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Drittvorteile zugunsten des Anstellungsunternehmens im Rahmen des § 299 StGB

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Friedrich, T. (2021). Drittvorteile zugunsten des Anstellungsunternehmens im Rahmen des § 299 StGB. Eine Untersuchung von »quick savings« und ähnlichen Geschäftsgepflogenheiten sowie Kopplungsgeschäften. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58404-8
Friedrich, Theresa. Drittvorteile zugunsten des Anstellungsunternehmens im Rahmen des § 299 StGB: Eine Untersuchung von »quick savings« und ähnlichen Geschäftsgepflogenheiten sowie Kopplungsgeschäften. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58404-8
Friedrich, T (2021): Drittvorteile zugunsten des Anstellungsunternehmens im Rahmen des § 299 StGB: Eine Untersuchung von »quick savings« und ähnlichen Geschäftsgepflogenheiten sowie Kopplungsgeschäften, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58404-8

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Drittvorteile zugunsten des Anstellungsunternehmens im Rahmen des § 299 StGB

Eine Untersuchung von »quick savings« und ähnlichen Geschäftsgepflogenheiten sowie Kopplungsgeschäften

Friedrich, Theresa

Beiträge zum Wirtschaftsstrafrecht, Vol. 3

(2021)

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About The Author

Theresa Friedrich studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Strafrechtspflege/Strafverteidigung an der Universität Mainz sowie in Osnabrück (Masterstudiengang »Wirtschaftsstrafrecht«). Parallel hierzu war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Gleiss Lutz in Frankfurt tätig. Nach dem Referendariat im Bezirk des OLG Frankfurt war Theresa Friedrich promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Volker Erb an der Universität Mainz tätig. Als Rechtsanwältin war sie zunächst im Bereich Wirtschaftsstrafrecht/Compliance & Investigations bei Gleiss Lutz, bevor sie im November 2021 als Strafverteidigerin zu Tsambikakis und Partner in Frankfurt wechselte.

