Menu Expand

Sexuelle Täuschungen – Strafbarkeit und Strafwürdigkeit nach deutschem Sexualstrafrecht

Cite BOOK

Style

Keßler, S. (2022). Sexuelle Täuschungen – Strafbarkeit und Strafwürdigkeit nach deutschem Sexualstrafrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58472-7
Keßler, Sebastian. Sexuelle Täuschungen – Strafbarkeit und Strafwürdigkeit nach deutschem Sexualstrafrecht. Duncker & Humblot, 2022. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-58472-7
Keßler, S (2022): Sexuelle Täuschungen – Strafbarkeit und Strafwürdigkeit nach deutschem Sexualstrafrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-58472-7

Format

Sexuelle Täuschungen – Strafbarkeit und Strafwürdigkeit nach deutschem Sexualstrafrecht

Keßler, Sebastian

Schriften zum Strafrecht, Vol. 380

(2022)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Sebastian Keßler studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit dem Schwerpunkt Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention. Das Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Zweibrücken. Als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Rechtsanwalt war er im Wirtschaftsstrafrecht und Gesellschaftsrecht/M&A in internationalen Wirtschaftskanzleien in Berlin und München tätig.

Abstract

Ist es strafbar, sich Sex durch Hervorrufen eines Irrtums beim Sexualpartner zu »erschleichen«? Die Ausarbeitung setzt an einer materiell-rechtlichen Fragestellung inmitten eines kontrovers und bisweilen emotional diskutierten Feldes an. Es geht um die strafrechtliche Relevanz »sexueller Täuschungen«, also um Fälle, in denen ein am Sexualgeschehen Beteiligter auf das Vorstellungsbild seines Gegenübers einwirkt und hierüber eine - scheinbar - einvernehmliche sexuelle Handlung erreicht.

