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Der betreute Unternehmer

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Behnke, A. (2021). Der betreute Unternehmer. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58418-5
Behnke, Arne. Der betreute Unternehmer. Duncker & Humblot, 2021. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58418-5
Behnke, A (2021): Der betreute Unternehmer, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58418-5

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Der betreute Unternehmer

Behnke, Arne

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 538

(2021)

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About The Author

Arne Behnke studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg. Nach dem Studium arbeitete er als akademischer Mitarbeiter an der Universität Heidelberg und in einer Wirtschaftskanzlei in Mannheim. Seit 2020 ist er als Rechtsanwalt in einer international agierenden Wirtschaftskanzlei in Hamburg tätig.

Abstract

Die Arbeit untersucht, ob das Institut der rechtlichen Betreuung für einen infolge einer Krankheit oder eines Unfalls hilfsbedürftigen Unternehmer geeignet ist. In der Literatur wird die Betreuung eines Unternehmers sehr kritisch bewertet, weil unter anderem eine Verzögerung von Entscheidungen und staatliche Einsichtnahme befürchtet werden. Der Autor setzt sich damit auseinander, in welchen Konstellationen konkret durch ein Genehmigungserfordernis oder eine Berichtspflicht eine staatliche Einsichtnahme oder Verzögerung denkbar ist. Darüber hinaus wird bezogen auf Personenhandelsgesellschaften und personalistisch strukturierte Kapitalgesellschaften erörtert, ob und auf welche Art und Weise der Betreuer anstelle des Betreuten auftreten darf. Daneben wird das Vergütungsrecht bei der Betreuung eines Unternehmers untersucht. Schließlich wird auf die Vorsorgevollmacht als Alternative zur rechtlichen Betreuung eingegangen.»Entrepreneur under Legal Guardianship«: The thesis deals with the question whether legal guardianship of an entrepreneur is practicable. In the literature, the legal guardianship of an entrepreneur is evaluated very critically. Critics complain about the court's access to company internals and a possible delay due to the courts' approval process. The author examines whether this criticism is valid in terms of both guardianship and corporate law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 11
Einführung 23
A. Problemstellung 23
B. Kurzüberblick über den Ablauf des Betreuungsverfahrens 24
C. Terminologische Vorfragen 27
I. Die „Betreuungsverfügung“ 27
II. Der „betreute Unternehmer“ 27
D. Ausgangsfrage und Darstellung der wesentlichen Kritikpunkte an der Betreuung 29
E. Gang der Untersuchung 33
Kapitel 1: Die Grundrechtsintensität der Betreuung 35
A. Einführung 35
B. Anordnung der Betreuung (mit Einwilligungsvorbehalt) als Eingriff in die Selbstbestimmungsfreiheit des Betreuten 37
C. Eingriff in Grundrechte des Betreuten durch Einzelmaßnahmen des Betreuers am Beispiel der Anlage von Geldern des Betreuten 39
I. Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG bei Entscheidung des Betreuers über Vermögensanlage eröffnet 40
II. Eingriff in den Schutzbereich durch Entscheidung des Betreuers als Fremdbestimmung 40
1. Kein Grundrechtseingriff bei Einzelhandlungen des Betreuers nach dem Aufbaumodell 41
2. Grundrechtseingriffe durch Einzelhandlungen des Betreuers nach dem Eingriffsmodell 44
3. Stellungnahme: Die Einzelhandlung eines Betreuers greift in die Grundrechte des Betroffenen ein 45
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 48
1. Legitimer Zweck: Schutzpflicht des Staates für den Hilfsbedürftigen 49
2. Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Betreuung 51
D. Ergebnis zu der Grundrechtsintensität der Betreuung 52
Kapitel 2: Vermögensverwaltung durch den Betreuer eines Unternehmers 53
