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Klostermann, R. (2021). Durchsetzung humanitären Völkerrechts durch und gegenüber nicht-staatlichen Akteuren. Nichtregierungsorganisationen im Spannungsfeld notwendiger Zusammenarbeit mit bewaffneten nicht-staatlichen Gruppen und staatlichen Sicherheitsinteressen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58150-4
Klostermann, Regina. Durchsetzung humanitären Völkerrechts durch und gegenüber nicht-staatlichen Akteuren: Nichtregierungsorganisationen im Spannungsfeld notwendiger Zusammenarbeit mit bewaffneten nicht-staatlichen Gruppen und staatlichen Sicherheitsinteressen. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58150-4
Klostermann, R (2021): Durchsetzung humanitären Völkerrechts durch und gegenüber nicht-staatlichen Akteuren: Nichtregierungsorganisationen im Spannungsfeld notwendiger Zusammenarbeit mit bewaffneten nicht-staatlichen Gruppen und staatlichen Sicherheitsinteressen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58150-4

Format

Durchsetzung humanitären Völkerrechts durch und gegenüber nicht-staatlichen Akteuren

Nichtregierungsorganisationen im Spannungsfeld notwendiger Zusammenarbeit mit bewaffneten nicht-staatlichen Gruppen und staatlichen Sicherheitsinteressen

Klostermann, Regina

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 247

(2021)

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About The Author

Regina Klostermann hat Rechtswissenschaften in Münster und Lyon studiert. Das Referendariat absolvierte sie in Berlin, wobei sie die Wahlstation in Genf bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen und anderen Internationalen Organisationen im Bereich humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte verbrachte. Nach dem Zweiten Staatsexamen forschte sie am Sonderforschungsbereich SFB 700 »Governance in Areas of Limited Statehood« an der FU Berlin zu der Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und nicht-staatlichen Akteuren. Sie war im Anschluss in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Berlin tätig und ist nunmehr als Justiziarin in München beschäftigt.

