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Umweltschutz durch humanitäres Völkerrecht im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt

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Henrich, S. (2021). Umweltschutz durch humanitäres Völkerrecht im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58304-1
Henrich, Sophia. Umweltschutz durch humanitäres Völkerrecht im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58304-1
Henrich, S (2021): Umweltschutz durch humanitäres Völkerrecht im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58304-1

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Umweltschutz durch humanitäres Völkerrecht im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt

Henrich, Sophia

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 249

(2021)

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About The Author

Sophia Henrich studierte Rechtswissenschaften in München und erwarb einen Master of Laws an der University of Michigan. Begleitend zu ihrer Promotion an der Universität der Bundeswehr München (UniBw) war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Völkerrecht der Ludwig-Maximilians-Universität sowie am Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht der UniBw tätig. Es folgten Forschungsaufenthalte am Lauterpacht Centre for International Law der University of Cambridge sowie an der Université Laval in Quebec. Sie war sowohl als Rechtsanwältin als auch als Richterin tätig. Aktuell ist sie Rechtsanwältin in einer internationalen Kanzlei im Bereich litigation/dispute resolution.

Abstract

Selbst während nichtinternationaler bewaffneter Konflikte stehen Individuen und Bevölkerungen unter dem Schutz des auf humanitären Grundentscheidungen basierenden Kriegsrechts. Inwieweit auch der Erhalt der natürlichen Umwelt durch geltendes humanitäres Völkerrecht gefördert wird, ist Gegenstand dieser Untersuchung, die sowohl an die derzeitige Debatte um die Hinlänglichkeit des durch Völkerrecht allgemein bewirkten Umweltschutzes als auch an Überlegungen zu denkbaren Fortentwicklungen des Rechts nichtinternationaler bewaffneter Konflikte unter Beteiligung nichtstaatlicher Akteure anknüpft. Ausgehend von dem Fehlen unmittelbar umweltschützender Vertragsnormen befasst sich die Untersuchung insbesondere mit den Möglichkeiten eines funktionsbasierten Umweltschutzes, mit der tatsächlichen Verankerung proklamierter Gewohnheitsrechtssätze im positiven Recht sowie der denkbaren Einflussnahme des Umweltvölkerrechts auf die Auslegung des humanitären Völkerrechts.»The Protection of the Environment under International Humanitarian Law in Non-International Armed Conflicts«: The study analyses whether international humanitarian law (also) serves to protect the natural environment and can promote its protection specifically during non-international armed conflicts. It focuses in particular on those humanitarian law rules that provide indirect protection to the environment through the protection of specific environmental functions for individuals and populations and examines repeatedly proclaimed customary law principles and their actual embodiment in positive law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 21
§ 1 Ausgangspunkte 21
§ 2 Der Untersuchungsgegenstand 25
1. Teil: Umwelt – Konflikt – Recht 31
§ 1 Umwelt – ein Definitionsversuch im Kontext bewaffneter Konflikte 31
A. Die natürliche, die beeinflusste und die erzeugte Umwelt 34
B. Bestandteile 37
I. Biotische und abiotische Faktoren und ihre wechselseitigen Beziehungen 37
II. Landschaftsmerkmale 41
III. Kulturell oder spirituell bedeutende Naturgüter 42
C. Fazit 44
§ 2 Der nichtinternationale bewaffnete Konflikt 45
A. Abgrenzung zu innerstaatlichen Tumulten 45
I. Die Definition des Art. 3 GA 47
II. Die qualifizierte Definition des Art. 1 ZP II 52
