Interessenausgleich im Vertragsarztrecht
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Interessenausgleich im Vertragsarztrecht
Kollektive und individuelle Interessenwahrungsmöglichkeiten der Vertragsärzte
Schriften zum Gesundheitsrecht, Vol. 63
(2021)
Additional Information
Book Details
Pricing
About The Author
Luise Brunk (geb. Steinkröger) studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Brsg. mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht. Von 2012 bis 2013 studierte sie an der Université Paris-Est Créteil französisches und europäisches Recht. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens promovierte sie bei Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies und war als akademische Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Abt. III: Sozialrecht der Universität Freiburg tätig. Seit August 2019 ist sie Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin.Abstract
Die Realisierung eines Interessenausgleichs zwischen Ärzten und Krankenkassen ist maßgeblich für die Sicherstellung einer Gesundheitsversorgung zu angemessenen Bedingungen. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber das Vertragsarztrecht als in sich geschlossenes System konzipiert, das Kooperationsinstrumente wie Kollektivverträge und die Zusammenarbeit in paritätischen Gremien vorsieht. Die Arbeit widmet sich der Position der Vertragsärzte in diesem System und untersucht aus ihrer Perspektive, inwiefern die Konzeption des Vertragsarztrechts effektive kollektive und individuelle Möglichkeiten zur Interessenwahrung bereithält. Anlässlich der Grundsatzentscheidung des BSG vom 30.11.2016 (Az.: B 6 KA 38/15 R) zum sog. »Ärztestreik« untersucht die Arbeit außerdem, welche Einflussmöglichkeiten Vertragsärzten abseits der kooperativen Instrumente zur Durchsetzung ihrer Interessen zur Verfügung stehen. Die Berufsfreiheit der Vertragsärzte aus Art. 12 Abs. 1 GG fungiert hierfür als Maßstab und äußere Grenze.»Balancing of Interests in the Law of Panel Doctors. Options of Collective and Individual Safeguarding of Interests for Panel Doctors«The thesis deals with the position of panel doctors and examines from their perspective to what extent the conception of the law of panel doctors provides options of collective and individual safeguarding of interests for panel doctors. On the occasion of the decision of the Federal Social Court of 30.11.2016 (Az.: B 6 KA 38/15 R) on the so-called »doctors´strike«, the thesis also examines how panel doctors can exert influence beyond the cooperative instruments in order to enforce their interests.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vowort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einführung | 19 | ||
A. Gegenstand der Arbeit | 19 | ||
B. Gang der Untersuchung | 21 | ||
1. Kapitel: Die Entwicklung des Kollektivvertragssystems | 23 | ||
A. Der Beginn der kassenärztlichen Versorgung | 23 | ||
B. Das Berliner Abkommen vom 23. 12. 1913 | 26 | ||
C. Die Verordnung über Ärzte und Krankenkassen vom 30. 10. 1923 | 28 | ||
D. Die Notverordnungen von 1931 und 1932 | 30 | ||
E. Das Gesetz über das Kassenarztrecht vom 17. 8. 1955 | 32 | ||
F. Die letzte Entwicklungsphase: Das Ende einer langen Streikära? | 34 | ||
G. Zusammenfassung | 36 | ||
2. Kapitel: Grundfragen der vertragsärztlichen Tätigkeit | 37 | ||
A. Die Rechtsstellung des Vertragsarztes im Gesundheitssystem | 37 | ||
I. Die Grundstrukturen des Vertragsarztsystems | 37 | ||
II. Die Definition des Vertragsarztes | 39 | ||
III. Die Einordnung des Vertragsarztes als freier Beruf | 40 | ||
B. Der Vertragsarzt als Hauptleistungserbringer im System der GKV | 43 | ||
I. Der Vertragsarzt als Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung | 44 | ||
1. Aufgaben und Funktion der Kassenärztlichen Vereinigung | 44 | ||
a) Die hoheitliche Funktion | 45 | ||
aa) Der allgemeine und besondere Sicherstellungsauftrag | 45 | ||
bb) Der Gewährleistungsauftrag und die Disziplinarbefugnis | 46 | ||
b) Die gewerkschaftsähnliche Funktion | 47 | ||
c) Zwischenergebnis | 48 | ||
2. Die Rechtsbeziehung des Vertragsarztes zu seiner KV | 48 | ||
