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Walther, F. (2021). Der »Vollrausch« als Straftat (§ 323a StGB). Zur Legitimation der rechtlichen Missbilligung (abstrakt) gefährlicher Verhaltensweisen und ihrer Sanktionierung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58141-2
Walther, Franziska Maria. Der »Vollrausch« als Straftat (§ 323a StGB): Zur Legitimation der rechtlichen Missbilligung (abstrakt) gefährlicher Verhaltensweisen und ihrer Sanktionierung. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58141-2
Walther, F (2021): Der »Vollrausch« als Straftat (§ 323a StGB): Zur Legitimation der rechtlichen Missbilligung (abstrakt) gefährlicher Verhaltensweisen und ihrer Sanktionierung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58141-2

Format

Der »Vollrausch« als Straftat (§ 323a StGB)

Zur Legitimation der rechtlichen Missbilligung (abstrakt) gefährlicher Verhaltensweisen und ihrer Sanktionierung

Walther, Franziska Maria

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 300

(2021)

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About The Author

Franziska Walther studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Seit Dezember 2016 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminalwissenschaften der Philipps-Universität Marburg, Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Dr. h.c. dupl. Georg Freund. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie von März 2019 bis März 2021 im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main. Im Juni 2020 schloss sie ihre Promotion ab.

