Eine gerichtsförmige Rechtsschutzmöglichkeit bei der Verletzung von Menschenrechten durch Streitkräfte in friedenssichernden Militäreinsätzen
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Eine gerichtsförmige Rechtsschutzmöglichkeit bei der Verletzung von Menschenrechten durch Streitkräfte in friedenssichernden Militäreinsätzen
Materiell-rechtliche Bindungen, Zurechnung, Kollisionen und Konkurrenzen – zugleich ein Beitrag zum effektiven Menschenrechtsschutz im Mehrebenensystem
Schriften zum Völkerrecht, Vol. 248
(2021)
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Ruta Abraham hat an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt a. M. Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz und humanitären Völkerrecht studiert. Ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie bei dem Landgericht Frankfurt a.M. Berufsbegleitend promovierte sie bei Herrn Prof. Dr. Stefan Kadelbach, LL.M. am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht. Im Dezember 2020 nahm die Juristische Fakultät der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt a. M. ihre Arbeit als Dissertation an.Abstract
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen Beitrag zum effektiven Menschenrechtsschutz im Mehrebenensystem, in dem heutige friedenssichernde Militäreinsätze geführt werden, zu leisten. Der Beitrag besteht zum einen darin, dass die für den gerichtlichen Rechtsschutz von Betroffenen einer Menschenrechtsverletzung, begangen von Streitkräften in einem friedenssichernden Militäreinsatz, relevanten Rechtsfragen umfassend untersucht werden, um somit den Ist-Zustand des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes in diesem Mehrebenensystem aufzuzeigen. Um ferner dem ganzheitlichen Anspruch, den ein Beitrag zum effektiven Menschenrechtsschutz im Mehrebenensystem leisten sollte, gerecht zu werden, wird weiter gefragt, ob eine neue Rechtsschutzmöglichkeit notwendig ist. Angesichts der festgestellten Rechtsschutzlücken und mangels geeigneter Alternativen werden sodann gerichtsförmige Rechtsschutzinstanzen im Krisengebiet selbst vorgeschlagen, für die schließlich ein Modellstatut erarbeitet wird.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
A. Einleitung | 13 | ||
I. Einführung | 13 | ||
II. Gegenstand der Untersuchung | 15 | ||
III. Gang der Untersuchung | 19 | ||
B. Grundlagen: friedenssichernde Militäreinsätze – menschenrechtliche Bindungen – völkerrechtliche Verantwortlichkeit | 21 | ||
I. Friedenssichernde Militäreinsätze | 21 | ||
1. Definition und Qualifikation friedenssichernder Militäreinsätze | 21 | ||
2. Die Besonderheit friedenssichernder Militäreinsätze: kollektive Sicherheit | 27 | ||
a) Friedenssichernde Militäreinsätze unter der Führung von I. O. | 28 | ||
aa) UN-geführte und -mandatierte friedenssichernde Militäreinsätze | 29 | ||
bb) NATO-geführte friedenssichernde Militäreinsätze | 33 | ||
cc) EU-geführte friedenssichernde Militäreinsätze | 37 | ||
b) Wesentliche Merkmale friedenssichernder Militäreinsätze im Rahmen der kollektiven Sicherheit | 41 | ||
II. Menschenrechtliche Bindungen | 42 | ||
1. Vertraglicher internationaler und regionaler Menschenrechtsschutz | 42 | ||
