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Das Schiedsgutachten im Allgemeinen bürgerlichen Recht

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Maus, C. (2021). Das Schiedsgutachten im Allgemeinen bürgerlichen Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58390-4
Maus, Carolin. Das Schiedsgutachten im Allgemeinen bürgerlichen Recht. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58390-4
Maus, C (2021): Das Schiedsgutachten im Allgemeinen bürgerlichen Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58390-4

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Das Schiedsgutachten im Allgemeinen bürgerlichen Recht

Maus, Carolin

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 534

(2021)

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About The Author

Carolin Maus studierte von 2012 bis 2017 deutsche und französische Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und der Université de Lorraine. Seit 2013 arbeitet sie am saarländischen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht. Nach dem Studium erfolgte ihre Promotion bei dem Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Markus Würdinger. Seit September 2019 ist sie Rechtsreferendarin beim Saarländischen Oberlandesgericht und arbeitet zudem als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Universität Passau.

Abstract

Die Arbeit befasst sich mit der Einordnung und den Wirkungen der Intervention eines sachverständigen Dritten, eines sogenannten Schiedsgutachters, in ein Schuldverhältnis. Obliegt dem Gutachter die inhaltliche Ausgestaltung des betroffenen Rechtsverhältnisses mittels eines Ausspruchs nach billigem Ermessen (gestaltendes Schiedsgutachten), indem er die Leistung erstmalig bestimmt oder an veränderte Umstände anpasst, handelt es sich um eine Drittleistungsbestimmung im Sinne der §§ 317-319 BGB (analog).