Abstract

Die Arbeit widmet sich einer besonders umstrittenen Strafvorschrift - dem Vollrauschtatbestand (§ 323a StGB). Dieser erweist sich im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verankerten Schuldgrundsatz (»nulla poena sine culpa«) als höchst problematisch. Das Hauptaugenmerk gilt den Legitimationsbedingungen staatlichen Eingriffshandelns. Insofern müssen nicht zuletzt die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowohl für die Legitimation von Schuldspruch und Strafe als auch bereits für die Legitimation der Freiheitsbeschränkung der Bürger durch Verhaltensnormen (in Form von Berauschungsverboten) beachtet werden. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, unter welchen Bedingungen übermäßiger Alkoholgenuss zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann, wenn im Zustand nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit eine »rechtswidrige Tat« begangen wird.»The ›drunken stupor‹ as a criminal offense (§ 323a StGB). On the legitimation of the legal disapproval of (abstract) dangerous behavior and its sanctioning«: The study deals with a particularly controversial criminal provision - the offense of full intoxication (§ 323a StGB). This proves to be highly problematic with regard to the constitutionally enshrined principle of guilt (»nulla poena sine culpa«). Particular attention is devoted to the question as to wich conditions of excessive alcohol consumption can lead to criminal liability if an »unlawfull« act is committed in a state in which criminal incapacity cannot be ruled out.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Erster Teil: Einführung in die Problematik und historischer Hintergrund 11
A. Einführung und Problemstellung 11
B. Historischer Hintergrund 14
Zweiter Teil: Grundlagen der Problemlösung 16
A. Wann darf der Staat strafen? – Zur Legitimation von Strafe 16
I. Der Beitrag der Straftheorien zur Legitimation und zum Zweck des Strafens 19
II. Die Funktion von Strafe – Nach der Konzeption einer personalen Straftatlehre 22
1. Die grundlegende Unterscheidung von Verhaltensnormen und Sanktionsnormen 24
a) Verhaltensnormen und ihre Funktion 25
b) Die Schutzfunktion der Sanktionsnorm 26
2. Zusammenfassung 27
B. Staatliche Maßnahmen im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 28
I. Verhältnismäßigkeit der Verhaltensnorm 29
1. Legitimer Zweck 29
2. Geeignetheit 29
3. Erforderlichkeit 30
4. Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i.e.S.) 31
II. Verhältnismäßigkeit der Sanktionsnorm 31
III. Alternativkonzept einer Bewertungseinheit von Verhaltensnorm und entsprechender Sanktionsnorm? 33
IV. Zusammenfassung 36
C. Strafe als rechtlicher Vorwurf fehlerhaften Verhaltens (nebst dessen Folgen) und das Schuldprinzip 37
Dritter Teil: Legitimationsprobleme des § 323a StGB 42
A. Die Legitimation der Verhaltensnormen, auf die § 323a StGB Bezug nimmt 44
I. Anforderungen an eine Verhaltensnorm: Prüfung anhand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 45
1. Legitimer Zweck und Geeignetheit 45
a) Die Rauschtat als Anknüpfungspunkt für die Verhaltensnormlegitimation 46
aa) Die Rauschtat – Begriffsbestimmung und ratio-orientierte Anforderungen 46
bb) Zur Unmöglichkeit der Legitimation eines Verbots der Begehung der Rauschtat 52
cc) Zurechnungskonzepte 55
dd) Zusammenfassung der Ergebnisse 56
b) Das Sichberauschen als Anknüpfungspunkt 58
2. Erforderlichkeit 60
3. Angemessenheit 61
a) Zur Auffassung von der Angemessenheit eines pauschalen Berauschungsverbots 61
b) Alkohol und Sozialadäquanz 61
c) Nicht haltbare Beschränkung der Freiheit von Bürgern, die auch im Vollrausch nicht über Gebühr gefährlich sind 63
d) Möglichkeit einer rückwirkenden Missbilligung der Herbeiführung des Vollrauschs nach begangener Rauschtat? 64
e) Zusammenfassung und Ergebnis 64
4. Der Rausch im Sinne des § 323a StGB – §§ 20, 21 StGB als Minimalbedingungen eines tatbestandsmäßigen Rauschs? 66
a) Der Rausch im Sinne des § 323a StGB als Wirkung von Rauschmitteln 66
b) § 20 StGB als Minimalbedingung für einen tatbestandsmäßigen Rausch? 69
c) Der „sichere Bereich des § 21 StGB“ als quantitative Bestimmung des Rauschs? 72
II. Der „zu gefährliche Rausch“ – Abschließende Bestimmung des Gefährdungspotentials und Konkretisierung der auf dessen Vermeidung bezogenen Verhaltensnormen 74
B. Die Legitimation der Sanktionsnorm des § 323a StGB 76
I. Legitimer Zweck der Sanktionierung wegen Vollrauschs nach § 323a StGB 78
II. Geeignetheit der Sanktionierung wegen Vollrauschs nach § 323a StGB 79
III. Erforderlichkeit der Sanktionierung wegen Vollrauschs nach § 323a StGB 80
IV. Angemessenheit der Sanktionierung wegen Vollrauschs nach § 323a StGB 82
C. Zusammenfassung 85
Vierter Teil: Deliktstypus: Kritische Würdigung vorhandener Deliktszuordnungen und sachgerechte Einordnung 86
A. Deliktstypus und Normzweck – Die im Wesentlichen vertretenen Ansichten zum Charakter des § 323a StGB in Literatur und Rechtsprechung 86
I. Zur Deutung des § 323a StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt – Die Rauschtat als sog. objektive Bedingung der Strafbarkeit 87
1. Vereinbarkeit der Konzeption eines abstrakten Gefährdungsdelikts mit den Grundsätzen der Verhaltensnormlegitimation? 90
2. Ablehnung eines abstrakten Gefährdungsdelikts über den Wortlaut des § 323a StGB 93
3. Vergleich mit § 122 OWiG – Ein nicht schlüssiges Gefälle zwischen den angedrohten Rechtsfolgen 94
4. Exkurs: Vereinbarkeit objektiver Strafbarkeitsbedingungen mit dem Schuldprinzip? 97
5. Zusammenfassung der Ergebnisse 98
II. § 323a StGB als Ausnahmevorschrift zu den §§ 20, 21 StGB 99
1. Historie, Wortlaut und systematische sowie auch dogmatische Erwägungen 101
2. Verstoß gegen das Schuldprinzip und die Grundsätze der Verhaltensnormlegitimation 102
3. Zwischenfazit und Bewertung der vorgestellten Ansicht 104
III. § 323a StGB als konkretes Gefährdungsdelikt 105
1. Kritische Einwände im Hinblick auf die Einordnung als konkretes Gefährdungsdelikt 108
a) Anwendbarkeitsbeschränkung – Keine Erfassung sog. Ersttäter 108
b) Überschneidungen zur actio libera in causa? 109
2. Kurze kritische Würdigung und Ergebnis 109
IV. Zwischenfazit und kritische Gesamtwürdigung der vorgestellten Ansichten 110
B. Sachgerechte Deliktseinordnung des § 323a StGB 112
I. § 323a StGB als (fahrlässiges) Erfolgsdelikt – Die zwingende Konsequenz des Schuldprinzips 112
1. § 323a StGB als Erfolgsdelikt – Zur Rauschtat als Verletzungs- oder Gefährdungserfolg 112
2. Verhältnis des § 323a StGB zu § 122 OWiG 113
3. Verhältnis des § 323a StGB zur actio libera in causa – Bleibt noch ein Anwendungsbereich? 115
a) Voraussetzungen fahrlässigen Fehlverhaltens 116
b) Die actio libera in causa im Allgemeinen 117
c) Konkurrenzverhältnis zwischen § 323a StGB und der actio libera in causa – die sinnvolle Ergänzungsfunktion des § 323a StGB 120
4. Erneut: Keine Erfassung von sog. „Ersttätern“? 127
5. Notwendigkeit des hier vertretenen Ansatzes zur Wahrung des Grundsatzes nulla poena sine culpa 129
II. Zusammenfassung und abschließende Deliktszuordnung 129
Fünfter Teil: Konsequenzen für die Strafzumessung, den richtigen Schuldspruch, die Konkurrenzen und Erwägungen de lege ferenda 131
A. Strafzumessung, richtiger Schuldspruch und Konkurrenzen 131
I. Absolute Strafrahmenbegrenzung 131
II. Relative Strafrahmenbegrenzung 132
III. Richtiger Schuldspruch 133
IV. Konkurrenzen 134
B. Erwägungen zu § 323a StGB de lege ferenda 134
I. Gesetzesvorschläge der vergangenen Zeit 135
1. Gesetzesentwurf des Bundesrates von 1999 135
2. Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen 136
3. Gesetzesvorschlag von Hennig im Rahmen der Beratungen der „Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems“ 137
4. Bewertung 137
II. Eigene Gesetzesvorschläge de lege ferenda 139
1. § 323a StGB als Tatbestand des Besonderen Teils 139
2. § 323a StGB als Regelung des Allgemeinen Teils 143
Sechster Teil: Schlussbetrachtung: Fazit und rechtspolitischer Ausblick 146
Literaturverzeichnis 149
Stichwortverzeichnis 161