A. Das betreuungsrechtliche Innenverhältnis zwischen dem Betreuer und dem Betreuten 55
I. Dogmatische Einordnung der rechtlichen Stellung des Betreuers 55
1. Die rechtliche Betreuung als Treuhandverhältnis 55
a) Definition einer Treuhand anhand von Spezialgesetzen 56
b) Aktuelle Behandlung einer Treuhand in der Rechtsprechung 59
aa) Einzelzwangsvollstreckung gegen den Betreuer 60
bb) Insolvenz des Betreuers 61
cc) Ergebnis 61
c) Moderne Definitionsansätze 61
2. Zusammenfassung: Rechtliche Betreuung als gesetzlich ausgeformtes Treuhandverhältnis 65
II. Mögliche Probleme bei der Anwendung von Normen aus dem Auftragsrecht auf das Betreuungsrecht 68
1. Weisungsrecht des Betreuten gegenüber dem Betreuer im betreuungsrechtlichen Innenverhältnis 68
a) Möglichkeiten der Weisungserteilung durch einen geschäftsfähigen Betreuten 68
b) Der „weisungsähnliche“ Charakter von Wünschen gemäß § 1901 Abs. 2, 3 BGB 69
c) Das „Wohl“ des Betreuten – Korrektiv und Schutz vor Selbstschädigungen 69
d) Zwischenergebnis: Weisungsbefugnis des Betreuten 72
2. Vergleichbarkeit des Informationsanspruchs des Auftraggebers nach § 666 BGB mit den Regelungen des Betreuungsrechts 73
3. Friktion mit § 672 BGB? 74
4. Zwischenergebnis 74
III. Vergleich mit dem Testamentsvollstrecker – Handlungen aufgrund eines anderen Vorsorgeinstrumentariums 75
1. Problemaufriss 75
2. Stellung des Testamentsvollstreckers als Treuhänder 77
a) Vertretertheorie 77
b) Amtstheorie 78
aa) Prozessuale Stellung des Testamentsvollstreckers: Partei kraft Amtes 78
bb) Materielles Handeln als Treuhänder 79
c) Zusammenfassung: Testamentsvollstrecker als Treuhänder im materiellen Sinne und Partei kraft Amtes im prozessualen Sinne 80
3. Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an Unternehmensbeteiligungen 80
a) Erbrechtliche Zulässigkeit der (Dauer-)‌Testamentsvollstreckung an Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen 81
b) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit der Dauertestamentsvollstreckung an einem GmbH-Anteil 82
c) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit der Dauertestamentsvollstreckung an einem kaufmännischen Betrieb: Schaffung eines Einzelkaufmannes mit beschränkter Haftung? 82
d) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit der Dauertestamentsvollstreckung an einer Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters: Beschränkbarkeit der Haftung und Verstoß gegen die Höchstpersönlichkeit der Mitgliedschaft? 86
e) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit der Dauertestamentsvollstreckung an einer Kommanditbeteiligung: Keine unbeschränkte Haftung bei geleisteter Einlage 91
4. Zwischenergebnis: Vergleichbarkeit von Betreuung und Testamentsvollstreckung 91
IV. Zwischenergebnis 92
B. Das betreuungsrechtliche Außenverhältnis: Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten des Betreuers 92
I. Problemaufriss 92
II. Grundlagen der Vermögensverwaltung im Betreuungsrecht 93
1. Terminologische Vorfragen 93
2. Befugnisse des Betreuers innerhalb des Aufgabenkreises der Vermögenssorge 94
a) Zum Umfang der Vermögenssorge bezogen auf unternehmerische Entscheidungen 94
b) Zur Anordnung des Aufgabenkreises „Kommunikationskontrolle“ gemäß § 1896 Abs. 4 BGB 95
c) Zwischenergebnis 97
3. Vermögensverwaltung durch einen Betreuer 97
a) Die mündelsichere Anlegung nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1806f. BGB 97
aa) Einführung 97
bb) Sinngemäße Anwendung der §§ 1806, 1807 BGB im Betreuungsrecht 98
cc) Auswirkungen der Niedrigzinsperiode auf die Vorschriften über die mündelsichere Anlage 100
b) Die andere Anlegung nach §§ 1908i Abs. 1, Satz 1, 1811 BGB 102
aa) Hinführung 102
bb) Verfahrensrechtliche Betrachtung: Innengenehmigung des Betreuungsgerichtes 103
cc) Materiellrechtliche Betrachtung: Grundsätze der wirtschaftlichen Vermögensverwaltung, §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1811 Satz 2 BGB 104