Der Autor macht deutlich, dass angesichts der jüngeren Expansion des Sexualstrafrechts ein Bedürfnis zur Einhegung von Strafnormen wie § 177 StGB besteht. Er verbindet eine dogmatische Untersuchung der Zentralnorm des Sexualstrafrechts mit der Auswertung praxisnaher Fallbeispiele und zeichnet die rechtshistorische Entwicklung »sexueller Täuschungen« nach. Problematisiert wird auch die Tendenz in Politik und Teilen der Wissenschaft, das Strafrecht als Instrument zur Regelung intimer Lebensbereiche in Stellung zu bringen.
»Sex by Deception and its Liability under German Criminal Law«: Recent changes in sexual criminal law have led to an expansion of criminal liability in many Western countries. This has also raised the question of whether deception of the sexual partner constitutes a criminal offense - a »rape by deception«. For this purpose, the work primarily examines the relevance of »stealthing« under German criminal law and also takes a look at other practical case studies which usually take place in the sensitive sphere of civil partnerships.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Erster Teil: Einleitung 15
A. Problemaufriss und Untersuchungsgegenstand 17
B. Gang der Untersuchung 18
Zweiter Teil: Strafrechtsgeschichtliche Entwicklung sexueller Täuschungen 21
A. Partikularstrafrecht in den Ländern des Deutschen Bundes ab 1815 24
I. Preußen 24
1. Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (1794–1851) 24
2. Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten (1851–1870) 26
II. Königreich Hannover 28
III. Königreich Bayern 30
B. Deutsches (Kaiser-)Reich ab 1871 31
C. Bundesrepublik 33
I. Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung in einer Norm 34
1. Qualifiziertes Nötigungsmittel (§ 177 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB a.F.) 35
a) Gewalt 35
b) Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben 38
aa) Besondere Drohungsintensität? 38
bb) Bewertung 39
2. Ausnutzen einer schutzlosen Lage (§ 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.) 40
a) Gesetzgeberischer Hintergrund 40
b) Wortlautauslegung im Täuschungskontext 41
3. Zusammenfassung der Täuschungsaffinität des § 177 Abs. 1 StGB a.F. 43
II. „Nein heißt Nein“ – Schließung von „Strafbarkeitslücken“? 43
1. Genese 45
a) Gesetzgebungsprozess in Politik und Medien 45
b) Bewertung 56
aa) Öffentliches Meinungsbild als alleinige Triebfeder 57
bb) Begriffsbranding 59
cc) Veränderungen in der Rechtswirklichkeit 61
dd) Lückenschließungsprojekt oder Sexualitätsproblematisierung? 62
2. Erklärte Ziele der Reform 66
a) Handling eines „Klimas der Gewalt“ 66
b) Aktive körperliche Gegenwehr nötig 68
c) Bestrafung auch bei Fehlen eines subjektiven Finalzusammenhangs 72
d) Zu hohe Anforderungen an das Ausnutzen einer schutzlosen Lage 74
aa) Urteil des BGH vom 28. Januar 2004 – 2 StR 351/03 75
bb) Resonanz in der Literatur 76
cc) Würdigung anhand einer grammatikalischen Auslegung 77
dd) Zusammenfassung und Verwertbarkeit 79
e) Willensmissachtung als Grund der Strafbarkeit? 81
aa) Beschluss des OLG Köln vom 5. März 2004 – Ss 493/03 81
bb) Beschluss des BGH vom 8. November 2011 – 4 StR 445/11 82
cc) „Lückenschluss“ durch § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB n.F.? 82
(1) Gesetzentwurf der Bundesregierung 83
(2) Ansichten von Fischer, Renzikowski und Hörnle 84
(3) Grammatikalische Überprüfung am Wortlaut 86
3. Täuschungsspezifische Auslegung von Art. 36 der Istanbul-Konvention? 88
a) Wortlautmäßige Beschränkung auf Gewaltanwendung? 88
b) Reichweite des Art. 36 in Bezug auf Täuschungen 89
aa) Abs. 1: Nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlungen 90
bb) Abs. 2: Freie Zustimmung nötig 90
cc) Zustimmung als Merkmal des § 177 StGB – Vorschlag von Hörnle 92
c) Bewertung 93
4. Zusammenfassung: Schließt das Nein-heißt-Nein-Modell Schutzlücken? 94
III. Sexuelle Täuschungen als weiterhin offene „Lücke“? 103
1. Begrenztheit der Auslegung mangels verbrieften Regelungswillens? 104
2. Wortlaut des § 177 Abs. 1 StGB als alleinige Grenze für Unrechtsbewertung 107
D. Zusammenfassung 109
Dritter Teil: Materiell-strafrechtliche Untersuchung 112
A. Schutzbereich des § 177 StGB 112
I. Rechtsgut als Leitbild der Tatbestandsauslegung? 115
1. Das Rechtsgut Sexuelle Selbstbestimmung 115
2. Ausprägung der sexuellen Selbstbestimmung in § 177 StGB 119
II. Täuschungen als Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung? 120
1. Erweiterung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts seit 2016? 120
a) Rückschau: Sexuelle Selbstbestimmung bei § 177 Abs. 1 StGB a.F. 121
b) Sexuelle Selbstbestimmung nach der Reform 123
c) Zwischenergebnis 124
2. Einordnung von Täuschungen 126
a) Vergleich mit dem Rechtsgut bei § 123 StGB 126
b) Täuschungen und sexuelle Selbstbestimmung im Zivilrecht 128
c) Zwischenergebnis 130
B. Systematik des § 177 StGB nach Neuaufteilung 131
I. Grundtatbestände und Versuch 131
II. Qualifikationen 133
III. Regelbeispiele und minder schwere Fälle in § 177 StGB 135
1. Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB) 137
2. Gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 StGB) 139
3. Minder schwere Fälle (§ 177 Abs. 9 StGB) 139
C. Urteil des AG Tiergarten vom 11.12.2018 – (278 Ls) 284 Js 118/18 (14/18) 142
I. Sachverhalt 142
II. Lösung des AG Tiergarten 144
1. Gegen den erkennbaren Willen 144
2. Mehrere sexuelle Handlungen als Bezugspunkte? 145
3. Kein tatbestandsausschließendes Einverständnis, keine Einvernehmlichkeit 145
