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Zur Dichotomie des Streitgegenstands im österreichischen Zivilprozess

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Kieweler, F. (2022). Zur Dichotomie des Streitgegenstands im österreichischen Zivilprozess. Eine Gegenüberstellung der nationalen Streitgegenstandslehre und der Kernpunkttheorie des EuZVR. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58337-9
Kieweler, Friedrich Jan. Zur Dichotomie des Streitgegenstands im österreichischen Zivilprozess: Eine Gegenüberstellung der nationalen Streitgegenstandslehre und der Kernpunkttheorie des EuZVR. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58337-9
Kieweler, F (2022): Zur Dichotomie des Streitgegenstands im österreichischen Zivilprozess: Eine Gegenüberstellung der nationalen Streitgegenstandslehre und der Kernpunkttheorie des EuZVR, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58337-9

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Zur Dichotomie des Streitgegenstands im österreichischen Zivilprozess

Eine Gegenüberstellung der nationalen Streitgegenstandslehre und der Kernpunkttheorie des EuZVR

Kieweler, Friedrich Jan

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 231

(2022)

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About The Author

Friedrich Kieweler studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag.iur. 2010, Dr.iur. 2020) und Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien (BSc. 2016). Von 2011 bis 2019 war er als Universitätsassistent am Forschungsinstitut für Rechtsentwicklung der Universität Wien tätig. Seit 2019 ist er Rechtsanwaltsanwärter in Wien. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen Schiedsgerichtsbarkeit, Zivilverfahren und Zwangsvollstreckung sowie Handels- und Vertriebsrecht. Als Einjährig-Freiwilliger absolvierte er eine Infanterie-Offiziersausbildung und ist bis heute als Milizoffizier (Dienstgrad Oberleutnant) beim Österreichischen Bundesheer aktiv.

Abstract

Die Kernaufgabe des Streitgegenstands im Zivilprozess besteht in einer Rationalisierungs- und Effizienzfunktion. Kurz: Inwieweit gelingt es dem praktizierten Streitgegenstand zur Zielerreichung beizutragen?

Die nationalen Streitgegenstandstheorien divergieren im Sachverhaltselement. »State of the art« ist die Lebenssachverhalts-Abgrenzung, Faschings »rechtserzeugendem Sachverhalt« fehlt es an ausreichender (prozessualer) Autonomie. Keine Theorie ist jedoch hinsichtlich sämtlicher Verfahrensstadien völlig konsistent. Die Kernpunkttheorie dient demgegenüber rein der Verfahrenskoordinierung. Gegenwärtig ist diese definitiv nicht als »echte« Streitgegenstandstheorie zu qualifizieren. Dazu müsste die Wechselbeziehung zwischen Rechtshängigkeitssperre und Anerkennungs(-versagungs-)recht beseitigt werden. Der vom EuGH in der Rechtssache ›Gothaer Allgemeine Versicherung / Samskip‹ postulierte unionsautonome Rechtskraftbegriff kann zur europäischen »Streitgegenstandsdogmatik« letztlich kaum etwas beitragen.
»Austrian Civil Procedure's Dichotomy of a Notion Concerning the Matter in Dispute: a Comparison between the National Matter in Dispute Doctrine and the European Civil Procedure Law's ›Heart of the Two Actions‹-Theory«