Soll er dagegen Tatbestandselemente der Rechtsbeziehung feststellen (feststellendes Schiedsgutachten), die für den Richter eines späteren Prozesses eine Bindungswirkung entfalten, kommt seiner Entscheidung schwerpunktmäßig prozessuale Bedeutung zu. Der Vertrag zur Bestellung eines solchen Gutachters ist daher als Prozessvertrag zu qualifizieren, auf den einzelne Bestimmungen der §§ 317 ff. BGB und §§ 1025 ff. ZPO entsprechende Anwendung finden.
»Arbitration in the General Civil Law«: The thesis reveals fundamental differences between the legal concepts of the constitutive and the declaratory arbitrator. While the former takes a decision of equitable discretion in accordance with §§ 317-319 BGB, the decision of the latter is of a procedural kind, the contract with him has therefore to be classified as a process agreement on which several clauses of §§ 317 BGB et seq. and §§ 1025 ZPO et seq. are applied mutatis mutandis.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 16
§ 1 Einleitung 21
A. Der Begriff des Schiedsgutachtens 24
I. Vorschläge einer Systematisierung 24
1. Die reichsgerichtliche Trichotomie 24
2. Die daraus entwickelte Polytomie 26
3. Die Rückführung auf die heutige Dichotomie 27
II. Chor der Kritik am terminologischen Gleichklang der unterschiedlichen Erscheinungsformen des Schiedsgutachtens 28
B. Die praktische Bedeutung des Schiedsgutachtens als Mechanismus der außergerichtlichen Streitbeilegung 30
C. Plädoyer wider den modernen Zeitgeist der normativen Überpositivierung 32
§ 2 Das gestaltende Schiedsgutachten 34
A. Darstellung der verschiedenen Rechtsbeziehungen 34
I. Der Grundvertrag 34
II. Die Schiedsgutachtenabrede 35
1. Der Inhalt der Schiedsgutachtenabrede 35
a) Die schiedsgutachterliche Aufgabenbeschreibung 35
b) Die Bestellung des Schiedsgutachters 36
2. Die Rechtsnatur der Schiedsgutachtenvereinbarung 37
3. Die rechtsgeschäftliche Wirksamkeit der Schiedsgutachtenabrede 38
III. Der Schiedsgutachtervertrag 40
B. Die dogmatische Einordnung des gestaltenden Schiedsgutachtens 42
I. Die Einordnung der schiedsgutachterlichen Vertragsgestaltung als Drittleistungsbestimmung im Sinne der §§ 317–319 BGB 42
1. Die anfängliche Leistungsbestimmung 42
2. Die Vertragsanpassung 46
3. Die Qualifizierung des schiedsgutachterlichen Drittleistungsbestimmungsrechts als Gestaltungsrecht 49
a) Subjektives Privatrecht 50
b) Die einseitige Gestaltung einer konkreten Rechtsbeziehung 52
aa) Die Gestaltungsmacht des leistungsbestimmenden Dritten 52
bb) Der Bezugspunkt der Gestaltung 60
cc) Die Einseitigkeit der Gestaltungsmacht 61
c) Das Ausübungsmittel: Ein einseitiges Rechtsgeschäft 64
d) Das Leistungsbestimmungsrecht als ausfüllendes Gestaltungsrecht 65
e) Das Drittleistungsbestimmungsrecht als neutrales Gestaltungsrecht 66
4. Fazit 67
II. Die Einordnung des Drittleistungsbestimmungsrechts in die Dogmatik des allgemeinen Vertragsschlusses 67
1. Die Begründung des Drittleistungsbestimmungsrechts 68
a) Die Problematik der hauptvertraglichen Willensbegegnung im Rahmen der rechtsbegründenden Drittleistungsbestimmung 68
b) Die Unbestimmtheit wesentlicher Vertragspunkte 70
aa) Das Erfordernis inhaltlicher Bestimmtheit des Vertragsinhalts 70
(1) Herleitung und systematische Verortung des Bestimmtheitsgebots in der Dogmatik des allgemeinen Vertragsschlusses 70
(2) Der Grundsatz objektiv-inhaltlicher Bestimmtheit des vertraglichen Bestimmtheitsgebots 74
(3) Die Begründung des (Dritt-)‌Leistungsbestimmungsrechts als zulässige Ausnahme vom Grundsatz objektiv-inhaltlicher Bestimmtheit 78
bb) Die Vollendung der hauptvertraglichen Einigung 81
cc) Die Lückenhaftigkeit des Hauptvertrags 82
c) Die Unbestimmtheit vertraglicher Nebenpunkte 84
2. Die Ausübung des Drittleistungsbestimmungsrechts 86
a) Die rechtsgeschäftliche Wirksamkeit des gestaltenden Schiedsgutachtens 86
aa) Die Wirksamkeitserfordernisse einer Willenserklärung 86
bb) Die Wirksamkeitserfordernisse einer Gestaltungserklärung 90
b) Die Gestaltungswirkung des Schiedsgutachtens 92
aa) Die Gestaltungswirkung des rechtsbegründenden Schiedsgutachtens 92