Abstract

NGOs, die bei der Durchsetzung humanitären Völkerrechts tätig sind und humanitäre Hilfe leisten, arbeiten in einem Spannungsfeld: Ihre Arbeit ist dringend notwendig, um das Leiden der Zivilbevölkerung in einem bewaffneten Konflikt zu lindern und die Konfliktparteien zur Einhaltung des Rechts zu bewegen. Eine interdisziplinäre Betrachtung verdeutlicht, dass NGOs durchaus geeignet sind, die Durchsetzung des humanitären Völkerrechts auch gegenüber nicht-staatlichen bewaffneten Gruppen zu fördern. Verschiedene NGOs wie beispielsweise Geneva Call nutzen dabei innovative Instrumente, die umfassend untersucht werden. Gleichzeitig hindern zunehmend internationale und nationalstaatliche Regeln, insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung, die Zusammenarbeit der NGOs mit bewaffneten nicht-staatlichen Gruppen. Die Autorin zeigt auf, dass es auch auf dieser Ebene neue Mechanismen braucht, die die Arbeit der humanitären Organisationen insgesamt und die Einhaltung humanitärer Prinzipien sichern.»International Humanitarian Law and Non-State Actors. NGOs and the Tension between Necessary Cooperation with Armed Non-State Actors and Public Security Interests«: Compliance with international humanitarian law by armed non-state actors is critical for the protection of civilians in non-international armed conflicts. A detailed analysis shows that NGOs can at times reach out to armed non-state actors more easily and engage them to respect the law. Despite this necessity of cooperation, NGOs increasingly encounter obstacles due to public security interests and counter-terrorism legislation.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 19
Teil 1: Rechtsbefolgung durch bewaffnete nicht-staatliche Gruppen 26
Kapitel 1: Ausgangspunkt der Untersuchung 26
A. Rechtsbefolgung durch bewaffnete nicht-staatliche Gruppen 26
I. Bewaffnete nicht-staatliche Gruppen 26
II. Befolgung des humanitären Völkerrechts 28
1. Rechtsbefolgung 28
a) Umsetzung als formale Voraussetzung der Rechtsbefolgung 29
b) Rechtsbefolgung setzt Fähigkeit und Wille voraus 29
2. Durchsetzung des Rechts 31
B. Durchsetzung humanitären Völkerrechts durch Nichtregierungsorganisationen? 33
I. Begriff der Nichtregierungsorganisation 33
II. Bedeutung humanitärer Nichtregierungsorganisationen 36
1. Vorteile des Einsatzes humanitärer Nichtregierungsorganisationen gegenüber staatlichem Tätigwerden 37
2. Bestehende Nachteile 39
C. Exkurs: Fallbeispiel Südsudan 39
I. Der nicht-internationale bewaffnete Konflikt im (Süd-)Sudan 40
1. Konfliktursachen und Friedensverhandlungen 42
2. Beteiligte Akteure 43
a) SPLM/A 44
b) Internationale Akteure 44
II. Der Bürgerkrieg im Südsudan ab 2013 46
D. Fragestellungen 47
Kapitel 2: Fähigkeit bewaffneter nicht-staatlicher Gruppen zur Rechtsbefolgung 49
A. Kenntnis und Verständnis des Rechtsrahmens 49
I. Vorliegen eines nicht-internationalen bewaffneten Konflikts als Anwendungsschwelle des relevanten Rechtskanons 50
1. Behandlung eines nicht-internationalen bewaffneten Konfliktes vor 1949 51
2. Keine Klärung der Kriterien durch den gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Konventionen von 1949 51
3. Das Zweite Zusatzprotokoll von 1977 zu den Genfer Konventionen behebt die Unklarheiten über die Anwendungsschwelle nicht 53
4. Konkretisierung in der Literatur und durch das IKRK 55
5. Handhabbare Kriterien erst durch die Rechtsprechung entwickelt 56
a) Klärung der Begrifflichkeit durch das ICTY 56
b) Klärung der Begrifflichkeit durch das ICTR 60
6. Zwischenergebnis 60
II. Kenntnis des relevanten Rechtsrahmens 62
1. Im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt geltendes Recht 62
a) Völkervertragsrecht 62
aa) Der gemeinsame Artikel 3 der Genfer Konventionen 63
bb) Zweites Zusatzprotokoll von 1977 zu den Genfer Konventionen von 1949 63
cc) Sonstiges Völkervertragsrecht 66
b) Völkergewohnheitsrecht 68
aa) Rechtsprechung 69