dd) Zwischenergebnis 107
III. Pflicht des Betreuers zur Auflösung oder Veräußerung des Unternehmens 108
1. Anwendbarkeit der §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1806ff. BGB auf bereits angelegtes Geld des Betreuten 108
2. Möglichkeit der genehmigungsfreien Fortführung des Unternehmens 109
3. Pflicht zur Auflösung oder Veräußerung des Unternehmens bei drohender Verlustgefahr entsprechend dem Wohl des Betreuten nach § 1901 Abs. 2 BGB 110
4. Zwischenergebnis 113
IV. Sonderkonstellation: Handlungsmöglichkeit des Betreuers in Form der Ausstattung bei Familienunternehmen nach §§ 1908, 1624 BGB 113
V. Haftung des Betreuers nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1833 Abs. 1 Satz 1 BGB 115
1. Voraussetzungen einer Haftung des Betreuers 115
2. Geltung der Business Judgment Rule im Rahmen der Haftung des Betreuers nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1833 Abs. 1 Satz 1 BGB 116
a) Grundzüge der in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG kodifizierten Business Judgment Rule 116
b) Analoge Anwendbarkeit der in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG kodifizierten Business Judgment Rule auf den Betreuer 118
aa) Keine Anwendung im Bereich der mündelsicheren Anlegung §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1806, 1807 Abs. 1 BGB 118
bb) Analoge Anwendbarkeit des § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG bei der anderen Anlegung nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1811 BGB und anderen unternehmerischen Entscheidungen des Betreuers 118
cc) Zwischenergebnis: Analoge Anwendbarkeit von § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG auf Entscheidungen für eine andere Anlage nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1811 BGB 123
c) Auswirkungen auf die Praktikabilität der Betreuung eines Unternehmers 124
VI. Zusammenfassung und Zwischenergebnis: Anordnung der Vermögenssorge ermöglicht die Fortführung eines Unternehmens 124
C. Begrenzung der Vertretungsmacht des Betreuers durch Genehmigungstatbestände 126
I. Zur Funktion der Außengenehmigung im Betreuungsrecht 126
II. Das betreuungsgerichtliche Genehmigungsverfahren als Überwachungsinstrument 128
1. Überwachung durch das Betreuungsgericht 128
a) Materiell-rechtliche Vorgaben 128
b) Zum Verfahrensrecht 131
c) Auswirkungen des Genehmigungsverfahrens auf die Praktikabilität der Betreuung 133
2. Mitwirkung eines Gegenbetreuers gemäß §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1792 BGB 133
3. Zwischenergebnis zum Genehmigungsverfahren 134
III. Keine betreuungsgerichtliche Genehmigungspflicht bei Willenserklärungen von Organen juristischer Personen oder Vertretern von Personenhandelsgesellschaften 134
IV. Der Erwerbsgeschäfte betreffende Genehmigungsvorbehalt des § 1822 Nr. 3 BGB 135
1. Hinführung 135
2. Vorliegen eines Erwerbsgeschäfts im Sinne des § 1822 Nr. 3 BGB 136
3. §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1822 Nr. 3 Alt. 1 BGB: Vertrag, der auf entgeltlichen Erwerb oder Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts gerichtet ist 137
4. §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1822 Nr. 3 Alt. 2 BGB: Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird 141
a) Die Genehmigungspflichtigkeit einer nachträglichen Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß § 1822 Nr. 3 Alt. 2 BGB in Rechtsprechung und Literatur 142
aa) Keine Genehmigungspflichtigkeit der nachträglichen Änderung eines Gesellschaftsvertrages nach § 1822 Nr. 3 Alt. 2 BGB 142
bb) Genehmigungspflichtigkeit gemäß § 1822 Nr. 3 Alt. 2 BGB nur bei wesentlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrages 145
cc) Genehmigungspflichtigkeit gemäß § 1822 Nr. 3 Alt. 2 BGB bei jeder Änderung des Gesellschaftsvertrages 146
b) Stellungnahme 147
