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Die Ämter für Verfassungsschutz als Präventionsbehörden

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Banzhaf, M. (2021). Die Ämter für Verfassungsschutz als Präventionsbehörden. Rechtsfragen zur Stellung der Verfassungsschutzämter in der deutschen Verfassungsschutzarchitektur. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58317-1
Banzhaf, Maximilian. Die Ämter für Verfassungsschutz als Präventionsbehörden: Rechtsfragen zur Stellung der Verfassungsschutzämter in der deutschen Verfassungsschutzarchitektur. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58317-1
Banzhaf, M (2021): Die Ämter für Verfassungsschutz als Präventionsbehörden: Rechtsfragen zur Stellung der Verfassungsschutzämter in der deutschen Verfassungsschutzarchitektur, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58317-1

Format

Die Ämter für Verfassungsschutz als Präventionsbehörden

Rechtsfragen zur Stellung der Verfassungsschutzämter in der deutschen Verfassungsschutzarchitektur

Banzhaf, Maximilian

Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit, Vol. 13

(2021)

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About The Author

Maximilian Banzhaf studierte Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg. Anschließend war er dort bis 2019 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht sowie am Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation tätig. 2020 wurde er von der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg zum Dr. iur. promoviert. Zwischen 2020 und 2022 absolvierte er sein Referendariat am Kammergericht Berlin. Seit Dezember 2022 ist er als Referent in der Verwaltung des Deutschen Bundestages tätig.

Abstract

Aufklärungsmängel im Tatkomplex um den sog. »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) und Diskussionen hinsichtlich der Beobachtung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) haben die Ämter für Verfassungsschutz zuletzt erneut in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Das Bundesamt und die 16 Landesämter für Verfassungsschutz waren ursprünglich dazu konzipiert, Strukturaufklärung über »umstürzlerische Bestrebungen« anzustellen und die Ergebnisse Regierung sowie Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Zunehmend werden die Ämter allerdings auch in die einzelfallbezogene Gefahrenabwehr eingebunden. Die Untersuchung skizziert umfangreich die Aufgaben der Verfassungsschutzämter sowie deren Stellung in der deutschen Sicherheitsarchitektur. Die herausgearbeiteten Zuständigkeitsüberschneidungen der Ämter mit den Polizeibehörden und dem BND werden einer eingehenden verfassungsrechtlichen Überprüfung unterzogen. Die dabei offengelegten Friktionen münden in einem rechtspolitischen Vorschlag zur Neuausrichtung der Verfassungsschutzämter.»Prevention by the Ämter für Verfassungsschutz«: Maximilian Banzhaf examines the role and structure of the domestic intelligence agencies in Germany. He describes the function of the Federal Office for the Protection of the Constitution (»Bundesamt für Verfassungsschutz«, BfV) and the 16 »Landesämter für Verfassungsschutz« (LfV) at the state-level and their cooperation with other security institutions in detail. Applying standards of the national constitution (»Grundgesetz«) and parliamentary law, he detects frictions in the cooperation between BfV/LfV and the police and The Federal Intelligence Service (»Bundesnachrichtendienst«, BND). Consequently, the author argues for a refocus of the domestic intelligence agencies in Germany.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 21
