Die Ämter für Verfassungsschutz als Präventionsbehörden
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Die Ämter für Verfassungsschutz als Präventionsbehörden
Rechtsfragen zur Stellung der Verfassungsschutzämter in der deutschen Verfassungsschutzarchitektur
Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit, Vol. 13
(2021)
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About The Author
Maximilian Banzhaf studierte Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg. Anschließend war er dort bis 2019 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht sowie am Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation tätig. 2020 wurde er von der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg zum Dr. iur. promoviert. Zwischen 2020 und 2022 absolvierte er sein Referendariat am Kammergericht Berlin. Seit Dezember 2022 ist er als Referent in der Verwaltung des Deutschen Bundestages tätig.Abstract
Aufklärungsmängel im Tatkomplex um den sog. »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) und Diskussionen hinsichtlich der Beobachtung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) haben die Ämter für Verfassungsschutz zuletzt erneut in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Das Bundesamt und die 16 Landesämter für Verfassungsschutz waren ursprünglich dazu konzipiert, Strukturaufklärung über »umstürzlerische Bestrebungen« anzustellen und die Ergebnisse Regierung sowie Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Zunehmend werden die Ämter allerdings auch in die einzelfallbezogene Gefahrenabwehr eingebunden. Die Untersuchung skizziert umfangreich die Aufgaben der Verfassungsschutzämter sowie deren Stellung in der deutschen Sicherheitsarchitektur. Die herausgearbeiteten Zuständigkeitsüberschneidungen der Ämter mit den Polizeibehörden und dem BND werden einer eingehenden verfassungsrechtlichen Überprüfung unterzogen. Die dabei offengelegten Friktionen münden in einem rechtspolitischen Vorschlag zur Neuausrichtung der Verfassungsschutzämter.»Prevention by the Ämter für Verfassungsschutz«: Maximilian Banzhaf examines the role and structure of the domestic intelligence agencies in Germany. He describes the function of the Federal Office for the Protection of the Constitution (»Bundesamt für Verfassungsschutz«, BfV) and the 16 »Landesämter für Verfassungsschutz« (LfV) at the state-level and their cooperation with other security institutions in detail. Applying standards of the national constitution (»Grundgesetz«) and parliamentary law, he detects frictions in the cooperation between BfV/LfV and the police and The Federal Intelligence Service (»Bundesnachrichtendienst«, BND). Consequently, the author argues for a refocus of the domestic intelligence agencies in Germany.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 21 | ||
Einleitung: Moderner Verfassungsschutz im Informationszeitalter | 27 | ||
A. Forschungsanlass: Neue Herausforderungen für den Verfassungsschutz in der Informationsgesellschaft | 27 | ||
B. Untersuchungsgegenstand und Darstellung der Forschungsfragen | 30 | ||
I. Begrenzung auf die nationale Dimension | 30 | ||
1. Unionsrechtliche Dimension | 31 | ||
2. Völkerrechtliche Dimension | 34 | ||
II. Gang der Untersuchung | 35 | ||
1. Teil: Der Verfassungsschutz in der deutschen Sicherheitsarchitektur – Konturen einer nationalen Verfassungsschutzarchitektur | 38 | ||
Kapitel 1 | 39 | ||
Der umfassende Begriff der Sicherheitsarchitektur | 39 | ||
A. Die Institutionen der äußeren Sicherheit zum Schutz des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder | 40 | ||