In civil proceedings before an Austrian court, both the autonomous notion concerning the matter in dispute of European Civil Procedure Law, the so-called » heart of the two actions«-theory of the ECJ, and the national one may be applicable at the same time. The paper analyses the similarities, but also the differences between those concepts. In particular, the EU autonomous notion of res judicata postulated by the ECJ in ›Gothaer Allgemeine Versicherung vs. Samskip‹ is critically examined.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 10
A. Einleitung 13
I. Themeneinführung 13
II. Forschungsstand 18
III. Forschungsfragen 20
IV. Methodik und Gang der Untersuchung 22
B. Der Streitgegenstand im nationalen Zivilprozessrecht 23
I. Aufgabe und Funktion des Streitgegenstands 23
II. Rechtshistorischer Überblick über die (prozessuale) Individualisierung der Streitsache 24
III. Ausgangspunkt der modernen Streitgegenstandsdiskussion: Individualisierungs- und Substantiierungstheorie – eine Gegenüberstellung 34
IV. Die österr. Auffassung vom Streitgegenstand 41
1. Gesetzliche Grundlage 41
2. Die Auffassung des historischen Gesetzgebers der CPO 1895 44
3. Definitionsvorschläge in der Lit. 45
4. Ältere Lehre vom Streitgegenstand 46
a) Die Ansicht von Karl Maria Müller 48
b) Die Ansicht von Emil Schrutka von Rechtenstamm 52
c) Die Ansicht von Georg Neumann 56
d) Die Ansicht von Georg Petschek 59
e) Die Ansicht von Hans Sperl 64
f) Die Ansicht von Rudolf Pollak 66
g) Die Ansicht von Karl Wolff 73
h) Schlussfolgerungen 78
5. Prozessuale Theorien 81
6. Prozessual zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff 81
a) Abgrenzung nach dem „rechtserzeugenden“ Sachverhalt 81
b) Abgrenzung nach dem „einheitlichen Lebenssachverhalt“ 88
7. Prozessual eingliedriger Streitgegenstandsbegriff 101
8. Prozessual dreigliedriger Streitgegenstandsbegriff 118
9. Besondere Streitgegenstandstheorien 120
a) Allgemeines 120
b) Das meritorische Rechtsschutzziel als Streitgegenstand – die Ansicht von P. Böhm 121
c) Das Interesse als Streitgegenstand (Bub, Althammer) 124
10. Relativer und variabler Streitgegenstandsbegriff 129
11. Streitgegenstandsbegriff‍(e) in der österr. Rechtsprechung 131
a) Die postulierte Abkehr vom aktionenrechtlichen Denken durch den OGH 131
b) Hinwendung zu einem (prozessual) verankerten zweigliedrigen Streitgegenstand 137
c) Bindung an die rechtliche Qualifikation des Klägers – dreigliedrig ma‍teriell-rechtlich bedingter Streitgegenstand 139
d) Anhaltspunkte für eine faktische Abgrenzung nach dem Lebenssachverhalt 140
e) Die Streitgegenstandsbestimmung nach der „Kerntheorie“ 147
12. Der Streitgegenstand als feste Größe oder Gegenstand der Parteidisposition? 151
a) Objektivierung des Sachverhalts 152
b) Dispositionsmöglichkeiten über den Klageantrag 159
13. Irrelevanz von Individualisierungs- und Substantiierungstheorie auf Basis „rein“ prozessrechtlicher Streitgegenstandstheorien 174
14. Objektive Grenzen der (materiellen) Rechtskraft 178
15. Anspruchskonkurrenz vs. Klagenkonkurrenz 183
16. Identität von Leistungsklage und entgegengesetzter negativer Feststellungsklage? 192
V. Der Streitgegenstandsbegriff im dt. Zivilprozessrecht (§ 253 dZPO) 199
1. Definitionsvorschläge in der Lit. 199
2. Streitgegenstandsdefinition in der Rechtsprechung des BGH 208
VI. Zwischenergebnis 219
C. Zum „Streitgegenstandsbegriff“ im EuZVR 222
I. Normgrundlage – die Regelung der Rechtshängigkeit (lis pendens) 222
II. Normzweck der Rechtshängigkeitssperre 224
III. Prioritätsprinzip 226
1. Ausgangssituation – das strikt angewandte Prioritätsprinzip 226
a) Ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen 229
b) Ausschließliche Zuständigkeit des Zweitgerichts 231
c) Prozessführungsverbote nach dem Common Law (anti-suit injunctions) 236
d) Prozessverschleppung durch Missbrauch der Rechtshängigkeitssperre 243
2. Aufweichung des Prioritätsprinzips durch die Neufassung der EuGVVO? 250
3. Berücksichtigung drittstaatlicher Rechtshängigkeit 257
4. Der maßgebliche Zeitpunkt 263
5. Auf Anerkennungsebene 267
6. Zusammenfassung 274
IV. Autonome Auslegung 275
V. Dogmatik des „Streitgegenstands“ im EuZVR 281
1. Die Kernpunkttheorie – ein dogmatisches Konzept? 281
2. Einzelfälle 294
a) Koordinierung von Leistungs- und (negativer) Feststellungsklage 294
b) Teilklagen 302
c) Prozessuale Aufrechnung und sonstige Einwendungen des Beklagten 303
d) Hilfsanträge 307
e) Verhältnis zum einstweiligen Rechtsschutz 311
3. Abgrenzung der Verfahrensidentität von konnexen Verfahren i.S.v. Art. 30 EuGVVO 314
4. Kritik der Lehre am weiten „Streitgegenstandsbegriff“ 317
5. Versuch einer Neujustierung der Kernpunkttheorie im Zuge der Reform der EuGVVO 323
6. Vergleich mit der nationalen Streitgegenstandslehre 325
7. Zusammenfassung 328
VI. Unvereinbarkeit von Entscheidungen i.S.d. Anerkennungsversagungsgründe Art. 45 Abs. 1 lit. c und d EuGVVO 330
VII. Verhältnis zwischen Rechtshängigkeit und Rechtskraft – Anhaltspunkte für eine eigenständige Rechtskraftlehre? 338
1. Ausgangspunkt – die EuGH-E in der Rs. Gothaer Allgemeine Versicherung ./. Samskip 338
2. Krit. Beleuchtung aus dogmatischer Perspektive 343
3. Schlussfolgerungen 350
VIII. Zwischenergebnis 351
D. Zusammenfassung der Ergebnisse 353
Quellenverzeichnis 356
I. Literatur 356
II. Judikatur 366
III. Sonstige Quellen 387
Stichwortverzeichnis 389