bb) Gewohnheitsrecht nach der IKRK-Studie zum Gewohnheitsrecht 72
2. Verbreitung des Rechts zur Förderung der Rechtsbefolgung 73
a) Verbreitung ist primäre Verpflichtung der Staaten 74
b) Verbreitung des Rechts durch das IKRK und Nichtregierungsorganisationen 75
aa) Art und Umfang der zu verbreitenden Verpflichtungen 75
(1) Konkretisierung und Vereinfachung des anwendbaren Rechts 76
(2) Orientierung an den Zielen und Motiven der Konfliktparteien 77
bb) Art und Weise der Verbreitung 78
(1) Schulungen der Gruppen und Unterstützung bei der internen Weiterbildung 78
(2) Vermittlung der Kenntnis gegenüber der Zivilbevölkerung 80
3. Verbreitung des Rechts alleine nicht ausreichend zur Verbesserung der Rechtsbefolgung 81
B. Anforderungen an die Struktur der Gruppe 82
I. Rechtliche Anforderungen an die Struktur einer bewaffneten nicht-staatlichen Gruppe 82
II. Tatsächliche Anforderungen an die Struktur der Gruppe 83
1. Struktur relevant für Verhandlungen mit den bewaffneten nicht-staatlichen Gruppen 84
2. Struktur relevant für die interne Rechtsdurchsetzung 85
Kapitel 3: Der Wille zur Rechtsbefolgung 89
A. Theoretische Grundlagen 89
I. Rechtsbefolgung aufgrund einer Kosten-Nutzen-Abwägung (rational-choice Ansatz) 91
1. Rechtsbefolgung aus Eigeninteresse 93
2. Rechtsbefolgung aufgrund von Zwang 94
II. Rechtsbefolgung aufgrund der Wertigkeit der Norm (Normativismus) 95
1. Management-Theorie: Rechtsbefolgung durch Selbstverpflichtung 96
2. Konstruktivismus: Rechtsbefolgung aufgrund von Identifizierung und Internalisierung 97
3. Rechtsbefolgung aufgrund von Legitimität 98
a) Prozessuale Legitimität 100
b) Politikwissenschaftliches Verständnis: Input- und Output-Legitimität 101
c) Vereinbarkeit der beiden Ansätze 102
d) Exkurs: Rechtswissenschaftliche Diskussion zur Bindung bewaffneter nicht-staatlicher Gruppen als Spiegelbild der Legitimitätsdiskussion 103
aa) Bindungswirkung des humanitären Völkerrechts gegenüber bewaffneten nicht-staatlichen Gruppen 103
(1) Bindungswirkung wird in der Praxis angenommen 104
(2) Art und Umfang der Bindung ist in der Praxis unklar 105
bb) Erklärungsmodelle für eine Bindung 106
(1) Verpflichtung der bewaffneten nicht-staatlichen Gruppe ist vom Staat abgeleitet 106
(2) Originäre Verpflichtung der bewaffneten nicht-staatlichen Gruppe 109
(a) Eigene vertragliche Verpflichtungen der bewaffneten nicht-staatlichen Gruppe 109
(b) Bindung der bewaffneten nicht-staatlichen Gruppe an das Gewohnheitsrecht 109
(aa) Bindung der bewaffneten nicht-staatlichen Gruppe an das Gewohnheitsrecht als Völkerrechtssubjekt 110
(bb) Geltung des Völkergewohnheitsrechts gegenüber den bewaffneten nicht-staatlichen Gruppen 112
(c) Ius cogens bindet bewaffnete nicht-staatliche Gruppen 115
cc) Spiegelbildlichkeit der Fragestellung 117
dd) Fazit aus der Gleichläufigkeit der Diskussion 117
B. Relevante Kriterien für die Rechtsbefolgung bewaffneter nicht-staatlicher Gruppen 119
I. Identifizierte Kriterien: Zwang, Eigeninteresse und Legitimität 119
1. Übertragbarkeit der Kriterien auf das humanitäre Völkerrecht 120
2. Übertragbarkeit auf bewaffnete nicht-staatliche Gruppen 121
II. Anwendung der Kriterien zur Verbesserung der Rechtsbefolgung bewaffneter nicht-staatlicher Gruppen 123
1. Anwendung von Zwang zur Verbesserung der Rechtsbefolgung bewaffneter nicht-staatlicher Gruppen 123
2. Beeinflussung des Eigeninteresses nicht-staatlicher bewaffneter Gruppen zur Verbesserung der Rechtsbefolgung 125
3. Legitimitätsfragen und die Rechtsbefolgung nicht-staatlicher bewaffneter Gruppen 128
a) Identifikation mit dem in der Norm verkörperten Wert 128
b) Partizipation bei der Normentstehung 129
III. Zwischenergebnis 130
Kapitel 4: Instrumente zur Verbesserung der Rechtsbefolgung 131
A. Einseitige Erklärungen 132
B. Abkommen unter Beteiligung der bewaffneten nicht-staatlichen Gruppe 135
I. Sonderabkommen nach dem gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Konventionen 135