B. Die Entfaltung der inneren Sicherheit anhand der zu schützenden Rechtsgüter | 42 | ||
I. Der Verfassungsauftrag zum Schutz von Individualrechtsgütern | 42 | ||
II. Der Schutz des Verfassungsstaats als Gemeinschaftsgut | 43 | ||
C. Das Zusammenwirken von äußerer und innerer Sicherheit in der Sicherheitsarchitektur | 45 | ||
Kapitel 2 | 46 | ||
Eingrenzung anhand der Gefahrenursache | 46 | ||
A. Vom Menschen ausgehende Gefahren | 46 | ||
I. Bestrebungen im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes | 46 | ||
II. Verfassungsfeindliche Verhaltensweisen im Sinne der wehrhaften Demokratie | 46 | ||
III. Strafbare Handlungen im Sinne des Staatsschutzstrafrechts | 47 | ||
B. Von der Natur ausgehende Gefahren | 48 | ||
Kapitel 3 | 50 | ||
Eingrenzung anhand der Schutzgüter | 50 | ||
A. Die freiheitliche demokratische Grundordnung | 52 | ||
B. Der Bestand des Bundes und der Länder | 55 | ||
C. Die Sicherheit des Bundes und der Länder | 56 | ||
D. Eine Gesamtschau der Schutzgüter des Verfassungsschutzes im Sinne des Grundgesetzes | 59 | ||
E. Das Verhältnis der Begriffe Verfassungsschutz und Staatsschutz im Wandel von einer differenzierenden zu einer synonymen Verwendung | 60 | ||
F. Der Verfassungsschutz als Ausdruck des grundgesetzlichen Prinzips der wehrhaften Demokratie | 62 | ||
Kapitel 4 | 66 | ||
Verfassungsschutzarchitektur: Der Staatsauftrag Verfassungsschutz im Gefüge der Sicherheitsarchitektur | 66 | ||
A. Der Umfang des grundgesetzlichen Verfassungsschutzauftrags | 66 | ||
B. Die Verfassungsschutzarchitektur… | 68 | ||
I. …als Teilbereich der Sicherheitsarchitektur | 69 | ||
II. …als föderale Struktur | 70 | ||
1. Die Vorherrschaft des Bundes in Angelegenheiten mit Auslandsbezug, im Staatsschutzstrafrecht und bei den Nachrichtendiensten | 71 | ||
2. Die Dominanz der Länder in der polizeilichen Gefahrenabwehr | 74 | ||
2. Teil: Die Entwicklung der Aufgaben der Verfassungsschutzämter und die Stellung der Ämter in der Verfassungsschutzarchitektur | 76 | ||
Kapitel 1 | 78 | ||
Weitgehende Aufgabenunität der Verfassungsschutzämter trotz föderaler Organisation | 78 | ||
A. Die föderale Struktur der Verfassungsschutzämter im Verbund | 79 | ||
I. Die Zentralstelle BfV und die Verpflichtung der Länder gemäß § 2 Abs. 2 BVerfSchG zur Errichtung von Verfassungsschutzbehörden | 80 | ||
II. Die Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit innerhalb des Verfassungsschutzverbunds aus Bundesamt und Landesämtern für Verfassungsschutz | 83 | ||
1. Die ausschließlichen Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz | 84 | ||
2. Die ausschließlichen Aufgaben der Landesämter für Verfassungsschutz | 85 | ||
3. Die Reservezuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz nach § 5 Abs. 1 BVerfSchG | 87 | ||
III. Die Veränderungen im föderalen System der Verfassungsschutzämter | 88 | ||
B. Der Verfassungsschutzverbund aus Bundesamt und Landesämtern für Verfassungsschutz | 90 | ||
Kapitel 2 | 91 | ||
Entwicklung und Einordnung der Aufgaben des Verfassungsschutzverbundes | 91 | ||
A. Die eigenständigen Aufgaben: Beobachtungsaufträge | 92 | ||
I. Tätigkeit: Sammlung und Auswertung von Informationen | 92 | ||
1. Tatbestandsmerkmale der Beobachtungstätigkeit | 93 | ||
2. Beschränkung: Beobachtung ohne „polizeiliche Befugnisse“ | 96 | ||
II. Beobachtungsgegenstände: chronologisch nach ausdrücklicher Aufnahme in den Text des BVerfSchG | 98 | ||
1. Beobachtungsobjekt „Bestrebungen“ und die Möglichkeit der Beobachtung von Einzelpersonen | 99 | ||
2. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes sowie der Amtsführung der Verfassungsschutzorgane des Bundes oder eines Landes (Nr. 1) | 101 | ||
a) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung | 103 | ||
b) Bestrebungen, die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben | 105 | ||
c) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes | 105 | ||
d) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes | 106 | ||
3. Beobachtung als Teil der Spionageabwehr (Nr. 2) | 106 | ||
4. Gewalttätige Bestrebungen, die auswärtige Belange gefährden (Nr. 3) | 109 | ||
5. Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Nr. 4) | 111 | ||
6. Länderspezifische Sonderaufgaben | 113 | ||
7. Entwicklung der eigenständigen Aufgaben der Verfassungsschutzämter | 115 | ||
III. Die Hierarchie der Beobachtungszwecke der Verfassungsschutzämter zwischen Gesellschafts- und Regierungsaufklärung einerseits sowie Informationsvorsorge für die Verwaltung andererseits | 118 | ||
1. Primärzwecke: Information der politischen Entscheidungsträger… | 119 | ||
2. …und Information der Gesellschaft | 120 | ||
3. Sekundär Information der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden | 120 | ||
4. Prioritäten zwischen Tradition und moderner Gesetzessystematik | 122 | ||
B. Mitwirkungsaufgaben | 124 | ||
I. Personeller Sabotage- und Geheimschutz | 125 | ||
II. Technischer Sabotage- und Geheimschutz | 126 | ||
C. Thematische Zweiteilung der Aufgabenbereiche | 126 | ||
D. Verbindendes Element: Der Inlandsbezug | 128 | ||
E. Zeitliche Einordnung der Aufgaben der Verfassungsschutzämter in Gefahrenprophylaxe, Gefahrenabwehr oder Repression | 132 | ||
I. Repression im Verfassungsschutzkontext | 133 | ||
II. Einzelfallbezogene Prävention durch Gefahrenabwehr | 137 | ||
1. Einordnung der Gefahrenabwehr in die Verfassungsschutzarchitektur anhand funktioneller Kriterien | 138 | ||
2. Informatorische und aktionelle Maßnahmen der Gefahrenabwehr | 140 | ||
III. Gefahrenprophylaxe zur abstrakt-generellen Prävention | 142 | ||
1. Abgrenzung zu Repression und Gefahrenabwehr… | 142 | ||
2. …verdeutlicht am Beispiel des Verfassungsschutzberichts | 143 | ||
IV. Der Wandel der nationalen Sicherheitsarchitektur als Reaktion auf sich ändernde Bedrohungsszenarien | 145 | ||
V. Die Verfassungsschutzämter zwischen Gefahrenprophylaxe und zunehmender Einbindung in die Gefahrenabwehr | 149 | ||
F. Rekapitulation der Aufgaben der Verfassungsschutzämter | 153 | ||
I. Die Aufgabe der Verfassungsschutzämter im Allgemeinen und des BfV im Speziellen | 153 | ||
II. Exkurs: Die Bundesoberbehörde mit Zentralstellenfunktion als passende Organisationsform | 157 | ||
Kapitel 3 | 159 | ||
Der Beitrag der Verfassungsschutzämter zum Verfassungsschutz und die daraus resultierende Stellung in der Verfassungsschutzarchitektur | 159 | ||
A. Der Beitrag der Verfassungsschutzämter zum Staatsauftrag Verfassungsschutz… | 160 | ||
I. …in Abgrenzung zu verfassungsgerichtlichem und ministerialem Verfassungsschutz | 160 | ||
1. Die spezifischen Verfassungsschutzaufgaben des Bundesverfassungsgerichts | 161 | ||
2. Der ministerielle Verfassungsschutz in Vereins- und Versammlungsrecht | 161 | ||
3. Abgrenzung zu den Verfassungsschutzämtern | 162 | ||
II. …in Abgrenzung zu den anderen Nachrichtendiensten | 162 | ||
1. Verfassungsschutz durch den MAD | 163 | ||
2. Die Beteiligung des BND am Verfassungsschutz | 164 | ||
3. Weitere Nachrichtendienste der Bundesrepublik Deutschland? | 165 | ||
4. Abgrenzung zu den Verfassungsschutzämtern | 167 | ||
a) Der MAD als Teil des Verfassungsschutzverbundes | 167 | ||
b) Abgrenzung des BND vom Verfassungsschutzverbund | 171 | ||