bb) Die Gestaltungswirkung des rechtsändernden Schiedsgutachtens 93
cc) Der Zeitpunkt der Rechtsgestaltung 94
3. Die doppelte Gestaltungswirkung des auf wesentliche Vertragsbestandteile bezogenen rechtsbegründenden (Dritt-)‌Leistungsbestimmungsrechts 95
4. Das Verhältnis zwischen Hauptvertrag und Schiedsgutachtenabrede 96
a) Die Qualifizierung des Grundvertrags und der Schiedsgutachtenvereinbarung als einheitliches Rechtsgeschäft im Sinne von § 139 BGB 96
b) Die Auswirkungen des Wegfalls der Schiedsgutachtenvereinbarung auf den Bestand des Hauptvertrags 99
5. Fazit 102
C. Die Verbindlichkeit des gestaltenden Schiedsgutachtens 102
I. Der Entscheidungsmaßstab des billigen Ermessens 102
1. Das arbitrium boni viri 102
2. Die Interessenabwägung des gestaltenden Schiedsgutachters 103
II. Die besondere Inhaltskontrolle des § 319 Abs. 1 S. 1 BGB 106
1. Die doppelte ratio der Norm 106
a) Die Schutzfunktion 106
b) Die Prozessvermeidungsfunktion 107
c) Die Vermittlerfunktion des § 319 Abs. 1 S. 1 BGB 108
2. Der Begriff der offenbaren Unbilligkeit 109
a) Der Maßstab der offenbaren Unbilligkeit: Die Evidenz- und Erheblichkeitsschwelle 110
b) Der Gegenstand der offenbaren Unbilligkeit 112
aa) Die Ergebniskontrolle 112
bb) Die Verfahrenskontrolle 113
3. Die Unverbindlichkeit der Drittleistungsbestimmung 117
a) Einordnung der Unverbindlichkeit in die Sanktionsmechanismen fehlerhafter Willenserklärungen 117
b) Die Reichweite der Unverbindlichkeit 121
D. Das (endgültige) Ausbleiben der Leistungsbestimmung und ihre Verzögerung nach § 319 Abs. 1 S. 2 HS 2 BGB 121
E. Die richterliche Ersatzleistungsbestimmung gemäß § 319 Abs. 1 S. 2 HS 1 BGB 124
F. Zusammenfassung 126
§ 3 Das feststellende Schiedsgutachten 127
A. Darstellung der unterschiedlichen Rechtsbeziehungen 127
I. Das Hauptschuldverhältnis 127
1. Die Rechtsnatur des Hauptschuldverhältnisses 127
2. Die Vollständigkeit des Leistungsinhalts 128
II. Die Schiedsgutachtenabrede 129
1. Der Inhalt der Schiedsgutachtenabrede 130
2. Die Rechtsnatur der Schiedsgutachtenabrede 132
a) Der Prozessvertrag 132
aa) Der Begriff des Prozessvertrags 132
bb) Die Rechtsnatur des Prozessvertrags 133
(1) Die Grenzen der Gegenstandstheorie 134
(a) Das Zivilprozessrecht als Gegenstand von Prozessverträgen 134
(b) Die Problematik der dogmatischen Erfassung des Zivilprozessrechts 135
(2) Der derzeitige Meinungsstreit 138
(a) Die prozessrechtliche Theorie 138
(b) Die materiell-rechtliche Theorie 140
(3) Stellungnahme und eigener Ansatz 141
(a) Die Dichotomie von öffentlichem und privatem Recht 141
(b) Prozessverträge als materiell-zivilrechtliche Verträge über prozessuale Rechtsverhältnisse 143
(aa) Abstellen auf den ermächtigenden Rechtssatz 144
(bb) Abstellen auf den Parteiwillen 146
(cc) Abstellen auf die hypothetische Normqualifikation 147
(c) Auswirkungen dieser Ansicht 152
cc) Die Zulässigkeit und Wirkungen von Prozessverträgen 153
b) Der materiell-rechtliche Feststellungsvertrag 155
c) Die Einordnung des Schiedsgutachtenvertrags 155
aa) Der Gegenstand der Schiedsgutachtenabrede 156
(1) Die materiell-rechtliche Theorie 156
(2) Die prozessrechtliche Theorie 156
(3) Stellungnahme und Streitentscheid 157
(a) Die Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens für den Richter als punctum saliens einer prozessualen Wirkungsweise 158
(b) Die prozessuale Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens als Schwerpunkt der Schiedsgutachtenabrede 164
(c) Fazit 168
bb) Die Schiedsgutachtenabrede als Prozessvertrag im Sinn eines materiell-rechtlichen Vertrags über prozessuale Rechtsbeziehungen 168
(1) Die Schiedsgutachtenvereinbarung als materiell-rechtlicher Feststellungsvertrag… 169
(a) Die Abgrenzung zum Vergleich und zum kausalen Schuldanerkenntnis 169
(b) Die Schiedsgutachtenabrede als eigenständige Kategorie des Feststellungsvertrags 171
(2) …über prozessuale Rechtsbeziehungen 173
(a) Die Einordnung der sachverhaltsfeststellenden Tätigkeit des Schiedsgutachters 173
(b) Die Einordnung der subsumierenden Tätigkeit des Schiedsgutachters 178
d) Fazit 180