5. Analoge Anwendung des § 1822 Nr. 3 Alt. 2 BGB auf nachträgliche Änderungen eines Gesellschaftsvertrages 149
a) Voraussetzungen einer analogen Anwendung des § 1822 Nr. 3 Alt. 2 BGB 149
b) Rechtsfolge einer fehlenden Genehmigung im Falle der Genehmigungspflichtigkeit nachträglicher Änderungen des Gesellschaftsvertrages: Der Betreute als „hinkender Gesellschafter“? 152
6. Zwischenergebnis: Umfassende Genehmigungspflichtigkeit 155
7. Sonderfall des §§ 1903 Abs. 1 Satz 2, 112 BGB: Genehmigungsvorbehalt der Ermächtigungserklärung des Betreuers, den Betreuten ein Erwerbsgeschäft führen zu lassen 155
V. §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1812 Abs. 1 BGB: Genehmigungspflicht bei Verfügung über eine Forderung 156
1. Probleme bei einer wortlautgetreuen Anwendung der Norm 156
2. Der betreute Kommanditist: Genehmigungsbedürftigkeit der Entgegennahme des Gewinnanteils bei einer Kommanditgesellschaft 157
a) Einschränkende Auslegungen des § 1812 BGB 159
b) Stellungnahme 160
3. Der betreute GmbH-Gesellschafter 162
a) Genehmigungsbedürftigkeit der Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG 163
b) Genehmigungsbedürftigkeit einer Kapitalerhöhung bei einer GmbH 163
aa) Keine Genehmigungspflichtigkeit der Zustimmung zu einem Kapitalerhöhungsbeschluss nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1812 Abs. 1 BGB 163
bb) Genehmigungspflichtigkeit der Durchführung des Kapitalerhöhungsbeschlusses 164
4. Keine Möglichkeit der Handlungsfreiheit bei fehlender Ermächtigung nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1825 BGB durch Bestellung mehrerer Betreuer im Sinne der §§ 1899 Abs. 1, 1908i Abs. 1 Satz 1, 1812 Abs. 3 BGB 165
5. Zwischenergebnis: Geringer Anwendungsbereich des § 1812 BGB und hilfsweise Wahrung der Handlungsfreiheit des Betreuers durch eine allgemeine Ermächtigung 166
VI. §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1822 Nr. 10 BGB: Genehmigungspflichtigkeit der Übernahme einer fremden Verbindlichkeit 166
VII. §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1822 Nr. 11 BGB: Erteilung der Prokura bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen genehmigungspflichtig 168
VIII. Zur Begrenzung der Vertretungsmacht des Betreuers bei Interessenkollisionen und zur Bestellung eines Ergänzungsbetreuers nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1795 BGB 168
IX. Zwischenergebnis zu den Genehmigungsvorbehalten: Störung der Praktikabilität der Betreuung eines Unternehmers durch das Genehmigungsverfahren? 171
D. Dokumentationspflichten des Betreuers gegenüber dem Betreuungsgericht – Einblicke des Staates in Unternehmensinterna? 175
I. Problemaufriss 175
II. Unterschiedliche unternehmerische Tätigkeiten und ihre Abbildung im Vermögensverzeichnis gemäß §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1802 Abs. 1 Satz 1 BGB 176
1. Betreuter Einzelkaufmann 176
a) Umfang der notwendigen Angaben im Vermögensverzeichnis 176
aa) Formale Angaben ausreichend 176
bb) Eigenständige Inventarisierung notwendig? 177
cc) Formale Angaben und Einreichung der Bilanz notwendig? 177
dd) Stellungnahme 177
b) Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen und Bücher des Betreuten 178
2. Beteiligung des Betreuten an einer Personenhandelsgesellschaft 179
a) Meinungsbild bezogen auf den Umfang der Angaben im Vermögensverzeichnis 179
b) Stellungnahme 181
3. Betreuter GmbH-Gesellschafter 184
4. Zwischenergebnis 184
III. Einblick in Unternehmensinterna durch die Rechnungslegung des Betreuers, §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1840, 1841 Abs. 2 BGB? 184
IV. Nichteinhaltung der Berichts- und Rechnungslegungspflichten 187
V. Zwischenergebnis 187
E. Ergebnis: Praktikabilität der Betreuung im Hinblick auf die Vermögensverwaltung 188
Kapitel 3: Auftreten des Betreuers im gesellschaftsrechtlichen Innenverhältnis 190
A. Der betreute Komplementär einer Kommanditgesellschaft 192
