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Melikov, A. (2021). Die Interpretation des völkerrechtlichen Gewaltverbots und möglicher Ausnahmen – Russische Doktrin und Praxis. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58097-2
Melikov, Anna. Die Interpretation des völkerrechtlichen Gewaltverbots und möglicher Ausnahmen – Russische Doktrin und Praxis. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58097-2
Melikov, A (2021): Die Interpretation des völkerrechtlichen Gewaltverbots und möglicher Ausnahmen – Russische Doktrin und Praxis, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58097-2

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Die Interpretation des völkerrechtlichen Gewaltverbots und möglicher Ausnahmen – Russische Doktrin und Praxis

Melikov, Anna

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 250

(2021)

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About The Author

Anna Melikov hat an der Universität zu Köln studiert und verfügt über eine Zusatzqualifikation im Osteuropäischen Recht. Ihr Interesse am Osteuropäischen Recht wurde durch die Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen des Instituts für Osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung der Universität zu Köln sowie durch zahlreiche Aufenthalte an verschieden Moskauer Universitäten geprägt. 2014 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwältin. Seitdem berät Anna Melikov im Bereich Corporate und M&A mit Schwerpunkt Asien nationale und internationale Unternehmen in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere bei Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen.

Abstract

Das Thema der Untersuchung ist in mehrfacher Hinsicht von zentraler Bedeutung. Die Interpretation des Gewaltverbots ist eine - wenn nicht »die« - Kernfrage des Völkerrechts. Das Thema wird aus der Sicht der Russischen Föderation und damit eines »dominant players« der internationalen Politik beleuchtet. Die Analyse beruht auf der Auswertung der russischen wissenschaftlichen Literatur, offizieller russischer Dokumente und Materialien sowie der relevanten russischen Gesetzgebung und Rechtsprechung und erfolgt damit gewissermaßen aus der Innenperspektive. Die russischen Positionen zu aktuellen Konflikten werden zudem in den historischen Kontext eingebettet; zugleich werden Spannungslagen zwischen Theorie und Praxis herausgearbeitet. Die Arbeit ist in drei große Teile untergliedert und umfasst die Vorgeschichte des sowjetischen Völkerrechts, das Völkerrecht in der Perestrojka-Zeit und das Völkerrecht der Gegenwart.»The Interpretation of the Prohibition of the Use of Force and Possible Exemptions. Russian Doctrine and Practice«: The interpretation of the prohibition of the use of force is one core question of international law. The analysis is based on the evaluation of Russian academic literature, official Russian documents and materials, and relevant Russian legislation and jurisprudence. The Russian positions on current conflicts are also embedded in the historical context; at the same time, tensions between theory and practice are elaborated. The question of a uniform understanding of the institutes of international law is the main topic of this thesis.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 21
A. Untersuchungsgegenstand, Methodik und Struktur der Darstellung 26
I. Thematik der Dissertation 26
II. Methodik und Struktur 27
III. Thesen 28
B. Historischer Abriss 31
I. Grundlagen der sowjetischen Völkerrechtslehre 31
