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Die Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB und ihre verfassungsrechtlichen Bezüge zur Kunst- und Glaubensfreiheit

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Hirschelmann, M. (2021). Die Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB und ihre verfassungsrechtlichen Bezüge zur Kunst- und Glaubensfreiheit. Mit einem Exkurs zur Bedeutung der Glaubensfreiheit im öffentlichen Baurecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58363-8
Hirschelmann, Marcel. Die Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB und ihre verfassungsrechtlichen Bezüge zur Kunst- und Glaubensfreiheit: Mit einem Exkurs zur Bedeutung der Glaubensfreiheit im öffentlichen Baurecht. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58363-8
Hirschelmann, M (2021): Die Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB und ihre verfassungsrechtlichen Bezüge zur Kunst- und Glaubensfreiheit: Mit einem Exkurs zur Bedeutung der Glaubensfreiheit im öffentlichen Baurecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58363-8

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Die Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB und ihre verfassungsrechtlichen Bezüge zur Kunst- und Glaubensfreiheit

Mit einem Exkurs zur Bedeutung der Glaubensfreiheit im öffentlichen Baurecht

Hirschelmann, Marcel

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1458

(2021)

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About The Author

Marcel Hirschelmann studierte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Rechtswissenschaften. Nach erfolgreichem Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung im Freistaat Bayern begann er seine Promotion an der Universität Jena. 2020 trat er als Referent in die Verwaltung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern ein.

