Die Vererblichkeit des Geldentschädigungsanspruchs bei Persönlichkeitsverletzungen
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Die Vererblichkeit des Geldentschädigungsanspruchs bei Persönlichkeitsverletzungen
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 535
(2021)
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Maik Grunenberg studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach seinem ersten Staatsexamen im Jahr 2018 promovierte und arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht von Prof. Dr. Georgios Gounalakis an der Philipps-Universität Marburg. Im Jahr 2023 absolvierte er das Rechtsreferendariat in Frankfurt am Main. Seitdem ist er als Rechtsanwalt im Bereich Restrukturierungs- und Insolvenzrecht bei einer führenden europäischen Wirtschaftskanzlei tätig.Abstract
Gegenstand der Untersuchung ist der richterrechtliche Geldentschädigungsanspruch für Persönlichkeitsverletzungen, der seit jeher in zahlreichen Einzelheiten seiner Rechtsfortbildung umstritten ist. In kontroverser Diskussion steht seit neuem auch die Vererblichkeit des Anspruchs, nachdem sich der Bundesgerichtshof wiederholt gegen einen Rechtsübergang auf die Erben ausgesprochen hat. Die Rechtsprechung pflegt allen voran mit der sog. Genugtuungsfunktion auch in diesem Fall die Sonderbehandlung des aus Art. 2 und 1 GG hergeleiteten Anspruchs. Die Abhandlung nimmt die Problemstellung daher zum Anlass, die dogmatische Stringenz der Persönlichkeits- und Entschädigungsrechtsprechung anhand des gegebenen Rechts zu beurteilen und übt Kritik an der Ungleichbehandlung des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes. Dies erfolgt unter kritischer Würdigung der Herleitung des Entschädigungsanspruchs, der zivilrechtsdogmatischen Einordnung der Funktionen und der Prüfung der erbrechtlichen Sukzession.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
A. Einführung | 11 | ||
B. Historisch-kritische Betrachtung des Geldentschädigungsanspruchs | 16 | ||
I. Die Persönlichkeit als verletztes Rechtsgut | 16 | ||
1. Die Anerkennung und Entwicklung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts | 17 | ||
a) Die Ablehnung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts bis 1945 | 17 | ||
b) Die richterliche Entfaltung des Persönlichkeitsschutzes in der Nachkriegszeit | 20 | ||
2. Die zivilrechtlichen Grundlagen zum heutigen allgemeinen Persönlichkeitsrecht | 23 | ||
II. Die Entwicklung des Geldentschädigungsanspruchs | 25 | ||
1. Die richterliche Entfaltung des Geldentschädigungsanspruchs | 27 | ||
2. Der Versuch einer Kodifikation und die verfassungsgerichtliche Bestätigung | 29 | ||
III. Stellungnahme | 33 | ||
1. Die Reichweite richterlicher Rechtsfortbildung | 35 | ||
2. Die Überschreitung der Rechtsfortbildung durch eine Entschädigung sui generis | 39 | ||
3. Zwischenergebnis und Ausblick | 43 | ||
C. Die Funktion von zivilrechtlichen Geldentschädigungen für ideelle Einbußen | 47 | ||
I. Die Ausgleichsfunktion | 49 | ||
1. Die einfachgesetzlichen Grundlagen des Schadensersatzrechts | 50 | ||
2. Die Problematik des Ausgleichs ideeller Schäden im historischen Kontext | 52 | ||
3. Die Ermittlung und Bewertung ideeller Schäden | 54 | ||
II. Die Genugtuungsfunktion | 57 | ||
1. Die Entwicklung in der Schmerzensgeldrechtsprechung | 61 | ||
2. Die Entwicklung in der Geldentschädigungsrechtsprechung | 64 | ||
3. Die Genugtuung im System des Schadensersatzrechts | 66 | ||
a) Der Nichtvermögensschaden als Anknüpfungspunkt der Entschädigung | 67 | ||
aa) Die positive Beschreibung des Nichtvermögensschadens | 67 | ||
bb) Die Ermittlung des Nichtvermögensschadens | 69 | ||
cc) Das Genugtuungsbedürfnis als Teil des Nichtsvermögensschadens | 71 | ||
b) Die Rückbesinnung auf die billige Wiedergutmachung ideeller Einbußen | 73 | ||
aa) Die Kompensation als einschlägiger Ausgleichsmodus | 73 | ||
(1) Die gesetzliche Systematik der Kompensation i. S. d. §§ 251, 253 BGB | 74 | ||
(2) Der Gerechtigkeitsgehalt der Kompensation | 75 | ||
bb) Die Billigkeit als unzureichende Grundlage für eine Genugtuungsfunktion | 77 | ||
(1) Die unstimmige Auslegung des § 253 Abs. 2 BGB | 78 | ||
(2) Der übergeordnete Gedanke des Schadensausgleichs | 81 | ||
c) Die ungerechtfertigte Inkohärenz bei Persönlichkeitsverletzungen | 84 | ||
aa) Die Begründungsschwächen bei empfindungsunfähigen Personen | 84 | ||
