Beschäftigtendatenschutz als Aufgabe des Betriebsrats
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Beschäftigtendatenschutz als Aufgabe des Betriebsrats
Kompetenzen und Verantwortung des Betriebsrats für den Datenschutz
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 366
(2021)
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About The Author
Maike Flink studierte als Stipendiatin der Konrad-Adenauer-Stiftung von Oktober 2013 bis August 2018 Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Schon während des Studiums arbeitete sie als studentische Hilfskraft am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Lehrstuhl von Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard), an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Staatsexamens setzte sie ihre dortige Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin fort und nahm die Arbeit an ihrem Promotionsvorhaben auf. Seit Februar 2021 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Bonn.Abstract
Die Arbeit behandelt die datenschutzrechtliche Rolle des Betriebsrats, wobei aufbauend auf einer Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes das Zusammenspiel von Datenschutz- und Betriebsverfassungsrecht beleuchtet wird. Dies bildet die Grundlage für die Herausarbeitung der dem Betriebsrat auf diesem Gebiet zustehenden Kompetenzen, seiner Gestaltungsmöglichkeiten, sowie der ihn treffenden Verantwortung. Zentrale Fragen sind dabei, welche inhaltlichen Anforderungen an datenschutzrechtliche Betriebsvereinbarungen zu stellen sind, ob der Betriebsrat selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist, welchen Grenzen er selbst bei der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten unterliegt und wie sein Verhältnis zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ausgestaltet ist. Ziel ist es, die datenschutzrechtliche Rolle des Betriebsrats inhaltlich zu konturieren, um die künftige Zusammenarbeit von Mitarbeitervertretung und Arbeitgeber zu erleichtern.»Employee Data Protection as a Task of the Works Council. Competencies and Responsibility of the Works Council for Data Protection«The thesis contours the role of the works council in data privacy law. First depicting the legal foundations for data processing in the context of employment, the author goes on to illustrate the interplay of data privacy law and the Works Constitution Act. On these grounds, the workers’ councils competencies, scope of action as well as their legal responsibility in this regard is examined.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
A. Worum es geht: Der Beschäftigtendatenschutz als aktuelle Herausforderung | 19 | ||
I. Gang der Darstellung – zu beantwortende Fragestellungen und Problemkreise | 20 | ||
II. Rechtliche Grundlagen des Datenschutzrechts | 21 | ||
1. Völker- und europarechtliche Grundlagen des Datenschutzes | 21 | ||
a) Art. 8 Abs. 1 EMRK | 22 | ||
b) Art. 7, 8 GRCh | 22 | ||
c) Art. 16 AEUV | 24 | ||
2. Nationale verfassungsrechtliche Grundlagen des Datenschutzes | 25 | ||
a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht | 26 | ||
b) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung | 26 | ||
aa) Grenzen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung | 28 | ||
bb) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Arbeitsverhältnis | 29 | ||
c) Weitere nationale grundrechtliche Gewährleistungen | 30 | ||
3. Zusammenfassender Überblick über den Rechtsrahmen des Datenschutzes | 31 | ||
4. Die Gesetzgebung zum Beschäftigtendatenschutz auf unionsrechtlicher und nationaler Ebene | 32 | ||
a) Entwicklung des Beschäftigtendatenschutzrechts | 32 | ||
aa) Europäische Ebene | 33 | ||
bb) Nationale Ebene | 34 | ||
b) Status quo: Die aktuellen Rechtsquellen des Beschäftigtendatenschutzes | 36 | ||