Einleitung: Moderner Verfassungsschutz im Informationszeitalter 27
A. Forschungsanlass: Neue Herausforderungen für den Verfassungsschutz in der Informationsgesellschaft 27
B. Untersuchungsgegenstand und Darstellung der Forschungsfragen 30
I. Begrenzung auf die nationale Dimension 30
1. Unionsrechtliche Dimension 31
2. Völkerrechtliche Dimension 34
II. Gang der Untersuchung 35
1. Teil: Der Verfassungsschutz in der deutschen Sicherheitsarchitektur – Konturen einer nationalen Verfassungsschutzarchitektur 38
Kapitel 1 39
Der umfassende Begriff der Sicherheitsarchitektur 39
A. Die Institutionen der äußeren Sicherheit zum Schutz des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder 40
B. Die Entfaltung der inneren Sicherheit anhand der zu schützenden Rechtsgüter 42
I. Der Verfassungsauftrag zum Schutz von Individualrechtsgütern 42
II. Der Schutz des Verfassungsstaats als Gemeinschaftsgut 43
C. Das Zusammenwirken von äußerer und innerer Sicherheit in der Sicherheitsarchitektur 45
Kapitel 2 46
Eingrenzung anhand der Gefahrenursache 46
A. Vom Menschen ausgehende Gefahren 46
I. Bestrebungen im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes 46
II. Verfassungsfeindliche Verhaltensweisen im Sinne der wehrhaften Demokratie 46
III. Strafbare Handlungen im Sinne des Staatsschutzstrafrechts 47
B. Von der Natur ausgehende Gefahren 48
Kapitel 3 50
Eingrenzung anhand der Schutzgüter 50
A. Die freiheitliche demokratische Grundordnung 52
B. Der Bestand des Bundes und der Länder 55
C. Die Sicherheit des Bundes und der Länder 56
D. Eine Gesamtschau der Schutzgüter des Verfassungsschutzes im Sinne des Grundgesetzes 59
E. Das Verhältnis der Begriffe Verfassungsschutz und Staatsschutz im Wandel von einer differenzierenden zu einer synonymen Verwendung 60
F. Der Verfassungsschutz als Ausdruck des grundgesetzlichen Prinzips der wehrhaften Demokratie 62
Kapitel 4 66
Verfassungsschutzarchitektur: Der Staatsauftrag Verfassungsschutz im Gefüge der Sicherheitsarchitektur 66
A. Der Umfang des grundgesetzlichen Verfassungsschutzauftrags 66
B. Die Verfassungsschutzarchitektur… 68
I. …als Teilbereich der Sicherheitsarchitektur 69
II. …als föderale Struktur 70
1. Die Vorherrschaft des Bundes in Angelegenheiten mit Auslandsbezug, im Staatsschutzstrafrecht und bei den Nachrichtendiensten 71
2. Die Dominanz der Länder in der polizeilichen Gefahrenabwehr 74
2. Teil: Die Entwicklung der Aufgaben der Verfassungsschutzämter und die Stellung der Ämter in der Verfassungsschutzarchitektur 76
Kapitel 1 78
Weitgehende Aufgabenunität der Verfassungsschutzämter trotz föderaler Organisation 78
A. Die föderale Struktur der Verfassungsschutzämter im Verbund 79
I. Die Zentralstelle BfV und die Verpflichtung der Länder gemäß § 2 Abs. 2 BVerfSchG zur Errichtung von Verfassungsschutzbehörden 80
II. Die Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit innerhalb des Verfassungsschutzverbunds aus Bundesamt und Landesämtern für Verfassungsschutz 83
1. Die ausschließlichen Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz 84
2. Die ausschließlichen Aufgaben der Landesämter für Verfassungsschutz 85
3. Die Reservezuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz nach § 5 Abs. 1 BVerfSchG 87