2. Völkergewohnheitsrechtlich geltende Menschenrechte und Menschenrechte im Rang von ius cogens-Normen des allgemeinen Völkerrechts | 51 | ||
3. Menschenrechtsbindung der Staaten | 53 | ||
4. Menschenrechtsbindung I. O. | 56 | ||
5. Geltung der Menschenrechte außerhalb der eigenen Staatsgrenzen | 62 | ||
6. Konkurrenzkonflikte, insbesondere mit dem HuV | 67 | ||
7. Kollisionskonflikte | 73 | ||
III. Die Verantwortlichkeit von Staaten und I. O. für das Streitkräftehandeln nach den allgemeinen Regeln der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit | 75 | ||
1. Einführung zur völkerrechtlichen Verantwortlichkeit | 75 | ||
2. Sind die allgemeinen Regeln der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit anwendbar? | 77 | ||
3. Wesentliche Elemente der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit | 79 | ||
a) Die völkerrechtliche Pflichtverletzung | 80 | ||
b) Die Völkerrechtsfähigkeit des Individuums | 81 | ||
c) Zurechnung nach den allgemeinen Regeln der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit | 82 | ||
aa) Zurechnung bei NATO-geführten Einsätzen am Beispiel von KFOR | 90 | ||
bb) Zurechnung bei EU-geführten Einsätzen am Beispiel von ATALANTA | 97 | ||
cc) Zurechnung bei UN-geführten Einsätzen am Beispiel von MINUSMA | 99 | ||
dd) Zurechnung bei UN-mandatierten Einsätzen am Beispiel von KFOR | 101 | ||
ee) Doppelte Zurechnung | 104 | ||
ff) Zwischenergebnis zu c) | 106 | ||
d) Gemeinsame Verantwortlichkeit von I. O. und Entsendestaat | 108 | ||
IV. Fazit zu Kapitel B. | 112 | ||
C. Der bestehende gerichtliche Rechtsschutz im Falle von Menschenrechtsverletzungen durch Streitkräfte in friedenssichernden Militäreinsätzen | 114 | ||
I. Geltung der Menschenrechte im friedenssichernden Militäreinsatz | 115 | ||
II. Immunität | 121 | ||
1. Staatenimmunität | 121 | ||
2. Immunität von I. O. | 142 | ||
3. Nichtjustiziabilität militärischer Handlungen (= judicial self-restraint) | 155 | ||
III. Zurechnung | 167 | ||
IV. Mittelbarer Rechtsschutz gegen Akte einer I. O. | 197 | ||
1. Verantwortlichkeit der Staaten bei der Übertragung von Kompetenzen auf eine I. O. | 198 | ||
2. Verhältnis zwischen den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten und den rVerpflichtungen aus der internationalen Kooperation | 216 | ||
a) Prüfungszuständigkeit | 216 | ||
b) Prüfungsumfang | 231 | ||
V. Fazit zu Kapitel C. | 239 | ||
D. Eine neue gerichtsförmige Rechtsschutzmöglichkeit bei der Verletzung von Menschenrechten durch Streitkräfte in friedenssichernden Militäreinsätzen? | 240 | ||
I. Notwendigkeit einer neuen Rechtsschutzmöglichkeit | 240 | ||
1. Reicht bestehender Rechtsschutz aus? | 241 | ||
2. Ändert sich etwas durch neuen Rechtsschutz? | 257 | ||
II. Alternativen, um diesen effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen | 260 | ||
1. Klassisches völkerrechtliches Instrument – diplomatischer Schutz | 260 | ||
2. Eingliederung bei einer bestehenden Rechtsschutzinstanz | 263 | ||
3. Errichtung eines internationalen Gerichts | 264 | ||
III. Eine gerichtsförmige Rechtsschutzinstanz – eingerichtet nach Modell für den jeweiligen Einsatz im Krisengebiet selbst | 265 | ||
IV. Für und Wider der hier vorgeschlagenen gerichtsförmigen Rechtsschutzinstanz | 267 | ||