Abstract

Das Handbuch zu § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BauGB und damit zum Verunstaltungsverbot im Außenbereich behandelt umfassend sämtliche Facetten der Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes anhand einer kommentarartigen Auswertung der Rechtsprechung und mithilfe der Bildung von Fallgruppen, auch und gerade unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben. Das Verunstaltungsverbot wird in den Kontext der Kunst-, Eigentums- und Glaubensfreiheit eingebettet, bevor die Glaubensfreiheit im Zusammenhang mit der Errichtung von Kultusstätten im öffentlichen Baurecht erörtert wird. Gerade die Überlegungen zur sakralen Baukunst sollen einen Beitrag dazu leisten, die verfassungsrechtliche Dogmatik des öffentlichen Baurechts zu fördern. Das Buch ist für Baurechtler und politische Entscheidungsträger sowie Interessenvertreter gleichermaßen geeignet, da es die Norm nicht nur strukturiert und systematisiert, sondern darüber hinaus für die bauplanungsrechtliche Praxis wichtige Wegweisungen enthält.»The Defacement of the Town- and Landscape in the Sense of Section 35 para. 3 sentence 1 no. 5 BauGB and its Constitutional References to Artistic Freedom and Freedom of Belief - with an Excursus on the Significance of Freedom of Belief in Public Building Law«: The book comprehensively deals with all facets of the defacement of the town- and landscape on the basis of a commentary-like evaluation of the case law and the formation of case groups - also and especially taking into account constitutional requirements. The considerations on sacred architecture are intended to contribute to promoting the constitutional dogmatics of public building law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 20
A. Einführung 25
B. Der öffentliche Belang der Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB als bauplanungsrechtliches Verunstaltungsverbot 27
I. Das Landschaftsbild 29
II. Das Ortsbild 30
III. Der Begriff der Verunstaltung 32
1. Entstehungsgeschichte 34
2. Definitionsansätze 37
a) Maßgeblichkeit des bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsbegriffs 38
b) Mindestmaß an bauästhetischem Ortsbild- und Landschaftsschutz 40
c) Gerichtliche Entscheidungsfindung 43
d) Das BVerwG, die Baugestaltungsverordnung von 1936 und die Begrenzung auf die „negative“ Verunstaltungsabwehr 44
e) Die abweichende Gestaltung eines Vorhabens in landschaftsüblicher und funktionsgerechter Bauweise 47
f) Unbeachtliche Beeinträchtigungen 51
3. Der „gebildete Durchschnittsbetrachter“ als ästhetischer Beurteilungsmaßstab 53
4. Abgrenzung des Belangs „der natürlichen Eigenart der Landschaft“ von dem Belang der „Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes“ (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) 58
5. Abgrenzung des bauplanungsrechtlichen Verunstaltungsverbots von den bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsverboten der Länder 60
a) Das Rechtsgutachten des BVerfG von 1954 60
b) Die grundlegende Abgrenzung des BVerwG zwischen der Ortsbildbeeinträchtigung im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 BauGB und den bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsverboten 63
c) Die Übertragung der Entscheidung des BVerwG auf die Abgrenzung zwischen den bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsverboten und dem bauplanungsrechtlichen Verunstaltungsverbot 65
d) Planerisch auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 BauGB festsetzungsfähige Gestaltungen 66
6. Beurteilungskriterien für das Vorliegen einer Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB 69
a) Fehlende Harmonie in der Orts- oder Landschaftsgestaltung und Anpflanzungen 70
b) Beeinträchtigung von Blickachsen 71
c) Kriterien für die Beurteilung einer Verunstaltung des Orts- oder Landschaftsbildes, Bestandsschutz und Erweiterungen 74
d) Die technische Neuartigkeit eines Vorhabens und seine dadurch bedingte optische Gewöhnungsbedürftigkeit 77
e) Besondere Gesichtspunkte bei Windkraftanlagen 78
f) Zusammenfassung 81
7. Besonderheiten zwischen privilegierten (§ 35 Abs. 1 BauGB) und sonstigen Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) in Hinblick auf den Verunstaltungsbegriff 82
a) Das stärkere Durchsetzungsvermögen privilegierter Vorhaben 83
b) Einschränkende Auslegung des Verunstaltungsbegriffs bei privilegierten Vorhaben durch die obergerichtliche Rechtsprechung 86
c) Gleiche Interpretation des Verunstaltungsbegriffs bei privilegierten und sonstigen Vorhaben 87
d) Unterschiede im Abwägungsvorgang 88
e) Zeitlich nur vorübergehende Belastungen des Landschaftsbildes 92
f) Allgemeine Besonderheiten privilegierter Vorhaben in Bezug auf den Verunstaltungsbegriff 94
8. Naturschutzrechtliche Herangehensweise an den Begriff der Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB 95
a) Natur- und landschaftsschutzfachlich besonders schützenswerte Gebiete 96