III. Die Veränderungen im föderalen System der Verfassungsschutzämter 88
B. Der Verfassungsschutzverbund aus Bundesamt und Landesämtern für Verfassungsschutz 90
Kapitel 2 91
Entwicklung und Einordnung der Aufgaben des Verfassungsschutzverbundes 91
A. Die eigenständigen Aufgaben: Beobachtungsaufträge 92
I. Tätigkeit: Sammlung und Auswertung von Informationen 92
1. Tatbestandsmerkmale der Beobachtungstätigkeit 93
2. Beschränkung: Beobachtung ohne „polizeiliche Befugnisse“ 96
II. Beobachtungsgegenstände: chronologisch nach ausdrücklicher Aufnahme in den Text des BVerfSchG 98
1. Beobachtungsobjekt „Bestrebungen“ und die Möglichkeit der Beobachtung von Einzelpersonen 99
2. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes sowie der Amtsführung der Verfassungsschutzorgane des Bundes oder eines Landes (Nr. 1) 101
a) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung 103
b) Bestrebungen, die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben 105
c) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes 105
d) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes 106
3. Beobachtung als Teil der Spionageabwehr (Nr. 2) 106
4. Gewalttätige Bestrebungen, die auswärtige Belange gefährden (Nr. 3) 109
5. Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Nr. 4) 111
6. Länderspezifische Sonderaufgaben 113
7. Entwicklung der eigenständigen Aufgaben der Verfassungsschutzämter 115
III. Die Hierarchie der Beobachtungszwecke der Verfassungsschutzämter zwischen Gesellschafts- und Regierungsaufklärung einerseits sowie Informationsvorsorge für die Verwaltung andererseits 118
1. Primärzwecke: Information der politischen Entscheidungsträger… 119
2. …und Information der Gesellschaft 120
3. Sekundär Information der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden 120
4. Prioritäten zwischen Tradition und moderner Gesetzessystematik 122
B. Mitwirkungsaufgaben 124
I. Personeller Sabotage- und Geheimschutz 125
II. Technischer Sabotage- und Geheimschutz 126
C. Thematische Zweiteilung der Aufgabenbereiche 126
D. Verbindendes Element: Der Inlandsbezug 128
E. Zeitliche Einordnung der Aufgaben der Verfassungsschutzämter in Gefahrenprophylaxe, Gefahrenabwehr oder Repression 132
I. Repression im Verfassungsschutzkontext 133
II. Einzelfallbezogene Prävention durch Gefahrenabwehr 137
1. Einordnung der Gefahrenabwehr in die Verfassungsschutzarchitektur anhand funktioneller Kriterien 138
2. Informatorische und aktionelle Maßnahmen der Gefahrenabwehr 140
III. Gefahrenprophylaxe zur abstrakt-generellen Prävention 142
1. Abgrenzung zu Repression und Gefahrenabwehr… 142
2. …verdeutlicht am Beispiel des Verfassungsschutzberichts 143
IV. Der Wandel der nationalen Sicherheitsarchitektur als Reaktion auf sich ändernde Bedrohungsszenarien 145
V. Die Verfassungsschutzämter zwischen Gefahrenprophylaxe und zunehmender Einbindung in die Gefahrenabwehr 149
F. Rekapitulation der Aufgaben der Verfassungsschutzämter 153
I. Die Aufgabe der Verfassungsschutzämter im Allgemeinen und des BfV im Speziellen 153
II. Exkurs: Die Bundesoberbehörde mit Zentralstellenfunktion als passende Organisationsform 157
Kapitel 3 159
Der Beitrag der Verfassungsschutzämter zum Verfassungsschutz und die daraus resultierende Stellung in der Verfassungsschutzarchitektur 159
A. Der Beitrag der Verfassungsschutzämter zum Staatsauftrag Verfassungsschutz… 160
I. …in Abgrenzung zu verfassungsgerichtlichem und ministerialem Verfassungsschutz 160