aa) Unionsrechtliche Ebene | 36 | ||
bb) Nationale Ebene | 38 | ||
(1) BDSG | 38 | ||
(2) Bereichsspezifischer Datenschutz im BetrVG | 39 | ||
(a) Die Regelung des § 75 Abs. 2 S. 1 BetrVG als Ausgangspunkt | 40 | ||
(b) Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats | 41 | ||
(c) Informationsrechte des Betriebsrats als Quelle bereichsspezifischen Datenschutzes | 45 | ||
(d) Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats als datenschutzrechtliche Regelungen | 47 | ||
(e) Eine Sammlung der Ergebnisse: Bereichsspezifischer Beschäftigtendatenschutz im BetrVG | 48 | ||
(3) Betriebsvereinbarungen als Rechtsquellen des Beschäftigtendatenschutzes | 49 | ||
(a) Der unionsrechtliche Begriff der Kollektivvereinbarung | 50 | ||
(b) Betriebsvereinbarungen als datenschutzrechtlicher Erlaubnistatbestand | 51 | ||
(4) Datenschutz- und Betriebsverfassungsrecht als Grenze datenschutzrechtlicher Betriebsvereinbarungen | 53 | ||
cc) Zusammenfassender Überblick über die nationalen Rechtsquellen des Beschäftigtendatenschutzes | 53 | ||
c) Zusammenfassender Überblick über die aktuellen Rechtsquellen des Beschäftigtendatenschutzes auf nationaler und unionsrechtlicher Ebene | 54 | ||
5. Eine Sammlung der Ergebnisse: Die Gesetzgebung zum Beschäftigtendatenschutz | 54 | ||
III. Inhaltliche Grundstrukturen des Beschäftigtendatenschutzes | 55 | ||
1. Inhaltliche Grundstrukturen der DSGVO | 56 | ||
2. Inhaltliche Grundstrukturen des BDSG – Vergleich zur DSGVO für den Bereich des Beschäftigtendatenschutzes | 58 | ||
3. Bestand allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundstrukturen im Betriebsverfassungsrecht? | 61 | ||
4. Eine Ordnung der Argumente: Das Prinzip der Interessenabwägung als inhaltliche Grundstruktur des Beschäftigtendatenschutzes | 62 | ||
IV. Die Betriebsratsarbeit als Gegenstand des Beschäftigtendatenschutzes | 63 | ||
B. Datenschutz und Betriebsverfassungsrecht im Wechselspiel | 66 | ||
I. Das Verhältnis von BDSG und DSGVO | 67 | ||
II. Das Verhältnis von Betriebsverfassungsrecht und Datenschutzrecht | 69 | ||
1. Das Verhältnis von DSGVO und Betriebsverfassungsrecht | 69 | ||
2. Das Verhältnis von BDSG und Betriebsverfassungsrecht | 72 | ||
a) Untersuchung der Vorrangstellung einzelner Vorschriften des BetrVG gegenüber dem BDSG | 74 | ||
aa) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats als vorrangige Regelungen | 74 | ||
bb) Informationsansprüche des Betriebsrats als vorrangige Regelungen | 75 | ||
cc) Verschwiegenheitspflichten des Betriebsrats als vorrangige Regelungen | 79 | ||
(1) Dogmatische Grundlage der Vorrangstellung der betriebsverfassungsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten | 81 | ||
(2) Inhaltliche Voraussetzungen der Vorrangstellung i.S.v. § 1 Abs. 2 S. 1 BDSG | 82 | ||
(3) Vorrangige Verschwiegenheitspflichten des BetrVG | 84 | ||
(4) Möglichkeit des Rückgriffs auf die Vorschriften des BDSG | 85 | ||
dd) Überblick über die Besonderheiten der Verschwiegenheitspflichten | 87 | ||
b) Folgerungen für das Verhältnis von BetrVG und BDSG | 87 | ||
3. Das Verhältnis datenschutzrechtlicher Betriebsvereinbarungen zum Datenschutzrecht | 88 | ||
a) Das Verhältnis datenschutzrechtlicher Betriebsvereinbarungen zur DSGVO | 89 | ||
b) Das Verhältnis datenschutzrechtlicher Betriebsvereinbarungen zum BDSG | 92 | ||
4. Überblick über die Stellung datenschutzrechtlicher Betriebsvereinbarungen im System des Datenschutzes | 94 | ||
III. Ein erstes Zwischenergebnis: Ein Nebeneinander der Regelungskomplexe | 94 | ||
C. Kompetenzen des Betriebsrats – Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzrechts | 96 | ||
I. Datenschutzrechtlich relevante Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats | 97 | ||
1. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten | 98 | ||
2. Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten | 103 | ||
a) Mitbestimmung in allgemeinen personellen Angelegenheiten | 103 | ||
b) Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen | 105 | ||
c) Überblick über die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten | 107 | ||
3. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche als Folge der Verletzung datenschutzrechtlicher Mitbestimmungsrechte | 107 | ||
4. Eine Ordnung der Erkenntnisse: Mitbestimmungsrechte als Grundlage datenschutzrechtlicher Kompetenzen des Betriebsrats | 109 | ||
II. Pflicht zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzrechts, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG | 110 | ||
1. Recht des Betriebsrats zur Hinzuziehung Dritter bei der Erfüllung seiner Überwachungsaufgabe | 111 | ||
a) Der betriebliche Datenschutzbeauftragte als Sachverständiger i.S.v. § 80 Abs. 3 BetrVG | 112 | ||
b) Anwendbarkeit des Grundsatzes der vorrangigen Nutzung betriebsinternen Sachverstandes bei externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten | 114 | ||
2. Überwachungsbefugnisse gegenüber vom Arbeitgeber eingesetzten Auftragsverarbeitern | 116 | ||
3. Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Begehung von Datenschutzverstößen durch den Arbeitgeber | 118 | ||
a) Unterlassungsansprüche des Betriebsrats | 119 | ||
aa) Kein Unterlassungsanspruch unmittelbar aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG | 119 | ||
bb) Sonstige betriebsverfassungsrechtliche Unterlassungsansprüche | 120 | ||
(1) Unterlassungsanspruch gem. § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG | 121 | ||
(2) Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verstoß gegen datenschutzrelevante Regelungen einer Betriebsvereinbarung | 123 | ||
cc) Folgerung: Das Betriebsverfassungsrecht als maßgebliche Grundlage betriebsratsseitiger Unterlassungsansprüche | 126 | ||
b) Recht des Betriebsrats zur Meldung von Datenschutzverstößen gegenüber der Aufsichtsbehörde – Der Betriebsrat als datenschutzrechtlicher Whistleblower | 127 | ||
aa) Bestandsaufnahme: Der Betriebsrat als Whistleblower im Betriebsverfassungsrecht | 127 | ||
bb) Geltung der anerkannten Grundsätze auch für den Beschäftigtendatenschutz | 129 | ||
cc) Keine abweichende Beurteilung angesichts von DSGVO und BDSG | 130 | ||
c) Zusammenfassender Überblick über die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats | 133 | ||
4. Zusammenfassender Überblick über die Überwachungsaufgabe des Betriebsrats | 134 | ||
III. Informations- und Einsichtsrechte des Betriebsrats | 135 | ||
1. Betriebsverfassungsrechtliche Grenzen des § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG | 137 | ||
2. Datenschutzrechtliche Grenzen betriebsratsseitiger Informationsrechte | 139 | ||
3. Spezielle betriebsverfassungsrechtliche Informationsansprüche und ihre Grenzen | 140 | ||
IV. Möglichkeit der Erweiterung der Kompetenzen des Betriebsrats durch Betriebsvereinbarung | 142 | ||
V. Ein zweites Zwischenergebnis | 144 | ||
D. Gestaltung des Datenschutzes durch den Betriebsrat | 148 | ||
I. Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung | 149 | ||
1. Die Öffnungsklausel des Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 4 BDSG als Rechtsgrundlage | 150 | ||
2. Personelle Reichweite datenschutzrechtlicher Betriebsvereinbarungen | 151 | ||
a) Nationale Grenzen | 152 | ||
b) Der Beschäftigtenbegriff der DSGVO | 153 | ||
c) Der betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff als Maßstab | 156 | ||
3. Sachliche Reichweite datenschutzrechtlicher Betriebsvereinbarungen | 156 | ||