Abstract

»Third-party Benefits in Favor of the Employing Company within the Scope of sec. 299 German Criminal Code. An Examination of Quick Savings and Similar Business Practices as well as Tying Agreements«: Due to the broad scope of sec. 299 German Criminal Code, every advantage negotiated for the employer entails the risk of a criminal liability for the employee. This question is of particular practical relevance to so-called quick savings and tying agreements. This paper discusses the arguments put forward in the literature to date and presents its own solution. Another focus of the work is the examination of-party benefits in corporate constellations.Angestellte handeln im Wirtschaftsalltag regelmäßig zugunsten ihres Anstellungsunternehmens. Aufgrund der Weite des Tatbestands des § 299 StGB birgt jeder für den Arbeitgeber ausgehandelte Vorteil für den Angestellten die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Besondere Praxisrelevanz entwickelt dieses Problem bei sog. Quick Savings und Kopplungsgeschäften. Die vorliegende Arbeit analysiert den geschichtlichen Hintergrund sowie das Rechtsgut der Norm, setzt sich mit den in der Literatur bisher vorgebrachten Argumenten auseinander und stellt eine eigene Lösung vor, um sowohl für Unternehmen als auch die betroffenen Mitarbeiter Rechtssicherheit zu schaffen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Untersuchung der Strafbarkeit von Drittvorteilen in Konzernkonstellationen. Hierbei stellt die Arbeit der bisher in der Literatur vertretenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise eine gesellschaftsrechtliche Auslegung gegenüber.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Kapitel 1: Einleitung und Einführung in das der Arbeit zugrunde liegende Problem 15
A. Einleitung 15
B. Momentaner Regelungsstand 17
C. Folge der ungeklärten Rechtslage 18
D. Praxisrelevante Konstellationen, in denen das Unternehmen Dritter im Sinne des § 299 StGB ist 21
I. Sogenannte quick savings und ähnliche Geschäftsgepflogenheiten 21
II. Sogenannte Kopplungsgeschäfte 22
E. Bedeutung der Frage vor dem Hintergrund der Korruptionsprävention 23
F. Ziel der Arbeit und Gang der Darstellung 26
Kapitel 2: Hintergrund zu § 299 StGB 27
A. § 299 StGB – Der Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr 27
I. Überblick über die Wettbewerbsvariante 28
II. Überblick über die Geschäftsherrenvariante 30
B. Entstehungsgeschichte des § 299 StGB 31
I. Vorgängernorm des § 12 UWG a.F. 31
1. Regelungsgehalt und Entstehungsgeschichte des § 12 UWG a.F. 32
2. Diskussion um Drittvorteile im Rahmen des § 12 UWG a.F. 33
II. Der Tatbestand des § 299 StGB 33
1. § 299 StGB in seiner alten Fassung 34
a) Einfügung der Vorschrift in das Strafgesetzbuch und Regelungsgehalt der Norm 34
b) Diskussion um Drittvorteile im Rahmen des § 299 StGB a.F. 35
2. § 299 StGB in seiner aktuellen Fassung 37
a) Die Schaffung der Geschäftsherrenvariante 37
b) Diskussion um Drittvorteile im Rahmen des § 299 StGB in seiner aktuellen Fassung 37
C. Das von § 299 StGB geschützte Rechtsgut 38
I. Das strafrechtliche Rechtsgut 38
II. Das Rechtsgut des § 299 StGB 40
1. Das Rechtsgut der Wettbewerbsvariante nach § 299 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 StGB 40
a) Das Rechtsgut des Wettbewerbs 41
aa) Argumentation 42
bb) Definition des Rechtsguts Wettbewerb 44
cc) Fazit zum Rechtsgut Wettbewerb 48
b) Das Rechtsgut der Mitbewerber 48
aa) Argumentation 48
bb) Definition des Rechtsguts Mitbewerber 51
(1) Schutz der Chancengleichheit als Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen 51
(2) Schutz der Vermögensinteressen 53
(3) Zwischenfazit 54
cc) Fazit zum Rechtsgut der Mitbewerber 54
c) Das Rechtsgut der Interessen des Geschäftsherrn 54
aa) Argumentation 56
bb) Definition des Rechtsguts der Interessen des Geschäftsherrn 58
(1) Schutz vor Vernachlässigung der Interessen des Geschäftsherrn zugunsten des Vorteilsgebers 59
(2) Schutz der Vermögensinteressen 60
(3) Zwischenfazit 61
cc) Fazit zum Rechtsgut der Interessen des Geschäftsherrn 61