1. Die spezifischen Verfassungsschutzaufgaben des Bundesverfassungsgerichts 161
2. Der ministerielle Verfassungsschutz in Vereins- und Versammlungsrecht 161
3. Abgrenzung zu den Verfassungsschutzämtern 162
II. …in Abgrenzung zu den anderen Nachrichtendiensten 162
1. Verfassungsschutz durch den MAD 163
2. Die Beteiligung des BND am Verfassungsschutz 164
3. Weitere Nachrichtendienste der Bundesrepublik Deutschland? 165
4. Abgrenzung zu den Verfassungsschutzämtern 167
a) Der MAD als Teil des Verfassungsschutzverbundes 167
b) Abgrenzung des BND vom Verfassungsschutzverbund 171
III. …in Abgrenzung zum Verfassungsschutz durch die Bundeswehr 174
IV. …in Abgrenzung zu strafrechtlichem Verfassungsschutz 175
1. Strafverfolgung im Rahmen des Verfassungsschutzes 175
2. Abgrenzung von Strafverfolgungsbehörden und Verfassungsschutzämtern in der Verfassungsschutzarchitektur 177
V. …in Abgrenzung zu präventiv-polizeilichem Verfassungsschutz 178
1. Die Polizei als Teil der Verfassungsschutzarchitektur 178
2. Abgrenzung zu den Verfassungsschutzämtern 179
VI. Ergebnis: Der Beitrag der Verfassungsschutzämter zum Verfassungsschutz und deren partielle Sonderstellung in der Verfassungsschutzarchitektur 182
B. Befund: Aufgabenparallelität bei strafbewehrten, verfassungsschutzrelevanten Bestrebungen und der Grenzfall der Spionageabwehr 185
I. Parallele Beobachtung strafbewehrter oder gefährlicher Bestrebungen durch Polizei und Verfassungsschutzämter als Herausforderung für die Verfassungsschutzarchitektur 188
II. Zuständigkeitsschwierigkeiten zwischen BND und Verfassungsschutzämtern bei der Spionageabwehr 192
3. Teil: Herausforderungen für die Verfassungsordnung durch die Aufgabenparallelität von Polizei und Verfassungsschutzämtern 195
Kapitel 1 197
Parallele Zuständigkeiten von Polizei und Verfassungsschutzämtern als verfassungsrechtliche Herausforderung 197
A. Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten 198
I. Verfassungsrechtliche Verankerung und Reichweite der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten 199
1. Der Ursprung des Trennungsgebots 200
2. Verfassungsrang eines pauschalen Trennungsgebots? 201
a) Rechtsstaatsprinzip 201
b) Bundesstaatsprinzip 202
c) Grundrechte 203
3. Verfassungsrang und inhaltliche Reichweite spezifischer Trennungsgebote zwischen Polizei und Verfassungsschutzämtern 204
a) Gebot der organisatorischen Trennung 204
b) Gebot der funktionalen Trennung 205
c) Gebot der kompetenziellen Trennung 209
aa) Grundsätzliche Ausrichtung 209
bb) Keine polizeilichen Befugnisse 210
cc) Eingriffsschwellen 210
dd) Aufklärungszweck 211
ee) Keine verfassungsrechtliche Verankerung einer strikten Trennung der Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutzämtern 211
d) Verfassungsrechtlich gebotene Stringenz der Trennung statt Vorgabe einzelner Gebote 212
e) Gebot der informationellen Trennung 216
4. Konsolidierungen des verfassungsrechtlichen Trennungsprinzips zwischen Polizei und Nachrichtendiensten 218
II. Beeinträchtigung… 220
1. … der verfassungsrechtlich gebotenen Stringenz der Trennung von Polizei und Verfassungsschutzämtern 221
a) Klare organisatorische Trennung 221
b) Relativierung der funktionalen Trennung durch Betonung der Überschneidungsbereiche 221
c) Weitgehende Angleichung der Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutzämtern 224
2. …des verfassungsrechtlichen Prinzips der grundsätzlichen informationellen Trennung von nachrichtendienstlichen und polizeilichen Datenbeständen 226
