet und beschrieben werden in Anwendung der sozialwissenschaftlichen Methoden insbesondere die Vorgänge bei der instanzinternen Selbstkontrolle der Richter nach § 321a ZPO im Falle des Vorwurfs entscheidungserheblicher Gehörsverletzung, das staatsanwaltliche Entscheidungsverhalten nach Eingang von Strafanzeigen gegen Richter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung sowie die Reaktion der Oberlandesgerichte auf den danach meist nötigen Klageerzwingungsantrag nach § 172 II 1 StPO. Als Ergebnis der Studie wird ein Vorschlag zur Reform der Strafvorschrift des § 339 StGB unterbreitet und die Einführung eines Qualitätsbeauftragten angeregt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort zur 2. Auflage 5
Inhaltsverzeichnis 7
Teil 1: Aufgabenstellung und Konzeption der Evaluation 15
§ 1 Einführung in die Thematik 16
I. Überblick 16
1. Eingrenzung der Fragestellung 17
2. Durchführung der Arbeit als Gesetzesevaluation 19
a) Gegenstand und Ziel der Evaluation 19
b) Die mittels der Evaluation zu verifizierende Hypothese 21
3. Beschränkung auf den Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht 23
4. Gang der Untersuchung 24
II. Ziel: Aufdeckung der rechtsstaatlichen Defizite des Rechtsschutzes 25
1. Die Untersuchung als interdisziplinäres Projekt 26
2. Strafrechtswissenschaftliche und kriminologische Aspekte 27
3. Zur Erosion der Strafrechtsnorm des § 339 StGB 28
III. Wachsende Bedeutung des Zivilprozessrechts und Entwicklung der außerordentlichen Rechtsbehelfe 29
1. Der Funktionswandel des Zivilprozessrechts vom Rechtsdurchsetzungs- zum Rechtsgewinnungsrecht 30
2. Prozesszweck und materielle Rechtskraft sachlich unrichtiger Urteile 31
3. Legitimation der außerordentlichen Rechtsbehelfe 33
§ 2 Zivilprozessrecht und Sozialwissenschaften 35
I. Rechtssoziologische und rechtspsychologische Grundlagen 35
1. Die Spruchtätigkeit des Richters als soziales Handeln i.S. der Soziologie 35
2. Psychische Einflussfaktoren auf die Entscheidungsfindung 36
3. Annäherung der Zivilprozessrechtswissenschaft an die Rechtssoziologie 40
II. Zivilprozessrecht und Zivilprozessrechtsvergleichung 41
1. Der Beitrag der Rechtssoziologie zur Reform des Zivilprozessrechts 41
2. Der Beitrag der Rechtsvergleichung zur Fortentwicklung des Prozessrechts 42
3. Ziele und Instrumente der Rechtsvergleichung in der Schweiz 44
§ 3 Richtigkeitsgewähr und Fehlentscheidung 45
I. Rechtskraftdurchbrechung nach der älteren BGH-Rechtsprechung 46
II. Das Richtigkeitspostulat im rechtswissenschaftlichen Schrifttum 47
1. Die „relative Rechtmäßigkeitsgewähr“ nach Peter Gilles 47
2. Die Rechtskrafttheorie nach Ulfrid Neumann 48
3. Die Wiederaufnahmetheorie nach Johann Braun 50
III. Greifbare Gesetzwidrigkeiten und Rechtsbeugung als Anfechtungsgründe 51
1. Greifbare Gesetzwidrigkeit als richterlicher Kunstfehler 51
a) Greifbare Gesetzwidrigkeit und objektive Willkür 52
b) Greifbare Gesetzwidrigkeit und Rechtsbeugung 53
2. Außerordentliche Anfechtbarkeit letztinstanzlicher Entscheidungen wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit 55
IV. Zur Bedeutung der Entscheidungsgründe 56
1. Die Entscheidungsbegründung als Kontrollgegenstand 56
a) Anforderungen an die Entscheidungsbegründung 57
b) Der Begründungszwang bezogen auf letztinstanzliche Urteile 57
2. Rechtsmethodik und Entscheidungsbegründung 59
§ 4 Zur Rechtsschutzgewährleistung nach der Zivilprozessordnung 61
I. Das Zivilprozessrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht 61
II. Das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes 61
