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Nasr, T. (2021). Staatliche Juristenleitbilder von Weimar bis zur Bundesrepublik. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58344-7
Nasr, Tobias. Staatliche Juristenleitbilder von Weimar bis zur Bundesrepublik. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58344-7
Nasr, T (2021): Staatliche Juristenleitbilder von Weimar bis zur Bundesrepublik, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58344-7

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Staatliche Juristenleitbilder von Weimar bis zur Bundesrepublik

Nasr, Tobias

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 200

(2021)

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About The Author

Tobias Nasr studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität zu Göttingen. Nach dem Studium promovierte er am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Kirchenrecht und Staatskirchenrecht, bei Prof. Dr. Hans Michael Heinig in Göttingen, wo er auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Co-Koordinator des Göttinger Examenskurses tätig war. 2019 begann er das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig. Dabei absolvierte er Stationen im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, in einer Hamburger Wirtschaftskanzlei im Bereich Gesellschaftsrecht und in der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig.

Abstract

Kurz nach dem jeweiligen Systemwechsel wurden im »Dritten Reich« und der DDR neue Juristenideale proklamiert: zunächst war der »Soldat« Hitlers und später waren sozialistische Staatsfunktionäre gefordert. Unterschiedlich detaillierte, aber ganzheitliche Ansätze sollten die vermeintlich noch »unabhängigen« Richter der Staatsmacht unterordnen und sich die Juristenausbildung dem Kampf gegen eine unpolitische, formalistische Denkweise widmen. Den Ausbildungsstätten und den Rechtslehrern oblag die weltanschauliche Erziehung. Im deutlichen Kontrast dazu wurde weder in der Weimarer Republik noch in der jungen Bundesrepublik die Rolle künftiger Juristen als mögliche Garanten von Freiheit und freiheitlicher Verfassung in den Blick genommen. An der Juristenausbildung und ihren Reformdebatten zog der jeweilige Umbruch geradezu spurlos vorüber, obwohl eine reaktionäre Weimarer Richterschaft oder die unmittelbare Erfahrung des Nationalsozialismus zu einer vertieften Debatte Anlass gegeben hatten.»The Ideal Jurist in the Light of a Changing German State«: In the »Third Reich« and the GDR, jurists were first deemed »soldiers« of Hitler, then socialist state functionaries. The supposedly still »independent« judge was subordinated to the state power, and the training of jurists was dedicated to the education of ideology. In the Weimar Republic and the Federal Republic of Germany however, jurists were not elevated to guarantors of the liberal constitution. The new state and its foundations left almost no trace in legal education and its reform debates.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 21
I. Darstellung 21
II. Das ,staatliche‘ Juristenleitbild 22
III. Aktualität der Untersuchung 23
IV. Methodik, Quellenlage und Stand der Forschung 24
1. Methode und methodische Abgrenzung 25
2. Quellenlage und Stand der Forschung 26
a) Wesentliche Erkenntnisquellen 26
b) Stand der Forschung 27
V. Gang der Untersuchung 28
1. Einführung: Frühe Etappen der Juristenausbildung (A.) 28
2. Hauptteil: Leitbilder von Weimar bis zur Bundesrepublik (B.–E.) 29
a) Grundlegendes 29
b) Staat und Juristen – Recht, Richterschaft, Juristenausbildung 29
aa) Zum Rechtsverständnis 30
bb) Die Richter im neuen Staat 30
cc) Die Entwicklung der Juristenausbildung 30