B. Abgrenzung zu internationalen bewaffneten Konflikten 53
I. Nationale Befreiungskriege als privilegierte Konfliktform – Art. 1 (4) ZP I 53
II. „Moderne“ Konfliktformen 59
1. Internationalisierung durch Staatenintervention 61
2. Transnationale bewaffnete Konflikte 67
C. Fazit 72
§ 3 Das humanitäre Völkerrecht nichtinternationaler bewaffneter Konflikte 73
A. Vertragsrecht 75
B. Gewohnheitsrecht 78
I. Überzeugung und Praxis 79
II. Ermittlungsansätze 82
III. Erkenntnisquellen humanitären Gewohnheitsrechts zum Schutz der Umwelt 86
C. Bindung der Konfliktparteien an humanitäres Vertrags- und Gewohnheitsrecht 88
I. Vertragsrecht 89
II. Gewohnheitsrecht 94
D. Fazit 98
2. Teil Das geltende Recht und seine Wirkung zum Erhalt der Umwelt 100
§ 1 Humanitärer Umweltschutz 100
§ 2 Umweltschützendes Vertragsrecht nichtinternationaler Konflikte 105
A. Direkter Schutz der Umwelt – eine Lücke im Recht 105
I. Regelungsdiskrepanz 106
II. Gefährdungsgleichlauf 109
B. Umwelterhaltung durch den Schutz von Umweltfunktionen 113
I. Die Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen: Art. 14 ZP II 114
1. Tatsächliche Gefährdung und ethische Begründungsgrundlage 114
2. Vertraglicher Schutz 117
a) Lebensgrundlage einer Bevölkerung 118
b) Intention des Aushungerns 121
c) Gewohnheitsrechtliche Verankerung und Weiterentwicklung 125
aa) Unerheblichkeit der Handlungsintention 125
bb) Wirtschaftlich genutzte Umweltressourcen als Lebensgrundlage 130
3. Bewertung und Ansätze der Schutzverstärkung 131
II. Die Umwelt als Eigentum: Das Plünderungsverbot des Art. 4 (2) (g) ZP II 134
1. Ausbeutung natürlicher Ressourcen: Plünderungen in neuzeitlichen Konflikten 134
2. Herleitung und Schutzfunktion des Plünderungsverbots 137
3. Plünderung der natürlichen Umwelt 141
a) Ausbeutung natürlicher Ressourcen im Konfliktkontext 141
b) Eigentumszuordnung an natürlichen Ressourcen und ihre Folgen 143
4. Bewertung und zukünftige Regelungsmöglichkeiten 147
III. Umwelt als Zeugnis von Wissen, Glauben und menschlicher Ästhetik 150
1. Ethische Schutzbegründungen und ihre heutige Anerkennung 150
2. Die Umwelt als kulturell oder spirituell bedeutendes Gut 154
a) Die Umwelt als Kulturstätte des Haager Kulturgüterschutzregimes 155
aa) Einführung 155
bb) Natürliche Kulturgüter als erfasste Objekte 156
(1) Naturstätten von großer Schönheit 156
(2) Natürliche Kulturstätten als Kulturgut der HK 1954 159
(a) Die Kulturgüterdefinition der HK 1954 159
(b) Kulturerbe der Völker 163
cc) Schutzumfang 165
(1) Verpflichtungsadressaten und Anwendungsfälle 165
(2) Zentrale Schutznormen und ihre Wirkung zugunsten der Umwelt 167
dd) Bewertung 171
b) Die Umwelt als spirituelle oder religiöse Kultstätte: Art. 16 ZP II 171
aa) Einführung 171
bb) Anwendbarkeit zum Schutz der natürlichen Umwelt 172
(1) Natürliche Kultstätten 172
(2) Zugehörigkeit zum kulturellen oder geistigen Erbe der Völker 174
cc) Schutzumfang 179
(1) Grundsatz absoluten Schutzes 179
(2) Derogationsmöglichkeit durch Verweis auf die HK 1954 180
(3) Systemwidrigkeit und Grenzen des Verweises 181
dd) Zwischenbewertung 183
c) Gewohnheitsrechtlicher Schutz natürlicher Kulturgüter und Kultstätten 184
aa) Natürliche Kulturgüter 184
bb) Natürliche Kultstätten 189
3. Jenseits des Rechts: Umwelt als Gegenstand der Ästhetik, Heimat und Erholung 190
a) Schutzbedürftigkeit ökologisch und ästhetisch bedeutsamer Regionen 190
b) Bisherige Regelungsversuche 191
aa) Gescheiterte Bemühungen 191
bb) Der jüngste Vorschlag der ILC 193
4. Bewertung zum Schutz der Umwelt aufgrund ihrer kulturellen, spirituellen und ästhetischen Funktion 197
IV. Fazit zum Schutz der Umwelt durch die Bewahrung ihrer Funktionen 201
C. Regelung umweltgefährdender Mittel und Methoden der Kriegsführung 202
I. Verbote der Nutzung oder Freisetzung gefährlicher Kräfte 202
1. Das Verbot der Manipulation der Umwelt: Die ENMOD-Konvention von 1976 205
a) Hintergrund 205
