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Tuma-Koch, I. (2021). Die Sonderstellung von Tieren im Zivilrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58340-9
Tuma-Koch, Imke. Die Sonderstellung von Tieren im Zivilrecht. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58340-9
Tuma-Koch, I (2021): Die Sonderstellung von Tieren im Zivilrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58340-9

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Die Sonderstellung von Tieren im Zivilrecht

Tuma-Koch, Imke

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 532

(2021)

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About The Author

Imke Sophie Tuma-Koch; 2009-2014: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes u. studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privat- u. Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung u. Europäische Rechtsgeschichte; 2014: Erste Juristische Staatsprüfung, Schindhelm-Förderpreis u. Auszeichnung des Nds. Justizministeriums; 2015-2018: Promotion u. wissenschaftliche Mitarbeiterin am European Legal Studies Institute Osnabrück, Lehrtätigkeit in Osnabrück u. Bremen; 2018-2020: Rechtsreferendarin im OLG-Bezirk Oldenburg; 2020: Zweite Juristische Staatsprüfung; seit 2021: Richterin in Minden.

Abstract

Die Arbeit untersucht die zivilrechtliche Sonderstellung von Tieren mit einem erstmals übergreifenden Erklärungsansatz. Ihre zentrale These ist, dass sich tierspezifische Besonderheiten in der Rechtsanwendung vielfach auf zwei - bislang kaum konsequent unterschiedene - Schutzgüter zurückführen lassen: Das Affektionsinteresse des Menschen am Tier und das »Tierwohl«. Der bestimmende Einfluss der beiden Aspekte wird durch eine umfassende Bestandsaufnahme und Analyse von Rechtsprechung und Schrifttum zu »Tier-Fällen« an Beispielen etwa aus dem Kauf-, Miet-, Nachbar-, Fund-, Schadens-, Familien- oder Vollstreckungsrecht aufgezeigt und im Kontext der jeweiligen Rechtsgebiete bewertet; ergänzt durch rechtsvergleichende Blicke, v.a. auf Österreich, die Schweiz, Portugal, Frankreich und die USA. Die Arbeit übt Kritik an der inkonsistenten Handhabung der Schutzgüter durch Gesetzgeber, Schrifttum und Rechtsprechung und entwickelt Lösungsvorschläge für eine transparentere und objektivere Anwendung.»The Special Status of Animals in Private Law«

The thesis analyses the special status of animals in German private law with a new, overarching approach - by evaluating the impact of two key issues: on the one hand the emotional bond between humans and their pets and on the other hand animal welfare. It contains a comprehensive examination of animal case law, supplemented by comparative remarks. It also criticizes the inconsistent dealing with the two factors and develops proposals for a more objective and transparent application.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 19
I. Rechtswissenschaftliche Forschung zur Behandlung von Tieren im Recht 19
II. Gegenstand und Ziele der Arbeit 24
III. Hinweise zur Methodik und zum Gang der Darstellung 26
Erster Teil: Tiere als Gegenstand des Rechts 29
§ 1 Der Blick der Gesellschaft auf Tiere als Motor der Rechtsentwicklung 29