a) Kritik der Literatur am Grundsatz der Datentrennung 228
b) Das informationelle Trennungsprinzip und die Vernetzung von Polizei und Verfassungsschutzämtern 228
c) Das informationelle Trennungsprinzip und überschneidende Ermittlungsbereiche 231
B. Verbot ungerechtfertigter additiver Grundrechtseingriffe 232
I. Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren bei additiven Grundrechtseingriffen 233
1. Grundrechtsschonende Aspekte kombinierter Überwachungsmaßnahmen 233
2. Die umfassende Abstimmung als zentrale Verfahrensvorgabe 233
II. Herausforderungen durch die parallele Aufklärungstätigkeit von Polizei und Verfassungsschutzämtern 234
1. Beeinträchtigungsszenarien durch parallele Beobachtung von Polizei und Verfassungsschutzämtern 235
2. Prozedurale Sicherungsmechanismen zur Verhinderung unkoordinierter, additiver Überwachungsmaßnahmen 236
3. Verbleibende Beeinträchtigungen und mögliche Schlussfolgerungen 237
C. Gebot der Verantwortungsklarheit 239
I. Maßstabsbildung 239
1. Der Grundsatz der ausschließlichen Aufgabenzuweisung: Ein grundlegendes Ordnungsprinzip des Grundgesetzes 240
a) Grundgesetzliche Kompetenzordnung 240
aa) Verwaltungsorganisatorische Bedeutung 240
bb) Bedeutung für die Aufgabenzuweisung 243
b) Demokratieprinzip 244
aa) Verflochtene Verfahrensbeteiligungen als legitimatorische Herausforderung auch auf behördlicher Ebene 247
bb) Die ausschließliche Aufgabenzuweisung als Gewinn für demokratische Verantwortungszusammenhänge 248
c) Rechtsstaatsprinzip 249
d) Konsolidierung eines verfassungsrechtlichen Grundsatzes ausschließlicher Aufgabenzuordnung 252
2. Verfassungsrechtliche Verankerung und Reichweite des Gebots der Verantwortungsklarheit 254
a) Verantwortungsklarheit im Rechtsstaat 254
b) Verantwortungsklarheit in der Demokratie 257
c) Verantwortungsklarheit im föderalen Staat 259
aa) Grundsätzliches Verbot der Mischverwaltung 259
bb) Grundsatz der eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung 261
II. Beeinträchtigung… 262
1. …durch parallele Ermittlungen von Polizei und Verfassungsschutzämter 263
2. …durch Einbindung der Verfassungsschutzämter in fremde Verwaltungsentscheidungen 264
a) Beteiligung der Verfassungsschutzämter am ministeriellen Verfassungsschutz 264
b) Verfahrensherrschaft über die Sicherheitsüberprüfung von Journalisten 267
c) Übertragbarkeit auf polizeiliche Verwaltungsentscheidungen 268
aa) Verdeckte Beiträge der Verfassungsschutzämter 269
bb) Faktische Verfahrensherrschaft der Verfassungsschutzämter durch überlegenes Wissen 270
cc) Ungenügende Dokumentationspflichten de lege lata 271
D. Gebot der Zweckbindung 272
Kapitel 2 275
Potentielle Rechtfertigung: Die Effektivität der Verfassungsschutz-Verwaltung 275
A. Effektivitäts- und Effizienzbegriff dieser Untersuchung 276
B. Verfassungsrechtliche Verankerung des Prinzips möglichst effektiver Verwaltung 277
C. Auswirkungen paralleler Ermittlungen von Polizei und Verfassungsschutzämtern auf die Effektivität der Gefahrenabwehr 278
I. Gesteigerte Effektivität durch parallele Ermittlungen 279
II. Effektivitätshindernisse durch parallele Ermittlungen 281
D. Keine Rechtfertigung der Aufgabenparallelität mangels Effektivitätssteigerung 287
Kapitel 3 289
Verfassungswidrige Parallelzuständigkeit de lege lata 289
A. Die Organisation von Polizei und Verfassungsschutzämtern: Ein verfassungsrechtlicher Problemfall 289
I. Enge Zusammenarbeit im Spannungsfeld mit dem informationellen Trennungsprinzip 291