1. Der allgemeine Justizgewährungsanspruch als Auffangrecht 62
2. Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes 63
3. Die Gestaltung der ZPO unter dem Einfluss des BVerfG 65
III. Exkurs: Rechtshistorischer Rückblick auf die Rechtsschutzgewährleistung unter dem Dogma vom Rechtsschutz durch, aber „nicht gegen den Richter“ 67
1. Anerkennung ungeschriebener Ausnahmerechtsbehelfe 67
2. Die These Voßkuhles vom „sekundären Kontrollanspruch“ 69
3. Die Kontroverse „Anhörungsrüge oder Wiederaufnahmeklage“ 70
4. Einführung der Anhörungsrüge durch die ZPO-Reform 2002 71
a) Die Plenarentscheidung des BVerfG vom 30.04.03 72
b) Neufassung des § 321a ZPO durch das Anhörungsrügegesetz 73
c) Wegfall der Ausnahmerechtsbehelfe als nicht geplanter Nebeneffekt? 74
§ 5 Die gesetzlichen Vorgaben der richterlichen Entscheidungsfindung 76
I. Maßgeblichkeit der Gesetzesbindung 76
1. Die Kontroverse Hassemer – Rüthers zur Bedeutung der Gesetzesbindung 76
2. Die Diskrepanz zwischen Herstellung und Darstellung der Entscheidung 78
II. Der Rechtsstab als Adressat von Verhaltens- und Sanktionsnormen 80
1. Unterscheidung Verhaltens- und Sanktionsnormen 80
2. Auf die richterliche Spruchtätigkeit bezogene Verhaltensnormen 81
a) Das Postulat der Gesetzesbindung als sekundäre Verhaltensnorm 82
b) Spezielle Verhaltensnormen bezogen auf die richterliche Spruchtätigkeit 83
c) Das ungeschriebene Gebot der Unterlassung elementarer Rechtsverstöße 84
III. Abgrenzung der Begriffe Rechtsschutz, Kontrolle und Sanktion 85
IV. Das Entscheidungsverhalten des Richters im Kernbereich seines Wirkens (der Spruchtätigkeit) als Sanktionsgegenstand 89
1. Bedeutung und Funktion der sekundären Sanktionsnormen 89
2. Sanktionierung der Missachtung des Postulats der Gesetzesbindung? 90
3. § 26 DRiG als Sanktionsnorm das sonstige richterliche Verhalten betreffend 91
Teil 2: Durchführung der Evaluation: Feststellung des Befunds und Ermittlung der Interventionswirkungen 93
§ 6 Gegenstand, Zielsetzung und Durchführbarkeit der Evaluation 93
I. Klarstellung der zu überprüfenden Hypothesen 94
1. Gegenstand der Evaluationen 95
2. Zielsetzung der einzelnen Evaluationen 96
II. Durchführbarkeit der Evaluationen 97
1. Probleme der methodengerechten Durchführung 98
2. Schwierigkeiten bei der Hypothesenüberprüfung 98
3. Einschränkungen bei der Einhaltung der Evaluationsstandards 99
a) Fehlen einer verwertbaren Justizstatistik 100
b) Selektion bei der Inanspruchnahme der außerordentlichen Rechtsbehelfe 101
III. Feststellung der Gesetzeszwecke 101
1. Der Regelungszweck des § 321a ZPO 103
2. Der Regelungszweck der §§ 580 Nr. 5 ZPO 103
3. Der Regelungszweck des § 172 II 1 StPO 104
§ 7 Anspruch und Rechtswirklichkeit der Zivilgerichtsbarkeit 104
I. Rechtsstaatliche Defizite des zivilprozessualen Rechtsschutzes 105
1. Egon Schneider zur Einschränkung der richterlichen Unabhängigkeit 106
2. Schrifttum zur Rechtswirklichkeit der deutschen Justiz 107
3. Die Maßnahme der Bundesregierung zur Verbesserung der Qualität der Rechtspflege: Der „Pakt für den Rechtsstaat“ 108
II. Erfassung der gesetzlichen Vorgaben der Rechtsschutzgewährleistung gegen sachlich unrichtige letztinstanzliche Urteile 109
1. Beschränkung des Rechtsbehelfs auf die Gehörsverletzung 109
2. Keine Sanktionierung der Verletzung der sonstigen Verfahrensgrundrechte 110
3. Kein effektiver Rechtsschutz bei Verletzung der strafbewehrten richterlichen Amtspflichten 112
§ 8 Evaluation der Vorschrift des § 321a ZPO 113
I. Unzulängliche Implementierung des § 321a ZPO 114
II. Bisherige Ansätze zur Evaluierung des § 321a ZPO 115