a) Datenverarbeitung im „Beschäftigungskontext“ oder ausschließlich für „Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“? | 157 | ||
aa) Der Beschäftigungskontext als Maßstab der DSGVO | 158 | ||
bb) „Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“ als nationale Beschränkung der Regelungskompetenz? | 160 | ||
cc) Betriebliche Reichweite datenschutzrechtlicher Betriebsvereinbarungen: Legitimation der Datenweitergabe an Dritte | 162 | ||
b) Umfassende Regelungsbefugnis der Betriebspartner oder ausschließliches Recht zur Schaffung von Erlaubnistatbeständen? | 163 | ||
4. Folgerung: Betriebsvereinbarungen als weitreichende Rechtsgrundlage im Beschäftigtendatenschutz | 164 | ||
II. Inhaltliche Anforderungen an datenschutzrechtliche Betriebsvereinbarungen | 166 | ||
1. Betriebsverfassungsrechtliche Anforderungen | 167 | ||
2. Inhaltliche Vorgaben der DSGVO | 170 | ||
a) Anforderungen des Art. 88 Abs. 1 DSGVO | 171 | ||
b) Anforderungen des Art. 88 Abs. 2 DSGVO | 172 | ||
aa) „Besondere“ und „angemessene“ Regelungen | 172 | ||
bb) Konkret zu regelnde Fragestellungen | 175 | ||
cc) Insbesondere: Transparenz | 176 | ||
c) Sonstige Vorgaben der DSGVO | 179 | ||
d) Vergleich der inhaltlichen Voraussetzungen des BetrVG und der DSGVO | 182 | ||
3. Keine zusätzlichen inhaltlichen Vorgaben im BDSG | 185 | ||
4. Zwingende Anforderungen vs. Empfehlungen für eine rechtssichere Gestaltung | 186 | ||
III. Zulässigkeit der Abweichung vom gesetzlichen Datenschutzniveau der DSGVO | 189 | ||
1. Zuungunsten des Arbeitnehmers | 190 | ||
a) Bestandsaufnahme des Streitstandes zur bisherigen Rechtslage | 190 | ||
b) Neue Akzentuierung des Streites durch die DSGVO | 192 | ||
c) Stellungnahme | 194 | ||
2. Zugunsten des Arbeitnehmers | 197 | ||
3. Überblick über die Abweichungsmöglichkeiten datenschutzrechtlicher Betriebsvereinbarungen vom Schutzniveau der DSGVO | 199 | ||
4. Zulässigkeit der Abweichungen vom gesetzlichen Datenschutzniveau des BDSG | 200 | ||
IV. Ein kritischer Blick auf die praktische Relevanz datenschutzrechtlicher Betriebsvereinbarungen | 201 | ||
V. Ein drittes Zwischenergebnis | 202 | ||
E. Verantwortung des Betriebsrats im Rahmen des Datenschutzrechts | 205 | ||
I. Der Betriebsrat als Verantwortlicher | 205 | ||
1. Die Rechtslage nach § 3 Abs. 7 BDSG a.F. als Ausgangspunkt der Überlegungen | 206 | ||
2. Veränderung der bisherigen Beurteilung auf Grundlage von Art. 4 Nr. 7 DSGVO? | 207 | ||
a) Der Begriff des tauglichen Adressaten | 208 | ||
aa) Eine systematische Betrachtung | 209 | ||
bb) Eine teleologische Betrachtung | 209 | ||
cc) Keine unzumutbare Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers | 211 | ||
dd) Folgerung: Der Betriebsrat ist selbst kein tauglicher Adressat | 214 | ||
b) Der Begriff der Entscheidungsbefugnis | 214 | ||
aa) Entscheidungsbefugnis über die Zwecke der Verarbeitung | 214 | ||
bb) Entscheidungsbefugnis über die Mittel der Verarbeitung | 216 | ||
cc) Keine Einzelfallbetrachtung | 217 | ||
c) Keine gemeinsame Verantwortlichkeit von Betriebsrat und Arbeitgeber | 219 | ||
3. Keine abweichende Beurteilung für den Konzernbetriebsrat | 220 | ||
4. Keine abweichende Beurteilung aufgrund nationaler Regelungen | 222 | ||
5. Eine Sammlung der Ergebnisse: Der Betriebsrat ist kein eigenständiger Verantwortlicher | 223 | ||
II. Haftung für Datenschutzverstöße des Betriebsrats | 224 | ||
1. Haftung des Arbeitgebers | 225 | ||
a) Haftung gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO | 226 | ||
b) Keine Exkulpationsmöglichkeit des Arbeitgebers nach Art. 82 Abs. 3 DSGVO | 227 | ||
c) Haftung auf Grundlage anderer Sanktionstatbestände | 229 | ||
2. Haftung des Betriebsrats | 231 | ||
3. Haftung der Mitglieder des Betriebsrats | 232 | ||
a) Unmittelbare Haftung der Betriebsratsmitglieder | 232 | ||