I. Veränderte gesellschaftliche Wahrnehmung von Tieren 29
II. Rechtliche Aufwertung von Tieren als Reaktion 34
III. International: Dynamische Entwicklung von „Animal Law“ zum eigenen Themenfeld 35
§ 2 Tiere als Schutzobjekt 37
I. Ethische Grundkonzepte und die Positionierung des Gesetzgebers 37
1. Anthropozentrischer versus ethischer Tierschutz 39
2. Vorteile eines anthropozentrischen Ausgangspunkts des Tierschutzes 39
3. Die Begründungsrhetorik des Gesetzgebers zum Motiv rechtlichen Tierschutzes 41
II. Rechtsquellen 45
1. Herausbildung eines einfachgesetzlichen Tierschutzrechts 46
2. Tierschutz auf Verfassungsebene 48
a) Der Weg zur Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz 49
b) Begründung der Erweiterung von Art. 20a GG um den Tierschutz 53
c) Wirkungen 53
3. Tierschutz auf europäischer Ebene 56
III. Bezugspunkte rechtlichen Tierschutzes 59
§ 3 Tiere als Objekt des Rechtsverkehrs 59
I. Rechtshistorischer Blick auf die Einordnung von Tieren als Sachen 60
II. Sonderstellung trotz Sach-Status 61
III. Die Herauslösung von Tieren aus dem Sachbegriff durch § 90a BGB 62
1. Gesetzesbegründung 62
2. Kritik an § 90a BGB und Streit um dessen Regelungsgehalt 63
3. Folgen des § 90a BGB für die rechtsdogmatische Einordnung von Tieren 67
4. Fokus im Zivilrecht bleibt Einbindung von Tieren in den Rechtsverkehr 68
IV. Die Auswirkungen tierbezogener öffentlich-rechtlicher Normen auf das Zivilrecht 69
1. Verfassungsrechtliche Wertung 70
2. Einfachgesetzliche Tierschutznormen und Verweisklauseln im BGB 71
V. Einblick: Tiere in der Rechtsprechung 72
1. Häufig auftauchende Arten von Tieren 73
2. Tiere als Rechtsobjekte besonderer Art 74
3. Schematisierung von Fallkonstellationen mit ihren tierspezifischen Besonderheiten 75
4. Das Tier zwischen Mensch und Sache: Illustrative Einzelbeispiele 76
a) Beispiel 1: Rechtsfähigkeit von Tieren 77
aa) Einerseits: Keine Prozessfähigkeit von Seehunden in der Nordsee 77
bb) Andererseits: Selbstverwirklichungsrecht von Katzen? 78
b) Beispiel 2: Krankheitskosten bei Tieren als außergewöhnliche Belastung? 79
c) Beispiel 3: Tierkrankenversicherung vergleichbar mit Krankenversicherung des Menschen 80
d) Beispiel 4: Arzthaftungsregeln bei Humanmedizinern übertragbar auf Tiermediziner? 81
aa) Sorgfaltsanforderungen: Rang der Rechtsgüter führt zu Unterschieden 82
bb) Aufklärungspflichten: Selbstbestimmungsrecht führt zu Unterschieden 83
cc) Beweislastumkehr: Lebendigkeit führt zur Vergleichbarkeit 84
dd) Fazit: Vergleich der faktischen Parallelen und Unterschiede maßgeblich 85
e) Übergreifende Beobachtungen: Nicht § 90a BGB, sondern wertender Vergleich der Interessenlagen entscheidet 86
VI. Vergleich zu der Klassifizierung von Tieren im bürgerlichen Recht anderer Rechtsordnungen 87
1. Österreich 89
a) Inhalt und Hintergrund von § 285a ABGB 89
b) Reaktionen im Schrifttum 90
c) Einfluss auf Deutschland 91
2. Schweiz 92
a) Inhalt und Hintergrund von Art. 641a ZGB 92
b) Reaktionen im Schrifttum 94
3. Frankreich 95
4. Portugal 96
5. DCFR; weitere europäische Rechtsordnungen 97
6. USA 99
7. Zusammenfassende Tendenzaussagen und Entwicklungspotential 102
Zweiter Teil: Tiere im Zivilrecht zwischen den Schutzgütern „Affektionsinteresse“ und „Tierwohl“ 104