1. Der Erfahrungsbericht Vollkommers aus dem Jahr 2004 115
a) Feststellung der Problematik des Anhörungsrügeverfahrens 115
b) Die Schlussfolgerungen Vollkommers aus den Fallanalysen 116
2. Die massive Kritik Egon Schneiders am Anhörungsrügegesetz 117
3. Weitere kritische Stimmen zu § 321a ZPO 119
III. Vorschläge im Schrifttum zur Rettung der Anhörungsrüge 120
1. Gravenhorst und Bloching/Kettinger: Vorlage an den judex ad quem 120
2. Seer/Thulfaut: Beschwerde zum judex ad quem 120
3. Schnabl: Analoge Anwendung des § 42 II ZPO 121
4. Kritische Würdigung der Regelungsvorschläge 121
IV. Ablehnende Haltung der Richter zur Anhörungsrüge 124
1. Die Rechtsprechung zur Garantie des rechtlichen Gehörs 124
2. Abwehrhaltung und Abwehrmechanismen der Richterschaft 126
3. Tauglichkeit der instanzinternen Selbstkontrolle als effektives Kontrollinstrument? 127
V. Die Gehörverletzung als Wiederaufnahmegrund gemäß § 579 I Nr. 4 ZPO 128
VI. Anhörungsrüge und Nichtzulassungsbeschwerde 129
1. Das Gesetz vom 07.07.11 zur erneuten Änderung des § 522 ZPO 130
2. Einschränkung des Anwendungsbereichs der Anhörungsrüge 131
a) Gleichstellung der Zurückweisungen durch Urteil und Beschluss 131
b) Folgen der Änderung des § 522 II ZPO in eine Soll-Vorschrift 132
3. Die nicht genutzte Alternativlösung: Reform des § 321a ZPO 134
4. Willkürliche Ungleichbehandlung der Beschlusszurückweisungen nach der Höhe des Beschwerdewertes 135
VII. Zwischenergebnis bezogen auf die Anhörungsrüge 136
§ 9 Evaluation der Vorschriften der §§ 580 Nr. 5, 581 I ZPO 137
I. Das Erfordernis der rechtskräftigen Verurteilung des Richters 137
1. Die Gegenansicht des BGH zur Auslegung des § 581 I ZPO 138
2. Rechtsfortbildung des Wiederaufnahmerechts praeter legem durch die Anerkennung des Rechtsbehelfs nach § 826 BGB 138
II. Weitere Zugangsschranken zur Restitutionsklage 139
III. Zwischenergebnis bezogen auf die Restitutionsklage des § 580 Nr. 5 ZPO 141
§ 10 Evaluation der Vorschriften der §§ 172 I 2 StPO mit 339 StGB 142
I. Zur Seins- und Sanktionsgeltung des § 339 StGB 142
1. Instrumentelle oder symbolische Geltung des § 339 StGB? 143
2. Zur Sanktionsgeltung des § 339 StGB 144
3. Unzulängliche Konzeption des § 339 StGB 145
II. Die Rechtsprechung des BGH zum Verbrechen der Rechtsbeugung 146
1. Die ältere BGH-Rechtsprechung zu § 339 (früher 336) StGB 146
a) Faktische Entkriminalisierung des § 339 StGB 147
b) Zuständigkeit des BGH zur Konkretisierung des Rechtsbeugungstatbestands 148
2. Konkretisierung des § 339 StGB durch die Grundsatzentscheidung BGH 2 StR 479/13 149
3. Der Sonderfall der Rechtsbeugung des Kollegialgerichts 150
III. Zur Entscheidungspraxis der Oberlandesgerichte im Klageerzwingungsverfahren bei Strafanzeigen gegen Richter 151
Teil 3: Ursachenanalyse, Bewertung und Auswertung der Evaluationsergebnisse 154
§ 11 Ursachenanalyse und Bewertung 154
I. Ursachen der Rechtsschutzdefizite die Anhörungsrüge betreffend 155
1. Fehlerhafte Implementierung des § 321a ZPO in das Gesetz 155
2. Fehlen der psychischen Wirksamkeitsfaktoren der Effektivität 156
3. Das Versagen der instanzinternen Selbstkontrolle 158
a) Der „Effektivitätsvorbehalt“ des BVerfG im Plenarbeschluss E 107, 395 158
b) Die Anhörungsrüge als Produkt einer Alibi-Gesetzgebung? 159
II. Ursachen der Rechtsschutzdefizite die Restitutionsklage betreffend 160
1. Fehlende Effektivität der Restitutionsklage 161
2. Mangelnde Effektivität des Klageerzwingungsantrags 161
3. Fehlurteilsforschung nur bezogen auf Strafurteile 162
III. Bewertung der Evaluationsergebnisse 163
1. Zum Befund bezogen auf die Anhörungsrüge 164