d) Das Rechtsgut der Kunden/Verbraucher 61
e) Weitere Ansätze zur Definition des Rechtsguts der Wettbewerbsvariante in der Literatur 63
aa) Nichtkäuflichkeit von Entscheidungen 63
bb) Schutz der Übertragbarkeit von Aufgaben, Entscheidungsbefugnissen und Interessenwahrnehmung im wirtschaftlichen Bereich 66
cc) Die Pflichten- und Loyalitätsbeziehung zwischen Täter und Prinzipal im vermögensrechtlichen Bereich und die Chancengleichheit der Mitbewerber 68
dd) Schutz des lauteren Wettbewerbs in Ausprägung der Wahrung der abgeleiteten Vertragsfreiheit des Prinzipals/Schutz der wirtschaftlichen Handlungs- beziehungsweise Wettbewerbsfreiheit des Geschäftsherrn 70
ee) Fazit zu weiteren Ansätzen zur Definition des Rechtsguts der Wettbewerbsvariante in der Literatur 72
f) Zusammenfassung zum Rechtsgut der Wettbewerbsvariante nach § 299 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 StGB 72
2. Das Rechtsgut der Geschäftsherrenvariante nach § 299 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 StGB 73
a) Rechtsgut der Interessen des Geschäftsherrn an der loyalen und unbeeinflussten Erfüllung der Pflichten durch seine Angestellten und Beauftragten im Bereich des Austauschs von Waren und Dienstleistungen 73
aa) Argumentation 74
bb) Definition des Rechtsguts 75
cc) Fazit zum Rechtsgut der Interessen des Geschäftsherrn an der loyalen und unbeeinflussten Erfüllung der Pflichten durch seine Angestellten und Beauftragten im Bereich des Austauschs von Waren und Dienstleistungen 77
b) Rechtsgut der Vermögensinteressen des Geschäftsherrn 77
aa) Argumentation 77
bb) Fazit zum Rechtsgut der Vermögensinteressen des Geschäftsherrn 79
c) Rechtsgut des Wettbewerbs 79
d) Rechtsgut des Schutzes des Wettbewerbs vor abstrakten Gefahren aufgrund von Pflichtverletzungen von Angestellten gegenüber Unternehmen 84
e) Zusammenfassung zum Rechtsgut der Geschäftsherrenvariante nach § 299 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 StGB 85
III. Zusammenfassung zum Rechtsgut des § 299 StGB 85
Kapitel 3: Meinungsstand zur Ausgangsfrage und bisher vorgeschlagene Lösungsansätze im Schrifttum 87
A. Das Unternehmen als Dritter im Sinne des § 299 StGB 87
I. Uneingeschränkte Erfassung des Unternehmens als Dritten und Strafbarkeit des Angestellten in diesen Konstellationen 88
1. Begründung 88
2. Stellungnahme 89
a) Zur Entstehungsgeschichte des § 299 StGB 89
b) Zum Wortlaut des § 299 StGB 89
c) Zur Beeinträchtigung des Rechtsguts des § 299 StGB 91
aa) Verletzung des Rechtsguts des Wettbewerbs in Form des Leistungsprinzips 92
(1) Verletzung des Leistungsprinzips durch wettbewerbs- oder kartellrechtswidrige Vorteile 93
(2) Verletzung des Leistungsprinzips bei (mittelbaren) Vorteilen an den Angestellten selbst 95
(3) Fazit 98
bb) Verletzung des Rechtsguts der Chancengleichheit der Mitbewerber als Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen am Markt 98
cc) Verletzung des Rechtsguts des Schutzes des Geschäftsherrn vor Vernachlässigung seiner Interessen zugunsten des Vorteilsgebers 98
dd) Verletzung des Rechtsguts des Schutzes des Geschäftsherrn vor von Dritten beeinflussten und auf sachfremden Motiven beruhenden, für den Geschäftsherrn nachteiligen Handlungen des Angestellten oder Beauftragten 99
ee) Fazit zur Verletzung des Rechtsguts 99
d) Zum Vergleich mit den §§ 331ff. StGB 100
aa) Regelungsgehalt und Rechtsgut der §§ 331ff. StGB 101
bb) Die Anstellungskörperschaft als Dritter im Sinne der §§ 331ff. StGB 101
cc) Übertragbarkeit der Rechtslage hinsichtlich der §§ 331ff. StGB auf § 299 StGB 102
(1) Übertragbarkeit der Rechtslage hinsichtlich der §§ 331ff. StGB auf die Wettbewerbsvariante nach § 299 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 StGB 103
(2) Übertragbarkeit der Rechtslage hinsichtlich der §§ 331ff. StGB auf die Geschäftsherrenvariante nach § 299 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 StGB 105
dd) Fazit zum Vergleich mit den §§ 331ff. StGB 105
e) Zum Widerspruch zur Straflosigkeit des Betriebsinhabers 106
aa) Der Betriebsinhaber als tauglicher Täter des § 299 Abs. 1 StGB 106