§ 4 Das Affektionsinteresse an einem Tier als zivilrechtlicher Gesichtspunkt 104
I. Der Begriff des Affektionsinteresses und seine schadensrechtliche Herkunft 104
1. Zur Terminologie 104
2. Bezugspunkt und Ausprägung eines Affektionsinteresses 106
3. Dogmatische Einbettung im Schadensrecht 107
a) Keine schadensrechtliche Erfassung eines Affektionsinteresses ohne korrespondierende Rechtsposition 107
b) Affektionsinteresse als Teil des Integritätsinteresses, aber nicht des Wertsummeninteresses 108
c) Die Beeinträchtigung des Affektionsinteresses als Nichtvermögensschaden 109
d) Kein Geldersatz für die Beeinträchtigung eines Affektionsinteresses? 110
e) Berücksichtigung von Affektionsinteressen bei Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Aufwendungen zur Naturalrestitution 112
4. Berücksichtigung von Affektionsinteressen außerhalb des Schadensrechts 115
II. Generell gesteigertes Affektionsinteresse an Tieren? 117
1. Mögliche Gründe 117
2. Anhaltspunkte im Schrifttum 118
3. Anhaltspunkte für die Einschätzung der Mensch-Tier-Beziehung in der Rechtsprechung 121
a) Haustiere als Teil der Lebensgestaltung und „Sozialpartner“ 123
b) Bestimmung des mutmaßlichen Willens des Tierhalters 126
c) Wertbestimmung bei Tieren 127
d) Ersetzbarkeit von Tieren 130
III. Beispiele der (Nicht-)‌Berücksichtigung des Affektionsinteresses an einem Tier 131
1. Streit-/Beschwerdewert: Berücksichtigung möglich, da sedes materiae hinreichend offen 131
2. Kompensation bei Tötung: rein objektiver Wert maßgeblich, da § 253 BGB eindeutig 135
3. „Schockschadenersatz“ bei Miterleben der Tötung eines Tieres: Ablehnung aus Wertungsgesichtspunkten 137
a) Zum Hintergrund: Ansprüche Angehöriger bei Schock und Trauer 138
b) Gesundheit des Tierhalters als Anknüpfungspunkt 139
c) Gründe gegen einen „Schockschadenersatz“ bei Tier-Unfällen 139
d) Sympathiebekundungen für eine Übertragung der „Schockschaden“-Rechtsprechung auf Tiere 141
e) Einordnung und Bewertung: Kein „Schockschadenersatz“ bei Tötung eines Tieres 143
IV. Die (Nicht-)‌Berücksichtigung des Affektionsinteresses in anderen Rechtsordnungen am Beispiel des Schadensersatzes bei Tötung eines Tieres 144
1. Österreich 145
a) Berücksichtigung des Affektionsinteresses im Rahmen des Wertersatzes 145
b) „Schockschadenersatz“ 145
2. Schweiz 147
a) Berücksichtigung des Affektionsinteresses im Rahmen des Wertersatzes: Art. 43 Abs. 1bis OR 147
aa) Systematische Verortung 148
bb) Gesetzesbegründung 149
cc) Typisierung des Affektionsinteresses an Tieren 150
b) „Schockschadenersatz“ 150
3. Weitere europäische Rechtsordnungen (Frankreich, Portugal); DCFR 151
4. USA 152
a) Rechtliche Anknüpfungspunkte für eine Berücksichtigung immaterieller Interessen an Tieren 152
b) Tendenzen 155
5. Zusammenfassender Vergleich und Tendenzaussagen 158
§ 5 Das „Tierwohl“ als zivilrechtlicher Gesichtspunkt 160
I. Begriff und rechtliche Dimension des „Tierwohls“ 160
1. Zur terminologischen und rechtlichen Anknüpfung im TierSchG 160
2. „Tierwohl“ als rechtlich anerkanntes Schutzgut 161
3. „Tierwohl“ als im Zivilrecht zu berücksichtigender Belang 161
II. Beispiele aus der Zivilrechtsanwendung für Einflüsse von Tierschutzerwägungen 162
1. Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften gemäß § 134 BGB durch Tierschutzrecht 162
2. Kaufrecht 163
a) Entbehrlichkeit der Fristsetzung 163
aa) Notfallbehandlung lässt Fristsetzungserfordernis entfallen („Hundewelpen-Fall“) 163
bb) Entbehrlichkeit der Fristsetzung nur bei Luxustieren? („Pferde-Tausch-Fall“) 165
cc) Fazit: Tierschutz fließt in zivilrechtliche Abwägungsentscheidung ein 167
b) Kosten der Notfallbehandlung bei mangelndem Vertretenmüssen des Verkäufers 167
c) Erfüllungsort der Nacherfüllung aus Tierschutzgründen beim Käufer? 170
3. Herausgabe: Tierschutzrecht als Hindernis für die Erfüllung eines zivilrechtlichen Anspruchs 171
a) Kein Herausgabeanspruch bei entgegenstehendem Tierschutzrecht („Stuten-Fall“) 171
b) Rechtliche Herleitung des Ergebnisses 172
aa) Tierschutzwidrigkeit des Transports 172
bb) § 134 BGB: wenn Rechtsgeschäft von vornherein mit Verstößen gegen Tierschutzrecht einhergeht 173
cc) § 275 Abs. 1 BGB: Herausgabe bei entgegenstehendem Tierschutzrecht rechtlich unmöglich 173
c) Fazit: Tierschutzrecht beeinflusst zivilrechtliche Leistungspflichten 174
4. Nachbarrecht 176
a) Kein Beseitigungsanspruch bei Störungen durch naturschutzrechtlich geschützte Tiere („Schwalben-Fälle“ und „Frosch-Fälle“) 176
aa) Rechtliche Anknüpfungspunkte für die Ablehnung eines nachbarrechtlichen Abwehranspruchs 177
(1) Störer-Eigenschaft 177
(2) „wesentliche Beeinträchtigung“, „Ortsüblichkeit“, „Zumutbarkeit“ 177
(3) entgegenstehendes Artenschutzrecht 179
(a) Tier-Artenschutzrecht als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums 180
(b) Auch Artenschutzrecht als Vehikel für „Tierwohl“ 182
bb) Fazit: Konkrete Tier- und Artenschutzvorgaben setzen sich auch im Zivilrecht durch 182
b) Artgerechte Haltung als Abwägungsaspekt bei nachbarrechtlichen Abwehransprüchen 183
5. Mietrecht 185
a) Frage der artgerechten Haltung für die Zulässigkeit einer Tierhaltung bedeutungslos? 185
aa) Tendenzen in Schrifttum und früherer Rechtsprechung 185
bb) BGH: Ob Tierhaltung artgerecht ist, bleibt außer Betracht 187
cc) Kritische Reaktionen im Schrifttum 187
dd) Bewertung 188
(1) Lösung des BGH: rechtlich tragbar und praktisch einfacher 188
(2) Aber: Ob Tierhaltung artgerecht ist, beeinflusst richtigerweise die Schutzwürdigkeit der widerstreitenden privaten Interessen 189
b) Abschaffung eines kranken Tieres 191
6. Schadensrecht: Verfügungsfreiheit des Eigentümers über den zur Behandlung erforderlichen Betrag (§ 249 Abs. 1 S. 2 BGB) bei Verletzung eines Tieres 193
a) Folgerungen aus § 251 Abs. 2 S. 2 BGB 194
aa) Wortlaut des § 251 Abs. 2 S. 2 BGB als Argument gegen eine Dispositionsfreiheit? 194
bb) Keine zivilrechtliche Pflicht zur Behandlung eines kranken Tieres aus § 251 Abs. 2 S. 2 BGB 195
b) Rechtlicher Ausgangspunkt für die Frage der Dispositionsfreiheit 196
c) Keine unbedingte öffentlich-rechtliche Pflicht zur Behandlung eines kranken Tieres 196
d) Tötung oder Behandlung des Tieres als einzige tierschutzkonforme Handlungsoptionen, daher keine Erstattungsfähigkeit nur fiktiver Kosten 198
7. Versicherungs- und Verkehrsrecht: Ausweichmanöver im Straßenverkehr zur Rettung von Tieren 200
a) Kostentragungspflicht der Teilkaskoversicherung bei vermiedenen Wild-Unfällen 201