2. Zum Befund bezogen auf die Restitutionsklage 164
3. Zum Befund bezogen auf den Klageerzwingungsantrag 165
4. Zusammenfassende Bewertung der Effektivität des Rechtsschutzes 165
§ 12 Auswertung der Evaluationsergebnisse 166
I. Effektuierung des Rechtsschutzes gegen Gehörsverletzungen 167
1. Einführung der mündlichen Verhandlung in das Anhörungsrügenverfahren 167
2. Verdrängung des § 321a ZPO zugunsten der analogen Anwendung des § 579 I Nr. 4 ZPO 169
II. Folgen der Wiederaufnahmetheorie Johann Brauns für das zivilprozessuale Wiederaufnahmerecht 170
1. Berichtigung des § 581 I ZPO de lege ferenda 170
2. Der Weg zum gleichen Ergebnis de lege lata 171
III. Steigerung der Effektivität des Klageerzwingungsantrags 172
§ 13 Kontrolle von Rechtsbeugung, Despotismus und Rechtsmissbrauch 173
I. Notwendigkeit einer Richterkontrolle? 173
1. Die Aufgabe des Richters nach den Vorstellungen von Montesquieu und Svarez 174
2. Amtsmissbrauch und Rechtsmissbrauch im Schweizer Recht 176
II. Die Richterkontrolle im Interaktionsfeld von Rechtsstab und Prozesspartei 176
III. Die Kompetenzfrage bei der Wahrnehmung von Kontrollmaßnahmen 177
IV. Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Regelung 178
V. Reform des § 339 StGB als zusätzliche Maßnahme? 179
§ 14 Zur Vereinbarkeit der evaluierten Rechtsnormen mit der Rechtsschutzgarantie des Unionsrechts und der EMRK 180
I. Die Anforderungen des EU-Rechts an die Effektivität des Rechtsschutzes 181
1. Verpflichtung zur Einführung effektiver Rechtsbehelfe 182
2. Zum Fairnessgebot des Art. 6 I EMRK 185
3. Vorabentscheidungsverfahren und Vorlagepflicht 185
II. Zu den Voraussetzungen des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs 186
III. Folgen der Verurteilungen durch den EGMR 187
IV. Die Rechtsschutzgarantie nach der Schweizer Bundesverfassung 189
1. Der Einfluss der EMRK auf die Schweizer Bundesverfassung 189
2. Zur „Revision“ i.S. der bundeseinheitlichen schweizerischen ZPO 190
§ 15 Vorschlag zu einer Reform des § 339 StGB 191
I. Zur Anwendbarkeit der Strafvorschrift 193
1. Zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift 194
2. Unzulässigkeit einer „authentischen Interpretation“ des Gesetzgebers 195
II. Eigener Vorschlag zur Reform des § 339 StGB 195
1. Kriminologische Vorüberlegungen 196
2. Folgerungen für die Neugestaltung der Vorschrift 197
a) Aufspaltung des Tatbestands in zwei eigenständige Delikte 198
b) Zur Strafbarkeit der schwerwiegenden Verletzung der Verfahrensgrundrechte 199
III. Folgerungen aus der Berichtigung der §§ 579 Nr. 4, 581 ZPO mit 339 StGB 200
1. Anspruch auf Strafjustizgewähr des Opfers im Falle des Verdachts der Rechtsbeugung? 200
2. Analoge Anwendbarkeit des § 580 Nr. 5 ZPO auch auf nicht strafbewehrte greifbare Gesetzwidrigkeiten 201
3. Drittschützende Wirkung der sekundären Sanktionsnormen 203
§ 16 Empfehlungen an die Gesetzgebung 205
I. Folgerungen für den Gesetzgeber 205
1. Vorschlag zur Neugestaltung der Strafvorschrift des § 339 I StGB 205
2. Kodifizierung der Gehörverletzung als Wiederaufnahmegrund 206
II. Folgerungen für den Schweizer Gesetzgeber 207
1. Unzulänglichkeit der Ergebnisfehlerrestitution 208
2. Empfehlung zum Ausbau der Verfahrensfehlerrestitution 210
III. Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse 211
1. bezogen auf die Anhörungsrüge: 211
2. bezogen auf die Restitutionsklage des § 580 Nr. 5 ZPO: 212
3. bezogen auf die Artikel 328 I lit. a und 329 II schwZPO: 213
IV. Schlussbemerkungen mit Anregung zur Einsetzung eines Qualitätsbeauftragten 214
Anhang 219
Literaturverzeichnis 229
Sachwortregister 245