3. Die rechtsgeschäftliche Wirksamkeit der Schiedsgutachtenabrede 180
a) Die Zulässigkeit 180
aa) Die prozessuale Zulässigkeit 180
(1) Die Zulässigkeit der Schiedsgutachtenabrede als Beweisvertrag 181
(2) Die Zulässigkeit der Schiedsgutachtenabrede als beschränkter Anerkenntnisvertrag 185
bb) Die tarifvertragliche Zulässigkeit 190
b) Der Vertragsschluss 190
4. Die Wirkungen der Schiedsgutachtenabrede 192
a) Die prozessrechtlichen (Haupt-)‌Wirkungen der Schiedsgutachtenabrede 192
b) Die materiell-rechtlichen (Neben-)‌Wirkungen der Schiedsgutachtenabrede 194
aa) Die Feststellungswirkung 195
(1) Die deklaratorische und potentiell konstitutive Wirkung 195
(2) Der Einwendungsausschluss 196
bb) Die parteilichen Nebenverpflichtungen und -ansprüche 197
c) Die mittelbaren Rechtsfolgen der Schiedsgutachtenabrede 198
5. Die Verknüpfung von Ausgangsrechtsverhältnis und Schiedsgutachtenabrede 204
a) Das Ausgangsrechtsverhältnis als causa der Feststellungswirkung des Schiedsgutachtenvertrags 204
b) Das Ausgangsrechtsverhältnis als Geschäftsgrundlage der Schiedsgutachtenabrede 204
B. Die rechtliche Behandlung des Schiedsgutachtenverfahrens 206
I. Die methodenrechtliche Ausgangsproblematik: Das Problem der doppelten Lücke 206
1. Das Fehlen einer vertraglichen Regelung 206
2. Die Enthaltsamkeit des Gesetzes 207
II. Vorstellung der beiden Lösungsansätze einer methodenrechtlichen Herangehensweise 208
1. Der Analogieschluss 209
2. Die ergänzende Vertragsauslegung 210
3. Der Vorrang des Analogieschlusses 211
III. Die analoge Anwendung gesetzlicher Normen auf die Schiedsgutachtenvereinbarung im engeren Sinn 216
1. Das Vorliegen einer planwidrigen Gesetzeslücke 216
2. Die hinreichende Wertungsgleichheit 219
a) Hinreichende Wertungsgleichheit zu den §§ 1025ff. ZPO 221
aa) Gemeinsamkeiten und Unterschiede 221
(1) Die Tätigkeit des entscheidungsbefugten Dritten 221
(2) Die Wirkung der Drittentscheidung 225
bb) Wertung anhand des Telos der §§ 1025ff. ZPO 230
b) Hinreichende Wertungsgleichheit zu den §§ 317ff. BGB 235
aa) Gemeinsamkeiten zwischen dem feststellenden und dem gestaltenden Schiedsgutachten‍(-vertrag) 235
(1) Die Maßgeblichkeit der Sachkunde für die gutachterliche Tätigkeit 235
(2) Die materiell-rechtliche Verbindlichkeit der gutachterlichen Entscheidung 236
(3) Die Prozessvermeidungsfunktion 236
bb) Unterschiede zwischen dem feststellenden und dem gestaltenden Schiedsgutachten‍(-vertrag) 237
(1) Der Entscheidungsmaßstab des Schiedsgutachters 237
(2) Die prozessuale Verbindlichkeit der gutachterlichen Entscheidung 238
(3) Die rechtliche Einordnung des Schiedsgutachtens 240
(4) Die Auswirkungen der gutachterlichen Entscheidung auf das Ausgangsschuldverhältnis 242
cc) Wertung anhand der ratio legis der §§ 317–319 BGB 244
c) Fazit 249
3. Erarbeitung eines Gesamtkonzepts des Schiedsgutachtenrechts im engeren Sinn 250
a) Die Wechselwirkungen zwischen der inhaltlichen Kontrollmöglichkeit des feststellenden Schiedsgutachtens und den Anforderungen an das vorangehende Verfahren 250
b) Die inhaltliche Nachprüfbarkeit des Schiedsgutachtens durch den staatlichen Richter 252
aa) Der Maßstab der gerichtlichen Inhaltskontrolle 252
bb) Der Begriff der offenbaren Unrichtigkeit 255
c) Die Gewährleistung rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien 257
aa) Die rechtliche Grundlage der Verfahrensvorschriften 257
(1) Die Unabhängigkeit und Neutralität des Schiedsgutachters 258
(2) Die Gewährung rechtlichen Gehörs 260
(3) Das Verfahren bei einer Mehrheit von Schiedsgutachtern 262
(4) Die Begründung der Entscheidung 262
bb) Die Geltendmachung der Verletzung einer Verfahrensvorschrift 264
(1) Die Behandlung eines Verstoßes gegen das Gebot der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit 264
(2) Der Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs 272
(3) Die Behandlung von Begründungsfehlern 272
cc) Abgrenzung zur Verfahrenskontrolle im Rahmen des gestaltenden Schiedsgutachtens 274
d) Das Scheitern des Schiedsgutachtenverfahrens 275
e) Fazit 276
§ 4 Thesenzusammenstellung und Schlussbetrachtung 277
Literaturverzeichnis 279
Stichwortverzeichnis 304