aa) Rechtliche Ausgangslage 201
bb) Rechtsprechungspraxis: Meist kein Versicherungsschutz für Schäden durch Fahrmanöver zum Schutz von Tieren 202
cc) Verhältnis zum Tierschutz 204
dd) Bewertung: Tierschutz führt nicht zur Kostentragungspflicht der Versicherung 206
b) Sorgfaltswidrigkeit eines Fahrmanövers zur Rettung eines Tieres 207
aa) Abwägungsentscheidungen zwischen Personenschäden, Sachschäden, Schäden am Tier 208
bb) Einbindung von Tierschutzerwägungen in die Abwägung 211
cc) Bewertung und Tendenzaussagen: Jedenfalls gegen kleine Sachwerte setzt sich „Tierwohl“ durch 212
III. Ansätze zur Aktivierung des Zivilrechts als Instrument des Tierschutzes 213
1. Grundsatz: Zivilrecht ist kein Tierschutz-Instrument 213
a) Drohende tierschutzwidrige Behandlung eines Tieres durch den Vindikationsgläubiger steht Herausgabeanspruch nicht entgegen 213
aa) Stimmen in Literatur und Rechtsprechung 213
bb) Gesichtspunkte zur Herleitung des Ergebnisses 214
(1) Kein überzeugender rechtlicher Anknüpfungspunkt für eine Herausgabeverweigerung im Rahmen des Vindikationsanspruchs 214
(2) Funktionale Trennung und zweistufiges staatliches Handeln vorzugswürdig 216
b) Kein Schmerzensgeld für „Ängste und Leiden“ von Tieren; TierSchG kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB 217
2. Recht der GoA: Aufwendungsersatzansprüche für Tierschützer? 218
a) „Tierfund-Fälle“ 218
aa) „Tierwohl“-Überlegungen bei der Bestimmung der „Fremdheit“ des Geschäfts 219
(1) Ausgangspunkt: Versorgung eines Tieres als Geschäft des Eigentümers 219
(2) Subsidiär: Versorgung aufgrund von Tierschutz-Erwägungen als Geschäft der Fundbehörde? 219
(a) Auslegung von § 967 BGB (Ablieferung eines Fundtieres) 220
(aa) Argumente und Meinungsspektrum 220
(bb) BVerwG: Ohne Ablieferung kein Aufwendungsersatz, außer: Notfall 222
(cc) Bewertung: Entscheidung des BVerwG verdient im Ergebnis Zustimmung 224
(b) „Fundtier“-Eigenschaft im Zweifel zu bejahen? 225
(3) Tierleiden als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung 227
bb) Einfluss des Tierschutzes auf die Frage, ob GoA „berechtigt“ 229
(1) § 681 BGB: Vorrangige Entschließung der Behörde 229
(2) §§ 683 S. 1, 679 BGB: Interesse und Wille der Behörde 229
cc) Perspektive 232
b) Einschreiten Privater gegen tierschutzwidrige Zustände im Wege der GoA 233
aa) Inhalt des Vorschlags von Cirsovius 233
bb) Bewertung 234
(1) Geschäftsführung für den Tierhalter 234
(2) Geschäftsführung für die Tierschutzbehörde 236
§ 6 Argumentationsmuster zwischen „Affektionsinteresse“ und „Tierwohl“ 239
I. Schadensrecht: Verhältnismäßigkeit von Heilbehandlungskosten bei Verletzung eines Tieres 239
1. Sedes materiae: Die Verhältnismäßigkeitsgrenze in § 251 Abs. 2 BGB und ihre Schwierigkeiten bei wertlosen Gegenständen 240
2. Tendenzen zu einer besonderen Behandlung von Tieren vor Einfügung des § 251 Abs. 2 S. 2 BGB 241
a) Unterschiedliche Ansätze in der Handhabung der Verhältnismäßigkeitsgrenze 242
b) Lokalisierung der Beweggründe für eine besondere Behandlung von Tieren 244
aa) „Tierwohl“ 244
bb) Affektionsinteresse 245
cc) Einwände gegen eine Berücksichtigung des Affektionsinteresses sowie Entgegnungen hierauf 248
3. § 251 Abs. 2 S. 2 BGB: Wirkungen und ratio legis 251