III. …in Abgrenzung zum Verfassungsschutz durch die Bundeswehr | 174 | ||
IV. …in Abgrenzung zu strafrechtlichem Verfassungsschutz | 175 | ||
1. Strafverfolgung im Rahmen des Verfassungsschutzes | 175 | ||
2. Abgrenzung von Strafverfolgungsbehörden und Verfassungsschutzämtern in der Verfassungsschutzarchitektur | 177 | ||
V. …in Abgrenzung zu präventiv-polizeilichem Verfassungsschutz | 178 | ||
1. Die Polizei als Teil der Verfassungsschutzarchitektur | 178 | ||
2. Abgrenzung zu den Verfassungsschutzämtern | 179 | ||
VI. Ergebnis: Der Beitrag der Verfassungsschutzämter zum Verfassungsschutz und deren partielle Sonderstellung in der Verfassungsschutzarchitektur | 182 | ||
B. Befund: Aufgabenparallelität bei strafbewehrten, verfassungsschutzrelevanten Bestrebungen und der Grenzfall der Spionageabwehr | 185 | ||
I. Parallele Beobachtung strafbewehrter oder gefährlicher Bestrebungen durch Polizei und Verfassungsschutzämter als Herausforderung für die Verfassungsschutzarchitektur | 188 | ||
II. Zuständigkeitsschwierigkeiten zwischen BND und Verfassungsschutzämtern bei der Spionageabwehr | 192 | ||
3. Teil: Herausforderungen für die Verfassungsordnung durch die Aufgabenparallelität von Polizei und Verfassungsschutzämtern | 195 | ||
Kapitel 1 | 197 | ||
Parallele Zuständigkeiten von Polizei und Verfassungsschutzämtern als verfassungsrechtliche Herausforderung | 197 | ||
A. Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten | 198 | ||
I. Verfassungsrechtliche Verankerung und Reichweite der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten | 199 | ||
1. Der Ursprung des Trennungsgebots | 200 | ||
2. Verfassungsrang eines pauschalen Trennungsgebots? | 201 | ||
a) Rechtsstaatsprinzip | 201 | ||
b) Bundesstaatsprinzip | 202 | ||
c) Grundrechte | 203 | ||
3. Verfassungsrang und inhaltliche Reichweite spezifischer Trennungsgebote zwischen Polizei und Verfassungsschutzämtern | 204 | ||
a) Gebot der organisatorischen Trennung | 204 | ||
b) Gebot der funktionalen Trennung | 205 | ||
c) Gebot der kompetenziellen Trennung | 209 | ||
aa) Grundsätzliche Ausrichtung | 209 | ||
bb) Keine polizeilichen Befugnisse | 210 | ||
cc) Eingriffsschwellen | 210 | ||
dd) Aufklärungszweck | 211 | ||
ee) Keine verfassungsrechtliche Verankerung einer strikten Trennung der Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutzämtern | 211 | ||
d) Verfassungsrechtlich gebotene Stringenz der Trennung statt Vorgabe einzelner Gebote | 212 | ||
e) Gebot der informationellen Trennung | 216 | ||
4. Konsolidierungen des verfassungsrechtlichen Trennungsprinzips zwischen Polizei und Nachrichtendiensten | 218 | ||
II. Beeinträchtigung… | 220 | ||
1. … der verfassungsrechtlich gebotenen Stringenz der Trennung von Polizei und Verfassungsschutzämtern | 221 | ||
a) Klare organisatorische Trennung | 221 | ||
b) Relativierung der funktionalen Trennung durch Betonung der Überschneidungsbereiche | 221 | ||
c) Weitgehende Angleichung der Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutzämtern | 224 | ||
2. …des verfassungsrechtlichen Prinzips der grundsätzlichen informationellen Trennung von nachrichtendienstlichen und polizeilichen Datenbeständen | 226 | ||
a) Kritik der Literatur am Grundsatz der Datentrennung | 228 | ||
b) Das informationelle Trennungsprinzip und die Vernetzung von Polizei und Verfassungsschutzämtern | 228 | ||
c) Das informationelle Trennungsprinzip und überschneidende Ermittlungsbereiche | 231 | ||
B. Verbot ungerechtfertigter additiver Grundrechtseingriffe | 232 | ||
I. Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren bei additiven Grundrechtseingriffen | 233 | ||