dd) Universitäten und Lehre 32
3. Kerngedanken späterer Zäsuren (F.) 32
4. Auswertung (G.) 32
A. Frühe Etappen der Juristenausbildung 33
I. Vom antiken Rom bis zum Heiligen Römischen Reich 33
II. Von der jüngeren Neuzeit bis zum Deutschen Reich 35
B. Die Weimarer Republik 37
I. Grundlegendes 37
1. Beobachtungszeitraum und wichtige Stationen 37
2. Abriss der Weimarer Reichsverfassung 37
II. Staat und Juristen in der Weimarer Republik 40
1. Der Rechtsbegriff in der Weimarer Republik 41
2. Die Weimarer Richterschaft 41
a) Politische Rechtsprechung am konkreten Beispiel 42
aa) Das Reichsgericht: Politische Opposition? 42
(1) Aufwertungsrechtsprechung in der Wirtschaftskrise 42
(2) Der Kapp-Putsch 45
bb) Der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik 46
cc) Der Staatsgerichtshof des Deutschen Reiches 47
dd) Beobachtungen 49
b) Politische Richterschaft und richterliche Unabhängigkeit 49
aa) Politische Richterschaft und die „Vertrauenskrise“ 50
bb) Der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit in Art. 102 WRV 50
cc) Unabhängigkeit und staatliche Einwirkung bis zur Mitte der zwanziger Jahre 51
dd) Die Debatte um die „Große Justizreform“ 53
c) Zusammenfassung 54
3. Die Weimarer Juristenausbildung 55
a) Rechtsgrundlagen und Entwicklung 55
aa) Reichsrechtliche Grundlagen 55
bb) Landesrecht am Beispiel Preußens 56
(1) Das Gesetz vom 6. Mai 1869 57
(2) Die Ausbildungsordnung vom 17. Juni 1913 58
(3) Reformen des Ausbildungsgesetzes und der Ausbildungsordnungen 59
(a) Die Ausbildungsordnung des Jahres 1923 59
(b) Die Ausbildungsordnung des Jahres 1929 61
(4) Der Erlass des preußischen Kultusministeriums von 1931 61
(5) Zur Ausbildung der Verwaltungsjuristen 62
(6) Zusammenfassung 62
b) Reformdebatten und Erwägungen 63
aa) Zielvorstellungen und ausdrückliche Leitbilder 64
bb) Reichsweite Vereinheitlichung 64
cc) Zulassungsvoraussetzungen 65
dd) Organisation der Ausbildung 66
ee) Studieninhalte: Art und Umfang 68
ff) Wissenschaftlichkeit und die juristische Methode 71
gg) Berufsbilder: Die Fähigkeit zum Richteramt und der Universaljurist 72
hh) Beobachtungen und Einordnung 73
c) Die Rolle der Universitäten 75
aa) Die Hochschule in der Weimarer Verfassung 75
(1) Wissenschaftsfreiheit und Organisation der Universitäten 75
(2) Die Aufgabe der Universitäten im Staat 78
bb) Die Lehre mit besonderem Blick auf die Staatsrechtslehre 79
(1) Lehrfreiheit und Beamtenstellung der Rechtslehrer 79
(2) Die Weimarer Staatsrechtslehre 85
(3) Die Rechtsfakultäten am Ende der Republik 91
cc) Beobachtungen 92
III. Auswertung 93
1. Juristen und Staat 93
2. Staatliche Juristenleitbilder 95
a) Leitbilder der juristischen Ausbildung 95
b) Weimarer Richterbilder: Zwischen Unabhängigkeit und Gesetzesbindung 96
3. Leitbilder und Staatsbewahrung 97
C. Das „Dritte Reich“ 98
I. Grundlegendes 98
1. Beobachtungszeitraum und wichtige Stationen 98
2. Das Ende des deutschen Verfassungsstaates: Abriss der nationalsozialistischen Ordnung 99
II. Staat und Juristen im „Dritten Reich“ 101
1. Nationalsozialistische Rechtskonzeption 103
2. Die Richterschaft im „Dritten Reich“ 106
a) Die Entwicklung der Gerichtsbarkeit im Allgemeinen 107
aa) Zum Reichsgericht im „Dritten Reich“ 107
bb) Der Volksgerichtshof 108
cc) Die Verwaltungsgerichtsbarkeit 109
dd) Beobachtungen 110
b) Die neue „Vertrauenskrise“ – Eine Frage der Unabhängigkeit des Richters 110
aa) Der „unabhängige“ Richter des NS-Staates 111
bb) Die Vertrauenskrise im „Dritten Reich“ 113
cc) Die „Vertrauenskrise“ zwischen „Inszenierung“ und wahrem Kern 118
c) Beobachtungen 119
3. Die Ausbildung der NS-Juristen 120
a) Rechtsgrundlagen und Entwicklung 120