a) Äußerungen zur ratio legis in den Gesetzgebungsmaterialien 251
b) Deutungen der ratio legis in Rechtsprechung und Schrifttum 252
aa) Tierschutz 252
bb) Affektionsinteresse 253
cc) Affektionsinteresse und „Tierwohl“ kumulativ 255
c) Folgerungen aus der konkreten Handhabung von § 251 Abs. 2 S. 2 BGB 255
aa) Höhe und Wirkung der Verhältnismäßigkeitsgrenze 256
bb) Maßgebliche Kriterien 259
(1) Immaterielles Interesse des Tierhalters 260
(a) Das Affektionsinteresse am Tier in der Abwägungsentscheidung 260
(b) Unterschiedlich starkes Affektionsinteresse je nach Tier-Kategorie? 262
(c) Herausfordernde Beweiserhebung 264
(d) Ansätze zur Objektivierung: „Verständiger-Tierhalter-Test“ und Maßstab der Haltungskosten 265
(2) Tierschutz 267
(3) Bedeutung des materiellen Wertes des Tieres 268
4. Fazit und Bewertung 270
a) Nebeneinander von „Affektionsinteresse am Tier“ und „Tierwohl“ in den Begründungsmustern 270
b) § 251 Abs. 2 S. 2 BGB wirkt zugunsten beider Aspekte 271
c) Schutz des Affektionsinteresses als Hauptzweck, Tierschutz als erwünschte Begleiterscheinung 272
5. Übertragbarkeit der Wertung des § 251 Abs. 2 S. 2 BGB über das Schadensrecht hinaus? 274
a) Kaufrecht: Kostenrahmen der Nachbesserung (§ 439 Abs. 4 BGB, § 275 Abs. 2 BGB) 274
aa) Vorschlag aus dem Schrifttum: Übertragung des Rechtsgedankens von § 251 Abs. 2 S. 2 BGB 274
bb) Grund: Tierschutz oder Schutz des Affektionsinteresses am Tier? 275
cc) Bewertung 275
(1) Konstellation 1: Nachlieferung möglich 276
(2) Konstellation 2: Nachlieferung unmöglich 277
(3) Fazit 279
b) Fundtiere: Verhältnismäßigkeit von Aufwendungen für Tier-Behandlung und Möglichkeit der Versteigerung bei unverhältnismäßigen Kosten 279
6. Blick in andere Rechtsordnungen 281
a) Österreich: § 1332a ABGB 282
aa) Hintergrund 283
bb) Konkrete Handhabung 284
cc) Ratio legis 286
dd) Vergleich zum deutschen § 251 Abs. 2 S. 2 BGB 287
b) Schweiz: Art. 42 Abs. 3 OR und Art. 43 Abs. 1bis OR 289
aa) Inhalt und ratio legis 289
bb) Art. 42 Abs. 3 OR: Hintergrund 289
cc) Parallelen zur deutschen und österreichischen Regelung 290
dd) Art. 43 Abs. 1bis OR: Verhältnis zu Art. 42 Abs. 3 OR, Gesetzesbegründung und Wirkung 291
c) Portugal 293
d) DCFR; weitere europäische Rechtsordnungen 294
e) USA 295
f) Zusammenfassender Vergleich und Tendenzaussagen 296
II. Mietrecht: Abschaffung eines seit längerer Zeit gehaltenen Tieres nicht erzwingbar? 298
III. Familienrecht: Zuweisung eines Haustieres bei Trennung 300
1. Rechtlicher Ausgangspunkt: Regeln über die Verteilung von Haushaltsgegenständen 301
2. Eher „Tierwohl“, weniger „Affektionsinteresse“ in der Zuweisungsentscheidung 302
a) Rechtsprechung 303
b) Literatur 304
c) Beweiserhebung über die Tier-Mensch-Beziehung 305
3. Gerichtliche Umgangsregelung für Tiere? 305
a) Ablehnung in Schrifttum und Rechtsprechung 306
b) Gegenstimmen 307
4. Sonderfall: Bruchteilsgemeinschaft 309
5. Fazit und Bewertung: „Tierwohl“ und „Affektionsinteresse“ bei der Zuweisungsentscheidung berücksichtigungsfähig, Umgangsrechte gibt es (noch) nicht 311
6. Blick in andere Rechtsordnungen 312
a) Österreich: Bindung zum Tier und „Tierwohl“ berücksichtigungsfähig 312
b) Schweiz: Neue Sonderregel in Art. 651a ZGB stellt auf das „Tierwohl“ ab 313