I. Kein Ausschluss des Gesellschafters aufgrund der Anordnung der Betreuung 192
II. Möglichkeit der Ausübung der Verwaltungsrechte des Gesellschafters durch den Betreuer 193
1. Vertretung des Betreuten in der Gesellschafterversammlung und Ausübung des Stimmrechts 193
a) Verstoß gegen das Gebot der höchstpersönlichen Ausübung der Gesellschafterrechte 194
b) Verstoß gegen das Abspaltungsverbot 197
c) Zwischenergebnis: Ausübung der Gesellschafterrechte durch den Betreuer zulässig 198
2. Präventive Gestaltungsmöglichkeit: Ausschluss der Vertretungsmacht des Betreuers durch Gesellschaftsvertrag? 198
a) Grundsatzurteil zum Gebrechlichkeitspflegschaftsrecht: BGHZ 44, 98 199
aa) Historische Entwicklung der Fürsorge für Erwachsene im BGB 199
bb) Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum Gebrechlichkeitspflegschaftsrecht auf die Betreuung 202
b) Darstellung des Diskurses zu der Entscheidung und der Übertragbarkeit von BGHZ 44, 98 auf das Betreuungsrecht 203
c) Stellungnahme: Keine Einschränkung der Vertretungsmacht des Betreuers möglich 206
3. Präventive Gestaltungsmöglichkeit im Gesellschaftsvertrag: Ruhensanordnung betreffend die Stimmrechte für den Fall der Bestellung eines Betreuers oder des Eintritts der Geschäftsunfähigkeit unwirksam 210
4. Präventive Gestaltungsmöglichkeit im Gesellschaftsvertrag: Ausscheidensklausel für den Fall der Bestellung eines Betreuers oder des Eintritts der Geschäftsunfähigkeit unwirksam 212
5. Zwischenergebnis: Vertretung des Betreuten und Ausübung des Stimmrechts in Gesellschafterversammlung durch Betreuer möglich 212
6. Geltendmachung des Informationsrechts gemäß § 118 HGB durch den Betreuer 213
7. Zwischenergebnis: „Ob“ der Ausübung von Gesellschafterrechten durch den Betreuer 215
III. Art und Weise der Ausübung der Verwaltungsrechte durch den Betreuer 215
1. Geltung der mitgliedschaftlichen Treuepflicht für den Betreuer 216
a) Dogmatische Grundzüge der gesellschafterlichen Treuepflicht 216
b) Geltung der gesellschafterlichen Treuepflicht für den Betreuer als Nichtgesellschafter 218
aa) Lösungsansätze betreffend eine Bindung des Betreuers an die gesellschafterliche Treuepflicht 219
bb) Stellungnahme 221
c) Zwischenergebnis: Mittelbare Bindung des Betreuers an die gesellschafterliche Treuepflicht des Betreuten 225
2. Geheimhaltungspflicht des Betreuers im Hinblick auf durch den Informationsanspruch erlangte Informationen 225
a) Pflicht zur Geheimhaltung aufgrund der mittelbar geltenden Treuepflicht 225
b) Keine Kollision mit den Dokumentationspflichten des Betreuers nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1839ff. BGB 227
3. Zwischenergebnis 228
IV. Handlungsmöglichkeiten der Gesellschaft im Falle eines Verstoßes des Betreuers gegen die ihn mittelbar bindende gesellschafterliche Treuepflicht 229
1. Hinführung 229
2. Stimmrechtsausübung entgegen der Treuepflicht – Fiktion einer treuepflichtentsprechenden Erklärung als Idee einer gesellschaftszweckkonsistenten Ausübung der Gesellschafterrechte durch den Betreuer 229
3. Schadensersatzanspruch der Gesellschaft gegen den Betreuer infolge einer gegen die gesellschafterliche Treuepflicht verstoßenden Ausübung von Gesellschafterrechten? 231
a) Kein Anspruch der Gesellschaft aus § 280 Abs. 1 BGB gegen den Betreuer 232
b) Kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter mangels Schutzwürdigkeit der Gesellschaft 232
c) Keine Drittschadensliquidation wegen des Anspruchs aus § 280 Abs. 1 BGB gegen den Betreuten 233
d) Kein Schadensersatzanspruch aufgrund einer Sachwalterhaftung des Betreuers 233
e) Kein Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB 234
f) Deliktischer Anspruch der Gesellschaft gegen den Betreuer 236
g) Zwischenergebnis: Kein Direktanspruch der Gesellschaft gegen den Betreuer 236
4. Verstoß des Betreuers gegen die Geheimhaltungspflicht 237
a) Einführung 237