b) Umweltmanipulationen als Methode der Kriegsführung 207
aa) Umweltmodifizierende Maßnahmen 208
bb) Weitreichende, langanhaltende oder schwere Auswirkungen 212
c) Anwendbarkeit in nichtinternationalen bewaffneten Konflikten 214
d) Gewohnheitsrechtliche Geltung eines Umweltmodifikationsverbots 220
e) Bewertung 223
2. Das Verbot der Freisetzung gefährlicher Kräfte: Art. 15 ZP II 226
a) Art. 15 ZP II 227
aa) Verbot der Freisetzung gefährlicher Kräfte 227
bb) Abschließende Aufzählung geschützter Anlagen 228
cc) Verbot des Angriffs, nicht der Zerstörung 230
dd) Bedrohung der Zivilbevölkerung 231
b) Gewohnheitsrechtliche Verankerung und die Fehlerhaftigkeit der IKRK-Studie 232
c) Bewertung des Verbots sowie seiner gewohnheitsrechtlichen Formulierung 236
II. Verbot des Einsatzes bestimmter Kriegsmittel 238
1. Convention on Certain Conventional Weapons – CCW 238
a) Anwendbarkeit in nichtinternationalen bewaffneten Konflikten 240
b) Die Umwelt als Schutzobjekt der CCW 242
aa) Absatz 4 der Präambel der CCW 242
bb) Artikel 2 (4) CCW Protokoll III 243
cc) Minen, Sprengfallen und schädigende Überreste der Konfliktführung 244
c) Bedeutung und Regelungspotenzial 246
2. Antipersonenminen und Streumunition 249
3. Biologische und chemische Kampfmittel, Herbizide 251
a) Biologische und chemische Waffen 251
b) Herbizide 255
III. Ergebnis: umweltgefährdende Mittel und Methoden der Kriegsführung 258
D. Abschlussgedanken zu dem durch Vertragsrecht bewirkten Umweltschutz 260
§ 3 Umweltschutz durch autonomes Gewohnheitsrecht nichtinternationaler Konflikte 264
A. Kategorie 1: Übernahme humanitären Vertragsrechts internationaler Konflikte 266
I. Verbot der Verursachung qualifizierter Umweltschäden 266
II. Gewohnheitsrechtlicher Status in nichtinternationalen Konflikten 268
III. Potenzielle Schutzwirkung 273
1. Schadensschwelle und Verbotswirkung 273
2. Einsatz bestimmter Waffentypen 275
IV. Fazit zur Übernahme von Gewohnheitsrecht 278
B. Kategorie 2: Neuinterpretation der Grundprinzipien humanitären Völkerrechts 281
I. Eine neue Strategie 281
II. Das Unterscheidungsgebot und die Umwelt als ziviles Objekt 283
1. Grundlage militärischer Notwendigkeit 283
2. Anerkennung in nichtinternationalen bewaffneten Konflikten 284
3. Zwingende Konsequenz und maßgeblicher Fortschritt: Die Umwelt als ziviles Objekt 288
a) Grundsatz der Negativdefinition 288
b) Sonderfall Umwelt? 294
4. Schutzumfang und Schutzverlust 298
a) Kollateralschäden 298
b) Umwandlung in militärische Ziele 298
c) Sonderfall konfliktunterstützender Ressourcen 299
aa) Konfliktverlängernde Objekte als militärische Ziele 300
bb) Gefahr ungesicherter Abwägungsentscheidungen 303
cc) Natürliche Ressourcen im Kontext 305
5. Bewertung 306
III. Das Gebot der Proportionalität kollateraler Schäden 308
1. Ausgangspunkt 308
2. Anwendung zugunsten der Umwelt in nichtinternationalen Konflikten 312
a) Geltung in nichtinternationalen Konflikten 313
b) Anwendbarkeit zugunsten der Umwelt als ziviles Objekt 316
3. Umweltrelevante Aspekte des Proportionalitätsgebots 317
a) Anwendungsgrenzen und Dual-use-Charakter der Umwelt 317
b) Vorhersehbarkeit von Umweltschäden 323
aa) Prognoseentscheidung 323
bb) Grundlagen der Prognose 325
cc) Verfügbarkeit von Informationen für den Entscheidungsträger 327
dd) Indirekte Konsequenzen in ökologischen Kausalketten 329
c) Wert der Umwelt 332
aa) Abwägung des Nichtabwägbaren 332
bb) Wertegewichtung auf Basis von Moral und Ethik 334
cc) Regimefremde Prinzipien als Gewichtungsargumente? 339
d) Grenzen und Ausblick 343
aa) Unsichere Abwägungsgewichtung 343
bb) Nachträgliche Überprüfung 344
4. Bewertung 346
IV. Das Gebot der Vorsorge 347
1. Vorsorge bei militärischen Handlungen 347
a) Anwendbarkeit zu Gunsten der Umwelt in nichtinternationalen Konflikten 347
b) Das wiederholte Problem der Vorhersehbarkeit und Durchführbarkeit 350