4. Pönometrie 146
III. Offene Fragen 148
1. Urteil zu sexueller Täuschung? 148
2. Einzelaspekt des Geschlechtsverkehrs als sexuelle Handlung? 150
3. Einverständnis und Wille 151
4. Zwischenergebnis 153
D. Objektiver Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB und Täuschungsaffinität 154
I. Vornahme einer sexuellen Handlung als Täuschung? 155
1. Qualität der sexuellen Handlung 155
a) Äußeres Erscheinungsbild 156
b) Übergehen des Willens als integraler Bestandteil der Tathandlung? 159
c) Zwischenergebnis 159
2. Erheblichkeit 160
a) Erheblichkeit bei Täuschungen 162
b) Konsequenz für Qualität des Täuschungsobjekts 163
3. Zeitliche Extensivität und Isolierbarkeit der sexuellen Handlung 164
a) Grammatische Auslegung der Pluralformulierung 165
aa) Vergleich zu §§ 152 und 184 StGB 166
bb) Uneinheitliche Begriffsverwendung in der Rechtsprechung 167
cc) Zwischenergebnis 168
b) Ansichten in der Literatur 169
aa) Punktuelle Herangehensweisen 169
bb) Ganzheitliche Ansätze 172
cc) Bewertung 173
c) Zusammenfassung 177
4. Wahrnehmung durch Opfer nötig? 178
5. Erscheinungsform von Taten in Täuschungskontexten 180
a) Erste Komponente: Sexuelle Handlung 180
b) Zweite Komponente: Unbemerktes Handeln 180
6. Zusammenfassung 181
II. Gegen den erkennbaren Willen 182
1. Erkennbarer Wille als Begriffseinheit? 186
2. Gegen den Willen 188
a) Begriff des Willens im Kernstrafrecht 188
aa) § 108a Abs. 1 StGB (Wählertäuschung) 189
bb) § 248b Abs. 1 StGB (Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs) 190
cc) § 291 Abs. 1 StGB (Wucher) 195
dd) § 218 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB (Schwangerschaftsabbruch) 197
ee) Zwischenergebnis 199
b) Anforderungen an den Gegenwillen bei § 177 Abs. 1 StGB 201
aa) Formeller Gegenwille 203
bb) Natürlicher oder faktischer Gegenwille 205
cc) Mutmaßlicher Gegenwille 212
(1) Abgrenzung zur mutmaßlichen Einwilligung 212
(2) Mutmaßliches Interesse und überraschendes Vorgehen 215
(3) Zwischenergebnis 216
dd) Hypothetischer Gegenwille 219
ee) Genuiner Gegenwille 222
(1) Abgrenzung zum antizipierten Gegenwillen 223
(2) Qualitative Komponente 225
(a) Besondere Entschiedenheit nötig? 225
(b) Gegenwille bei „aktivem Handeln von Geschädigten“ 227
(c) Empfindliches Übel als Schwelle der Strafbarkeit 230
(d) Stellungnahme 232
(3) Zeitliche Komponente – Verstoß gegen Koinzidenzprinzip? 234
(4) Vergleich zum antizipierten Verteidigungswillen bei der Notwehr 238
ff) Gefahren einer individualistischen Konsensnorm 240
gg) Normspezifische Abgrenzung von Einverständnis und Einwilligung 244
(1) Die „Zweiteilungslehre“ bei Geerds und die Kritik von Holznagel 244
(2) Tatbestandsausschließendes Einverständnis zu § 177 Abs. 1 StGB? 246
(3) Einwilligung in § 177 Abs. 1 StGB? 248
(4) Bewertung 250
c) Durch Täuschung erreichte Einvernehmlichkeit als „Wille“? 250
aa) Täuschung über Tatsachen und Irrtum bei § 263 Abs. 1 StGB 251
bb) Das Erschleichen bei § 265a Abs. 1 StGB 256
cc) Vergleich von Erschleichen und Täuschung 259
dd) Täuschung und Erschleichung in Sexualsachverhalten 259
(1) Gegenwille ist grundsätzlich täuschungsaffines Merkmal 260
(2) Dealbreaker 262
(3) Rechtsgutsbezug als Unterscheidungskriterium? 266
d) Zusammenfassung 267
3. Die Erkennbarkeit des Willens 272
a) Objektives Tatbestandsmerkmal 273
b) Eigentlich: Subjektivierter objektiver Beobachter 275
c) (Vor-)Wissen des maßgeblichen Beobachters 277
d) Bewertung: Erkennbarkeit in Täuschungssachverhalten 281
E. Subjektiver Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB und Täuschung 283
F. Korrektive aus dem materiellen Strafrecht 285
I. Strafrahmen des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB (Vergewaltigung) 286
II. Erheblichkeitsschwelle des § 184h Nr. 1 StGB analog 289
III. Einführung eines Antragserfordernisses 291
G. Zusammenfassung 293
Vierter Teil: Reflexion und Falluntersuchung 300
A. Nein heißt Nein als signal crime 300
B. Strafrechtswissenschaftliche Rezeption 303
I. Strafrechtsaffinität innerhalb der Strafrechtswissenschaft 303
1. Strafrechtswissenschaft zwischen Konstruktivität und Destruktivität 306
a) Kubiciels Vorwurf einer „ertraglosen Strafrechtsskepsis“ 306
b) Distanz zur Strafrechtspolitik als Notwendigkeit 310
c) Bewertung 313
2. Punitivität 317
3. Bewertung 323
II. Normative Legitimation zur „Regulierung des Intimen“? 325
1. § 177 Abs. 1 StGB als „Spiegel der Sozialmoral“? 326
2. „Nein“ und der Rückgriff auf die Menschenwürde 330
C. Zusammenfassung und Prämisse für die Falluntersuchung 332
D. Falluntersuchung 334
I. Kategorisierung 334
II. Stealthing 337
1. Definition und Erscheinungsformen 337
2. Strafrechtliche Differenzierung 338
3. Überlegungen zur Strafwürdigkeit 344
4. Bedeutung im Fall der Kondompflicht des § 32 Abs. 1 ProstSchG 347
III. Pendent „Antibabypille“? 349
IV. Wechsel des Sexualpartners während des Geschlechtsakts 351
V. Sonstige physische Einwirkungen 353
VI. Persönliche Umstände des Täters 353
VII. Geschlechtlich-sexuelle Identität 357
VIII. Geschlechtskrankheiten 359
IX. Motivirrtümer am Beispiel des „Prostituiertenbetrugs“ 362
1. Täuschung von Prostituierten als Sexualdelikt? 363
2. Exkurs: Strafbarkeit einer solchen Täuschung nach § 263 Abs. 1 StGB 364
3. Unvereinbarkeit von Betrug und sexuellem Übergriff 368
X. Gynäkologische Behandlungen 368
XI. Heimliches Filmen 370
XII. Abschließende Bewertung der Fallbeispieluntersuchung 372
Fünfter Teil: Schlussbemerkung 374
Literaturverzeichnis 376
Stichwortverzeichnis 404