b) Anspruch der Gesellschaft auf Schadensersatz und Unterlassung gegen den Betreuten aus § 280 Abs. 1 BGB 238
c) Ansprüche der Gesellschaft gegen den Betreuer 238
aa) Unterlassungsanspruch der Gesellschaft gegen den Betreuer aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB 238
bb) Anspruch der Gesellschaft gegen den Betreuer aus § 823 Abs. 1 BGB 239
cc) Deliktische Haftung des anwaltlichen Betreuers aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB 239
dd) Zwischenergebnis 241
d) Die Behandlung von Betreuten im Rahmen des § 890 ZPO in der Zwangsvollstreckung 241
V. Ergebnis zum betreuten Komplementär 243
B. Der betreute Kommanditist 245
C. Der betreute GmbH-Gesellschafter 246
D. Ergebnis zum gesellschaftsrechtlichen Innenverhältnis 247
Kapitel 4: Auftreten des Betreuers für die Gesellschaft – Vertretungsmacht und Publizität 248
A. Vertretungsmacht des Betreuers für die Gesellschaft 248
I. Der betreute GmbH-Geschäftsführer 248
1. Erlöschen des Geschäftsführungsamtes ipso iure gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 GmbHG bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts 248
2. Rechtsfolgen der Anordnung einer Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt 249
a) Ausübung des Geschäftsführeramtes als eigene Angelegenheit im Sinne des § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB? 249
b) Stellungnahme: Keine Ausübung des Geschäftsführeramtes durch den Betreuer 251
3. Sonderfall des betreuten GmbH-Alleingesellschafters: Möglichkeit der Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers durch den Betreuer nach § 38 Abs. 2 GmbHG 253
4. Zwischenergebnis 254
II. Der betreute Komplementär 254
1. Keine analoge Anwendbarkeit von § 6 Abs. 2 GmbHG 255
2. Ausübung der Geschäftsführungsbefugnisse durch den Betreuer 256
a) Handeln als Geschäftsführer als eigene Angelegenheiten im Sinne des § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB 256
b) Grundzüge der Selbstorganschaft 256
c) Grenzen der Selbstorganschaft 257
d) Schlussfolgerung: Auftreten des Betreuers im Außenverhältnis der Kommanditgesellschaft möglich 259
3. Überblick über die Handlungsmöglichkeiten der Gesellschaft bei Missbrauch der Rechtsmacht durch den Betreuer 261
a) Gesellschaftsinternes Widerspruchsrecht nach §§ 161 Abs. 2, 115 Abs. 1 HGB 261
b) Einigung mit dem Betreuer über ein Ruhen der Geschäftsführungsbefugnis und des Vertretungsrechtes im gesellschaftsrechtlichen Außenverhältnis 261
c) Klage auf Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis oder des Vertretungsrechts nach §§ 161 Abs. 2, 117, 127 HGB 262
d) Keine Entlassung des Betreuers nach § 1908b Abs. 1 Satz 1 BGB bei Entziehungsklage 262
e) Sonderkonstellation: Ausschluss des Betreuten nach §§ 161 Abs. 2, 140 Abs. 1 HGB 263
4. Zwischenergebnis 263
III. Zwischenergebnis betreffend die Praktikabilität der Betreuung gemessen am gesellschaftsrechtlichen Außenverhältnis 264
B. Registereintragungsfähigkeit der Betreuung 265
I. Einführung 265
II. Anzeige des Endes der Vertretungsbefugnis nach § 39 Abs. 1 GmbHG 266
III. Registereintragungsfähigkeit der Anordnung der Betreuung 266
C. Ergebnis im Hinblick auf die Praktikabilität der Betreuung im gesellschaftsrechtlichen Außenverhältnis 269
Kapitel 5: Anforderungen an die Person des Betreuers 271
A. Die fehlende Möglichkeit der Bestellung mehrerer Betreuer gemäß § 1899 Abs. 1 Satz 3 BGB 271
B. Zumutbarkeit der Übernahme der Betreuung eines Unternehmers 272
I. Problemaufriss 272
II. Die gesetzliche Vergütung eines Betreuers 273
1. Grundlagen der gesetzlichen Vergütung in §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1836 BGB 273
2. Bestimmung der Berufsmäßigkeit nach § 1 Abs. 1 Satz 2 VBVG 274
a) Bestimmung der Berufsmäßigkeit anhand von § 1 Abs. 1 Satz 2 VBVG 274
b) Auswirkungen von § 4 Abs. 4 Satz 2 VBVG auf die Berufsmäßigkeit 275
c) Schlussfolgerung: Angemessene Vergütung nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 2 BGB möglich 277
