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Hirsch, P. (2021). Das Verbrechen als Rechtsverletzung. Subjektive Rechte im Strafrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58172-6
Hirsch, Philipp-Alexander. Das Verbrechen als Rechtsverletzung: Subjektive Rechte im Strafrecht. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58172-6
Hirsch, P (2021): Das Verbrechen als Rechtsverletzung: Subjektive Rechte im Strafrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58172-6

Format

Das Verbrechen als Rechtsverletzung

Subjektive Rechte im Strafrecht

Hirsch, Philipp-Alexander

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 299

(2021)

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Book Details

About The Author

Philipp-Alexander Hirsch studied law and philosophy in Göttingen, Vienna and Toronto. He received a doctorate in philosophy in 2017 for his thesis »Freedom and Statehood in Kant« (»Freiheit und Staatlichkeit bei Kant«) and a doctorate in Law in 2020 for his thesis »The Wrongfulness of Crimes« (»Das Verbrechen als Rechtsverletzung«). Since 2018 he has been a post-doctoral researcher at the Institute of Criminal Law and Justice as well as a lecturer at the Department of Philosophy at the University of Göttingen. His research focuses on criminal law, history of criminal law and legal philosophy.

Abstract

Wem geschieht - normativ betrachtet - eigentlich Kriminalunrecht? Nach vorherrschender Auffassung in der Strafrechtswissenschaft ist es nicht das faktisch verletzte Opfer, sondern die staatlich verfasste Rechtsgemeinschaft. Das Opfer ist so bloß die »Leinwand«, auf der sich das Unrecht zwischen Täter und Staat abspielt. Die Arbeit argumentiert demgegenüber für einen strafrechtlichen Paradigmenwechsel, um Verbrechen als Verletzung individueller Rechte und zugleich der Rechtsgemeinschaft zu begreifen. Mit einem interdisziplinären Zugang weist es anhand des geltenden Strafrechts die Verletzung subjektiver Rechte von Verbrechensopfern als Wesenselement des Kriminalunrechts aus. Diese neue Theorie des Verbrechens liefert nicht nur ein neues Fundament für eine normativ eigenständige, emanzipierte Stellung der Opfer im Strafrecht, sondern bietet auch einen strafrechtsimmanenten, kritischen Maßstab für die Betrachtung des materiellen Strafrechts, der Straftheorie sowie des Strafverfahrens.»The Wrongfulness of Crimes. On Rights and Rights Violations in Criminal Law«: The thesis challenges a common view in criminal law theory, which understands criminal wrongdoing as offences against the state. Instead, the author proposes a paradigm shift arguing that crimes are conceivable as intersubjective right violations and simultaneously as violations of the legal community. Thus, the book provides the foundation for a better understanding of the role of victims in criminal law and an innovative critical standard for evaluating criminal law and criminal procedure.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung 13
I. Wem geschieht Kriminalunrecht? Oder: Wen berechtigt das Strafrecht? 13
II. Methodischer Ansatz 20
III. Gang der Untersuchung 23
B. Das Verbrechen als Rechtsverletzung 28
I. Subjektive Rechte 28
1. … eine dogmengeschichtliche Annäherung 28
2. … eine rechtstheoretische Annäherung 35
a) Die Struktur subjektiver Rechte 36
b) Kriterien subjektiver Rechtszuschreibung 40
3. Begriffsbestimmung subjektiver Rechte 43
II. Materielle Unrechtslehren und die Bedeutung subjektiver Rechte 48
1. Unrecht als Verletzung eines Rechtsguts 50
a) Die Genealogie des Rechtsgutskonzepts 51
b) Kriminalunrecht nach gesetzgebungskritischen Rechtsgutslehren – ein Überblick 55
c) Die personale Rechtsgutslehre und die fehlende Betroffenheit des Individuums in eigenen normativ relevanten Positionen 62
2. Unrecht als Schädigung bzw. Abfall von der gesellschaftlichen Wertordnung 66
3. Unrecht als Verletzung eines Rechtsverhältnisses 70
a) Verbrechen als Rechtsverletzung 70
b) Verbrechen als Freiheitsverletzung 77
c) Der geltungstheoretische Status fremder Rechtsmacht nin der Unrechtsbestimmung 80