c) Weitere europäische Rechtsordnungen (Portugal, Belgien) 315
d) USA: Progressive Ansätze (visitation rights, best-interest-Test) vorhanden, aber umstritten 316
e) Zusammenfassender Vergleich und Bewertung 318
aa) Besonderheit 1: Affektionsinteresse der Parteien, vor allem bei Haustieren 318
bb) Besonderheit 2: Rücksichtnahme auf das „Tierwohl“, mit Folgen für die Beweiserhebung 318
cc) Parallelen zu Sorgerechtsstreitigkeiten um Kinder? 319
IV. Zwangsvollstreckungsrecht: Tierpfändung und andere ein Tier betreffende Vollstreckungsmaßnahmen 320
1. Vollstreckungsmaßnahmen im Allgemeinen 321
a) Tierschutz beeinflusst die Zwangsvollstreckung 321
b) § 765a Abs. 1 S. 3 ZPO: „Verantwortung des Menschen für das Tier“ 323
aa) Anwendungsbereich und Wirkungsweise des § 765a Abs. 1 S. 3 ZPO nach dem Schrifttum 323
bb) Gesetzesbegründung und Kritik im Gesetzgebungsverfahren 324
cc) Reaktionen im Schrifttum 325
dd) Ratio legis: Tierschutz oder Schutz des Schuldners? 326
c) Das Affektionsinteresse am Tier als Schuldner-Belang im Rahmen des § 765a Abs. 1 ZPO 328
2. Pfändung von Tieren 329
a) Unpfändbarkeitstatbestände in § 811 ZPO 329
b) § 811c ZPO 331
aa) Pfändungsschutz für bestimmte Haustiere vor 1990 331
bb) Neufassung des § 811c ZPO im Jahr 1990 332
cc) Anwendung und Auslegung von § 811c ZPO 333
dd) Ratio legis 334
(1) Gesetzesbegründung 335
(2) Schrifttum 335
(a) Ratio legis der Vorgängerregelung (§ 811 Nr. 14 ZPO) 335
(b) § 811c ZPO: Schutz der Beziehung des Schuldners zu seinem Tier 336
(c) § 811c ZPO: Schutz des Tieres 338
(d) § 811c ZPO: Schutz des Tieres und Schutz der Beziehung des Schuldners zu seinem Tier 338
(e) Abwägungsfaktoren bei der Prüfung einer unbilligen Härte nach § 811c Abs. 2 ZPO 339
ee) Bewertung des § 811c ZPO im Schrifttum 341
(1) Nicht weitreichend genug aus Tierschutz-Perspektive oder mangels praktischer Bedeutung gar überflüssig? 341
(2) Kritik an der Ausgestaltung des § 811c ZPO: mangelnde Justiziabilität und verschleierter Schutzzweck 342
(3) Kritik an der Pfändbarkeit wertvoller Tiere 344
(4) Bewertung des unterschiedlichen Schutzniveaus für Wirtschafts- und Liebhaber-Tiere 345
3. Fazit und Bewertung 347
a) „Tierwohl“ im Vollstreckungsrecht: berücksichtigungsfähiger Belang, aber Fremdkörper 347
b) § 811c ZPO schützt Affektionsinteresse des Schuldners am Tier, aber nicht grenzenlos 348
c) Parallelen zwischen § 251 Abs. 2 S. 2 BGB und § 811c ZPO 349
4. Blick in andere Rechtsordnungen 350
a) Österreich: § 250 Abs. 1 Ziff. 4 Exekutionsordnung 350
b) Schweiz: Art. 92 Abs. 1 Ziff. 1a Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs 352
c) Weitere europäische Rechtsordnungen (Portugal, Frankreich) 353
d) USA 354
e) Zusammenfassender Vergleich und Tendenzaussagen 354
V. Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an Tieren? 355
1. Äußerungen im Schrifttum: Bindung an das Tier oder Tierschutz hindern Zurückbehaltungsrecht im Einzelfall 355
2. Rechtsprechungspanorama: Tierschutz und Parallelen zum Vollstreckungsrecht prägen Argumentation 356
3. Fazit und Bewertung: Zurückbehaltungsrecht an Tieren möglich, aber im Einzelfall durch Tierschutz-Gesichtspunkte und wegen der Bedeutung des Tieres für den Schuldner einschränkbar 360