3. Keine Erhöhung der Vergütung wegen besonderer Schwierigkeiten mittels einer analogen Anwendung des § 3 Abs. 3 VBVG 277
4. Möglichkeiten zur Erhöhung des Verdienstes des Betreuers bei der Betreuung eines Unternehmers 278
a) Grundsätzliche Gestaltungsmöglichkeit: Übertragung von Aufgaben mit frei vereinbarer Vergütung 279
b) Gesetzliche Gestaltungsmöglichkeit bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern: Kein unentgeltlicher Einsatz von Sonderwissen gemäß §§ 1835 Abs. 3 BGB, 5 Abs. 5 Satz 2 VBVG, 1 Abs. 2 Satz 3 RVG 280
5. Zwischenergebnis 283
III. Zur Zulässigkeit einer privatautonomen Vergütungsvereinbarung 283
1. Vorteile einer Vergütungsvereinbarung 283
2. Keine Vergütungsvereinbarung bei angeordneter Betreuung und geschäftsfähigem Betreuten möglich 283
3. Zulässigkeit einer privatautonomen Vergütungsvereinbarung bei einem geschäftsunfähigem Betreuten unter Zuhilfenahme eines Ergänzungsbetreuers 284
IV. Zwischenergebnis zur Zumutbarkeit der Betreuung eines Unternehmers 287
C. Auswahl des Betreuers 288
D. Ergebnis zu der Person des Betreuers und der Zumutbarkeit der Übernahme der Betreuung 289
Kapitel 6: Die Vorsorgevollmacht als Alternative zur Betreuung 290
A. Grundsätzliches zur Vorsorgevollmacht 290
B. Anforderungen an die „unternehmensbezogene Vorsorgevollmacht“ 292
C. Notwendigkeit der Kontrollbetreuung, § 1896 Abs. 3 BGB 294
I. Problemstellung: Fehlende Überwachungsfähigkeit des Vollmachtgebers 294
II. Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers – Beachtung des Erforderlichkeitsgrundsatzes bei der Festlegung des Überwachungsbedarfes 295
III. Handlungsmöglichkeiten eines Kontrollbetreuers 298
1. Überwachung des Bevollmächtigten und Weisungsbefugnis des Kontrollbetreuers 298
2. Möglichkeit des Widerrufs der Vollmacht durch den Kontrollbetreuer 299
a) Grundrechtliche Vorgaben zum Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Kontrollbetreuer 299
b) Bestehen eines wichtigen Grundes als Voraussetzung für den Widerruf 301
3. Zwischenergebnis 301
IV. Verhinderung der Anordnung der Kontrollbetreuung 301
1. Gestaltungsmöglichkeiten 301
2. Zwischenergebnis 303
V. Exkurs und Gestaltungshinweis: Betreuungsverfügung, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB 303
VI. Zwischenergebnis zu der Kontrollbetreuung 304
D. Mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht 304
I. Missbrauchsgefahr 304
II. Erforderlichkeit der Anordnung einer Betreuung trotz errichteter Vorsorgevollmacht 305
1. Erforderlichkeit der Betreuung bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes 305
2. Erforderlichkeit der Betreuung bei einer unvollständigen Vorsorgevollmacht 306
3. Erforderlichkeit der Betreuung wegen nicht geeigneter Form der Vollmacht 307
4. Erforderlichkeit der Betreuung wegen fehlender Zustimmung der Mitgesellschafter 307
5. Erforderlichkeit der Betreuung wegen Akzeptanzproblemen 308
a) Akzeptanzprobleme wegen Zweifeln an der Wirksamkeit der Vollmacht 308
b) Akzeptanzprobleme gründend auf einem Fehlverhalten des Vorsorgebevollmächtigtem 308
III. Ergebnis 309
E. Zwischenergebnis zur (unternehmensbezogenen) Vorsorgevollmacht und kursorischer Vergleich mit der Betreuung 309
Schlussbetrachtung und Ausblick auf die Reform des Betreuungsrechts 311
A. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen 311
B. Bewertung der Praktikabilität der Betreuung eines Unternehmers 315
C. Ausblick auf die Reform des Betreuungsrechts 319
I. Zur Neuregelung des betreuungsrechtlichen Außen- und Innenverhältnisses 320
II. Zur Vermögenssorge 321
III. Zur Haftung des Betreuers 322
IV. Zu den Genehmigungstatbeständen 323
V. Zu den Dokumentationspflichten des Betreuers 324
VI. Zur Vergütung des Betreuers 324
VII. Zur Vorsorgevollmacht und dem neuen Ehegattennotvertretungsrecht 324
VIII. Zusammenfassung 325
Literaturverzeichnis 327
Sachwortverzeichnis 353