1. Die ideologische Bedingtheit der sowjetischen Völkerrechtslehre 31
a) „Völkerrecht der Zukunft“ 31
b) Rolle der außenpolitischen Theorie der Sowjetunion 33
2. Doktrin unter Lenin: das „sozialistische Völkerrecht“ 33
a) Anfänge der sowjetischen außenpolitischen Theorie 33
b) Sowjetdoktrin nach der Revolution 36
3. Doktrin unter Stalin: zwischen Pragmatismus und Kampf der verschiedenen Rechtsordnungen 38
a) Weiterentwicklung der außenpolitischen Theorie 38
b) Sowjetische Doktrin vom Völkerrecht als Form des Klassenkampfes und der Zusammenarbeit 40
4. Doktrin unter Chručëv: die „friedliche Koexistenz“ 44
a) Prinzip der „friedlichen Koexistenz“ 45
b) Prinzip des „sozialistischen Internationalismus“ 47
aa) Prinzip des „sozialistischen Internationalismus“ als Grundlage der völkerrechtlichen Beziehungen in der „sozialistischen Welt“ 47
bb) Intervention in Ungarn 50
(1) „Hilfeleistung“ für Ungarn: Ereignisse vom 22. Oktober bis 4. November 1956 50
(2) Begründungsansätze der Interventionen in den Sitzungen des UN-Sicherheitsrats der Generalversammlung 1956 53
c) Völkerrechtliche Bedeutung der Intervention in Ungarn für die Grundsätze der „friedlichen Koexistenz“ und des „sozialistischen Internationalismus“ 55
5. Doktrin unter Breznev 56
a) Intervention in der Tschechoslowakei: Begründungsansätze der Sowjetunion für die Intervention 56
aa) Änderung des innenpolitischen Kurses der ČSSR und Reaktion der UdSSR 56
bb) Stellungnahme in den Debatten des Sicherheitsrats zum „Hilfeersuchen“ 58
cc) Bündnisverträge als Grundlage der Intervention 59
dd) Ausformung der Breznev-Doktrin 60
II. Völkerrechtliche Bedeutung der Theorie der „beschränkten Souveränität sozialistischer Staaten“ 62
1. Doktrin der Siebziger Jahre: zwischen Entspannungspolitik und Intervention 63
a) Verankerung der Grundsätze der „friedlichen Koexistenz“ und des „sozialistischen Internationalismus“ in der Verfassung von 1977 64
aa) Art. 28 Verf. SU (1977) 65
bb) Art. 29 Verf. SU (1977) 66
(1) Stellenwert der kollektiven Sicherheit in der sowjetischen Europapolitik 66
(2) Sicherheitsvorstellungen der Sowjetunion und die Konferenz über Sicherheit in Europa 67
cc) Art. 30 Verf. SU (1977) 68
dd) Zusammenfassung Doktrin der Siebziger Jahre 69
b) Intervention in Afghanistan 69
aa) Ausgangslage 69
bb) Begründungsansätze für die Intervention in Afghanistan aus den Sitzungen in UN-Sicherheitsrat und -Generalversammlung (10.–14. Januar 1980) 71
(1) Intervention auf Einladung 71
(2) Sowjetisch-afghanischer Vertrag vom 5. Dezember 1978 72
(3) Selbstverteidigungsrecht der UN-Charta 72
c) Völkerrechtliche Bedeutung der Intervention 72
aa) Sowjetische Sicht zum Recht der Intervention auf Einladung 72
bb) Vertragliches Interventionsrecht? 75
cc) Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 UN-Charta 77
dd) Breznev-Doktrin und Intervention in Afghanistan 78
ee) Resolution der Generalversammlung 78
ff) Zusammenfassung der völkerrechtlichen Bedeutung der Intervention 78
III. Auswirkungen der sowjetischen Ideologie auf Institute des Völkerrechts 79
1. Verhältnis zu Universalität, Verbindlichkeit und den Quellen des Völkerrechts 79
2. Das Prinzip der Souveränität in der sowjetischen Völkerrechtslehre 83
a) Vom „gerechten Krieg“ über den „Briand-Kellogg-Pakt“ zum Gewaltverbot der UN-Satzung 83
b) Strikte nationale Souveränität als klassisches Konzept und das Prinzip der Nichteinmischung als Schutz der „domaine réservé“ 83
c) Widersprüche zwischen Theorie und Praxis der sowjetischen Interventionslehre 86