1. Grundrechtsschonende Aspekte kombinierter Überwachungsmaßnahmen | 233 | ||
2. Die umfassende Abstimmung als zentrale Verfahrensvorgabe | 233 | ||
II. Herausforderungen durch die parallele Aufklärungstätigkeit von Polizei und Verfassungsschutzämtern | 234 | ||
1. Beeinträchtigungsszenarien durch parallele Beobachtung von Polizei und Verfassungsschutzämtern | 235 | ||
2. Prozedurale Sicherungsmechanismen zur Verhinderung unkoordinierter, additiver Überwachungsmaßnahmen | 236 | ||
3. Verbleibende Beeinträchtigungen und mögliche Schlussfolgerungen | 237 | ||
C. Gebot der Verantwortungsklarheit | 239 | ||
I. Maßstabsbildung | 239 | ||
1. Der Grundsatz der ausschließlichen Aufgabenzuweisung: Ein grundlegendes Ordnungsprinzip des Grundgesetzes | 240 | ||
a) Grundgesetzliche Kompetenzordnung | 240 | ||
aa) Verwaltungsorganisatorische Bedeutung | 240 | ||
bb) Bedeutung für die Aufgabenzuweisung | 243 | ||
b) Demokratieprinzip | 244 | ||
aa) Verflochtene Verfahrensbeteiligungen als legitimatorische Herausforderung auch auf behördlicher Ebene | 247 | ||
bb) Die ausschließliche Aufgabenzuweisung als Gewinn für demokratische Verantwortungszusammenhänge | 248 | ||
c) Rechtsstaatsprinzip | 249 | ||
d) Konsolidierung eines verfassungsrechtlichen Grundsatzes ausschließlicher Aufgabenzuordnung | 252 | ||
2. Verfassungsrechtliche Verankerung und Reichweite des Gebots der Verantwortungsklarheit | 254 | ||
a) Verantwortungsklarheit im Rechtsstaat | 254 | ||
b) Verantwortungsklarheit in der Demokratie | 257 | ||
c) Verantwortungsklarheit im föderalen Staat | 259 | ||
aa) Grundsätzliches Verbot der Mischverwaltung | 259 | ||
bb) Grundsatz der eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung | 261 | ||
II. Beeinträchtigung… | 262 | ||
1. …durch parallele Ermittlungen von Polizei und Verfassungsschutzämter | 263 | ||
2. …durch Einbindung der Verfassungsschutzämter in fremde Verwaltungsentscheidungen | 264 | ||
a) Beteiligung der Verfassungsschutzämter am ministeriellen Verfassungsschutz | 264 | ||
b) Verfahrensherrschaft über die Sicherheitsüberprüfung von Journalisten | 267 | ||
c) Übertragbarkeit auf polizeiliche Verwaltungsentscheidungen | 268 | ||
aa) Verdeckte Beiträge der Verfassungsschutzämter | 269 | ||
bb) Faktische Verfahrensherrschaft der Verfassungsschutzämter durch überlegenes Wissen | 270 | ||
cc) Ungenügende Dokumentationspflichten de lege lata | 271 | ||
D. Gebot der Zweckbindung | 272 | ||
Kapitel 2 | 275 | ||
Potentielle Rechtfertigung: Die Effektivität der Verfassungsschutz-Verwaltung | 275 | ||
A. Effektivitäts- und Effizienzbegriff dieser Untersuchung | 276 | ||
B. Verfassungsrechtliche Verankerung des Prinzips möglichst effektiver Verwaltung | 277 | ||
C. Auswirkungen paralleler Ermittlungen von Polizei und Verfassungsschutzämtern auf die Effektivität der Gefahrenabwehr | 278 | ||
I. Gesteigerte Effektivität durch parallele Ermittlungen | 279 | ||
II. Effektivitätshindernisse durch parallele Ermittlungen | 281 | ||
D. Keine Rechtfertigung der Aufgabenparallelität mangels Effektivitätssteigerung | 287 | ||
Kapitel 3 | 289 | ||
Verfassungswidrige Parallelzuständigkeit de lege lata | 289 | ||
A. Die Organisation von Polizei und Verfassungsschutzämtern: Ein verfassungsrechtlicher Problemfall | 289 | ||
I. Enge Zusammenarbeit im Spannungsfeld mit dem informationellen Trennungsprinzip | 291 | ||
II. Inkonsequente Informationserhebungsbefugnisse | 292 | ||
III. Gefahr nicht rechtfertigbarer additiver Grundrechtseingriffe aufgrund mangelnder Abstimmung | 292 | ||
IV. Verstoß gegen das Gebot der Verantwortungsklarheit aufgrund von Intransparenz | 293 | ||