aa) Frühe Entwicklung 120
bb) Die Justizausbildungsordnung vom 22. Juli 1934 122
(1) Zielbestimmungen und allgemeine Voraussetzungen 122
(2) Zulassungsvoraussetzungen 123
(3) Aufbau und Inhalte der Ausbildung 123
(a) Der Studienverlauf 124
(b) Inhalte: Prüfungsfächer 124
(c) Die Erste Prüfung 125
(d) Vorbereitungsdienst 127
cc) Die Eckhardt’sche Studienordnung des Jahres 1935 128
dd) Die Ausbildungsordnung für den höheren Verwaltungsdienst von 1937 131
ee) Folgereformen der Juristenausbildung 132
(1) Die Justizausbildungsordnung vom 4. Januar 1939 132
(2) Einzelne Änderungen nach Kriegsbeginn 133
ff) Beobachtungen 133
b) Das Gemeinschaftslager „Hanns Kerrl“ 134
c) Reformdebatten und Erwägungen 135
aa) Zielvorstellungen 138
bb) Zulassungsvoraussetzungen 139
cc) Organisation und Aufbau der Ausbildung 139
(1) Studium 139
(2) Vorbereitungsdienst 141
dd) Studieninhalte: Art, Umfang und ihre Reihenfolge 144
(1) Die Trennung von Fachausbildung und Allgemeinbildung 144
(2) Zur Neuaufteilung der Fächer 145
(3) Die Bedeutung der einzelnen Fächer 147
ee) Wissenschaftlichkeit und die juristische Methode 154
ff) Berufsbilder: Die „Fähigkeit zum Richteramt“ und der Universaljurist 155
gg) Beobachtungen 157
d) Die Rolle der Universitäten 158
aa) Die Hochschulen im Nationalsozialismus 159
bb) Die Lehre mit besonderem Blick auf die Staatsrechtslehre 162
(1) Lehrfreiheit und Beamtenstellung 162
(2) Die nationalsozialistische Staatsrechtslehre 164
(3) Exkurs: Lehre und Dozenten in der Praxis 168
cc) Beobachtungen 170
III. Auswertung 171
1. Juristen und Staat 171
2. Staatliche Juristenleitbilder 172
a) Leitbild der juristischen Ausbildung 172
b) Nationalsozialistische Richterbilder 173
3. Juristenleitbilder und Staatsbewahrung 174
D. Die Deutsche Demokratische Republik 175
I. Grundlegendes 175
1. Beobachtungszeitraum und wichtige Stationen 175
2. Abriss des DDR-Verfassungsrechts 175
II. Staat und Juristen in der DDR 177
1. Die Babelsberger Konferenz 179
2. Recht im Sozialismus: Die „sozialistische Gesetzlichkeit“ 183
3. Die Richterschaft im sozialistischen Staat 186
a) Neuaufbau der Gerichtsbarkeit 186
aa) Das „Oberste Gericht“ der DDR 187
bb) Der Untergang der Verwaltungsgerichtsbarkeit 187
b) Die neuen Richtertypen: Richter im Soforteinsatz und Volksrichter 189
aa) Richter im Soforteinsatz 189
bb) Volksrichter 190
c) Unabhängigkeit und Gesetzesbindung des Richters 194
aa) Ideologische und rechtliche Grundlagen 194
bb) Die Lenkung der Justiz 197
cc) Das Wort von der „Justizkrise“: Rechtsprechung in der Öffentlichkeit 202
dd) Beobachtungen 204
d) Auswertung 205
4. Die Ausbildung der sozialistischen Juristen 205
a) Die Volksrichterausbildung 206
aa) Rechtsgrundlagen und Entwicklung 206
(1) Sechs- und Achtmonatslehrgänge 1945/46 206
(2) Einjahreslehrgänge ab 1947 210
(a) Gesellschaftskunde und die Demokratisierung der Volksrichter 212
(b) Die Neuausrichtung der juristischen Fachausbildung 213
(3) Zweijahreslehrgänge ab 1950 214
(4) Ende und Nachwirkung der Volksrichterausbildung 216
bb) Reformdebatten und Erwägungen: Zur Bedeutung der Volksrichterausbildung für den Aufbau des Sozialismus 216
(1) Zielvorstellungen 217
(2) Zulassungsvoraussetzungen: Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer 218
(3) Organisation und Aufbau der Ausbildung 220
(4) Lehrinhalte: Art, Umfang und Reihenfolge 222
(5) Zur Auswahl der Lehrkräfte 225
cc) Beobachtungen und erste Einordnung 225
b) Die akademische Juristenausbildung 226
aa) Rechtsgrundlagen und Entwicklung 226
(1) Die ersten Studienpläne und der Beginn der zweiten Hochschulreform 228
(a) Die Studienpläne 1949/1950 228
(b) Die „Zweite Hochschulreform“ und die Abschaffung des Vorbereitungsdienstes ab 1951 231