1. Kann mit einer neuen gerichtsförmigen Rechtsschutzinstanz effektiver Rechtsschutz erreicht werden? | 268 | ||
2. Rechtspolitische Bedingungen | 275 | ||
3. Rechtliche Hindernisse | 281 | ||
4. Rechtliche Pflicht, effektiven Rechtsschutz zu gewähren | 282 | ||
a) Pflicht der Staaten, effektiven Rechtsschutz zu gewähren | 285 | ||
b) Pflicht der I. O., effektiven Rechtsschutz zu gewähren | 285 | ||
c) Zwischenergebnis zu 4. | 290 | ||
V. Fazit zu Kapitel D. | 291 | ||
E. Konkretisierung des Modellstatuts der gerichtsförmigen Rechtsschutzinstanz | 292 | ||
I. Konstituierung der gerichtsförmigen Rechtsschutzinstanz | 292 | ||
1. Einbindung in das Mandat | 292 | ||
2. Vorbehalte gegenüber der gerichtsförmigen Rechtsschutzinstanz | 293 | ||
3. Beginn, Dauer und Ende der Tätigkeit der gerichtsförmigen Rechtsschutzinstanz | 294 | ||
4. Personelle Besetzung der gerichtsförmigen Rechtsschutzinstanz | 294 | ||
5. Verwaltungsabteilung | 296 | ||
II. Finanzierung der gerichtsförmigen Rechtsschutzinstanz | 297 | ||
1. Allgemein | 297 | ||
2. Haushalt und Kosten des Verfahrens | 298 | ||
3. Treuhandfonds | 299 | ||
III. Allgemeine prozessuale Aspekte der gerichtsförmigen Rechtsschutzinstanz | 299 | ||
1. Amtssprachen und Übersetzungsmittel | 299 | ||
2. Mündliche und öffentliche Verhandlung | 301 | ||
3. Begründung der Entscheidung | 302 | ||
4. Transparenz | 302 | ||
5. Beratung über Entscheidung und Entscheidungsquorum | 303 | ||
IV. Zuständigkeit der gerichtsförmigen Rechtsschutzinstanz | 303 | ||
1. Räumlich und zeitlich | 303 | ||
2. Persönlich | 304 | ||
3. Sachlich | 306 | ||
V. Grundlagen für das Verfahren und die Entscheidungsfindung | 309 | ||
1. Zulässigkeit einer Klage | 309 | ||
2. Tatsachenfeststellung | 311 | ||
a) Amtsermittlungsgrundsatz | 312 | ||
b) Befugnisse für die Tatsachenfeststellung | 313 | ||
c) Beweiserhebung und zulässige Beweismittel | 314 | ||
d) Beweiswürdigung und Beweismaß | 315 | ||
e) Darlegungs- und Beweislast | 319 | ||
f) Zwischenergebnis zu 2. | 324 | ||
3. Völkerrechtliche Verantwortlichkeit | 325 | ||
4. Mehrheit von völkerrechtlich verantwortlichen Staaten und I. O. | 325 | ||
5. Kollisionen | 337 | ||
6. Konkurrenzen | 337 | ||
7. Rechtfertigung und Beurteilungsspielraum | 339 | ||
VI. Inhalt des Wiedergutmachungsanspruchs der gerichtsförmigen Rechtsschutzinstanz | 341 | ||
1. Restitution | 342 | ||
2. Rehabilitierung | 343 | ||
3. Genugtuung | 344 | ||
4. Entschädigung (materieller und immaterieller Schaden) | 345 | ||
5. Zwischenergebnis zu VI. | 347 | ||
VII. Vorläufige Maßnahmen | 348 | ||
VIII. Wiederaufnahme des Verfahrens und Rechtsmittelinstanz | 349 | ||
IX. Die Wirkung der Entscheidungen der gerichtsförmigen Rechtsschutzinstanz | 350 | ||
1. Grundsätzliche Wirkung der Entscheidungen | 350 | ||
2. Umsetzung und Überwachung der Entscheidungen | 350 | ||
3. Folgen der Nichtumsetzung | 351 | ||
a) Säumniszinsen | 351 | ||
b) Verfahren wegen Nichtumsetzung, inklusive Geldbuße | 352 | ||
X. Verhältnis der gerichtsförmigen Rechtsschutzinstanz zu anderen Gerichten | 353 | ||
XI. Entwurf eines Modellstatuts für eine gerichtsförmige Rechtsschutzinstanz | 356 | ||
F. Schluss | 366 | ||
I. Zusammenfassung der Ergebnisse | 366 | ||
II. Ausblick | 379 | ||
Literaturverzeichnis | 382 | ||
Stichwortverzeichnis | 408 |