C. Neubewertung der Konzeptionen des Völkerrechts in der Perestrojka-Ära und der Tschetschenien-Konflikt 89
I. Völkerrechtstheorie in der Perestrojka 89
1. Entwicklung in der Gorbačëv-Ära 89
a) Perestrojka, Glasnost' und die Außenpolitik 89
b) Resonanz der Entwicklung in der Völkerrechtstheorie: „Neues Denken“ 91
c) Zerfall der Sowjetunion und die Gründung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) 93
2. Verfassung der Russischen Föderation von 1993 98
a) Vorrang des Völkerrechts Art. 15 Abs. 4 Verf. RF (1993) 99
b) Menschenrechtsschutz in der Sowjetunion und in der Russländischen Föderation 100
3. Zusammenfassung: Neubewertung der Wertigkeit des Völkerrechts in der Perestrojka – gemeinsamer europäischer Weg? 105
II. Interventionen in Tschetschenien und das Selbstbestimmungsrecht 106
1. Entwicklung des Konflikts in den Neunziger Jahren 106
a) Intervention 1994–1996 107
aa) Verlauf 107
bb) Rechtliche Rechtfertigung der Intervention – Dekret vom 9. Dezember 108
cc) Waffenstillstandsabkommen und der „Frieden von Chassavjurt“ 109
b) Intervention 1999–2000 (2009) 110
aa) Verlauf 110
bb) Volksbefragung vom 23. März 2003 110
cc) Aufhebung des Status als „Zone der Ausführung antiterroristischer Operationen“ 110
2. Völkerrechtliche Beurteilung der Interventionen 110
a) Rechtmäßigkeit der Gewaltanwendung zur Unterdrückung von Sezessionsbestrebungen („föderale Intervention“): ein Fall des völkerrechtlichen Gewaltverbots? 110
aa) Der grundsätzliche Widerstreit zwischen Sezessionsrecht und staatlicher Integrität 110
(1) Das Selbstbestimmungsrecht als Norm des Völkerrechts 110
(a) Rechtliche Einordnung: ein Recht auf Selbstbestimmung? 111
(aa) Rechtsnatur des Selbstbestimmungsprinzips 111
(bb) Die innere und äußere Dimension des Selbstbestimmungsrechts 112
(b) Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts 113
(aa) Das Selbstbestimmungsrecht als rechtliche Grundlage einer Sezession 113
(bb) Menschenrechte als rechtliche Grundlage einer Sezession – „remedial secession“ 117
(2) Das Recht zur Bewahrung der staatlichen Einheit 120
(a) Staatliche Souveränität und territoriale Integrität 120
(b) Uti-possidetis-Doktrin 121
(3) Föderale Intervention: eine Verletzung des Gewaltverbots? 125
(a) Innerstaatliche Angelegenheit 125
(b) Internationalisierung des Konflikts 127
(c) Mittel zur Durchsetzung des Sezessionsanspruches „Rechtmäßigkeit des Prozesses der Staatenbildung“ und Anerkennung 128
bb) Russische Sicht zu dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und der föderalen Intervention 131
(1) Das Selbstbestimmungsrecht nach marxistisch-leninistischer Auffassung 131
(2) Das Sezessionsrecht in der nationalen Rechtsordnung nach der Sowjetverfassung von 1977 und Verfassung der RSFSR von 1978 133
(a) Art. 72 Verf. SU (1977) 133
(b) Rechtlicher Status von Tschetschenien – autonomisierte Gebietseinheit der RSFSR, Art. 71 Verf. RSFSR (1978) 135
(3) Das Verständnis des Sezessionsrechts in der Verfassung von 1993 137
(a) Sezessionsrecht und Verfassung: Doktrin vom Selbstbestimmungsrecht innerhalb der Föderation 137
(b) Das Instrumentarium der föderalen Intervention nach der Verfassung der RF 141
(c) Einfachgesetzliche Ausgestaltung: das Gesetz über den Ausnahmezustand 142
(aa) Voraussetzungen der Verhängung des Ausnahmezustandes 142
(bb) Verfahren der Verhängung des Ausnahmezustandes und zulässige Maßnahmen während der Geltung des Ausnahmezustandes 142
(cc) Auswirkungen auf Sezessionsbestrebungen 143
(4) Ausgewählte Grundsatzdokumente der russischen Außen- und Sicherheitspolitik 144