(2) Die dritte Hochschulkonferenz, der V. Parteitag und die Babelsberger Konferenz 234
(a) Der Studienplan von 1959 235
(b) Die Praktikantenzeit: Gesellschaftsdienst statt Vorbereitungsdienst 237
(3) Der VI. Parteitag und die Profilierung der juristischen Fakultäten ab 1963 238
(4) Zusammenfassung 242
bb) Die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und das Weiterbildungssystem der DDR 243
cc) Reformdebatten und Erwägungen 245
(1) Ziel der Ausbildung 247
(2) Zulassung und Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer 248
(3) Organisation und Aufbau der akademischen Ausbildung 248
(4) Studieninhalte: Reihenfolge, Art und Umfang 251
(a) Die gesellschaftswissenschaftliche Ausbildung 252
(b) Die Grundlagenfächer: Verknüpfung von Weltanschauung und Rechtsausbildung 252
(c) Der Einbruch der Ideologie in die juristische Fachausbildung 253
(d) Der Aufstieg der (politischen) Ökonomie 257
(5) Wissenschaftlichkeit und die juristische Methode 259
(6) Berufsbilder: Vom Richteramt zum Spezialisten 261
(7) Beobachtungen 261
dd) Die Rolle der Universitäten 262
(1) Die Hochschulen im deutschen Sozialismus 263
(2) Die Lehre mit besonderem Blick auf die Staatsrechtslehre 264
(a) Lehrfreiheit und Beamtenstellung 265
(b) Die sozialistische Staatsrechtslehre 267
(3) Beobachtungen 268
III. Auswertung 268
1. Juristen und Staat 268
2. Staatliche Juristenleitbilder 269
a) Leitbilder der juristischen Ausbildung 269
b) Sozialistische Richterbilder: Der erziehende Richter im sozialistischen Kader 270
3. Juristenleitbilder und Staatsbewahrung 270
E. Die Bundesrepublik Deutschland 272
I. Grundlegendes 272
1. Beobachtungszeitraum und wichtige Stationen 272
2. Grundentscheidungen der neuen liberalen Verfassung 272
II. Staat und Juristen in der Bundesrepublik 275
1. Zur Rechtskonzeption in der Bundesrepublik 276
2. Die Richterschaft im neuen liberalen Staat 278
a) Zur Begründung der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit 278
b) Unabhängigkeit, Unabsetzbarkeit und Gesetzesbindung des Richters 282
aa) Unabhängigkeit und Gesetzesbindung in der Gründungszeit 282
(1) Restitution der Unabhängigkeit des Richters 282
(2) Gesetzesbindung und politisches Urteil 283
bb) Die Unabhängigkeit und die „Große Justizreform“ 286
(1) Wunsch und Ziel einer „Großen Justizreform“ 286
(2) Das Deutsche Richtergesetz und die richterliche Rezeption 289
c) Aufarbeitung – Richterkritik – Justizkrise 292
aa) Aufarbeitung und das Bild des Richters in der frühen Nachkriegszeit 292
bb) „Unbewältigte Vergangenheit“: Richter- und Gerichtskritik 295
cc) Zurück zur Grundsatzkritik: Die Justizkrise ab 1962 302
d) Auswertung: Vom Rechtsstaat zum Richterstaat? 304
3. Die Ausbildung des bundesrepublikanischen Juristenstandes 306
a) Rechtsgrundlagen und Entwicklung 306
aa) Die Wiederaufnahme des Ausbildungsbetriebes und die ersten Ausbildungsordnungen in der Besatzungszeit 307
(1) Ziele der Ausbildung 308
(2) Aufbau der Ausbildung 309
(3) Inhalte: Prüfungs- und Studienfächer 310
(4) Erste Prüfung 310
(5) Vorbereitungsdienst 311
(6) Beobachtungen und wesentliche Abweichungen 312
bb) Die Gründung der Bundesrepublik und die Reform des GVG 1950 312
(1) Ziele der Ausbildung 314
(2) Aufbau der Ausbildung 315
(3) Inhalte: Prüfungs- und Studienfächer 316
(4) Erste Prüfung 318
(5) Vorbereitungsdienst 318
(6) Beobachtungen, wesentliche Abweichungen 319
cc) Die Entwicklung in den frühen sechziger Jahren 319
(1) Verlauf der Entwicklung in den ersten Jahren 319
(2) Die Empfehlungen der Justizministerkonferenz vom 11. Februar 1965 321
(3) 1964–1965: § 5 DRiG im Bundestag 322
(4) Umsetzungen der Empfehlungen im Landesrecht 324
