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Interessenausgleich im Vertragsarztrecht

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Brunk, L. (2021). Interessenausgleich im Vertragsarztrecht. Kollektive und individuelle Interessenwahrungsmöglichkeiten der Vertragsärzte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58168-9
Brunk, Luise. Interessenausgleich im Vertragsarztrecht: Kollektive und individuelle Interessenwahrungsmöglichkeiten der Vertragsärzte. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58168-9
Brunk, L (2021): Interessenausgleich im Vertragsarztrecht: Kollektive und individuelle Interessenwahrungsmöglichkeiten der Vertragsärzte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58168-9

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Interessenausgleich im Vertragsarztrecht

Kollektive und individuelle Interessenwahrungsmöglichkeiten der Vertragsärzte

Brunk, Luise

Schriften zum Gesundheitsrecht, Vol. 63

(2021)

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About The Author

Luise Brunk (geb. Steinkröger) studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Brsg. mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht. Von 2012 bis 2013 studierte sie an der Université Paris-Est Créteil französisches und europäisches Recht. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens promovierte sie bei Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies und war als akademische Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Abt. III: Sozialrecht der Universität Freiburg tätig. Seit August 2019 ist sie Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin.

Abstract

Die Realisierung eines Interessenausgleichs zwischen Ärzten und Krankenkassen ist maßgeblich für die Sicherstellung einer Gesundheitsversorgung zu angemessenen Bedingungen. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber das Vertragsarztrecht als in sich geschlossenes System konzipiert, das Kooperationsinstrumente wie Kollektivverträge und die Zusammenarbeit in paritätischen Gremien vorsieht. Die Arbeit widmet sich der Position der Vertragsärzte in diesem System und untersucht aus ihrer Perspektive, inwiefern die Konzeption des Vertragsarztrechts effektive kollektive und individuelle Möglichkeiten zur Interessenwahrung bereithält. Anlässlich der Grundsatzentscheidung des BSG vom 30.11.2016 (Az.: B 6 KA 38/15 R) zum sog. »Ärztestreik« untersucht die Arbeit außerdem, welche Einflussmöglichkeiten Vertragsärzten abseits der kooperativen Instrumente zur Durchsetzung ihrer Interessen zur Verfügung stehen. Die Berufsfreiheit der Vertragsärzte aus Art. 12 Abs. 1 GG fungiert hierfür als Maßstab und äußere Grenze.»Balancing of Interests in the Law of Panel Doctors. Options of Collective and Individual Safeguarding of Interests for Panel Doctors«