(a) Militärdoktrinen 145
(b) Konzepte/Strategien der nationalen Sicherheit 149
(c) Konzeption für die Außenpolitik 151
cc) Zusammenfassung zur Zulässigkeit föderaler Intervention 153
(1) Uti possidetis und Tschetschenien 153
(2) Zulässigkeit der föderalen Intervention 157
b) Die Tschetschenien-Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 3. Juli 1995 158
aa) Wesentlicher Inhalt der Entscheidung 159
(1) Konformität mit der Verfassung 159
(a) Mangelnde Aufarbeitung der Historie 160
(b) Statusänderung des Subjekts der RF nach der Verfassung 161
(c) Präsident als „Garant der Verfassung“ 161
(2) Geltung des 2. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen (1977) 161
(3) Verfassungswidrigkeit verschiedener Formen der Grundrechtseinschränkungen 162
bb) Einige Sondervoten 162
(1) Votum separatum des Richters Kononov 162
(2) Votum separatum des Richters Vitruk 163
(3) Votum separatum des Richters Lučin 165
cc) Beurteilung der Entscheidung 166
(1) Statusänderung innerhalb der RF 166
(2) Völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Maßstab des Selbstbestimmungsrechts 169
(3) Vorbehalt der Verhängung des Ausnahmezustandes, Zusammenwirken der Exekutive und Legislative sowie „verdeckte Kompetenzen“ 170
c) Zusammenfassung: Beurteilung des Konflikts: Zulässigkeit föderaler Intervention in einen internen bewaffneten Konflikt 173
aa) Völkerrechtliche Beurteilung des Ersten und des Zweiten Tschetschenienkrieges 173
(1) Sezessionsrecht als Notrecht des tschetschenischen Volkes 174
(a) Vorliegen einer besonderen Konstellation der Zuerkennung eines Rechts auf Loslösung 174
(b) Gewaltanwendung seitens der tschetschenischen Separatisten als Hindernis der rechtmäßigen Ausübung des Selbstbestimmungsrechts 176
(c) Russische Doktrin vom Selbstbestimmungsrecht innerhalb der föderalen Staatsordnung 177
(2) Abweichende Beurteilung des zweiten Krieges? 179
bb) Zusammenfassung der völkerrechtlichen Bewertung der föderalen Interventionen in Tschetschenien 180
D. Die Interpretation des völkerrechtlichen Gewaltverbots in der Russischen Föderation und die Konflikte im „nahen Ausland“ 181
I. Völkerrechtstheorie im neuen Jahrhundert 181
1. Folge des Zerfallsprozesses: Doktrin vom „nahen Ausland“ 181
2. Resonanz der Entwicklung in der Völkerrechtstheorie 182
a) Völkerrechtstheorie und die Frage nach der Rettung eigener Staatsangehöriger aus russischer Sicht 182
aa) Rettung eigener Staatsangehöriger: ein völkerrechtliches Problem? 182
bb) Russische Sicht: Rettung eigener Staatsangehöriger und das Völkerrecht 184
(1) Grundsätzliche Einstellung – grundlegende Dokumente 184
(a) Verfassung und das „Diaspora-Gesetz“ 185
(b) Verteidigungsgesetz der Russischen Föderation 186
(c) Militärdoktrinen, Strategie der nationalen Sicherheit, Außenpolitische Konzeption und weitere Grundsatzkonzeptionen 187
(aa) Militärdoktrinen vor und nach dem Georgienkrieg 187
(bb) Strategie der nationalen Sicherheit und Strategie der staatlichen Nationalitätenpolitik 188
(cc) Außenpolitische Konzeption 189
(d) Völkerrechtliche Literatur 189
(2) Zwischenergebnis 190
b) Humanitäre Intervention 190
aa) Menschenrechte als innere Angelegenheit der souveränen Staaten? 190
(1) Menschenrechte als Teil des Völkerrechts 190
(2) Elementare Menschenrechte als Erga-omnes-Pflichten – Responsibility to Protect 191
(3) Humanitäre Intervention als Herausforderung für die Staatengemeinschaft 195
bb) Grundsätzliche Einstellung der Russischen Föderation zu humanitären Interventionen 200