aa) Bauplanungs- und naturschutzrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen 97
bb) Beeinträchtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege 98
cc) Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen hinsichtlich der Vorgaben einer Landschaftsschutzgebietsverordnung 99
dd) Maßgeblichkeit der Vorgaben der Landschaftsschutzgebietsverordnung 100
b) Nicht förmlich unter Natur- oder Landschaftsschutz gestellte Landschaftsteile 102
aa) Bloße Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes 103
bb) Interesse an der Erhaltung eines bestehenden Landschafts- oder Ortsbildes als ungeschriebener öffentlicher Belang? 105
cc) Zusammenfassung 106
9. Zusammenfassung über den bauplanungsrechtlichen Verunstaltungsbegriff 107
IV. Verunstaltung des Landschaftsbildes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB 111
1. Wegen ihrer Schönheit oder Funktion besonders schützenswerte Landschaft 113
a) Schönheit der Landschaft 113
b) Abstellen auf die rein tatsächliche Schönheit des Orts- oder Landschaftsbildes 117
c) Einzelfälle besonders schützenswerter Landschaftsbilder 118
d) Exponierte Lage 121
e) Frage nach dem maßstabsbildenden Bereich, der das schützenswerte Landschaftsbild ausmacht 126
f) Standortalternativen 129
g) Verunstaltung aus bestimmten Blickwinkeln 130
h) Menschliche Siedlungstätigkeit und das Landschaftsbild 133
i) Verlust der Schutzwürdigkeit eines Landschaftsbildes aufgrund von baulicher Vorbelastung 134
aa) Bedeutung einer baulichen Vorbelastung für die Schutzwürdigkeit eines Landschaftsbildes 134
bb) Beispiele baulicher Vorbelastungen 136
j) Bedeutung der landschaftsgebundenen Erholung für eine bestimmte Region 141
2. Besonders grober Eingriff in das Landschaftsbild 145
3. Zusammenfassung 147
V. Verunstaltung des Ortsbildes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB 151
1. Einfügungsgebot (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB), Beeinträchtigung des Ortsbildes (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 BauGB), Verunstaltung des Ortsbildes (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) und bauordnungsrechtliches Verunstaltungsverbot 152
a) Das Verbot der Ortsbildverunstaltung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) und das Verbot der Ortsbildbeeinträchtigung (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 BauGB) 152
b) Einfügungsgebot (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) und bauordnungsrechtliches Verunstaltungsverbot 157
c) Das Verbot der Ortsbildbeeinträchtigung (§ 34 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 BauGB) und das Einfügungsgebot (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) 158
d) Zusammenfassung 160
2. Rechtsschutz zugunsten der Gemeinde gegen die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich und das bauplanungsrechtliche Verunstaltungsverbot (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) 161
a) Rechtsschutz der Standortgemeinde 162
b) Rechtsschutz außerhalb des Anwendungsbereichs von § 36 Abs. 1 BauGB 167
VI. Besonderheiten bei Windkraftanlagen 174
1. Größe der Windkraftanlage 176
2. Besonders schönes und schützenswertes Landschaftsbild 180
3. Exponierte Lage 182
a) Besonderheiten bei Windkraftanlagen 183
b) Exponierte Lage und Blickfang 186
4. Verunstaltung des Landschaftsbildes und Windenergiekonzentrationszonen 189
5. „Horizontverschmutzung“ 192
a) Unberührte Landschaften ohne besonders schutzwürdige Landschaftselemente 193
b) „Horizontrechtsprechung“ 196
6. Unberührtheit der Landschaft und Vorbelastung des Landschaftsbildes 199
a) Vorbelastung durch bereits bestehende Windkraftanlagen 199
b) Vorbelastung durch Hochspannungsleitungen 201
c) Vorbelastung durch sonstige bauliche Anlagen 202
7. Zusammenfassung 205
VII. Zusammenfassung über den Belang der Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB 208
1. Abgrenzung des bauplanungs- vom bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsverbot 208
2. Bauplanungsrechtliches Verunstaltungsverbot und Naturschutzrecht 209
3. Einzelfallentscheidung 210
4. Bauliche Vorbelastungen im Landschaftsbild 212
5. Besonderheiten bei Windkraftanlagen 213
6. Die Verunstaltung des Ortsbildes und das gemeindliche Selbstgestaltungsrecht 215
C. Bauplanungsrechtliches Verunstaltungsverbot und die Grundrechte der Kunst-, Eigentums- und der Glaubensfreiheit 218
I. Bauplanungsrechtliches Verunstaltungsverbot und das Grundrecht der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) 220
1. Sachlicher Schutzbereich der Kunstfreiheit 225
a) Definition der Baukunst 225
b) Werke der Baukunst als privilegierte Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB? 230
c) Schutzbereichsimmanente Schranke der Kunstfreiheit aufgrund der „Sprayer-Entscheidung“ des BVerfG 231
d) Schutzbereichsimmanente Schranke der Kunstfreiheit aufgrund der „Sachgesetzlichkeit“ der baukünstlerischen Kunstgattung 233
e) Zwischenergebnis 234
2. Personeller Schutzbereich der Kunstfreiheit 234