Dritter Teil: Ergebnisse und Perspektiven 362
§ 7 Befunde der Rechtsanalyse: Zusammenfassung und Bewertung 362
I. Rückblick auf den Ausgangspunkt der Arbeit 362
1. Praxisrelevanz und Forschungsbedarf zur zivilrechtlichen Behandlung von Tieren 362
2. Neuer Ansatz mit Fokus auf zwei Aspekte: Affektionsinteresse an Tieren und „Tierwohl“ 363
II. Zum Aspekt des Affektionsinteresses an Tieren 364
1. Affektionsinteresse ist immateriell und daher der Restriktion des § 253 BGB unterworfen, aber als Teil des Integritätsinteresses geschützt 364
2. Affektionsinteresse an Tieren ist qualitativ anders als an Sachen 364
3. Auch Affektionsinteresse an einem Tier ist nicht liquidierbar 366
4. Schutzwürdigkeit des Affektionsinteresses an Tieren ist gesetzlich anerkannt 367
5. Affektionsinteresse an Tieren ist ein berücksichtigungsfähiger Belang 369
6. Betroffenes Spannungsfeld: Konflikt von ideellen und materiellen Privatinteressen 370
III. Zum Aspekt des „Tierwohls“ 371
1. Bestehen eines rechtlichen Schutzregimes unterscheidet Tiere von Sachen 371
2. Zwingendes Tierschutzrecht begrenzt das Zivilrecht 372
3. „Tierwohl“ im weiteren Sinne als Gesichtspunkt bei der Zivilrechtsanwendung zu berücksichtigen 373
4. Grenzen: Zivilrecht ist nicht originäres Vehikel zur Verwirklichung von Tierschutz 375
5. Betroffenes Spannungsfeld: Konflikt von öffentlichem Interesse und Privatinteressen 375
IV. Zum Verhältnis von „Tierwohl“ und „Affektionsinteresse“ in der Begründungsrhetorik – kritische Würdigung 377
1. Häufig unsaubere Vermengung von „Tierwohl“ und „Affektionsinteresse am Tier“ 377
2. Wertschätzung von Tieren durch den Menschen ist eigentliche Triebfeder 378
V. Die Bedeutung von speziellen Tier-Regelungen im Zivilrecht 381
1. § 90a BGB und vergleichbare Klauseln in anderen Rechtsordnungen: wirkungsschwach, aber nicht wirkungslos 381
2. Tierspezifische Vorschriften wirken über ihren Anwendungsbereich hinaus 382
§ 8 Herausforderungen und mögliche Folgerungen 383
I. Schwierigkeiten in der konkreten Umsetzung der Berücksichtigung von „Tierwohl“ und „Affektionsinteresse“ 383
1. Beurteilungsgegenstand schwer zugänglich 383
2. Gefahr subjektiv gefärbter Entscheidungen 384
II. Lösungsansätze 385
1. Beibringungsgrundsatz und Beweislastverteilung 385
2. „Tierwohl“-Gesichtspunkte: Koppelung an gesetzliche Vorgaben 388
3. Affektionsinteresse am Tier: Koppelung an objektive Kriterien 389
a) Kategorisierung von Tieren 389
aa) Kategorisierung von Tieren ist im Recht angelegt 390
bb) Kategorisierungstendenzen auch im Hinblick auf das Affektionsinteresse an Tieren 391
cc) Abgestuftes System maßgeblicher Kriterien 395
(1) Ideeller Zweck der Tierhaltung als notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung 395
(2) Räumliche Nähe zum Tier: Indiz-Wirkung 396
(3) Tierart: Querschnittskriterium mit Indiz-Wirkung 397
(4) Vorbehalt: verständige Würdigung des Falles 398
b) Geltendmachung nur im Rahmen einer jeweils erforderlichen Rechtsposition 399
aa) Eigentum 400
bb) Sonstige Rechtsstellungen 401
cc) Individuelle Umstände und Affektionsinteressen Dritter 401
III. Ausblick und zusammenfassende Forderungen 402
Literaturverzeichnis 406
Sachwortregister 435