b) Reformdebatten und Erwägungen 325
aa) Zielvorstellungen und einzelne Leitbilder 329
bb) Bundesweite Einheitlichkeit 331
cc) Zulassung 332
dd) Organisation und Aufbau der Juristenausbildung 334
(1) Studium und erste Prüfung 334
(2) Vorbereitungsdienst und große Prüfung 341
ee) Studieninhalte: Art, Umfang und Reihenfolge 346
(1) Die fachjuristische Ausbildung 347
(2) Der interdisziplinäre und allgemeinbildende Ansatz 348
(3) Der inhaltliche Ablauf des Studiums 355
(4) Zusammenfassung 356
ff) Wissenschaftlichkeit und die juristische Methode 356
gg) Berufsbilder: Die Befähigung zum Richteramt und der Universaljurist 359
hh) Gegenentwürfe und Sonderwege 360
ii) Zum Fortbildungswesen 361
jj) Beobachtungen und erste Einordnung 362
(1) Der Verlauf der Reformdebatte im Überblick 362
(2) Juristenausbildung und Erziehung 364
(3) Reformhindernisse 365
c) Die Rolle der Universitäten unter dem Grundgesetz: Die Renaissance der Freiheit von Wissenschaft und Lehre 366
aa) Die Stellung der Hochschulen 367
(1) Zur organisationsrechtlichen Stellung der Hochschulen 367
(2) Idee und Aufgabe der neuen Hochschule 369
bb) Die Lehre mit besonderem Blick auf die Staatsrechtslehre 373
(1) Freiheit der Lehre: Verfassungstreue und Beamtenstellung 374
(2) Die Staatsrechtslehrer des liberalen Staates 378
cc) Beobachtungen und Einordnung 384
III. Auswertung 385
1. Juristen und Staat 385
2. Staatliche Juristenleitbilder 386
a) Leitbilder der juristischen Ausbildung 386
b) Bundesrepublikanische Richterbilder: Die Rückkehr des unabhängigen Richters 387
3. Juristenleitbilder und Staatsbewahrung 388
F. Spätere Zäsuren und ihre Kerngedanken 390
I. Die Juristenausbildung im Geist der 68er 390
1. Die Beschlüsse von München und Mainz 390
2. Die Loccumer Tagungen und der Arbeitskreis für Juristenausbildung 391
3. Die „Experimentierklausel“ und die einstufige Juristenausbildung 393
II. Die Rechtsfakultäten als Hüter des Rechtsstaates: Ein Wort zur Einheit? 394
1. Die unmittelbaren Folgen der deutschen Einheit 394
2. Neue Gedanken zum Juristen-Fakultätentag der Einheit 395
G. Staatliche Juristenleitbilder 398
I. Juristenleitbilder nach dem Umbruch: Eine Gegenüberstellung 398
1. Neuer Staat – neue Ordnung – neues Recht 398
2. Staat und Juristen: Die Richterschaft im Staat 399
a) Neuordnung der Gerichtsbarkeit 399
b) Unabhängigkeit und Einbindung der Richterschaft 401
c) Der Kern der Justizkrisen 402
d) Richterbilder: Skizzen neuer „Richtertypen“ 403
3. Der Staat und die Ordnung in den Ausbildungsreformen 405
a) Zielsetzung 405
b) Aufbau der Ausbildung 406
c) Studieninhalte 408
(1) Die Fachausbildung 408
(2) Grundlagenfächer und die interdisziplinäre Ausbildung 409
d) Juristische Ausbildung zwischen Wissenschaftlichkeit und Praxisbezug 410
e) Das Richteramt als formelles Leitbild der Juristenausbildung 411
f) Die lange Tradition des Volljuristen 412
4. Die Universitäten: Wissenschaft und staatsbürgerliche Erziehung 413
5. Die Lehre: insbesondere die Staatsrechtslehre und ihr Erziehungsauftrag 414
6. Die Akteure: Reformen zwischen Kooperation und Machtkampf 416
7. Die zentralen Leitbilder in der Kurzfassung 418
II. Leerstelle: liberales Juristenethos 419
1. Der Jurist des liberalen Staates 419
2. Die Reformdebatten und der Umbruch zum liberalen Staat 420
3. Reformdebatten ohne Fernziel 421
Schlussbetrachtung 424
I. Jüngere Entwicklungen und Ausblick 424
1. Juristenausbildung 424
2. Die unabhängige Justiz und der Einfluss der Europäischen Union 425
II. Schluss 426
Literatur- und Quellenverzeichnis 429
I. Literatur 429
II. Quellen 474
1. Zeitungsartikel ohne Autorenangabe 474
2. Archivquellen 474
3. Onlinequellen 474
Personenverzeichnis 476
Stichwortverzeichnis 478