Ärztliche Einbestellungspflichten
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Ärztliche Einbestellungspflichten
Schriften zum Gesundheitsrecht, Vol. 64
(2021)
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Abstract
Medizinische Behandlungen können oftmals nicht an einem einzigen Behandlungstermin abgeschlossen werden. Die Behandlung findet daher meist an mehreren Terminen statt. Es kommt somit zu zeitlichen Unterbrechungen bei der Behandlung. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Patient zu einer oder mehreren Kontrolluntersuchungen erscheinen muss oder Befunde nach einem Behandlungstermin ausgewertet werden. Diese zeitliche Zäsur kann Gesundheitsschäden beim Patienten verursachen. Sie hat in der Vergangenheit bereits zu Arzthaftungsprozessen geführt. In dieser Untersuchung werden Informationspflichten beleuchtet, die den Arzt bei einer zeitlichen Zäsur treffen. Die einschlägige Rechtsprechung wird ausgewertet. Daneben werden auch Fragen des ärztlichen Berufsrechts und des Patientenmitverschuldens erörtert. In einem gesonderten Kapitel werden prozessuale Fragen untersucht. Im Ergebnis zeigt sich, dass den Arzt bei einer zeitlichen Zäsur besondere Aufklärungspflichten treffen. Pflichtverletzungen können zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führen. Den Patienten kann unter Umständen ein Mitverschulden treffen.»Appointment and information duty of medical staff«Most medical treatments cannot be accomplished through a single medical appointment. In fact, treatments usually require multiple appointments across a defined timeframe. This results in temporal interruptions during treatment which can negatively impact the patient's health. This study highlights the duty of information that medical personnel have towards patients during temporal interruptions of treatments under German law. In addition, topics such as legal principles of the medical profession, the role of patient negligence and aspects of procedural legal are also discussed.