II. Abkommen zur Regelung humanitärer Fragen 136
1. Operation Lifeline Sudan 137
a) Inhalt der OLS Ground Rules 137
b) Umsetzung der Ground Rules 138
c) Befolgung der Ground Rules 139
2. Memorandum of Understanding 140
III. Ad hoc-Abkommen 141
C. Verhaltenskodizes (Codes of Conduct) 144
D. Überprüfungs- und Überwachungsmechanismen 146
E. Verpflichtungserklärungen von Geneva Call 149
I. Zeichnung der Verpflichtungserklärungen von Geneva Call durch bewaffnete nicht-staatliche Gruppen 149
1. Die Verpflichtungserklärung zum Verbot von Landminen 151
a) Inhalt der Verpflichtungserklärung zur Ächtung von Landminen 152
b) Umsetzung der Verpflichtungserklärung zur Ächtung von Landminen 154
aa) Zusammenarbeit 154
bb) Überwachungsmechanismen 155
2. Verpflichtungserklärung zum Schutze von Kindern in bewaffneten Konflikten 156
a) Inhalt der Verpflichtungserklärung 158
b) Umsetzung der Verpflichtungserklärung 158
3. Verpflichtungserklärung zum Verbot sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten 159
II. Wirksamkeit der Verpflichtungserklärungen von Geneva Call 160
1. Gründe für die Zeichnung von Verpflichtungserklärungen 160
a) Legitimität 161
b) Eigeninteresse 162
2. Hindernisse beim Abschluss der Verpflichtungserklärungen 166
a) Hindernisse beim Zugang zu den bewaffneten nicht-staatlichen Gruppen 166
b) Hindernisse bei der Umsetzung der Verpflichtungserklärungen 167
3. Übertragbarkeit der Erfolge 168
Teil 2: Rechte und Pflichten der Nichtregierungsorganisationen bei der Durchsetzung des humanitären Völkerrechts gegenüber bewaffneten nicht-staatlichen Gruppen 172
Kapitel 5: Rechtliche Voraussetzungen für das Tätigwerden einer Nichtregierungsorganisation 174
A. Gründung und Registrierung einer Nichtregierungsorganisation 174
I. Gründung internationaler humanitärer Nichtregierungsorganisationen 175
1. Deutsches Recht 175
a) Deutsches Vereinsrecht 175
b) Deutsches Stiftungsrecht 176
2. Schweizer Recht 177
a) Schweizer Vereinsrecht 177
b) Schweizer Stiftungsrecht 177
3. US-amerikanisches Recht 178
II. Registrierung internationaler humanitärer Nichtregierungsorganisationen 179
B. Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung als handlungsbegrenzende Regelungen 182
I. Internationale Vorgaben: Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 182
II. Nationale Gesetzgebung zur Terrorismusabwehr 185
1. Material Support Gesetzgebung in den USA 185
a) Tatbestand des 18 U.S.C. § 2339B 185
aa) Voraussetzungen des § 2339B 186
bb) Objektiver Tatbestand des § 2339B 187
(1) Ausländische terroristische Vereinigung 187
(2) Material Support 189
cc) Subjektiver Tatbestand 191
dd) Rechtsfolge 191
b) Kein ausreichender Ausnahmetatbestand für humanitäre Tätigkeiten 192
aa) Kein ausreichender Ausnahmetatbestand nach § 2339B 192
bb) OFAC-Lizenzen bieten auch keinen ausreichenden Schutz 194
c) Extraterritoriale Anwendung 195
d) Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Völkerrecht 196
aa) Vereinbarkeit mit US-amerikanischem Verfassungsrecht 196
bb) Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht 200
(1) Art. 19 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte 201
(2) Extraterritoriale Anwendung des § 2339B 204
(a) Legitimierende Anknüpfungspunkte 204
(b) Strafgewaltserstreckung im konkreten Fall 207
(c) Gerichtliche Beurteilung 207
e) Zwischenergebnis 208
2. Gesetzgebung in Australien, Kanada, EU, Deutschland, Niederlande und dem Vereinigten Königreich 208
a) Kanada 209
b) EU 209
c) Deutschland 211
d) Niederlande 211
e) Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland 211
f) Australien 212
g) Zwischenergebnis 213
III. Vertragliche Regelungen 213
1. Vertragliche Regelungen zur Terrorismusabwehr in US-amerikanischen Zuwendungsvereinbarungen 214
a) Klauseln in US-amerikanischen Fördervereinbarungen 214
b) USAID Partner Vetting System 214
2. Klauseln in Zuwendungsvereinbarungen weiterer Staaten 216
a) Kanada 216