B. Keine Rechtfertigung mit Blick auf die Effektivität der Verfassungsschutzverwaltung | 295 | ||
Kapitel 4 | 297 | ||
Verfassungsmäßige, durch Kollisionsnormen abgesicherte Funktionentrennung de lege ferenda | 297 | ||
4. Teil: Herausforderungen für die Verfassungsordnung durch die Organisation der Spionageabwehr | 303 | ||
Kapitel 1 | 305 | ||
Die Ordnung der Spionageabwehr in der Bundesrepublik Deutschland | 305 | ||
A. Das faktische Übergewicht der nachrichtendienstlichen gegenüber der polizeilichen Spionageabwehr | 305 | ||
B. Der Auslandsbezug als definierendes Element der Spionageabwehr | 307 | ||
I. Der Auslandsbezug als stetes Merkmal einer ansonsten weitreichenden Spionagedefinition | 308 | ||
II. Die Lokalität als Zurechnungs- und Abgrenzungskriterium zwischen der Spionageabwehr des BND und der Verfassungsschutzämter | 309 | ||
C. Die grundgesetzlichen Vorgaben an die Organisation der nachrichtendienstlichen Spionageabwehr | 310 | ||
I. Der Grundsatz ausschließlicher Aufgabenzuordnung als grundlegende Organisationsvorgabe auch für die nachrichtendienstliche Spionageabwehr | 310 | ||
II. Die grundgesetzliche Kompetenzordnung als Rahmenordnung der Organisationsstruktur | 311 | ||
III. Die Effektivität der Gefahrenabwehr als maßgebliches Kriterium für die Funktionalität der nachrichtendienstlichen Spionageabwehr | 312 | ||
IV. Das Verbot der Tätigkeit des BND auf „innenpolitischem Gebiet“: Die bisher zentrale Vorgabe für die nachrichtendienstliche Spionageabwehr | 315 | ||
1. Die Begrenzung der Spionageabwehr durch den BND auf die Eigensicherung | 315 | ||
2. Die einfachgesetzliche Grundlage des Verbots | 316 | ||
3. Die Frage nach der verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbots | 316 | ||
a) Spionageabwehr als zwingende Ländersache? | 318 | ||
b) Effektive Spionageabwehr auch in zentralistischer Struktur möglich | 318 | ||
4. Fazit: Beeinträchtigung einer effektiven Spionageabwehr durch das überkommene Verbot der Tätigkeit des BND auf innenpolitischem Gebiet | 319 | ||
Kapitel 2 | 320 | ||
Die Zentralisierung der nachrichtendienstlichen Spionageabwehr unter dem Dach des BND | 320 | ||
A. Kein verfassungsrechtliches Konzentrationsverbot hinsichtlich der nachrichtendienstlichen Spionageabwehr | 321 | ||
B. Die Argumente für eine Konzentration der Spionageabwehr unter dem Dach des BND | 322 | ||
I. Effektivierung des Übergangs von Spionageabwehr in Gegenspionage | 323 | ||
II. Größere Flexibilität des BND im Umgang mit auslandsbezogenen Ermittlungen | 324 | ||
III. Größere Erfahrung des BND im Umgang mit wirtschaftsbezogenen Informationen | 324 | ||
C. Ergebnis: Sinnvolle Konzentration der nachrichtendienstlichen Spionageabwehr als Aufgabe des BND | 325 | ||
5. Teil: Rückbesinnung des institutionellen Verfassungsschutzes – Die Verfassungsschutzämter als Behörden der primären Prävention | 326 | ||
Kapitel 1 | 329 | ||
Der weite Verfassungsschutzauftrag: Verfassungsrechtliche Vorgaben an die Aufgabenverteilung | 329 | ||
A. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Aufgabenverteilung bei thematischer Nähe, vorliegend innerhalb der Verfassungsschutzarchitektur | 330 | ||
I. Das Verbot der Aufgabenidentität als äußerste Grenze der Aufgabengestaltung | 331 | ||
II. Der Kooperationsaufwand innerhalb eines Oberauftrags | 331 | ||
B. Die Konsequenzen der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Aufgabenstruktur der Verfassungsschutzämter | 332 | ||
I. Das Verbot von Aufgabenidentitäten als Vorgabe an die Aufgabenverteilung innerhalb der Verfassungsschutzarchitektur | 332 | ||