(1) Verhalten im Sicherheitsrat und der Generalversammlung 200
(a) Humanitäre Intervention mit Autorisierung des Sicherheitsrats 200
(aa) Humanitär motivierte Interventionen mit Zustimmung des Sicherheitsrates 200
(α) Somalia 200
(β) Liberia 201
(γ) Republik Bosnien und Herzegowina 202
(δ) Simbabwe 203
(ε) Zwischenergebnis 204
(bb) Konzept der Responsibility to Protect 204
(b) Zulässigkeit der humanitären Intervention ohne UN-Mandat aus russischer Sicht: der Fall Kosovo 206
(aa) Kosovo und die Weltgemeinschaft: Herausbildung eines neuen Gewohnheitsrechts? 206
(bb) Reaktion der Russischen Föderation 208
(2) Ausgewählte Grundsatzdokumente 211
(a) Militärdoktrinen 211
(b) Strategie der nationalen Sicherheit 211
(c) Außenpoltische Konzepte 212
(3) Standpunkte in der völkerrechtlichen Literatur zur „humanitären Intervention“ 213
(4) Zwischenergebnis: die Doktrin vom „Schutz der Menschenrechte“ – nur ein Vorwand? 214
c) Selbstbestimmungsrecht und Sezessionsbestrebungen nach dem Kosovo-Konflikt 215
aa) Zwischenzeitliche Herausbildung eines neuen Gewohnheitsrechts infolge des Kosovo-Konflikts? 215
(1) Kosovo und die internationale Gemeinschaft 215
(a) Kosovo und die internationale Präsenz 215
(b) Das Kosovo-Gutachten des IGH und seine Implikationen für das Völkerrecht 218
(c) Völkerrechtliche Anerkennung: Schaffung eines Präzedenzfalles? 222
(aa) Grundsätze der Anerkennung 222
(bb) Begrenzung der Wirkung des Fall-Kosovo als Präzedenzfall durch seine Einordnung als Sui-generis-Fall 225
(2) Russische Sicht des Rechts auf Sezession des Kosovo 226
bb) Zwischenergebnis zu der Fragestellung nach der Herausbildung eines neuen Gewohnheitsrechts 228
II. Intervention in Georgien: der Fünf-Tage-Krieg im Kaukasus 229
1. Vorgeschichte und Verlauf des Konflikts 229
a) Konfrontationen in Georgien bis 2008: Bemühungen um Autonomie 229
aa) Georgien 229
bb) Abchasien 230
(1) Status von Abchasien vor Ausbruch der Kampfhandlungen von 1992 nach der Verfassung der UdSSR 230
(2) Souveränitätserklärung 231
(3) Waffenstillstandsabkommen und der eingefrorene Konflikt 231
(4) Völkerrechtlicher Status Abchasiens zum Zeitpunkt der Kampfhandlungen 2008 233
cc) Südossetien 234
(1) Status von Südossetien vor Ausbruch der Kampfhandlungen 1990 nach der Verfassung UdSSR 234
(2) Unabhängigkeitserklärung 234
(3) „Abkommen über die Prinzipien der Regelung des georgisch-os‍setischen Konflikts“ und „vertrauensbildende Maßnahmen“ bis zum Ausbruch des Konflikts 2008 235
(4) Völkerrechtlicher Status Süd-Ossetiens zum Zeitpunkt der Kampfhandlungen 2008 236
b) Verlauf des Fünf-Tage-Krieges 237
aa) Beteiligung der Russischen Föderation an dem bewaffneten Konflikt 237
bb) Beteiligung Süd-Ossetiens an dem bewaffneten Konflikt 238
cc) Beteiligung Abchasiens an dem bewaffneten Konflikt 239
c) Anerkennung von Abchasien und Süd-Ossetien durch die Russische Föderation 240
2. Völkerrechtliche Beurteilung der Begründungsansätze der Russischen Föderation 241
a) Abchasien: Verstoß der Russischen Föderation gegen das Interventionsverbot? 241
aa) Anerkennung durch die Russische Föderation als Verstoß gegen das Interventionsverbot 241
(1) Staatlichkeit Abchasiens 241
(2) Vorliegen eines Sezessionsrechts Abchasiens 242
(3) Position eines persistent objector 245
bb) Zwischenergebnis zur Anerkennung Abchasiens: keine Anerkennungsgrundlage 247
b) Süd-Ossetien: Verstoß der Russischen Föderation gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot? 248
aa) Selbstverteidigungsrecht der Russischen Föderation 248