a) Die Zulassung des Vertragsarztes gem. § 95 SGB V | 49 | ||
b) Rechte und Pflichten der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung | 50 | ||
c) Unterwerfung unter die Disziplinargewalt | 52 | ||
II. Die Ausgestaltung der vertragsärztlichen Versorgung durch Kollektivverträge | 53 | ||
III. Die Ausgestaltung der vertragsärztlichen Versorgung durch Selektivverträge | 54 | ||
1. Motive für die Etablierung der Selektivverträge | 55 | ||
2. Selektivverträge in der vertragsärztlichen Versorgung | 56 | ||
3. Bedeutung der Selektivverträge für das Vertragsarztsystem | 57 | ||
C. Zwischenergebnis | 59 | ||
3. Kapitel: Die Möglichkeiten der ärztlichen Interessenwahrung nach der Konzeption des Vertragsarztrechts | 61 | ||
A. Ausgangslage | 61 | ||
B. Die Instrumente des Interessenausgleichs im Vertragsarztrecht | 65 | ||
I. Die Kollektivverträge | 66 | ||
1. Motive für die Entstehung des Kollektivvertragssystems | 66 | ||
2. Die Kollektivverträge als Steuerungsebene des Zusammenwirkens | 68 | ||
3. Der Einigungsprozess beim Abschluss der Kollektivverträge | 71 | ||
a) Der Gestaltungsspielraum der gemeinsamen Selbstverwaltung | 71 | ||
b) Der Bundesmantelvertrag-Ärzte | 73 | ||
aa) Die rechtlichen Ausgestaltungsbefugnisse beim Abschluss des Bundesmantelvertrags | 73 | ||
bb) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen im Bundesmantelvertrag | 75 | ||
c) Die Gesamtverträge | 78 | ||
aa) Die rechtlichen Ausgestaltungsbefugnisse beim Abschluss der Gesamtverträge | 78 | ||
bb) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen am Beispiel der Anpassung der Gesamtvergütung | 80 | ||
d) Individuelle Interessenwahrung durch gerichtliche Kontrolle | 84 | ||
aa) Rechtsschutzmöglichkeiten des Vertragsarztes auf bundesmantelvertraglicher Ebene | 84 | ||
bb) Rechtsschutzmöglichkeiten des Vertragsarztes auf gesamtvertraglicher Ebene | 84 | ||
4. Zwischenergebnis: Ärztliche Interessenwahrung beim Abschluss der Kollektivverträge | 86 | ||
II. Die paritätisch besetzten Ausschüsse | 87 | ||
1. Motive für die Etablierung eines paritätischen Ausschusssystems | 87 | ||
2. Die gemeinsamen Ausschüsse als Steuerungsebene des Zusammenwirkens | 88 | ||
3. Der Bewertungsausschuss | 89 | ||
a) Aufgaben, Organisation und Verfahren des Bewertungsausschusses | 90 | ||
b) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen im Bewertungsausschuss | 92 | ||
aa) Die Festlegung des Orientierungswertes gem. § 87 Abs. 2e, 2g SGB V | 92 | ||
bb) Die Leistungsbewertung, Erstellung und Anpassung des EBM | 94 | ||
cc) Zwischenergebnis | 97 | ||
c) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen im erweiterten Bewertungsausschuss | 98 | ||
d) Individuelle Interessenwahrung durch gerichtliche Kontrolle | 101 | ||
aa) Klagemöglichkeiten gegen die Beschlüsse des Bewertungsausschusses | 101 | ||
bb) Klagemöglichkeiten gegen die Beschlüsse des erweiterten Bewertungsausschusses | 101 | ||
cc) Bewertung der nachträglichen Rechtsschutzmöglichkeiten | 102 | ||
e) Zwischenergebnis: Ärztliche Interessenwahrung im einfachen und erweiterten Bewertungsausschuss | 104 | ||
4. Die Zulassungs- und Berufungsausschüsse | 105 | ||
a) Aufgaben, Organisation und Verfahren des Zulassungsausschusses | 105 | ||
b) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen im Zulassungsausschuss | 107 | ||
c) Individuelle Interessenwahrung durch gerichtliche Kontrolle | 110 | ||
aa) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen im Berufungsausschuss | 110 | ||
bb) Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Beschlüsse des Berufungsausschusses | 113 | ||
d) Zwischenergebnis: Ärztliche Interessenwahrung in den Zulassungs- und Berufungsausschüssen | 115 | ||
5. Die Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse | 116 | ||
a) Aufgaben, Organisation und Verfahren der Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse | 116 | ||
b) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen in den gemeinsamen Prüfgremien | 119 | ||
6. Die Landesausschüsse | 120 | ||
a) Aufgaben, Organisation und Verfahren der Landesausschüsse | 121 | ||
b) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen in den Landesausschüssen | 124 | ||
7. Der Gemeinsame Bundesausschuss | 125 | ||
a) Aufgaben, Organisation und Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses | 125 | ||
b) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen im GBA | 130 | ||
8. Zwischenergebnis: Ärztliche Interessenwahrung in den paritätisch besetzten Ausschüssen | 131 | ||
III. Die Schiedsämter | 133 | ||
1. Motive für die Entstehung des Schiedswesens | 133 | ||
2. Aufgaben, Organisation und Verfahren der Schiedsämter | 135 | ||
3. Der Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum der Schiedsämter | 138 | ||
4. Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen im Schiedsamt | 140 | ||
5. Individuelle Interessenwahrung durch gerichtliche Kontrolle | 142 | ||
6. Zwischenergebnis: Ärztliche Interessenwahrung in den Schiedsämtern | 144 | ||
C. Die Schlüsselfunktion von KBV und KV für die ärztliche Interessenwahrung | 144 | ||
I. Rückbindung an die Basis der Ärzteschaft durch Wahlen | 145 | ||
1. Autonome Legitimation des Vorstandes zur Führung der Kollektivvertragsverhandlungen | 146 | ||
2. Autonome Legitimation der Vertreter zur Zusammenarbeit in den gemeinsamen Gremien | 147 | ||
a) Die Auswahl der Ausschussvertreter | 147 | ||
aa) Einfacher und erweiterter Bewertungsausschuss | 147 | ||
bb) Zulassungs- und Berufungsausschüsse | 148 | ||
cc) Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse | 149 | ||
dd) Landesausschuss | 149 | ||
ee) GBA | 150 | ||
ff) Schiedsämter | 150 | ||
b) Autonome Legitimation der Gremienvertreter | 151 | ||
c) Autonome Legitimation der unparteiischen Mitglieder | 152 | ||
II. Zwischenergebnis | 154 | ||
D. Fazit: Die Ausgleichsinstrumente des Kollektivvertragssystems als Mittel zur ärztlichen Interessenwahrung | 155 | ||
4. Kapitel: Die Möglichkeiten der ärztlichen Interessenwahrung abseits der Kooperationsinstrumente des Vertragsarztrechts | 158 | ||
A. Der Austritt des Vertragsarztes aus dem System | 158 | ||
B. Öffentliche Meinungskundgabe und Demonstration | 159 | ||
I. Interessenwahrung unter Berufung auf die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG | 159 | ||
II. Interessenwahrung unter Berufung auf die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG | 161 | ||
III. Exkurs: Ärztliche Interessenwahrung durch die Öffentlichkeitsarbeit der KVen | 163 | ||
C. Streikähnliche „Kampfmaßnahmen“ zur ärztlichen Interessenwahrung | 164 | ||
I. Begriffliche Einordnung | 165 | ||
1. Die Definition des „Ärztestreiks“ | 165 | ||
2. Anpassung der Definition | 167 | ||
3. Kritik | 168 | ||
II. Fachgesetzliche Verankerung streikähnlicher „Kampfmaßnahmen“? | 170 | ||
1. §§ 24 Abs. 2, 32 Abs. 1 S. 2 Ärzte-ZV | 170 | ||
2. § 95b SGB V | 171 | ||
3. Systemimmanentes „Streikverbot“ | 173 | ||
III. Verfassungsrechtliche Grenzen des systemimmanenten Ausschlusses von streikähnlichen „Kampfmaßnahmen“ | 177 | ||
1. Die Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG | 177 | ||
a) Persönlicher Schutzbereich | 177 | ||
b) Sachlicher Schutzbereich | 179 | ||
c) Ergebnismodifikation auf Grundlage von Art. 11 EMRK | 181 | ||
2. Die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG | 182 | ||
a) Das Grundrecht der Vertragsärzte | 183 | ||
b) Hinreichende Berücksichtigung der ärztlichen Interessen durch die Konzeption des Vertragsarztrechts | 186 | ||
aa) Die kollidierenden Verfassungsgüter | 187 | ||
bb) Geeignetheit des Ausschlusses streikähnlicher „Kampfmaßnahmen“ | 188 | ||
cc) Erforderlichkeit des Ausschlusses streikähnlicher „Kampfmaßnahmen“ | 189 | ||
dd) Zumutbarkeit des Ausschlusses streikähnlicher „Kampfmaßnahmen“ | 190 | ||
(1)tDie Möglichkeiten der Interesseneinbringung und -durchsetzung | 190 | ||
(2)tStrukturelle Parität | 192 | ||
(3)t„Störung“ des ausgewogenen Machtverhältnisses | 192 | ||
(4)tFaktische Unterlegenheit | 193 | ||
(5)tAuflösung der Kollisionslage? | 196 | ||
(6)tAnzeichen für eine Verschiebung des Systemrahmens | 197 | ||
IV. Lösungsansätze | 199 | ||
5. Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse | 203 | ||
Literaturverzeichnis | 206 | ||
Sachwortverzeichnis | 222 |