II. Bedarf an hinreichender Abstimmung bei Kooperationsbeziehungen | 334 | ||
1. Informationsübermittlung | 335 | ||
2. Überlappende Aufklärungstätigkeiten | 335 | ||
III. Aufgabenneustrukturierung als Alternative | 336 | ||
Kapitel 2 | 341 | ||
Rückbau bisheriger Aufgaben | 341 | ||
A. Differenzierte Behandlung der Beobachtungsgegenstände als Spiegel der gesetzgeberischen Gewichtung | 342 | ||
I. Der weite Spielraum der Verfassungsschutzämter bei der Spionageabwehr und der Beobachtung völkerverständigungswidriger Bestrebungen | 342 | ||
II. Die Behandlung von Einzelpersonen und Bestrebungen gegen auswärtige Belange: Tiefgreifende Aufklärung unter hohen Anforderungen | 344 | ||
III. Die vergleichsweise zurückhaltende Behandlung der verfassungsfeindlichen, aber friedlichen Bestrebungen | 345 | ||
IV. Unterschiedliche Behandlung der Beobachtungsgegenstände als Ergebnis gesetzgeberischer Gewichtung | 346 | ||
B. Begrenzung der Beteiligung an Gefahrenabwehr und Strafverfolgung | 347 | ||
I. Subsidiarität der Informationserhebung der Verfassungsschutzämter gegenüber der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung | 348 | ||
II. Keine vertiefte Einbindung in sonstige Verwaltungsverfahren | 354 | ||
1. Parteiverbot | 355 | ||
2. Vereinsverbot | 357 | ||
III. Grundsätzliche Reduktion auf Berührungspunkte zur Vorbereitung aktioneller Maßnahmen | 359 | ||
C. Neuverteilung der Spionageabwehr anhand funktionaler Kriterien | 361 | ||
I. Aufklärung | 361 | ||
II. Weitere Macht-Disaggregation durch Ausgliederung des personellen und technischen Geheim- und Sabotageschutzes | 361 | ||
1. Effektiver und transparenter personeller Geheim- und Sabotageschutz | 362 | ||
2. Technischer Geheim- und Sabotageschutz aus der einen Hand des BSI | 362 | ||
III. Der BND als zentrale Spionageabwehrinstitution und das BSI zur technischen Unterstützung | 364 | ||
D. Keine Schutzlücken ohne die Ermittlungstätigkeit der Verfassungsschutzämter | 364 | ||
Kapitel 3 | 366 | ||
Bedeutung der verbleibenden Aufgabe – Identitätsversicherung der Verfassungsschutzämter | 366 | ||
A. Strukturen-Analyse als Vorgehensweise der Verfassungsschutzämter statt personenbezogener Ermittlungen | 368 | ||
B. Präzise Zweckbestimmung als weiteres Abgrenzungs- und Steuerungsmittel | 370 | ||
I. Warnung der Bevölkerung als Teil des Verfassungsschutzes durch Aufklärung | 370 | ||
II. Informationsvorsorge zur primären Prävention als Alleinstellungsmerkmal innerhalb der Verfassungsschutzarchitektur | 372 | ||
Kapitel 4 | 374 | ||
Konsolidierung: Die Verfassungsschutzämter als strukturbezogene Aufklärungsbehörden der primären Prävention | 374 | ||
Kapitel 5 | 376 | ||
Auf die reduzierten Aufgaben abgestimmte Anpassungen der Befugnis- und Organisationsstruktur | 376 | ||
A. Neue Befugnisse für eine alte Aufgabe | 376 | ||
I. Notwendigkeit verdeckter Ermittlungsmethoden? | 377 | ||
II. Verzicht auf Verarbeitung personenbezogener Daten? | 381 | ||
B. Föderale oder zentralistische Organisationsstruktur? | 383 | ||
C. Die reduzierte Aufgabe durch Veränderungen in der Ressortzuteilung der Verfassungsschutzämter verdeutlichen | 383 | ||
Kapitel 6 | 385 | ||
Zur Umsetzung des vorliegenden Vorschlags befugte Staatsorgane | 385 | ||
Rückblick und Ausblick: Die Neuausrichtung der Verfassungsschutzämter im Zeichen des Wandels der wehrhaften in eine widerstandsfähige Demokratie | 387 | ||
A. Rückblick: Die strukturbezogene Prävention der Verfassungsschutzämter | 387 | ||
B. Ausblick: Von der wehrhaften zur widerstandfähigen Demokratie | 396 | ||
Literaturverzeichnis | 401 | ||
Sachwortverzeichnis | 446 |