aa) Haftung nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen | 233 | ||
bb) Kein Haftungsausschluss aufgrund datenschutzrechtlicher Wertungen | 234 | ||
cc) Deliktische Haftung der Betriebsratsmitglieder | 235 | ||
dd) Keine Haftungsprivilegierung | 235 | ||
b) Mittelbare Haftung im Wege des Regresses durch den Arbeitgeber | 237 | ||
4. Zusammenfassender Überblick zur Haftung für Datenschutzverstöße des Betriebsrats | 238 | ||
III. Rechtliche Grenzen der Datenverarbeitung | 239 | ||
1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten durch den Betriebsrat | 240 | ||
a) Allgemeiner Erlaubnistatbestand für Datenverarbeitungen durch den Betriebsrat, § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG | 242 | ||
b) § 26 Abs. 3 BDSG als spezifische Rechtsgrundlage für den Umgang mit sensiblen Daten | 243 | ||
aa) Pflichten des Betriebsrats beim Umgang mit sensiblen Daten | 244 | ||
bb) Recht des Arbeitgebers zur Auskunftsverweigerung bei fehlender Pflichtwahrung durch den Betriebsrat | 245 | ||
c) Bereichsspezifische Erlaubnistatbestände des BetrVG | 246 | ||
d) Betriebsvereinbarungen | 249 | ||
2. Umfang der Datenverarbeitung | 251 | ||
a) Diskrepanz von datenschutzrechtlicher und betriebsverfassungsrechtlicher Erforderlichkeit | 252 | ||
b) Kritische Betrachtung der Rechtsprechung zur Einsicht in Bruttoentgeltlisten, § 80 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BetrVG | 257 | ||
c) Kritische Betrachtung der Rechtsprechung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement | 260 | ||
aa) Schwachstellen der Rechtsprechung | 262 | ||
bb) Bewertung allein am Maßstab der betriebsverfassungsrechtlichen Erforderlichkeit | 263 | ||
cc) Abweichungen mit Blick auf die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit | 264 | ||
d) Folgerung: Datenschutzrechtliche Erforderlichkeit als maßgebliche Grenze für den Umfang der betriebsratsseitigen Datenverarbeitung | 266 | ||
3. Zulässigkeit der Datenweitergabe innerhalb des Betriebsratsgremiums und an andere Betriebsratsgremien | 266 | ||
4. Überblick über die rechtlichen Grenzen betriebsratsseitiger Datenverarbeitung | 268 | ||
IV. Das Verhältnis von Betriebsrat und betrieblichem Datenschutzbeauftragten | 270 | ||
1. Unterscheidung und Identität der Aufgaben beider Institutionen | 270 | ||
a) Überwachungsaufgabe | 271 | ||
b) Handlungsmöglichkeiten | 274 | ||
c) Sonstige Kompetenzen für den Beschäftigtendatenschutz | 275 | ||
d) Möglichkeit der Erweiterung der Aufgaben | 276 | ||
e) Unabhängige Stellung im Betrieb | 277 | ||
2. Möglichkeit und Pflicht der Zusammenarbeit von Betriebsrat und betrieblichem Datenschutzbeauftragten | 277 | ||
a) Recht zur Zusammenarbeit | 278 | ||
b) Pflicht zur Kooperation | 279 | ||
3. Mitwirkung des Betriebsrats bei der Bestellung des Datenschutzbeauftragten | 280 | ||
a) Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats | 282 | ||
b) Erweiterung der Mitbestimmungsrechte auf die Bestellung durch Betriebsvereinbarung | 284 | ||
4. Kontrolle des Betriebsrats durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten | 287 | ||
a) Kontrollmöglichkeiten unter Geltung des BDSG a.F. | 287 | ||
b) Kontrollmöglichkeiten unter Geltung der DSGVO | 289 | ||
c) Reichweite der Kontrollmöglichkeiten | 291 | ||
d) Folgerung: Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten | 291 | ||
5. Kontrolle des Datenschutzbeauftragten durch den Betriebsrat? | 291 | ||
6. Bestellung eines Betriebsratsmitglieds zum Datenschutzbeauftragten | 293 | ||
7. Ambivalentes Verhältnis von betrieblichem Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat | 296 | ||
V. Ein letztes Zwischenergebnis | 298 | ||
F. Thesenartige Zusammenfassung der Ergebnisse | 300 | ||
Literaturverzeichnis | 307 | ||
Sachwortverzeichnis | 320 |