The thesis deals with the position of panel doctors and examines from their perspective to what extent the conception of the law of panel doctors provides options of collective and individual safeguarding of interests for panel doctors. On the occasion of the decision of the Federal Social Court of 30.11.2016 (Az.: B 6 KA 38/15 R) on the so-called »doctors´strike«, the thesis also examines how panel doctors can exert influence beyond the cooperative instruments in order to enforce their interests.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vowort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einführung 19
A. Gegenstand der Arbeit 19
B. Gang der Untersuchung 21
1. Kapitel: Die Entwicklung des Kollektivvertragssystems 23
A. Der Beginn der kassenärztlichen Versorgung 23
B. Das Berliner Abkommen vom 23. 12. 1913 26
C. Die Verordnung über Ärzte und Krankenkassen vom 30. 10. 1923 28
D. Die Notverordnungen von 1931 und 1932 30
E. Das Gesetz über das Kassenarztrecht vom 17. 8. 1955 32
F. Die letzte Entwicklungsphase: Das Ende einer langen Streikära? 34
G. Zusammenfassung 36
2. Kapitel: Grundfragen der vertragsärztlichen Tätigkeit 37
A. Die Rechtsstellung des Vertragsarztes im Gesundheitssystem 37
I. Die Grundstrukturen des Vertragsarztsystems 37
II. Die Definition des Vertragsarztes 39
III. Die Einordnung des Vertragsarztes als freier Beruf 40
B. Der Vertragsarzt als Hauptleistungserbringer im System der GKV 43
I. Der Vertragsarzt als Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung 44
1. Aufgaben und Funktion der Kassenärztlichen Vereinigung 44
a) Die hoheitliche Funktion 45
aa) Der allgemeine und besondere Sicherstellungsauftrag 45
bb) Der Gewährleistungsauftrag und die Disziplinarbefugnis 46
b) Die gewerkschaftsähnliche Funktion 47
c) Zwischenergebnis 48
2. Die Rechtsbeziehung des Vertragsarztes zu seiner KV 48
a) Die Zulassung des Vertragsarztes gem. § 95 SGB V 49
b) Rechte und Pflichten der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 50
c) Unterwerfung unter die Disziplinargewalt 52
II. Die Ausgestaltung der vertragsärztlichen Versorgung durch Kollektivverträge 53
III. Die Ausgestaltung der vertragsärztlichen Versorgung durch Selektivverträge 54
1. Motive für die Etablierung der Selektivverträge 55
2. Selektivverträge in der vertragsärztlichen Versorgung 56
3. Bedeutung der Selektivverträge für das Vertragsarztsystem 57
C. Zwischenergebnis 59
3. Kapitel: Die Möglichkeiten der ärztlichen Interessenwahrung nach der Konzeption des Vertragsarztrechts 61
A. Ausgangslage 61
B. Die Instrumente des Interessenausgleichs im Vertragsarztrecht 65
I. Die Kollektivverträge 66
1. Motive für die Entstehung des Kollektivvertragssystems 66
2. Die Kollektivverträge als Steuerungsebene des Zusammenwirkens 68
3. Der Einigungsprozess beim Abschluss der Kollektivverträge 71
a) Der Gestaltungsspielraum der gemeinsamen Selbstverwaltung 71
b) Der Bundesmantelvertrag-Ärzte 73
aa) Die rechtlichen Ausgestaltungsbefugnisse beim Abschluss des Bundesmantelvertrags 73
bb) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen im Bundesmantelvertrag 75
c) Die Gesamtverträge 78
aa) Die rechtlichen Ausgestaltungsbefugnisse beim Abschluss der Gesamtverträge 78
bb) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen am Beispiel der Anpassung der Gesamtvergütung 80
d) Individuelle Interessenwahrung durch gerichtliche Kontrolle 84
aa) Rechtsschutzmöglichkeiten des Vertragsarztes auf bundesmantelvertraglicher Ebene 84
bb) Rechtsschutzmöglichkeiten des Vertragsarztes auf gesamtvertraglicher Ebene 84
4. Zwischenergebnis: Ärztliche Interessenwahrung beim Abschluss der Kollektivverträge 86
II. Die paritätisch besetzten Ausschüsse 87
1. Motive für die Etablierung eines paritätischen Ausschusssystems 87
2. Die gemeinsamen Ausschüsse als Steuerungsebene des Zusammenwirkens 88
3. Der Bewertungsausschuss 89
a) Aufgaben, Organisation und Verfahren des Bewertungsausschusses 90
b) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen im Bewertungsausschuss 92
aa) Die Festlegung des Orientierungswertes gem. § 87 Abs. 2e, 2g SGB V 92
bb) Die Leistungsbewertung, Erstellung und Anpassung des EBM 94
cc) Zwischenergebnis 97
c) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen im erweiterten Bewertungsausschuss 98
d) Individuelle Interessenwahrung durch gerichtliche Kontrolle 101
aa) Klagemöglichkeiten gegen die Beschlüsse des Bewertungsausschusses 101
bb) Klagemöglichkeiten gegen die Beschlüsse des erweiterten Bewertungsausschusses 101
cc) Bewertung der nachträglichen Rechtsschutzmöglichkeiten 102
e) Zwischenergebnis: Ärztliche Interessenwahrung im einfachen und erweiterten Bewertungsausschuss 104