b) Australien 216
c) Vereinigtes Königreich 216
d) EU 217
IV. (Tatsächliche) Auswirkungen auf die Nichtregierungsorganisationen 217
1. Auswirkungen der US-amerikanischen „material-support“-Regelungen 217
2. Weitere Auswirkungen der weltweiten Gesetzgebung zur Terrorismusabwehr 219
Kapitel 6: Humanitäre Prinzipien als Handlungsmaxime für humanitäre Nichtregierungsorganisationen 221
A. Humanitäre Prinzipien 221
I. Inhalt der Prinzipien Neutralität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit 221
1. Neutralität 221
2. Unparteilichkeit und Unabhängigkeit 223
II. Rechtliche Verwurzelung der Prinzipien 224
1. Innenrecht der Organisationen 224
2. Anerkennung der Prinzipien auf internationaler Ebene 226
3. Genfer Konventionen 227
B. (Nicht-)Gewährleistung der Prinzipien 229
I. Finanzielle Abhängigkeit 229
II. Zivil-militärische Zusammenarbeit 232
III. Vermischung der Interessen und Wahrnehmung in der Bevölkerung 235
IV. Missbrauch der humanitären Hilfe durch die Konfliktparteien 237
V. Veränderung der Konfliktart und Zunahme von Akteuren 239
VI. Zwischenergebnis 241
C. Auswirkungen der Nichtgewährleistung der humanitären Prinzipien 241
I. Tatsächliche Folgen der Nichtgewährleistung humanitärer Prinzipien 241
II. Rechtliche Folgen der Nichtgewährleistung humanitärer Prinzpien 244
1. Rechtliche Folgen für die NGOs 244
2. Rechtliche Folgen für die Staaten 244
a) Zurechnung im Recht der Staatenverantwortlichkeit 245
aa) Zurechnung nach Art. 8 der Artikel zum Recht der Staatenverantwortlichkeit 246
bb) Zurechnung in weiteren Fällen 249
cc) Rechtswidriges Handeln als Voraussetzung einer möglichen Staatenverantwortlichkeit 251
b) Verstoß gegen das Interventionsverbot 252
aa) Interventionsverbot umfasst grundsätzlich auch die Erbringung humanitärer Hilfe 252
bb) Verletzung des Interventionsverbots 255
cc) Rechtfertigung einer möglichen Intervention 256
c) Zwischenergebnis 258
Kapitel 7: Mögliche Auflösung des Spannungsfeldes von notwendigem Tätigwerden und rechtlichen Grenzen 260
A. Möglichkeiten der NGOs im Rahmen der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung 260
I. Bestehende Vorschläge zur Auflösung des Spannungsfeldes zwischen nationalen Sicherheitsinteressen und humanitären Belangen 261
II. Weitere Möglichkeiten zur Auflösung des Spannungsfeldes zwischen nationalen Sicherheitsinteressen und humanitären Belangen 263
B. Bestehende Mechanismen zur Sicherung humanitärer Prinzipien 266
I. Versuch der Gewährleistung auf staatlicher Ebene 266
1. Bestehende Mechanismen zur Sicherung humanitärer Prinzipien auf nationaler Ebene 266
2. Bestehende Mechanismen zur Sicherung humanitärer Prinzipien auf europäischer Ebene 269
3. Bestehende Mechanismen zur Sicherung humanitärer Prinzipien auf internationaler Ebene 270
a) United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs 270
b) Good Humanitarian Donorship Initiative 272
II. Versuch der Gewährleistung der humanitären Prinzipien durch die Nichtregierungsorganisationen 273
1. Verhaltenskodex für die Internationale Rot Kreuz- und Roter Halbmond-Bewegung sowie Nichtregierungsorganisationen in der Katastrophenhilfe 273
2. Internationale Zusammenschlüsse 274
3. Gewährleistung humanitärer Prinzipien durch Zertifizierungen 276
4. Keine ausreichende Gewährleistung durch die humanitären Nichtregierungsorganisationen 276
C. Möglichkeiten der weitergehenden Sicherung humanitärer Prinzipien 277
I. Wahrung der programmatischen Unabhängigkeit durch Anpassung der Finanzierung 278
II. Wahrung der humanitären Prinzipien durch Selbstregulierung 278
1. Verhaltenskodizes 279
2. Verstärkte internationale Kooperation 282
III. Wahrung der humanitären Prinzipien durch verstärkte Interaktion mit der Bevölkerung und den Staaten 284
Kapitel 8: Zusammenfassende Auswertung und Schlussbetrachtungen 286
A. Zusammenfassende Auswertung 286
B. Schlussbetrachtungen 295
Literaturverzeichnis 297
Stichwortverzeichnis 327