(1) Kollektives Selbstverteidigungsrecht 248
(a) Föderales Interventionsrecht Georgiens? 248
(aa) Föderale Intervention Georgiens in einen rein internen Konflikt? 249
(α) Partielle Völkerrechtsfähigkeit aufgrund eines stabilisierten „De-facto-Regimes“ 249
(β) Geltung des Gewaltverbots aufgrund vertraglicher Vereinbarung: Internationalisierung des Konflikts aufgrund der Besonderheit der Präsenz von Friedenstruppen 251
(bb) Zwischenergebnis zu der Fragestellung nach der Internationalisierung des Konflikts: kein rein nationaler Konflikt 251
(b) Recht auf kollektive Selbstverteidigung der Russischen Föderation 251
(aa) Recht Süd-Ossetiens auf Selbstverteidigung 251
(bb) Recht der Russischen Föderation auf kollektiven Beistand 252
(cc) Verhältnismäßigkeit 254
(2) Unilaterales Selbstverteidigungsrecht: Rettung der eigenen Staatsangehörigen 254
(a) Angriff gegen stationierte Soldaten 255
(aa) Stationierte Soldaten als taugliche Ziele eines Angriffs gegen die Russische Föderation 255
(bb) Rechtmäßigkeit der Präsenz 257
(α) Friedenssicherung unter Beteiligung der Russischen Föderation in Konflikten auf dem post-sowjetischen Territorium 257
(β) Regelung im Waffenstillstandsabkommen von 1992 (Süd-Ossetien) und 1994 (Abchasien) 259
(γ) Erfüllung der vertraglichen Aufgaben 261
(cc) Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit i.S.v. Art. 51 UN-Charta 262
(b) Rettung eigener Staatsangehöriger in Süd-Ossetien 262
(aa) Grundsätzliche Anwendbarkeit der Doktrin 262
(bb) Passportisierung als Problem 263
(α) Die Verleihung der Staatsangehörigkeit nach nationalem Recht und Völkerrecht 263
(β) Russische Staatsangehörigkeitsgesetze 265
(γ) Rechtsmissbrauch aufgrund der massenhaften Verleihung der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation in Süd-Ossetien und Abchasien? 267
(cc) Verhältnismäßigkeit 268
(3) Zwischenergebnis zur Rettung eigener Staatsangehöriger in Süd-Ossetien 268
bb) Intervention auf Einladung: Einladung der Regierung Süd-Ossetiens 269
cc) Humanitäre Intervention 271
(1) Änderung der Position eines persistent objector während der Georgienkrise – Unterbindung von Völkermord? 271
(2) Zwischenergebnis: kein Recht auf humanitäre Intervention 273
c) Süd-Ossetien: Verstoß gegen das Interventionsverbot 273
aa) Das Sezessionsrecht Süd-Ossetiens: Vorliegen qualifizierter Umstände für die Annahme des Rechts auf eine unilaterale Sezession? 273
bb) Zwischenergebnis: Kein auf dem Völkerrecht basierendes Recht auf unilaterale Sezession 274
d) Zusammenfassung der völkerrechtlichen Beurteilung des Fünf-Tage-Krieges 275
III. Aufnahme der Krim in die Russische Föderation und das Jus ad bellum 276
1. Historische Entwicklung des Konflikts 276
a) Völkerrechtlicher Status der Krim und der Stadt Sevastopol' vor und nach dem Zerfall der Sowjetunion 276
aa) Völkerrechtlicher Status der Krim in der RSFSR 276
bb) Völkerrechtlicher Status der Stadt Sevastopol' 278
b) Konflikt mit der Ukraine: Autonomiebestrebungen der Krim 279
aa) Autonomiebestrebungen: vom Zerfall der Sowjetunion bis zur Unabhängigkeitserklärung 279
(1) Das Streben der Halbinsel nach politischer Unabhängigkeit von Kiev 279
(2) Die Schwarzmeerflotte und die Krim 282
(3) Der Majdan 2014 und die Krim 283
bb) Durchführung des Referendums über den Unabhängigkeitsstatus der Krim am 16. März 2014 283
cc) Erklärung der Unabhängigkeit der „Republik Krim“ 284
dd) Anerkennung der Republik Krim durch die Russische Föderation 284
2. Völkerrechtliche Beurteilung der Begründungsansätze der Russischen Föderation für die „Wiedervereinigung der Krim mit Russland“ 285