3. Eingriff in die Kunstfreiheit 240
4. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs 240
a) Vorbehaltlosigkeit der Kunstfreiheitsgarantie 241
aa) Verfassungsimmanente Schranken 242
bb) Die Eignung von Staatszielbestimmungen als verfassungsimmanente Schranken 243
cc) Grundgesetzliche Kompetenzverteilung als verfassungsimmanente Schranke 245
dd) Abwägung der widerstreitenden Interessen 246
b) Psychisches Wohlbefinden der Bürger als Bestandteil des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 GG 251
aa) Grundrecht auf Stadtgestaltung 251
bb) Körperliche Unversehrtheit im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 GG 253
cc) Ästhetische Beeinträchtigungen als Verletzung der körperlichen Unversehrtheit 259
c) Sozialer Frieden in der Gemeinschaft als verfassungsrechtliches Schutzgut 263
d) Eigentum des Nachbarn, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG 266
e) Staatlicher Kulturauftrag als Verfassungsgut von Rang 269
f) Staatszielbestimmung Umweltschutz = Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Art. 20a GG 274
aa) Art. 20a GG als verfassungsimmanente Schranke der Kunstfreiheit 274
bb) Auffassung des BVerwG: Optischer Landschaftsschutz als Bestandteil der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen 279
cc) Bauplanungsrechtliches Verunstaltungsverbot dient nicht dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen 285
dd) Zwischenergebnis 290
ee) Belang der natürlichen Eigenart der Landschaft als verfassungsrechtliche Ausprägung des Schutzgutes der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen 293
ff) Abwägungsentscheidung im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanter Umstände im Lichte der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) 295
(1) Kunstkonforme Auslegung des Belangs der natürlichen Eigenart der Landschaft (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 4 BauGB) 299
(2) Für die kunstkonforme Auslegung relevante Gesichtspunkte 302
(3) „Verzahnung“ der öffentlichen Belange der natürlichen Eigenart der Landschaft und der Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes im Zusammenhang mit der Errichtung von Werken der Baukunst im Außenbereich 307
(4) Kunstkonforme Auslegung des Belangs der Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 5 BauGB) 308
(5) Ermessen und Kunstfreiheit 316
(6) Fazit der Untersuchung 316
gg) Zwischenergebnis über das Spannungsfeld zwischen dem bauplanungsrechtlichen Verunstaltungsverbot, dem Grundrecht der Kunstfreiheit und dem Umweltstaatsprinzip des Art. 20a GG 317
g) Resümee über die verfassungsrechtliche Einschränkbarkeit des Grundrechts der Kunstfreiheit durch die öffentlichen Belange der natürlichen Eigenart der Landschaft und der Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) 322
5. Bestehen eines unmittelbar aus der Kunstfreiheitsgarantie (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) abgeleiteten subjektiv öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung? 325
6. Bestehen eines auf die Verunstaltungsverbote gestützten Abwehranspruchs des Nachbarn auf Versagung einer nachbarlichen Baugenehmigung? 327
a) Schutz eines Bauwerks vor seiner Umgebung 328
b) Über die Abtragung des Lenin-Denkmals in Berlin, „Christo’s Reichstagsverhüllung“ und ihre Bedeutung für den Nachbarschutz 331
c) Nachbarschutz durch eine verfassungskonforme Auslegung des bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsverbots 334
aa) Geltende Rechtslage zum nachbarschützenden Charakter der Verunstaltungsverbote 335
bb) Ansätze in der Literatur zur Begründung eines nachbarschützenden Charakters der Verunstaltungsverbote 336
cc) Schutz eines Werkes der Baukunst vor seiner Umgebung 338
dd) Umgebungsschutz von Kunstwerken auf Zeit im Stadtraum 340
ee) Kritik an der nachbarschützenden Funktion des bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsverbotes und des Grundrechts der Kunstfreiheit 343
d) Übertragung der Erwägungen auf das bauplanungsrechtliche Verunstaltungsverbot 345
7. Zusammenfassung über das Verhältnis zwischen dem Grundrecht der Kunstfreiheit und dem bauplanungsrechtlichen Verunstaltungsverbot 346
II. Bauplanungsrechtliches Verunstaltungsverbot und die Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) 349
1. Berührungspunkte zwischen der Kunst und der Grundeigentumsnutzung 350
a) Baukunst und nichtkünstlerisches Bauen im verfassungsrechtlichen Sinne 352
b) Gemeinschaftsbezogenheit der Baukunst, Grundrechtskumulationen und Schrankenleihe 354
2. Sozialbindung von Grund und Boden als Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG 359
3. Zusammenfassung über das Verhältnis zwischen dem Grundrecht der Eigentumsfreiheit und dem bauplanungsrechtlichen Verunstaltungsverbot 360
III. Bauplanungsrechtliches Verunstaltungsverbot und das Grundrecht der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG) 361
1. Sachlicher Schutzbereich der Glaubensfreiheit 364
2. Personeller Schutzbereich der Glaubensfreiheit 370