II. Inkonsequente Informationserhebungsbefugnisse 292
III. Gefahr nicht rechtfertigbarer additiver Grundrechtseingriffe aufgrund mangelnder Abstimmung 292
IV. Verstoß gegen das Gebot der Verantwortungsklarheit aufgrund von Intransparenz 293
B. Keine Rechtfertigung mit Blick auf die Effektivität der Verfassungsschutzverwaltung 295
Kapitel 4 297
Verfassungsmäßige, durch Kollisionsnormen abgesicherte Funktionentrennung de lege ferenda 297
4. Teil: Herausforderungen für die Verfassungsordnung durch die Organisation der Spionageabwehr 303
Kapitel 1 305
Die Ordnung der Spionageabwehr in der Bundesrepublik Deutschland 305
A. Das faktische Übergewicht der nachrichtendienstlichen gegenüber der polizeilichen Spionageabwehr 305
B. Der Auslandsbezug als definierendes Element der Spionageabwehr 307
I. Der Auslandsbezug als stetes Merkmal einer ansonsten weitreichenden Spionagedefinition 308
II. Die Lokalität als Zurechnungs- und Abgrenzungskriterium zwischen der Spionageabwehr des BND und der Verfassungsschutzämter 309
C. Die grundgesetzlichen Vorgaben an die Organisation der nachrichtendienstlichen Spionageabwehr 310
I. Der Grundsatz ausschließlicher Aufgabenzuordnung als grundlegende Organisationsvorgabe auch für die nachrichtendienstliche Spionageabwehr 310
II. Die grundgesetzliche Kompetenzordnung als Rahmenordnung der Organisationsstruktur 311
III. Die Effektivität der Gefahrenabwehr als maßgebliches Kriterium für die Funktionalität der nachrichtendienstlichen Spionageabwehr 312
IV. Das Verbot der Tätigkeit des BND auf „innenpolitischem Gebiet“: Die bisher zentrale Vorgabe für die nachrichtendienstliche Spionageabwehr 315
1. Die Begrenzung der Spionageabwehr durch den BND auf die Eigensicherung 315
2. Die einfachgesetzliche Grundlage des Verbots 316
3. Die Frage nach der verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbots 316
a) Spionageabwehr als zwingende Ländersache? 318
b) Effektive Spionageabwehr auch in zentralistischer Struktur möglich 318
4. Fazit: Beeinträchtigung einer effektiven Spionageabwehr durch das überkommene Verbot der Tätigkeit des BND auf innenpolitischem Gebiet 319
Kapitel 2 320
Die Zentralisierung der nachrichtendienstlichen Spionageabwehr unter dem Dach des BND 320
A. Kein verfassungsrechtliches Konzentrationsverbot hinsichtlich der nachrichtendienstlichen Spionageabwehr 321
B. Die Argumente für eine Konzentration der Spionageabwehr unter dem Dach des BND 322
I. Effektivierung des Übergangs von Spionageabwehr in Gegenspionage 323
II. Größere Flexibilität des BND im Umgang mit auslandsbezogenen Ermittlungen 324
III. Größere Erfahrung des BND im Umgang mit wirtschaftsbezogenen Informationen 324
C. Ergebnis: Sinnvolle Konzentration der nachrichtendienstlichen Spionageabwehr als Aufgabe des BND 325
5. Teil: Rückbesinnung des institutionellen Verfassungsschutzes – Die Verfassungsschutzämter als Behörden der primären Prävention 326
Kapitel 1 329
Der weite Verfassungsschutzauftrag: Verfassungsrechtliche Vorgaben an die Aufgabenverteilung 329
A. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Aufgabenverteilung bei thematischer Nähe, vorliegend innerhalb der Verfassungsschutzarchitektur 330
I. Das Verbot der Aufgabenidentität als äußerste Grenze der Aufgabengestaltung 331
II. Der Kooperationsaufwand innerhalb eines Oberauftrags 331
B. Die Konsequenzen der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Aufgabenstruktur der Verfassungsschutzämter 332