III. Kriminalunrecht als Verletzung subjektiver Rechte, oder: Einwilligung und die Kontrolle von Verhaltenspflichte 85
1. Subjektive Rechte als Schutzgut des Strafrechts 86
a) Das Rechtsgutsargument 86
b) Das Erlaubnisargument 94
aa) Starke und schwache Erlaubnisse 94
bb) Einwilligung und Berechtigung bezüglich der Regelbefolgungspflicht 99
2. Mehr als nur Schutzgut? – Ein Plädoyer für ein subjektiv-rechtliches Verständnis von Kriminalunrecht 106
a) „Die Berechtigung des von der Verhaltensnorm begünstigten Bürgers ist […] nur eine mittelbare.“ – oder: Wem geschieht Kriminalunrecht? 107
b) Kriminalunrecht im „horizontalen“ Verhältnis von Täter und Verletztem – Mögliche Einwände 116
aa) Willenstheoretisches Rechtsverständnis und Einwilligungsschranke 116
bb) Beschränkung auf Individualrechte 120
cc) Problematische Privatisierung des Strafrechts 123
C. Das Verbrechen als Statusverletzung, oder: Verletzung subjektiv-rechtlich rvermittelter Anerkennung 132
I. „Rights are especially sturdy objects to ‚stand upon‘.“ – Anerkennung und subjektive Rechte 134
1. Auf der Suche nach einem Anerkennungskonzept für das Recht 136
2. Statusbezogenheit – vorrangige Verbindlichkeit – Zweitpersonalität: Anerkennung im Anschluss an Kant und Darwall 143
3. Anerkennung im positiven Recht 156
a) Zweitpersonale Rechtssubjektivität: Der Rechtsinhaber als autoritatives Rechtssubjekt 157
b) Ius formaliter und der Anspruch auf Anerkennung als Rechtsinhaber 162
c) Anerkennungsaufforderung durch assertorische Beanspruchung des eigenen Rechtsstatus 167
d) Anerkennung als normatives Strukturmerkmal subjektiver Rechte 171
II. Statusverletzung und die Unterscheidung zwischen Zivil- und Kriminalunrecht 172
III. Wessen Autorität? – Zum überindividuellen Gehalt von Kriminalunrecht 184
IV. Allgemeinrechtsgüter und Verletzung rechtlicher Anerkennung 194
D. Konsequenzen für das materielle Strafrecht, die Straftheorie und das Strafverfahre 198
I. Warum eine immanente Kritik des Strafrechts? 199
1. Das Dilemma zwischen gesetzgebungskritischem Potenzial und normativer Letztbegründung am Beispiel der Rechtsgutslehre 199
2. Beschränkung auf eine immanente Kritik des Strafrechts als Reaktion auf die Probleme externer Rechtskritik 206
3. Zum Erklärungsanspruch der folgenden Ausführunge 214
II. Rechts- und Statusverletzung als kritischer Maßstab im materiellen Strafrecht 215
1. Subjektive Rechte auf der Ebene der Rechtszuweisungsordnung 216
2. Subjektiv-rechtliche Struktur des Kriminalunrechts selbst 219
a) Argument für eine subjektive Unrechtslehre 219
b) Argument für eine Entkriminalisierung unbewusster Fahrlässigkeit 224
III. Strafe und Respekt – Ein Plädoyer für eine zweitpersonale expressive Straftheorie 228
1. Strafe nicht als Unterwerfung, sondern als inkludierende Aufforderung an den Täte 230
2. Strafe und reaktive Einstellungen des Opfers, der Rechtsgemeinschaft und des Täters 233
IV. Subjektive Rechte und Anerkennung im Strafverfahren 241
1. Materieller Unrechtsbegriff und die Aufgabe(n) des Strafverfahrens 242
2. Strafverfahren und zwei Ebenen der Rechtsverletzung: Folgen für Privat- und Nebenklage 250
3. Prozessrechtsverhältnis und Statusverletzung: Folgen für das Anwesenheitsprinzip in der Hauptverhandlung 266
a) Das Prozessrechtsverhältnis als Anerkennungsverhältnis 267
b) Strafe und der zweitpersonale Charakter des strafprozessualen Anerkennungsverhältnisses 271
c) Prozessbeteiligung als assertorische Statusbehauptung 275
d) Das Anwesenheitsrecht des Angeklagte 280
e) Die Anwesenheitspflicht des Angeklagte 294
4. Eine veränderte Stellung des Verletzten im Strafverfahren – Mögliche Einwände 308
a) Gefährdung des staatlichen Strafanspruchs? 308
b) Unzulässige Berücksichtigung privater Genugtuungsbedürfnisse? 312
c) „Monokausale“ Begründung der Verletztenstellung? 319
E. Resümee und Schlussbetrachtung 325
I. Das Verbrechen als Rechtsverletzung: Kapitel B. 325
II. Das Verbrechen als Statusverletzung: Kapitel C. 328
III. Subjektive Rechte und Anerkennung im materiellen Strafrecht, in der Straftheorie und im Strafverfahren: Kapitel D. 332
IV. Schlussbetrachtung 336
Literaturverzeichnis 338
Sachwortverzeichnis 383