a) Begründungsansätze der Russischen Föderation 285
aa) Offizielle Stellungnahmen 285
(1) Historisches Unrecht und das Selbstbestimmungsrecht der Krim 285
(2) Rettung eigener Staatsangehöriger 286
(3) Humanitäre Intervention 287
(4) Hilfeersuchen des ukrainischen Präsidenten Janukovyč und des Ministerpräsidenten der Krim 287
bb) Entscheidung des russischen Verfassungsgerichts 287
cc) Diskussion der russischen Verfassungs- und Völkerrechtler und die Bewertung der Entscheidung 288
b) Völkerrechtliche Beurteilung 291
aa) Sezession der Krim und das Selbstbestimmungsrecht 291
(1) Uti-possidetis-Grundsatz und der völkerrechtliche Status 291
(2) Das Recht zur Sezession – die Krim als Fall der remedial secession? 292
(3) Die Frage nach der Gültigkeit des Referendums: das Referendum eine „comédie plébiscitaire“? 295
(a) Gebietsreferendum als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts und Legitimationsgrundlage für einen Gebietswechsel 295
(b) Rechtmäßigkeit des Krim-Referendums 295
(aa) Normative Anforderungen an Plebiszite 295
(bb) Verfassungswidrigkeit des Referendums 297
(4) Zusammenfassung zu der Völkerrechtmäßigkeit der Sezession der Krim 298
bb) Verletzung des Gewaltverbots durch die Russische Föderation 300
(1) Drohung oder Anwendung von Gewalt durch die Russische Föderation? 300
(a) Vertragswidriger Einsatz der auf der Krim stationierten Truppen der Schwarzmeerflotte – eine Aggressionshandlung? 301
(b) Präsenz der Truppen der Russischen Föderation während des Referendums – Okkupation der Krim? 303
(c) Eingliederung der Krim als Verstoß gegen das Verbot der Annexion? 303
(aa) Der Beitrittsvertrag vom 19. März 2014 304
(bb) Verfassungsgesetz vom 21. März 2014 305
(cc) Bewertung der Eingliederung 305
(2) Mögliche Rechtfertigung des Verstoßes gegen das Gewaltverbot 306
(a) Wiederherstellung des historischen Unrechts: Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts als Recht auf Sezession 307
(b) Rettung eigener Staatsangehöriger 308
(aa) Vorliegen der Voraussetzungen 308
(bb) Missbräuchliche Berufung auf ein Recht 309
(c) Intervention auf Einladung: Rechtmäßigkeit des Hilfeersuchens 310
(aa) Intervention auf Einladung 310
(bb) Wirksamkeit der Einladung 310
(α) Einladungsbefugnis des nicht mehr im Amt befindlichen Präsidenten Janukovyč wegen eines coup d’état? 311
(β) Einladungsbefugnis des Ministerpräsidenten der Krim 315
(cc) Zusammenfassung 316
(d) „Präventive“ Humanitäre Intervention zur Ermöglichung der Sezession 316
(e) Zusammenfassung zu der Frage einer möglichen Rechtfertigung des Verstoßes gegen das Gewaltverbot 317
cc) Verletzung des Interventionsverbots durch die Russische Föderation: Anerkennung als unzulässige Interventionshandlung? 317
E. Schlusswort 320
I. Auswirkungen von Doktrin und Praxis auf Konzeptionen des Völkerrechts 320
1. Wandelbare Position: Eigeninteresse als bestimmender Faktor des Völkerrechts? 320
2. Selektives Verhältnis zur Souveränität der Staaten im „nahen Ausland“ 320
II. Eine „friedliche Koexistenz“ mit den Nachbarstaaten? 321
Dokumentenverzeichnis 322
I. Verwendete Dokumente der Vereinten Nationen 322
II. Verwendete Dokumente der Europäischen Gemeinschaft 322
III. Verwendete Dokumente der International Commission on Intervention and State Sovereignty 323
IV. Verwendete Dokumente des Völkerbundes 323
V. Sonstige verwendete Dokumente 323
VI. Entscheidungen internationaler und nationaler Gerichte 325
Literaturverzeichnis 327
Stichwortverzeichnis 361