2. Vorsorgepflicht auch bei Unvorhersehbarkeit 353
a) Das IKRK und das umweltvölkerrechtliche Prinzip der Vorsorge 353
b) Das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip als Teil humanitären Völkerrechts 356
c) Umweltrecht als Auslegungshilfe 358
d) Zwischenbewertung 361
3. Exkurs: Vorsichtsmaßnahmen im Vorfeld bewaffneter Konflikte 362
4. Bewertung 364
V. Fazit zur Wirkung der Grundprinzipien 365
C. Kategorie 3: originäres Gewohnheitsrecht zum Schutz der Umwelt 367
I. Das Verbot mutwilliger Zerstörung der Umwelt 368
1. Ursprünge im Recht 369
a) Militärische Notwendigkeit als Handlungsvoraussetzung 369
b) Schutz feindlichen Eigentums als Verbotsvorbild 370
aa) Schutz feindlichen Eigentums durch Art. 23 (g) HLKO 371
bb) Zusätzliche Regelungswirkung in innerstaatlichen Konflikten 372
2. Schutzgehalt und Abgrenzung 374
a) Das Verbot als Modifikation des Unterscheidungsgebots 374
b) Regelungsfälle 376
aa) Zwingende Notwendigkeit abseits militärischer Angriffshandlungen 376
bb) Zwingende Notwendigkeit als Legitimation defensiver Umweltzerstörung 378
cc) Wortlautdivergenz und die Suche nach dem Regelungskern 381
c) Regelungsumfang 381
3. Klarstellungsfunktion und potenzieller Nutzen 384
4. Bewertung 385
II. Das Gebot gebührender Beachtung der Umwelt 386
1. Gebührende Berücksichtigung, Sorgfalt oder aktive Fürsorgepflicht? 387
2. Herleitung 389
a) Begründung des IKRK 389
b) Ursprung des Beachtungsgebots im Seerecht 391
c) Sorgfaltspflicht und Art. 55 ZP I 393
3. Gewohnheitsrecht mit eigenem Regelungsgehalt? 396
a) Pflicht gebührender Berücksichtigung 396
b) Schonung und aktive Bewahrung der Umwelt 398
4. Bedeutung zur Regelung des nichtinternationalen Konflikts 400
5. Bewertung 402
III. Fazit zur Existenz originären Gewohnheitsrechts 404
D. Deus ex Machina Martens’sche Klausel? 404
I. Ursprünge und Variationen der Martens’schen Klausel 406
II. Deus ex Machina zum Schutz der Umwelt in nichtinternationalen Konflikten 410
1. Anwendbarkeit zugunsten der Umwelt 410
2. Die Martens’sche Klausel in nichtinternationalen Konflikten 414
3. Variationen der Auslegung zum Schutz der Umwelt 419
a) Einfallstor für Fortgeltung und Anwendung friedensrechtlicher Umweltschutznormen 419
b) Öffnungsklausel zur Integration moralischer Wertentscheidungen 422
aa) Theorie der zusätzlichen Rechtsquelle 423
bb) Theorie der Rechtsquellenmodifikation 424
c) Erinnerung an die Humanität – Was von der Klausel bleibt 426
III. Fazit 427
E. Abschlussgedanken: Gewohnheitsrecht als Vermittler humanitärrechtlichen Umweltschutzes 429
§ 4 Ergebnis: Schutzumfang und Defizite 432
3. Teil: Zukunftsstrategien für den Schutz der Umwelt durch humanitäres Völkerrecht 439
§ 1 Strategie der Normentwicklung 440
A. Konventionelle Normentwicklung 440
B. Normklärung und Normverstärkung durch nichtstaatliche Organisationen, Gremien und Gerichte 442
§ 2 Strategie der Harmonisierung von Friedens- und Kriegsrecht 452
A. Fortgeltung des Friedensumweltrechts während nichtinternationaler Konflikte 455
B. Verhältnis zu den Regeln humanitären Völkerrechts 461
I. Harmonisierung durch Auslegung nach dem Vorbild der Menschenrechte 462
II. Identifikation nutzbarer Regelungen des Umweltrechts 466
III. Ausmaß des Erreichbaren 469
IV. Nichtinternationale bewaffnete Konflikte als Herausforderung 474
1. Bindung der Konfliktparteien 474
2. Harmonisierung durch Auslegung gewohnheitsrechtlicher Normen 477
C. Fazit 478
§ 3 Strategie der Beteiligung im Einzelfall 481
A. Unilaterale Verpflichtungserklärungen und ad hoc-Vereinbarungen 482
B. Umweltschutz durch Einzelfallvereinbarungen – Erfolgsaussichten 486
C. Hindernisse, rechtliche Wirkung und Folgeprobleme 491
D. Fazit 494
§ 4 Schlussbemerkungen zu den Strategien zukünftiger Schutzverstärkung 497
Abschluss 499
Literaturverzeichnis 500
Verzeichnis ausgewählter Dokumente 540
Judikaturverzeichnis 553
Stichwortverzeichnis 558