a) Individuelle Glaubensfreiheit 371
b) Korporative Glaubensfreiheit 372
3. Eingriff in die Glaubensfreiheit 374
4. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs 375
a) Schranken der Glaubensfreiheit 376
aa) Vorbehaltlosigkeit der Glaubensfreiheit 376
bb) Schrankenbestimmung in Art. 140 GG i. V. m. Art. 136 Abs. 1 GG? 377
cc) Schranken in der grundgesetzlichen Wertordnung 381
dd) Die Schrankenfrage mit Blick auf die vorbehaltlos gewährleistete Kunstfreiheit 383
b) Schutz des psychischen Wohlbefindens der Bevölkerung, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 GG 384
c) Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) 385
aa) Die Entscheidung des BVerwG über die Errichtung eines Friedhofs in einem Naturpark und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gem. Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV 386
bb) Übertragung der „Arno-Breker“-Entscheidung des BVerwG auf die Glaubensfreiheit 391
cc) Optisch-ästhetischer Landschaftsschutz als Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Art. 20a GG? 391
d) Abwägungsentscheidung im jeweiligen Einzelfall unter besonderer Berücksichtigung der Ausstrahlungswirkung des Grundrechts der Glaubensfreiheit 392
aa) Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung aufgrund eines Vergleichs mit anderen Kollisionslagen aus dem Verfassungsrecht 393
bb) Einzelfallentscheidungen 395
5. Zusammenfassung über das Verhältnis zwischen dem Grundrecht der Glaubensfreiheit und dem bauplanungsrechtlichen Verunstaltungsverbot 396
IV. Resümee über das Verhältnis zwischen den Grundrechten der Kunst- und Glaubensfreiheit und dem bauplanungsrechtlichen Verunstaltungsverbot 399
D. Die Bedeutung der Glaubensausübungsfreiheit (Art. 4 Abs. 2 GG) für die Errichtung von Kultusstätten 403
I. Die Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) für die Errichtung von Kultusstätten 406
II. Die Bedeutung der Glaubensausübungsfreiheit in der Bauleitplanung 408
III. Kultusstätten und die Baugebietstypen der BauNVO 409
IV. Die Bedeutung der Glaubensausübungsfreiheit für die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gem. § 31 BauGB 414
1. Die Krypta im Industriegebiet 415
2. Die Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, § 31 BauGB 416
3. § 31 BauGB und die Glaubensfreiheit 419
V. Nachbarschutz und Schutz der Gemeinden gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Sakralbaus 424
VI. Sakrale Bauten und das Einfügungsgebot des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB 429
VII. Sakrale Bauten im Außenbereich, § 35 BauGB 433
1. Glaubens- oder weltanschaulich motivierte Vorhaben im Außenbereich als privilegierte Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 BauGB? 435
a) Hofkapellen als einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienende Vorhaben, § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB 436
b) Privilegierung aufgrund der „besonderen Zweckbestimmung“, § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB 439
aa) Grundsatz 440
bb) Verfassungskonforme Auslegung im Lichte der Glaubensfreiheit in besonders gelagerten Einzelfällen 444
(1) Das Durchsetzungsvermögen privilegierter Vorhaben und die Bedeutung der Glaubensfreiheit 445
(2) Der Standortbezug bei sakralen Vorhaben und seine Bedeutung für die Privilegierung 446
(3) Die „besondere Zweckbestimmung“ des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und sakrale Vorhaben in der Rechtsprechung 448
(4) Die Nutzungsänderung einer Almgaststätte und ihre Bedeutung für die Frage nach der Privilegierung sakraler Vorhaben 449
(5) Der „singuläre Charakter“ eines sakralen Vorhabens im Außenbereich 450
2. Glaubensfreiheit und öffentliche Belange, § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB 454
a) Widerspruch des Vorhabens zu den Darstellungen eines Flächennutzungsplans, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB 454
b) Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB 457
c) Zulässigkeit einer privaten Kapelle als sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB in der Genehmigungspraxis 458
3. Zwischenergebnis über sakrale Kultusstätten im Außenbereich 460
VIII. Resümee über die Bedeutung der Glaubensausübungsfreiheit (Art. 4 Abs. 2 GG) für die Errichtung von Kultusstätten 463
E. Zusammenfassende Darstellung über das bauplanungsrechtliche Verunstaltungsverbot, das verfassungsrechtliche Spannungsverhältnis zwischen diesem und den Grundrechten der Kunst- und der Glaubensfreiheit sowie die Besonderheiten der Errichtung von sakrale 469
I. Zusammenfassende Aussagen über das bauplanungsrechtliche Verunstaltungsverbot 469
II. Das gemeindliche Selbstgestaltungsrecht als Abwehrrecht der Gemeinde 472
III. Das bauplanungsrechtliche Verunstaltungsverbot als gestalterische Bindung baukünstlerischer und sakraler Vorhaben 473
IV. Bauen im Außenbereich und die Glaubensfreiheit 474
F. Resümee 477
G. Thesen 485
Literaturverzeichnis 487
Sachwortverzeichnis 498