I. Das Verbot von Aufgabenidentitäten als Vorgabe an die Aufgabenverteilung innerhalb der Verfassungsschutzarchitektur 332
II. Bedarf an hinreichender Abstimmung bei Kooperationsbeziehungen 334
1. Informationsübermittlung 335
2. Überlappende Aufklärungstätigkeiten 335
III. Aufgabenneustrukturierung als Alternative 336
Kapitel 2 341
Rückbau bisheriger Aufgaben 341
A. Differenzierte Behandlung der Beobachtungsgegenstände als Spiegel der gesetzgeberischen Gewichtung 342
I. Der weite Spielraum der Verfassungsschutzämter bei der Spionageabwehr und der Beobachtung völkerverständigungswidriger Bestrebungen 342
II. Die Behandlung von Einzelpersonen und Bestrebungen gegen auswärtige Belange: Tiefgreifende Aufklärung unter hohen Anforderungen 344
III. Die vergleichsweise zurückhaltende Behandlung der verfassungsfeindlichen, aber friedlichen Bestrebungen 345
IV. Unterschiedliche Behandlung der Beobachtungsgegenstände als Ergebnis gesetzgeberischer Gewichtung 346
B. Begrenzung der Beteiligung an Gefahrenabwehr und Strafverfolgung 347
I. Subsidiarität der Informationserhebung der Verfassungsschutzämter gegenüber der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung 348
II. Keine vertiefte Einbindung in sonstige Verwaltungsverfahren 354
1. Parteiverbot 355
2. Vereinsverbot 357
III. Grundsätzliche Reduktion auf Berührungspunkte zur Vorbereitung aktioneller Maßnahmen 359
C. Neuverteilung der Spionageabwehr anhand funktionaler Kriterien 361
I. Aufklärung 361
II. Weitere Macht-Disaggregation durch Ausgliederung des personellen und technischen Geheim- und Sabotageschutzes 361
1. Effektiver und transparenter personeller Geheim- und Sabotageschutz 362
2. Technischer Geheim- und Sabotageschutz aus der einen Hand des BSI 362
III. Der BND als zentrale Spionageabwehrinstitution und das BSI zur technischen Unterstützung 364
D. Keine Schutzlücken ohne die Ermittlungstätigkeit der Verfassungsschutzämter 364
Kapitel 3 366
Bedeutung der verbleibenden Aufgabe – Identitätsversicherung der Verfassungsschutzämter 366
A. Strukturen-Analyse als Vorgehensweise der Verfassungsschutzämter statt personenbezogener Ermittlungen 368
B. Präzise Zweckbestimmung als weiteres Abgrenzungs- und Steuerungsmittel 370
I. Warnung der Bevölkerung als Teil des Verfassungsschutzes durch Aufklärung 370
II. Informationsvorsorge zur primären Prävention als Alleinstellungsmerkmal innerhalb der Verfassungsschutzarchitektur 372
Kapitel 4 374
Konsolidierung: Die Verfassungsschutzämter als strukturbezogene Aufklärungsbehörden der primären Prävention 374
Kapitel 5 376
Auf die reduzierten Aufgaben abgestimmte Anpassungen der Befugnis- und Organisationsstruktur 376
A. Neue Befugnisse für eine alte Aufgabe 376
I. Notwendigkeit verdeckter Ermittlungsmethoden? 377
II. Verzicht auf Verarbeitung personenbezogener Daten? 381
B. Föderale oder zentralistische Organisationsstruktur? 383
C. Die reduzierte Aufgabe durch Veränderungen in der Ressortzuteilung der Verfassungsschutzämter verdeutlichen 383
Kapitel 6 385
Zur Umsetzung des vorliegenden Vorschlags befugte Staatsorgane 385
Rückblick und Ausblick: Die Neuausrichtung der Verfassungsschutzämter im Zeichen des Wandels der wehrhaften in eine widerstandsfähige Demokratie 387
A. Rückblick: Die strukturbezogene Prävention der Verfassungsschutzämter 387
B. Ausblick: Von der wehrhaften zur widerstandfähigen Demokratie 396
Literaturverzeichnis 401
Sachwortverzeichnis 446