4. Die Zulassungs- und Berufungsausschüsse 105
a) Aufgaben, Organisation und Verfahren des Zulassungsausschusses 105
b) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen im Zulassungsausschuss 107
c) Individuelle Interessenwahrung durch gerichtliche Kontrolle 110
aa) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen im Berufungsausschuss 110
bb) Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Beschlüsse des Berufungsausschusses 113
d) Zwischenergebnis: Ärztliche Interessenwahrung in den Zulassungs- und Berufungsausschüssen 115
5. Die Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse 116
a) Aufgaben, Organisation und Verfahren der Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse 116
b) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen in den gemeinsamen Prüfgremien 119
6. Die Landesausschüsse 120
a) Aufgaben, Organisation und Verfahren der Landesausschüsse 121
b) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen in den Landesausschüssen 124
7. Der Gemeinsame Bundesausschuss 125
a) Aufgaben, Organisation und Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses 125
b) Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen im GBA 130
8. Zwischenergebnis: Ärztliche Interessenwahrung in den paritätisch besetzten Ausschüssen 131
III. Die Schiedsämter 133
1. Motive für die Entstehung des Schiedswesens 133
2. Aufgaben, Organisation und Verfahren der Schiedsämter 135
3. Der Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum der Schiedsämter 138
4. Die Berücksichtigung der ärztlichen Interessen im Schiedsamt 140
5. Individuelle Interessenwahrung durch gerichtliche Kontrolle 142
6. Zwischenergebnis: Ärztliche Interessenwahrung in den Schiedsämtern 144
C. Die Schlüsselfunktion von KBV und KV für die ärztliche Interessenwahrung 144
I. Rückbindung an die Basis der Ärzteschaft durch Wahlen 145
1. Autonome Legitimation des Vorstandes zur Führung der Kollektivvertragsverhandlungen 146
2. Autonome Legitimation der Vertreter zur Zusammenarbeit in den gemeinsamen Gremien 147
a) Die Auswahl der Ausschussvertreter 147
aa) Einfacher und erweiterter Bewertungsausschuss 147
bb) Zulassungs- und Berufungsausschüsse 148
cc) Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse 149
dd) Landesausschuss 149
ee) GBA 150
ff) Schiedsämter 150
b) Autonome Legitimation der Gremienvertreter 151
c) Autonome Legitimation der unparteiischen Mitglieder 152
II. Zwischenergebnis 154
D. Fazit: Die Ausgleichsinstrumente des Kollektivvertragssystems als Mittel zur ärztlichen Interessenwahrung 155
4. Kapitel: Die Möglichkeiten der ärztlichen Interessenwahrung abseits der Kooperationsinstrumente des Vertragsarztrechts 158
A. Der Austritt des Vertragsarztes aus dem System 158
B. Öffentliche Meinungskundgabe und Demonstration 159
I. Interessenwahrung unter Berufung auf die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG 159
II. Interessenwahrung unter Berufung auf die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG 161
III. Exkurs: Ärztliche Interessenwahrung durch die Öffentlichkeitsarbeit der KVen 163
C. Streikähnliche „Kampfmaßnahmen“ zur ärztlichen Interessenwahrung 164
I. Begriffliche Einordnung 165
1. Die Definition des „Ärztestreiks“ 165
2. Anpassung der Definition 167
3. Kritik 168
II. Fachgesetzliche Verankerung streikähnlicher „Kampfmaßnahmen“? 170
1. §§ 24 Abs. 2, 32 Abs. 1 S. 2 Ärzte-ZV 170
2. § 95b SGB V 171
3. Systemimmanentes „Streikverbot“ 173
III. Verfassungsrechtliche Grenzen des systemimmanenten Ausschlusses von streikähnlichen „Kampfmaßnahmen“ 177
1. Die Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG 177
a) Persönlicher Schutzbereich 177
b) Sachlicher Schutzbereich 179
c) Ergebnismodifikation auf Grundlage von Art. 11 EMRK 181
2. Die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG 182
a) Das Grundrecht der Vertragsärzte 183
b) Hinreichende Berücksichtigung der ärztlichen Interessen durch die Konzeption des Vertragsarztrechts 186
aa) Die kollidierenden Verfassungsgüter 187
bb) Geeignetheit des Ausschlusses streikähnlicher „Kampfmaßnahmen“ 188
cc) Erforderlichkeit des Ausschlusses streikähnlicher „Kampfmaßnahmen“ 189
dd) Zumutbarkeit des Ausschlusses streikähnlicher „Kampfmaßnahmen“ 190
(1)tDie Möglichkeiten der Interesseneinbringung und -durchsetzung 190
(2)tStrukturelle Parität 192
(3)t„Störung“ des ausgewogenen Machtverhältnisses 192
(4)tFaktische Unterlegenheit 193
(5)tAuflösung der Kollisionslage? 196
(6)tAnzeichen für eine Verschiebung des Systemrahmens 197
IV. Lösungsansätze 199
5. Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse 203
Literaturverzeichnis 206
Sachwortverzeichnis 222