bb) Die künstliche Trennung von Schmerzensgeld und Geldentschädigung | 86 | ||
d) Abschließende Stellungnahme | 89 | ||
4. Zwischenergebnis | 92 | ||
III. Die Erweiterung der Entschädigung um schadensunabhängige Funktionen | 94 | ||
1. Die zivilrechtlichen Bedenken | 96 | ||
a) Der Präventionsgedanke im Zivilrecht | 97 | ||
b) Die Umformung der Entschädigung in eine Privatstrafe | 99 | ||
2. Die verfassungsrechtlichen Bedenken | 103 | ||
a) Die Privatstrafe als Bestrafung i. S. d. Art. 103 Abs. 2 GG | 104 | ||
b) Die Unzulässigkeit der ungeschriebenen Sonderfunktionen | 107 | ||
3. Die Gehaltlosigkeit angesichts des bestehenden zivilrechtlichen Schutzes | 110 | ||
a) Die Anerkennung vermögensrechtlicher Bestandteile des APR | 111 | ||
b) Die Rechtsfolgen bei Eingriffen in die vermögensrechtlichen Bestandteile | 115 | ||
c) Die Entnahme des Präventionsgedankens aus der dreifachen Schadensberechnung | 118 | ||
d) Stellungnahme | 121 | ||
aa) Die Differenzierung von Schadensersatz- und Bereicherungsrecht | 122 | ||
bb) Die Differenzierung von Vermögens- und Nichtvermögenspositionen | 124 | ||
cc) Zwischenergebnis | 127 | ||
4. Die Gehaltlosigkeit angesichts des bestehenden strafrechtlichen Schutzes | 129 | ||
IV. Zusammenfassung und Ausblick | 132 | ||
D. Die Vererblichkeit des Geldentschädigungsanspruchs | 137 | ||
I. Die Abgrenzung zur postmortalen Persönlichkeitsentschädigung | 140 | ||
1. Die Grundlagen des postmortalen Persönlichkeitsschutzes | 140 | ||
a) Die Legitimationsgrundlage des postmortalen Persönlichkeitsschutzes | 142 | ||
b) Die Möglichkeit einer postmortalen Persönlichkeitsentschädigung | 144 | ||
2. Der Unterschied zur Vererblichkeit der Persönlichkeitsentschädigung | 147 | ||
II. Die erbrechtlichen Grundlagen | 149 | ||
1. Die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG | 149 | ||
a) Der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG | 150 | ||
b) Die Schranken der Erbrechtsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG | 151 | ||
c) Stellungnahme | 153 | ||
2. Die einfachgesetzliche Grundlage in § 1922 Abs. 1 BGB | 155 | ||
a) Das Vermögen als Gegenstand der Erbschaft i. S. d. § 1922 BGB | 156 | ||
aa) Digitaler Nachlass als Musterbeispiel für die Problematik | 157 | ||
bb) Die prinzipielle Irrelevanz von Vermögens- und Personenbezug | 160 | ||
b) Die Vererblichkeit einzelner personenbezogener Rechte im Vergleich | 163 | ||
aa) Schmerzensgeldanspruch | 164 | ||
(1) Die Streichung des § 847 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. | 164 | ||
(2) Stellungnahme | 166 | ||
bb) Urlaubsrechtliche Ansprüche | 169 | ||
(1) Der Urlaubsanspruch | 170 | ||
(2) Der Urlaubsabgeltungsanspruch | 172 | ||
(3) Stellungnahme | 174 | ||
cc) Vermögenswerte und ideelle Bestandteile des sog. Persönlichkeitsrechts | 175 | ||
(1) Die Dichotomie von objektivem Rechtsreflex und subjektivem Privatrecht | 177 | ||
(2) Die dogmatische Ausgestaltung der Persönlichkeit als Recht | 179 | ||
(3) Stellungnahme | 185 | ||
III. Dogmatischer Lösungsvorschlag für den Übergang des Entschädigungsanspruchs | 188 | ||
1. Die prinzipielle Übergangsfähigkeit von Rechten | 189 | ||
a) Der abstrakte Sukzessionstatbestand des § 1922 Abs. 1 BGB | 189 | ||
b) Das Vermögen als Gesamtheit sämtlicher subjektiver Rechte | 192 | ||
aa) Die Begriffsbestimmung des subjektiven Privatrechts | 193 | ||
bb) Die verfassungsrechtliche Wertung des Art. 14 Abs. 1 GG | 196 | ||
c) Die prinzipielle Übertragbarkeit von Forderungen | 197 | ||
aa) Die Ungleichbehandlung von dinglichen und obligatorischen Rechten | 200 | ||
bb) Die unbegründete Schuldnerbegünstigung durch Erlöschen von Forderungen | 202 | ||
d) Die Rechtsfolge des derivativen Rechtserwerbs | 204 | ||
e) Zwischenergebnis | 206 | ||
2. Die Einschränkung der freien Übergangsfähigkeit von Rechten | 208 | ||
a) Gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Beschränkungen | 209 | ||
b) Allgemeines Leistungsstörungsrecht und Zweckfortfall | 211 | ||
c) Teleologische Reduktion des § 1922 Abs. 1 BGB | 214 | ||
aa) Die Wertung des § 399 Alt. 1 BGB | 215 | ||
bb) Der Ausschluss des Rechtsübergangs bei Unzumutbarkeit | 217 | ||
d) Zwischenergebnis | 220 | ||
IV. Zusammenfassung | 221 | ||
E. Abschließendes Ergebnis | 226 | ||
Literaturverzeichnis | 231 | ||
Sachverzeichnis | 245 |