bb) Folge für die Frage der Drittvorteile zugunsten des Unternehmens 107
cc) Auflösung des Wertungswiderspruchs durch Einbeziehung des Betriebsinhabers in den Täterkreis de lege ferenda? 109
dd) Ergebnis zur Strafbarkeit des Betriebsinhabers 114
f) Zum Widerspruch zu arbeitsvertraglichen Verpflichtungen des Angestellten 115
g) Fazit zur Stellungnahme 116
3. Fazit zur uneingeschränkten Erfassung des Unternehmens als Dritten und Strafbarkeit des Angestellten in diesen Konstellationen 116
II. Erfassung des Unternehmens als Dritten unter Heranziehung verschiedener Restriktionsansätze 116
1. Zivilrechtsakzessorische Sicht: Anknüpfung an die Vertretungsmacht des Angestellten 116
2. Wettbewerbsrechtsakzessorische Sicht: Anknüpfung an die Wettbewerbswidrigkeit der Zuwendung an das Unternehmen 118
3. Fazit zur Erfassung des Unternehmens als Dritten unter Heranziehung verschiedener Restriktionsansätze 126
III. Erfassung des Unternehmens als Dritten, aber Ablehnung eines Vorteils 127
IV. Erfassung des Unternehmens als Dritten, aber Ablehnung der Unrechtsvereinbarung 128
V. Erfassung des Unternehmens als Dritten, aber Verneinung der Unlauterkeit der Bevorzugung 130
1. Generelle Verneinung der Unlauterkeit 131
2. Verneinung der Unlauterkeit unter Heranziehung des sogenannten „steuerrechtlichen Fremdvergleichs“ als Beurteilungsmaßstab 131
3. Stellungnahme 132
VI. Fazit zum Unternehmen als Drittem im Sinne des § 299 StGB 135
B. Das Unternehmen kann nicht Dritter im Sinne des § 299 StGB sein: Teleologische Reduktion des § 299 StGB 135
I. Begründung 136
II. Stellungnahme 138
1. Zur Gefahr für das Rechtsgut 138
2. Zur Pflichtenkollision des Angestellten 138
3. Zur Gleichstellung des Handelns des Angestellten mit dem Handeln des Betriebsinhabers sowie dem Widerspruch zur Straflosigkeit des Betriebsinhabers 139
4. Zur übermäßigen Kriminalisierung der Wirtschaftspraxis 140
5. § 7 HWG als weiteres Argument gegen das Unternehmen als „Dritten“ 140
6. Fazit 141
III. Ergebnis 142
C. Übertragbarkeit der gefundenen Lösung auf Kopplungsgeschäfte 142
I. Der „gekoppelte“ Vertrag als Vorteil im Sinne des § 299 StGB 142
II. Das Anstellungsunternehmen des Angestellten als (Dritt-)‌Begünstigter des Kopplungsvertrags 144
D. Abschließende Zusammenfassung 145
Kapitel 4: Drittvorteile zugunsten anderer Konzerngesellschaften am Beispiel von Kopplungsgeschäften 147
A. Derzeitiger Meinungsstand im Schrifttum 148
I. Das Anstellungsunternehmen als „Dritter“ 148
II. Das den Vertrag abschließende Unternehmen als „Dritter“ 149
III. Stellungnahme 149
B. Eigener Vorschlag zur Beurteilung von Drittvorteilen zugunsten anderer Konzerngesellschaften 153
I. Bestimmung des Anstellungsunternehmens im Konzern anhand gesellschaftsrechtlicher Grundsätze und der konkreten arbeitsvertraglichen Regelungen im Einzelfall 153
II. Gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftliche Betrachtung? 155
III. Straflosigkeit auch von Drittvorteilen zugunsten anderer Konzerngesellschaften? 156
1. Widerspruch zur Straflosigkeit des Betriebsinhabers 156
2. Verletzung der Rechtsgüter des § 299 StGB 156
3. Ergebnis 161
IV. Zwischenfazit 161
V. Mittelbarer Vorteil des Anstellungsunternehmens 162
VI. Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung 165
1. Voraussetzungen für das Vorliegen der Unrechtsvereinbarung nach Rechtsprechung und Literatur 165
2. Stellungnahme 168
3. Fazit 170
VII. Zusammenfassung 170
Kapitel 5: Möglichkeiten zur Entscheidung des Problems in der Praxis 172
A. Gesetzesinterpretation in Form einer teleologischen Reduktion 172
B. Klärung der Frage durch obergerichtliche/‌höchstrichterliche Rechtsprechung 173
C. Gesetzesänderung 175
I. Bisheriger Vorschlag zur Neufassung des § 299 StGB in der Literatur 175
II. Grundsätzlich in Betracht kommende gesetzliche Regelungsarten 176
1. „Tatbestandliche Einschränkung“ des § 299 StGB 176
2. Tatbestandsausschlussklausel 177
III. Stellungnahme 178
IV. Eigener Vorschlag zur Neufassung des § 299 StGB 179
Zusammenfassung und Ausblick 180
Literaturverzeichnis 183
Quellenverzeichnis 192
Stichwortverzeichnis 193