Öffentliche Ämter im Spannungsfeld rechtlicher Anforderungen und politischer Erforderlichkeit
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Öffentliche Ämter im Spannungsfeld rechtlicher Anforderungen und politischer Erforderlichkeit
Zur Anwendung des Grundsatzes der Bestenauslese auf politische Beamte, kommunale Wahlbeamte und Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1462
(2021)
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Abstract
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte, Art. 33 Abs. 2 GG. Jedoch werden Ämter von politischen Beamten, von kommunalen Wahlbeamten und auch von Richtern der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach anderen bzw. weiteren, insbesondere politischen Kriterien vergeben. Dabei zeigen nicht nur rechtliche Untersuchungen, sondern auch verwaltungs- und sozialwissenschaftliche Studien, welche negativen Auswirkungen eine nur beschränkte bzw. modifizierte Bestenauslese zeitigt. Diesen Beeinträchtigungen werden politische Erforderlichkeiten gegenübergestellt und auf ihre verfassungsrechtliche Tragfähigkeit untersucht. Auf Grundlage der so gefundenen Ordnungskriterien erfolgt die rechtssichere Einordnung der behandelten Amtsposten gemäß ihren staatsorganisatorischen Funktionen.»Public Offices Caught between Legal Requirements and Political Needs. On the Applicability of Art. 32 (2) GG to Political Civil Servants, Local Election Officials and Judges of the Federal Courts«: Capturing the political, policy-framing sphere in distinction to the other two constitutional powers is not always easy. There are public offices in the executive and even the judiciary branch which cross the borders by not exclusively being selected on the basis of merit, skills and experience but also because of political trust. A political recruitment by democratic elections must prove itself against a recruitment by codified legal standards based on the rule of law.